Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 62 (5.8.1938)
- Date
- 1938-08-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seif• 2 JÜDISCHER UNDSCHAU Nr. 62, 5. VIII. 1938 führen kann, die in Evian anfangs noch nicht in kon* kreten Formen manifest geworden ist. Nach Evian kamen täglich die Schreckensnachrichten aus Palästina, Sic blieben nicht aus, als man Evian verlassen hatte und rasch noch an den zentraler gelegenen Orten Beratungen hielt, Aufträge für die Arbeit erteilte und Aufträge für Palästina übernahm. Man empfing die Schreckensnachrichten mit tiefem Schmerz über das schwere Leid, cfjs jüdische Menschen und unser Gemeinwesen in Erez Israel trifft, und zugleich mit tiefem Kum* mer über die Fülle, in denen jüdische Mitschuld möglich erscheint; und zu diesen Empfindungen, in denen man sich eins weiß mit dem grollten Teil der Zionisten der Welt, kommt für den außerhalb des Landes weilenden Palästinenser auch das deprimierende Gefühl des Illegitim• Nichtdabeiseins. ״Man beschleunigt die Heimreise nach Kräften; den freundlichen Hotelier, der fragte, ob man denn wirklich ״bei diesen l'nruhen“ nach Palästina wolle, bat man etwas fassungslos angesehen. Will man die mannigfachen Empfindungen, die zur schnellsten Heimreise drängen, auf eine Formel bringen, so kann man sagen: es ist das Empfinden, heimzumüssen zu einem Kranken, den man liebt und der Einen braucht. Das Mall des Gebrauclitwcrdens überschätzt matt leicht? Ach nein, es ist ja klar, daß die Krankheit zu einem großen Teile auf Naturgewalten zurückzuführen ist, denen rille ohnmächtig gegenüberstehen; und daß Chtriettonburg, WtlmersdoHar SfraO• 60 (Naht Kanlflr.) Das Spazialhaus für Strümpfe, Trikotagen, Herronartike!, Handtchuhe, Wollwaren Smsmpf^orus schon so \ icie, pflegend und um Heilung bemüht, um das Krankenbett be-orgt sind. Aber ebenso klar ist, daß in einem vcrtiängni'Vollen Augenblick die Verständigen —- teils freiwillig, teils gezwungen — zuriiekgetreten sind, weil Kurpiuschcr schnelle Heilung durch radikale Kuren versprachen; daß auch jetzt noch nicht eindeutig nach klaren Rezepten gehandelt wird. Man muß hrimkeliren, um sich still cinzurcihcn in die Front derer, die entschlossen sind, nicht nur alle Kraft für den I leilungspm/eß cin/usct/en. sondern zugleich auch jeden Scharlatan am Krankenbett einen Scharlat,01־ zu nennen und jeden Böswilligen davonzujagen. Diese!Tont der Entschlossenen ist noch nicht groß, aber nach den Berichten der Freunde ist sie im Wachsen. Es ist die Front aller derjenigen, die unbeirrbar daran fest ha Ken, daß unsere Waffen rein bleiben müssen, und die davon überzeugt sind, daß es unumgänglich ist, um die Reinheit unserer Waffen zu kämpfen und schon und gerade schon in dem Zeitpunkt, in dem wir den Kampf nach außen zu führen haben, auch diesen Kampf zu führen: um unser seihst willen, aber auch, damit unser Volk nicht znm Objekt des Geschehens herabsinkt, sondern das moralische Recht hat, vor England die rasche, mutige politische Entscheidung zu fordern, die unser Land retten kann. Kleine Nachrichten Wie ein amtliche« (;omimmique mitteilt, ist mit Beginn des Schuljahre« 10 js jo die Zulassung ausländischer j u d i - c h t r S t ti d 1 c r e n d e r und Schüler an i t a 1 i er! 1 s e h e;1 S 1 11 u I v 11 aHer Art ',erb o t e n, und zwar auch dann, wenn sir in Italic״ anoissig suid. In A r ״• r 111 i 11! e 11 wurde ein Sprzialkomitce, bestehend aus den \ ertretern der Ministerien des Aeußeren, Inneren und Ackert 1׳!s, eingesetzt, das die Anträge auf Einwanderung, die bei den ,irgeininisdu 11 Konsulaten gestellt sind, prüfen soll. Dir Koiiniroskm beginnt am 1, Oktober mit ihrer In Beantwortung einer Anfrage im südafrikanischen Parlament in Bezugnahme auf eine Rede des General Fituii•« in Joionne-hurg f-uehn den heutigen Bericht unseres sudafi ikani'dten Kn! re-pondenten; d. Red,), wies der Innenminister S t a f f o 1־ d auf die Eimvandcrungsgesetzgcbung von 1037 hin, die weiterhin für Südafrika Geltung habe. Ausschaltung der jüdischen Aerzle Approbation erlischt am 30. September Im Reichsgesetzblatt vom 2. August 1938 wurde die vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz (vom 23. Juli 1038) veröffentlicht. Die Verordnung lautet: Auf Cirund des § 3 des Reichsbiirgcrgcsetzcs vom 15. September 1035 (Rcichsgesetzbl. I S. 1146) wird folgendes verordnet: § 1 Bestallungen (Approbationen) jüdischer Acrzte erlösehen am 30. September 1938. § 2 Der Rcichsminister des Innern oder die von ihm er-!nächtigte Stelle kann auf Vorschlag der Reichsärztckammer Aerzten, deren Bestallung auf Grund des § 1 crlos:hen ist, die Ausübung des Aerzteberufcs widerruflich gestatten. Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden. § 3 (1) Juden, deren Bestallung (Approbation) erloschen und denen eine Genehmigung nach § 2 nicht erteilt ist, ist es verboten, die Heilkunde auszutlben. (2) Ein Jude, dem eine Genehmigung nach § 2 erteilt ist, darf, abgesehen von seiner Frau und seinen ehelichen Kindern, nur Juden behandeln. (3) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen im Abs. 1 oder 2 zmvidcrhamielt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 4 Die Bestallung als Arzt kann einem Juden nicht erteilt werde n. § 5 (1) Aerzten, deren Bestallung (Approbation) nach den Bestimmungen dieser Verordnung erloschen ist, kann bei Bedürftigkeit und Würdigkeit von der Reichsärztekammer ein jederzeit widerruflicher U n t e r h a 11 s z uschuß gewährt werden, wenn sie Frontkämpfer gewesen sind. (2) Das Nähere bestimmt die Rcichsärztekarnmcr im Einverständnis mit dem Reichsminister des Innern und dem Rcichsminister der Finanzen. 8 6) i) i c it s t v e rt r ä g e, die ein von 8 1 betroffener jüdischer Arzt als Dicnstbercclitigtcr geschlossen hat, können von beiden Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den 31. Dezember 1938 auch dann gekiindigt w erden, wenn nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen die Auflösung des Dienstverhältnisses erst zu einem späteren Zeitpunkt zulässig wäre. Gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, wonach eine Kündigung des Dienstvertrags schon zu einem früheren Zeitpunkt zulässig ist, bleiben unberührt. . § 7 (1) Auf die Kündigung von Mietverhältnissen über Räume, die ein durch § 1 betroffener jüdischer Arzt für sich, seine Familie oder für seine Berufsausübung gemietet hat, finden die Vorschriften des Gesetzes über das Kiüuliguiigsreclit der durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Brnifsbcamtcntums betroffenen Personen vom 7. April 1033־ (Rcichsgesetzbl. I S. IST), im Lande Oesterreich die Vorschritten des § 13 der Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeanitentums vom 31. Mai 1938 (Reichsgcsetzbl. I S. 607) entsprechende Anwendung. Die Kündigung muß für den 30. September 1938 erfolgen und dem Vermieter spätestens am 15. August 1938 zugeben. Ein Widerspruch des Vermieters gegen die Kündigung ist tinzulässig, wenn dem Vermieter durch die Reichsärztckammer oder die von ihr bestimmte Stelle ein anderer ärztlicher Mieter nachgewiesen wird, (2) Der Vermieter kann das Mietsverhältnis unter den gleichen Voraussetzungen innerhalb der gleichen Frist kündigen. Dem Mieter stellt ein Widerspruchsrccht nicht zu. (3) Die Vorschriften des Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechernl für Dienstverpflichtete von jüdischen Aerzten, wenn sie infolge des Erlöschens der Bestallung (Approba ■ tion) des Dicnstbcrechtigtcn stellungslos geworden sind. (4) Der Rcichsminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz durch Verordnung Bestimmungen über die Auflösung von Miet- Verhältnissen über die im Abs. 1 genannten Räumlichkeiten zu treffen. § 8 Der Rcichsminister des Innern wird ermächtigt, die Reichsärzteordmmg vom 13, Dezember 1935 (Reichsgesett* blatt I S. 1433) durch Bekanntmachung entsprechend »b* zträndem. * Durch die vorstehende Verordnung wird eine groß« Zahl von jüdischen Berufstätigen in Deutschland betroffen. Wie auf Grund vor! Statistiken mitgeteiIt wird, gab es im Juni 1937 im Altreieh 3748 niedergelassene jüdische Amt( (von insgesamt 37 525); in Berlin gab es im Juli 1938 unter insgesamt 691«) Aerzten 1561 