Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1937)
- Date
- 1937-01-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 2, 8. U1937 „An die Bürger Sudafrikas" Erklärung des südafrikanischen Board of Depuiies auffallt, daß Persönlichkeiten, die erst vor wenigen. Afonaten als Rebellen, im rCon/entrationsIajrer safte n^, jefet so wichtige politische Reisen «iiteimehirren könne». E* ist nielit /u zweifeln, daß. die Araber ihren ab lehnend'eni Standpunkt mit allem Nachdruck verbringen, werden. Iltre in englischer Sprache erscheinende Zeitscftrift „Palestine and Transjordan'', die weh! auch den Mitgliedern der Kommission zugesandt wird, bemüht sich fortgesetzt, das Jüdische Nationalheim als ein schweres Unrecht an den Arabern hinzustellen; die Zeitschrift begleitet auch die l'ntersiiehuiTgen rmd Zeugenaussagen mit Kommentaren und Glossen,, die für ihren Zweck recht geschickt aiis-ainitnenigesteHt sind. Diese Kreise, wahrscheinlich' unterstützt von Engländern, verstehen sich anscheinend nicht schlecht auf die Psychologieder englischen Politiker. Auf jüdischer Seite hat man hiiviregrn, wie wir bereits andeuteten, anscheinend so manchen psychologischen Fehler gemacht, u. a. dadurch, daß man die Kommission mit Fiii/e'fragen befaßte, für die sie von ihremi Staudpunkt aus nur wenig Verständnis haben konnte. Es fehlt an Augenmaß und Sinn für das Wesentliche. In weiten jüdischen Kreisen herrscht das ( icfülil, daßes bwsser gewesen wäre, wenn nur Dr. Wei/inaun und vielleicht noch zwei oder drei andere führende Persönlichkeiten von jüdischer Seite aufgetreren wären und nu einer konzentrierten Darstellung das Wesen der jüdischen Bestrebungen und das politische und wirtschaftliche Programm fir die Zukunft dargelegt hatten. Leider hat sich in den letzten 'lagen, offenbar unter dem Eindruck der tutvcrkenuliareu l'ngeduld der Kommission über die weitsclmeiligen /eu^enaussagen, auch der jüdischen Oeffentlichkctt eine gewisse Nervosität bemächtigt, die sieh am deutlicliMeii anlaliliclt einer Bemerkung von Sir I hirace k'umbold zeisile, der von den einwände roden Juden als einem ,,fremden Volke''' („.dien race") gesprochen hatte. Diese gewiß nicht glücklich gewählte f-orimtücning. die aber wohl hauptsächlich die Situation der Einwohner gegenüber den aus dem Ausland nach Palästina kommenden Fi invaliderem kennzeichnen wollte, rief einen -Munri der Entrüstung in der jüdischen Presse hervor; man erklärte, durch diese Bemerkung habe die Konunivsion verraten, daß sie die Juden, deren historische Verbundenheit mit Palastina völkerrechtlich anerkannt worden ist, im Lande als „Fremde" betrachte. Der Zwischenfall, über den auch die großen englisclKn Zeitungen berichteten, wurde durch eine Erklärung von Sir tiorace inzwischen beigelegt, kennzeichnet aber die entstandene Sfjimnnng. Wir haben kein fnteresse daran, die Kommission oder einzelne ihrer Mitglieder als voreingenommene Gegner der jüdischen Sache abzustempeln. Auf der anderen Seite aber zeigt die Vernehmung von Leonard St e i n, woW die wichtigste scit„.Wf3^marms Aussage, deutlich, daß die Interpretation des Mandates noch umstritten ist und die k'otmmss^ar» nicht alle jüdischen Auffassungen akzeptiert. Um aas allen diesen Abwegigkeiten wieder zur Hauptsache zurückzufinden, sollte nach der Vernehmung der Araber ein repräsentativer Jude, am besten Dr. Weidmann selbst, nochmals in klarer Form die Ziele der Juden und ei» praktisches politisches Zukunftsprogramm vortragen, * Bei dieser Bemühung könnte Dr. Weidmann der Geist eines .Mattnes beistehen, den er zeitlebens als seinen Lehrer verehrt hat und dessen zehnter Todestag am 2S. Tebcth ( 10. Januar) gemäß