Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 29 (13.4.1937)
- Date
- 1937-04-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 29, 13. IV. 1937 Staaten, z. B. die Türkei selbst, sind mit dieser Abschaffung; längst vorausgegangen. Es handelt sich hier um viel mehr aif bloB um die Beseitigung der Vorrechte von Ausländern; «b handelt »ich um die endgültige Anerkennung der Gleichberechtigung der orientalischen Stia ten innerhalb der «uropiiisch-orientierten zivilisierten Völkergemeinschaft. In den letzten fünfzehn Jahren hat der Orient in dieser Hinsicht gewaltige Fortschritte gemacht, nicht nur was die staatliche Organisation und Verwaltung in den einzelnen Ländern betrifft, sondern vor allem auch in bezug auf das Denken und Fühlen, Hie etwas überlegene Betrachtungsweise Europas lassen sich diese Völker nicht mehr gefallen. Eine bezeichnende Episode aus einer relativ unwichtigen Sphäre hat kürzlich in den englischen Zeitungen Widerhall gefunden: In der Türkei ist die Aufführung der Operette „Die Geisha" verboten worden, weil sich darin angeblich die Verächtlichmachung einer großen asiatischen Nation ausdruckt. Ein türkischer Einsender hat in der „Times" die Meinung vertreten, es gelte hier gar nicht die Verteidigung Asiens, sondern die Durchführung eines allgemeinen Grundsatzes, daß alles vermieden werden soll, was das Leben eines fremden Volkes in falschem Lichte, in Uebertreibungcn und Verzerrungen zeigt und dadurch, sei es auch nur um eines guten Witzes oder um einer Operette willen, das wahre gegenseitige Verständnis stört. Dies ist eine Anschauung, die wir Juden begr iitten müssen (obwohl wir selbst gewiß nicht frei sind von Verfehlungen dieser Art); aber abgesehen hiervon zeigt sich hier deutlich auf einem Nebengebiet die grofle Empfindlichkeit und der neue Sinn für Oleichberechtigung und Gleichheit unter den orientalischen Völkern in ihrem Verhältnis zu Europa. Der Tag, an dem die Kapitulationen und die Vorrechte der Ausländer in Aegypten abgeschafft werden, so daH das äg\ptisrhe Volk auch in beziig auf die auf seinem Gebiet lebenden Ausländer Souveränität besitzt, weil es als gereifte Nation zu deren Ausübung fähig geworden ist, — dies ist ein wichtiger Tag für den ganzen Orient, Um so auffälliger ist es, daß in Palästina, einem Lande unter englischer Verwaltung, Reste der Kapitulationen noch immer in Kraft sind, so daß auf manchen Gebieten Ausländer eine Vor- 7iigsstclhmg haben und für viele dadurch der Anreiz, gegeben ist, nicht palästinensische Staatsbürger zu werden. Im Verlaufe der jetzt bevorstehenden gründlichen Revision der Verhältnisse in Palästina wird auch dieser Punkt einer erneuten Untersuchung bedürfen. Faschismus« luden und Zionismus Mißverständnisse und Angriffe Keine Rassengesetzgebung in Danzig Der „V 5 I k i s c h e B e o b a c h t c r" vom Q. April veröffentlicht einen Bericht aus Danzig über eine Veranstaltung der Mitglieder der Industrie- und Handelskammer, die sich mit der Neuordnung der Danziger Verhältnisse befaßt. Im Rahmen dieses Ucrichtes wild u. a. folgendes mitgeteilt: l).tnnfr ist UeLn-ni eewemion, slalj die jüdische Wolu>;^ar,i- •Rtion in Oenf eine IVtitm» an dir- Miigliedr-r des vom Völkerbund eingf seuten Dreier auhu^e^ iur lein/i^. aKo an die Außenminister Englands Fi'.ihkivi, 1>-. und Selnvcilens. ferner aueh an den Außenminister Polens an den l lenei :itsekretär de, Volkei Immlr-, und an den Volke; iMindskonuii: .