Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 84 (21.10.1938)
- Date
- 1938-10-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 84, 21. X.938י JQDI5CHE RUNDSCHAU Seite Amerika und das Mandat Einspruchsrecht der USA. gegen jede Aenderung Nachdem die Regierung der USA. in einem formellen Schritt in London ihren Anspruch angemeldet hat, bei grundlegenden Aenderungen der britischen Palästinapoiitik gehört zu werden, ist es wichtig, die rechtlichen Orundlagen dieses Schrittes zu kennen. Diese Grundlagen sind in einem Vertrag niedergclegt, der am 3. Dezember 1924 unter dem Titel: ״American British Palestine Mandate Convention" geschlossen wurde und folgendermaßen lautet: ״ln Anbetracht dessen, daß in dem mit den alliierten Mächten geschlossenen Friedensvertrag die Türkei auf alle ihre Rechte und Titel in bezug auf Palästina verzichtet, und daß Artikel 22 des Völkerbundspaktes vorsieht, daß, falls gewisse Territorien als Folge des letzten Krieges nicht mehr unter der Herrschaft der früheren Staaten stehen, Mandate eingerichtet werden sollen, und die Mandatsbestimmungen in jedem Fall ausdrücklich vom Völkerbunderat bestimmt werden sollen, und daß die alliierten Hauptmächte übereingekommen sind, das Mandat über Palästina Seiner Britischen Majestät anzuvertrauen; und daß die Bedingungen des genannten Mandats vom Völkerbundsrat folgendermaßen bestimmt worden sind: (Hier folgt der gesamte Wortlaut des Palästina-Mandats einschließlich der Präambel.) daß das Mandat unter den obigen Bedingungen am 29. September 1923 in Kraft trat; und daß die Vereinigten Staaten von Amerika zu dem Verzieht der obenerwähnten Rechte und Titel in dem abgetretenen Territorium bei getragen haben, — während andererseits die Vereinigten Staaten den Völkerbundspakt nicht ratifiziert haben; und daß die Regierung der Vereinigten Staaten und die Regiert: g Seiner Britischen Majestät den Wunsch haben, zu einem endgültigen Einvernehmen in bezug auf die Rechte der beiden Regierungen und ihrer beiderseitigen Staatsangehörigen in Palästina zu gelangen, haben der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und Seine Britische Majestät sich entschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu treffen und haben als ihre Bevollmächtigtcn benannt: (Hier folgt die Benennung von B. Kellogg als Vertreter Amerikas und Joseph Austen Chamberlain als Vertreter Englands.) welche nach Austausch ihrer gegenseitigen Vollmachten für fut una richtig befunden haben, über folgendes übereinzuommen: Artikel 1 Gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens erklären sich die Vereinigten Staaten mit der Verwaltung Palästinas durch Seine Britische Majestät nach den obenangeführten Mandatsbestimmungen einverstanden. Artikel 2 Die Vereinigten Staaten und ihre Bürger sollen alle Rechte und Vorteile genießen, welche gemäß den Mandats- Bestimmungen den Mitgliedsstaaten des Völker- Bundes und ihren Staatsangehörigen gewährt werden, ungeachtet der Tatsache, daß die Vereinigten Staaten nicht Völkerbundsmitgiied sind. Artikel 3 Wohlerworbene amerikanische Eigentumsrechte im Mandatsgebiet sollen geachtet und dürfen in keiner Weise beeinträchtigt werden. Artikel 4 Ein Duplikat des Jahresberichtes, den der Mandatar gemäß Artikel 24 verfassen soll, soll den Vereinigten Staaten zugestellt werden, Artikel 5 Im Rahmen bestehender lokaler Gesetze für die Aufrechtcrhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung sind die Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten berechtigt, erzieherische, wohltätige und religiöse Institutionen im Mandatsgebiet cinzurfchten und zu erhalten, freiwillige Schüler aufzunchmcn und in der englischen Sprache zu unterrichten. Artikel 6 Die Auslicferti n g s v e r t r ä ge und Abmachungen, welche zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien in Kraft sinci oder sein werden, und die Bestimmungen irgendwcicher Verträge, welche zwischen den beiden Ländern in bezug auf Auslieferung oder konsularische Rechte in Kraft sind oder sein werden, finden auf das Mandatsgebiet entsprechende Anwendung. Artikel 7 Nichts, was in der vorliegenden Abmachung enthalten Ist, kann durch irgend eine Aenderung in den oben zitierten Mande Stimmungen berührt werden, es sei denn, daß die Verein'gten Staaten einer solchen Aenderung zustimmen. Artikel 8 Die vorliegende Abmachung soll gemäß den beiderseitig1 .