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Jüdische Rundschau · 1937-03-19 · Heft 22 (19.3.1937) · page 13

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 22 (19.3.1937)
Date
1937-03-19
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 22, 19. III. 1937 JODISCHE RUNDSCHAU Seite 13 UMSCHAU Arbeiterbewegung / Fritz n a p h t a l i Die Tagung der Histadruth Ueber die allgemeine zionistisch-politische Debatte, die naturgemäß im Vordergrund der mehrtägigen Debatte der Moazah der Histadruth stand, ist an anderer Stelle berichtet worden. Aus der wirtschaftlichen Debatte sei hier eine im Referat von Frumkin gegebene interessante Aufstellung über die Verschiebung in der beruflichen Zusammensetzung der jüdischen Arbeiterschaft in Erez Israel wiedergegeben: Antun* 1936 Anl.njt 1937 Berufszweige: Zahl der 0 Zahl der ft Arbeiter Arbeiter ^0 Landwirtschaft!. Lohnarbeiter . 5 500 6,54 12 000 12,63 Ijindwirt«crraftiicheSelbsiarbeit 10 5(10 12,42 11 700 12,31 Indurtrie und Handwerk.... 25 000 29.41 25 OOJ 26.31 Bauarbeiten........... 14(00 16.47 10 501 10,05 Hafen und Schiffahrt...... 650 0,76 1 600 1,6« Stein und Kie«.......... 200 0,23 750 0,78 Eiienbahn und Pojt....... 850 1,0 1 000 1,05 Oeffentüche Arbeiten von Re- Srierunjf, Heer und Gemeinden 200 0,23 2 000 2,10 Reguläre Poliiei......... 400 0,47 500 0,52 Hilfspoliiiatcn und Wächter . . 500 0,58 1 000 1,05 Tran.port............. 6 500 7,64 7 000 7,36 Anjrentrllte, Beamte, Hilf». personal u«w.........■ 21 700 24,25 22 950 24,1f 85 0O0 100,00 95 000 100,00 Die Tabelle gibt die charakteristischen Verschiebungen wieder, die sich in den Unruhen vollzogen haben, und sie zeigt die Gebiete auf, denen es gilt, auch in Zukunft die neuen Positionen zu behaupten und zu erweitern: landwirtschaftliche Arbeit in den Kolonien, öffentliche Arbeiten, Hafen, Steinbrüche, Polizei. Die Mittel, mit denen dieses Ziel zu erreichen ist, wurden in der Debatte umfassend erörtert. Grundsätzliche Verschiedenheiten der Betrachtung im Kreise der Histadruth traten nicht in Erscheinung. Die Differenzen bezogen sich nur auf die Grade von Optimismus oder Nüchternheit in der Betrachtung der Wirklichkeit, auf die Geringschätzung oder Hochschätzung wissenschaftlicher Analysen und auf die_ Betonung des Grades der Wichtigkeit verschiedener wirtschaftspo'itischer Maßnahmen. Hinter der allgemeinen Wirtschaftspolitik, die natürlich für den Arbeitsmarkt und die Aufnahmefähigkeit neuer Menschen entscheidend ist, trat die Erörterung besonderer Interessenfragen der Arbeiterschaft zurück. Einheitsbeitrag und Krankenkasse Auf organisatorischem Gebiet bestätigte die Moazah der Histadruth eine sehr wichtige Neuerung, die der Ansatzpunkt für sozialpolitische Fortschritte werden kann: den Einheitsbeitrag (Maas-achid). Das bedeutet, daß in Zukunft die Mitglieder der Histadruth in c i n e r nach dem Einkommen gestaffelten Summe den Beitrag für die Histadruth, für die Krankenkasse und den Arbcitslosenfonds bezahlen müssen. Die wichtigste Folge der Neuerung ist die Verwandlung der bisher freiwilligen Mitgliedschaft bei der Krankenkasse (Kupath cholim) in eine Pflichtniitglicdschaft der Histadruthmitglieder. Ferner ist vorgesehen, daß die Beiträge für arbeitslose Mitglieder in Zukunft in einem noch festzusetzenden Rahmen aus dem Arl>eitslosenforids geleistet werden Bollen und daß der Arbcitslosenfonds jedes Mitglied nach einjähriger Beitragsleistung mit 50 Pfund gegen Todesfall versichern soll. In dieser Neugestaltung kommt die Tendenz zur Festigung und zum Ausbau der Sozialversicherung zum Ausdruck, deren Entwicklung in Erez Israel, mangels Regierungseinrichtungen auf diesem Gebiet, ganz in den Händen der organisierten Arbeiterschaft liegt. Das Ziel, um das es sich hier handelt, ist