Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1937-03-26 · Heft 24-25 (26.3.1937) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 24-25 (26.3.1937)
Date
1937-03-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2653625-2653649--30491-2685044
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Seite 4 JODISCHE RUNDSCHAÖ Nr. 24/25, 26. III. 1937 «Das Judentum der Gegenwart" Vor neuem Einwanderungsgesetz in Brasilien? Von unserem Berichterstatter S a o P a u 1 o, 18. März 1937 Die Maßnahmen gegen die Touristen-Immigration haben eine weitere Verschärfung erfahren. Vor einigen Tagen ist dem hiesigen Kriininal-Polizeiamt ein zum Teil mit neuen Beamten besetztes besonderes Dezernat angegliedert worden, «In« .ni«sch!iolHich mit der (.'Überwachung der Touristen belallt sein wird. \X'ie angekündigt wurde, wird diese Ueberwachung: mit aller Systematik durchgeführt werden. Fast I i.'1k h berichten die Zeitungen von Verhaftungen von Touristen, die sich länger als drei Monate im Lande aufgehalten haben, und gegen die nun Auswcisungsvcrfahrcn eingeleitet werden, l'nter ihnen befinden sich auch Juden aus ü e u t s c h 1 a n d. l'ebcrhaupt macht sich neuerdings in den Maßnahmen der Fremdenpoli/ei eine grolkre Strenge bemerkbar. Bisher wurde fast ausnahmslos die Verlängerung des Touristenvisums tun weitere drei Monate von der hiesigen Poli/ei bewilligt. Jet/t stellen sich selbst einer solchen Verlängerung Schwierigkeiten entgegen; sie zu erlangen ist neuerdings nur möglich, wenn der (iesuchsteller nachweist, dali er über Geldmittel verfügt, die ihm die Bestreitung des Lebensunterhalts wahrend dieser Zeit gestatten. Das Immigrafionsproblcin tritt seit einiger Zeit immer stärker in den Vnrdergnmd der öffentlichen Diskussion. Die Frage der Neugestaltung der brasilianischen Einwänder u i) g s g e s e t / g e b u n g beschäftigt die Presse und die Parlamente der Maaten und des Bundes in zunehmendem Malie. Die Di-ktivion dieses Problems wird vorwiegend unter wirtschaftlichen (iesiilr.spunktcn geführt. Nur ganz vereinzelt sind ra^si-ehe \rgumrnte /u hören, die sich aber fast ausschließlich auf die japanische Immigration be/iehen. Die Frage der I i n \\ a n ,i e r i: n g von J i; d e n wird in diesen Debatten fast nirgends berührt. Die Di-d^Ksiuii um die neue fanwanderungsgeset/gebung hat ihre l.'rsache vor allem in der sprunghaft erfolgenden VergioBertmg dir B a u in \v u I I p r o d u k t i o n, die eine ganze Anzahl von Arbeit-Mafien in die Baiinnvoli/oneii abgezogen hat; dadurch ist. was die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte anbelangt, die Lage in anderen Zweigen, vor allem in der K a f f e e w i r t s c Ii a f t, ijerade/u kritisch geworden. Am stärksten wird von diesem M a n g e 1 a n 1 a n d Wirtschaft- Sich e n A r b <• i t s k r a f t c n der Staat S a o Paulo betroffen. Das hat zu der paradox anmutenden Tatsache geführt, dall die 1'au'Maner Regierung Agenten nicht nur in europäische l.änd'T. s.e.niern auch in andere Staaten Brasiliens geschickt hat, um All»aNkraite zu werben. Dse-rr iinnirr fühlbarer werdende Mangel an landw i r i s c Ii a f t i i e h e n A rbeitskrfiftc n hat die agrari-slun I nl "rc-M n v ct ti cur \ cr.mkiiit, die Erweiterung der Lin- \\ a:idei nn' siii. <: :u hieben zu fordern. Diese Kreise machen gellend, -kci die i u::e und Mirrhcit des gegenwartigen Uuotensvstcins die \X'n t-i hait-einwi.