- ar m Mum». j;e-andt hat. In (lieber Petition wlien sie die Prlisuptunj,' aulj;rsl1]l! halten, daß die Einfühlung der dcutwhen Ktts-cgese!/<rrlmi;|» in Dan/if» unmittelbar bevorstehe. Nach unteren Erkundigungen bei den zustlndlgen Stellen der Dinliger Regierung erfahren wir, daB die<e Behauptungen uniutreflenJ lind und einen Ve-rwli jüiliseher I 'nmlie-i il'ier darstellen, die erreichte l>eri:ingte Stimmung in Daitzig .ivstem.i'iieh zu stören. Diese aus jii.li-eher Quelle stammende Hfluiii|.iuisi< widerspricht der I'estateÜHnf» des engHwIien .Vißrntiimi-ter«. die er uns Mittwoch [•etr.ilfpn hat und in der er bestätigte, daß die Lage in der Freien Stadt »ich •einer An-ir ht nach wesrnilich verbessert liabe und daß da« Problem Dan».ig vom internationalen Standpunkt aus heute leichter zu behandeln sei als ehedem. — In Danzig erwartet man, dall derarlige Brimnenveiffifturigeii von jüdischer Seinin der Wcliötientlichkeit die entsprechende lleachtun« enalrren werden." Vermögenssteuerpflicht jüdischer Anstalten Das „R e i c h s s t e u e r b I a 11" vom 7. April veröffentlicht ein Urteil des K c 1i h s f i n a u / h o f s vom IS. März 1Ut7, nach welchem die neuen Begiiffsbestimmungen der „Gemeinnützigkeit", „Mildtätigkeit" und der „kirchlichen Zwecke" des Stetieranpassungsgesct/es (StAripG.) vom 1<>. Oktober W\t und der Aenderung im Gesetz vom 1. Dezember 10)6, die jüdische Organisationen von steuerlichen Vergünstigungen verschiedener Bestimmungen ausgeschieden haben (vgl. hierzu z.B. „Jüdische Rundschau" Nr. <), Jahrg. W17), auch auf I o I c h e Tatbestände an? u w enden sind, die vor dem Inkrafttreten dieser neuen (iesetze liegen. In dem Urteil des Keichsfiuanz.hofs heißt es u.a.: ..Die!;<',( Imenk tuhi fiele An-talt kt die Föiinltunj;. Fort, biidting Mini VfiliM-.miiK der VV* haft de« Judentum«. Ihr ist die Ii c j i <• i n g vo i, ,1 , r V e r in;; " e n .t c u e r 1931-1935 geiit.'i :i S 4 AI.-..I« 1 Ni. fi Y<>r,. 19'U - t II. freiimg von der Vermöoens iecer Aiy.dun n,:' kirch!i>'hri), jjrnn innütziWii (/der mildtitii^en /eekee) —- reit H v v \\ t v e i .s a iM w o i d e n. J->ie Heßiitie der ,.t o iiicinniii/c'keii1' und der „Mildtätigkeit" sind hl SS 17. 18 SiAiifiti. bcst:i!tnt, Danach sind gemeinnützig solche Zwecke, durch »leren Kfiidtimg atis.rhlicßlich uml unmittelbar die Allgemeinheit geturdert wird; eine Forderung tler Allgemeinheit, iit nur atu'imd.im n, wenn die Tätigkeit dem gemeinen Besten, d. h, dem Wohl der Deut ,rli e n V o 1 k s g <• m e i Ii s f h a f t, iiiiljt (§ 17 Absatz 1, 2i. Mildtätig sind nach § 18 Absatz 1 StAnpfi. in der J-Vsung des (>s. vom 1. Uejeutlx-r 1938 solche /wecke, die aiisscidieljlieh und unmittelbar darauf gerielilft sind, bedürftig« Deutsche Volksgenossen m unterstütxen. Juden gehören weder mr Deutschen Volk.gemeinichaft noch Hl den Deunthen Volksgenossen, Daher i?t eine Befreiung wef/en Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit für t'nternehniungen und /.»ecke mi»g(-.chl<,.->en, die Juden zugute kcjmtnen. Die neuen Vorschriften *b>d nach der Recht- «prevliunff des Keich-iinanzliot, auch auf Talbe-hinde anzuwenden, die vor ihrem Inkrat'ltieien liegen (t'rteile vom 19. 11. 1936 und 10. 12. 