Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 49 (21.6.1938)
- Date
- 1938-06-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Satt• 4 JPDISCHE RUNDSCHAU Np. 49, 21. VI. 1938 Die Anmeldepflicht des jüdischen Vermögens Zur Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1038 ist in der Sammlung ,,Das neue deutsche Reichsrecht“ ein Kommentar erschienen, dem U, a. folgendes zu entnehmen ist: Zu § 1: 1) Zur Anmeldung und Bewertung ihres Vermögen? sind alle Juden ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, ferner ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit verpflichtet; ausgenommen sind nur die Juden fremder Staatsangehörigkeit bezüglich ihres ausländischen Vermögens. Den Verpflichtungen unterliegen also 7. B. auch Juden deutscher Staatsangehörigkeit, die nur im Ausland Vermögen haben, oder Juden fremder Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland wohnen, aber in Deutschland Vermögen besitzen. Nur Juden (phvsisch) sind zur Anmeldung verpflichtet, nicht auch jüdische Firmen, jüdische Kultus vereinigt! ngen, jüdische Stiftungen, jüdische Genossenschaften oder dergl. - Jüdische Mischlinge sind nicht verpflichtet, 6) Für die Abgrenzung des inländischen V e r in ö - ge ns werden die nach dem Reiclisbewertungsgcsctz gcltenden Vorschriften und Grundsätze entsprechend angewendet werden können, allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus dem besonderen Vermögensbegriff dieser Verordnung ergeben. Vgl. A11111. I zu § 2. 7) Bei einer Mischehe besteht die Anmelde- und Bevvertungspflicht stets für beide Ehegatten, von denen jeder sein Vermögen anzu/eigen hat. Gleichgültig ist, ob der nicht jüdische Ehegatte dcutsehbliitig oder jüdischer Mischling ist. Diese Vorschrift ist die einzige Ausnahme von dem Grundsatz des 1 Abs. I, daß den Verpflichtungen der Verordnung nur Juden unterliegen. Die Kinder ans einer Mischehe, die jüdische Mischlinge sind, werden nicht verpflichtet. — Voraussetzung für die Verpflichtung des nichtjüdischen Ehegatten ist das Bestehen der Ehe. ist die Ehe beim Inkrafttreten der Verordnung geschieden, für nichtig erklärt oder durch den Tod des jüdischen Teils aufgelöst, so entfallt die Verpflichtung für den nichtjudischcn Teil. Dagegen bleibt der nur getrennt lebende nichtjüdische Ehegatte eines Juden \erpflichtct. 1enso ׳ist für jedes rrmögensver zcichtus dazu alle i nicht Sacher Ferner falle. Wirtschaft?« nach s rechnet >gcn; egeh auch solche, ulitliehen Vorschriften t rlit 1 Eigentum des urneners sielten, i.uxu.sgcgensninue, tue zur Ausstattung der Wohnung des Pflichtigen gehören, im Inland hergestellte Personenkraftwagen und Jachten, Kiinstgcgcnstände aller Art, ferner Renten und Ansprüche auf gesetzliche Vcrsorgungsbe/üge. Auel! sind Vermögensteile anzumeldcn, die nach Maßgabe des Steuc,״rechts zwar 7um Vermögen gerechnet werden, aber nicht der Besteuerung unterliegen, wie etwa die Freibeträge nach drin Vermögensteucrgcsctz, die 5000 RM. übersteigen, oder das ausländische Vermögen eines nach dem Vcrniögcusteuergesctz beschränkt steuerpflichtigen Jitden deutscher Staatsangehörigkeit. — Nach dem Muster j das Ve und י et re nach den Vci lögensa schaftEches Vermögen, Grundvermögen ((in und Boden, Gebäude), Betriebsvermögen und sonstiges \ mögen, insbesondere Kapitalvermögen, anzugeben. Das Mu! folgt damit der Einteilung des Rciclisbewertungsgcsct •(<׳1 §) ausgelegt werden können; danach gehören zum Hausrat allgemeine״ die beweglichen Sachen, die der Ausstntti mg du m d gcgei Klei Was! e w (111 n 1 ich e n (i esc h ä f 15 - eine Beeinflussung des Jüdisches Leben in Chile Von unserem Biriclierstatter Santiago de Chile, 14. Juni In der Zeit vom 25. bis 30. Mai fand in Santiago