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Jüdische Rundschau · 1937-05-04 · Heft 35 (4.5.1937) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 35 (4.5.1937)
Date
1937-05-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 jüdische rundschaü Nr. 35, 4. V. 1937 Aus Recht und Wirtschaft Monaisübersicht April* Der Monat April hat auf den Gebieten der Gesetzgebung und des Wirtschaftslebens folgende Veränderungen gebracht, die für unsere Leser von Interesse sind. Diu Uehcrwachungssteilc für Edelmetalle hat eine Anordnung Nr. 8 erlassen, wodurch die Verwendung von Gold und üoldprä paraten für bestimmte Porz.ellancrzeugnisse verholen oder eingc-.chräiikt wird. Die Anfertigung und Auslieferung von Ersatzteilen ist in beschränktem umfange zulässig. Ausnahmen sind insbesondere für Auslandsaufträge vorgesehen. Die Uebervvachungsstclle für Seide, Kunstseide und Zellwolle hat verordnet, daß auch Seiden zwirne an die Einkaufsbcwilligung durch die l.'eberwachungssteüc gebunden sind. Nähseide bleibt jedoch von dieser Anordnung ausgenommen. Da» am 31. März abgelaufene Errichtungs- und Erweiterungsverbot in der K r a \v a 11 c n stoffweberei ist bis Ende 1037 verlängert worden. Im „Reichsanzeiger" ist der Wortlaut der Gebührenordnung der l'eberwaciiungssiellc für Wolle und andere Tierhaare in der neuen Fassung vom 14. April veröffentlicht worden. Im „Reichsanzeiger" vom 20. April hat der Reichswirtschaltsministcr eine neue vrean/ende Anordnung einer Marktregelung für das graphische (i e w erbe bekanntgegeben. Die Ucbcrwachiingssicüe für Eisen und Stahl hat in ihrer Anordnung 21 Bestimmungen getroffen, durch die gewisse Miiibräiuinauf dein inländischen Eisen- und Stahlmarkt ausgeschaltet werden sollen, Ewird u. a. verboten, mehrfache Bestellungen für t \\ und denselben Bedarf vorztitit Innen, l'nrrch ige Ani-.ih.ii Ii n-uchtiieh der Art dos Auftrages, der Verwundung, Uc- Lie;eatugve tpunktes usw. werden unter Strafe ge-tellt. Das Verhol der f.rrielitun; neuer und Erweiterung bestellender l'ntern-hmtingen zut Herstellung von Ruß joder Art i«t bis zum 11 SY.u / hHQ verlängert worden. Line Neuregc'ung hat ferner che Verarbeitung von Kalbfellen, Fohlenu ii d K o ß h ä u t e n zu Pelzwerk erfahren. Im 7 i g a o it e n t; v w e r b t ist mit Wirkung vom 1. April eine in in- \'e: ein! i mihi; zusein!e;c kommen; sie verfolgt den Zweck, be stmmi ie AI iiu'iiiiei g i uppen an den Grolihanclei zu verweisen und .Maßnahmai gegen die Ucberbesclzung des Zigatettvtihaudels vorzubereiten. Außerdem sollen die Wieder verkauf^ weise igc-chützt werden. Auf dem Gebiete der l.ebeiismittelwirtschaft sei eine für den V j e h h a n d e 1 wichtige Anordnung erwähnt. Jeder, der Vieh auf VichgMi'.märktc oder .Wittc.m.-irktc versenden will, unterliegt seit dem 2f>. April einer verschärften Meidepflicht, die Stellung der Marktbeaiiftragtcn wird erweitert. Nach einer Anordnunj; der Hauptvercinigung der Deutschen Getreidewirtschaft ist mit Wirkung vom 1. Juni 1017 ab die Abgabe, der Bezug und die Verwendung von Roggen oder Wci/en sowie von Erzeugnissen hieraus nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des zuständigen Getreidewirtschaftsverbandes zulässig. Betriebe, die Brot und andere Back- oder Teigwaren herstellen, dürfen Verträge über Lieferungen nur zur Lieferung innerhalb v