so wichtig, daß die Arbeiterschaft sicherlich klug handelt, wenn sie um seinetwillen hohe Beiträge auf sich nimmt. Auch diese hohen Beiträge können die Notwendigkeit, die Beiträge der Arbeitgeber zu systematisieren und Beiträge aus öffentlichen Mitteln fiir den Ausbau einer Sozialversicherung, die vor allem auch eine Altersversorgung einmal umfassen muß, heranzuziehen, nicht beseitigen. Aber auf jeden Fall ist jeder Schritt vorwärts aus eigener Kraft der Arbeiterschaft zu begrüßen. Die Moazah stimmte der Neuregelung im Prinzip einstimmig zu. Eine Meinungsverschiedenheit gab es nur über den Tarif des Einheitsbeitrages. Sie wurde auf der Moazah nicht ausgetragen. Aber die Frage wird wohl die Instanzen noch zu beschäftigen haben. Der Tarif sieht zwölf Beitragsklassen vor. Er beginnt bei Einkommen bis zu 2 Pfund im Monat mit 150 mils, bei 2—4 Pfund Monatseinkommen mit 260 mils und endet bei Einkommen über 30 Pfund mit 1.400 Pfund im Monat. (Diese Beiträge schließen nicht den Zuschlag für Familienversicherung bei der Krankenkasse ein.) Daß bei der Vielfältigkeit der Aufgaben die Belastung der Mitglieder hoch sein muß, wird niemand bestreiten können. Dagegen wird der Charakter des Tarifes mit guten Gründen kritisiert. Rechnet man die Beitragssätze in Prozent- Zahlen der Einkommen um, so ist der Tarif nicht progressiv, sondern degressiv. Das heißt, die unteren Stufen sind prozentual höher belastet als die höheren. Die Prozentbelastung sinkt stufenweise etwa von 7,5 bis 4 «,o parallel mit dem Steigen des Einkommens. Das ist also das Gegenteil einer sozialen, d. h. progressiven Steuerstaffel. Natürlich ist diese Staffel nicht das Ergebnis einer unsozialen Einstellung ihrer Urheber, sondern die Folge des Zwanges, vor allern eine ergiebige Staffel aufzustellen. Da es sich eben nicht um eine „Steuer" einer Zwangsgemeinschaft handelt, sondern um einen „Beitrag", dem sich bei einer gewissen Höhe der absoluten Belastung gerade die hohen Stufen, die an der Krankenkasse weniger interessiert sind, zu entziehen drohen, sind der Staffelung Grenzen gezogen. Andererseits ist die Belastung der Krankenkasse durch die niedrigen Stufen, die natürlich die Masse der Mitglieder bilden, verhältnismäßig groß. Aus diesen Gründen muß man die Tatsache, daß eine solche Bcifragsstaffel leider nicht einfach unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit aufgestellt werden kann, Verständnis entgegenbringen. Trotzdem bleibt, wie mir scheint, die Belastung der Einkornmenstufen bis zu 8 Pfund, und ganz besonders die der Einkommen unter 4 Plimd außerordentlich hart und wahrscheinlich nicht ohne Gefahr für das Erfassen der untersten Schichten durch die Histadruth. Gerade vom Standpunkt der hohen Wertung des Prinzips des neuen Einheitsbeitrages und der mit ihm verbundenen Ziele muß man die nochmalige Uebcrprüfung des Tarifes mit dem Ziel der Entlastung der untersten Stufen dringend wünschen. Fachausbildung Das Problem der guten fachlichen Ausbildung der in Erez Israel aufwachsenden Jugend gewinnt auf allen Gebieten ständig an Bedeutung. Im Gewerbe fehlt es an verantwortungsbewußten und fähigen Meistern für Lehrstellen. Ein Mangel, der nur teilweise durch die im Ausbau befindlichen Fachschulen ersetzt werden kann. Aber auch in der Landwirtschaft, auch in den Kibbuzim, ist die Fachausbildung der landwirtschaftlichen Arbeiter (und auch der Führer der Kasse und der Wirtschaftsrechnung) in großem Umfange unzulänglich. Auf einer Tagung der Leitung des Kibbuz Meuchad in Ramat Rachel wurde Anfang Januar diese Frage behandelt. Es wurde die Notwendigkeit betont, unter den Mitgliedern der Kibbuzim F a c'h I e u t e heranzubilden und beschlossen, besondere Kurse für die Fachausbildung auf verschiedenen Stufen in den