Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 8 (29.1.1937)
- Date
- 1937-01-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 8, 29.!. 1937 Innerjüdischcr Kampf in Ungarn Der „Pcstcr L 1 o v d" vom 23. Januar bringt, wie uns aus Budapest berichtet wird, in deutscher Sprache einen AUS7U«' eines Artikels, den ein Vorstandsmitglied der Pester Gemeinde, zugleich (iberhausmitgüed, Leo v. Buslay- Ooldherger, in dir ungarisch-jüdischen Zeitschrift „Egvenlöseg" veröffentlicht hat. Dieser Artikel ist dazu angetan, die Erbitterung /u erklären, mit der die Zionisten in Ungarn den offiziellen jüdischen Kreisen gegenüberstehen. Ks ist ein uiH|iialifi/ierbarer Hetzartikel gegen den Zionismus, der leider auch nicht: vor Denunziationen zurückschreckt. Die sogenannte Aristokratie des ungarischen Judentums, die es zu .Wacht und Ansehen und vor allem zu froßem Reichtum gebracht hat, ist anscheinend durch das ntstehen einer jüdischen Volksbewegung ganz außer Fassung geraten und hat jede Besonnenheit verloren. 1 >ie Judeiiirage ist ein sehr ernstes l'roblc m, über das man gewiß verschiedener Meinung sein kann. Es ist ein Charakteristikum der sozial hochgestiegenen Schichten, daß sie nicht gern an eine Aenuerutig glauben und sich nicht in ihrer Rühe und ihren Deiikgewolinhciten stören lassen wollen. Die Tatsache alier, dali eine bestimmte Schicht der ungarischen Juden gegenwärtig (wir wmischen ihr, es möge immer so bleiben) in guoai Verhältnissen lebt, macht eine Losung der Judenlrage noch nicht überflüssig. Es ist unrichtig und kann sogar zur Katastrophe fuhren, wenn die Juden mit dem Ver.-tan.lni-> der Judenfragc und ihrer Selbsterkenntnis so lange warten, bi> die Frage — dann gewöhnlich recht unsanft -- von den X i c Ii t j u d e n aufgeworfen wird. Juden, die die Jmiiaiii h-e ei kennen und an ihrer Lösung arbeiten wollen, sind darum nicht bürgerlich disqualifiziert. Es ist eine Veileumd u.v, wwni in (.lein Artikel angedeutet wird, dali die /.%> nistet in t'ngani weiliger vaterländisch gesinnt seien ab. amhic Juden. Die Differenzen bezüglich der Auii.i--smg der jud. :;i ige legen nullt auf dein Gebiete der Vaterland..übe. •.•«dem auf ganz anderem Gebiete. Ausgangspunkt n-t lur de /inui-ten der Wunsch, das Lebeil des ganzen V <>! k e s in u /u gestalten und von innen heraus zu produktiv im-'i; da.: günstige Lage weniger Linzel n er können Me nicht als eine „Losung" der Judenfrage betrachten. Noiiudendc Massen sind immer etwas Unbequeme*, abi r linier et e-. unvermeidlich, dali solche Massen auch ihre V. iui>ciit: und I urdenmgt.ii anmelden, und vor allem credit Meli andi die Tatsache, daß — ins Gegensatz /u dem As-iinilamcntum der i )ber>cliidit — dann das jüdisch«.: Moment viel ausgepiagier wutl und einen volkstümlichen ( hactktt r annimmt, so da!! die Ciemeinde wohl oiler übel etwa.-, von einer „\ ulksgcincindc" erhalt, womit n.itmlhh nicht neiuemt ist, dali sie Politik treiben soll. Wir glauben, dali in dem Artikel von Herrn t loidbergcr viele Mißverständnisse des Zumi-mus enthalten sind und ihm vor allem eine l'unik-t im mint; /tmruude liegt, die wahrscheinlich durch die aniisvmitUt In- Agitation in Ungarn entstanden is.t. Wir müssen aber als Zionisten auf das entschiedenste dagegen p r u t e s t i c r e n, dali als Suiideubock für die sich aus der Judenfrage ergebenden Probleme der