Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1937-06-01 · Heft 43 (1.6.1937) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 43 (1.6.1937)
Date
1937-06-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2651273-2653625-2653666--30793-2685363
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 43,1. VI. 1937 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 9 Aus Recht und Wirtschuft Monntsubersicht Mal* Verbrauchsregelung — Preisüberwachung Die Ucbcrwachungsstelle für Edelmetalle hat eine An- Ordnung erlassen, die sich mit der Meldung des Verbrauchs und den Beständen an Fiat i n befaßt. Eine weitere An- Ordnung derselben Stelle, auf die vom Reichswirtschaftsministerium verwiesen wird, sieht Meldungen über die verarbeiteten und lagernden Mengen von Silber vor. Für diese Meldungen gibt cs besondere Vordrucke bei den Handelskammern. Zur Frage der Meldepflicht für unedle Metalle hat der Rcichsbeauftragte einen Entscheid getroffen, der besagt, daß die nach dem 15. Februar 1937 in den Betrieben anfallcnden unedlen Metalle nicht aiibietungspflichtig sind, es werde aber Wert darauf gelegt, daß sie schnellstens der Wieder- Verwertung zugeführt werden. Die Uebenvaeluingssfelle für Baumwolle hat eine neue Gebührenordnung bekamitgegeben, ebenso wurden neue Gebührenordnungen der Uebcrwachungsstellen für Kleidung und verwandte Gebiete, für Seide, Kunstseide und Zellwolle sowie für Papier und Mineralöl veröffentlicht Auf dem Gebiete der Lederwirtschaft hat eine Vcr- Ordnung des Reichskommissars für die Preisbildung die höchstzulässigen Preise für Hasen- und Kaninebenfeile geregelt. Die im ״Reichsanzeiger“ veröffentlichte Lederpreis verordn u n g nimmt eine umfassende Preisregelung für das Gesamtgebiet der Lederwirtscliaft vor. Zu dieser Verordnung sind drei Ausführungsverordnungen bekanntgegeben worden. Auf dem Gebiete der Preisbildung muß folgendes erwähnt werden: Eine Anfrage der Reichsgrnppe Industrie beim Reichskommissar für Preisbildung betraf die Streitfrage, oh Preise, die unter den niedrigsten Stand vom 17. Oktober und 30. November 1936 gesenkt wurden, ohne Ausnahmebcwilligung wieder auf die Stichtagspreise erhöht werden dürfen. Der Reichskommissar hat dies ausdrücklich für zulässig erklärt. Eine im ״Rcichsanzciger“ veröffentlichte Verordnung begründet eine Meldepflicht für Ausfuhrgeschäfte, die bisher nicht bei Prüfungsstellen gemeldet wurden. Ab 1. Mai 1937 getätigte Ausfuhrgeschäfte, die bisher nicht gemeldet wurden, sollen von den Exporteuren fortlaufend monatlich oder halbmonatlich gesammelt werden und auf Vordrucken, die bei den Prüfiingsstcllen zu haben sind, gemeldet werden. Einzelheiten über die Meldungen sind aus den Vordrucken ersichtlich. Durch eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers ist die Liste der Ausfuhrverbote erweitert worden. Verboten ist künftig die Ausfuhr von Phenol, Kresol, Kupfer- Vitriol lind von außer Kurs gesetzten Silbermünzen. Devisonwirtschaft Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat fn einem Runderlaß Bestimmungen über die Beleihung von Gold durch Leihhäuser erlassen um! die bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiete dadurch aufgehoben. Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe weist darauf hin, daß die U 1111 egun g e i n e s Sperrguthabens von der inländischen Filiale einer Devisenbank’ auf eine andere Filiale der gleichen Devisenbank oder auf die Zentrale keiner Genehmigung bedarf, sondern lediglich einer Meldung an die bisher zuständige Devisenstelle erforderlich macht. Diese Be- Stimmung setzt aber voraus, daß in der Person des ausländisehen Gläubigers keine Aenderung eintritt. Da bei der Umlegung eines Sperrguthaben« von einer Filiale einer ausländisehen Bank auf eine andere ausländische Filiale derselben Bank gleichfalls auf der Glüubmerseitc kein Wechsel eintritt, ist auch diese Umlegung geneninigiingsfrei. Nach einer Mitteilung des Reichsbankdirektoriums ist festgesle'lt worden, daß Wertpapiere ausländischer Herkunft unter fingierten Namen im Inland in den Verkehr gebracht werden. Die Reichsbank ersucht darum, die Vorschritten auf diesem Gebiete genau einzuhalten, weil in diesen Fällen die notwendigen Ermittlungen nach den Einliefererti der Wertpapiere ergebnislos geblichen sind. Ein Ruhdcrlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung befaßt sich mit Erleichterungen im Transfer nach Chile. Bis auf weiteres können Genehmigungen zur Einzahlung bei der Reichsbank zur Ueberweisung nach Chile bis zu 500 RM. monatlich erteilt werden, ohne daß eine Feststellung eines Härtefalles zu erfolgen braucht. Die Ueberweisung muß aber folgende Zahlungen betreffen: Beihilfen, Pensionen, Ersparnisse, kulturelle Zwecke, Vorzeigegelder, Renten aus Qrundbesitz, Dividenden von Aktien oder Genußreiiteii. Ein weiterer Runderlai! bestimmt, daß die Verrechning von Studicngeldcrn an im Ausland studierende Inländer mit freiwilligen Untcrstützungszahlungcn von Ausländern nach dem Inland oder mit Zahlungen von Studiengekierit ausländischer Studierender in Deutschland nur in *) Wir veröffentlichen zu Beginn eines jeden Monats eine Uebersicht über die wichtigsten Vorgänge auf diesen Gebieten. Siebe die Artikel in Nr. 1, 9, 17, 27 und 35 der ״Jüdischen Rundschau“. solchen Fällen zulässig ist, in denen der Antragsteller die Verrechnung durch unmittelbare Beziehung zu einem Ausländer durchführt. Auslandsreisen Für Reisen über Italien nach Palästina ist die Anordnung wichtig, daß die im Rahmen des deutsch-iialienischen Rciseabkommens abgegebenen Reisezahlungsmittcl nicht für Säiiffsreisen ab Italien verwendet werden dürfen. Diese Zah- ]ungsmittcl dürfen nur zu Reisen in Italien oder den italicnisehen Kolonien selbst verwendet werden oder aut Küstenfahrten zwischen den italienischen Häfen und Besitzungen. Für den Reiseverkehr nach Jugoslawien ist der Höchstbetrag der Zahlungsmittel, die pro Person und Kalendermonat neben der Freigrenze mitgenommen werden dürfen, auf 400 RM., für Jugendliche unter 18 Jahren auf 250 RM. festgesetzt worden. Bei Reisen nach Frankreich, insbesondere zur Weltaussfellung nach Paris, muß folgendes beachtet werden: Deulsehe Staatsangehörige bedürfen bis zum 30. November 1937 eines besonderen Sichtvermerks insofern, als die Pässe dcutscher Staatsangehöriger für Reisen nach und durch Frankreich nur gültig sind, wenn der Geltungsbereich des Passes Von der zuständigen Polizeibehörde ausdrücklich aut Frankreich erstreckt worden ist. Wegen der mitzunchmenden Zahlungsmittel ist angeordnet worden, dafl ohne Genehmigung der zuständigen Stelle bis zur Höhe von 2250 Francs für die Person über die Freigrenze hinaus Rcisezahlungsmitte! erworben und nach Frankreich verbracht werden dürfen. Das Abkommen kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Steuerlragen Auf steuerlichem Gebiet muß zunächst als grundsätzlich verzeichnet werden, daß nach Ausführungen von Dr. Megow in der ״Zeitschrift der Akademie für deutsches Recht“ die aljgcmeinen Bcsiimmungen der einzelnen Steuergesetze nicht auf rassische Eigenschaften abgestellt sind. Daraus folge, daß z. B. die Berücksichtigung von Kinderermäßigungen auch bei Nichtariern zu erfolgen habe. Zwischen Deutschland und H 0 11 a n d ist ein neues Doppelbestcumingsabkommeii unterzeichnet worden, das der Vermeidung von Doppelbesteuerungen auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern dient. Steuerlich wichtig ist eine neue Reicäisgeriditsentscheidung, die den Grundsatz ausspricht, daß eine in Zweifelsfällen unterlassene Befragung des Finanzamtes als S t e u e r h i n t e r 1 i e 11 u 11 g gelten kann. Ein Händler hatte Bedenken, ob seine geschäftliche Tätigkeit, die in einer besonderen Art Vcrkaufsvermittiung bestund, umsat/steuerpflichtig war oder nicht. Er unterließ es aber, beim Finanzamt deswegen nachzufragen und entrichtete keine Umsatzsteuer. Das Reichsgericht sah dies als Steuerhinterziehung an. Hausbesitz Der Reichskommissar für die Preisbildung weist darauf hin, daß Kündig u 11 g e n zum Zwecke von unzulässigen Mietssteigerungen einen Verstoß gegen die Preisstopverordnung bilden. Sie sind nicht mir bürgerlich-rechtlich unwirksam, sondern auch strafbar. Durch ein Reichsgesetz ist bestimmt worden, daß für die Bewilligung eines Gläubigers einer Hypothek oder Grundschuld zur Eintragung einer Zinssenkung im Orundbuch die schriftliche Form genügt, notarielle Beurkundung also nicht notwendig ist. Eine grundsätzlich wichtige Entscheidung zur Frage der Beschlagnahme von \V o 11 n u 11 g e 11 ist kürzlich vom Preußischen Oberverwalttmgsgericht getroffen worden. In dieser Entscheidung heißt es, daß die Polizeibehörde Wohnuugen mit Beschlag belegen kann, wenn dies zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit notwendig ist, soweit noch kein Mietsvertrag über diese Wohnung vorliegt. Fine Wohnung ist nicht mehr frei, sobald ein Mietsvertrag nachweislich abgcschlossen ist, außerdem muß der Mietsvertrag in rechtsgültiger Weise zustande gekommen sein. Handwerk Zur Frage der verpachteten Handwerksbetriebe in Warenhäusern liegt eine wichtige Stellungnahme des Reicliswirtschaftsministcräums vor. Auf ein Schreiben der Zweckvereinigung Warenhäuser Und Einheitspreisgeschäfte hat der Reichswirtschaftsminister mitgeteilt, die Auffassung, daß es Handwerksbetriebe erster und zweiter Klasse gäbe, je nachdem oh sicli der Handwerksbetrieb innerhalb oder außerhalb des Warenhauses befindet, sei unrichtig. Die Handwerksgesetzgehung kenne eine solche Unterscheidung hiebt. Nachdem durch die Verordnung vom 11. Juli 1933 seihständige Handwerksbetriebe aus den Warenhäusern herausgenommen worden sind, aber die Verpachtung an selbständige Handwerker in Warenhäusern möglich gehliehen ist, sei auch vom Standpunkt der Einzelhondelsgesetzgebung eine erschöpfende Regelung für die Behandlung dieser Frage getroffen worden. Es gehe deshalb nicht an, daß Handwerker, die Handwerksbetriebe in Warenhäusern gepachtet haben, ungünstiger gestellt sind als die übrigen Handwerksbetriebe. Diese Auffassung gelte sowohl gegenüber den Innungen als auch gegen Liefcr« firmen und Krankenkassenverbänden. V er sandgeschälte Während bisher Versandgeschäfte den Vorschriften des Einzelhandelsschutzgesetz.es nicht unterlagen, ist durch eine am 25. Mai in Kraft getretene Anordnung des Reichswirt־ Schaftsministers die Errichtung, Verlegung und Erweiterung von Versandtgeschäften g e n e 11 111 i g 11 11 g s p f 1 i c h t i g gemacht