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Jüdische Rundschau · 1937-01-26 · Heft 7 (26.1.1937) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 7 (26.1.1937)
Date
1937-01-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 7, 76.I.1937 Die Palastina-Aktion in Ungarn Eine Zuschrift von Hofrat Stern an die ..Jüdische Rundschau" Die „Jüdische Rundschau" hat in der letzten Zeit mehrmals über die Gründung der neuen Palästina-Vereinigung in Ungarn berichtet (vgl. insbesondere Nr. 104/105/1936 sowie Nr. 1, 4 und 6/1037). Hierzu erhalten wir nun, wie schon in der letzten Nummer kurz erwähnt, eine Erklärung des Präsidenten der Pester Jüdischen Gemeinde, die wir nachstehend (mit einigen Kürzungen) wiedergeben: Erklärung In .Vr. 1 der ..(tiili-chen Rundschau" vorn 5. Januar i*l eine Erklärung «!<v Vor-uzenden des Ungarischen Zionistenverbandes erschienen, die ich nicht ohne Entgegnung las,-cn kann. Seit «rl.cn Jahren bekleide ich da* Amt des rdUidentrn der IVster Kr. Gemeinde, seit lunf Jahren aiirli da.s des Vor-itteiiden «ler Ungaii.i bc:i Kr. Lande -kanrU-i. Voin er-ten Augenblicke an Hllue i 'h die verständnisvolle Harmonie auch mit den heimischen Zinni-ien. und — imge». hl« des lieft igen Widerstände* einflußicicher Freunde und Faktoten — bc-tand ich darauf, daß die Vertretet de, /i.inisinus in uineicr Gemt indeieprä-.eritant Sitz und Aiivh .sonst war ich bestrebt, den Verkehr mit i-M) ü t-rn amrerht zu erhalten, subventionierte ihr e Einheit ■irr heimischen ludenheit in den gemeinigen des ludentiiins zu wahren. er .!, veii 1< i'H-rtfii Emde lehen an 500 000 Juden, Stimme erhallet den 7 ■• >s i i-t i — he Utgun, nur um »amen grollen ' In lii.-em die Re-! Indaau! (; iDii»- d l\ezcp!ie«nsgese!/e die übrigen Sluat-.hiirg f>en diei u;iting.uische Staatsdie-e Hechle mii h gegenüber iie iimetiialb des ungatiselicn iei.nt d.ir-tc||etl wollten, als r ungarischen N.ition. sondern!.■ eite'i.ai. bti-cr nationale 'cm Ii,.-),: bedeuten, ah, ob tilgen I jults nicht mit aber ■im sozial, n (iei-t tler neuen der Aibeil ihr l'.da-tina teilidiert l' K leistet hti.-eh ilsiert ciielte I« t i Ii In kr lauter der 1 .!' h- I i , i ren \ t-i( du \dw r \»ti n .'I In < i 'i r t p 1' , d ,1 d. iiKi-Aktion über- «I-!i i»-i.lt ii tu:i*-er,!■ o:id-. Keien n \ 1 1 h 'k n, wir v. ilh n ' i p 1 t ' i dir un bindi nd 1 it i ' 1 iktor, n dn >in unsr- - * b i r iu rt in }>< r nh, Im d p ndenu uns zur Fihcht. die Palästinazu n-hmen nnu -ir unseren eigenen i Im _n \ i rh dt iixs» n cntpri In nd zu leiien. \\ ir rieien den ,.\ e r e i n rur X j n t e r .s t u t z u n g von p a 1 a s t i n e n - i - e h e n und anderen A n .s 1 e d e 1 ti n g e n ungarischer 1 s r a e! i! e n" ins Leben, in dessen Kähmen wir .suwnhl dein patriotischen Problem der hniniisrbcn Jugend - gerecht werden, als der Solnlaiiia! mit den lriteres-.cn de- Gcsamtjudentum.'; Ausdruck geben vollen. Wir weiden natürlich das harmonische Zu- .sitiiincii« irken mit den großen zentralen ()rgani-.itionen der T\dä- 'brn und sind übet zeugt davon, daß wir die G.tranm nueh finden werden. u Iii. ht der Wahrheh, dal'i wir gegen den Zionismus .stinriAtbeii a tien einer '■< Iis etil-1 eine Aktion e. tibi ig Wal die <bm. In, <i-.e \\ .,(,';■-:. 