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Jüdische Rundschau · 1938-06-17 · Heft 48 (17.6.1938) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
43 (1938)
Issue
Heft 48 (17.6.1938)
Date
1938-06-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 48, 17. VI. 1938 Feststellung jüdischer Betriebe Eine neue Verordnung zum Reichsbürgergesetz IN ALLER KURZE In London fand eine Versammlung der Leitung der World Union for Progressive Judaism unter Vorsitz von Rabbi Israel Mattuck statt. Die Tagung beschäftigte sich u, a. mit der religiösen Situation in Palästina. Das Palästina-Komitee der World Union for Progressive Judaism hat einen Aufruf erlassen, die Bewegung zur Schaffung progressi- V«r jüdischer Gemeinden in Palästina zu unterstützen. Die ungarische Regierung hat eine Verordnung erlassen, derzufolge in die Advokaten-, Ingenieur- und A c r z t c k a m m ern neue Mitglieder nicht a u f gc - n 0 m m e n werden dürfen, bis nicht entsprechend den durch die Regierung in einer besonderen Verordnung fcstzusetzcnden Normen die Verhältniszahl der jüdischen und nichtjitdischcn Mitglieder der einzelnen Kammern festgestellt wird. Bei den G e m e i 11 d e w a h 1 e n in Teplitz-Scliönau erhielt die jüdische Partei 3 Sitze, in Prcßburg 2 Sitze, in Tcschen 2 Sitze. In Przemvs! kam es zu a n t i j ü d i s c h e n A u s s c!1 r c itungen, bei denen cüie Anzahl von Juden verwundet wurde. In Tarnopol kam es zu antijüdischen Ausschreitungen. Zwei polnische Studenten wurden in Warschau zu Gefangnis wegen Besitzes von Bomben und Handgranaten verurteilt, mit denen sie beabsichtigt hatten, jüdische Läden zu überfallen. Bei einem Grolifmcr in der lettischen Stadt Liuzin wurden 30n Juden obdachlos,. Die ägyptisch <? R c g ic r 11 n g hat die Ernennung von Rabbi G h a 1 m X a h 1; in 1: f f e 11 d 1 in Kairo zum Uberrabbiner von Aegypten und Sudan bestätigt. In den ersten acht׳ Monaten des vergangenen Jahres, beginnend mit dem 1. ()ktobvr, iiat die ״II;1 d a IS a" in Amerika 610 00» Dollar für ihre Palistimi 11b• it aufgebracht. Das ist das größte Sammi111;g--ergcbni5 in der gleichen Arbeil.-periode seit 2) Jahren, Die Firma Louis Stern, Km /.waren engros, Görlitz, ist in arischen Besitz tibergeganeeit. David Pinskis neues Drama ״Der Schneider wird Krämer■', das im Nevr Yorker Dalv’s Theatrc unter Martin Wolf«ohns Regie aufgrfuhrt wurde, ist eine groteske Komodle. Es ist die Geschichte des Menschen, der sielt vor dem Wasser ins Feuer rettet: der Schneider Sam in New York, der vom Schneidern nicht recht leben kann, hat eine kauft, Getränke' n[1mm<1h!!nkt werden, eine Tan/har. .. Aber Sam hat kein Geld, Also muH die Famike daran glauben, Sam legt dem Familienrat sein Projekt vor, <.13י niemand imponiert, bis endlich Sams Frau eingreift und aus dem Fenster springen will. Nun werden die harten Gemüter weicher, mail verhandelt, die Familie gibt Geld, der ״Kram־‘ wird eröffnet, aber es_ ist ein Geschalt der Familie, jeder Geldgeber redet drein. Soweit ist das Stack realistisch, eine hü!wehe Satire. Aber nun überstürzen sielt die Ereignisse, es wird amerikanisch grotesk. Drei Gangsters erscheinen und räumen die Kasse aus. Glücklicherweise hat Sam zwei Konten auf der Bank nebenan. Ein feiner Herr erscheint und verlangt 50 Dollar monatlich für ,,Protektion“, sonst würde es bald zerbrochene Fensterscheiben und Knochen geben; Sam muß zahlen. Sammler jüdischer Wohlfahrtsorganisationen erscheinen mit ihren Büchsen und Listen, Sam ist das ״Rückgrat“ der jüdischen Welt, Sani zahlt. Und die Batik nebenan ist bankerott, Sams Guthaben verloren. Und zu allein Unglück macht ein Großunternehmen Sam gegenüber ein Konkurrenzlokal auf. Sam ist ruiniert. Die Familie verlangt ihr Geld zurück, das ist der tiefste Punkt in Sams ״Karriere bergab“, und das brave Sclineiderlein, sonst immer ein stiller, netter, in seiner Utibcholienluit sympathischer Mensch, der keiner Fliege etwas zuleide tim kann, brüllt in seiner Verzweiflung: ״Was tut mau!:-״, daß. es e.üca kalt über den Rucken läuft. Er kommt׳ in seiner Not /:״ ,־!״Briefkasten ״-Redakteur einer kor׳ 1\״ t , ‘ 1 ' V \ ־. 1■ 1י ’ יי. ,!!V ־Gau n ' 01״ g> ' 1 '1 ׳'1! * י 's 11• t,1 1 k.hrt Darstellung von ZiMuhh',‘, und" IkoMin; der Autor '’steht über den so/iahm ׳Ambitionrn seiner Figuren timi nimmt er keine andere I! mleiiz hat nF den Humor. Im Reichsgesetzblatt I 91 vom 15. Juni erschien eine vom 14. d. Mts. datierte Dritte Verordnung zum Reichsbürger־ gesetz. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut: Artikel I § 1. 