Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 27 (6.4.1937)
- Date
- 1937-04-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seit« 4 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 27, 6. IV. 1937 Mischling: und Jüdischer Elternteil Ein im „Jahrbuch für Entscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Grundbuchrechts" 1937, 14. Band, 2. Heft, veröffentlichter Beschluß des Oberland e s g e r i c h t s München vom 27. Oktober 1936 hat ausgesprochen, daß aus dem Blutschutzgesetz und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Aufhebung des dem judischen Elternteile zustehenden Rechtes zum persönlichen Verkehr mit dem aus der geschiedenen Mischehe hervorgegangenen Kinde hergeleitet werden kann. Es handelt sich um einen 1930 geborenen, bei der Mutter lebenden Knaben. Die Ehe des jüdischen Ehemanns mit der arischen Mutter war wegen Alleinverschuldens des Mannes rechtskräftig geschieden worden. Nach § 16J5 BGB. steht in solchem Falle die Sorge für die Person des Kitides der Mutter zu, und der Vater behalt nach § 1636 BGB. die Befugnis, mit dern Kinde persönlich ni verkehren. Das Vormundschaftsgericht hatte auf Antrag des Vaters eine Regelung dahin getroffen, daß die Mutter dem Vater an jedem zweiten Sonntage, von 10 bis 13 Uhr, das Zusammensein mit dem Kinde zu gestatten habe. Der oben erwähnte Beschluß prüfte u. a. die Frage, ob der nach dem BGB. hinsichtlieh der Verkehrsbefugnis bestehende Rechtszustand durch die Nürnberger Gesetze und ihre Ausführungsbestimmungen eine grundsätzliche Aendcrung erfahren hat. Diese Frage wurde verneint. Weiter erwägt der Beschluß u. a., ob die Entziehung der Verkehrsbefugnis wegen Gefährdung des geistigen oder leiblichen Wohles des Kindes, wie von der Mutter beantragt, — falls überhaupt zulässig - gerechtfertigt sei. In dieser Richtung leitete die Mutter auch aus den Nürnberger Gesetzen Folgerungen ab. Bei der Begründung der Ablehnung dieses Gesicntspunktcs heißt es in den 'Gründen des Oberlandesgerichts München u. a.: T> i m < « 1 i ' wu j »i on Vorati'- rf-tru i < \\ \ -< i ,u \ i 1 . ii nun in dilti 11,- b ut qe k <■ > <• I ' M 1 -i i' i t i1 u <1l ii Mi^e'i 1 i t* t st.*n 1» t i K it 11 i ii c 'j Ott Mischt ut, <n «kr ii i t \ i Uli i liunh dui I xl des riK"- f II i i I) i Ki I r Irl i , MI T . S , , | I II 1 I ( 1 II i 1 r. ' 1 1 i. 'i i \ ) 1 < i hen x i r /* * i wirit t in. f ueniß i i «11 Gegen -Beschränkung in Rumänien el t , , 1 .n ' -.f, ■ i F r*e> ' i V IM* \ < "ihn 1 e i •c ' bwi'ishwi'.i. c-, , > ■ hi i o-W rti m Ii? * 'in der - ii - \u*i TP 1< i! i ki "i n" »fdeii, . i r1 r mit dem \ atcr bei .(• ' f 1, rhsui u . * '■n im." \\ i* 1 r mmr.iiu-n N.irhstii rinden und ihn ic Minier keine ob mc. wenn rn und chruak- ■ 2 AmfVO. r.. riM'ial die ■ ii^on detitiicn Misch- \l t i di" Mutter, ' il n die di r< i ist ige 1 % )i \u>j i - hwi bt, lr \ o inh h ge»t m 31 drei Stunden lanc s i i e ii i Der Beschluß bemerkt noch, daß nicht unter allen Umständen angenommen werden müsse, daß „der Vater, der sich nach jeder Richtung als um das Wohl seines Sohnes besorgt erwiesen hat, die kurzen Stunden des Beisammenseins mit diesem dazu benutzen werde, das Kind in ungünstigem Sinne zu beeinflussen und von dem Wege abzulenken, einmal Aufnahme in die deutsche Gemeinschaft zu finden." Zu dem Hinweis der Mutter auf die gelegentliche Erklärung ihres früheren Ehemannes, daß er das Kind niemals und keinesfalls antisemitisch erziehen werde, führt das Oberlandesgericht München aus: „Ei kann dahingcrrll» bleiben, ->h man etwas derartiges dem Vater zumuten kann. Jedenfs!!