1 Ver A» .'!:■ t ir -taii'Ien ihnen immer bei, wenn de.- Atigiifie der /.ionbten gegen .i h 1 r e f (, r in lurili-ruDge n •IM. '1er in meiner Antrittsrede iu ■ hin -t cll'c, die ich im Laufe II. De /.»,-.-k ihm' kun-tlicheii erwecken, al ■ ob die Schaltung h siin-t nur E nmBni-dcrihcit und tet, wenn -.le ein ea-eiie-- ..He. grünt mali regen che 7.,Mel, < o ai-ci.i. .ii. Ine r Welt. 40 Bel- Wal.' ket.w ( ipter: i-, \ c.i ... oui, in lim .: .ahau e, -a.;e, ich. et es Knaben- und ein 'dadchcngvrTinmitnn, ellui .-i, eme B'indeti- und eine Taitbinit :a;.':i.h AoCiÖ Abajtci-Ungeti, eine tieha einer Reihe von keinirellcnni!'.',e-.-'h. u belc-iheit zum Sl-ib und eii ii.-- Wh Ii eidenium-. wohl auf Ancr- Aa-erusiititen <\v des unc.M' so\* le dir iliu-lre <: '*;.e-! '• a.-n t"m '.it..ha fc..:.(„•!» die Anklagen und Angriffe, 11;- X •- :i geg. n da l'-oter I-r. Gemeinde erhelH-n. nur Wasser die Mo' a -ha 'xoe'ia'l a!! t' c fi s i t!-■ 'hen Presse ^ein. Tri der ue. bei S'e tu l-t. lo-HHmde netinien die prominentesten (Mt-; iri--la-n jti'ler.tum.- teil, sämtliche jüdischen Mitglieder;i Ahe/■■ .idneo n- und Oberhauses, die führenden Perleting.-ri-j-ltfn gei-tigeii und wirl-cliaflliehen LeU*ns, iienen Vrrtreter de« iingari-etien Mittelstaniles. Diese ■ : alt cimüt in .s' hwcrer Zeit, unter schweren Verhältrii-.ei, ihre l'iieht gegei- Religion mal Vaterland, b\t erwartet dafur weder Lohn »«U Anerkeniiiing, doe'b kann ich es nicht versrhweigen, d ,IS wir .m[ die groliten Schwierigkeiten oft clvn wegen der uiiiKiH'wheti uinl utikhigen Haltung der zaoni.stisriien Führer «Ingen. Budapest, 19. Januar 1937. lloirat Samuel Stern, Präsident der I'ngaii■chen-Israelitisehen Landetkanriei und d«r l'nstet Israelitischen Religionsgrmeindc. Diese Erklärung erscheint uns als ein interessantes Dokument unserer Zeit. Die „Jüdische Rundschau" als zionistische Zeitung ist um eine möglichst objektive und vollständige Information über das jüdische Leben in seiner Gesamtheit bemüht, und darum haben wir auch die Berichte aus Ungarn und die Meinungsäußerung beider Parteien gebracht. Zur Sache selbst müssen wir abschließend folgendes bemerken: Wenn wir von allen äußeren Nebenerscheinungen absehen, so wäre an sich die Tatsache, daö die offiziellen Kreise des ungarischen Judentums, die sich jahrzehntelang gegen die Palästina-Bewegung gewehrt haben und noch heute recht schlecht auf den Zionismus zu sprechen sind, eine eigene Palästina-Institution schaffen, erfreulich und symptomatisch. Diese Tatsache zeigt, daß der Palästina- Oedanke sich auch dort durchgesetzt hat, wo man ihm stärkste seelische und praktische Widerstände entgegensetzte. Von einem ganz überparteilichen Standpunkt hoffen wir, daß die von der Pester Gemeinde eingeleitete Aktion wirklich erhebliche Resultate bringen und das Aufbauwerk in Palästina nennenswert fördern möge. Da/u wäre freilich u. E. erforderlich, dal) sie ihren separatistischen Cha - . r akter aufgibt. Die jüdische Palästina-Arbeit beruht heute auf den nationalen Fonds, und jede Scparataktion droht diese Fonds zu schädigen und damit mehr zu zerstören als aufzubauen. Es liegt uns fern, uns in spezifisch ungarische Verhältnisse