-S.liing Brasiliens — die nach wie vor vom dem -.laieIiljcu Zustrom von Neueinwanderern abhängig i>t — dn-M-lt. Es hat den Anschein, als ob dieser Standpunkt durchdringen und im kommenden Ilinwatiderungsgeset/ < nilligki it erlangen wird. Dagegen ist kaum anzunehmen, dal' das neue Linwandeniugsgesctz für die städtische Einwanderung Erleichterungen treffen wird. Es fehlt -zwar nicht an Stimmen, die die Erweiterung der ^Möglichkeiten für die Einwanderung von industriellen Arbeitskräften fordern. Doch ist kaum damit zu rechnen, daß die bevorstehende Neuregelung des Einwaiidcrunpswcscns diesen Wünschen Rechnung tragen wird. Es wäre also falsch, von Deutschland aus an das neue Eiiiwanderuugsgeset/ irgendwelche Hoff nungcn zu knüpfen. Einmal ist noch gar nicht abzusehen, wann die Vorarbeiten für die parlamentarische Behandlung dieses Gesetzes abgeschlossen sein werden. Andererseits kann man schon heute damit rechnen, dali für den Fall der Erleichterung der landwirtschaftlichen Einwanderung dafür Vorsorge getroffen sein wird, dali den als Landarbeitern eingewanderten Immigranten eine andere als l.indwirt-eliaültVhe Arbeit mindestens während einer bestimmten 7 r\\ nicht möglich sein wird. Hierin wird wohl —- prakiisJi {.•(••sehen — der wesentlichste Unterschied zu den gegenu ai kg geilenden Einwanderungsbesfimmungen bestehen. Die Koren! I a j e s s od - K a m p a g n e hat in Sao Paulo mit einer gut besuchten Versammlung, in der Saloniao (j u c I in ."i n n sprail), einen bemerkenswerten Anfang genommen. (im he.ann,' ein vor vielen Jahren aus Osteuropa eingewanderter, sehr wohlhabender Jude Curytibas, der allen brasilianischen Juden ae-- inen jüdisch-philanthropischen Werken bekannt ist, stand la-her dem Zionismus fern. Nach einer ßesuchsrc'lse in J'al.^üin. v.>:t der er vor einigen Monaten zurückkehrte, winde er Mi';,icd ö<t /ioiiHtischen Organisation und stellte sich der Ken n I laji sv<Ki-Ka!iipagnc zur Verfügung. Ihm wurde die I eittUig itu-sir Aktion, die wegen der hiesigen riesenhaften EntfesHiru'cis auf die Dauer von 8 Monaten veranschlagt worden i-t und tiiii allir Intensität durchgeführt werden soll, anvertraut. Du- Vci ■.ammluugeii Salomao < iuelmanns, der übrigens die > hi' het: i kih, heu'Ko-t''ii dieser Kampagne selbst trägt, sind uheiaii ein voller Irddg. Ihr materielles Ergebnis übertrifft alle lädier diiuhgeiuhrtcn Aktionen. Die Anwesenheit eines Rabbiners beginnt sich innerhalb der detitsch-in aciiigi:; judischen Kolonie segensreich auszuwirken. Bisher' bestand für die Kinder der Einwanderer aus Deutschland kaum die Möglichkeit einer jüdischen Erziehung. Rabbiner Dr. I'inkns, der vor einigen Monaten eingewanderte frühere Heidelberger Bez.irksrabbiner, hat nach dieser Richtung hin eine bemerkenswerte Aktivität entfaltet und damit einem ernsten Mangel abgeholfen. Dr. H. B. Urteile wegen Rassenschande. Das Gericht bi M Ilsbach verurteilte It. „Micsbachcr Anzeiger" vom 18. Marz einen 5Jj,ihrigen Juden zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust. — Das Landgericht München verurteilte einen -I'Jjährigcn jüdischen Angeklagten It. „Münchener Zeitung" vom 1"). Marz zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis. — Das (ierichi in Husum verurteilte lt. „Husumer Nachrichten vom IS. März einen 58 Jahre alten deutsch« blutigen Angeklagten zu y Monaten Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust. — In 7. w c i b r ü c k e n erhielt ein 37jährigcr Angeklagter lt. „Bayerischer Ostmark" vom 10. März 3 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. — In