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Jüdische Rundschau · 1938-07-19 · Heft 57 (19.7.1938) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
43 (1938)
Issue
Heft 57 (19.7.1938)
Date
1938-07-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seit« 6 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 57, 19. VII. 1938 Ausschaltung der Juden aus Gewerbezweigen Ansiedlung in Kenya Die Möglichkeit der Ansiedlung einer Anzahl jüdischer Familien in Kenya in Einzclsiedlungen oder in kleinen Grappen wird augenblicklich nach einer Mitteilung des Kolonialministers Malcolm MacDonald im Unterhaus durch die Regierung der Kronkolonie Kenya erwogen. Die Mitteilung wurde vom Minister auf eine Frage des Abgeordneten Creech-Jones gemacht, der sich danach erkundigte, ob die Regierung Land für jüdische Siedlungen zur Verfügung zu stellen beabsichtigt und welche Teile des Landes für dieses Unternehmen in Aussicht genommen seien. Wie der Minister in seiner Antwort betont, kann es sich dabei aber nicht um eine M ass e n s i ed I u n g von Juden handeln, noch um eine Zuteilung solcher Länder, die für die Besiedlung mit Eingeborenen bestimmt seien. Weitere Einzelheiten mitzuteilen, sei der Minister nicht in der Lage. Aut eine weitere Anfrage feilte MacDonald mit, daß keine Einschränkungen für die Zulassung von Emigranten in die Kolonialgebiete beabsichtigt seien, unter der Voraussetzung, daß die Einwanderer den allgemeinen Einwamlerungsbestimmungen entsprechen, die für britische Untertanen oder Ausländer Gültigkeit haben. Kolonisation in Südamerika Der Präsident von Brasilien, Vargas, besuchte die Ica- Kolonie bei Rezende im Staat Rio de Janeiro; er drückte seine Anerkennung für den guten Zustand der jüdischen Kolonie aus. Der argentinische Präsident Oriiz empfing die Leiter der fea, die ihm die Fortschritte der jüdischen Siedlungsarbeit in Argentinien beschrieben. Der Präsident erklärte, daß Argentinien für Farmer ohne Unterschied offen stehe. Das in der ״Jüdischen Rundschau“ vom 12. Juli 1038 be- Teils mitgeteilte Gesetz zur Aenderung der Gewerbeordnung vom 6. Juli 1938 schaltet die Juden aus einem Teil der in der Gewerbeordnung (GO.) erwähnten Gewerbe aus. Das neue Gesetz verbietet für Juden und jüdische Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit bestimmte G e w e r b e z w e i g e, nämlich Bcwachungsgewerbe, gewerbsmäßige Auskunftei, Grundstiickshandcl, Immobiliar- und Darlehnsverinittlung, Haus- und Grundstücks- Verwaltung (Verwaltung eigener Häuser ist gestattet), gewerbsmäßige Heiratsvcrmittlung (außer Vermittlung von Ehen zwischen Juden oder zwischen Juden und Mischlingen ersten Grades), sowie Fremdenfuhrergewerbe. (§ 3 t b GO.) Wird ein solches Gewerbe trotz dieses Verbotes begonnen oder fortgesetzt, dann kann nach § 1511 GO. die Fortsetzung polizeilieh verhindert werden. WeiteT ändert das neue Gesetz die Gewerbeordnung dahin ab, daß jetzt die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse als Grund für die Versagung bestimmter, zur Ausübung verschiedener Gewerbe nötiger Ausweis papiere sowie für die Untersagung verschiedener gewerblicher Betätigungen eingefügt worden ist. Hier kommt zunächst der Wandergewerbeschein In Betracht. Er ist nach § 57 GO. zu versagen, wenn der Nachsuchende z. B. unter Polizeiaufsicht steht, bestimmte Vorstrafen hat oder dergleichen. Durch das neue Gesetz ist als weiterer Versagungsgrund die Judeneigenschaft eines Antragstellers hnmigekommen. Erteilte Wandergewerbescheine können ziirückgenommer! werden, wenn sich ergibt, daß der Inhaber Jude ist -- Bei einigen Gewerben, bei denen cs eines Wamlergcwerhcscheins nach § 59, 1—3 GO. nicht bedarf, kann nach der geänderten Fassung des § 59 a GO. der Gewerbebetrieb untersagt werden, wenn es sich um Juden handelt. Danach können Juden untersagt