in ganz Palästina feierlich bedangen werden wird: Achad Haarn. (Wir haben erst kiir/lich, in Nr. f>5 vom 11. August 10%, anläßlich des 80. Geburtstages von Achad Haam eine Würdigung seines Werkes veröffentlicht und verzichten daher diesmal auf eine Wiederholung.) Dieser große Jude mit dem nnbfRechlichen Blick und dem unerschrockenen Wahrheifsmtrt hat ..... ebenso wie sein Schiller Biabk - sich nicht gescheut, irt schweren Situationen aueli l "npopulares zu -.igen. Er kannte die durch ein jahrhusidi itri.ur.M^ anormales leben er/engte Wirklichkeitsfre;ndh.;it in-melier Kreise seines eigenen Volkes, und er, den man jahrelang als einen nur „geistigen" Idealen nachhangenden Eigenbrötler verworfen hat, erfaßte wie wenige die konkreten Tatsachen der palästinensischen Wirklichkeit. Ohne etwas von dem jüdischen Ideal aufzugeben, wußte Achad Haam doch in jeder Lebenslage das Zeitliche und Gegenwärtige von der ntessianischen Erfüllung zu unterscheiden und aus nüchternen Gegebenheiten nüchterne Konsequenzen zu ziehen. Ein Beispiel dafür ist sein letzter Aufsatz, die Einleitung zur Neuauflage seiner Schriften, worin er die durch die Baifour-Deklaration geschaffene Lage so w i e sie ist (nicht wie die Juden sie sehen möchten) beschreibt; diese Aeußerung ist auch in das Graubuch, das die Jewish Agency der Kommission überreicht hat, aufgenommen worden. Achad Haams Parole vom „geistigen Zentrum" aber bedeutet nicht den Wunsch, das jüdische Werk in Palästina auf einige geistige Institutionen zu beschränken, sondern Achad Haam meint: das möglichst vielseitige und umfassende Volksleben in Palästina hat für die jüdische Diaspora, die es immer geben wird (man denke an die 4 Millionen Juden Amerikas!), in erster Linie geistige Bedeutung. Politische Groll macht-Aspirationen können die Juden in Palästina niemals haben, auch wenn das Land in einen Judenstaat verwandelt wird. In politischer Hinsicht wird dieses kleine Gebilde stets innerhalb eines Systems des Gleichgewichts, das sich aus den jeweiligen Beziehungen der großen europäischen Machte und der aufsteigenden orientalischen Mächte ergibt, seine Sicherheit suchen müssen, und es sollte nicht unmöglich sein» diesen Plate Jo Iva an c »h-arg, Dezember. (JTA.| D*r södafftifaknisclie Jewish Board of D e p u t i e s hat als Entgegnung* auf die im Zusammenhang mit der Neuregelung der Einwanderung entfaltete ProfagaMda für vollständige Ausschaltung von Juden bei der Einwanderung eine Erklärung „An die Bürger Südafrikas" vtröftentlkht,. in 4*t er seine Grundsätze über jüdische Einwanderung nach Südafrika darlegt. In der Erklärung wird festgestellt, ifaft die südafrikanische Judenlieit ebenso wie anttere Teile der südafrikanischen Bevölkerung dafür eintritt, daß nur der beste E i n w a nde-rerrtjrpir» in» Land kommt. Sie bwgsisffe es «feiner, «4a IJ eine Qualifikatk» der euuekwa Einwanderer auf (kund persönlicher Charaktereigenschaften, wirtschaftlicher Stellung, Beruf und kulturellen Niveaus gefordert wird. Dagegen könne sie der Auffassung nicht zustimmen, daß den Interessen der südafrikanischen Nation gedient wäre durch unterschiedliche B e h a if d l u n g von Eirew-;wwferungsbewerberret auf Grand von Rasse oder Religion. E»ie jüdischen Birger Südsafrikas würden mit äffen gesetzlichen Mitteln «fein Be »treten, Juden als Juifen von der Einwanderung auszuschließen, entgegentreten. Es winl sodann in Abrede gesteift, datt es zvräräcfce» den nichtjüdischen und jüdischen Bürgern Südafrikas einen Interessenwiderstreit gebe. Die Behauptung, der jüdische Einwanderer besitze keine Anpa^snngsEthigfceit, wird zurückgewiesen. Es gebe keil* Gebiet des «attorraren Leherns