Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 70 (2.9.1938)
- Date
- 1938-09-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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§e1fe 4 JÜDISCH* RUNDSCHAU Nr. 70 2. IX. T938 Musik; über Musik in ihren vielfältigsten Erscheinungen,. von ihrem Anbeginn bis heute und sie macht es so, daU sich dieser ganze, in Worten eigentlich kaum *usdrückbare Zauber mit einer erstaunlichen Unmittelbarkeit auf die Hörer tibertragt. Sie. die Hörer, sind mit Recht davon entzückt und strömen ihr in Massen zu. Inzwischen sind ist diesem Spieljahr zwei neue Darbietung*- formen entstanden: die S o n n t a g- V 1/ r m i 11 g g s - M «31 inl e n, die sich als «ine ausgezeichnete Einrichtung erwiesen haben — und der Fi! in. Niemand vergißt die Eindrücke, die ihm der F ilm ״Idl ni i t'n F i d I“ hintcrließ, es war ein so starker Erfolg, daß die Sale wochenlang ansverkauft waren. Wahrscheinlich waren nur wenige unter den Znschancrn, die wußten, was das ist: ostjüdisches Volk. Sicherlich hatten sie von diesen Menschen mir ganz verschwommene Vorstellungen, und deshalb war es gut und dankenswert, die Filmvorführungen gerade mit diesem ostjüdisclu-n Werk beginnen zu lassen. Von einer Sache aber haben wir noch nicht gesprochen־, wir haben sie keineswegs übersehe», wir haben sie uns mir für den Schluß au!gespart: es handelt sich — eine Zeit, in der es Plnsehsessel und Miisehelkonsolen gab, drückte das so aus —, es handelt sich, wie gesagt, um die ״verwöhnten Kinder der leichtgeschürzten Muse־‘. W a r u in sie aber verwöhnt sind und von wem — das Geheimnis hat uns bisher noch keiner verraten. Aber vielleicht kommt es noch. Wir sind ein altes Volk und haben schon noch auf ganz andere l)i!1״e gewartet. Außerdem möchten wir uns liier keineswegs auf einen Ph;lologenstreit einlassen. Die Sache würde so komisch werden, dali die ״K lein k u 11 s t h ii h 11 e“ auf die Vermutung kv.mmcn könnte, wir wollten ihr liier ins Handwerk pfuschen. Aber davor bewah! e uns der Himmel. Monopol bleibt Monopol, und wir sind faire Partner. Und Elirlieli wahrt am längsten. (Es war!11 diesem l'alle, bei aller Zurückhaltung, völlig uninoglieb, d;e.~es geistvolle Apercu zu unterdrücken.) Als wir die Ankündigung ,.Von Roiiko bis Sneicliqu.ir'.eU'1 lasen, du! i'IMÖIh■! UM) w Ü" 11,/ lictrcffcml 0!l Rkiulu aller 1. .e.'dka, deren CI > ft י und lut /t US W (irt diese ^vhdiurik ,voüen Zciclicn ja iiti cmlwi:! rnkk־!1 n m Ht tu, aber t \n war nie hts;11 finde:». Die $,־K 1t־,11 ־•חsich l h t in 1 mter schal icmivm ü dachte ־׳ aufgeklärt. ahi •r W 1 ין ■das d US ( bah , das hra! 1 wir!׳111 u . sicher׳' hc'1 niemand 711 \ •:,naU'ii . de n! 1 j x Mia ml, der cs nicht chen h nt, wird sich \\ u «11 sdr״f. uhd 1 tu ulen lassen. Mär m n.i , m 1 idd e. Nicht! uwa 1111 י־ c rer Kr alt׳‘, <> nein. a! ־. •r :!;11 1 ■׳!.״ ׳111 -UM' |umh1 1!־■ U'VUU 11! י L‘ eine ״! ganze, von sc h ¬ח r-o:; * u ׳!״ 11 1! U'Iit ganz 1111b u-uiiattuUu Saison, , Aber wenn nu n al!