werden: Handel mit >c!bslgcwo״nc״en oder rohen Erzeugnissen der I and- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaucs, der Geflügel- und Bienenzucht sowie mit selbstgewonnenen Erzeugtrssen der Jagd und Fischerei, Handel mit selbstrerf(Tilgten Waren des Wochenmarktverkehrs und Anbieten entsprechender Leistungen in der Umgegend des Wohnorts, Feilbirten se’bstgewrmnener Erzeugnisse oder selbstverfertigter Waren, die zu Wasser angefahrm und vom Fahrzeug aus an geboten werden. Sodann ist nach dem Gesetz vom 6. Juli 1938 Juden die Legitimationskarte für Handlungsr eisende zu versagen bzw. können erteilte Karten wegen der Judeneigenschaft zuruckgenommen werden. Einer solchen Legitimationskarte bedarf nach § lla GO. derjenige, der außerhalb des <׳ jemenidrbczirks seiner gewerblichen Niederlassung, bzw. falls er Geschäftsreisender ist, außerhalb der Niederlassung seines Dienstherrn und seines eigenen Wohnorts für die Zwecke des betreffenden Gewerbebetriebes Waren aufkaufen oder Bestellungen auf Waren suchen will. Dies gilt auch für H a n d I u ri g s a ge 111 e n, die ein stehendes Gewerbe betreiben, in Ansehung der Befugnis, als Vermittler oder Vertreter des Geschäftsherrn den Ankauf von Waren vorzunehmen oder Bestellungen auf Waren zu suchen. — Wer an seinem Wohnsitze gewerbsmäßig Waren aufkaufen oder Bestellungen auf Waren suchen will, bedarf einer Legitimationskarte nicht; insoweit ist eine Bcschränkung der Juden nicht erfolgt. Schließlich schaltet das neue Gesetz die Juden aus dem ambulanten Gewerbebetrieb am Wohnorte aus, gemeint ist damit Feilbicten von Waren, Ankäufen zum Wiederverkauf, Aufsuchen von Warenbestellungen usw. innerhalb des Gemeindebezirks des Wohnsitzes oder der gewerbliehen Niederlassung auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus. (§ 42 b GO.) Soweit durch die höheren Verwaltungsbehörden (in Berlin durch das Polizeipräsidium) für dieses ambulante Gewerbe eine Erlaubnis vorgeschrieben ist, scheidet jetzt eine solche für Juden aus bzw, kann sie /tirückgenommen werden. Dieser Untersagungsgrund besteht auch, soweit besondere Hausierscheine nicht erforderlich sind. In derselben Weise ist die Judeneigenschaft auch erheblich zur Versagung bzw, Zurückziehung der zum gewerbsmäßigen Verkaufen, Ausrufen, Verteilen von Druckschriften auf öffentlichen Straßen nötigen polizeilichen Erlaubnis und bezüglich des hierfür in Frage kommenden Lcgitiinations-cheines, (§ 43 GO.) Die l'cbergangsrrgclung ist für die durch das neue Gesetz berührten Gewerbezweige folgendermaßen getroffen worden: Das Bewachungsgewerbe und die gewerbsmäßige Auskunftei können zum Zwecke der Abwicklung noch für die Dauer von drei Monaten, die Heiratsvermittlung und das Fremdenfuhrergewerbe zur Abwicklung noch für die Dauer von einem Monat fortgefuhrt werden. Handel mit Grundstucken, Immobdiar- und Darlehnsvermittlung, sowie Haus- Verwaltung darf von jüdischen Gewerbetreibenden noch bis zum 31. Dezember )930 fortgesetzt werden, V'andergcu rrbc-i lirnc. Legitim,ationskarten und Stadthausier-chrinc «erden mit dem 30. September 1938 ungültig und sind der Ausstellungsbehörde zurückzugeben. Der Reichs wirtsrhaftsministcr ist ermächtigt, in Ausnahmefällen für bestimmte Gruppen der in §441 GO. genannten Personen (Handhingsreisendc außerhalb der gewerblichen Niederlassung) die Erteilung von Legitimationskarten mit einer Geltungsdauer bis zum 30. September 1939 zuzulassen. Entsprechendes kann auch bezüglich solcher Gewerbetreibender angeordnet werden, die durch die in den Zollvereins- oder Handelsverträgen vorgesehene Gewerbelegitimationskarte legitimiert sind. Die Stra f Vorschriften des Gesetzes vom 6. Juli 1938 richten sich gegen denjenigen Juden, der den Betrieb eines in § 34 b GO. verbotenen Gewerbes beginnt oder fortsetzt; ebenso wird bestraft, wer als