-. >■' nirht er der KmVhun^sbercchtigte, andern die Mutter; mc Iii! das Kind stänrhrr nm sich, sie kann es völlig in ihrem ^inrebeeinflu^en und erziehen, ohne daß ihr der V.vr hierin ern«t!irh er.ftte^emreirn konnte. Ihre Bemühungen, da:v;^\-<r;oe und Uodi -h' Wnhl des Kindealdurch den Verkehr zivi» hen Vater und Kir.d eihiidich gefährdet.!iiii/u»te!!en, hiHen d,a> Bi-s-lrAeidepfr;--':,' nicht von Her Notwendigkeit üheiw-'ipj n können, diesen Verkehr, im Fade dies rnopdh h sein sollte, vo'djc ^u nnterbirrlen; '.o-^ci di-' Ric'nti^keit di^-er Atttfassung Ixt- ^ehen keinerlei rerhio de: Bedenken."' Bombenanschläge in Polen Warschau, 31. März, (JTA.) In Posen haben nationaldemokratische Ex/edenten eine Bombe in ein jüdisches Tabakgeschaft geschleudert. Die Inneneinrichtung und das Warenlager des grolien Ladens wurden durch den bei der h xplosnm entstandenen Brand vollständig vernichtet. Der Schaden wird auf P'100 Zloty geschätzt. Die Täter sind entkommen. Im Zusammenhang mit in den letzten Tagen in Wilna verübten Bombenanschlägen gegen judische Geschäfte und die Wohnung des jüdischen Arztes f"'eidstein sind mehrere Verhaftungen unter den Mitgliedern der Nationakkmokrati- Sfhcn Partei und des Nationalradikalen Lagers vorgenommen worden. In Warschau führten Organe der politischen Polizei Haussuchungen bei Mitgliedern der Nationaldemokratischen Partei und in den Redaktionen nationaldemokratischer Zeitungen durch. Es wurde Material beschlagnahmt und ein« Anzahl prominenter Parteimitglieder und Redakteure verhaftet. Rassenschande mit deutschblOtiger Staatenloser. Ein in der „Juristischen Wochenschrift'' vom 3. April 1037 veröffentlichtes Urteil des Reichsgerichts vom 26. Januar 1037 hat ausgesprochen, daß auch der außereheliche Geschlechtsverkehr eines Juden mit einer deutschbIüt i g en Staatenlosen strafbar ist, wenn die Staatenlose ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland e hat. Die Urteilsgrunde heben hervor, daß die Strafandrohung des Blutschutzgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit des nichtjüdischen Teiles voraussetzt und erst durch § 15 der Ausführungsverordnung vom 14. November 1935 dahin erweitert worden ist, daß davon auch Staatenlose betroffen werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Das Urteil der Vor¬ Instanz war davon ausgegangen, daß der Angeklagte sich hinsichtlich der Einbeziehung der Staatenlosen unter du Verbot und die Strafdrohung des Gesetzes geirrt, die Einbeziehung also nicht gekannt, im übrigen aber die Tragweite und Bedeutung der Nürnberger Gesetze gekannt habe. Das Reichsgericht trat dem angefochtenen Urteil darin bei, daß hierin nur ein — unbeachtlicher — Irrtum über den Inhalt des Strafgesetzes selbst liege. Eine jüdische Denkschrift Der Zentralrat derjuden Rumäniens hat dem Ministerpräsidenten Tatarcscu eine Denkschrift überreicht, in der gegen die geplante Einführung eines Numerus Clausus in die Wirtschaft protestiert wird. In der Denkschrift wird darauf hingewiesen, daß die geplante Maßnahme nicht nur gesetzwidrig ist, sondern auch eine Aufreizung zu Haß zwischen rumänischen Bürgern darstellt. Eine Arbeitslosigkeit bestehe in Rumänien überhaupt nicht. Nach den amtlichen Ziffern von 1034 gab es in sämtlichen Kategorien nur 12 570 Arbeitslose. Es wird daran erinnert, daß der Ministerpräsident in seiner Rede bei der großen Kundgebung in Ploesti am 24. April 1930 erklärt hat, daß es im eigensten Interesse des Staates liege, eine Politik der Versöhnung zwischen der Bcvölkerungsmehrheit