Stettin erhielt ein judischer Angeklagter lt. „Pommerscher Zeitung" vom 18. März 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. — In Breslau erhielt ein 24jährigcr jüdischer Angeklagter lt. „Nordschlesi« scher Tageszeitung", Glogau, vom 20. März 2 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. — In Mainz erhielt ein 3()jähriger deutschblütiger Angeklagter lt. „Wormser Zeitung" vom 2!. Marz 4 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. — In Schweinfurt erhielt ein 58 Jahre alter deutschblütiger Angeklagter lt. „Bayerischer Ostmark", Bayreuth, vom 20./21. März, 9 Monate Gefängnis und 3 Jahr« Ehrverlust, Zu einer Broschüre Im Jahre 1932 veröffentlichte der damalige badische Amtsgerichtsrat H ug o Marx eine Broschüre „Was wird werden? — Das Schicksal der deutschen Juden in der sozialen Krise", in dein sich der Verfasser zu der Erkenntnis des Zionismus bekannte, daß eine Lösung der Judenfrage nur auf kollektivem Wege möglich sei, wahrend er zugleich die Palästinalösung als zu eng mit den britischen Interessen verflochten ablehnte und die kollektive Anerkennung der Juden im Leben der Umwelt, d. h. ihre national-kulturelle Autonomie forderte. Diese Broschüre akzeptierte also die zionistische Diagnose vom Wesen der Judenfrage, ohne ihre Therapie gutzuheißen. Der gleiche Verfasser hat nun in einer neuen Veröffentlichung seinen jetzigen Standpunkt präzisiert, der weit über das hinausgeht, was er seinerzeit geschrieben hat. In diesem Buch („Das Judentum der Gegenwart" — Verlag „Die Gestaltung", Zürich 1Q37) vertritt Marx einen radikalen Zionismus. Er knüpft an Weizmanns Satz von der Welt an, die in zwei Gruppen von Ländern zerfällt, nämlich in solche, die die Juden vertreiben, und in solche, die sie nicht aufnehmen wollen, und betont, daß die Tatsache der Erweiterung der Judenfrage in quantitativer Hinsicht, durch die das Judentum als solches in seiner Existenz bedroht ist, neue Lösungen verlangt. Um die Frage der Lösung zu untersuchen, behandelt Marx zunächst das Problem der Eingliederung der Juden in die Umwelt im Verlauf ihrer Geschichte. In diesem Zusammenhange sagt er u. a., es müsse schon im Altertum im Soziale! asoin der Juden ein Element vorhanden gewesen sein, das sie notwendig in scharfen Gegensatz zu ihrer Umwelt bringen mußte. Diese Formulierung geht an der Tatsache vorüber, daß es gerade die besondere religiöse Haltung des jüdischen Volkes in der Antike gewesen ist, die diese Absonderung von der Welt des Heidentums, d. h. von Kulten, die dem jüdischen Monotheismus strikt entgegengesetzt waren, herbeiführte. Ucberhaupt erscheint die Methoeie, die Marx bei der Behandlung dieser Fragen anwendet, einigermaßen rationalistisch. Moses als einen „Intellektuellen von genialer Begabung" zu bezeichnen, der den Glauben an seine eigene Unvergänglichkeit auf die Gemeinschaft übertragen habe, geht an dem wirklichen Problem dieser gewaltigen Gestalt vorüber. Es ist auch nicht richtig, daß das strenge Ritual bereits in jener frühen Zeit in seinem ganzen Umfange aufgerichtet wurde; es ist vielmehr das Entwicklungsprodukt viel späterer Perioden. Marx kommt zu dem Ergebnis, daß das Orgauisationsprinzip des „tragbaren Staates" durch die Jahrtausende hindurch die Grundlage der jüdischen Existenz geblieben ist. Er schildert sodann die Wandlungen, die im jüdischen Sein und im Bewußtsein der luden während des 19. Jahrhunderts eingetreten sind, und kritisiert elcn Mangel an Erfassung der