or Wochen abschließen. Schließlich muß noch eine Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der R c f«r fc V t* r m i 111 u n g erwähnt werden. Zur Frage der Zuverlässigkeit wird darin gesagt, daß Mangel an Zuverlässigkeit dann angenommen werden soll, wenn der Verdacht besteht, daß der Gewerbetreibende sein Gewerbe zu staatsfeindlichen Zwecken mißbrauche, sich bewußt im Gegensatz zu den Aufgaben des Deutschen Reiseverkehrs! iiiros stelle oder wenn er Angcstcl'te beschäftigt, bei denen diese negat.ven Voraussetzungen vorliegen. Preisregelung Durch eine Verordnung des Ptichsknmmissars für Preisbildung ist du- (iiiitigkc.'tsilauiT der Verordnung über Ordnungsstrafen bei t'ebciMhr.it •.■ngeii von Preisfestsetzungen für L e b e n s m i t t e i hi> zum 30. September 1037 verlängert worden. Durch eme im „Rckhs.uizeiger" bekanntgegebene Verordnung ist eine neue P r c i ~ r e g e 1 u n g a u f d c in Holzmarkt für die Zeit In» nun 31). Sepien.her 1037 in Kraft «treten. Es .»;nd Hüclut-, Mittel- und Mindestpreise für ichton- und Tanneis|ia|>i"ik.!z festgesetzt worden. Die Maßnahme ist auf die vei.-tirktt- Bedeutung des Zellstoffs als Halbware für die versihieiieu-ten Industrien zurückzuführen. Der ReuhsMsiuir.isvir tui Preisbildung hat durch. Runderlaß eine besonnene I'i ei-rvgelimg für Kraftfahrzeugreifen angeordnet. Zu den Richtpreisen für unedle Metalle hat die Uibtrwachungssteüe eine Nac'itragsaiiordmmg erlassen. Schließlich sei m>ch erw.ihnt, daß die Preise für Tafel- und Bau^Ia» durch Kur/uug der Mandelssnanneu gesenkt worden sind. Audi sind auf diesem Gebiet die Rabatte neu geregelt worden. Devisenwirtschaft Aut dem Gebiet der |)evisenwirt>chaft sei folgendes zusammengestellt: I s war an dieser Stelle die Bestimmung erwähn» worden, wonach die Verfügung über ausländische Wertpapiere, auch soweit sie in Deutschland zugelassen oder in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind, von der Genehmigung der Devisenstelle abhängig gemacht wurde. Eine solche „Verfügung" ist, wie die Wirtschaftsgruppc Privates Bankgewerbe hervorhebt, auch die Verpfändung. Infolgedessen ist die Verpfändung eines ausländischen Wertpapiers jeder Art nur mit Genehmigung der Devisenstelle möglich. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat im Runderlaß 3r> 37 die Ausfuhrungsbes immnngen für die Freigabe von Sperrguthaben und Erträgnissen im lnlande sowie für die Umlcgung von Sperrguthaben zusammengefaßt, ohne sachliche Aentlerungen der in den Richtlinien festgelegten Freigabenioglichkeiten vorzunehmen. Das an dieser Stelle schon mehrfach hervorgehobene Verbot der Verwertung bestimmter deutscher Auslandsbonds durch Auswanderer ist durch Einbeziehung der 5 "(i-Frankenobligationen des Kraftwerkes Albbruck-Dogern erweitert worden. Auslandsreisen Rcise;nhlungsmittel in Form von Scheidemünzen über 10 RM. dürfen bei der Rückreise wieder nach Deutschland eingeführt werden, wenn nach einem Erlaß des Reichsfinsnrministcrs als Nachweis für die Berechtigung zur Wiedereinfuhr eine entsprechende Paßeintragung vorgewiesen werden kann. ') In dieser Form veröffentlichen wir allmonatlich für unsere im Wirtschaftsleben stehenden Leser eine Uebcrsicht über die wichtigsten Tatsachen aus Recht und Wirtschaft. Die letzten Beiträge dieser Art erschienen in Nr. 1, 9, 17 und 27, Für