Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 11 (9.2.1937)
- Date
- 1937-02-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2651273-2653625-2653636--30265-2684805- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 11, 9.11.1937 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seife 3 Vom belgischen Judentum Von unserem Berichterstatter Brüssel, 2. Februar Rechtslage der Aaswanderer aus Deutschland Die Frage des Aufcnthaltsrechts der Auswanderer aus Deutschland, die schon seit Monaten auf eine Regelung wartete, hat jetzt endlich ihre Lösung gefunden. In Ausführung des internationalen Abkommens, das am 14. Juli Wi(i in Genf geschlossen wurde, wurde im Staatsblatt ein Königlicher Erlaß veröffentlicht, wonach den früher in Deutschland ansässigen Emigranten, sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind, ein Ccrtificat d'identite auszuhändigen ist. Das Zertifikat gibt das Aufenthaltsrecht in Belgien. Ausweisungsnialinahmen können nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit vorgenommen werden. Das Zertifikat kann auch als Paß für Reisen ins Ausland benutzt werden. lieber die Frage der Zulässigkeit der Beschäftigung von Zugewanderten ist in diesem Erlaß nichts bestimmt, so daß die alte Verbotsbestimmimg aufrechterhalten bleibt. Durch den Erlaß ist ebenfalls keine Acnderung der Lage derjenigen Fremden eingetreten, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der großen Zahl der Zuwandcrer polnischer Staatsangehörigkeit bleibt es damit bei der bisherigen unbefriedigenden Regelung. Diamantausstellung in Antwerpen Die Diamantindustrie Antwerpens, an deren Entwicklung die Juden als Arbeiter, Unternehmer und Händler einen bedeutsamen Anteil haben, geht in ihren Anfängen bis ins 15. Jahrhundert zurück. Sic hatte im Laufe der Zeiten ein wechselvolles Schicksal. Der Diamantreichtum der belgischen Kongokolonie hat fördernd gewirkt. Deute hat Antwerpen das benachbarte Amsterdam weit überflügelt und ist das wichtigste Diainantenzentrum der Welt. Kürzlich fand nun in Antwerpen eine große Diamantenausstellung statt, die sich außerordentlichen Interesses erfreute. Sie gab einen guten Einblick in Geschichte und Technik des Diamantgewerbes, und man konnte dort zahlreiche prachtvolle Erzeugnisse der modernen Diamantbcarbeitung sehen. In Gegenwart von Ministern, des Gesandten von Südafrika, von Parlamentsmitgliedern und Delegierten der verschiedenen Diamantzentren eröffnete König Leopold die Ausstellung, der er großes Interesse entgegenbrachte. Jüdisches Leben Zu Ehren des Rabbiners B r o d t, der als Nachfolger des jetzt in Tel-Awiw als Oberrabbiner wirksamen Rabbiners Amiel aus Tomaschow nach Antwerpen berufen wurde, fand ein Empfang statt, bei dem der neue Rabbiner von den Repräsentanten des jüdischen Lebens in Antwerpen herzlich begrüßt wurde. Eine um das jüdische Leben in Antwerpen hochverdiente Persönlichkeit, Henri S c h u I s i n g c r, wurde an'äßlich seines 70. Geburtstages sehr gefeiert und vom König zum Ritter im Kronenorden ernannt. Schulsiiiger war nicht nur Mitglied des Gemeindevorstandes, sondern hat sich vor allem schon frühzeitig durch die Gründung der Esra-Vcreinigung um die zahllosen Auswanderer, die von jeher die Hafenstadt Antwerpen passiert haben, große Verdienste erworben. Als Mitbegründer der „Centrale" hat er maßgebenden Anteil an der sozialen Hilfsarbeit unter den