worden. Diese Genehmigungspfliclit betrifft Versandgeschähe der folgenden Branchen: Tabakwaren, Kaffee, Tee, Kakao, Arzneimittel, Schuhe, Lcdcnvaren, Möbel, Elektrogerate, Glaslind Por/ellanwareii, Spielwaren, Musikinstrumente und Zubehör, Rasierapparate und Rasierklingen, Bestecke, Uhren, Schmuckwaren, Fahrräder, Nähmaschinen, Werkzeuge, Rhotoapparate, Seifen, Wasch- und Putzmittel sowie Parfümerien. Wettbewerb Auf dem Gebiete des kaufmännischen Wettbewerbs wurde die schon bisher von den Gerichten vertretene Auffassung, daß der Hinweis auf die jüdische Rasseeigenschaft des Mitbewerbers wettbewerbfremd und unzulässig sei, auch vom Reichsgericht weiter vertreten. Es heißt in dieser Ent- Scheidung, daß die Bezeichnung des Wettbewerbeis als ״jüdisches unternehmen“ unzulässig sei. Eine weitere wichtige Entscheidung stellt fest, daß cs nicht als unzulässige Hekla m e bezeichnet werden kann, wenn jemand auf Aufforderung eines Kunden seine Ware mit derjenigen seines Wettbewerbers vergleicht, wenn er dabei seine wirkliche Ueberzeugung äußert und die Gründe in nachprüfbarer Weise allgibt. in! Schaufenster ausgestellte Gegenstände als ״aus Pr!• vatbesitz stammend“ zu kennzeichnen, entspricht nach Verlautbarung des Werberats der deutschen Wirtschaft nicht den Gepflogenheiten. Dieser Ausdruck besage, daß ein Privatmann entschlossen sei, sein Eigentum auf/ngeben. Dadurch werde im Publikum die Vorstellung eines besonders günstigen Verkaufs erweckt, was den Tatsachen nicht entspricht. Arbeitsrecht Auf dem Gebiete des Arbeiisrcclits seien zunächst einige neue Tarifordnungen erwähnt. Eine Reichsfarifordming für das private deutsche Bank ge wer he regelt die Arbeits- Verhältnisse in allen privaten Unternehmungen und Betrieben, die geschäftsmäßig Bank- oder Bankiersgeschafic betreiben. Eine andere Fassung haben ferner erhalten die Tarifordnung für die BeriifsbeUeidungsindustric sowie die Tarifordnung für die Wäscheindustrie. Wichtig ist ferner eine 11 e u e D u r c h f ü h r 11 11 g s v e r - Ordnung zum Gesetz, zur Ordnung der nationalen Arbeit. Daraus muß folgendes liervorgehoben werden: jede Ver- Setzling eines Vertrauensmannes gegen seinen Willen in einen anderen Betrieb unterliegt künftig der Zu-fimmung des Reichstreuhänders der Arbeit. Ist ein Stellvertreter als Leiter_ des Vertrauensrates bestellt, jedoch an Weisungen des Betriebsführers gebunden, so muß zuiiiicl'st der iletriebsfülircr von der Auffassung des Vcrtrauensrates unterrichtet werden. Besondere Anordnungen beschäftigen sieh mit dem sog. Unternclimimgsbcirat, der für mehrere zusammengehörige Betriebe gebildet wird, und dessen Tätigkeitsbereich von dein des Vertrauensrates abgegreuz.t wird. Itt der Frage der A b g a n g s e 111 s c 11 ä d i g tt n g c n und ihrer Anrechenbarkeit auf gezahlte Arbeitslosenunterstützung liegt eine in der amtlichen Sammlung veröffentlichte Ent- Scheidung׳ des Reichsarbeitsgerichts vor. Wird einem entlassenen Angestellten vom Arbeitsgericht eine Abgangsentschädigung zugesprochen, hat er aber in der Zwischenzeit Arbeitslosenunterstützung erhalten, so geht sein Anspruch aut die Abgangsentschädigung im Umfang der gezahlten Entschädt* gung auf die Reicbsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über. Atrzte Eine neue Entscheidung des Reichsgerichts befaßt sich mit der viel erörterten Frage, ob der Verkauf der Arztpraxis Standes- und sittenwidrig ist. Während in der bisherigen Praxis, insbesondere vom Kammergericht, der Standpunkt vertreten