Italien-Reisen sind die zur Zeit geltenden Bestimmungen veröffentlicht worden. In Anglcichung an die für den Reiseverkehr nach der Schweiz geltende Regelung können Reisezahlungsmittel für Reisen nach Italien bis zum Hßchstbttragc von -ICK) RM. ohne Genehmigung erworben werden. Die Bestimmungen erstrecken sich jetzt auch auf die italienischen Kolonien. Das am 31. März abgelaufene deutseh-schweizerische Veriechnungsabkommen mit seinen für den Reisevcikehr wichtigen Bestimmungen ist bis zum 30. Juni verlängert worden. Das deutsch-tschechische Reiseabkommcn ist bis zum 31. Dezember 1037 verlängert worden. Der monatliche Höchstbetrag, bis zu dem Reisczahlimgsmittel ohne Genehmigung erworben werden können, beträgt 350 RM., für Reisen aus gesundheitlichen Gründen, die durch amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen werden müssen. 500 RM. Die Abgabe erfolgt nach Maßgabe der jeweils vorhandenen Bestände. I lir Reisen zur Weltausstellung nach Paris sind die Vistimgebiihren herabgesetzt worden. Wahrend der Ausstellungsdauer kostet ein IStägiges Visum 5 Fr., für die ganze Dauer 10 Fr. I ür Geschäftsreise n n a c h Fl o 11 a n d ist folgendes wichtig: Das Nederlandsehe Clearinginst tut hat sich bereit erklärt, Geschäftsreisekosten ohne vorherige Prüfung sofort zur Auszahlung zu bringen, wenn es sich um Summen bis zu 100 fl. handelt. Lautet ein Zahlungsauftrag auf einen höheren Betrag, so werden 100 fl, sofort, der Restbetrag nach erfolgter Prüfung zur Verfügung gestellt. Künftig sollen zur Beschleunigung in die Zahlungsaufträge folgende Angaben aufgenommen werden: 1. Name der deutschen Firma, für die der Reisende tätig sein soll. 2. Anzahl der Reisetage und 3. Hinweis über den Zusammenhang mit dem deutschholländischen Warenverkehr. Einzelhandel In der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel sind Organisatorische Aendcrungcn vorgenommen worden. VCkhtig ist daraus besonders daß die Fachgruppen Textilcinzelhandel, Schuh-Einzelhandel, Lcder und Schuhbedarfsartlkcl, sowie der Einzelhandel mit Sportartikeln in der Fachgruppe „Bekleidung, Textil und Leder" zusammengefaßt worden sind. Die Fachgruppen Möbel, Tapeten und Linoleum sowi" Musik sind in einer Fachgruppe „Raumgestaltung und Musik" vereinigt worden. Auf anderen Gebieten sind ähnliche Zusammenfassungen zu verzeichnen. Für alle Len Hinge des Einzelhandels hat die Wlrtschaftsgruppe Einzelhandel ein Lehrheft herausgegeben, das auch Richtlinien über die Ausbildung der Lehrlinge in den einzelnen Fachzweigen des Einzelhandels enthält. Jeder Kaufmant-slehrling muß das Lehrheft führen, da es in Zukunft auch als Unterlage für die bei den Industrie- und Handelskammern im Frühjahr und Herbst abgehaltenen Kaufmanrygehilfcnprüfungen dient. Der Reichsverband des kreditgebenden Einzelhandels, der die Teilzahlungsgeschäfte unifaßt, bereitet neue, für den Teilzahlungskreis maßgebende Richtlinien vor. Diese sollen Mindest- und Höchstgrenzen für die einzelnen Kreditsummen enthalten, ferner eine Begrenzung der Laufzeit der Kredite (etwa auf 24 Monatsraten) sowie eine Eincngui'g der auf Kredit zu verkaufenden Warengruppen bringen. Handwerk Der Reichswirtschaftsminister hat im „Reichsanzeiger" eine wichtige Verordnung über handwerkliche Nebenbetriebe erlassen. Ein solcher handwerklicher Nebenbetrieb liegt dann