Juden Antwerpens, die nach dem Kriege so dringend wurde, genommen. Zur Zeit weilt der Dichter Nathan Bistritzl.i, der Leiter des Propagandadepaitemerits des Keren Kajemeth in Jerusalem, in Belgien, um dort die Arbeit für den Nationalfonds durch Vorträge und Eröffnung einer großen Palästina- Ausstellung und des Ba/ars für den Keren Kajemeth, — in Antwerpen — zu unterstützen. Jabotin sky und Stricker hielten Vorträge über die gegenwärtige Lage des Zionismus. Aus dem Rechtsleben IN ALLER KÜRZE Der vor einiger Zeit von der Stadtverwaltung Luck (Polen) entlassene städtische Beamte Baruch Maranc hatte an Präsident Roosevelt ein Schreiben gerichtet, in dem er seine verzweifelte Lage schilderte und um die Gewährung eines Einreisevisums nach den Vereinigten Staaten bat. Nunmehr hat Maranc vorn Weißen Haus in Washington eine Antwort auf sein Schreiben erhalten, in der ihm mitgeteilt wird, daß er das Einreisevisum erhält und außerdem eine Schiffskarte zu ermäßigtem Preis für die Ucberfahrt nach New York. Der Präsident des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands, Professor Walter Frank, hat den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt, Professor Dr. Johannes Stark, in die Forschungsabteilung Judenfrage des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands berufen. Präsident Professor Stark wird dort zusammen mit Geheimrat Professor Philipp Lenard das Referat „Naturwissenschaft und Judentum" leiten. Ferner hat Professor Frank den kommissarischen Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr. Rudolf M e n t z e I, in die Eorschungsabteilung Judenfrage berufen. Die Deichertsche Verlagsbuchhandlung tritt Gerüchten entgegen, daß der Nationalökonom Professor Gustav Cassel in Stockholm nichtarischer Abstammung sei. Professor Cassel habe die Erklärung (Amtlicher Vordruck der Schulbuchverleger) unterschrieben, daß er im Sinne der Richtlinien des 'Reichsministeriunis des Innern zu dem Gesetz vom 30. Juni 1033, Absatz 1, arischer Abstämmling sei. (Den Gerüchten über Cassels jüdische Abstammung licet wohl eine Verwechslung mit der in Deutschland und F*vrli"d — Sir Ernest Cassel — sehr bekannten jüdischen Familie Cassel zugrunde. — Red.) Zur •Erinnerung an die 1) r e v f u s a f f ä r e hat der Stadtrat von Crosne, einer' kleinen Stadt in der Nähe von Paris, beschlossen, eine Straße nach dem Hauptmann Alfred Drevfus, eine andere nach Emile Zola zu nennen. An der Feierlichkeit, die mit dieser Namensverlcihung verbunden war, nahmen u. a. auch Frau Alfred Dreyfus und ihr Sohn Pierre Drevfus, sowie Frau Lc Blond-Zola teil. Die Festrede hielt der französische Unterstaatssekretär l'rancois de Tessan. In Paris fand eine Veranstaltung verschiedener Frontkämpferverbände gegen die antireligiöse Bewegung statt, auf der auch die Vertreter der verschiedenen Konfessionen zu Worte kamen. Im Namen der jüdischen Gemeinschaft sprach Rabbiner Louis-Germain Lew. Nach Levy sprach Edmond Bloch, der Präsident der „Union Patriotique des Francais Israelite", der zum Kampf gegen die Feinde der französischen Gesellschaft aufforderte. Die litauische Regierung arbeitet ein Gesetz aus, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften regeln und demnächst in Jüdische Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten In der Tagespresse wurde vor kurzem ein Beschluß des Arbeitsgerichts Magdeburg veröffentlicht, der