wurde, daß solche Vertrage über entgeltliche lieberlassung einer Arztpraxis nichtig seien, sagt das Reichsgericht in dieser neuesten Entscheidung, daß eine solche entgeltliche Ueberlassung nicht ohne weiteres sittenwidrig sei. Nach der Reichsärzteordiumg sei der Beruf des Arztes /war kein Gewerbe, es seien aber Verträge über Abgabe und l wberlassung einer Arztpraxis nicht verboten. Die Entscheidung stützt sich auf einen zu gleichem Ergebnis kommenden Entscheid der Rcichsärztcknmmcr. Versicherungen Auf dem Gebiet des Versicherungswesen« muß ein Gesetz über Aendurungcn in der Unfallversicherung Erwältnung finden. Das Gesetz fuhrt eine Erweiterung des reich«• gesetzlichen Unfallschutzes herbei. Die Vorschritu-n betreffen insbesondere den Unfallschutz •für Schüler an Lehrwerkstätten, Kursen usw. Aus der Rechtsprechung ist wichtig eine Reichsgerichtsentseheidung, die sich, mit der Frage befaßt, wann der Versicherungsschutz beginnt, fn ihr heißt es, dal! maßgeblich für den Beginn einer Versicherung nicht die Allgemeinen Versieherutigsbcdiiigungen sind, sondern die besonderen Abmachungen, die in dem Versicherungsschein amdrücküch über den 'Beginn der Versicherung gi troffen worden sind. ’* Dr. Eugen Roth, Berlin JOACHIM PRINZ spricht am Donnerstag, 3. Juni, 20.30 Uhr Brüdervereinshaus, Kurfürstenstr. 115 zur letzten Vorführung des ersten historischen Palästina-Films HATIKWAH Dokumente einer Hoffnung On Täkadwn-Ttlm vomltächsW/ mdWuim.ä^Ta£äsHm,hßu/^ Gestaltung 1 Georg Engel Herstellungsleitung: Manfred Epstein Karten in RM 0.80, 1.—, 1.30 Jüd. Rundschau, Meinekcstr. 10; Leon, Kurflirstendamm 155: Bunhh, M«u, Pcatafo1sis4r,15i Komi. Schneider, Kleiststr. 13; Droff. Läufer, Traulcnnuslr. 9; Hansa-Konditorei. Fl«n*burger Strafte 19} Zigaftvn-Eptteifl« Jerusalemer Straße 9 Eintritt nur für Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft PALÄSTINA ־FILMSTELLE DER ZVfD. Aufführung des ersten historischen Palästinafilms HATIKWAH Dokumente einer Hoffnung FÜR TEMPELHOF Dienstag, 1. Juni, 20.30 Uhr, Tempelh., Mussehlstr. 22 (Synagoge) Ansprache: Dr, David Schlossberg Karten zu RM 0,60 und 0,30 im VorTcrkeufr Bettfedernhaus Etkin, Tempelhof, Manfred von Richlhafen-Straße 9 F0R FRIEDRICHSHAIN Mittwoch, 2. Juni, 20.30 Uhr, BZV- Heim, Landsberger Str. 87 Ansprache: Georg 3001 Karten «11 RM 0,60 und 0,80 im Vorverkauf! Solinger, Neu« K8hl{f«trsfie 74• Fci^, Strausberger Straße 24 BERLINER ZIONISTISCHE VEREINIGUNG Klavierstimmer Perez Fernruf: 7219 20 FEST DICHT UN GEN aktuell Individuell verfaßt E. Sandelt, Bln.-Charlottbg. 4 W.iiwtmBe Z0 Ruf! %23 18 ANZEIG EN-ANNAHME Sonder - Schnelldienst ohne Erhebung eines Spesen ■ Aufschläge für Famlllennachrtchten und Gelegenheit*• Anzeigen. Aul Anruf 919031, Apparat 89, werden Sie besucht und fachkundig beraten JÜDISCHE RUNDSCHAU Aiieinmieieri 1—2 gvmütl. mobl. Wohnu. SchUfitmmer, fl. w. k. Wauer, trenfl. Hausk., MSdch. vork״ preiswert Harft“ heimer, Wirtftuffitr. tl» I (Bafir.«.) 17 tf Tfi SDDliegtes FamiliMim XaiieriltM 111, hpt. r. / Tal. J7IW73 Verlangen Sie Vertreterbesuahl Pension Glück wmenöargDm* 41 Ruf! 2436 69. Shmti Z im. m. fl. kalt, u.w.irm. WaiM-er v. RM 2.50 an. Moderne« Herrencouchzimmer Balkon, «ehr preiswert. BahnhofHalen.es Ru(■ 97SS9S (9— CrilUirDIU amTeupItxiee BUnYVbnin 1 Stund, v. Uetiin Haas Janas, Machh.id.itr. 44 Direkt am See Tel. Ttupiti 7 Neue Leitung: Rena JaracM Afexendrewlts Im Jen! Vollpension ab RM /

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.