<■-! i Ik׳ n knk x, m ״ch'e 111:111 1111! juiu/ir 1 Dng verstor benen S\ u mH Ma! inu N fi dk , :11־ , - wenn es nur so ist, da (i 111•■ Mc״1׳c dc־i ־ /.lisch; itK'r i r!.,!nk ■ an der rnuhrimi 11g ha t; den Ein- .vahten wird /u luvt der höht׳ ׳ru uiun ח ich! v :tceiien M i c 11 a M i c h a! o w i t z Aus der Wirtschaft Die Otfciihaidier (.edergroßhandiuug Fleisch V Gump würde von der Leder iandlung NX'. V A. Brurv ׳ rernomnicn. — Die Dekorationsartikel-Groß!!,1nd׳t!ng von Bernstem fk Meyer m Köln ist an die OHG. H. Fischer vormals Bernstein & Meyer übergegangen. — Die Firma Hermann Schtnoller ft Co., VX'arenhaus, Mannheim, ging an die zu. ihrer Uebcrnalytfg gegründete Finna Vollmer ft Co. über. — Die Eodenmiintelfabrik N. Lehrburger in München ging unter der Finna Brtos ft Co. vorm. N. Lehrburger in arischen Besitz über. — Das Damermiodengeschiift von Altmann in Münster winde von Agnes Albert und Martha Schwarz übernortunen. — Die Mechanische Weberei I. H. Neuburger in Salach (XX'ürtthg.) wurde von der Firma Steiger ft Descliler G.m.b.H. in Ulm erworben. — Das Manufaktur- und Modewarenhaus \', Klein in Scnftenberg (N.-L.) ging in den Besitz der Firma Alfred Ihling K.Ci. über. — Das Herrenbcklcidimgsgescltiift Ocbrudei- VCeifHekit in Solingen wurde vom bisherigen Geschäftsführer Rusclnvar übernommen. — MAGISTER KIRSCH Der gute Li kör Magister-Llkörfabrlk, München VII Das Bekleidungshaus Lescliziner in Zeitz ging in den Besitz der Firma Kogge ■X: Schönhof aus Burgstädt (Sa.) über. — Die Fabrik für fcinzich-, Kinder- und Babyschuhe sowie Einlegesohlcn C. fasch ft Co. in Heidelberg ist an die zu ihrer Uebernahme gegründete Schuhfabrik Fisch G.m.b.H. ubergegangen. — Die Brauerei XX'. L. Mailaender in Flirt 11 i. B. isst an die zu ihrer Uebeniahme gegründete Berg-Bräu G.m.b.H. in fnrlft tihergegangen. — Die Much. Leinenweberci Lakhingen Paul ft Hugo Kahn ist von der zu ihrer Uebeniahme gegrün* deten Mecli. Lcinenvveberei Laidiingen f)r, Otto Weiß Oberiiommen worden, — Die Kinderstrickbckleidungsfabrik L. Kornieker in Erfurt geht ars Christian Hermann über. — Die Strumpf-, Strumpfwareit- und Trikot warcrtgroßbamllmig Berit ft Silbersfein in Berlin ist an die Garn-, Kur/•, Wirkwaren• und M fxl ca rf i k el groß ha n diu ng Pfeiffer ft Schmidt in Braunschweig tihergegangen. — Die Mantifakturwarenfahrik Gcbr. Alsborg in Neuß wird von der zu diesem Zweck gegründeten OHG Kaiser ft Ganz übernommen, — Die MaimfakUirwarcnhandiung J. Seligmann in Frankfurt am Main-West ist an die zu ihrer Uebcrnahme gegründete Willy Kempf ft Co, KG, übergegangen. — Die Mode• und Maniifakturwarenhaiidlung J. Sponscl jun., Hanau, ist an Heinz Bender in Nürnberg übergegangen. . Die Tahakwaren- Großhandlung L. Weiler in Hanau Ist an E. Burger in Aschaffenhiirg übergegangen. — Die Frankfurter Irnmobilietifirma Isr. Schmidt Söhne geht auf di« Firma Dröll ft Scheuermann über. — Die Mecli. Weberei Salach J. H. Neuburger ist an die Steiger ft Dcschlcr G.m.b.H. in Ulm-Süfflingen übergegangen. — Die Wollgarnfabrik und mecli. Zwirnerei Ohnstein ft Ma• theus in Berlin ist an die zu ihrer Uebernahme gegründete Oma-Wollgarnfabrik Alfred Voeleker KG. übergegangen. — Die Wcbwarengroßhandlung J. L. Bach ft Sohn in München ist an die Textilgrofihandlung Erich Scheibe vorm. M, Weinberger ft Co., München, unter Fusion beider Firmen übergegangen. — Die Bayerische Kleiderfabrik J. Abraham in Nürnberg ist an den Dipl.