eigenen Situation bei den Juden. Während es dem Zionismus gelungen sei, der jüdischen Gesamtheit wieder eine konkrete Aufgabe in Palästina zu stellen, würden seine Forderungen für die Juden der Galuth noch von den Gedanken des Emanzipationszeitaltcrs beherrscht. Marx stellt sodann das Ghettojudentum dar und wendet sich in diesem Zusammenhange u. a. gegen den Versuch, es als eine „Kaste" zu bezeichnen. Er kommt nach einer begrifflichen Untersuchung zu der Schlußfolgerung, daß das Ghettojudentum eine ethnische Gemeinschaft gewesen ist, die auf dem Bewußtsein gemeinschaftlicher Herkunft und der kultisch-religiösen Tradition beruhte. Das 19. Jahrhundert habe trotz aller Umwandlungen dennoch keine wirkliche Eingliederung der Juden in die soziale Gemeinschaft ihrer Wohnstaaten gebracht, die vielmehr nur von einer dünnen Oberschicht erreicht wurde. Es folgt sodann eine Darstellung der Wandlungen, die in der Zeit bis zum Weltkriege unter den Nationen Europas „Rein jüdisches Gebaren" Das Kölner Amtsgericht fällte lt. „Frankf. Ztg." vom 23. März in einer Beleidigungsklage, die ein Geschäftsmann gegen einen Kunden angestrengt hatte, der ihm „rein jüdisches Gebaren" vorgeworfen hatte, eine Entscheidung. Der Klage lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen der frülier regen Geschäftsbeziehungen zweier Kaufleute war eine Differenz von 18 Reichsmark entstanden, auf die der Kölner Geschäftsmann im Laufe der Auseinandersetzungen hatte verzichten wollen, falls ihm dafür ein Auftrag in Höhe von 200 Mark erteilt worden wäre. In einem Antwortschreiben hatte der Beklagte das Anerbieten als „rein jüdisches Gebaren" bezeichnet. Der Briefempfänger hatte daraufhin Privatklage angestrengt. Das Amtsgericht sprach nun den Beklagten frei. In den Enfscheidungsgriinden sagt das Gericht, daß die Absicht einer Beleidigung dem Beklagten nach seinen Erklärungen ferngelegen habe. Der Beklagte sei seit 1926 in der NSDAP. Auf seine Anfrage sei ihm behördlicherseits bestätigt worden, daß ein derartiges Gebaren heute nicht mehr üblich sein könne. Vor 1933 seien allerdings solche Geschäftspraktiken angewandt worden. Heute sei ein derartiges Verfahren nicht mehr zu billigen. Es sei noch ein Zopf der alten Zeit, der abgeschnitten werden müsse. Der Vorschlag des Klägers sei sowohl von dem Gaurechtsamt Westfalen-Süd wie auch von der zuständigen Handelskammer als mit der heutigen Auffassung nicht mehr vereinbar bezeichnet worden. Der Ausdruck „jüdisches Gebaren" sei nur als eine Kritik zu verstehen. Der Beklagte habe damit nur ein Schlagwort gebraucht, wie es von Rednern der NSDAP, als Kritik dauernd gebraucht werde. Zum Beschäftigungsverbot des Blutschutzgesetzes Di« Begriff» „Haushalt" und „Haaa gerne Ins chait" Die .Juristische Wochenschrift" vom 20. März veröffentlicht zu diesem Rechtsgebiet ein Urteil des Oberland c s g e r i c h t s München vom 17. I )ezember 1936 gegen eine jüdische Angeklagte, die in ihrem Haushalt die 22jährige Zäzilie L., eine deutsche Staatsangehörige arischer Abstammung, als Hausgehilfin beschäftigt hatte. Seit dem 10. März 1936 war ein möbliertes Zimmer der Fünf-Zimmer- Wohnung an den jüdischen 20jährigen Kaufmann Karl N, vermietet. Die übliche Bedienung besorgte die Hausgehilfin L, die insbesondere auch täglich das Frühstück dem N. ins Zimmer brachte. Der Erstrichter kam zu der Auffassung, daß zufolge dieses Untermit-terverhältnisses der Haushalt alsjüdisch im Sinne des Blutschutz-Gesetze» anzusehen sei