19361. Mntsprer ben(ies gilt für kirchliche /veecke. „Kirchüch" sind nach § 1» StAn|i(i. soIcIk; /wecke, durch deren Fi tiilluiiK die christlichen Religion^e-cllsehafti-n det bffent- Hi llen Rechis aussehliedlii h uml tmuiiuelbar gefördert werden. Für diese Vorschrift treffen die Krwägungt-n. au« denen Her Reichsfinanjhof den hriften über <lie riemeinniilxigkeit und die Mildtätigkeit Rückwirkung beigelegt bat. in gleichet Weite zu. Daher m die neue Begriffsbestimmung für die „kirchlichen /.»ecke" auch auf solche Tatbestande anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten verwirklicht worden sind," _ Am 29. April wird der Kanzler der Universität London die Eröffnung des neuen bei der Universität errichteten Archäologischen Instituts vornehmen. In dem Institut sollen Ausgrabungen aus dem Nahen Osten Aufnahme finden, In erster Reihe die reichhaltige Sammlung, die den Ausgrabungen von Sir Flinders B e t r i e in Palästina zu verdanken ist. Die Diskussion der Judenfrage hat in Italien seit dem mit England in der abessinischen Frage ausgebrochenen Konflikt einen gewissen Umfang angenommen. Es gibt dort Kreise, die die Stellung, die England in dieser Angelegenheit Italien gegenüber einnahm, wenigstens teilweise auf „jüdische Einflüsse" in England zurückführen wollten. Ueber diese Gegensätze hat u. a. unser römischer Korrespondent in einem Aufsatz „Rivalen im Mittelmeer" (Nr. SO vom 27. 10. 36) berichtet. Damals wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Zionismus von diesen Kreisen in Italien abgelehnt wird, weil er die den Italienern unsympathische Position Englands in Palastina begründet. Das Thema wird erneut durch ein Buch aufgerollt, das der Rektor der Universität Perugia und Abgeordnete der faschistischen Kammer, Paolo O r a n o, unter dem Titel: „Oli Ebrci in Italia" (Juden in Italien) vor kurzem veröffentlicht hat. Diesem Buch widmet der „Westdeutsche Beobachter" einen ausführlichen Artikel. Danach sagt Prof. Orano, daß das Judentum in jeder antifaschistischen Idecnstronuing und Tendenz des europaischen Geisteskonflikts vertreten sei. Aus diesem Grunde würden die Juden in Italien vor die Erage gestellt, sich gegen die Juden in ganz. Europa zu erklären. Prof. Orano fordere von den Juden Italiens eindeutige Erklärungen über ihre Einstellung und ein ablehnendes Urteil über die von Juden beeinflußte Politik, den Zionismus, den Bolschewismus usw. Er stellt zugleich fest, daß für eine solche Erklärung die in Italien üblichen jüdischen Gchorsamsadressen und Manifestationen der jüdischen Gemeinden nicht genügen. Damit 'wird wohl auf die Loyalitätserklärung angespielt, die auf Initiative einer Gruppe angesehener italienischer luden vor kurzem abgegeben wurde (siehe „Jüd. Rundschau" vom In. Februar 1037) und in der die Juden Italiens sich gegen den Kommunismus .aussprachen und ihre Anhänglichkeit an Italien und das faschistische Regime zum Ausdruck brachten. Professor Orano geht sodann auf den Zionismus ein. In diesem und in der Errichtung eines Judenstaats in Palästina sieht er eine Gefahr für das italienische Imperium. Fr meint, daß die von England inaugurierte zionistische Unternehmung in Palästina in ihren Anfängen genau mit dem Beginn der Wiedererstarkung Italiens im Mittelmeer zusammenfalle. Italien könne mit der Errichtung eines jüdischen Staates am Mittelnicer nichts gewinnen. Es besitze in seinen überseeischen Besitzungen jüdische BevölkertmgsteÜe, und ihre „Koalition" im Dienste Englands würde Italiens Politik vor ganz neue Tatsachen stellen. Das Judentum, das Europa „aufeinandergehetzt" habe, werde zu weit größeren Ex/essen befähigt sein, wenn es seinen Staat besit/e. Falls ein Judenstaat, der von Großbritannien garantiert sei, bestehe, dann