-Kauftn, Lothar Müller übergegangen. — Die Handschuhfabrik Hermann Licht in Strkfati in Schics, wird zum t, 10. von der Firma Oatland Mützen- und Bekleidungsindustrie in Freiburg i, Schl, übernommen, — Di« Band- und Litzenfabrik Gottfried Smend In Wuppertal-Barmen ist m Werner Sieper übergegangen. — Die Tuchfabrik J. ft }., Meyer in Aachen ist an die zu ihrer Uebernahme gegründete gleichnamige KG. übergegangen. — Aua der Kurzwarengroßhandlung Schmidt 8* Co. in Frankfurt a. M. ist der Qeiellschafter Elia» Schmidt amgeschieden. Die Ausländer-Poüzeiverordnung Die am 1. Oktober in Kraft tretende Ausländernolizei Verordnung vom 22. August ist für die in Deutschland lebenden Aus’änder und Staatenlosen, von denen eine beträchtliche Zahl Juden sind, von großer Bedeutung. Durch die Verordnung werden alle bisherigen, den Aufenthalt und die Ausweisung betreffenden, Bestimmungen des Reichs und der Länder, einschließlich des Landes Oesterreich, aufgehoben. Die wichtigste Aenderung, die die neue Verordnung bringt, ist, daß der Aufenthalt nur solchen Ausländern erlaubt wird, deren Persönlichkeit und Aufenthalte,׳.weck Gewahr bieten, daß sie der gewährten Gastfreundschaft würdig sind. Nach den bisherigen Bestimmungen war die Aufenthaltserlaubnis nur in ganz bestimmten Fällen z!1 versagen. Einer besonderen Aufenthaltserlaubnis bedarf jeder Ausbilder über 1י Jahren, der sich länger als drei — früher sechs — Monate im Reichsgebiet aufzuhaltei! wünscht, bei Bwruisausübung ist sie auch bei kürzerem Aufenthalt erforderlich. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, sobald der AusliitHici־ ke'ncn gülligTii Pali mehr besitzt oder wenn er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert. Im übrige» bleibt es im allgemeinen bei den bisherigen Erlöschcnsgründen; wichtig ist die Hinzufiigung, daß auch unrichtige Angaben über Person, Familie, Staatsangehörigkeit, Muttersprache, R a ss « z ti g r h ü r i g k 1■ i t, Beruf und wirtschädliche Verhältnisse zum Erlöschen fiihren können. Bedeutsam ist, daß jetzt die Möglichkeit vorgesehen ist, das Aufenthaltsverbot auf Ehegatten und minderjährige Kinder zu erstrecken. Polizeiliche Verwahrung und zwang-־-,reise Abschiebung sind geblieben. Die früheren Einschränkungen der Auswelsungsmögilchkcit sind weggcfallen. Beachtlich ist die Bestimmung, daß der Aufenthalt als erlaubt gilt, wenn der Ausländer in einigen gesetzlich bestimmten Fällen nach Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung sogleich einen neuen Antrag stellt. Ebenso wesentlich Ist, daß durch Einlegung einer Beschwerde die Ausweisung bis zur «ndgültien Entscheidung hinausgcsdioben werden kann, falls die Be- Ördc nicht anders verfügt. Die Vcrwaltungsgerichte können In ausländerpolizeiliehen Angelegenheiten nicht angerufen werden. Was für Ausländer gilt, gilt auch für Staatenlose. Vor allem die Staatenlosen betrifft eine grundlegende