der E jüdische Jugendkongreß in Chile statt. In Chile leben etwa 12 000 Juden; wenn daher die 25 Delegierten zu diesem Kongreß allein in Santiago von fast 1000 Jugendlichen zwischen 17 und 30 Jahren gewählt wurden, so ist das bezeichnend für den Enthusiasmus, der unter der jüdischen Jugend vorherrschte, und der zum Gelingen des Kongresses beitrug. Die Eröffnung am 25. Mai verlief sehr feierlich. Der Präsident der Zionistischen Vereinigung von Chile, Samuel Goren, hielt eine eindrucksvolle Ansprache. Die jüdischen Studenten, die bisher in der Mehrzahl dem jüdischen Leben in Chile fern!geblieben sind, waren mit einer starken Delegation vertreten, bei der die zionistisch gesinnten Elemente den Ton angaben. Höhepunkt des Eröffnungsabends war die Rede, die Frau Ariel Benzion, weiche Chile in1 Aufträge der Wi/.o besucht, an die Versammelten richtete. Diese Rede war neben den Ausführungen von Samuel Goren dazu angetan, dem Kongreß einen zionistischen Stempel aufzudrücken. Die Sitzungen und Beratungen waren von einer bewundernswerten Harmonie beherrscht und am Schluß des Kongresses war das erreicht, was man erstrebte: Die Vereinigung der gesamten jüdischen Jugend Chiles in der ״Fcdcraeiön Juvenil Judia de Chile“. An dem Kongreß nahmen Delegierte aus allen größercii Städten Chiles teil, auch ein Vertreter der Interessengemeinschaft der deutschsprechenden Zionisten. Zum Präsidenten der jüdischen Jugendorganisatiori von Chile wurde der Zionist Leon Gombcroff gewählt. Dieser Dachorganisation unterstehen vier jüdische Jugcndgruppcn des Landes, darunter die zionistische Jugend- Organisation, zu deren Präsident Miguei Maldavski gewählt wurde. Im Aufträge der Wizo-Zcntralc besucht Frau Ariel Benzion Chile. Frau Benzion, die im Jahre 1026 bei ihrem ersten Besuch in Chile die hiesige Wizo gegründet hat, wurde herzlieh aufgenommen. Es ist zu erwarten, daß es Frau Benzion gelingt, die Sammlung, welche sie für die Wizo vornimmt, mit Erfolg durchzuführen. Die berühmte chilenische Dichterin Gabriela Mistral traf nach langer Abwesenheit von Chile im vorigen Monat wieder in Santiago ein und wurde von den Behörden und der Bevölkerung aufs wärmste begrüßt. Unter den Delegationen, die sich am Bahnhof zum Empfang eingefunden hatten, befand sich auch eine jüdische, gebildet von Frau Adela de F I a t a u und den Herren Leopoldo L i f s c h i t z und Samuel Ci o r e n. Die Delegation überbrachte Gabriela Mistral die Grüße der jüdischen Kolonie Chiles. Im vorigen Monat starb der langjährige Vorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende des Gemeindebundes deutsch• sprechender Juden, Pablo Lcvy, der über acht Jahre in Chile ansässig war und sich durch sein stets gefälliges und freundliches Wesen die Hochachtung aller erworben hatte. Die Wertschätzung, die Pablo Levy unter den deutsch• sprechenden Juden genoß, kam bei der Beerdigung zum Ausdruck, an der sich fast alle deutschsprechenden Juden beteiligten. Der jüdische Violili-Virtuose Victor Tcvah trat vor einiger Zeit mit großem Erfolg als Dirigent des Symphonie- Orchesters an die Oeffentlichkeit. Der russisch-jüdische Pianist Benno Moi sei witsch gab mit großem Erfolg im Tcatro Municipal sein erste« Konzert in Chile und veranlaßte das Publikum durch seine Kunst zu Beifallskundgebungen, wie sie selten gehört wurden. Der jiddische Schauspieler Lconid S o k o l o w, der bereits im vorigen Jahr in Santiago gastierte, wird wieder in Santiago auftreten. Er ist diesmal von der Schauspielerin G. Ninina begleitet. Heinz Gott hilf Preises aus dem Umstand, daß cs sich um Gegenstände in jüdischem Besitz handelt, zu erwarten ist, wird dieser Gesichtspunkt unberücksichtigt bleiben müssen. 