in ttnlturellei», sozialem und Wirtschaft M« Wen* Sinn, auf dem <fie Juden sich mit der nichtjüdischen Bevölkerung ttrcfct völlig iA'trtrfiziert härten. Anfängliche kulturell* Unterschiede zwischen dein Ncuc'inwanderer und der alteingesessenen Bevölkerung verschwänden sehr rasch nmi seien bei der nächsten Generation »rieht mehr zu bemerken. FWe Religronsverschiedewheit trabe airf diesen Prozeß keinerlei Einflnlt. Auch die Vaterlandsliebe des Juden für sein fjebwrts- «der Wahiland könne ehrlicherweise nicht bestritten werde». Wie in anderen Ländern so hätten auch in Südafrika die Juden in einer ihrem Anteil an» der Oesawtbe*öfkentng entsprechendem Ausmaß dem Lande gedient. Was die jüngste Einwanderung von jaden aus Deutschland betrifft, so habe weder der Board noch eine andere /Mische Orjjaarisafionr unterschiedslose jüdische Einwanderung ermutigt, Gegenüber der wirklichen oder vorgegebenen Furcht, die Einwanderer airs Deutschland könnten eine Gefahr für das Land sein, stelle der Board fest, daß es sich um Manner tmd Frauen von guten Charaktereigenschaften uwd hoher physischer und crzi*hu»gsnräßiger Lig- Dic „Deutsche Jttstizvom 4. Januar veröffentlicht ein Urteil des Reichsgerichts vom 3. November 1036, das eine Verurteilung wegen objektiv vorliegender Rassenschande mit einer deutschen Staatsangehörigen, die zu M>**•» jüdisches Blut in sich hat, infolge unzureichender Feststellung des Inneren fsnbjrlcttveii) Tatbestandes aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiese» hat. Mischlinge, die von zwei volljüdischen Großeltern abstammen, also zu 50 <Vo jüdisches Blut in sich ha!>en, gelten nach § 5 Abs. 2 der I. VO. zum Rekhsbürgergesetz vom 14. November Wiy unter gewissen Voraussetzungen (z. B. wenn sie beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsfemeinschaft angehört haben, oder mit einem Juden vereintet waren u. dgl.) als Juden. Dies gilt aber nur für solche Mischlinge, die deutsche Staatsangehörige sind. Liegen solche in dieser Bestimmung genannte Voraussetzungen bei ausländischen Mischlingen vor, so gelten diese nicht als Juden. Das Landgericht hatte festgestellt, daß deT Angeklagte angenommen habe, daö die F. sowohl der Konfession als auch der Rasse nach „Jüdin" sei, er habe zum mindesten mit der Möglichkeit gerechnet, sich mit einer „jüdischen" Person geschlechtlich zu vereinigen. „Die* Feststellung" — an führt das Rriefc<sgerirht ans — „laßt nicht ergehen, ob der Angeklagte Inn der Aasiilrfing de* hier maßgebenden fJcsrhlechtwerkelir* mit der F. den Tatbestand kannte. gnnüü dem sie al» Jödirt zu gelten ha', »Ier ob er annahm, sie sei Voiijij'fm, da sie von vier oder drei jikü^hen (troßeltemtcilen abstamme. Wäre die FesMelhinjj irrt enteren Sinne gemeint, so hätte dxi Landgericht norh Stelffint/ zu tlem VYrteidi^imrrsvorbringen des Angeklagten nehmen inii-.-en, daß die F. die französische Staatsangehörigkeit besitze. Kin Irrtum <le-> Aug •klügte» hierüber wäre ein beaehtlii her Irrtum im Sinne de» § 59 Str.H. Im anderen Falle h;">tte sieh der Angeklagte einen Tatbestand vorgestellt, der dem wirklichen Sarhverhnlt nicht entsprach. Denn die F. hat nar zu 50 Prozent jüdi-ches lilut. Solche Per>ciijen sind nach dem Gesetz nicht ohne weiteres Juden, sondern haben mir als solche zu gelten, wenn weitere Umstände hinzutreten." Die Urteilsgründe des Reichsgerichts führen sodann zur rechtlichen Bedeutung des Wortes „Jude" (oder „Jüdin") u.a. folgendes aus: „Das Wort stellt so. wie es im Hhitschutzgeseft gebrancht ist, einen K e c h t s b e g r i i i dar, «ler mehrere gani vemhiedcnaitig gestaliete Tatbestänfle umfaßt. Diese Tatbestände sind nicht im (icsetie selbst