und den Minderheiten zu führen und diesen die ungehinderte Entwicklung zu gewährleisten. Der Ministerpräsident habe damals gesagt, daß eine aggressive Politik gegen einheimische Elemente anderer Sprache und anderen Glaubens sich in ihren Folgen gegen den Staat selbst auswirken würde, da durch Aggressivität, Gewalt und Verfolgung auf Grund von Rasse oder Religion Haß ermutigt, Widerstand gestärkt und eine Reaktion vorbereitet werde, die früher oder später durch ihren Ausbruch die Einheit des Staates außerordentlich beeinträchtigen würde. Es werden sodann weitere Erklärungen des Ministerpräsidenten angeführt, die sich gegen diskriminierende Behandlung bestimmter Kategorien von Bürgern richten; ferner werden die Art. 5, 8 und 21 der Verfassung zitiert, in denen festgestellt wird, daß alle humanen ohne Unterschied der Abstammung, der Rasse, ehr Sprache oder des Glaubens gleichberechtigt sind. Gerade weil im früheren Rumänien jüdische Untertanen an der Ausübung gewisser Berufe gehindert wurden, seien in die Friedensverträge Bestimmungen eingeführt worden, durch die die Erneuerung alter Formeln und die Behinderung des Einzelnen bei der Berufswahl verhindert werden sollten. Zum Schluß werden die Unklarheiten bei der Begriffsbestimmung der ethnisch-rumänischen Abstammung hervorgehoben. Es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Liberale Partei ihre traditionelle Politik des guten Willens und des Fortschritts aufrecht erhalten und nicht, nachdem sie die Grundlagen zu Oroßrumänicn mit gelegt hat, eine Politik verfolgen wird, die zur Gefährdung der Sicherheit des Landes führen würde. Kultusminister I a m a n d i nahm in einer in Jassy abgehaltenen Sitzung der permanenten Delegation der Liberalen Partei (Regierungspartei) entschieden gegen die Haßpropaganda in Rumänien Stellung. Noch nie, so erklärte der Minister, gab es in Rumänien Politiker und Führer, die ihre Theorien und Programme mit so zügellosem Haß, mit so brutaler Gewalt und unter Mißachtung der Gesetze propagiert hätten, wie das jetzt bei uns geschieht. Gegen die Verschwörer und Verbreiter der Haßwelle wird der Kampf mit voller Wucht aufgenommen werden. Presseschau Das „Parana-Projekt" Die „C. - V. - Z e i t u n g" brachte am 18. März einen Bericht über einen Vortrag von Dr. Michael Traub in der Bialik-Lchrstätte über jüdische Auswanderung aus Deutschland. In diesem Bericht war eine Polemik gegen die von Dr. Traub vorgetragenen Ansichten enthalten, insbesondere auch gegen die Bewertung der Palästina-Wanderung im Rahmen der Gesamtauswanderimg. An der gleichen Stelle veröffentlichte nun Dr. Traub am 1. April eine Entgegn u n g, in der er eine Reihe von unrichtigen Einwänden des Kritikers widerlegt, und den nationalkultiircllcn Primat der Palästina-Wanderung charakterisiert, der auch dann bestehen bleibt, wenn die Einwanderung in andere Länder numerisch stärker ist als die nach Palästina. Der Tatsache, daß es notwendig ist, auch andere Einwandertiiigsländer zu erschließen, so betont Dr. Traub, ist von niemandem widersprochen worden, doch wenden sich die Zionisten dagegen, daß unbestimmte geographische Entdeckungsfahrten bereits als Realitäten dargestellt werden. In diesem Zusammenhang kommt Dr. Traub auf das sogenannte Parana-Projekt zu sprechen, über das bisher wenig Einzelheiten in die Öffentlichkeit gedrungen sind. Aus diesem Grunde geben wir dieses Teil der Ausführungen von Dr. Traub nachstehend wieder: .,leh wies darauf hin, dali das Ergebnis des Berichts (der SludienkiMiimiion, die jetzt aus Brasilien zurückgekehrt ist) als „nicht sehr günstig" bezeichnet werden könne. Wenn man die Lrwarttinaen in Betracht zieht, die mit der Reise dieser Kommission verbunden worden .sind, so wird das ^uriiekllaItemle Urteil durch den Koimiiis.dunJiericht vollauf bestätig«. Man sprach von Massensiedlung, von der Absiedlung einiger laufend Familien im Urwaldgebiet des Staate.