Jude eines der andern erwähnten Gewerbe nach der jetzigen Gesctzesregelung unbefugt ausübt. Jüdische Aerzle in England Im Unterhaus äußerte sich der britische Innenminister Sir Samuel Hoarc auf eine Anfrage des Abgeordneten Sir John Morris- Jones zur Frage der Zulassung aus Oesterreich emigrierter Aerzie. Er teilte mit, daß die Frage mit Vertretern des medizinischen Berufs beraten werde und daß übereingekommen wurde, die Zahl der zuzulassenden Aerztc aus Oesterreich dahin zu begrenzen, daß sic im Rahmen des Berufszweiges absorbiert werden. Im übrigen werde die Qualifikation im Einzelfall und die Frage untersucht, in welchem Teil Englands die Niederlassung beabsichtigt sei. Die britische 'Acrztc -Organisation gab aut ihrer Jahreskonferenz in Plymouth für 50 Acrzte aus Oesterreich die Erlaubnis, in England zu praktizieren. Es wurde ein Komitee eingesetzt, das das Innenministerium bei der Auswahl der Aerzte unterstützen soll. Marraaen als Industriepioniere Von unserem Berichterstatter RL. Den Haag, 15.Juli Die Marranen, die vor mehr als 300 Jahren aus Spanien und Portugal, zum Teil über Antwerpen nach Holland, insbesondere nach Amste rdam kamen, waren in industrieller Tätigkeit durch das bestehende Zunftwesen stark beschränkt. Es gab nur wenige Gewerbezweige, die noch nicht zunftmäßig organisiert waren und die daher auch von den zugewanderten Juden ausgeübt werden konnten. Zu diesen gehörte die Seidenindustrie, die für Holland noch völlig neu war. Ein Marrane, Manuel Rodrigues de Vega, der durch große Unternehmungslust auf wirtschafflichein Gebiete bekannt geworden war, war der erste, der im Jahre 1604 bei der Stadtverwaltung von Amsterdam ein Gesuch einreichte, eine Seidenindustrie in dieser Stadt errichten zu dürfen. Es wurde ihm für die Dauer von fünf Jahren ein städtisches Grundstück mietefrei zur Verfügung gestellt unter der Bedingung, daß jeder, der es wünschte, in diesem Gewerbe unterwiesen werden müsse. Einige andere portugiesische Juden folgten. Während etwa fünfzig Jahren blühte die Seiden- Industrie in jüdischen Händen und gab vielen Bewohnern der Stadt Arbeit und Gelegenheit zur Erlernung der neuen Industrie. Im Jahre 1654 wurde dann eine Gilde gebildet und eine Seidenhalle eingerichtet. Damit wurden die Juden aus der von ihnen begründeten Industrie für lange Zeit ausgeschlossen. Einige Jahrhunderte später faßte der Chemiker Dr. J. C. Harfogs, Lehrer an einer Höheren Bürgerschule in Amsterdam, den Plan, der damals — in den Jahren vor dem Weltkriege — noch in den Anfängen steckenden Kunstseidenindustrie in Holland Eingang zu verschaffen. Seiner Energie und Sachkunde gelang es, in der Nederlandsche Kunstzijdefabriek (״ENKA“) in Arnheim ein brauchbares Produkt zu erzeugen. Mitte 1913 konnte die erste holländische Kunstscide verkauft werden. Nach dem Kriege entwickelte sich diese neue Industrie in Holland rasch. Im Jahre 1929 entstand die Algemeene Kunstzijde Unie (״AKU“). Inzwischen war in Ede eine ausgedehnte Fabrik entstanden, die heute zu den größten Anlagen in Holland gehört. Auch sie war der Initiative Dr. Hartogs’ zu verdanken. Hartogs konnte das jetzt gefeierte 25jährige Jubiläum der von ihm begründeten Industrie nicht mehr erleben. Er starb bereits im Jahre 1932 im Alter von 52 Jahren. Als Sonderausgabe der amtlichen holländischen Wochenschritt ״Economisene Voorlichting“ erschien ein Bericht des holländischen Handelsbeobachters in Palästina, H. D. Bornstein, über die palästinensische Zitruskultur. Holland hat durch seine wenig beschränkenden Maßnahmen eine betrachtliehe Absatzmöglichkeit für die palästinensische Zitrusfrucht geschaffen. Ungefähr I 100 000 Kisten, d.h. 9,6°'o des gesamten palästinensischen Zitrusexports, wurden in dieser Saison aus Palästina nach Holland exportiert. Aus der Wirtschaft Am 1. Juli ist die Schuhfabrik