־ parlamentarischen Verfahren der hohen vertragschliessc .le:1 Parteien ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sr'lcn in London so bald als angängig ausgetauscht werden. Die vorliegende Abmachung soll am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten. (liier folgen unter dem Datum vom 3. 12. 1924 die Unter- Dieses Abkommen ist in mancher Hinsicht interessant. Hier kommt es darauf an, zu prüfen, welche Bedeutung der Vertrag für die Durchführung des Palästina-Mandats, insbesondere für die Gestaltung der ״National-Home-Politik“ hat. Die eigentliche Konvention — ohne die Präambel — nimmt auf die Errichtung der Jüdischen Nationalen Heimstätte nicht Bezug, sondern handelt im wesentlichen vom Schutz amerikanischer Staatsangehöriger (Art. 2), von der Respektierung amerikanischen Eigentums (Art, 3), Zulassung amerikanischer Institutionen (Art. 5) und Reelung des englisch-amerikanischen Ausliefeningsrechts. Es önnte daher leicht der Eindruck entstehen, als sei diese Abmachung lediglich zugunsten amerikanischer in* ler essen getroffen worden, so daß ihr jede Bedeutung für eine Mitbestimmung in der ,,National-Home-Politik“ fehle.' Unrichtig wäre es, in diesem Zusammenhang ledigEeh darauf ftitmiweisen, daß ein erheblicher Teil jüdisch-amerikanischen Vermögens und jüdisch-amerikanischer Interessen beim Palästinaaufbau beteiligt sind, so daß sich in einer großen Zahl von Fällen auf Grund der obigen Abmachung auch eine mittelbare Interventionsmöglichkeit zugunsten des jüdischen Aufbaus ergeben könne. Dies würde keineswegs ausreichen, um der Abmachung eine so erhebliche Bedeutung beizulegen. Auszugehem ist vielmehr von Artikel 7 der Konvention, wonach zu einer Aenderung der Mandatsbestinimungen die Zustimmung der USA. erforderlich ist. Nach dem Wortlaut dieses Artikels hat es zunächst den Anschein, als habe dieses Aenderungsverbot mir eine begrenzte Bedeutung, als sei die Zustimmung der Vereinigten Staaten zu Aenderungen der Mandatsbestiinmungeii nur insoweit erforderlich, als dadurch die in der Konvention angeführten Interessen (also amerikanisches Eigentum usw.) berührt werdet! könnten. Die Vorgeschichte der Abmachung, über die eine Broschüre des amerikanischen Staatsdepartements von 1931 unterrichtet, gibt jedoch ein weit deutlicheres Bild von der Tragweite dieser Bestimmung. Die amerikanische Regierung legte in ihrer Korrespondenz mit der englischen Wert darauf, dab im Hinblick aut die Mandatsbestinimungen und ihre Durchführung die USA. den Mitgliedern des Völkerbundes gleichgestellt würden. Dem ist auch seitens der englischen Regierung zugestimmt worden. Ebenso hat sich die englische Regierung schon beim Beginn der Korrespondenz mit dem Grundsatz einverstanden erklärt, wonach ,,die Zu st immung der Vereinigten Staaten zu jeder Aenderung des Mandates erforderlich ist.“ Dieser Bnefwechset zeigt überhaupt, wie groß das amerikanische Interesse am Palästinaaufbau stets war. Im Jahre 1922 schrieb der damals in Washington weilende Balfonr an den amerikanischen Staatssekretär: . Die Aufgabe, die die' Britische Regio. Britannien hat nun die Verpflichtung übernommen und ich hoffe, daß die amerikanische Regierung ihr mügh'chstej tun das Bc Großwird, um diese Last zu erleichtern..." Schon dieser Brief, dem bald darauf die Unterhaltung über die Einzelheiten der Abmachung folgte, zeigt die enge Beziehung Amerikas zu dem Palästina-Mandat. Noch klarer geht das aus einem Schreiben hervor, das Lord C 11 r 7 o n, damals englischer Staatssekretär des Aeufleren, an den anterikanischen Gesandten in England, H a r v e )־, gerichtet hat. Darin heißt es u. a.: Abmachung einen besonderen Hinweis;ml die l’oliiik der Errichtung eines Nationalen Heims für das jüdische Volk m Palästina enthält, in. Hinblick auf das Interesse. des Kongresses licrwrt-gcht. Aus diesem Grunde mid auch "eil 40 Jahre Bar Kochba Berlin Von Dr. Hans Friedenthal Am 22. Oktober 1898 vereiniglen sich in Berlin