3) Einzusetzen ist der gemeine Wert, den der einzelne Yermögenshestandteil am 27. 4. 1038 gehabt hat. Die Einheitswerte können daher regelmäßig nicht übernommen werden. I) Die Freigrenze wird nach dem Rohvermögen errechnet. Die persönlichen Gebrauehsgegenstände und der Hausrat gehören, soweit sie nicht Luxusgegenstände sind, ohne Rücksicht auf ihren Wert nicht zum Vermögen. Sie werden also hei der Ermittlung der freigestellten Vermögen nicht mitgerechnet. Zu § 4: 1) Die Benutzung des amtlichen Musters ist zwingend vorgcschricbcn. Oie Nichtbenutzung würde Strafharkeit nach § 8 begründen. Die Anmeldepflichtigen sind daher auch gehalten, sich das Muster bei den bekanntgegebcnen Stellen zu verschaffen. 2) Die Regelung der Frage, wo die Anmeldung abzugeben ist, wenn der' Anincldende im Reichsgebiet keinen Wohnsitz hat, steht noch aus. 3) Die Gewährung einer Nachfrist kommt nur für Einzelfälle, bei denen besondere Gründe vorliegen, in Betracht; bei der Prüfung der Gründe wird entsprechend dem Zweck der Verordnung ein .strenger Maßstab anzulcgen sein. Von der Abgabe einer schätzungsweisen Vermögcnsanmcldung und -bewcrtung bis 711m 30.6. 1038 kann eine Befreiung durch die höhere Verwaltungsbehörde in keinem Falle erteilt werden. Zu § 5: 1) Der Anzeigepflieht ist ohne schuldhaftes Zögern zu genügen. Die Abgabe der Anzeige vor Eintritt einer Vermögensveränderung ist nicht vorgeschrieben. 2) Die Anzeigepflieht gilt auch für Vermögens verander 11 ngen, die in der Zeit zwischen dem 27.4. und dem 30.6. cintreten, ohne Rücksicht darauf, oh das Vermögens- Verzeichnis bereits abgegeben ist oder nicht. 3) Welche Yermögensvcründcrungen über de״ Rahmen einer angemessenen Lebensführung oder des regelmäßigen Geschäfts- \ erkehrs hinausgehen, kann nur für den Einzelfall entschieden werden. Bei dem Geschäftsverkehr wird es insbesondere auf die Größe und Art des Unternehmens ankommen, also ein relativer Maßstab angelegt werden müssen; dabei sind nicht Geschäftsvorgänge, auch wenn sie erhebliche Werte betreffen, anzuzcigen, sondern Vermögens Veränderungen, die die Höhe des Vermögens betreffen. — Da es der Zweck der Anzeigepflieht ist, die Uebersicht über die Hohe des jüdischen Vermögens auf dem laufenden zu halten, muß die Anzeigepflieht auch dann gelten, wenn sich ohne Bestandsänderung der Wert des Vermögens ändert. 4) Nach dem Wortlaut der Verordnung müssen nach dem 27.4.1038 5000 RM oder mehr neu erworben werden. Bei der Errechnung des erworbenen Betrags bleibt daher das Vermögen, das bisher unter die Freigrenze fiel, außer Ansatz. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt. Zu § 7: 1) Die Vorschrift enthält für den Beauftragten für den Vierjahresplan zunächst die Ermächtigung, zu verhindern, daß die wirtschaftlichen Kräfte der Juden in Deutschland in einer Weise tätig werden, die den Zielen des Vierjahres• plans entgcgenläuft, und anderseits auch die Ermächtigung, den positiven Einsatz des jüdischen Vermögens für die Zwecke des Vicrjahrcsplans durchztiführcn. Die Ermächtigung umfaßt die Befugnis, alle in dieser Hinsicht notwendigen Maßnahmen ohne Rücksicht auf bestehende Zuständigkeiten und Rechtsvorschriften zu treffen. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann Rechtsverordnungen und allgemeine Verwal• fungsvorschriftcn erlassen — die Befugnis hierzu ergibt sich bereits aus der Verordnung zur Durchführung des Vierjahres• plans vom 18.10. 