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Jüdische Rundschau · 1938-07-12 · Heft 55 (12.7.1938) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
43 (1938)
Issue
Heft 55 (12.7.1938)
Date
1938-07-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÖDISCHE RUNDSCHAU Nr. 55, 12. VII. 1938 Auswanderung und Schulwesen in Wien Von unserem Berichterstatter Für Juden verbotene Gewerbe Die Rei1'11M1;״>־cruntr hat tan Gesetz zur Aenderung der Gewcrbeordming für das I )eutsclie Reich erlassen, das das Land Oesterreich nicht betrifft. Danach wird in die Gewerbe- und j 11 d i s c 11 11 ’1 ח יו t 1• r n t 11 tu 11!1 g c n mit initiier Recht.■,־ Persönlichkeit den Hel rieb n a c 11 folg e nder ü e w c r b e untersagt: a) des B e w a c h u n gsgewerbes, b) der Bewerbs mäßigen Auskunftserteilung über Vermögensverhältnissc oder persönliche AnBelegenbeiten, c) des Handels mit Grundstücken, d) der Geschäfte gewerbsmäßiger Vcrin'ttltingsapcnten für lmmnbilar Verträge und Darlehen sowie des Gewerbes der Haus- und Grund Stücks v ervv alter, c) der gewerbsmäßigen Hcirats Vermittlung, mit Ausnahme der Vermittlung von Eben zwischen Juden oder zwischen Juden und jüdischen Mischlingen ersten Grades, ת 'des Fremdenführergewerbes. Verstöße werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer der beiden Strafen bedroht. Jüdischen Gewerbetreibenden, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses im Reichsgesetzhlatt, Teil i, Nr. 107, verkündeten Gesetzes ein Gewerbe nach Ziffer c und d betreiben, ist dies im Rahmen der bislieiigen gesetvlichen Vorschriften bis zum 31. D e / 1• in h e r Id iS gestattet. Den übrigen jüdischen Gcwerbet; eilnaniia! :-t die Fortsetzung ihres Gewerbebetriebes zum Zwecke der Abwicklung, soweit cs sich um die in Ziffer a und b genannten < icwerbe handelt, fiir die Dauer von drei M ״!Va t <■!!, .11» eit es sich um die in e und f Monat na! 11 Inkrafttreten de•- (ie-wt/es erlaubt. Soweit'es sich um jüdische VV ander ge werbetreibende handelt, verlieren bereits erteilte Wandergewerbescheine mit dem 30. September 11)3b ihre Gültigkeit und sind der Aussteliungsbehörde unverziigFch zuriick/tigeben. E!1t-pr; eilendes gilt für I e g 1 t i in a - Die Neuordnung׳ des Eherechts Neuordnung * tk , gr-amtrü l'.iierechts ' zur Vereinheitlichung des RcTnts der i!wwliliclbmg und der Ehescheidung im Lande Oesterieirh und itu übrigen Reichsgebiet ein Gesetz, vom l '!!!CT den110 .1 ׳ v e r i) 111 e n wird in^erstcr^ Reihe die 11! en sich das Verbot von Elicschließuiigen zwischen Staatssonen artfremden liluics und die Wirkungen dieses Verbotes ausschließlich nach, dem BhUsduit/gesetz vom 15. 9. 35 und den zu diesem Gesetz ergangenen Durchführungsbestimmungen. Auf die Nichtigkeit einer Ehe kann sicli nach § 27 niemaml berufen, solange nicht die lihc durch geriehthichcs Urteil für nichtig erklärt worden ist. Bei Nichtigkeit einer .dem Verbot des Blutsehut/geset/es widersprechenden Ehe kann nur der Staatsanwalt die Nichtigkeitsklage erheben (§ 28). Kinder aus einer solchen Ehe sind unehelich. Auf die Uneheiiehkeit kann sich niemand berufen, solange nicht die Ehe der Eltern für nichtig erklärt oder die Unehelichkeit des Kindes durch gericliiliclies Urteil festgestellt worden ist. Die Klage auf Feststellung der Unehelichkeit kann nur der Staatsanwalt erheben. Die Klage ist ausgeschlossen, solange auch nur einer der Ehegatten aus der nichtigen Ehe noch lebt. Ei״ Kind, das hiernach ״״ehelich ist, kamt gleichwohl von dem Vater, solange er lebt, Unterhalt wie ein eheliches Kind verlangen. Unter den E 11 e;1 n f 11 e b!1 n g s g r u!1 d e 11 ist in §37 der Irrtum über t 'nistaiuie angeführt, die die Person des an- N'iclitigkeitskl; Juden In Bädern und Kurorten Der Ree; 11-in nenn 1 i ni-t er Int seine Richtlinien über die Regelung des B1-u־ hs auswärtiger jüdischer Kurgaste in Hadern und Kurorten ergänzt. Danach [ 1! ־ t . ,1 1׳1, ' ו ) \ ו k g 11-11 'du,ch V( 1- Verordnung ist ah/ustlicii. Die Besti in nuingen sollen die Beschränkungen,^ ilio fi'ir judisrhe Kurgäste gelten, genau erderen Benutzung Juden nicht oder mir in beschränktem Umfange /!!gelassen sind, genau zu bezeichnen und die besonderen Beniit/nng'Zeiten und örtlichen Beschränkungen im einzelnen an/iigeben. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen, von deren Benutzung jüdische Kurgäste in Heilbädern ausgeschlossen werden können, gehören regelmäßig auch die Strandbader am Meer, an Flüssen und Binnenseen, ferner die Luft- und Sonnenbäder und ähnliche Einrichtungen. Die Feststellung der jüdischen Kurgäste kann in der Weise erreich! werden, daII die betr. Gäste die Tatsache, daß sie Juden sind, anläßlich der polizeilichen Anmeldung oder im Anschluß daran der Kurverwaltung persönlich oder schriftlich niitzuteiicn halsen. Die jüdischen Kurgäste können auf diese Pflicht durch die ihnen zur Verfügung stehenden jüdischen Kuranstalten, Helme und dcrgl. hingewiesen werden. Die für Juden auxge-teilten Kurkarten können durch eine bcsotidere Farbe (/. H. gelb) kenntlich gemacht werden. Zuvvidcrhandiungeit können mit der sofortigen Einziehung der Kurkarte geahndet werden. Lasar f) ii 11 n e r, Tel Awiw, fährt auf Einladung des Club Service Bureau, New York, nach Amerika, um dort Lichtbilder- Vorfrage filier folgende Themen zu halten: ״Unruhiges heiliges 1 and“, ״Die jüdische Frau und der Aufbau Palästinas“, ,,Jüdische Jugend verteidigt das jüdische Land“, ״Jüdisches und arabisches Palästina. Von 1933—1938“. JR. Wien, 6. Juli ln einem Aufruf wendet sich das Balästina-Amt an die jüdische (.)Öffentlichkeit Wiens mit der Bitte, für die in allernächster Zeit zu erwartenden ersten Transporte der P :1 1 ä s t i ח a - W a n d e r e r die notwendigen finanziellen Mittel bcrcitzusteilen. Bis Ende September müssen' einige hundert Jugendlicher im Wege der Jugend-Alija nach Palästina gebracht « erden. Gleichzeitig mit diesem Transport der Jugendalija sollen auch Chain zim aus Wien den Weg nach Palästina nehmen. Im Aufruf wird um Ausrüstungsgegenständ c, ferner 11 m geldliche Hilfe und um B ü c 11 e r für die jugendlichen Palästina-Wanderer gebeten. Die A 11 s w a n d c r u!1 g s a b t e i 1 u n g der Kultusgemeinde weist in einer Mitteilung neuerdings mit beson- Krem Nachdruck darauf hin, daß jeder von der! Behörden nicht bewilligte und unter Außerachtlassung der erforderliehen Einwanderungsformalitäten vorgenommene Versuch, an der westlichen Reichsgrenzc Deutschland zu verlassen, eine schwere Gefahr für die betreffenden Personen darstellt. Die ausländischen Hilfsorganisationen warnen vor nicht gehörig vorbereiteten und ohne Einreisebewilligungen vorgenommenen Einreisen nach B e 1 g i e n, Dänemark, Hol- 1 a 11 d und Frankreich. - In der Zeit vom 27. Juni bis 4. Juli sind weitere 364 Personen mit Hilfe der Auswanderungsstelle der Jüdischen Gemeinde ausgewandert. Insgesamt sind bis jetzi mit Unterstützung der Kuitusgemeinde 2384 Personen ausgewandert. Wie im Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Minisfenurns für innere und kulturelle Angelegenheiten kund- Holland und die Konferenz von Evian Von unserem Berichterstatter RL. Den Haag, 8. Juli Die holländische Ocffentlichkcit zeigt großes Interesse für die Konferenz, von