Neuerung: während früher ein fremder Staat seine Bereitwilligkeit erklären mußte, den Auszuweisenden aufzunchmcn, wird dies jetzt nicht mehr erforderlich sein. Zu beachten ist, dali spätestens bis zum 31. Dezember 1038 alle diejenigen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen müssen, die bisher einer solchen nicht bedurften. Spätestens am 31. März 1939 erlöschen sämtliche erteilten Aufenthaltsbcwilligungcn. Für Personen, die außer der deutschen noch eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gilt diese Verordnung nicht, sie haben jedoch ~~ auch für ihre minderjährigen Kinder — der Behörde bis spätestens zum 31. Dezember 1938 Anzeige zu machen. Die Strafbestimmungen bleiben im wesentlichen dieselben, wie bisher. Notar a. D. H. Schereschewsky Zur Neuregelung• der Vornamen der Juden Nach der zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 5. I. 1938 über Aenderung von Familiennamen tnd Vornamen vom 17. 8, 1933 und den hierzu erganj;c״e 1 Rirht'inien des Reichsministers des Innern ist nunmehr für Juden folgendes zu beachten: 1. Führt jemand gemäß «׳.•’ndesamt'ieher Eintragung einei der im Verzeichnis der jüdischen Vornamen — vgl. ..Jüdische Rtnds.liai׳“ vom 3t). 8. 1938 — angegebenen Vorrnmen, so ergibt sich für ihn aus der Neuregelung keine Verp׳■ v.-litung auf Bei'egtmg eines weiteren Vornamens. O e r i n g f ii g i g e Ah w c i c 11 u n g e n in der Schreibweise nres jüdischen Vornamens lösen die Verpfirhtung zur Annahme eines zusätzlichen Vornamens nicht ans. 2. Führt ein Jude keinen der im Verzeichnis aiifgefülirten jüdischen Vornamen, will er sich aber statt der nach der Neuregelung vorgesehenen Zusaiznamcn Israel bzw. Sara einen anderen zugclasscnen jüdischen Vornamen beilegen, so kann er eine entsprechende Aenderung seines Vornamens bzw. eines seiner Vornamen neantragen, Nach den ir.iiiistericden Richtlinien ist solchen Anträgen zu entsprechen, sofern sie vor dem 1. Oktober 1938 gestellt sind, Diese Gesuche sind an die untere Verwaltungsbehörde zu richten. Dabei ist zu beachten, daß auch die Streichung eine: Vornamens eine Aenderung bedeutet. Die Gebühr für die Aenderung von Vornamen ist nach den Rirht'inien auf 5 -500 RM. fest/11sd7c11. Bei der Festsetzun 1־ der Gebühr ist die Leistungsfähigkeit des Antragsteders zu berücksichtigen, ist er mittellos oder erscheint e» sonst nach Lage des Einzelfalles billig, kann von der Erhe hu nt! der Gebühr abgesehen werden. Wird der Abanderungsantrag genehmigt, so werden von der ge־!ehmi״enden Behörde alle in Frage kommender! Stellen benachrichtigt. 3. f):e sich für die sonstigen Fälle aus der neuen Regehing ergehende X'erpfiiehUm״ auf Führung der zusHtz'icncn Vornamen Israel bzw. Sara beginnt am 1. Januar 1039. Bis 31. 1. 1930 müssen die im § 2 der VO. vom 17. 8. 