einige Zionisten und Nationaljuden zur Gründung eines jüdisehen . Turnvereins, dem sie zum Andenken an einen der größten jüdischen Freiheitskämpfer den Natnen Bar K och b a Eaben. Zu diesen Menschen gehörten Rabbiner Wilhelm e vy, Dr. Richard Blum, Dr. Z i r k e r, Theobald Scholern und Hermann Jalowicz. Die Gründung dieses Vereins war keine zufällige Einzelerscheinung. Damals, am Ausgang des vorigen Jahrhunderts, fing der Gedanke einer Wiedergebürt des jüdischen Volkes Feuer i« den Herzen von jungen Westjuden, nachdem schon lange vorher in Rußland und Polen die Idee einer jüdischen Renaissance in der jüdischen Jugend Wurzel gefaßt hatte. Das Judentum in Deutschland stand dieser Bewegung kalt und verständnislos gegenüber. Mit allen Kräften war man bestrebt, aus Bindungen herauszukommen, die den Weg in eine Weit erschwerten, in der es Unterschiede der Nation und der Religion nicht mehr geben sollte. Das Westjudentum war Träger eines Kosmopolitismus, der nicht nur von der Vorstellung einer allgemeinen Menschenverbrüderung getragen war, sondern in dem die negativen Elemente mindestens so tonangebend waren. Man empfand die jüdischen Bindungen als nicht mehr ״zeitgemäß“. Die erstarrten Gesetze des jüdischen Kults schienen nur mehr Form, ihres Inhalts entkleidet; soweit man ihnen überhaupt noch diente, geschah es zum größten Teil aus Sentiment und Rücksicht auf die ältere Generation, denen diese Dinge noch mehr bedeutet hatten. Der jüdische Volksgedanke war unbekannt, die hebräische Sprache bestenfalls gelesene und nicht verstandene Gebetssprache, jüdische Solidarität nur insoweit vorhanden, als man Vereine gründete, die sich mit der Hilfe für durchreisende, auf der Wänderung befindliche Ostjuden, befaßte. Die Zahl der Taufen und Mischehen war im Steigen begriffen. Verlockend lag der Weg in das größere Europa vor den Juden, die, wie z. B. in Deutschland, die ihnen erst vor kurzem gegebene Emanzipation als eine Aufforderung zur Entäußerung alles Jüdischen verstanden. In diese Welt trafen die Funken einer netten Bewegung, die sich Zionismus nannte. Die Gründung des Jüdischen Turnvereins Bar Kochba in Berlin hatte zunächst organisatorisch mit dieser Besvegung noch nichts zu tun, und doch kamen die Männer, die den Grundstein einer jüdischen Tnrnerschaf» in Deutschland legten, von einer anderen Seite her zum Zionismus. Sie brachten ein Element in diese junge Bewegung hinein, von dem wir heute wissen, daß es für die Renaissance eines Volkes ebenso unabdingbar ist wie die geistige Erneuerung: die körperliche Ertüchtigung. Das Schicksal des jüdischen Volkes in der Diaspora war an seinem Körper nicht spurlos vorübergegangen. Eingepfercht in das licht- und luftlosc Ghetto mittelalterlicher Städte, durch Gesetz in den meisten Ländern ferngehalten von der Arbeit am Hoden, in sehr vielen Ländern von den handwerklichen Berufen abgeschlossen, waren die Juden in die Berufe des Händlers und Hausierers hineingearängt oder ins Studienz'mmcr einfeschlössen worden. Die Folge waren körperliche Untüchtigeit, Schwäche, Feigheit una Unsicherheit. Wollte man das Schicksal dieses Volkes neu gestalten, so mußte man den Versuch machen, diese Verfillserscheinungen zu bekämpfen Das Wagnis jener Männer, die am 22. Oktober 189s dep ersten jüdischen Turnverein in Berlin gründeten, um damit in Deutschland den Grundstein zur späteren Makkabibewegung zu legen, war sehr kühn. Fast die ganze jüdische Aus der Haftara für Schabbath, den 22. Oktober l()-30 Singt IHM einen neuen Gesang, seinen Preis vom Erdrande her, die ihr aul das Meer auslauft und seine Fülle, Küsten zusamt ihren Siedlern! Anheben sollen die Wüste und ihre Städte, die Gehöfte, die Kedar besiedelt, jubeln die Siedler des Geklüft?, juchheien vom Haupte der Berge! IHM sollen sie Ehren setzen, seinen Preis an den Kü־;n vermelden. leschaf&h't hup. 4 2. IO 12 Ucbct setzt von Martin Puh 1 S, M. R.'ir״: p־ i.<!. das ßfM-'itc Miind-t Präambel d r K.