vor, wenn in einem Unternehmen des Handels oder einer anderen Wirtschaftsgrtippe Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt werden, ohne daß es sich um einen Hüfsbetrieb handelt. Wann ein solcher Hilfsbetrieb vorliegt, ist in der Anordnung festgelegt. Finc Neuordnung des P r i't f u n g s w e s e n s für ctie Gesellen und Lehrlinge des Handwerks ist in Vorbereitung und \om Reichswirtschaftsminister dem Re'chsstand des Deutschen Handwerks übertragen worden. Die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sind durch ein Rundschreiben des Reichswirtschaftsministers ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß ihre Lehrlinge ausschließlich zu den Lchrlinpsrollcn der Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern anzumelden sind, da diese allein nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind, Lehrlingsrollen zu führen. Die Eintragung in eine solche Lehrlingsrolle ist zwingende Voraussetzung für die Prüfung bei den Kammern. Hans- und Grundbesitz Wichtig für Haus- und Grundbesitzer ist ein neuer Erlaß des Reiciisfinaii/ministcrs über den Grundstückswert, Nach diesem Erlaß soll für die Fortschreibung und Nachfeststellung von Einheitswerten auf den 1. Januar 1936 Prof. Dr. J. Jastrow In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag starb plötzlich im 81. Lebensjahr der ehemalige Berliner Universitätsprofessor Dr. J. Jastrow. Er stam inte aus Nakel in Posen und war der Neffe des Reformrabbiners Markus Jastrow. In seiner Jugend hatte er Geschichte studiert, 18S5 habilitierte er sich als Historiker an der Universität Herlin. Später wandte er sich den Staatswissenschaften zu. Auf diesem Gebiete lagen seine hauptsächlichen und sehr mannigfaltigen Leistungen"; sie umfaßten fast alle Teile der Nationalökonomie, die Dogmengeschichte des Adam Smith, die Finanzwissenschaft, die Sozialpolitik, die Verwaltungswissenschaften und das Geldwesen. In allen diesen Arbeiten prägte sich die gleiche eigenwillige Persönlichkeit aus, die ein starkes theoretisches Räsonnement mit sauberer Quellenkritik und einem gesunden Blick für Menschen und Dinge verknüpfen konnte. Nicht die Wissenschaft als solche, sondern die Er/ichung der Menschen zur Wissenschaft, zu sauberem Denken und zu moralischem Handeln war das Ziel seiner Wirksamkeit. Aus dieser Verknüpfung von Betrachtung und Handeln entstand auch seine entscheidende praktische Leistung, die Gründung der Handelshochschule Berlin. Das Wesentliche, was Jastrow seinen Schülern mitgab, war neben seiner einfühlenden Art, den Lehrstoff zu vermitteln, das Vorbild seiner Persönlichkeit selbst. Er war eine ehrfurchtgebietende Erscheinung mit einem starken inneren Ethos, dabei verstand er es in einer milden, abgeklärten Weise auf die verschiedensten Menschen einzugehen. Mit taktvoller Zurückhaltung hat er vielen moralisch und materiell geholfen. Auf uns, die wir nur den alten Lehrer kannten, wirkte er in vielem wie eine der großen Patriarchengestalten aus der Bibel. Diese jüdische Ausprägung seines Wesens hat sicher nichts Bewußtes gehabt, denn dem orthodoxen Judentum, das er in seiner Kindheit in Posen erlebt hatte, war er ent- und den 1. Januar 1937 grundsätzlich an den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgehalten werden. Auch bei der Be¬ Weitung mit dem Vielfachen der Jahresrohmiete