1036, oder er kann allgemeine Anordnungen oder auch Einzelanordnungen treffen. Aus der Wirtschaft Der Name der Firma G. 0׳ B. Fcldbcrg Nachf. GmbH, in Stettin ist in ״Herrenklciderwerke Odermark GmbH, vorm. G. fk B. Fcldbcrg“ geändert worden, die Firma wurde als deutsches Unternehmen anerkannt. — Das Kaufhaus Richard Steinhart in Düsseldorf ist in arischen Besitz übergegangen und wird unter der Firma Schumann & Co. fortgesetzt. — Die Firma .,Osta" Ostdeutsche Joppen- und Hosenfabrik Ucgnitz gellt am 1. Juli 1038 in arischen Besitz über. -— Der Fabrikationsbetricb, das Inventar und die arische Gefolgschaft der Firma Cohn, Wälder (k Co, Berlin, Fabrikation von jugendlichen Damcnmäntcln und Kostümen, sind von Hellmut Walther und Werner Wagenführ Übernom* men worden. — Das Manufaktur- und Modewarengeschäft Sclma Josefsohn in Guttstadt (Ostnr.) ist in arischen Besitz übergegangen und wird unter der Firma Leo Keuchel weitergeführt. __ Die ״Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik“ ver• öffentlidit in ihrem Juni-Heft eine״ Aufsatz von Dr. Arthur Lilienthal über das Verhältnis von ״Gemeinden und Reichsvertretung‘•, wie es sieh auf Grund des Gemeindegejetz.es vom 28. März gestalten wird. Dr. Werner Cahnm a!1 ri, München, gibt einen Ueberhlick über die ״Struktur der jüdischen Bevölkerung in Wien“, f ragen des Sozialrechts und der sozialen Arbeit behandeln Fritz Wittelshöfer und Herta Souhami. Den Arzt werden vor allem ״Medizinische Reiseeindrücke aus Palästina“ von Prof. Dr. Hermann Strauß und ein Sitzungsbericht der Aerzte-Oesellschaff für Palästina (״Zum Arbeitsproblem der Frau in F.rez Israel“) interessieren. Die Britischen Israeliten 1660 führte und da? 1820 7111״ 'ersten Male auszugsweise gedruckt wurde, finden wir unter dem 11. Oktober 1663 folgende Notiz: .,Nach lösch gingen meine Frau und ich, von Herrn Rawlin-on geführt, in die Synagoge. Die Frauen waren nicht zu sehen!unter ihren Gittern, und etwas steht da in einer Lade, vor dem sie sich alle neigen; ich glaube, es ist ihr Gesetz. Der ganze Gottesdienst wird hebräisch gesungen. Dann nahmen sic das Gesetz aus der Lade und trugen es herum, vier oder fünf Lasten, und lösten einander ab. Dazu wird gesungen. Schließlich beteten sie für den König, wobei sie den Namen portugiesisch aussprachen, auch heoräisch. Aber, o Gott! was für Unordnung, Gelächter, Scherzen, keine Aufmerksamkeit, nur Durcheinander im ganzen Gottesdienst! Mehr wie Tiere als wie ein Volk, das den wahren Gott kennt, nie hätte ich mir vorgestellt, daß eine Religion so verrückt gehandhaht werden könnte wie diese.“ (Der puritanische Pepys, dem Shakespeares Dramen nicht imponieren konnten, konnte auch nicht ahnen, daß das fröhliche ״Durcheinander“ in der Synagoge ein Freudenfest, Simchath Tora, kennzeichnete.) Solcher Fremdheit dem Judentum gegenüber steht eine seit Jahrhunderten in den hritischeri Landen wechsende Ucberzeugung, daß die ,,z e 11 n Stämme“ des jüdischen Volkes im Altertum nicht verloren seien; vielmehr gehörten u. a. die Engländer, Schotten und Iren zu deren Nachkommen, eine Annahme, die durch immer neue mehr oder weniger ״wissenschaftliche" Darstellungen gedeckt wird. Besonders der heldenmütige Stamm Dan habe sich weit über Europa verbreitet, wofür mancherlei Strom- und Landesbenennungen zeugten; Dnjepr, Dnjestr, Donez, Danubius (Donau) und Danmark. Die einstigen Bewohner Irlands seien ,,18־ raelifen“ gewesen, die auf ihren Wanderungen über Spanien auf die gnitc Insel kamen. Von den vorchristlichen irischen Königen haben drei David und drei Salomo geheißen, ln einem bei altirischen Auszeichnungen und Titeln häufigen Terminus will man den hebräischen Namen einer Tochter des Königs Zidkija wieder erkennen; mit dieser Tochter seines Königs sei der Prophet Jeremia nach Aegypten gefloheu und, während unsere Ueherlieferung nur weiß, daß der Prophet im Exil' gestorben ist. behaupten die ״Rritischen Israeliten“, die jüdische Königstochter sei nach Irland gekommen, habe hier den legendären Irenkönig Heriman geheiratet und