Zionismus betrachtet wird. Die Veröffentlichung im „I t'yenlöseg'' und im „Pester Lloyd", die unmittelbar nach der von uns mehrfach behandelten Auseinandersetzung in der Pester Gemeinde anläßlich der Gründung einer neuen Palästina-Vereinigung folgt, zeigt deutlich, daß das Mißtrauen der Zicmisteii gegenüber den offiziellen Kreisen der Gemeinde, zu denen Goklberger gehört, berechtigt ist. Wenn Herrn Hofrat Stern, wie er in seiner (in der vorigen Nummer veröffentlichten) Zuschrift an die „Jüdische Rundschau" behauptet, so viel an der Erhaltung des Friedens gelegen ist, dann mühte er seine Freunde von derartigen, dem gesamten Judentum und nicht nur den Zionistcn schädlichen Unbesonnenheiten, wie dieser Artikel eine darstellt, zurückhalten. Joint-Konierenz in Wien Wien. 2fi. Januar. (jTA.) I'nter dem Vorsitz des europäischen Direkte:-, des American Joint Distribution Contmittee, Dr. Meinhard Kahn, fand in Wien eine Konferenz statt, an der nach vorheriger 1 uh.hmgmibmi mit dem Council for German j'-v.-ry auch Vertreter der Hiu.s-Ica-Emigration Association und der A Us wand erer hd fskninit ees teilgenommen halten. Die Be.-.|nechtingeti galten der Lage der Ausgewanderten, die M'di in den Nachbarländern Oesterreichs, in der T.-cheehos], .wakei, in Jugoslawien, Polen und Italien, befinden, (deichzeitig fand auch eine Beratung der American nuit hn-i(Instruction I t.timlatioii unter Mitwirkung "von Dr. '.ernhard K a Ii n und dem Generaldirektor der lea, Dr. Louis C) ii n g r e, statt. Oesterreichische Zionistenkonferenz Die in Wien abgehaltene Landeskonferenz der Zionisten Oesterreichs hat Dr. (tskar (i r ii n bäum zum Präsidenten des 1 aeuie,Verbandes wieder-cu ahlt. Die 1 'iiideskonferen/ (ante eine Reihe von Resolutionen, in denen dem Jtscliuw für seine vorbildliche Haltung in den Ideen der Unruhen gedankt und das Audenkui ib.- für die I rlo-wig «ins Volkes (iefallenen geehrt wird. Der /mm-oe-.dieii Exekutive wird für ihr mutiges Eintreten für die jiuhsGien Rechte in den Tagen der Unruhen und vor der Kg!, Kommission der Dank ausgesprochen. Von der Exekutive verlangte die Landeskonferenz die Zuteilung einer gröberen Zahl von Zertifikaten für österreichische judin. Dem anwesenden Präsidenten des Weitverbände;» der Allgemeinen Zionisten (Gruppe B), Dr. Schwarz hart, um! dem Lxekutivinitglied Dr. Rottenstreich wurde der Dank ausgesprochen. Es wurde betont, daß erhöhte Opfer für Keren Kajemelh, Keren Hajessod und Miphal Bizzarou notwendig sind. Die weiteren Entschließungen In fassen sich mit Fragen der Propaganda und Organisation. Ls wird eine Werbeaktion in den Monaten Februar bis April um durchgeführt. Die im Landesverband organisierten Mitglieder werden verpflichtet, den „Keren Haowed Hazioni" mit allen Kräften zu stärken. Grundsteinlegung des PalHstinapavillon» der Pariser Weltausstellung». Dnser Pariser K.-Berichterstatter schreibt uns: Der feierliche Akt der Grundsteinlegung des Palästinapavillons der großen internationalen Ausstellung in Paris wurde bei strahlendem Sonnenschein vollzogen. Auf dem Bauplatz wehten drei Fahnen, m der Mitte die judischen Farben, rechts die französische, links die englische Flagge. Die Feierlichkeit wurde durch eine Ansprache des Präsidenten des jüdischen Ausstellungskomitces, Louis A s t> c h e r, eröffnet. Nach ihm sprachen der französische Regierttngsvertreter, und Ausstellungskommissar L a b b e, und als Vertreter der Jewish Agency Henri Hertz, der Generalsekretär des Comites France- Palestine. Die Grundsteinlegung wurde von Baron Edouard de Rothschild vorgenommen. Aus Stockholm schreibt unser HR-Herichterstattcr: Di« schwedischen Kercn-Kajemeth-Resultate des Arbeitsjahres Vm übertrafen das Vorjahr mit einem Plus von 5000 Kr. in Stockholm. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 12 543,94 Kr. Auch M a 1 m ö hat ausgezeichnet gearbeitet. Die Stockholmer Mifal-Bizzaron-Aktion konnte 35 000 Kr. erzielen. H, R, Aus dem Rcchisleben Judentum und Rechtsdenken In einem Aufsatz der „Juristischen Wochenschrift" nimmt Prof. Dr. S i e g e r t - Döttingen zu der Frage „Autoritäres oder üemeinschaftsdenken im heutigen Recht" Stellung. Dabei kommt er auch aut den Einfluß jüdischer Juristen auf das Rechtsdenken zu sprechen. Er schreibt hierzu: „Vor 1033 mußte eine Kluft bestehen zwischen den an Leib und Seele gesund gebliebenen Teilen des deutschen Volkes und dem liberalen, teilweise jüdisch zersetzten Denken der maßgebenden Juristen. Gerade in den letzten Jahrzehnten vor 1933 hat hier das Judentum verhängnisvoll gewirkt und artfremdes Rechtsdeiiken, nämlich den krassen Individualismus, Positivismus, Intellektualismus und Materialismus, gefordert. Für den Juden war es nur folgerichtig, wenn er gegenüber seinen Wirtsvölkern den Individualismus vertrat. Denn so konnte er sich dort Herrschaftsrechte anmaßen. Außerdem lehrt die Geschichte, daß jüdischer Individualismus schon im jüdischen Staate des Alten Testamentes eine Rolle spielte. Jüdischer Auffassung entspricht sodann die Ueberbctonung des starren Gesetzesdenkens. Der jüdische, von der vorderasiatischen Rasse wesentlich bestimmte Mensch, kennt nicht unsere enge Verbindung von Körper und Geist, Leib und Seele. Der tieist sucht sich vielmehr über die körperliche Gebundenheit zu erheben und reiner Geist zu werden. Daraus entspringt die Wurzellosigkeit des Juden, das Gegenteil zu dem im Blut und Boden verwurzelten Deutschen. Wer den Geist über alles stellt, braucht andererseits als Stütze für sein Denken und Handeln ein von außen kommendes tiesetz. Das wendet er dann starr an; er treibt Worlauslegung, weil ihm die Substanz fehlt. Und wo das Gesetz fehlt, iiilft dem Juden ein starrer Intellektualismus, ein formaler Scharfsinn, der wohl zu überspitzter Logik, aber nicht zu schöpferischer Geisfestat fabig ist. Neben diesen für die vorderasiatische Rasse typischen Erscheinungen trat bei Juden als Entartungserscheinung, ebenfalls als Folge der Wurzellosigkeit, vor allem nach 1918, ein krasser Materialismus, ein Kult des Körpers hervor." Um die Aufhebung eines Adoptionsvertrages Die Zeitschrift „J u g e n d und Ree h t" vom 20. Januar 1937 teilt zu diesem Rechtsgebiet folgenden Fall mit: Ein Düsseldorfer Ehepaar nahm im jähre 1930 ein ihnen vom Waisenhaus empfohlenes dreijähriges Mädchen an Kindes Statt an. Es wurde ihnen erklärt, die Mutter sei Dienstmädchen bei einer „sehr guten Familie" gewesen, der Vater wahrscheinlich der Sohn der Arbeitgeber. Die Adoptiveltern, die Parteimitglieder sind, zogen, als das Kind in Wesen und Aussehen jüdische Eigenschaften zeigte, Erkundigungen ein, die ergaben, daß es sich um ein jüdisches Ehepaar gehandelt hatte und deren damals etwa 20jähriger Sohn als