Braun ft Co. in Wiesloch in den Besitz von Carl Weber in Mannheim übergegangen und wird als arisches Unternehmen unter der Firma Carl Weber vorm. Braun & Co. weitergeführt. — Die Schuhgeschähe von Pasch ft Eitel in Salzburg sind von einer in arischen Besitz übergegangenen Schuhfabrik als Treuhänderin übernommen worden. Die Filialen werden in der Folgezeit an arische Kaufleute zum Verkauf gelangen. — Das Kaufhaus Emil Weiß in Graz ist in arischen Besitz übergegangen. — Die Firma Geschw. Sauer, Fabrikation von Damenkleidern, Berlin, ist auf den Kaufmann Helmut Witt und damit in arischen Besitz übergegangen. — Die Mitarbeiter der Firma C. G. Strohbach, Fabrikation von Damenkleidern, Berlin, die Herren Kurt Hali, Lothar Peyler und Herbert Poppel, haben das Unternehmen übernommen, das damit in arischen Besitz übergeht. — Die Finna Hoffmann 8t Thon, Herren- und Knabenkleiderfabrik, Breslau, wird nach Ausscheiden von Paul Hoffmann als arisches Unternehmen fortgeführt. — Die Strickwarenfabrik S. Krautkopf KG. Stuttgart ist in arischen Besitz, nämlich auf die neugegründete Firma F. Kaiser ft Co., Strickwarenfabrik GmbH., übergegangen. — Aus der Firma Tolle ft Co., Herren- und Knabenkleiderfabrik, Arbeiter- und Berufskleidung, Erfurt, sind die bisherigen Mitinhaber Josef Stern und Egon Dörnbcrjg ausjgcschicden. — Das Kaufhaus Ludwig Haurwitz in Ologau geht in arischen Besitz über. — Die Holzgroßhandlung Emil Kraft, Wunstorf- Allenstein, ist in arischen Besitz übergegangen und firmiert jetzt Emil Kraft, Holzgroßhandlung, Inhaber Fritz Hermsdorf, Wunstorf/Hann. Jüdische Seefahrt Am 14. Juli wurde die Uebernahtne des für den Ausbildungsdienst jüdischer Seeleute in Tel Avviw von der englisehen Admiralität erworbenen und zu Ehren von Lady Reading benannten Motorbootes ״Eva Reading“ gefeiert. Auf der Terrasse des Housc of Commons veranstaltete zur Feier dieses Ereignisses das Parlamentsmitglied Capt. Victor Cazalet einen Tee, an dem der Kriegsminister Höre Belisha, der Gesundheitsminister Elliot, Lord Rothschild, Lord und Ladv L I o y d, die Lady Reading und zahlreiche andere Gäste teilnahmcn. Das Schiff wird in der nächsten Woche nach Tel Awiw abgehen. Es ist das erste Motorboot, das nach Palästina von der ״Palestine Seafaring Society“ geschickt wird. DU nächste lÜHdei-Rutodsduui, «rjeheint am kommend«« frtitag. Sie bringt u. a.t Kinder auf der nHer Zion“. Auf See von Tel Awitu nach Haifa ״Hallo, eine Gruppe“ (Fortsrtsung der ErgäKlung) Budapester Notizen Budapest. 15. Juli Die vereinigten Ausschüsse der zionistischen Vereinieungen bereiten zur Zeit eine großangelegte Pa־ last ina •Ausstellung vor, deren Schauplatz im Herbst der Herzi-, der Nordau-Saa! und sämtliche Lokalitäten der Zionistischen Organisation sein soll. Den Rahmen der Aus- Stellung soll zum Teil jenes reichhaltige tabellarische, Itterarische Material bilden, das in letzter Zeit in verschiedenen Städten der Tschechoslowakei ausgestellt war; es soll aber durch eine Originalsammlung von Bildern und anschaulichen Darstellungen ergänzt werden, die — zum ersten Male — die wirtschaftlichen Verbindungen Palästinas mit Ungarn, die Betätigung von Auswanderern aus Ungarn im Heiligen Lande, die Entwicklung der zionistischen Organisation in Ungarn usw. zum Ausdruck bringen soll. Die künstlerische Leitung der Ausstellung liegt in den Händen des auch in Palästina bekannten Graphikers und Kunstgewerblers Irsai. Die sefardische Gemeinde hat in den letzten Wochen ihre Auflösung beschlossen. Ihren Ursprung führte die Gemeinde wohl noch in die Türkenzeit zurück, da_ itn 16. und 17. Jahrhundert in Buda (Ofen) eine ansehnliche türkische Gemeinde bestand, die jetzigen Familien sind aber zum größten Teil erst in der Wende des 18. Jahrhunderts eingewandert und haben hier besonders im Teppichhandel eine Rolle