verschiedenen Arbeitszweigen einzurichten. — Ferner wurde die Aufnahme von Gruppen der Arbeiterjugend aus der Stadt zur Hnchscharah den Kibbuzim zur Pflicht gemacht. Diese Hachscharah, die nur allgemeine Arbeitserziehung, noch nicht I achschulung sein kann, soll mindestens ein Jahr dauern, und während ihrer Dauer sollen der Jugend, außer der regulären Freizeit, wöchentlich acht Freistunden gewährt werden, die der Büdungsarbeit gewidmet werden sollen. — Es ist erfreulich, daß die Bedeutung der Ausbildungsfragen immer mehr von verantwortlichen Stellen erkannt wird. Wenn auch der Weg vom Beschluß bis zu seiner wirksamen Verwirklichung mit vielen, nicht zuletzt auf der Knappheit der materiellen Mittel beruhenden Hindernissen besät ist, so ist doch die erste Voraussetzung für ihre Uebcrwindung, daß neben der allgemeinen Wertung der Arbeit die besondere Wertung des fachlichen Könnens sich im Bewußtsein der arbeitenden Jugend verankert. Rechtsleben / Dr- Fritz I-oewenstcin Hypotheken kein Miri Das oberste palästinensische Gericht, der Court of Appeal, hat vor kurzem eine Entscheidung von größter prinzipieller Tragweite getroffen. Auch dem Laien ist bekannt, daß es in Palästina verschiedene Kategorien von Böden gibt, nämlich nicht vom Standpunkte der wirtschaftlichen Nutzung des Bodens, sondern vom rechtlichen Standpunkt aus. Die beiden wichtigsten Kategorien sind Mulk und Miri. Unter Mulk verstellt man bewegliche oder unbewegliche Sachen, ebenso Forderungen oder Rechte, die in vollem Privateigentum stehen können. Mulkboden ist aber ziemlich selten und findet sich in Palästina lediglich in den alten Teilen von Jerusalem, Jaffa und Flaifa (wenn man von den rein arabischen Städten absieht), während z. B. Ranz Tel-Awiw und die neueren Teile von Jerusalem und Haifa Miri sind. Miri unterschied sich früher ganz grundsätzlich von Mulk. Es ist seiner Natur nach einmal Rcgierungsland gewesen, das in eine Art von Erbpacht gegeben wurde, wobei die ursprüngliche Kultivierungsart beizubehalten war, Gebäude und Pflanzungen nur mit Zustimmung der Regierung errichtet werden durften und Verfügungen über den Boden fast völlig ausgeschlossen waren. Diese Entwicklung ist längst überholt und seit 1013 gibt es in der Hauptsache nur zwei grundsätzliche Unterschiede zwischen Miri und Mulk: Miri fällt, wenn es drei Jahre nicht bebaut wird oder wenn der Eigentümer ohne Erben stirbt, an den Staat zurück und über Miri darf kein Testament gemacht werden, sondern es vererbt sich nach den allgemeinen Grundsätzen, die durch Testament nicht abzuändern sind. Gerade die letztere Bestimmung ist es, die in der Praxis die größten Schwierigkeiten schafft. Gesetzt den Fall, ein Mann wünscht, daß nach seinem Tode sein Haus seiner Frau gehören soll, während er die Kinder in anderer Weise bedenken will: ist das Haus Miri, so kann er das nicht erreichen, sondern die Frau bekommt ein Viertel, die Kinder drei Viertel. Es hat sich bisher kein wirklich befriedigender Weg finden lassen, um diese Schwierigkeit zu beseitigen. Die Mandatsregierung hält aus nicht leicht verständlichen Gründen an den Miri-Prinzipien fest und hat sie in dem Erbschaftsgesetz ausdrücklich noch einmal bestätigt. Diese Bestimmung im Erbschaftsgeseiz schuf aber weitere Schwierigkeiten. Sie geht nämlich dahin, daß nicht nur Grundstück und Haus, sondern auch alle Rechte an diesen Miri sind. Das heißt, daß wenn ein Mann auf ein Miri-Haus eine Hypothek gibt, er auch über diese Hypothek nicht testamentarisch verfügen kann. Hat er z. B. eine Frau und fünf Kinder, so geht nach seinem Tode die Hypothek zu einem Viertel auf die Frau über, während die restlichen drei Viertel auf die fünf Kinder verteilt werden. Es braucht nicht näher auseinandergesetzt zu werden, zu welchen