Evian. Die Tageszeitungen bringen Leitartikel, die sich mit den Aufgaben der Konferenz beschäftigen. Während einige das humanitäre Moment der Asylgcwährung in den Vordergrund stellen, unterstreichen andere die Notwemiigkeit, die Frage der aus Deutschland auswandernden luden im Rahmen des allgemeinen Emigrationsproblems zu betrachten. Auf der Konferenz setzte der holländische Delegierte Mr. W. C. Bcucker Andreac, Chef der juristischen Abteilung des Außenministeriums, den Standpunkt der hoiländischen Regierung auseinander. Im Anschluß an die Acußerungen des früheren Gouverncurs von Surinam; Baron van Heemstra, über die Möglichkeiten jüdischer Siedlung in dieser holländischen Kolonie haben in der Presse eine Reihe von Acußerungen Aufnähme gefunden, die teils /.!!stimmend, teils kritisch zu dieser Frage Steilung nehmen. Es wird auf das Mißglücken anderer derartiger Kolonisationsversuehe hingewiesen sowie darauf, daß vorhandene Kolonisafionsmögliehkciten in erster Reihe durch arbeitslose Holländer ausgenutzt werden seilten. Surinam benötige, so wird von anderen betont, weniger Menschen als Kapital. Schließlich wird darauf hingewiesen, daß die portugiesischen Juden im wirtschaftlichen lind kulturellen [.eben Surinams von jeher eine sehr bedeutende Rolle gespielt haben und noch spielen. Im Zusammenhang mit der Keren Hajeßod-Aktion in Holland wird am 17. Juli abends vom holländischen Sender Hilversum eine Scndestuude übertragen, in der Mr. Abel J. Herzberg, der Vorsitzende des Niederländischen Zionistenblindes, und der Amsterdamer Stadtrat E. Bookman sprechen werden und der Jüdische Chor unter Leitung seines Dirigenten EngiamJer singen wird. Aus der Wirtschaft Die Tramplur Schuhfabrik Julius Lewinsolin ft Söhne, Veißenfels, ist in arischen Besitz übergegangen und wird unter der Firma Trampier Schuhfabrik Winterling R Co. als Kommanditgesellschaft weitergeführt. - - Das Scluiliwarciigesell alt Nathan Grabowski in Hiiulenbiirg ist in den Besitz von Brat!/ Ktin/er übergegangeit, das Sctuiliwarengeschiiit von Bertliold Wolff in Magdeburg ist in den Besitz von Robert Grups überführt. -- Das Zentraikaufliaus I). Hartmann in Oberglogau (O.-S.) ist in den Besitz des Kaufmanns Paul Eichhorn in Oppeln iibergegangen. — Die Finnen Arena Schuh- und Gamasehcnfabrik GmbH, und Anko Gamaschen GmblL, beide in Berlin SO 16, Michaelkirchtr. 17, werden von den arischen Erwerbern Paul Müll er und B׳>iho Wolfgramm unter den Finnen Arena Schuh- und Gamaschenfabrik Müller ft Wolfgramm und Anko Gamaschen Müller R Co. als offene Handelsgesellschaften fortgeführt. — Die Firma H. & M. Jacobsohn, Berlin C 2, Knaben- und Jünglingskleiderfabrik, ist von Max Born erworben worden, sie wird unter der Firma ״H. und M. Jacobsohn N'arhf., Inh. Max Born“ weitergeführt. —• Das Spe/iaidatneiibekicidungsgeschäft der Gesellte. Korn, Wandsbek hei Hamburg, ist in arischen Besitz übcrgegaiißcn. — Das Versandhaus Aaquist ft Co. in Wcifknfels a. S. ist in arischen Besitz, übergegangen und wird unter der Firma Lauterbach R Co. fortgeführt. ־- Die Herren- und Knabenklciderfabrik Georg Friedländer in Breslau ist in arischen Besitz übergegangen, die Firma lautet jetzt Stoiper ft Co. — Die Firma J. Messerschrnidt R Co., Herren-, Damen- und Kinderbekleidung, in Zschopau i. Sa., ist in arischen Besitz iibergegangen und wird unter der Firma Modehaus Ritter ft Co. fortgeführt. - Die Firma Rappolt ft Söhne. Hamburg, Fabrikation von Gummimänteln, ist in arischen Besitz, übergegangen und wird unter der Firma Rappolt ft Söhne Nachf. als Kommanditgesellschaft fortgeführt. - - Die Bettfedernfabrik Max Oppen in