und verurteilte 4i« Angeklagte, Das Urteil des OLO, München beanstandete vor sich gingen und den Uebergang zu einer neuen Form des Nationalismus bedeuteten. Diese Tendenzen führten dazu, daß eine schärfere Abgrenzung gegenüber den Juden als? besonderer Gemeinschaft angestrebt wurde. Dazu habe insbesondere auch noch die Tatsache beigetragen, daß ein Zustrom von Ostjuden in die Länder des Westens in dieser Zeit erfolgte. Dem Zionismus sei es gelungen, der Judcnheit einen politischen Willen zu geben und so aus ihr eine „neue Nationalität" zu schaffen. Hierin sieht Marx die große Leistung des Zionismus, und er glaubt, daß das Schwergewicht der jüdischen Nationalität nach Palästina verlagert sei. Soweit überhaupt von einer jüdischen Gemeinschaft gesprochen werden kann, entscheide sich ihr Schicksal in Palästina, das den Kern der einzigen für die Zukunft eine Rolle spielenden jüdischen Gemeinschaft bildet. Würden die Juden in Palästina scheitern, so wäre dies „das Ende des Judentums überhaupt". Der Verfasser hat sich also seit der Zeit der oben erwähnten Broschüre zu einer radikalen palästinozentri'- schen Haltung bekehrt, und er erkennt heute mit aller Schärfe die Bedeutung Palästinas für das jüdische Schicksal an. Demgegenüber bemängelt er an der zionistischen Bewegung, daß sie für die in der Gallith verbleibenden Juden kein befriedigendes Orgauisationsprinzip entwickelt habe. Er kritisiert im Anschluß elarau das System des Minderheitenschutzes, der auf die Juden, denen eine staatlich organisierte Gruppe ihres eigenen Volkes fehlt, nicht passe. Demgegenüber schlägt er für die Regelung der jüdischen Verhältnisseein System der Ordnung der Verhältnisse ethnischer Sondergruppen innerhalb eines bestimmten Staatsgebietes vor, das den Gedanken der kollektiven Gleichberechtigung verwirklicht und diese Frage auf die territorial-staatliche Ebene zuriickverlegt. Dies allein sei der Lage des jüdischen Volkes in der Galuth angepaßt. Während Palästina dazu diene, dem Judentum wieder die echte Gleichberechtigung unter den Völkern zu erringen, sei es notwendig, die Juden der Galuth als eine ethnische auf Palästina als Zentrum bezogene Gemeinschaft zu organisieren. Dennoch sei es klar, daß damit noch keine Lösung des Judenproblems als Ganzem gefunden sei, da auch jetzt die Juden gezwungen werden, ihre Wanderung durch die Welt fortzusetzen. Dies werde solange der Fall sein, als kein über der Nationalität stehendes gemeinschaftsbüdendes Prinzip in der Welt herrscht. Die Darstellung, die Marx gibt, ist insofern für uns interessant, als sie zeigt, daß aus dem halben Wege des Autors von früher nunmehr ein ganzer Weg zum Zionismus geworden ist. Seine Kritik an der Behandlung der Galuthfragen durch den Zionismus ist ohne Zweifel in gewisser Hinsicht berechtigt, wenn auch demgegenüber der Einwand besteht, daß eine Lösung dieses Problems aus Gründen, die in der Sache selbst liegen, vom Zionismus vielleicht gar nicht eyvartet werden kann. Dieser geht ja gerade davon aus, daß der Palästina-Aufbau die zentrale jüdische Aufgabe unserer Zeit ist und daß von dort her auch eine gewisse materielle Linderung der Judennot erfolgen wird, deren Korrelat die seelische Stärkung der Judcnheit der Golah ist, die sie instandsetzt, die Schwierigkeiten ihres Schicksals leichter und gefestigter zu ertragen. Ein Mangel der Darstellung liegt allerdings darin, daß Marx zu überspitzten Formulierungen neigt. Es ist gewiß richtig, die ganze Schwere des Kampfes