Komplikationen diese gesetzliche Bestimmung führt/ Die Regierung hat vor einigen Jahren einen Gesetzentwurf veröffentlicht, durch den bestimmt wurde, daß Flypotheken auf Miriland kein Miri sein sollten, so daß also testamentarisch darüber hätte verfügt werden können. Aber aus unbekannten Gründen ist dieser Entwurf n i c Gesetz geworden, und die Gerichte hielten an der Meinung fest, die sich allerdings aus der Formulierung des Gesetzes fast zwangsmäßig ergab, daß auch diese Hypotheken Miri sind. Jetzt hat der Court of Appeal diesem Zustand ein Ende gemacht, indem er kurz und treffend feststellte, daß eine Hypothek ihrem Wesen nach eine Geldforderung sei und kein Recht an Land (das entspricht jedenfalls der palästincn ischen Auffassung von Hypothek) und daß deshalb über Miri-Hypotheken testamentarisch verfügt werden könne. Dieses Urteil hat nach palästincnsisch-eng'ischer Rechtsauffassung verbindliche Kraft für alle Gerichte des Landes und bedeutet einen großen Fortschritt gerade auch für diejenigen, die mit Kapital nach Palästina einwandern und bisher der Möglichkeit beraubt waren, im Testament über Hypotheken so zu verfügen, wie sie es wünschten. Ein „Phönix"-Problem Der Zusammenbruch der Lebensversichcrungsgesellschaft „Phönix" im vorigen Jahre hat auch in Palästina eine große Anzahl von Menschen schwer betroffen. Die Gesellschaft war ja bei Juden und Zionisten besonders beliebt und sie hatte insbesondere in den letzten Jahren seit Beginn der Alijah aus Deutschland im Lande einen großen Aufschwung genommen. Die damals sofort nach dem Bekanntwerden des Zusanum nbruchs eingeleitete Liquidation vermochte wenigstens das eine zu leisten, daß sie die in Palästina vorhandenen Aktiven des Phönix den palästinensischen Versicherten rettete. Das Ergebnis der Liquidation ist freilich noch nicht abzusehen. Ein sehr wichtiges Problem aus dem ganzen Liquidationsverfahren stand in diesen Tagen vor dem Distriet Court Jerusalem zur Entscheidung. Wie andere Versicherungsgesellschaften pflegte auch der Phönix seinen Versicherten nach dreijähriger Prämienzahlung auf ihren Wunsch Darlehen zu gewähren, die diese Versicherter, entweder zurückzahlen konnten, oder deren Betrag ihnen beim Eintreten des Vcrsicherungsfalles von der Versicherungssumme abgezogen wurde. Es entsteht nun die Frage, ob diese Versicherten, die ein Darlehen erhalten haben, den von ihnen geschuldeten Darlehcnsbetrag gegen die Forderung aufrechnen dürfen, die sie als Versicherte gegen die Liquidationsmassc des Phönix haben. Der Distriet Court Jerusalem hat diese Frage verneint, so daß also diese Versicherten gezwungen wären, den vollen Betrag des Darlehens an die Liquidationsmasse zu zahlen, während sie für ihren Anspruch gegen den Phönix nur die Quote bekommen werden, die einmal aus der Liquidationsmasse ausgeschüttet werden wird. Die Entscheidung hat in den betroffenen Kreisen natürlich große Erregung hervorgerufen. Diese Versicherten, die beim fortbestehen des Phönix niemals hätten gezwungen werden können, das Darlehen zurückzuzahlen, sehen sich plötzlich vor die Notwendigkeit gestellt, das ganze Darlehen auf einmal zu bezahlen, was für viele der Betroffenen geradezu den wirtschaftlichen Ruin bedeuten dürfte. Auf der anderen Seite darf nicht verkannt werden, daß der Standpunkt der Liquidatoren und des Gerichts fiir die Gesamtmasse der Phönix-Versicherten vorteilhaft ist, indem der zur Ausschüttung gelangende Betrag wesentlich größer sein wird. Das Urteil des Distriet Court ist im übrigen beruftingsfähig und es ist anzunehmen, daß sich noch der Court of Appeal mit dieser Frage beschäftigen wird. Unter dem neuen Chief Justice Die „Jüdische Rundschau" hat vor kurzer Zeit einen Artikel aus dem „Dawar" wiedergegeben, der die Tätigkeit des