Güstrow ist in den Besitz, des Fabrikanten Hermann Fromm, Oldenburg, iibergegangen. Kleine Nachrichten Nach einer Meldung der ״Times“ aus Nairobi (K e n v a) bestellt dort starkes Interesse an der Rede Lord Wintertons in Evian. Die Regierung erwägt einen Plan zur landwirtschaftlichen Ansiedlung einer Anzahl von Familien aus Deutschland und Oesterreich unter der Voraussetzung, daß sie genügend hierfür qualifiziert sind. In Mikuliczyn (Stanislaw) kam es zu antijüdischen Ausschreitungen. Der 27 Jahre alte Helmut Teich n er in Landshut Isar rettete eine Frau, die in selbstmörderischer Absicht in die Isar gesprungen war, vom Tode des Ertrinkens. gemacht wird, wurde nach dem Erlaß vom 13. Juni 1938 die Teilnahme indischer Schüler an Österreichs sehen Lehranstalten geregelt. Danach werden jüdische Schüler und Schülerinnen in Wien in eigenen Schulen zusammengefaßt, an denen grundsätzlich Juden als Leitcr und Lehrer zu verwenden sind. Die Ausbildung jüdischer Lehrer bleibt einer späteren Regelung Vorbehalten. In den jüdischen höheren Schulen dürfen als öffentliche Schüler und Privatistcn nicht mehr als 2 ״> der Gcsamtzahl der Schüler höherer Schulen Wiens aufgenommen werden. Dieser Hundertsatz gilt vor allem für die erste Klasse. In den übrigen Klassen ist die Verteilung an keine bestimmten Vorschriften gebunden, doch darf auch itt diesen Klassen der Hundertsatz nicht überschritten werden. Dasselbe gilt auch für die Zahl der jüdischen Bewerber zur Externistenreifeprüfung. An Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanst alten ist auch eine Zulassung jüdischer Privatistcn unstatthaft. Ebenso ist die Errichtung einer Handelsakademie für jüdische Schiller nicht vorgesehen. Hingegen können Juden private kaufmännische Lehranstalten im angegebenen Prozentsatz 2 von 100 besuchen. Für die Verpflichtung jüdischer Schüler zum Besuche der Pflichtschule gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Schulpflicht. In Stadtgebieten, wo Zusammenrottung schulpflichtiger jüdischer Kinder in eigenen öffentlichen Schulen möglich ist, sind die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Wo dies nicht gellt, sind bei mindestens zwanzig jüdischen Schülern Sam in e I k ] a s s e n zu errichten. Privatschulen mit überwiegend jüdischen Schülern sind zu Schulen für ausschließlich jüdische Kinder umzubildcn. Die {gleichen Bestimmutigen gelten sinngemäß für die kaufmännischen Fortbildungsschulcn. Mangelnde Vorbereitung ״Times“ über die Konferenz in Evian Der Sonderberichterstatter der ״Times“ schreibt am 9. Juli, es sei bald klar geworden, daß die Konferenz nicht mehr sein könne als eine vorbereitende Körper- Schaft zur Feststellung der Grundlagen einer Aktion, die später durch eine ständige Kömerschaft mit dein Sitz in Paris vollendet werden könnte. Es sind Verhandlungen zwisehen England und den Vereinigten Staaten zwecks Bildung einer speziellen ständigen Kommission in London im Gange, die aus Vertretern Englands, Amerikas, Frankreichs, Argentinens und Brasiliens bestellen und an die Stelle der vorgeschlagenen Kommission in Paris treten soll, die auch weiterhin wenig Zustimmung findet. ״Es kann nicht behauptet werden“, so schreibt der Berichtet■statter u. a., ״daß die Konferenz einen guten Start gehabt habe. Wieder einmal sehen wir die Ergebnisse des Eintritts in internationale Beratungen ohne gründlichste und geeignete Vorbereitung, Eine Konferenz in der Hoffnung zusamntenzuberufen, daß schon irgend etwas dabei herauskommen werde, erweist sich jetzt als der beste Weg, zu einem Mißerfolg zu kommen. Hätte die einladende Macht konkrete Vorschläge vorgebracht, so wäre man leicht zu einem Ergebnis gelangt. Aber die bloße Bestätigung einer bestehenden Quote war nicht genug.