ergäben sich folgende Möglichkeiten: „Jttdcnfahnen, Oesandtschaften, Konsulate, Wirtschaftsattache's und Bürger des zionistischen Staates als Ausländer in Italien, wobei es für die Juden in Italien unvermeidbar scheint, mit ihren Rassegenossen gemeinsame Sache zu machen. In diesem Falle wird es sich nicht mehr um die Religion handeln, sondern um eine wirkliche Rassenfrage. Italien muß also genau so wachsam sein, wie Deutschland...!" Gegenüber der Möglichkeit, daß „ein jüdisches Gibraltar oder Malta" gegen Italien entsteht, kommt Prof. Orano zu dem Ergebnis, daß jede z i o n i s t i s c h * Propaganda von den Juden in Italien als „Komplicenschaft mit dem Feind" gewertet werden müsse. Prof. Orano betont dann noch, daß den Juden Italiens die Synagoge für ihr Gebet genügen müsse. Dort störe sie niemand, ebenso wie sie niemand an der Ausübung ihrer Berufe und in ihren Stellungen behindern werde. Diese Aeußerungen Professor Oranos können gewiß nicht als maßgebende Darstellung der Judenfrage oder als Stellungnahme zum Zionismus von italienisch-faschistischer Seite angesehen werden. Ihr stehen eine Reihe anderer Erklärungen gegenüber, die die völlige Eoyalität der italienischen Juden dem italienischen Vaterlande gegenüber ohne Unterschied ihrer innerjüdischen Ansichten wie die Legalität der zionistischen Bestrebungen in Italien betonen. Prof. Oratio unterläuft bereits bei seiner historischen Betrachtung ein Irrtum. Die Verbindung Englands mit den zionistischen Bestrebungen ist weit älter als die Expansion Italiens im östlichen Mittelmeer. Als im Jahre 1917 die BaKour-Deklaiaiion publiziert wurde, dachte niemand — am wenigsten wohl in Italien selbst — an die Schaffung des neuen italienischen Imperiums. Gewiß ist der Gegensatz zwischen den englischen und den italienischen Interessen im vergangenen Jahre sehr stark zum Ausdruck gekommen. Er lokalisiert sich aber nicht in Palästina, sondern es sind ganz andere Gebiete, um die der Streit geht. Es ist auch ein Irrtum anzunehmen, daß die Juden der Welt oder einzelner Länder diesen Streit hervorgerufen haben. Dabei geht es vielmehr um weltpolitische Interessen, die weit über den Bezirk hinausgehen, der die Juden angeht oder in dem sie Einfluß haben. Vom Standpunkt Palästinas haben die Juden nur ein Interesse: die Wahrung de« Friedens Im Mittelmeer und demgemäß vor allem eine friedliche Beilegung der englisch-italienischen Spannungen. Von einer einheitlichen Stellung der Juden dem Faschismus gegenüber, die Prof. Orano annimmt, kann überhaupt nicht die Rede sein. Das jüdische Volk als ganzes und die Judenheiten der einzelnen Länder sind als Juden an der Frage der Staatsform nicht interessiert. Ein jüdisches gemeinsames Interesse besteht nur daran, daß die Lehens Möglichkeiten der Juden in wirt- «chaftlicher, politischer und moralischer Hinsicht aufrechterhalten bleiben, und daß zugleich gewährleistet ist, daß die kulturellen Interessen der Juden nicht gefährdet werden. Ein solcher Zustand kann unter jeder Staatsform erreicht werden (und ist z. B. in 11 a I i c n vorhanden, wo die Juden die völlige Freiheit ihrer Entwicklung besitzen), wie es auch unter jeder Staatsform vorkommen kann — das beweist die Geschichte —, daß grundlegende Lebensrechte der Juden eingeschränkt oder aufgehoben werden. So gehen die Meinungsverschiedenheiten über Zweckmäßigkeit und Wünschbarkeit der verschiedenen Staatsformen genau so mitten durch das jüdische Volk, wie sie