abgegangenen Chief Justice Macdonell einer scharfen Kritik unterzog. In der Tat war seine Amtsführung ebenso sehr vorn Standpunkte der Justizverwaltung, wie vom Standpunkt der Rechtsprechung und Rechtsentwicklting, wie endlich vom indischen Standpunkt aus ein absoluter Fehlschlag. Mit dem Eintritt des bisherigen Attorney General Trust cd in das Amt des Chief justice sind große Hoffnungen verknüpft. Freilich läßt sich gegen Trusteil sagen, daß die von ihm bisher geleitete Staatsanwaltschaft wahrend der Unruhen völlig versagt hat und daß die Schuld gewiß nicht ihn allein trifft, er aber doch nicht von jeder Mitschuld freizusprechen ist. Jedenfalls aber bringt er fiir sein Amt zunächst eine große Qualität mit: er ist ein wirklicher Kenner nicht nur des englischen und palästinensischen, sondern gerade auch des türkischen Rechtes. Sein Amtsantritt war schon dadurch charakteristisch, daß er bei der Begrüßungsfeierlichkeit von dem üblichen englischen Brauch abweichend sich nicht darauf beschränkte, für die freundlichen Glückwünsche zu danken, sondern auf einige wunde Punkte im palästinensischen Gerichtswesen deutete und energisch für Abhilfe zu sorgen versprach. Er erwähnte besonders die Tatsache, daß sich Prozesse vielfach jahrelang hinziehen. In der Tat haben schon die ersten Wochen seiner Amtstätigkeit eine entschiedene Besserung aufweisen können. In einer Versammlung der Jcrusalemer Anwälte, wo man sonst nur Kritik zu hören pflegt, kam die Befriedigung mit diesem neuen Geist in den Gerichten zu deutlichem Ausdruck. Macht man doch sogar im Distriet Court Jerusalem N a c h m i 11 a g s s i t z u n g e n, um die sich seit Jahren hinziehenden Prozesse endlich zum Abschluß zu bringen. Trusted hat noch andere Revolutionen zustande gebracht: er hat systematisch die Gerichte des Landes besucht, mit den Richtern der verschiedenen Orte und Instanzen Besprechungen abgehalten, sich mit den Anwaltsorganisationen in Verbindung gesetzt und ähnliche Dinge, zu denen sein Vorgänger in siebenjähriger Tätigkeit nicht einmal gekommen ist. Es kann noch hinzugefügt werden, daß Trusted jedenfalls nicht wie seilt Vorgänger als Gegner der Juden angesehen werden kann. Jugendgerichtsbarkeit Ucbcr das mangelnde Verständnis der Regierung auf sozialem Gebiet ist schon lange geklagt worden. Es zeigt sich auch in dem fast völlig fehlenden Verständnis für die Notwendigkeit, den jugendlichen Rechtsbrecher anders zu behandeln als den erwachsenen. Die bisher geltende Young Offenders Ordinance war völlig unbefriedigend. Die Prügelstrafe fiir Jugendliche konnte kaum als ein Fortschritt angesehen werden, die Reformator)' School in Tulkcrem erfreute sich keines besonderen Rufes im Lande und entließ ihre Zöglinge meist verdorbener als sie hingekommen waren. Am 18. Februar 1<>37 ist nun die Juvenile Offenders O r d i n a n c e veröffentlicht worden, dkc einen Versuch darstellt, diesem Problem etwas zu Leibe zugehen. Erst die Erfahrung wird zeigen, ob das gelungen ist. Die J u g e n d g e r i e h t s h ö f«, die die Ordinance schafft, werden nicht viel an den bestehenden Zuständen ändern können, wenn sie bei derselben Besetzung wie bisher nur an anderen Tagen und hl anderen Räumen sich versammeln sollen. Immerhin wird versucht, die Trennung jugendlicher Angeklagter und Verurteilter von Erwachsenen durchzuführen; die Entlassung unter „probation" wird in weitem Umfange gestattet; die Schaffung geeigneter Jugendgefängnisse oder Besserungsanstalten wird in Aussicht genommen und eine gewisse soziale Fürsorge der Gerichte auch fiir Jugendliche, die sieh keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht halben, aber gefährdet erscheinen, wird eingeführt. Es wird alles davon und warm der Anwendun traut sein werden abhängen, empfindende