“ Nichtsdestoweniger hält der Berichterstatter die Zu^mrnenkunft so vieler Fachleute für nützlich zur Klärung der allgemeinen Ansichten. Natürlich seien die Erklärungen der Regierimgen vorsichtig gehalten, da man einer umfassenden Wanderungsproblematik gegeniibcrstche, die sich erst dann voll auswirken wird, wenn die jüdischen Massen Osteurop a s in Bewegung geraten. Adoption ins Ausland Ein Beitrag zum Auswanderungs - Problem Die Zentrale für jüdische Pflege stellen und A d opt i o 11 s v c r m i 111 u 11 g des J ti d i s c h e n Fraucnhundes in Elberfeld hat schon vor 1033 Kinder ins Aus- 1 a n d vermittelt. Ah 1033 wurde die Zentrale stärker in die Aus« aniieriingsarbeit hmcingestellt. In Amerika hatte man den Wunsch, 200 geeignete Kinder aus Deutschland zu adoptieren: In USA,, wo man auch bei Vorhandensein von eigenen Kindern adoptieren kann, warten Hunderte von Eltern vorgehetis auf die Erfüllung ihrer Wünsche. Man glaubte, daß es jüdische Ellern in Deutschland gebe, die vollständig Verzieht auf ihr Kind leisten würden. Trotz der großen Nachfrage hat es drei Jahre gedauert, bis die erste Adoption nach Amerika zustande kam. Sie gelang, a's zum ersten Male amerikanische Eitern herüberkamen. Mit Hilfe der Roichsvcrtrctung wurde das erste Affidavit beschafft. Bald darauf war es möglich, ein scltpn zwölfjähriges Mädchen hinüberziibringen. Briefe der Adoptiveitern an den bisherigen Vormund zeugen von dem großen Verständnis, das sie diesem Kinde entgegenbringen. Inzwischen haben sicli wieder Eltern einen Jungen geholt, und int April hat eine auswandernde Familie ihren in Amerika ansässigen Verwandten einen kleinen Jungen mitgebracht. Andere Adoptionen stehen im Stadium der. Verwirklichung, und mehrere amerikanische Ehepaare haben sich zum Sommer zwecks Kindesannahme angesagt. Auch nach Südamer i k a, und zwar mit argentinischen Eltern schweben Verhandhingen, Anfragen liegen gleichfalls aus Australien und Neuseeland vor. Seit 1933 sind 23 Kinder zur Adoption nach Holland, Schweiz, Tschechoslowakei, Oesterreich, Dänemark, Norwegen, Belgien, Niedcrländisch-Indien und USA. vermittelt worden. Mit der Zahl von acht Kindern steht Holland an der Spitze, wo es jedoch kein Adoptionsgesetz gibt. Es muß daher gegenseitig die größte Vertrauensgrtindlage vorlianden sein. Ein Dauerpflegevertrag auf der _ Basis eines Vertrages, wie er auch in und nach dem Kriege bei der Kindcsanuahnie von Kriegswaisen gemacht wurde, soll die Versorgung der Kinder sichern. Die Zentrale dagegen tut wie bei jeder Adoption alles, damit die Kindesmutter, die sich von ihrem Kinde zu trennen vermochte, weder Land, noch Stadt, noch Namen der neuen Eitern erfährt, und in jedem einzelnen Falle werden auch die in Betracht kominenden Stellen um entsprechende Maßnahmen gebeten. So befinden sich jetzt 48 Kinder in 14 außerdeutschen Ländern. Unter den erwähnten Zahlen und Ländern ist Palästina nicht genannt. Erez Israel kann zur Adoption oder unentgeltlichen Unterbringung jüngerer Pflegebefohlener kaum in Betracht kommen. Es bedarf seiner Heime für seine eigenen Kinder. Aber langsam wachsen unsere Schützlinge heran, und mit dem Ziel auf Erez Israel versuchet! wir, sic den Bünden und der Hnchscharah zuzttfültren. Der erste Junge konnte bereits mit der Jugend-Alija nach Palästina gehen. Ein anderer befindet sielt seit kurzem auf Mittleren- Hachschara, und ein dritter ist zur Mittleren-Hachschara angemeldet. Clara Samuel

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