geregelt, soixiem aniterweit Iheser rein äufierlklie l'm-t.ind darf alier nicht m der Folgerung verleiten, «lall die anderweit angeführten Tatbestände nicht Bestandteil des Strafgesetzes (§ 5 Abs. 2 mit § 2 des likttschutzge.setze») waren. Bas Gesetz selbst auch innerhalb des in Zukunft notwendig werdenden Ausgleichs der Machtinteressen Europas und des Orients zu finden und zu behaupten, zumal wenn keine der interessierten Parteien aggressive oder subversive Tendenzen der Juden zu befürchten hat. Auf geistig e m Gebiete jedoch waren die Juden einst bereits eine Großmacht und bekennen offen, diesen Platz innerhalb des Konzerts schöpferischer Menschheitskräfte wieder erringen zu wollen. Das Bewußtsein, daß das Geistige das eigentliche letzte Ziel (wiewohl als solches gewiß nicht künstlich erzeugbar) der jüdischen Wiedergeburt ist, dürfte in irgendeiner Form, wenn auch oft ganz verdunkelt, in jedem Juden und Zionisten, sogar in dem betont „ungeistigen" Nur-Politikcr, vorhanden sein. In manchen Momenten bricht dieses Qefühl durch. Man würde gerade in der politisch erregten Atmosphäre dieses ming handle, die skfc iiir Südafrika als Qewinn erwefsenf würden. Schon in der kurzen Zeit ihres Aufenthalts im Lande hatten viele von ihnen neue Industrien und neue Be— sehäftiguujrsinöglichlteiten geschaffen, die der älteren südafrikanischen Bevölkerung zugute gekommen seien. Der Board könn« nielit tief genug; die Tätigkeit derjenigen beklagen, die äußren sehein lieh di«? jüngste Einwanderung von Juden au» Deutsehiand benutzen möchten, am MiBstimmung gegen (he jüdische Bevölkenmg zu schaffen-. Die Juden hätten nicht den Wunsch, der Union neue Schwierigkeiten zu bereiten; sieseien im- Gegenteil ftestrefct, im Geiste gitgcnsteitigcr Toleranz und Verständigung mit ihren nichtjüdischen Mitbürgern zum Wohl" des gesamten südafrikanischen Volkes! zusammenzuarbeiten. * Diese Erklärung der südafrikanischen JudenheiL Ist eine Illustration zu der Tragödie des jüdischen Volkes. Sie zeigt die gebieterische Notwendigkeit, die jüdische Wanderung, die ein unaufhaltsames Llementar-Ercignis ist, international zu regeln. Es muß auch für die in Jerusalem tagende Koni in issiott von Interesse sein, zu sehen, wie Einwanderung ü* andere Länder als das völkerrechtlich anerkannte Natronallreinr unabsehbare Probleme anfwirft. Wiederum das Kuba-Projekt Havanna,, 4. Januar. (JTA.) In einem Gespräch mit Pressevertretern erklärte das Mitglied des amerikanischen Repräsentantenhauses, William Sirovich, er habe hei seinen letzten Verhandlungen mit dem kubanischen Staatspräsidenten Cj r u und tlem Militäroberkommaiidauten Oberst Battista viel Verständnis für seinen Plan, Juden aus Deutschland in Kuba anzusiedeln, gefunden. Es handele sich zunächst darum, im Lauf von fünf Jahren 25 000 Einwanderer anzusiedeln und in verschiedenen industriellen und wirtschaftlichen Utilernehniungen 50 bis 100 Millionen Dollar iu > investieren. Sirovich fügte hinzu, diese Einwanderer würden Kuba in ein chemisches und kulturelles Weltzentrum umwandeln. Sie würden mit den Kubanern nicht konkurrieren, sondern gemeinsam mit ihnen die Arbeitslosigkeit bekämpfen Im Februar werde eine amerikanische Kommission nach Kuba kommen, um die klimatischen Verhältnisse zu untersuchen. Inzwischen ist Präsident üru zurückgetreten und die Gruppe des Obersten Battista hat die Eührung im Staat übernommen. (Es scheint sicli bei diesen wiederholt gemeldeten Verhandlungen vorerst allerdings um sehr vage Vorstellungen und Wünsche zu handeln. Ked.) hä-ft eine Erläuterung des Begriffe.