Vater in Frage kam. Eine Unterhaltsklage gegen ihn als unehelichen Vater war allerdings früher abgewiesen worden; jedoch ließ schon eine rein äußerliche Aehnlichkcit keinen Zweifel mehr aufkommen. Die Adoptiveltern und der zum Pfleger des Kindes bestellte Rechtsanwalt hoben durch notariellen Vertrag den Adoptionsvertrng auf. Die Eheleute erklären sich bereit, weiterhin für die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Kindes bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres zu sorgen. Das Vormundschaftsgericht versagte diesem Aufhebungsvertrage seine Genehmigung, weil der nachträglich aufsteigende Verdacht nichtarischer Abstammung einen Grund für die Aufhebung des A n n a h m e v e r t r a g e s nicht abgeben könne, da die Adoptiveltern mit der Möglichkeit einer solchen Abstammung hätten rechnen müssen und bei sorgfältiger Nachforschung auch hätten erfahren müssen, daß eine Unterhaltsklage gegen einen Juden abgewiesen worden war. Uebrigens behaupte die Mutter des Kindes, daß diese Verhältnisse den Annehmenden bekannt gewesen seien. Die Aufhebung des Adoptionsvertrages entspreche nicht den Interessen det* Minderjährigen. Die von den Adoptiveltern eingelegte Beschwerde wurde vom Landgericht Düsseldorf durch Beschluß vom 7. September 1930 zurückgewiesen, indem es ein Beschwerderecht der Beschwerdeführer nicht anerkennt. Wenn sie auch grundsätzlich beschwcrdehcrcchtigt seien, so docW nur im Interesse des Kindes. Die Beschwerdeführer erstrebten aber die Aufhebung der Adoption ausschließlich in ihrem eigenen persönlichen und geschäftlichen Interesse, weil ihnen — so heißt es in den Gründen des Gerichts —- „die Aufziehung eines Kindes halbjüdischer Abstammung mit Rücksicht auf d i o veränderte Auffassung in Rassefragen Unannehmlichkeiten bringen könne und nicht zuzumuten sei." Diese Entscheidungen werden in der Zeitschrift „Jugend und Recht" mit näheren Ausführungen von Referendar O. S t r a tt b, München, als angreifbar bezeichnet. Selbst bei größter Ueberwindung werde das Kind eine instinktive Abneigung der Adoptiveltern fühlen müssen. Es erhalte kein Heim, das ihm die elterliche Familie ersetzt, die Adoptiveltern erhielten kein Kind, auf das sie ihre Liebe übertragen könnten. Die Lösung der Adoption hatte also im w .ihre n Interesse des Kindes gelegen. Zum Schlüsse dieser Darlegungen wird darauf hingewiesen, daß die mit ihrer Beschwerde Abgewiesenen noch die Möglichkeit haben, den Annahrnevertrag anzufechten. Zum Blutschutzgesetz Der Begriff „Geschlechtsverkehr" im BlutschufzgcsetX. In einem in der „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht" vom 13. Januar veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 1930 hat der Große Strafsenat des Reichsgerichts auf eine vom Oberrcichsanwalt gestellte Anfrage zu den Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Begriffes Geschlechtsverkehr im Rlutschutzgesctz Stellung genommen und hat folgendes beschlossen: „Der Begriff Geschlechtsverkehr i. S, des Blutschlitzgesetzes (BlSchQ.) umfaßt nicht jede unzüchtige H a n d I u n g, ist aber auch nicht auf den Beischlaf beschränkt- Er umfaßt den gesamten natürlichen und naturwidrigen Geschlechtsverkehr, also außer dem Beischlaf auch alle geschlechtlichen Betätigungen mit einem Angehörigen des anderen Geschlechts, die nach der Art ihrer Vornahme bestimmt sind, an Stelle des Beischlafs der Befriedigung des Geschlechtstriebes mindestens des einen Teils zu dienen." Oberreg.