einmischen zu wollen; wir wissen sehr wohl, daß gerade in diesem Lande, das einen hohen Prozentsatz von Juden und eine eigenartige Geschichte hat, die Judenfrage sehr delikat ist. Der Patriotismus der ungarischen Juden steht für jeden, der die Dinge kennt, außer Frage, aber mit der gleichen Bestimmtheit muß gesagt werden — und es ist kürzlich in der Pester Gemeindeversammlung von einem zionistischen Redner gesagt worden — daß die Zionisten in Krieg und f rieden an Pflichterfüllung und Gesinnung keinem anderen Juden nachstehen. Gegen böswillige Gegner, die tlie Tatsachen entstellen, ist niemand gefett, und diese Erfahrung hat jeder Jude auf Gebieten, die mit Zionismus gar nichts zu tun haben. Die Errungenschaften der Emanzipation und des Rezeptionsgesetzes sind zweifellos den Zionisten ebenso teuer wie allen anderen Juden. Aber damit sind nur Selbstverständlichkeiten gesagt, und das Problem selbst beginnt erst nachher. Neben dieser subjektiven Einstellung der Juden gibt es nämlich noch die objektiven Tatsachen der jüdischen Entwicklung und der jüdischen Geschichte. Daß die Pester Jüdische Gemeinde sich gezwungen sieht, eine Organisation zwecks Förderung der Auswanderung ungarischer Juden zu gründen, ist an sich vielsagend genug. Wenn nun in den Satzungen eines solchen Vereins von „arbeitslosen Ungar n" gesprochen wird, die man in Palästina ansiedeln müsse und um deren ungarische patriotische Belange man sehr besorgt ist, dann wird eine solche Ausdrucksweise wohl niemand verstehen, weder die Juden irgendwo in der Welt, noch vermutlich die Nichtjuden, die genau wissen, daß es sich hier um eine jüdische Aktion handelt. Wenn nicht vor 50 Jahren russische Juden nach Palästina gegangen und dort den Grundstein der heutigen Siedlung gelegt hätten, wenn nicht die Juden der ganzen Welt unablässig für das Nationalheim gearbeitet, Menschen und Geld hingesandt hätten, dann wäre heute die Chance für die Ansiedlung „arbeitsloser Ungarn" sehr gering. Dies ist dem Zionismus zu danken, und ungarische Juden, Herzl und Nordau, standen an seiner Wiege. Wir können nicht ohne Widerspruch hinnehmen, wenn Herr Stern (wie das auch anderwärts üblich ist) mit einer leichten Verbeugung vor dem Zionismus die Zionisten seines Landes, d. h. den Zionismus, mit dem er tatsächlich zu tun hat, diskreditiert. Auch früher hat es eine jüdische Auswanderung gerade aus Ungarn nach Palästina gegeben, die Auswanderung der Orthodoxie, die durch den ungarischen „Kolel" in der Form der Chalukka (Almosenverteilung) unterstützt würde. Die Führer der Pester Gemeinde wissen wohl, daß die jüdische Jugend Ungarns, die heute zur Auswanderung gezwungen ist, von anderer Art ist, daß sie arbeiten und sie» dein will und daß ein solches Ziel ohne die Vorarbeit des Zionismus, ohne die Mithilfe der zionistischen Institutionen in Palästina und ohne vorbehaltlose Einreih ung der Einwanderer in die neu werdende jüdische Gemeinschaft des Landes unerreichbar wäre. Flies ist ein jüdisches und kein „ungarisches" Problem, und diese Tatsache anerkennen, ihr großzügig Rechnung tragen, wird niemand als eine Beeinträchtigung des ungarischen Patriotismus deuten können. Wenn nun eine solche Palästina-Aktion zu