um Palästina, in dem das jüdische Volk steht, zu erkennen, aber man darf ihm gegenüber doch nicht die ewigen Kräfte des Lebens unterschätzen, die im jüdischen Volke vorhanden sind. Selbst dann, wenn dieser Kampf — was niemand erwartet — in einem bestimmten Geschichtsmoment zu einem Mißerfolg führte, müßte keineswegs das Ende unseres nationalen Lebens zwangs- 1 ä u f i g eintreten. Denn die Geschichte geht weiter, und niemand kann vorhersehen, welche neuen Kapitel sie eröffnet, oe. diese Verurteilung nicht und betont, daß darin die Rechtsbegriffe jüdischer Haushalt und Hausgemein*' schaff nicht verkannt sind. In den Gründen wird u. a. ausgeführt, dafi die Zugehörigkeit zur Hausgemeinschaft immer nur nach der Gesamtheit der Umstände beurteilt werden können wird. In diesem Zusammenhang bemerkt das Urteil u.a.: „Willkürlich und durch den Wortlaut und Zweck des Gesetze« keineswegs geboten ist es, wenn die Begriffe Haushalt und Hausgemeinschaft auf den engeren Bcgrilf der Fi mi Iiengernein• sehaft eingeschränkt werden und diese nur dann als bestehend angenommen wird, wenn der jüdische Mieter wenigstens eine Mahlzeit in der Familie des Vermieters einnimmt oder sonst am Familienleben des Vermieters teilnimmt. Eine solche Einschränkung des liegtiffs Hausgemeinschaft würde, wie der Erst rieht« zutreffend ausgeführt hat, der Gesetzesumgehung Tür und Tor öffnen. Nach dem Wortlaut, Sinn und Zweck des Gesetzes und Her AusfVO. i«t dieUntersehciriunß nieht berechtigt. Es ist nicht von Familicnpemeinsrhaft, sondern von Hausgemeinschaft und Haushalt die Rede. Die Rer-riffe Hausgemeinschaft und Familiengemeinschaft decken sieh nicht; Hausgemeinschaft geht weiter als Frimihengemcmschaft. Hausgemeinschaft ist schon die Zugehörigkeit zu demselben Hauswesen, tu derselben Wohngemeinschaft. Die Entscheidung kann mithin nicht darauf abgestellt werden, ob der Mieter das Frühstück in seinem Zimmer oder in den Wohnräumen des Vermieters gemeinsam nüt diesem oder dessen Familie einnimmt." Lehrlinge in jüdischen Anwaltskanzleien Ein in den „Mitteilungen der Reichs-Rcchtsanwaltskammer" vom 1. März veröffentlichtes Rundschreiben der Reichsrechtsanwaltskammer vom 23. Februar bemerkt, dafi die Zulassung zur Oehilfenprüfunjj der Lehrlinge selbstverständlich voraussetzt, daß der Lehrling eine Ordnung s m ä fi i ge Lehrzeit in einer Anwalfskaiulei zurückgelegt hat. In diesem Zusammenhange heißt es in dein Rundschreiben: ,,A!s ordnungsmäßig und den Anforderungen für 'die Zulassung zur Prüfung entsprechend wird jedenfalls in Zukunft nur eine Ausbildung anerkannt werden, die der Lehrling unter der Leitung eines deutschen Recht »anwalts erfahren hat. Lehrlinge, die nach dem 1. April 1937 die Lehrzeit im Büro eines nichtarischen Rechtsanwalts beginnen, werden zur Prüfung nicht zugelassen werden. Inwieweit Lehrlinge, die vor dem 1. April 1Q37 bei nichtarischen Anwälten ausgebildet worden sind, aar Prüfung zuzulassen sind, wird noch bestimmt werden. Lehrlinge in jüdischen Anwaltsbüros, deren Lehr,—h später als am 1. April 1937 endet, werden in jedem Falle gut daran tun, für den Rest ihrer Lehrzeit einen Wechsel des Lehrherrn vorzunehmen. Die nichtarischen Anwälte sind verpflichtet, Lehrlingen, die sie einstellen wollen, von dieser Anordnung Kenr.tni» zu geben. Der nichtarische Anwalt, der diese Mitteilung Unterläßt, wird wegen Verstoßes gegen diese Anordnung mir .Verantwortung gezogen werden."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.