-Rat im Reichsinnenministerium, Dr. G 1 o b k e, Berlin, begrüßt in einer Bemerkung in der angeführten Zeitschrift diese Entscheidung, „zumal sie dazu dienen wird, unerwünschte geschlechtliche Beziehungen zwischen Inden und Deutsehen zu erschweren und Umgehungen des BISchG. zu verhüten." Zum Tatbestand der versuchten Rassenschande. Ein in der „Juristischen Wochenschrift" vom 23. Januar veröffentlichter Beschluß des Obcrlandesgerichts Dresden vom 23. November 1936 hat einen von einem Landgericht wegen versuchter Rassen schände gegen einen Beschuldigten erlassenen Haftbefehl aufgehoben." Der Betreffende liattet die Zeugin plötzlich mit beiden Armen an der Taille umfaßt, sie an sich gezogen und sein Gesicht dem ihren genähert, um sie zu küssen. Wie das Oberlandesgericht ausführt, kann „in diesem Verhalten des Beschuldigten nur dann mehr als eine straflose Vorbereitungshandlung gefunden werden, wenn der Beschuldigte diese Handlung mit dem Willen vorgenommen haben sollte, im unmittelbaren Anschluß an die Umarmung und die Küsse irgendwelche geschlechtliche Handlungen i. S. des § 2 BlutschGes. mit dem Mädchen vorzunehmen, da dann die Umarmung und der Kußversuch bei ungestörtem Fortgang des vom Beschuldigten gewollten Handlungsverlaufes unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes und zur Vollendung eines Verbrechens i. S. des § 2 BlutschGes. hätte führen können". Der dringende Verdacht für eine solche W i 11 e n s r i c h t u n g lag nach den bisherigen Ermittelungen nach dem Ausspruche des Beschwerdegerichts nicht vor. Zionismus in Oxford Oxford, im Januar Die Judenschaft Oxfords ist im Jüdischen Verein zusammengefaßt. Ursprünglich war die zionistische Verbindung davon getrennt; aber seit fünf Jahren haben sich die zwei Organisationen zusammengeschlossen, und diese Verbindung kann vom zionistischen Standpunkt durchaus begrüßt werden, da das Arbeitsfeld erweitert wurde, ohne den Zionismus in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Wir haben ungefähr 60 Mitglieder, und davon sind drei Viertel Studenten; der Rest besteht aus Ansässigen. Das jüdische Leben beginnt hier am Schabbat in der Synagoge. Am Sonntag-Morgen ist dann ein hebräischer Kursus, und anschließend eine Diskussionsgruppe, die sich mit jüdischen Problemen befaßt und stets sehr gut besucht ist. Sonntag-Abend hören wir öfter Vorträge. So hörten wir zum Beispiel letztes Semester unter anderen Prof. Brodetsky, Galiii aus Dcgania und Dr. Hertz, den Oberrabbiner des Britischen Reiches. Unter denen, welche direkt von der Schule auf die Universität kommen, sind die meisten von Hause aus stark assimiliert und haben sich noch niemals mit ihrem Judentum befaßt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, und mancher, der nach. Oxford kommt, hat schon eine feste Stellung zur jüdischen Frage gefunden. Das wertvollste an der Diskussion ist die Anregung, welche sie für die bis jetzt vom Judentum unberührten Studenten bietet. In diesem Zusammenhange ist es natürlich von besonderem Interesse, welche Stellung die einzelnen zum Zionismus finden. Alle ohne jede Ausnahme fördern den Zionismus, insofern er mittel- und osteuropäischen Juden eine besondere Lebensmöglichkeit durch Auswanderung verschafft; aber