die Zulassung jüdischer Anwälte vor dem Arbeitsgericht verneint. Dieser Beschluß (vom 1. August 1936) steht im Gegensatz zu der herrschenden Rechtsprechung. Die von einigen Arbeitsgerichten in Anlehnung an einen früheren Beschluß des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 25. Mai 1035 vertretene Ansicht, daß jüdische Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten nicht zuzulassen seien, wurde in den meisten Fällen von der Beschwerdeinstanz mißbilligt. So hat das Landesarbeitsgericht Dresden in einem Beschluß vom 3. Juli 1036 ausgeführt: „Wie der Rfiehstninkter Dr. Funk auf dem Partei!«!» der Freiheit ansgelührt hat, ist es auf die Dauer uncitraghcli, dal.'> Juden in (Irr dt'UlM-hvn Recht -\<lU^e irgendein« Rolle spielen. F. . bleibe unverlinkbaies Ziel, den Juden im Laufe der Zeit aus der Kcchtspth-gc immer mehr ati-wi* Italien (vgl. .Deutsches Keebt', Hell 19/20 vom 15. Oktober 193S, S. 471). Die Kriiiilung dic.-er sich aus der nationalsozialistischen Weltanschauung crgdteitflt-n Fordet ung in in erster Linie Aufgabe de, Gesetzgebers. Ihr ha! er sieh bereit-, in verschiedenen Gesetzen unterzogen. Seine grundsätzliche Stellung dabei ergibt .sich aus den besetzen über die Zulassung zur Recht-unwalt-ehalt und Patentamvaltsehalt vom 7. und 22. April 1933 («GM. I, S. 188, 217). Durch sie hat er hinsichtlich der bereits zugelassenen iudeehen Anwälte, die (jewi-sc Voraussetzungen erlulien, eine alle Halten aii-ehhcncndo Eebergang-regelung geschalten. .Vidi der zweiten Durehiuhriing .- Verordnung zu dic,«-n Gc-etzen vom 1. Oktober 1933 (KOHI. I, S. 699) bleibt jeder Redit-anwalt. der in seinem Henne bdas-m worden i-t. im vollen öenusse seiner Berui-techte. Spater hat det Gesetzgeber in den Fallen, in denen ihm eine Mitu walle an der Rcchtdinöung — selbst lnr eine l tragbar erschien, ausdrücklich ihren Atis-chiiil.'. § 14, Abs. 2 der 1. Ihirchhiiming-vcHirdnung zu vom 19. Oktober 1933 (Rdlil. S. 749) bc-timmt. daü Sinne lies Rcichsboa.Uitengesetzcs vor den Ancrhcnbdi stand oder Piozcubovollniaehtigte ausgcsddos-en sind. l'ur die Prozdibevoilmaditigten. die die Patten Arbeitsgericht s Ii e h o r d e n wahrzunehmen hab eine entsprecher.de IS c s I i m in u n g nicht worden. Trotz der Neulas.uug <U-s Abs. 1 bc-timmt ArbGG. nach wie \„[_ dah zur Vertretung der P.m Pande-arbciOgcrichlfn und dem Keidisai lieltsgci c ht j> deutschen (ieiicht ziigela«enc Anwalt bei also au-alim klieh auf die Zuladung ab u diesen Gerichten allein von ihr abhängig der diese Voraussetzung erliilll, vor ilmei ri a e h hat e s a b e r der (', e s e t z g e b c r o I f c n b gewollt, daß j ii d i s c h e Rechts,, „ w alte — so w e i t ihre Z u 1 a ,s s u n g n i c hl z u r ii c k g e r: o in nr e n w o r el e n ist — g r u n d s a t z 1 i o h v o n der Vcrlrctn n g i n a r - b e i t s r e e h 11 i c Ii e n Streitigkeiten ausgeschlossen wcuicnnc! vettretcis simg 1 bei gm. vertag Ni. I,t..ii udcii ab 11 Aiiuii- ■ un IScidltlgt i-t. Dasl madil da. Somit muh tat ig weiden . Iz <;> Vict u n n v< ir eder Anwalt, dtirien. D a - a r n i c h t iind. Dafür .spricht auch die Tatsache, 'laß in den Richtlinien zu § 11 Abs. 1 des Add. vom 13. Juni 1935. die der Reidcarbeitsnuni-ter auf Grund der ihm ge-ct/.lich etteillen Ermacht igung erlassen hat (RA Iii. 1935, Hell 18, S. I. 203), keine Jictimi.....ig enthalten ist, die der oben angeführten Duidtiühriingaverordnung zum Rrich.