soll die Hohe "der Miete nach den Wertverhältnissen am 1. Januar 1935 beurteilt werden. Dabei , sind auch Werterhölumgen außer Betracht zu lassen, die etwa durch günstigere Lage usw. entstanden sind. Die zugunsten des steuerpflichtigen Hausbesitzes gedachten Maßnahmen gelten nur für die Fortschrtibung und Nachfcststellung von Einlicitswerteu des Grundbesitzes, nicht für Einheitswertc der gewerblichen Betriebe. Für Verkäufe von Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft ist in Ausdehnung bisheriger Anoidnungen folgendes bestimmt worden: Während nach der bisherigen Ordnung Rechtsgeschäfte mit Grundstücken mit einer Mindestgröße von 2 ha genehmigungspflichtig waren, wird nunmehr grundsätzlich bestimmt, daß die Vorschriften der Grundverkehrsbekanntmachung sich auch auf Teile solcher Grundstücke beziehen, sofern die Größe des Teilgrundstücks 0,5 ha oder darüber beträgt. Die für die Neuerriciitung von Gebäuden geltende Neuregelun; ist auch auf den Abbruch von Gebäuden ausgedehnt worden. Künftig ist für den Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen, deren umbauter Raum mehr als 500 cbm umfaßt, eine baupolizeiliche Genehmigung vorgeschrieben. Die Abbruchgcnehinigtmg kann von Auflagen, namentlich auch von der Errichtung von Eisatzbauten abhängig gemacht werden. Steuerfragen Auf steuerlichem Gebiet muß zunächst eine Verlautbarung im „Reichsanzeiger" erwähnt werden, die sich mit den Steuerliehen Unbedenklichkeitsbescheinigungen befr.ßt. Daratis ist zu entnehmen, dafl Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den Finanzämtern künftig nur unter dem Vorbehalt jederzeitieen Widerrufs erteilt werden. Die Geltungsdauer der Bescheinigungen betrügt grundsätzlich ein Jahr, sofern nicht ein kürzerer Zeitraum vorgesehen ist. Das bisherige Muster für Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist neu gefaßt worden. Ebenfalls im „Reichsanzeiger" wird eine Stellungnahme des Rcichsfinanzmiuisfers zur f rage der Urkuiidensteuerpflicht für Bestellscheine erörtert. Danach ist stempelpiltcfrfig der Bestellschein des Verkäufers, eleu der Käufer unterschrieben hat, Durchschlage hiervon, die der Verkäufer sich zurückbehält, sind nicht steuerpflichtig. Ein Urteil des Reichsfinanzliofs beschäftigt sich mit der Frage des St euer wertes stiller Beteiligungen. Es spricht dabei den Grundsatz aus, daß stille Beteiligungen Kapitalforderungen darstellen, die zwar in der Regel mit dem Nennwert zu bewerten seien, doch können besondere Umstände eine höhere oder niedrigere Bewertung begründen. Als solche Umstände werden mehrjährige hohe Verzinsung des Kapitals angesehen und besonders gute Ertragsaussichten. Es wurde an dieser Stelle auf die neuen Bestimmungen über die Steuerpflicht bei Gcschüftsverkäuten hingewiesen Um Irrtümer zu vermeiden, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die neuen Steucrbestimmungen nur auf Geschäftsverkäufe Anwendung finden, die nach dem 31. März 1937 zum Abschluß gekommen sind. Als von allgemeinem kaufmännischen Interesse sei darauf verwiesen, daß mit Wirkung vom 15. April 1037 an die Wertgrenze für unversiegelte Wertpakete von 300 auf 500 RM. erhöht worden ist, die Gebühren sind jedoch unverändert geblieben. Entsprechend dem internationalen Frachtbriefabkommen werden für den innerdeutschen wie auch für den internationalen