der ideale Zionismus, welcher die Judenfrage als solche zu lösen sucht, wird z. T. sehr skeptisch betrachtet oder direkt abgelehnt. H.N. Die Gefahren unvollständiger Information bei Auswanderern werden uns durch eine Zuschrift wieder zum Bewußtsein gebracht, die wir von einer Leserin aus Neapel erhalten. Die Einsenderin, die versucht hat, in Italien als Kosmetikerin sich den Lebensunterhalt zu erwerben, macht darauf aufmerksam, daß unter den jüdischen Frauen und Mädchen in Deutschland vielfach die falsche Meinung verbreitet sei, man könne, wenn man erst „durch einen teuer bezahlten Schnellkursus in die Geheimnisse der Kosmetik eingeweiht wurde", diese als lohnenden Beruf im Ausland ausüben. In der Zuschrift wird nun ausführlich dargelegt, wieso diese Hoffnung sich in Italien als Illusion erweist. Wer das nicht von vornherein gesagt bekommt, muß, wie unsere Einsenderin, erst schwere persönliche Erfahrungen und Enttäuschungen durchmachen. Die Einsenderin bezweckt daher, jüdische Mädchen in Deutschland vor derartigen Unüberlegtheiten abzuhalten. — Wir möchten von uns nur hinzufügen, daß sicherlich in allen Fällen dieser Art genaue und gewissenhafte Informationen vor der Auswanderung oder vor der Wahl des Auswandertingszieles notwendig sind, da sonst Enttäuschungen unvermeid« lieh werden. „Der Weg nach Indien". Unter dem Titel „Großbritannien" schützt den Weg nach Indien" nimmt in der französischen Zeitschrift „Affaires Etrangeres" Robert Montagne, der Direktor des französischen Institutes in D a m a s k u s, zu den Problemen des Vorderen Orient Stellung. M. beleuchtet in seinem Aufsatz das komplizierte Räderwerk der englischen Orientpolitik. „Die neue Route nach Indien geht über Haifa und Bagdad und hat als wichtigste Basis Palästina. Eine große strategische Bedeutung kommt auch Cypern zu. Diese Route ist aber nicht nur der wichtigste Verkehrsweg des britischen Imperiums, sondern zugleich auch die Route des M o s s u 1 ö 1 s. England ist zwar die bisher unbestrittene Vormacht im Vorderen Orient, aber England und Frankreich haben das größte Interesse daran, ihre Orientpolitik nach gemeinsamen Gesichtspunkten zu orientieren. Beide sind die größten mohammedanischen Mächte: England muß in seiner Örientpolitik stets mit den 80 Millionen Mohammedanern in Indien rechnen, die das notwendige Gegengewicht gegenüber den 250 Millionen Hindus darstellen und Frankreich zählt stets mit den arabischen Massen in den nordafrikanischen Besitzungen. England hat seine Vormachtstellung im Vorderen Orient einerseits durch den Ausbau technisch vollkommener Verkehrslinien, andererseits durch ein kompliziertes System von politischen Allianzen gesichert. England bedient sich zur Erhaltung der Indienroute je nach' Bedarf der verschiedenen Strömungen in diesen Gebieten: 1. des arabischen Nationalismus; 2. der beduinischen Solidarität; 3. des lokalen Partikularismus (England stützte z. B. die Assyrcr, die Kurden, die Drusen usw.); 4. der wirtschaftlichen Kräfte (Petroleum); 5. des Zionismus. Dieser sei für England ein wirtschaftlich konstruktives, aber ein politisch störendes Element Leipzig Nlttwork, 3. Febrnat-. «0,80 I hr Batten tirrgHaal, Ti\urhiier MtrnDp l)r. Michael Traut» Was Jüdische Volk vor der Königlichen Kommission InraelltlNche RellfflonNKemelnde ^einzig Ortskomttee der Jewish Ageney for Palestlne S (