dieses ob sozial geschulte Persönlichkeiten mit neuen Gesetzes be- Gesundheitswesen / Fritz Noaok, Institut für Säuglings- und Kinderdiät Die „Tenuwalr' hat in Tel-Awiw eine nenö Einrichtung geschaffen, die besonders im Sommer bei den Ernährungsstörungen der Säuglinge von großem Nutzen sein wird. Sie hat eine zentrale Milch-Diätküche eingerichtet, in der eine Anzahl Standardnahrungen trinkfertig hergestellt und abgegeben werden, so daß die Mutter die vom Arzte verordnete Diät fertig beziehen können. Abgegeben werden Buttermilch mit verschiedenen Zusätzen, Eiweißmilch, Butfermehinahrung, Milchbreie und andere I leilnahrungen, die auch nach ärztlicher Verordnung für Einzelfalle besonders bereitet werden können. Die Bestellung kann in jeder Tcniiwah-I ihaie aufgegeben und dort abgeholt werden. Das Institut steht unter Leitung von zwei Kinderärzten (Dr. Rabinowitz und Dr. Rehfeld). Krankenhaus/ragen Das neue Krankenhaus der Kupath Cholim in Petach Tikwah ist seit einiger Zeit im Betrieb. Es ist ein modernes Krankenhaus mit allen erforderlichen Einrichtungen, hat eine innere, eine chirurgische, eine geburtshilfüch-gvnäkologische und eine Kinderabteilung. Leider ist es nicht gelungen, durch eine Vereinbarung mit dem Gemeindevorstand von Petach Tikwah dieses Krankenhaus zu einem Bezirkskrankenhaus zu machen. Die Regierung war bereit, in diesem Falle für eine etwa erforderliche Vergrößerung des Krankenhauses einen erheblichen Beitrag zu geben, außerdem bestand dann die Aussicht, eine laufende Beihilfe von der Regierung zu erhalten. Die Krankenkasse, die ja bisher ausschließlich die Last der Finanzierung und Leitung getragen hat, war zu großen Konzessionen bereit". Trotzdem ist es nicht gelungen, das Mißtrauen des Gemeindcvortdandes, in dem die Pflanzerorganisation maßgebend ist, gegenüber der von der Arbeiterschaft getragenen Krankenkasse zu überwinden. Die Luge der Aerzte Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, daß Hunderte von Aetzten ihren Lebensunterhalt nicht verdienen; ein großer Teil von ihnen ist schon heute als mittellos anzusehen und gleitet mehr und mehr dein Abgrund zu. Konnte man noch vor einem Jahre annehmen, daß die Not der Aerzte nur vorübergehend sei und im Laufe einiger Jahre die meisten einen Arbeitsplatz gefunden haben würden, so haben sich inzwischen die Aussichten wesentlich verschlechtert. Die Aerzte, die arabische Praxis hatten, konnten zum größten Teil auch nach Beendigung der Unruhen nicht an ihre früheren Orte zurückkehren. Die allgemeine Krise trifft auch die Einnahmen der Aerzte; der Arzt wird jetzt weniger aufgesucht und schlechter bezahlt. Die Einwanderung, die allmählich hätte einen Ausgleich schaffen können, ist zahlenmäßig zurückgegangen und der bemittelte Einwanderer tritt prozentual zurück gegenüber dem unbemittelten. Eine Lösung des Aerztcproblems ist nicht zu finden. Wer irgendeine bescheidene Möglichkeit hat, muß den Beruf verlassen und sich einem anderen Beruf zuwenden. Erwünscht wäre die Förderung eines Ansiedlungsprojektes für Aerzte (und vielleicht andere Intellektuelle) durch öffentliche Institutionen. Das öffentliche Gesundheitswesen kann nur noch eine ganz beschrankte Anzahl von Aerzten absorbieren, wenn ihm die Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Ein kleiner Anfang ist wenigstens gemacht, insofern, als die Abteilung der Jewish Agencv für Ansiedlung deutscher Juden einen bescheidenen Betrag zur Verfügung gestellt hat. Bedauerlich ist, daß die jüdischen Aerzfcschaftcn in anderen Ländern, in denen es der Mehrzahl wirtschaftlich noch befriedigend geht, an der Lage ihrer Kollegen in Palästina wenig Anteil zu nehmen scheinen. fSchluß des Palästina-Teils! t

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