-crbhofgCselz entspräche. Der (bund hierfür liegt zutage: Denn während die Parteiveitrctcr vor den Aneibenbehiiiden nur die Rechte ardeher Personen wahrzunehmen haben, ist dies vor den Arbeitsgcrichtslxdioriten nicht der Fall. Line analoge Anwendung der angeführten. Durehitihrungsvoioidnung aut die Parti ivert reter vor den Arbeitsgerichtsbehnrden i-t also nicht zu rechtfertigen. Auch die Anordnungen dir Iu-tiz.verwu!tuiig bieten keinen Anhalt dafür, daü jüdische Rechtsanwälte von der Yeitrctung vor dem Arbeitsgericht, ausgeschlossen sein sollten. Denn die Verordnung des RJM." vom 19. 12. 1935 (.!>..!.' S. 1858) bestimmt nur, daß jüdische Rechtsanwälte nicht, ad Armenanwalte, Pl I icht vert eidiger, Konkurs-, Vergleichs- oder Zwangsveiwalter zu bestdien oder mit der Wahrnehmung ähnlicher Aulgaben zu betrauen sind. Sie verbietet ado nur die debertragung lie,t iinmter staatlicher iouikt ionen auf jüdische Rec'nt-anwalte, uuteilaht es aber, eine Verordnung Iii! Fällt: der vorliegenden Alt, bei denen es nidit um eine Gebert i aoung einer staatlichen Funktion, .sondern vielmehr um die Kimm h! igung und die Auswahl des auf (bund cinc.s rein piivat recht liehen Vci ha 1t nlsscs tätig in dem Aniti.iggcbcr colbst. zu bezahlenden Prozeßdelt, zu treten.'1 Ebenso haben u. a. die Landesarbeitsgerichte Essen und Leipzig, sowie sämtliche Kaminern des Landesarbeitsgerichts Berlin in Abänderung von Beschlüssen der untergeordneten Arbeitsgerichte jüdische Rechtsanwälte zum Auftreten vor den Arbeitsgerichten zugelassen. Die Strafen bei Rassenschande In einem in der „I löchMrichtcrlichcn Rechtsprechung* vom!. Februar 1bJ7 veröffentlichten Erteil des Reichsgerichts vom 0. Okiober l<Mt> wird entschieden, daß die Strafbestimniiiiigcn des Blutschut/goetzes dem frei e_n Ernte s s e n iles Tatrichters überlassen, ob er auf Gefängnis oder Zuchthausstrafe erkennen will. Die Gerichte haben bei dieser Entscheidung die Schwere der Tat nach allen Richtungen abzuwägen. In dem entschiedenen I alle hatte die Revision ausgeführt, es sei grundsätzlich auf Zuchthaus und nur in besonderen milde liegenden Fällen auf Gefängnis zu erkennen. Demgegenüber hat das Reichsgericht erklärt, daß diese Annahme der Revision im lleset/ k eine Stütz e hat; hätte der Gesetzgeber dies gewollt, so hätte er sich anders ausgedrückt. _ Mischlinge als Pfleger. Ein in der „Juristischen Wochenschrift" vom 6. Februar 10)7 .....- ohne Mitteilung der Entschcidungsgri'mde — veröffentlichter Beschluß des Landgerichts Hamburg vom o. November 1030 hat ausgesprochen, daß fur ein arisches Kind ein Mischling ersten Grades grundsätzlich nicht zum l'ntcrhaltspflcgcr zu bestellen ist und daß im Amte befindliche Mischlinge zu entlassen sind, falls nicht besondere, im Interesse des Pfleglings liegende Grunde die Wciterbela-ssuug des Pflegers im Amte fordern. Juden in der Philosophie Wie der „Völkische Beobachter" vom 5. Februar berichtet, hielt in der Berliner Hochschule für Politik Prof. Hans A. Grün sky einen Vortrag über den „Einbruch des Judentums in die Philosophie". In dem Bericht heißt es: „Wohl kaum zuvor ist mit einer dci artigen Deutlichkeit die (.Andeutung griechischer und deutscher Philosophen durch jüdische Interpreten l>e!ont worden u ie hier, und druuskvs IGEpicle beu ie-en, w ie gerade die Erkenntnis diese, entstände-, für das wirklidie ICrla-.en