dann den leidenden Propheten nachkommcn lassen. Was tat Jeremia in Irland? Er gründete ein ״Haus der Weisheit und Prophetie“, offenbar eine Art Lehrhaus, und half das erste — Parlament der Welt gründen, wie vielfach mit großem historiologisehcm Aufwand nachgewiesen wird.. So ergibt sich jedenfalls der offensichtlich aooestrebte Nachweis einer direkten Abstammung des englischen Königshauses von jenem Irenkönig Heriman und der Tochter aus davidischem Geschlecht, und Edward VIII., der jetzige Herzog von Windsor, mit seinem eigentlichen Namen I3avid, war genau der hundertste David seit dem jüdischen König auf dein Thron, Professor Rawlinsfon weist acht skythisehe Stämme als die nach Britannien eingewanderten acht ״Sachsen“-Stämme nach, die Semiten gewesen seien, und die Ahtedung des Name.ns Schotten von Skythen findet sich noch!läufiger. Wieweit das alles (wir haben nur einen Bruchteil der in Frage kommenden Meinungen erwähnt) wissenschaftlich zu belegen und von Belang ist, bleibt ein Kapitel für sich; interessant auch für uns ist, daß neben den zahlreichen angelsächsischen Organisationen, die sich der Pflege solchen Gedankengutes widmen — die wichtigsten sind die ״Britisch- Israelitische Föderation“, die ״Anglo-Judcans“ und, in Texas, die Prophctical Society — in Amerika auch eine ״Society of the Bibel in the Hands of its Creators“ arbeitet, die von und auf jüdischer Seite der gleichen Richtung folgt. Ihr Führer heißt David Horovitz und ist der Sohn eines litauisehen Juden, der Chasan in Schweden war. Horovitz war 1927, 1928 und von 1931 bis 1931 in Palästina und begann da seine Ideologie unter dem Eindruck von Mosche Gibori, einem merkwürdigen als Einsiedler lebenden Mysti• ker und Bibel-Kommentator. Oibori (und seine Anhänger) glaubt, den ״Schlüssel“ gefunden zu haben, mit dem die Bibel 7.11 lesen und zu lösen ist, so daß alle ״Widersprüche“, die die Bibelkritik feststellt, hinfällig werden; Horowitz ist ein orthodoxer Jude. Horovitz läßt in New York zurZeit den etwa 2000 Seiten umfassenden Bibelkommentar Giboris drucken, hebräisch und englisch, und die ״Britischen Israeliten“ erwarten ihn mit Spannung, weil hier die Verknüpfung der zehn Stämme mit den heutigen Briten, Schotten, Iren und demnach auch Amerikauern besonders klar dargestcllt sein soll Daneben gilt Gibori im engeren Kreise längst als ״Prophet“, von dessen Gaben der verstorbene Raw Ktik wie der sefardsche Raw Usicl, Rabbi Jakob Meir und Hillel Zeitlin sich überzeugten. Die Unruhen von 1029, die Entsendung der Peel-Kommission, den Teilungsplan und anderes mehr hat er vorausgesagt, nach Träumen, und auch er selbst ist durch die gleichen und gleichzeitigen Träume zweier Jerusalemer Rabbis in der Sanhedrin-Höhic, wo er als Einsiedler hauste, entdeckt worden. Man erwartete nun wohl Wunder von ihm, aber er schweigt, und nur sein Werk soll für ihn sprechen. Die Prophetische Gesellschaft, deren Zentrale in Texas und deren Leiter John Quincey Adams ist, unterscheidet sich von den anderen, ähnlichen angelsächsischen Bewegungen insofern, als sic auf das Judentum, wie es ist. und auf die Juden ein besonderes Augenmerk richtet und in ihnen den Kcrnstamm des großen Volkes sicht, zu _ dessen anderen Stämmen sie Briten, Iren, Schotten, Walliser und Anglo- Amerikaner zählen. Vor einem Vicrfeliahrhundert wurde von dieser Seite eine großzügige Ansiedlung von Juden in Texas propagiert, ein Plan, der damals von der jüdischen Territoriali*tengruppe Israel Zangwills aufgenoinmen wurde, um dann aber bald im Sande zu verlaufen. Seit Jahren ver• breitet die Gesellschaft apologetische Lektüre mit stark religiösem Akzent und entsendet zahlreiche Wanderprediger, die in amerikanischen Kirchen auftreten. H,