Verkehr neue Fracht b rief muster eingeführt werden. Die neuen Frachtbriefe werden ab 1. Januar> 1033 Verwendung finden, die alten können bis zum 30. Juni 1938.aufgebraucht werden. Arbeitsrecht Der Reichsarbeitsminister hat in einem Erlaß darauf hingewiesen, daß untertarifliche Bezahlungen künftig auf Grund der gesetzlichen Vorschriften rücksichtslos zu ahnden seien, um die noch immer auftauchenden Klagen über Nichtbeachtung der Tarif-Ordnungen endgültig zu beheben. Glaubt ein Unternehmer, aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen einen Tariflohn nicht zahlen zu können, so kann nur der Reichstreuhänder der Arbeit Ausnahmen zulassen Auch wenn keine Tarifbindung besteht, muH vorausgesetzt werden, daß der Unternehmer stets einen Lohn zahlt, der als im Gewerbe üblich anzusprechen ist. Durch die 15. Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung, die vom Reichsarbeitsminister erlassen wurde, sind die Ersatzkassen der Krankenversicherung nunmehr öffentlich-rechtliche Körperschaften und damit enger in den Knis der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eingegliedert. Aus der Rechtsprechung der letzten Zeit sei eine Entscheidung erwähnt, die in der „Deutschen Justiz" veröffentlicht wurde. Sie betrifft den Fall, daß Gefolgschaftsmitglieder sich weigern, mit einem Angestellten zusammen zu arbeiten. Eine solche Weigerung ist nicht gerechtfertigt, wenn die Gründe für die Weigerung nicht stichhaltig sind. Der Betriebsführer hat die Pflicht, nach Aufklärung der Gefolgschaft den Arbeitsfrieden wiederherzustellen. Dr. E u g e n Roth- Berlin fremdet. Aber er verfügte neben seiner polyhistorischen Allgemeinbildung über ein großes jüdisches Wissen. Für den, der nicht Wert und Unwert einer Persönlichkeit an der Stellung zu Tagesfragen mißt, bleibt der Dahingegangene eine jener Ausprägungen jüdischen Wesens, die als Vorbild weiterleben. E m i 1 Kauder, Vom „Paulusbund" Im Zuge der Durchführung der Nürnberger Gesetze ist nach einer Anordnung der zuständigen Stelle die organisatorische Grundlage der „Vereinigung nichtarischer Christen (Paulusbund)" neu umrissen worden. Der Bund, der bei seiner Gründung zunächst bestrebt war, die den christliehen Kirchen angehörigen Nichtarier zusammenzufassen, ohne einen Unterschied zwischen Juden und Mischlingen zu machen, hat bereits vor einiger Zeit die volljiidischen Mitglieder aus seinen Reihen entlassen. Nunmehr wurden auch alle die Mitglieder des Bundes ausgeschieden, die nach den, Bestimmungen der Nürnberger Gesetze nicht die Reichsbiirgereigenschaft besitzen. (Z. B. christliche Mischlinge ersten Grades, die mit Juden verheiratet sind.) Der Bund wird künftig nach seiner neuen Zusammensetzung ohne Bezugnahme auf das Religionsbekenntnis seiner Mitglieder die Bezeichnung „Vereinigung 1937 der nicht vollblütigen deutschen Reichsbürger" führen. An der Warschauer Handelshochschule ist es wieder zu judenfeindlichen Exzessen gekommen. Als der Rektor einschreiten wollte, wurde er mit faulen Eiern beworfen. Major H. L. Nathan ist bei einer Ersatzwahl im Wahlbezirk Central Wandsworth als Kandidat der Labour Party wieder in das Unterhaus gewählt worden. Dem englischen Parlament gehören jetzt 17 Juden a's Mitglieder an. Er gewann den Wahlkreis für Labour.

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