einer Ausschaltung der ungarischen Zionisten, der ersten Pioniere des Palästina- und Regeneratiousgedattkens, auf ihrem eigensten Gebiet benützt wird, so muß dies von jeder objektiven Instanz als ungerecht und sachlich unhaltbar empfunden werden. Die Mitwirkung von Nicht/ionisten in der Palästina-Arbeft ist durch die Organisationsform der Jewish Agency, die zur Hälfte aus Nichtzionisten besteht, voll gewährleistet. Eine nur von Nichtzionisten geführte, gegen die Zionisten (die Schöpfer des Werkes, an das man anknüpft) gerichtete Palästina-Aktion, wie Hofrat Stern sie befürwortet, erscheint uns als ein P a r a d o x.; Die Pester Jüdische Gemeinde ist einer der größten und - bedeutendsten jüdischen Selbstverwaltungskörper in Europa. Daß sie eine grolle Verwaltungsarbeit zu leisten hat, wie, Hofrat Stern am Schluß seiner Erklärung hervorhebt, wird von niemand bezweifelt. Aber ohne der gegenwärtigen Leitung der Gemeinde nahetreten zu wollen, kann man wohl der Meinung sein, daß diese Vcrwnltungsaufgaben von jeder Leitung, wer immer sie bildet, hätten erfüllt werden müssen und kein spezifisches Verdienst einer bestimmten Gruppe sind. Für die meisten Judenheiten der Welt klingt es etwas anachronistisch, wenn der Präsident der Pester Gemeinde seine Person so sehr mit dem Verwaltungsorganismus identifiziert, daß er z. B. erklärt: „ich" subventioniere usw. Als ob nicht eine jüdische Finhcitsgemeinde für alle ihre Mitglieder da wäre und jede Gruppe ein Recht hätte, aus den von allen aufgebrachten Steuergcldern auch eine Berücksich-1 tigung ihrer jüdischen Interessen zu fordern. Das reine \ Notabcln-Systcm im jüdischen Leben mag in Ungarn historisch i besonders begründet sein, in der jüdischen Welt findet es; heute wenig Verständnis. Daß die Pester Zionisten eine Einflußnahme auf die Gemeindefülirung im Sinne der Bedürfnisse der breiten Massen, deren Lage sich ja auch in Ungarn ständig verändert, anstreben und auch vor Beschwerden, die wir nicht als Majestätsbeleidigung anerkennen kön- , nen, nicht zurücksehrecken, scheint uns kein haltbarer Ein- < wand gegen sie zu sein. Die Gemeinde hätte u. E. zum Bei- , spiel die Aulgabe, Einrichtungen für Rcrufsumschich«! tu ng und Vorbereitung (Hachscharah) der jüdischen Jugend zu schaffen. Wir wissen nicht, ob dies geplant ist, können uns aber vorstellen, daß gerade auf solchen Gebieten der Einfluß der Zionisten, denen diese Erfahrungen geläufig sind, sehr fruchtbar sein kann. Vom Standpunkt des außerungarischen Judentums und des Zionismus muß jedenfalls sehr bedauert werden, daß die begrüßenswerte Palästina-Aktion der offiziellen ungarischen Gemeinde in bezug auf die Kooperation mit den Zionisten einen so unharmonischen Auftakt hatte. Urteile von Arbeitsgerichten Verlust der Gehaltsansprüche eines jüdischen Orchestermitgliedes Fin in der Zeitschrift „Der Gemeindetag" vom 15. Jan. mitgeteiltes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6.8. 