>nvcmi״n iilciuk Wortl; der Balf< dem geringsten Zweifel, daß die Vereinigten Staaten gegen jede veränderte Durchführung des Mandats, auch in bezug aut die jüdische Nationale Heimstätte, Widerspruch erheben können. egelung de! auf d e ,1 .tina-.Mandat ׳egt. inter e 1 7 des Be ״ Konventions-Entwurfes verlangte die amerikanische Regierung, daß dort weitere Aemlertmgen i!1 der britischen Verwaltung ohne Zustimmung Amerikas nicht vorgenommen werden durften. Die englische Regierung stimmte diesem Verlangen zu, mit der Maßgabe, daß sie keine VerwnSttmgsSnderungen im Widerspruch zu den Mandatsbestimmungcn eintreten lassen werde. Weder die amerikanische noch die englische Regierung haben sich bei dieser Erörterung auf eine Gefährdung bzw, Nichtgefälirdung spezieller amerikanischer Interessen berufen. Daraus ergibt sich, daß für beide Regierungen der Artikel 7 unstreitig die Bedeutung hat, daß jede Aenderung der Mandatsbestimmungen schlechthin der Zustimmung der Vereinigten Staaten bedarf. Dr. Hans Prinz ()Öffentlichkeit war gegen sie. Zahlreiche jüdische Gemeinde- Vorstände in Deutschland faßten Resolutionen, in denen man einen solchen frevelhaften Versuch für die eigene Gemeinde ablehnte. Man verdächtigte jene Männer, man sabotierte sie, man tat alles, um ihr Beginnen zu vereiteln und die eisten Versuche zu ersticken. Aber die Bewegung wuchs, ein Verein nach dem anderen entstand, und in den folgenden Jahren feuerte das Beispiel des Bar Kochba Berlin überall in Deutschland Menschen an, jüdische Turnvereine zu gründen. Man schloß sich zu einem Verband zusammen, mul so entstand allmählich die Makkab i-Bewc• gung, in deren Reihen heute Zehntausende junger jüdischer Menschen stehen. ms lies I schwe gest. gen zu registi ,eren. Irotz d die hinter uns liegen, sind wir noch am . irrig zu glauben, daß die Idee der jiuliw und der Makkabi-Bewegung bereits heute a keit hätte. In Westeuropa und in Amerika '1 den Anfängen, ’ ' ' '־ "’ gar! fehlt d e 1 Ve ז für die nationalen Notwendigkeiten, die sich aus den Erkenntnissen der körperlichen Erziehung für unser Volk ergehen. Selbst In Palästina sind wir noch am Anfang. Die ״Jüdische Rundschau“ brachte neulich einen sehr bemerkenswerten Artikel über den Turnunterricht in den jüdischen Schulen des Laudes, der zeigt, wie sehr es noch an der richtigen Erkenntnis dessen fehlt, Was wir zu tun haben. Im Budget der Zionistischen Weltorganisation fehlt die körperliche Ertüchtigung ganz. Die Hochschule für Leibesübungen in Palästina, um die der Makkabi seit Jahren kämpft, ist noch immer nicht geschaffen. Die Makkabi a — eine Schöpfung des Makkabi-Weltverbandes — ist noch nicht Bestandteil der ״offiziellen“ zionistischen Arbeit geworden. Auf den Zionistcn-Kongressen tritt die Makkabi-Bewegung kaum in Erscheinnng. Die körperliche Ertüchtigung, ein Bestandteil des nationalen Programms jedes Volkes, ist bei 1ms auch heute noch der privaten Initiative anheimgegeben. Jeder verantwortungsbevviißte Zionist müßte spüren, daß dieser Zustand unhaltbar ist. Wir verlieren beste Kräfte, weil wir rn.it allem, was wir tun, zu spät k o rn m c 11. Mancherlei Gedanken werden lebendig, wenn wir heute die vier Jahrzehnte der Bar Kochba-Arbeit in Berlin übetblicken. Die Zeit läßt wenig Ruhe für sentimentale Buratlittingen. Es sei aber doch vergönnt, an diesem Jubilämnstage aller Menschen zu gedenken, die ihre ganze Liehe und ihre Kraft für diese Erziehungsarbeit an der jüdischen Jugend eingesetzt haben. Viele von ihnen weilen nicht mehr unter uns. Zahlreiche Vorkämpfer sind im Kriege gefallen, einige haben in den letzten zwei Jahren hei arabischen l!überfallen auf der Wacht in jüdischen Siedlungen ihr!.eben gelassen. Eine überaus große Zahl ist nach Erez Jisrael gegangen, und eine ganze Reihe von anderen Bar Kochbanern hat in' anderen!.ändern der Welt begonnen, sich eine nein? Existenz zu schaffen. Den Toten gilt unser Gedenken und den Lehenden unser Gruß. Möge die Arbeit, die sic geleistet haben, nicht vergeblich sein; möge die große Zahl der Jungen und Mudeben, die auf dem Turnboden und auf dem Spor tplatz sich eingereiht haben in die Front einer neuen jüdischen Jugend, wissen, daß diese Bewegung vor vierzig Jahren gesell :dien wurde von .Menschen, die Mut und Kraft zu einer mi-.-'i .1!1den Wendung ihres Lebens gehabt haben und mögen ihnen diese Menschen als Vorbild dienen. (Weitere Beiträge zum i" .