-! „Jude" für erforderlich und verweist auf nrx-h zu erlassende, das flcselz ei-jjä uzende Vorschrilten (§ 6 lilutschutzgesetz). ltic dann aaderwtit. gegebenen Eilantenui^en. gehören demnach zum Inhalt de? Gesetzes selbst. Hieran-; "ergibt sich, daß ein Irrtum des Angeklagten über den Recrrfsbegriü »dude** ewwsii uobeachtiiehnn .Stiaireohtsirrtum bedeu-tta, «laß es also genätjt, ■wenn der Angeklagte die Tatsache«! nnd, soweit es sich um Kjrrhtsfragen handelt, die anticrhalb des Gebiete« des Straffeclit, liegen, die Keetitsferhultnkse gekannt bar, die di** F. mr Jüdin im Sinne des Gesetzes machen oder vteimeh-t dahin führen, dal' sie einer .solchen gleichgestellt wird. Hieraus ergibt sich a-ber weiter, daß es III Vollendung der Straftat nicht genügen kann, wenn sich der Angeklagte mir den RecliLsbegritt Jüdin vorgestellt hat; es ist vielmehr zu tmterxichem »ui Grund welcher wirklichen oder eingebildeten Tatsachen er zu dieser Anschauung gekommen ist. Würde also in dem zweiten der ohen erwähnten Falle der Angeklagte geglaubt haben, die F. .stamme von drei oder vier jüdischen Groß, ehe; nlcik-u ab, aber wi-ilci geglaubt haben, .sie sei l'i aüzii-in. so wiinfc er nur wegen eines versm-hten Vcrbierheus der Ka-.ensi harnte beitraft werden können. Denn der Tatbe .tarn!, den er verwirklichen wollte, waie in «liefern falle nielit xur Vollendung gelangt, weil die F. nur zu 50" Prozent jii<K«-lxM I»!at in sich hat; den anderen Tatbe Und, den er »erwiiklicht hat. würde er sich nicht vorgestellt haben, weil er nicht gcwuSt hätte, «laß sie eine Deutsche ist.'' Das Urteil des Reichsgerichts bemängelt im übrigen n<xh, daß die Vorinstanz die Abstammung des Angeklagten nicht näher nachgeprüft habe und sich bei der Feststellung, daß er Staatsangehöriger deutschen Blutes sei, vermutlich lediglich auf die Angaben des Angeklagten oder darauf verlassen habe, daß er der evangelischen Religionsgemeinschaft angehörte und dali nichts der Annahme der Detitschbiütigkcit Widersprechemles in der Hauptverhandlung zutage getreten ist Keine Entziehung der Doktorwürde Der Reichserziehungsminister hat einen Erlaß an die Unterrichts Verwaltungen gerichtet, durch den einige Aendeningen der Prorooticnsordnungcn verfügt worden sind. Zu den Vorschriften über die Entziehung der Doktorwürde macht der Minister ergänzend darauf aufmerksam, daß sich einer deutschen Doktorwürde in jedem Falle als unwürdig erweist, wer gemäß § 2 des Reichsgesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden ist, nicht aber schon derjenige, dessen Einbürgerung lediglich aus rassischen Gründen widerrufen worden ist. Auch rechtfertige die Tatsache der "jüdischen Abstammung allein nicht die Entziehung der Doktorwürde. Augenblicks wünschen, daß der zehnjährige Todestag Achad Haams ein solcher Moment der Besinnung ist. Das Bekenntnis zu diesem großen Toten könnte zu einem wirklichen fruchtbaren Gemeinschaftserlebnis werden. Achad Haam hat, obwohl er die letzten zehn Jahre stürmischer Entwicklung nicht mehr erlebte, unserem Volke noch viel zu sagen. Mögen viele in die Tiefen seiner Werke hinabsteigen und von dort mit neuen Kräften an die Arbeit des Tages zurückkehren. Hanpfsrhriftleiter: Dr. Robert Welt seh, Berlin - Charlottenburg 9 (auch verantwortlich für die Aufnahme von Bildern). Stellvertreter! Kurt Loewenslein. Berlin W 15 Anteigenlctter und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Hermann F i n n, Berlin W 15. Güllig Anzeigen Preisliste 5 vom 1. April 1933. Verlag und An. teigenta-waltungi Jüdische Rundschau, Berlin W15, MeinelcMtx. 10k D.A, De*eir>b(a; 34 512, p— Druck: Siegbicd Scholem, Bln.-Schönebcra. Der innere Tatbestand bei der Rassenschande Rechtliche Bedeutimg des Wortes „Jude*4 im Sinne des Blutschutzgesetzes