1036 ist zu dein Ergebnis gelangt, daß ein als Kämmermusiker beschäftigter Dauerangestellter (Frontkämpfer), der als Jude nicht in die Reichsmusikkammer aufgenommen wird, seine Gehaltsansprüche verliert. In den Urteilsgründen heißt es u. a.: „t'n»treitig ist der Klüger nieht mehr in der Lage, seiner Vertrag-veipüu htung als Blaset des englischen Horns im städtischen Orchc-tcr der beklagten nachzukommen, weil er nicht als Mitglied in die Keichsmu-ikkanitner aufgenommen worden ist. Sein Antrag, in die Keicli-niu-ikkaniiner aufgeriüinnien zu werden, ist von der ztM.imjigen Stelle abgelehnt worden, und damit ist auch der Beklagten die Möglichkeit genommen, den Kläger weiter in ihrem stüdtitelien Drehe,ter m beschäftigen. Wie der Vorderrichtr-r mit Recht ausführi, hat weder die Beklagte, noch auch das Gericht das Reeht, diesen lie-. hluü der Rcichstrm-ikkamnier auf seine Berechtigung hin nai l«it|iriifei,. Auf Grund dieser Sachlage ergibt sich für den Klager die Unnihglichkeit. den Vertrag zu erfüllen, und die Folge dieser Yerti.igaeifiiliung, insbesondere also, ob die Beklagte verpflichtet ist. trotzdem der Kläger keine Dienste mehr für sie leisten kann. Hie Vergütung weiterwuahlen, ist narh rein privatrechtlirhen Grundsätzen zu entscheiden. Maßgebend sind also, wie in dem angefochtenen Urteil Mitreitend ausgeführt ist, die Grundsatze des § 323 BGB., denen zufolge ein An-prueh auf die Gegenleistung nicht mehr besteht, wenn dem zu einer fa-istung Verpflichteten die Ausführung der Leistung iniolge eines Umständeunmöglich wird, den weder er noch der andere Teil zu vertreten hat." Kündigung jüdischer Arbeitnehmer in öffentlichen Betrieben In der „Arbeitsrechtsprechung" vom 15. Januar wird ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. November 1936 veröffentlicht, nach welchem die Kündigung jüdischer Arbeitnehmer in öffentlichen Betrieben heute als „betriebsbedingt" angesehen wenien muß, so daß auch bei langjähriger Beschäftigung eine unbillige Härte der Kündigung zu verneinen ist. Das Urteil tritt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Breslau vom 24. Juli 193b (vgl. „Jüdische Rundschau" vom 20. Oktober 1936) darin bei, daö auf dem Gebiete der Judengesetzgebung zwar zunächst nur die nichtarischen Beamten durch positive rechtliche Bestimmungen erfaßt worden sind, hieraus aber nicht zu folgern ist, ckB jüdische Arbeitnehmer in öffentlichen Betrieben weiterbeschäftigt werden sollen, vielmehr diese Weiterbeschäftigung nicht angängig erscheint. In diesem Zusammenhange heißt es in den Gründen des Urteils vom 5. November 1936 weiter: „Davon ausiugehen ist, und zwar wiederum im KiflkknR mit dem erwähnten Urteil des Landesarbeitsgerichts in Breslau, daß die Aufgaben des Staates und die Tatsache, daß die von ihm geleiteten und sonstigen ölfentlieheu Betriebe aller Art den Privatbetrieben vorbildlich -«ein «ollen, die unbedingte Durchführung der Grundwitie der nationalsozialistischen Bewegung und damit, des Staates erheisehen. Diese Durchführung läßt es nicht tragbar erscheinen, daß heute in öffentlichen Betrieben jüdische Arbeitnehmer beschäftigt werden, und zwar hat das für alle jüdischen Arbeitnehmer iu gelten, nicht nur tur die, welche obrigkeitliche oder hoheitliche Aufgaben zu erfüllen haben. Daher Ist die Entlassung des Klagers ant den Diensten der Beklagten nötig und im Sinne des § 5fi AOG. betriebsbedingt. Das gilt um so mehr, als nicht nur der Kläger, sondern auch seine Frau rein jüdisch ist