-, P a r a n a, von einem neuen „Tertitorium", das durch jüdische .Siedlung erschlossen weiden sollte. Statt solcher Möglichkeiten ergibt sieh aus dem Konimiasionsbcricht, daß das Pjtanagebict für ein« An.siedlung von Juden aus Deutschland überhaupt PREISAUSSCHREIBEN Meldeschluß: 11. April 1937 Aufruf an jüdische Künstler und Graphiker zur Einreichung von Entwürfen für ein Plakat zur Schekelaktion der ZVfD. Das Plakat soll das Motto tragen: Zahl! den Schekell Werbt fär ihn! und die Bedeutung der zionistischen Bewegung für den Palästina-Aufbau und den Wert des Nationalheims für das jüdische Volk in der Welt in einprägsamer Weise illustrieren. Ei km» auch auf dm unmittelbar ho vor« t eh. 401 Ahr. Jubiläum der Zionistischen Organisation hinweisen. Das Plakat soll die Größe 61x86 cm haben. Das Preisrichter-Kollegium besteht aus den Herren BENNO COHN, HEINZ CONDELL, GEORG ENGEL, Prof. Dr. FRANZ LANDSBERGER und A.J.ROSEN- BLUETH. Das Urteil des Preisrichter-Kollegiums ist endgültig und nicht durch Rechtsmittel anfechtbar. Entwürfe müssen unter Angabe der Mitgliedsnummer im Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde inDeutschland in druckfertiger Ausführung für Linolschnitt mit einem Kennwort versehen bis spätestens II. April 1937 zu Händen des Herrn Rechtsanwalts BENNO COHN, Berlin W 15, Meinekestraße 10 (Zionistisehe Vereinigung für Deutschland) eingereicht werden. Sämtliche preisgekrönten Entwürfe werden Eigentum der Zionistischen Vereinigung für Deutschland. Es sind folgende Preise ausgesetzt! 1. Prell RH 100.- 2. Preis RM 50.- 3. Preis RM 25.- und 5 Trostpreise in Form von Büchern. ZIONISTISCHE VEREINIGUNG F0B DEUTSCHLAND BerlinW15,Melnekestr.lO,Ruf919031 nicht in erster Linie In Betracht y e zo g c n werden kann, ja, daß ans gesundheitlichen und p-yehologisehen Gründen erheblich«* Zweifel an der Eignung lies l'rwaldcs von Parana zur Kolonisation von Juden aus ])rut.srhl.uul o b n e einheimische Fremd arbeit bestellen. Infolge 1 essen kommt die Kommission zu dem Vorschlag, eine Siedlung auf dem I (.'A - O e 1 ii n d c in Quatro Ir m a o s (Rio Grande do Sul) zu versuchen...... Man sollte das Augenmaß für die Größenordnungen nicht verlieren. Denn das bra^ilinnische .Sicdlungsproickt ist: nacli dem Konimissionslxtric.ht eine Möglichkeit für vielleicht 100 bis 2 00 Familien, — wobei im Interesse dieser Familien die lieberwindung der noch entgegenstehenden Schwierigkeiten zu erhoffen ist, — aber keinesfalls eine Möglichkeit, die mit I\ilästin.i-Kok>iil<'aiion auch nur in weitem Abstand legitim verglichen werden könnte.'" Der Berichterstatter der „C.-V.-Zeitting" betont in seinem Nachwort, daß weder von der Rcichsvertretting noch sonst von verantwortlicher Stelle im Zusammenhang mit dem Parana-Projekt von einer Masscnsicdlungdie Rede gewesen sei. Die Dinge seien überhaupt noch nicht spruchreif. Diese ' Feststellung des Berichterstatters der „C.-V.