deutscher Philosophie von aus-chlaggebcnd V Iii I o Plate auf Moses zurückluhrt, .Main mit dem Judentum verbindet und (d> h e n tu Messianisuius in Anspruch nimmt, .so zeigen di daß eine so unternommene Fmdeutimg giiec! Philosophen zu einer restlosen von diesen dewollicu führt, wider dessen Absieht für da rung fremder Volkstümer erzeugt solche gedanklichen Umwertungen und SvnHiesen, doch ist es darum u. F. nicht unmöglich', in der Folge auch zu durchaus originellen Leistungen zu gelangen. Wir glauben, daß viele jüdischen Geister in leidenschaftlichem Wahrheitssuchen — oft selbst in Widerspruch zu ihren eigenen Ucberiieferuugen — nicht zurückstanden. Hcdetuimg ist. Wenn u o n i d e .s Aristoteles ir Kant, den jüdischen ie-e Beispiele deutlich, •r und deutscher V e r i ,t I s c h ii n g de-, ui sprungheh ) nimmt zum iicispie! dohen Kant Menschheit-ideal fies Maixbtnus in Pica-Director Henri FranckJ Anspruch. Von hier aus iindet Grun-kv <ia> WVm'u drs Judentums in seiner B i n <1 u n g a n <1 ,t .■> „flehet z", das t-Wion vor Krschaffung der Weh gesehen und von Kwi^keit her da war. Auch hiermit ist wieder einer der we^entlieh^en Ziige judDehrn Phi!o-.o phiorens nrtroifrii. (h'ib dot h erst, der (ilaulx; an die JYiexKtenz eines >nh hen < Ic-ctzes die Fähigkeit, das pI.Hon^ehc Ideenreich im Sinne einer jje^pen-terhalt leeren Abziehun^ m verstehen, von wo ans die Wirkiuhkoit so unwesentlich wurde. da!j man sie einkinmmern konnte (lluwil), und gab doch jetzt dic-er 'daiihe die Grundlage für jene rahu!l'-h-»chc Methode jüdischer Rabbiner und Philosophen» die vom schon fertigen Ergebnis ausgingen und dies nur Fürther ßergbräu überall beliebt hcin-.ie, Bci-piel der Talmud das nördliche Suchen nach s hen Sjiiel ent^e^en. Fin Kraft treten soll. Zukunft der Leitung von Rabbinern unterstellt werden, die aus ihrer Mitte einen Oberrabbiner wählen. Synagogen und Bethäuscr sollen in noch zu beweisen .suchten und deren ist. Grunsky stellte »ni: vollem Kecl dem Frgebnis dic-eni hloij tormalls dritter Grundzug, die mögliche Verbindung jüdischer l'biloso mil der Scholastik durch die Irciden gemeinsame Methode Her allegorischen Hibdaiislceung wurde in dem Von rage nur gestrebt, um desto genauer die X renn u n g v o n G eist u n d Ii 1 u t innerhalb des Judentums zu behandeln, eine Trennung, die, einmal vorgenommen, tin ordnendes Fingleiten des Geistes in das Blut nicht mehr ermngliihi und deshalb, die-es sich »< Ih-t überlassend, zu einem liemniung-lo.cn Ausleben der Triebe juhreu inulS. Den Finwand, ol> in der indischen M y s l ik und in Spinozas Philosophie nicht eine höhere Stufe der Sittlichkeit oirdcht wäre, beantwortete Grunsky datoit, daß im SpinozisuHis eine wirkliche Anerkennung des Feldenleble, ohne das aber Heroismus zum Hee-plel nicht denkbar ist. 7.\i ■.unmenho-end .stellte Grunsky fest, dali die jüdische Philosophie kein eigenes Thema hatte und tlcswcgen nur andere Philosophien lahnuilisieren könne." Auch nach unserer Meinung ist das geschichtliche Verhältnis der Juden zur Philosophie ein eigenartiges Problem, weil der Ausgangspunkt des jüdischen Denkens kein „philosophischer", sondern ein religiöser war. Erst nach dem Zusammenstoß mit dem griechischen Intellektualismus wurden auch die luden — wie andere Völker des Altertums — in den Bezirk der Philosophie einbezogen. Wenn z. B. Philo Platonische Ideen in Uebcreinstimmung mit