und der Kläger als Wcrkststthejfef in einer Betriebsabteilung mit vielen anderen Arbeit-Wameradcn in Berührung kommt. Ist die Kündigung des Klägers aber betriebsbedingt, dann ist nach der gesetzlichen Regelung in ein« Prüfung, ob in ihr eine unbillige Härte zu finden ist, nicht einzutreten» Datier scheidet auch eine I'rtifung der sozialen und Militär-Verhältnisse des Klägers aus. Der Anspruch des Klägers auf Widerruf der fristgemäß ausgesprochenen Kündigung ist de-hatb unbegründet. Bei .solcher Sachlage war auf die Erwägung des Vordergerichts zu der Frage, ob und in welcher Hohe dem Kläger eine Entschädigung luzubüligen ist, nicht einzugehen." Kündigung eines Dauerangestellten Ein in der Zeitschrift für deutsche Gemeindepolitik „Der Gemeindetag" vom 15. Januar veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts Duisburg vom 19. November 1936 hat ausgesprochen, daß für einen gemeindlichen Dauerangestellten, der Frontkämpfer war, die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse einen „wichtigen Grund" zur Kündigung bildet. In den Entscheidungsgründen heißt es u. a.: „Es konnte dahingestellt bleiben, ob allgemein Behörden nieht mehr zugemutet werden kann, jüdische Angestellte auf die Dauet weiter *u beschäftigen. Ks wäre denkbar, daß man dieses bei Behörden mit. eng umgrenzten Aufgaben etwa versicherungsteehnischer Art, wie bei der l.aiidesversiehemngsansi.ilt, oder wirtschaftlieher Art, wie bei der Reich,bahn oder Reichspo-t, zur Zeit noch verneinen müßte. Die Beklagte als (Jcmeinde nimmt aher nach der ausdriiek« liehen Erklärung des Gesetzgebers in dem Vorspruch der deutschen Uemeindcordnung unter den Behörden eine Sonderstellung ein, E» heißt dort, „die deutsche (lemeindeordnung will die Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit Partei um! Staat zu Höchstleistungen befähigen . . ." Dieser Vorsprach ist auch anders, als der Kläger meint, tür die Handhabung der Gemeiudeordnung maßgebend. Im Geiste dieses Vorspruchs sollen die Gemeinden tätig werden. Di« Gemeinden sollen demnach Kündcr und Verbreiter nationalsoieialUti. 5chen Gedankengutes sein. Unter diesen Umständen kann eine deutsche Gemeinde bei tler bekannten Stellungnahme der national» sozialistischen Autia-ung zum Juden weiterhin einen solchen nicht mehr als Mitglied ihrer Gefolgschaft fuhren. Die Gemeinde würde anderenfalls ihrer Aufgabe, Vorbild zu sein, gröblich zuwiderhandeln. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß im Einzelfalle damit dem Entlassenen die Lebensstellung entzogen wird, die ihm früher unter anderer Einstellung zugesichert war." Zum Beschäftigungsverbot für Hausangestellte In einer in der „Juristischen Wochenschriff" mitgeteilten Entscheidung des Reichsgerichts zum Beschäftigungsverbot für arische Hausangestellte in jüdischen Haushaltungen wird gesagt, die Anwendung der Strafbestimmung des Blutschutzgcset/es sei nicht abzulehnen, wenn die alltägliche Tätigkeit der betreffenden Person mit einem gewerb* liehen Betriebe in Verbindung steht. Die Straf« bestimmung komme nur dann nicht zur Anwendung, wenn die Tätigkeit mit dem Haushalt des Arbeitgebers nicht in Verbindung steht.

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