Juden. Von großer Rcdeutnng ist die Verordnung auch im Lande Oesterreich, insbesondere in der Stadt Wien, wo es zahlreiche jüdische Aerzte gibt. Es ist ja bekannt, daß der ärztliche Beruf seit jeher eine Anziehungskraft auf die jüdische Intelligenz aus• geübt hat. Schon im Mittelalter gab cs berühmte jüdische Aerzte, und z. B. in der Glanzzeit des spanischen Judentums vor 1492 waren jüdische Aerzte sowohl im arabischen als auch im christlichen Spanien in hohen Stellungen tätig und wurden öfter zu Staatsämtern herangezogen. Einen große« Aufschwung erreichte die ärztliche Tätigkeit der Juden nach der Emanzipation in Mitteleuropa, in Deutschland und Oester• reich war der Andrang der Juden zum medizinischen Stu■ dium häufig übermäßig groll, und verantwortliche jti• dische Persönlichkeiten haben schon vor Jahrzehnten darauf hingewiesen, daß durch dieses übermäßige Studium eine u ngesun d c B e r u f s s t r u k t u r in der jüdischen Gemein• schaft zu entstehen droht, da das Eindringen der Jude« in die sogenannten freien liitelligciizberufe eines Tages zu einer Krise führen könne. Nach 1933 wurden die jüdischen Aerzte und Mediziner zunächst aus allen öffentlichen Stellen ausgesehaltct und, soweit sie nicht Frontkämpfer waren, auch von der Kranken• kassenpraxis. Zahlreiche jüdische Aerzte sind seit 1933 aus* gewandert; von diesen haben sich viele ein entsprechende* Wirkongsfeld im Auslände erarbeitet, doch hat sich »11• mählich ge/eigl, dal! die Aufnahmefähigkeit des Auslandes für einen plötzlichen Zustrom einer größere« Zahl von Aerzten doch sehr beschränkt ist. Nach kurzer Zeit haben die meisten Länder Erschwerungen oder B e s c 11 r ä n k u ״ gen f ii r die Ei 11 \v a n d e r 11 n g v o it Aerzten eingefülirt. Auch Palästina mußte bekanntlieh einen weiteren Zustrom von Aerzten abwehren. Durch das jetzt ausgesprochene Praxisverbot sind inehrere tausend Aerzte in Deutschland (einschließlich Oesterreich), denen jede Möglichkeit einer anderweitigen Eingliederung ins Be• rnlslcbcn genommen ist, gezwungen, sich trotzdem nach einer Betätigung im Auslande umzuselien. Die Verwandlung einer mdtrere tausende Familien umfassenden Bertifskategoric (wozu noch die ärztlichen Angestellten, soweit sic Juden sind, hinz.ukominen) in sofortige Auswanderungs* kandidnten ist ein Ereignis, das 50 recht die Dring- 1 i c h k e i t der jüdischen Wandernot und der dam it verbundenen menschlichen Tragödie vor Augen führt. Unter diesem Gesichtspunkte wäre «in dringender Appell an die gerade in London zur Bera* tung der Wanderungsfragen versammelten Vertreter von 32 Staaten am Platze, ihre Länder wenigstens teilweise für jüdische Aerzte, sofern sie den in den einzelnen Ländern gestellten Bedingungen genügen, zu öffnen. Wir sind überzeugt, daß die jüdischen Aerzte aus Deutsch* land, wenn man ihnen eine neue Tätigkeit in einem Lande eröffnet, bereit sind, hingebungsvoll, auch unter schweren Bedingungen und — besonders sosveit es sich um jüngere Elemente handelt — auch auf Posten, die pionierhafte Gesinnung und pionierhaften Einsatz erfordern, zu arbeiten. Es ist kaum ausdenkbar, was die Zukunft dieser tausende Familien sein soll, wenn die in Betracht kommen* den Lander diesen Appell an die Menschlichkeit tingehört verhallen lassen und ihre Tore bedingungslos vor den Einlaßsuchenden verschließen. Auf der Jahreskonfcrenz der britischen Zahn» ärzte-Organisation, die in Belfast tagte, wurde be• schlossen, die Zahl der zuzulassenden Zahnärzte aus Oester» reich mit höchstens 50 festz11sctz.cn. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Robert Welt ich. Bcrlin-Chaxl, 8 (auch verantwortlich tür die Aufnahme von Bildern). Stellvertreter! Kurt Locwcnstein, Berlin W 15. Anzeige nlciter und verantwortlieh für den Inhalt der Anzeigen: Erich Licjim ann, Berlin W 15. Gültig Anzcigen-Prchiäte 5 vom 1. April 1036. Verlag und An• ztigenterwaltung: Jüdische Rundschau, Berlin VV 15. Meinekestr. 10. D. A 11/1938• 20 045. — Druck: Siegfried Scho'cin. Hiil.n-Srliöneberg. ab 25. Juli ln den erlaubten Waren Berlin C 2,' Spandauer — Königstr,!-־!5# “’-v, ISlll