biblischen Gedanken bringen will, so geschieht dies einerseits zu apologetischen Zwecken, um der hellenistischen Umwelt einen Zugang zu jüdischem Gedankengut zu schaffen — und andererseits, um den Juden die ihnen fremde Sprache der griechischen Philosophie durch die Synthese mit der jüdischen Begriffswelt verständlich zu machen. Jede geistige Berüh- I)er Direktor der Piea, Henri P r a n c k, der sich um die jüdische Kolonisation grobe Verdienste erworben hat, ist soeben in Paris gestorben. Mit Franck, der aus einer elsassisch-jiidischen Familie hervorgegangen ist, verschwindet eine der "markantesten von den jüdisch-aktiven Persönlichkeiten des fran/ÖMsch-juiliseheu Lebens und zugleich eine in Palästina sehr bekannte und «eseli.it/te Figur. Henri Franck, im Jahre ls77 geboren, besuchte die berühmte französische Schule Lvcee l.ouis-le-Grand und besuchte dann die Fcole Polyicchnitiue. 1SW trat er in die französische Armee als Genieoffizier ein. Fr hat in dieser Eigenschaft auch den Weltkrieg mitgemacht und wurde mit dem franzosischen Kriegskreuz, sowie dein Kreuz, der Ehrenlegion ausgezeichnet und zum Oberstleutnant der Genietruppen beiordert. 1001 sandte ihn Baron Fdmomi de Rothschild zum erstenmal nach Palästina und er trat nach seiner Rückkehr in die Direktion der Ica ein. Seither M der Einfluß seiner Persönlichkeit aus der Entwicklung der palästinensischen Wirtschaft und insbesondere der Rica-Kolonien nicht mehr forfztidenken. Henri Franck wurde Generalsekretär der Pica und hat in dieser Eigenschaft auf alle Entscheidungen dieser Organisation einen bestimmenden Einfluß ausgeübt. I:.r vertraf auch die Pica in einer groben Anzahl von wirtschaftlichen Institutionen in Palästina, an denen die Pica finanziell interessiert war: wie Paiesfme Electric Corporation, Palestinc Salt Cie., Grand Monüns de Ralesiine in Ilaifa, Palestinc Brcwcry in Rischon le Zion usw. Henri Franck hat aber seine Haupttätigkeit der Organisation der landwirtschaftlichen Siedlungen gewidmet und brachte den größten Teil der letzten Jahre in Palastina zu. Koch vot wenigen Tagen hat Henri Franck an der Grundsteinlegung des Palästinapavillons der internationalen Ausstellung in Paris teilgenommen und nichts ließ sein plötzliches Ende voraussehen. Die jüdische Presse in Paris widmet Henri Franck, der verschiedenen französisch-jüdischen Organisationen, u. a. auch dem Zentralkomitee der Alliance Israelite angehörte, ausführliche Nachrufe; u. a. ist auch ein Kachruf des Keren Kajemeth in Frankreich hervorzuheben, in dem die Bemühung Francks, seine Tätigkeit in Palästina im Einvernehmen mit den zionistischen Instanzen durchzuführen, betont wird. Bergner-Film in England Königin Mary bei der Premiere In London ist eine neue Version des Films „Der träumende Mund" mit Elisabeth Bergner in englischer Sprache uraufgeführt worden. Königin Mary, die seit dem Tode König Georgs V. keiner Filmvorführung beigewohnt hat, war zu der Vorstellung erschienen. Die „Times" veröffentlicht eine Liste der übrigen hervorragenden Besucher, unter denen sich die Herzogin von Gloucester, der französische Botsehafter, die Gesandten der Tschechoslowakei und Oesterreichs befinden. Die Premiere fand zugunsten der Slums von Nord-London statt. Es konnten für diesen wohltätigen Zweck 5000 Pfund bei der Vorstellung aufgebracht werden. Die Kritik lobt den Film außerordentlich. ff', ■Hü MHHBaBHH. mm