gespielt. Nach dem Kriege sind die Mitglieder zum Teil ausgewandert, zum Teil verarmt, so daß sie ihr bescheidenes Bethaus nicht mehr erhalten konnten. Sechs Torarollen, Synagogenschmuck, die kleinen Schofars der Sefardim, son• stige Ritualien übernahm die Ofener Gemeinde. A.F, Die englische Regierung sieht zur Teilung Im Unterhaus fragte am 13. Juli der Abg. Cocks den Kolonienminister, ob die Regierung nicht angesichts der Tat- Sache, daß die Technische Kommission auf Grund ihrer Arbeitsvorschriften nicht in der Lage sei, irgendeine andere Regelung als die Teilung zu finden, Verhandlungen?.wischen den Parteien aufnehmen und den Plan des Emirs Ab• dullah fördern möchte, der hei Vermeidung der Teilung die Versöhnung der jüdischen und arabischen Interessen in einem einheitlichen Staat Transjordaniens und Palästinas herbeifiihrcn will, MacDonald erklärte, seinen früheren Ausführungen nichts hinzulügen zu können. Auf die Frage des Abg. Cocks, ob die Regierung den Plan prüfen oder den High Commissioner mit der Prüfung beauftragen wolle, er• widerte MacDonald, daß die Regierung ihre Auffassung dahin festgelegt habe, daß die Politik der Teilung die beste und hoffnungsvollste Lösung der Frage biete. Bis zur Erstattung dos Berichts der neuen Kommission halte er es nicht für zweckmäßig, schon jetzt über den nächsten Schritt der zukünftigen Politik zu beraten. Kleine Nachrichten Anläßlich des silbernen Amtsjubiläums des britischen Oberrabbiners Dr. 1, H. Hertz fand in London ein Diner statt, das unter dem Vorsitz von Lionel de Rothschild stand. Außer Rothschild sprachen bei dieser Gelegenheit Sir George Jones, Commander Locker-Lampson, Professor Brodctski und Dr. Hertz selbst. Eine Konferenz der New Yorker Rabbiner und Synagogenvorsteher beschloß, 500 000 Dollars für den United Palestine Appeal aufzubringen. fn Riga fand eine Sitzung des Zentralausschusses der Gesellschaft Osö unter Vorsitz von Professor S. Dubnow statt. __ Jüdische Jugendkonferenz ln Stockholm. Unser Stockholmer H. R.-Berichterstatter schreibt uns: Der 18. Kongreß des Skandinavisch-Jüdischen Jugendverbandes fand in Stockholm vom 10. bis 13. Juli statt. Der Kongreß stand im Zeieher! des Ernstes der jüdischen Lage in der Welt und w'urde von der gesamten jüdischen Bevölkerung Stockholms mit Aufmerksamkeit verfolgt Der Kongreß wurde eröffnet im großen Saat der Stockholmer Borgarskola. Nach den Begrüßungsansprachen des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, Gunnar Joseph son, und des Rabbiners Dr. E. Kr anheim, so• wie des Vorsitzenden des Schwedischen Zionistenverbandes, Dozent H. Valentin, hielt Prof. E. Wolff, Stockholm, einen Vortrag.über das Thema: ״Die Forderungen unserer Zeit an die jüdische Jugend“. Oberrabbiner Prof. M. Ehrcnpre is, der selbst /. Z. nicht in Stockholm weilt, hatte in der Zeitschrift ״Judiskt Tidskrift“ eine Begrüßung und gleichzeitig einen Appell an die jüdische Jugend gerichtet. Am zweiten Abend fand ein Diskussionsvortrag statt. Es sprach Rabbincr Dr. M. Melchior, Kopenhagen, über das Thema Aeußcre und innere Freiheit. Nach dem Vorfrage ergab sich eine lebhafte Diskussion über spezielle Probleme der skandinavischcn Juden. Der letzte Tag der Konferenz, brachte einen Vortrag von Dozent Valentin: Was ist zu tun? Der Kongreß beschloß, die nächste Tagung 1939 in Trondheim abzuhaltcn. Den Abschluß des Kongresses bildete ein Festbankett. Unmittelbar vor dein Kongreß arrangierte der Jüdische Klub Stockholm in der Umgebung der Stadt ein J 11 g e n d I a g e r, an dem etwa 12Q Jugendliche aus den vier skandinavischen Ländern teilnahmcn. Der Mussaf Iwri, die Rubrik: ״Aus dem Reich“ und eine Reihe von Berichten und Artikeln mußten In der heutigen Ausgabe wegen großen Raummangels zurück* gesteht werden.

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