¬ Zeitung" im Zusammenhang mit dem Hinweis von Dr. Traub ist darum wichtig, weil sich in der letzten Zeit unkontrollierte Gerüchte in jüdischen Kreisen gebildet haben, die — von wem immer sie ausgegangen sein mögen — tatsächlich in unbestimmten Andeutungen von „Massensied- Iungsprojcktc n" in Südamerika sprachen und den Anschein erweckten, als ob von irgendeiner Seite diese Proiekte als gleichwertig mit dem Jüdischen Nationalheim in 'alästina betrachtet werden. Answandernngsfragen Im Gemein deblatt der Jüdischen Gemeinde Berlin veröffentlicht das liberale Vorstandsmitglied Moritz Rosenthal einen Artikel betitelt „Reale Auswanderung- Politik", in dem er die Ansicht vertritt, man müsse der Ui berseewanderung mehr Aufmerksamkeit zuwenden als dies bisher nach seiner Meinung der Fall war. Dabei Iii fit er sich leider zu einer recht unsachlichen Stellungnahme gegen Paliistina als Einwanderungsland hinreißen. Der Kernpunkt seiner Ausführungen ist in der Forderung zu erblicken, daß von den in der Welt gesammelten Hilfsgeldern ein kleinerer Teil nach Palästina gehe, der größere Teil dagegen für Ueberseeprojekte verwendet werde. Herr Rosenthal übersieht leider, daß auch jetzt nur ein kleinerer Teil dieser Gelder Palästina zugute kommt. Die Millionen des Joint und der JCA fließen nicht nach Palästina. Die Zionisten haben gegen Unterstützung der individuellen Einwanderung in andere Länder nie etwas eingewandt, sondern selbst daran mitgearbeitet; eine Grünpeneinwanderung aber gibt es nur nach P a« iästina, alles andere Gerede ist Irreführung der öffentlichen Meinung. In der Zeit der Blüte der Palästinawandcrung waren w i r es, die vor Ueberschät/titig der Möglichkeiten Palästinas gewarnt haben. Viele Liberale, Roscnthals Parteigenossen, baten damals, man möge ihnen den Weg nach Palästina ebnen, und der Zionismus tat es, obwohl genug andere Anwärter da waren, da er in solchen Dingen kein Parteiprinzip gelten läßt. Nun kommt im ersten Augenblick, wo SchwierigKciten in Palästina sind, Herr Rosentiial und versucht, che Palästinawanderung zu bagatellisieren. Daß Palästina nicht allein als Abhilfe für momentane Not betrachtet werden darf, sondern eine jüdische G e s a in t a u f - gäbe darstellt, hebt es freilich auch in seinen) Anspruch auf öffentliche Mittel des jüdischen Volkes über alle anderen Projekte heraus. Der Artikel von Moritz Roscnthal ist offenbar, wie schon aus der „Ich-Form" seiner Rede hervorgeht, als persönlicher Beitrag zur Diskussion gedacht. Wir nehmen an, daß n m eines der z i o n i s t i s c h e n Vorstandsmitglieder der Berliner Gemeinde das Wort an derselben Stelle ergreifen und die Diskussion weiterführen wird. Wie aus Munkacevo gemeldet wird, ist der seit längerer Zeit erkrankte Oberrabbiner Spira nach Budapest zur Behandlung gebracht worden. Nunmehr ist in seinem Befinden plötzlich eine Verschlimmerung eingetreten. Der Oberrabbiner wurde auf seinen Wunsch im Auto nach Munkacevo zurückgebracht. Juden und Jüdisches im Rundfunk Dienstag, 6. Aprili Paris (1848), 14.15: U.a. Lieder von Hahn im 1 Hirschmann. — Hilversum (1875), 20.40: Franz Osborn: Klavierkonzert D-Moll von Iirahms mit Orr host«-. Mittwoch, 7. Aprils Poste Parisien (312), 19: Jüdisch rdigif» o Sendung. — Paris PTT. (431), 19: u. a. N«5 von Andrei Spire. — Paris (1648): 21.30: „Esther, Prinzessin von Israel". Lyrische Tragödie von Dumas und Lecontc, Musik von Mariotte. Donnentaf, 8. Aprilt Paris PTT (431): 17: Sonatine für Klavi-.r von Reynaldo Hahn. — Riga (238): 21.15: „Le violon magique , Operette in einem Akt von Offenbach. — Postc Parisien (318), 23.05: Milhaud: „Die Abende von Petrograd". Freitag, 9. Aprils Paris (1648), 12.45: Die Stimme Israels. Sonnabend, 10. April: Rabat (499), 15.25: Aus „Pariser Leben'- v.:a Offenbaerl. — Paris (431), 22.45: „L'enfarvt truqu.5", Komödie von Natansohn.