1938 vorgesehenen schriftlichen Mitteilungen an die Standesämter, hei dcne-1 die Gehurt und die Heirat beurkundet sind, und an die Ortspoiiz.cibehörden erfolgt sein. Umwandlung Inländischer Fremdwährung^ -Versicherungen Im ״Reichsgesetz bfatt“ vom 30. August 1938 wurde!1״gen des von der Reichsregicrung hcidtlossene Gesetz, das für Juden besonders unter dem Gesichtspunkt der Aus- Wanderung von Interesse sein dürfte, veröffentlicht (betrifft nicht das Land Oesterreich): Die auf eine ausländisch c Währung lauten den Leben *Versicherungsverträge jeder Art, die zwischen Versicherungsnehmern, die im Sinne des Devisengosetzes Inländer sind, und inländischen Versicherung*- Unternehmungen oder inländischen Zweigniederlassungen ausländischer, im Inland 7.11m Geschäftsbetrieb /»gelassener Versicherungsunternehmtmgen bestehen, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in laufende Verträge umgewandelt. Das Gleiche gilt für Reicltsmarkvcrsichertingcn mit Fremdtvährungsantei!. Entsprechend zu behandeln sind Ver- Sicherungsverträge, die eine Kurssicherungsklausel auf der Grundlage einer fremden Währung enthalten (Fremdwiitmtngsbasisversichenmgen). Diese Bestimmungen gelten auch für Kranken- und unfailversichertingsverträge, die eine Dcckungsrück'age erfordern. Die Umwandlung erstreckt sich auf alle Ansprüche und Leistungen, die sich aus dem Vensichcrungsverhältnis ergeben, und zwar auch auf Zusatzbeitrage (z. B. für Mitversichcrung der Invalidität oder für die Unfall zusatz Versicherung), Gewinnansprticbe der Versicherten, Zinsen, entnommene Vorauszahlungen (Darlehen auf Versicherungsscheine), Guthaben auf Beitragsvorauszahhing (Prämiendepot) und etwa mitversicherte Invalidität«- reuten. Das Reichsattfsichtsamt für Privatversicherang erläßt die für die Durchführung der Umwandlung notwendigen Anordnungen. Es setzt insbesondere die Bedingungen für die Umwnnd'ung und den Umrechnungskurs fest und kann auch nähere Bestimmungen über die Behandlung von Gewinnen und Verlusten treffen, die sich aus der Umwandlung ergeben. Grundsteuer und jüdischer Besitz Nach den Grundsteucr-Billigkcitsrichtlinien wird ein Billigkeitserlaß nicht für Steuergegenstände gewährt, die Juden ehören. In einem Erlaß des Reich sfinanz- und des eich *Innenministers werden dafür Ausführung.*- bestlmmungen mitgeteilt. So ist Grundbesitz, der mehreren zur gesamten Hand gehört, dann als Juden gehörig anzusehen, wenn einer oder mehrere der Beteiligten luden sind, Steht das Eigentum am Grundbesitz mehreren nach Bruchteilen zu, so gilt der Grundbesitz nur insoweit als jüdisch, als die Bruchteile Juden gehören. Für die Anteile der Nichtjuden ist der BilKgkeitserlalt anteilig zu gewähren. Grundbesitz .von Körperschatten, Personenvereinigungen usw. ist auch dann als Juden gehörig anzusehen, wenn die Körperschaft tatsächlich unter dem beherrschenden Einfluß von Juden steht. Eine besondere Regelung wird für den Fall des Uebcrganges des Grundbesitzes in nichtjüdische Hände getroffen. Für Fälle, in denen der bisher jüdische Grundbesitz infolge Eigentumswechsel nicht mehr jüdisch ist, erhebt sich die Frage, von welchem Zeitpunkt ab Billigkeitscriaß gewährt werden kann. Um Härten aiNzuschließen, wird bestimmt, daß der Billigkeitserlaß schon von dem Monat an gewährt werden kann, von dem ab die Nutzungen und Lasten auf die Erwerber übergehen. Vollzieht sieh der Eigcntumswechsel im Wege der Zwangsversteigerung, so Ist (ler Erlaß schon von dem Monat an zulässig, der auf die Beschlagnahme folgt. Macht der Eigentümer des jüdischen Grundbesitzes glaubhaft, daß er ernsthaft den aisbaldigen Verkauf betreibt, so bestehen keine Bedenken gegen eine Stundung des Steuerbetruges, der zu erlassen wäre, wenn das Grundstuck nicht jüdisch wäre. Aiiszefcflt* uv gen in Holland Von unserem Berichterstatter. RL. Den Haag, 30. August, Gelegentlich des Geburtstages der holländischen Königin wurde» auch eine Reihe von Juden ausgezeichnet. Der Vorsitzende des Gesundheitsrats, Dr. N, M, Josephus JHtta, wurde zum Großoffizier Im Orden von Oranje-Na »sau beför* dert. Zum Offizier im Orden von Oranje-Nassau wurde der Amsterdamer Architekt j, P. Staal befördert; ferner wurde zum Offizier dieses Ordens ernannt: L. Leviwon, der auf dem Oebiete des Druckereigewerbes sowie als Mitarbeiter der Jü* disch-Liberalen Gemeinde in Holland bekannt geworden ist. Zum Ritter im Orden des Niederländischen Löwen wurde Prof. Mr. A. C. Josephe» Jitta ernannt, der als Schlichter in Arbeitsstreitigkeiten wirksam ist. Zu Rittern im Orden von Oranje-Nassau wurden ernannt: die Sekretärin der Haagscheit Journalistenvereinigung, Emmy J. Bclin fante, der Lehrer und Sekretär der Niederländisch-Israelitischen Gemeinde in Almelo, M. E, de Metz, und der Generaldirektor L. Meyer vom Warenhat» ״De Bijenkorf“ in Amsterdam. — Generalmajor S. W. Praag, Inspekteur des Gesundheitsdienstes der Landmacht, ist in den Ruhestand getreten. Generalmajor Praag, der Ritter der Orden von Oranje-Nassau und vom Niederländischen Löwen ist, bekleidete den Posten des Inspekteurs der Landmacht seit dem Jahre 1933. * Die holländische Regierung beabsichtigt, die Z itruskultur in Surinam energisch auszubauen und bat den palästinensischen Sachverständigen D. J. Oppenheim mit der Leitung der Arbeiten beauftragt. Oppenheim, der seit 15 Jahren in Palästina lebt, war zuletzt Direktor der Abteilung für Zitruskullur der Hltadiduth Haikarim. Die Jüdische Jugendföderation Hollands hielt bei Lochern ihr Lager, an dem 129 Jugendführer teilnahmen. Es sprachen unter anderen Prof. D. Cohen, J. Pinkhof und Mr. 1. Kisch. Im Rahmen des letzten unter Leitung von Ignaz Neumark stehenden Volkskonzerts in Schcveningen spielte der blinde Pianist Imre Ungar. — Der Pianist Stefan Askenase spielte Schumann, Chopin und Mendelssohn. Zum Vizebürgermeister von Schauien, der zweitgrößten Stadt in Litauen, wurde der Jude Petuchowsky gewählt. t * t Aut dir ״JÜDISCHEN RUNDSCHAU“ v. S. 9.19131 Der erste Kongreßtag,.. Schmor ja Levtns hebräische Rede aber das neue Judentum in Palästina weckte Stürmische Begeisterung, die bei der deutschen Wieder• gäbe auch den Beifall derer fand, die an dem hebrä• Ischen Vortrag nur den Wohllaut unserer alt-neuen Sprache hatten bewundern können. — Um 11 Uhr hatte die erste Sitzung ihr Ende erreicht. Sie war ein« der machtvollsten und gewaltigsten Demonstrationen des zionistischen Gedankens, die wir auf europäischem Boden jemals erlebt haben. PC ÜSIANIR NCRZI SdberfUchac. SMmtl. P«lur|«n ww TT*־־״ w ÜLJ 59 -»!■kl JL BICLINWfO Augsburger Strasse 48