andere Völker in verschiedene Gruppen spalten. Was speziell den Kommunismus betrifft, so ist es klar, daß die überwältigende Mehrheit aller Juden außerhalb Sowjet-Rußlands diese Staatsform ablehnt, und zwar sowohl aus ökonomischen Gründen, weil es sich gezeigt hat, daß die Massen des jüdischen Vol. kes, die dem kleinen Mittelstand angehören, unter dem Kommunismus wirtschaftlich und sozial völlig zerrieben werden, wie auch im Hinblick darauf, daß die religiöse und kulturelle Freiheit des jüdischen Lebens in Sowjet-Rußland völlig unterdrückt ist, so daß die Gefahr des nationalkulturellen Untergangs dort heraufbeschworen wurde. Wenn in Palästina ein „Judenstaat" oder irgendeine andere Form selbständigen jüdischen Lebens Wirklichkeit werden sollte, so wird dadurch für die Juden in den übrigen Ländern keine praktische oder seelische Schwierigkeit entstehen. Prof. Orano schildert ganz richtig, wie dann auch außerhalb Palästinas Bürger dieses Staates als Ausländer leben werden. Ihre Verbindung mit den Juden Italiens und denen anderer Länder wird jedoch nicht stärker und nicht anders sein, als der Konnex, der zwischen den Angehörigen irgendeines staatlich organisierten Volkes und ihren Volksgenossen im Auslande besteht, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen und deren Heimat außerhalb des Mutterlandes liegt. Die Zahl der Beispiele hierfür ist groß, nicht zuletzt auch im Rahmen des italienischen Volkes selbst, dessen Angehörige im Auslande, besonders in Ucbersee unter anderer Staatsangehörigkeit leben, ohne dadurch weniger treue Bürger ihres Wohnlandes zu sein. Dasselbe gilt mit umgekehrtem Vorzeichen für diejenigen italienischen Bürger, die national einer Minderheit angehören. Die Frage der kulturellen und religiösen Beziehungen ergibt bei den Juden ebensowenig Schwierigkeiten, zumal in jedem Falle eine gemeinsame Grenze zwischen Italien und dem „Judenstaat", die Anlaß zu Konflikten sein könnte, fehlen würde. Gewiß kann der Stolz, und das Selbstbewußtsein der Jude n nur gehoben werden, wenn sie wissen, daß in Palästina der nationale Mittelpunkt ihreü Volkes vorhanden ist, aber sie werden dann erst recht im Gefühl ihrer Sicherheit treue Bürger ihres Heimatlandes sein. Es ist auch eine allzu formale Auffassung, wenn Professor Orano glaubt, dal! in Palästina ein „jüdisches Gibraltar oder Malta" gegen Italien errichtet werden soll. Das lag und liegt wohl auch nicht im Interesse Englands, bestimmt aber nicht in dem der Juden, die sich durchaus nicht als Werkzeug der britischen Politik empfinden, sondern als Subjekt ihrer eigenen Geschichte. Gewiß ist die Verbin. dung mit England für die Palästinazicle des jüdischen Volkes unter den gegebenen Umständen notwendig und nicht auf hebbar, aber es ist klar, daH hier nur eine Partnerschaft vorliegt, die nicht eine völlige Identifizierung bedeutet. Aus all diesen Gründen scheint uns die Gcdankcnfiihrung Prof. Oranos auf erhebliche Mißverständnisse zu beruhen, die bedauerlich sind, weil sie geeignet sind, das Verhältnis zwischen dein italienischen Volk und Staat und seinen jüdischen Bürgern zu trüben. Wir sind überzeugt, daß sich die italienischen Juden, wie dies wiederholt anerkannt \vurde3 völlig loyal dem faschistischen Staat einordnen. Keine anüiüdlsche Politik Italiens „Daily Telegraph" berichtet aus Rom, daß In dortlgen amtlichen Kreisen erklärt wurde, die italienische Regierung beabsichtige nicht, eine antijüdische Politik einzuführen. Diese Feststellung von amtlicher italienischer Seite erscheint bedeutsam sowohl im Hinblick auf die hier besprochene Veröffentlichung wie auf die von einigen italienischen Blättern, wie „Regime Fascista", „Teverc" und „Quadrivio" in letzter Zeit besonders betriebene Propaganda für die Einführung einer Rassengesetzgebung. So hat „Tcvcre" nach Veröffentlichung eines auch von der Wochenschrift „Quadrivio" übernommenen Artikels, in dem gesetzliche Maßnahmen gegen Vermischung zwischen Italienern und Angehörigen anderer Rassen gefordert und gesetzliche Maßnahmen gegen Juden, Halbjudcn oder sonstige Personen, die einen jüdischen Blutcinschlag haben, verlangt wurden, nunmehr ein alphabetisch geordnetes Verzeichnis der jüdischen Familien Italiens mit etwa 1600 Namen veröffentlicht. Diese Veröffentlichung hat zu vielen Kommentierungen Anlaß gegeben. Juden nicht mehr Gemeindebürger Privatunterricht an jüdische Schüler In einem Runderlaß gibt der Reichsminister des Innern weitere Ausführungsanweisungen zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung. Darin zieht er nun auch in diesem verwaltungsrechtlichen Rahmen die Folgerungen aus den Nürnberger Gesetzen. Bisher war Bürger der Gemeinde jeder deutsche Staatsangehörige, der die sonstigen Voraussetzungen des § 19. der Deutschen Gcmeindeordnung erfüllte. Nunmehr ist Bürger der Gemeinde jeder Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der am 30. September 1035 das Reichstagswahlrecht besessen hat oder dem das vorläufige Reichsbürgerrecht verliehen wurde. Die sonstigen Voraussetzungen sind unverändert geblieben. Hiernach sind, wie der Minister feststellt, Juden nicht mehr Gemeindebürger. Nach einer Anordnung des Reichserz. iehungs» ministers kann jüdischen Antragstellern bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen die Erlaubnis zum Privatunterricht an jüdische Schüler erteilt werden. Jüdischen Mischlingen darf jedoch eine solche Erlaubnis nur ausnahmsweise und nur mit Genehmigung des Ministers'gegeben werden. Jüdische Mischlinge sollen, soweit sie nicht ausnahmsweise zum Besuch einer jüdischen Schule zugelassen sind, nicht von jüdischen Lehrkräften oder jüdischen Mischlingen unterrichtet werden. Die besondere Unterrichtserlaubnis bezieht sich darum nur auf den Privatunterricht. In allen Fällen kann eine Untcrrichtserlaubnis nur erteilt werden, wenn gegen die politische Haltung der Lehrkräfte keine Bedenken bestehen. Juden als Häuser-Makler Da« „SchwarzcKorps" wendet sich in einem Artikel dagegen, daß» wie die Fachgruppe Grundstücks- und Hypothekenmakler kürzlich angegeben hat, Immer noch 25 bis 30 °n aller in Deutsehland tätigen Grundstücks- und Hypothekcnmakler Juden sind. Der Zeitung liege das Mitgliederverzeichnis der Bezirksgruppe Berlin-Brandenburg vor, aus dem sogar noch ein höherer Prozentsatz, nimllch 41,25 o/o, zu errechnen sei. Dr. Kurt P. Jacobsohn aus Berlin wurde mit der Abhaltung der Pflichtvorlesungen über physikalische Chemie für Biologen an der Universität Lissabon betraut. Htupüehriftleiten Dr. Robert Weltsch, Berlin - Charlottenburg 9 (auch »erantwortUch für die Aufnahme von Bildern). Stellverrjete: Kurt Lo«weniteln, Berlin W 18. Anieigenleiter und verantwert- Ueh für den Inhalt der Anieigens Hermann Finn, Berlin \V 15. Gültig Antigen - Preislittc 8 vom 1. April 1938. Verlag und An- Mig*n»erwiltoing: Jüdisch« Rundschau, Berlin W15, Meinelcestr. 10. D.A. März 33162. — Druck: Siegfried Scholen), Bln.-Schöncberg.