1. Ein Gewerbebetrieb gilt als jüdisch, wenn der Inhaber Jude (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom I I. November 1035 — ReichsResetzblatt I S. 1333) ist. 2. Der Gewerbebetrieb einer offenen Handclsgcsellsch aft oder einer Kommanditgesellschaft gilt als jüdisch, wetin ein oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter Juden sind, 3. Der Gewerbebetrieb einer juristischen Person gilt als jüdisch, a) wenn eine oder mehrere von den 2ur gesetzlichen Vertretung berufenen Personett oder eines oder mehrere von den Mitgliedern des Aufsichtsrats Juden sind; b) wenn Juden nach Kapital oder Stimmrecht entscheidend beteiligt sind. Entscheidende Beteiiigung nach Kapital ist gegeben, wenn mehr als ein Viertel des Kapitals Juden gehört; entscheidende Beteiligung nach Stimmrecht ist gegeben, wenn die Stimmen der Juden die Hälfte der (iesam tstimmenzahl erreichen. 4, Die Vorschritten des Absatz 3 gelten entsprechend für bcrgreclitliche Gesellschaften, die keine Rechtsfähigkeit besitzen. § 2. Wenn bei einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgcsellschaft auf Aktien am 1. Januar 1938 kein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats Jude war, so wird vermutet, daß Juden nach Kapital oder Stimmrecht nicht entscheidend beteiligt (tj 1 Abs. 3 Buchstabe b) sind. Die gegenteilige Vermutung gilt, wenn an dem genannten Tage ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsiclitsrats Juden waren. § 3. Ein Gewerbebetrieb gilt auch dann als jüdisch, wenn er tatsächlich unter dein beherrschenden Einfluß von Juden steht. § 4. (1) Die Zweigniederlassung eines jüdischen Gewerbebetriebes gilt als jüdischer Gewerbebetrieb. (2) Die Zweigniederlassung eines nichtjüdischen Gewerbebetriebes gilt als jüdischer Gewerbebetrieb; wenn der Leiter oder einer von mehreren Leitern der Zweigniederlassung Jude ist. § 5. Der Reichswirtschaftsminister kann mit Wir-kung bis 1. April 1040 von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 Buchstabe a Ausnahmen bewilligen. § (). Die Vorschriften der §§ 1, 3 und 4 finden auf Vereine, Stiftungen. Anstalten und sonstige Unternehmen, die nicht Gewerbebetriebe sind, entsprechende Anwendung. Artikel II § 7. (1) Die jüdischen Gewerbebetriebe werden in ein Verzeichnis eingetragen. Der Reichsminister des Innern bestimmt die Behörden, bei denen das Verzeichnis geführt wird. (2) Die Eintragung von Gewerbebetrieben, an denen Zionistische Veranstaltungen in Oberschlesien. Am 4. April sprach in Hin den bürg Fritz Tau, Beuthen, über ,,Die zionistische Idee und jüdische Gegenwart“. — Am 9. April sprach in der Beuthener Zionistischen Vereinigung Rabbiner Dr. Geld, Breslau, über ״Weltliche und religiöse Einstellung zu Erez Israel׳‘. Anschließend fand eine Aussprache statt. — Am 13. April sprach Fritz. T a u in Ratibor über ״Mittelstands-Kolonisation und Auswanderungsmöglichkeiten nach Palästina“. Bekanntlich hat die erste Gruppe von Siedlern aus Oberschlesien bereits die Aufbau-Arbeit in Gan Chajim begonnen; deswegen fanden die Ausführungen über die Mittelstandskolonisation besonderes Interesse. — In Tost sprach Fritz Tau über ״Die Aus- Wanderung nach Palästina". Der Vortrag wurde von der zahlreich erschienenen Zuhörerschaft mit Beifall aufgenommen. — Am 4. Mai zeigte Fritz Tau in G 1 e i w i t z die letzten Palästina-Bildstreifen des KKL. Anschließend hielt er ein Referat über ״Aktuelle zionistische Fragen“. — In!linden bürg fand am 5. Mai ein Vortrag von Lehrer l ang über ,,Jüdische Kirnst“ statt. Anschließend sprach Fritz Tau über ,,Auswandcruiigsmöglichkeiten nach Palästina“. — Am 7. Mai sprachen in Beuthen Kurt Berg über ״Aktuelle Palästina-Fragen unter besonderer Berücksichtigung der jugendlichen Auswanderung“ und Fritz Tau über ״Die neue Sehedule“. Anschließend wurden die beiden letzten Palästina-Bildstreifen des KKL gezeigt. In New York fand eine Konferenz, der zentralen j i d - dischen Kulturorganisation der Vereinigten Staaten statt. Juden fremder Staatsangehörigkeit beteiligt sind, bedarf der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. § S. (1) Die Eintragung in das Verzeichnis wird von der Behörde (§ 7) verfügt. (2) Die Verfügung ist dein Inhaber des Gewerbebetriebes /umstellen. Er kann binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen. § 9. (1) Die X’erftigimgsbehörtle {§ 8) kann der Beschwerde ahhclfcn; will sie ihr nicht abhclfen, so hat sie die Sache der höheren Verwaltungsbehörde zur Entscheidung vorzulegen. (2) Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet auch in sonstigen Zweifelsfälleii. (J) Gegen die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde steht dem Inhaber des Gewerbebctricbes hinnen einer Frist von zwei Wochen nach Zu- Stellung die weitere Beschwerde an den Reichswirtschafteminister zu. § 10. (1) Die Beschwerde (§ S Abs. 2, § 9 Abs. 3) ist bei der Behörde, deren Entscheidung angefochten wird, schriftlich einzulegcn und zu begründen. (2) Bei unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist kann die Einlegung der Beschwerde nachgeholt werden. § 11. Die Eintragung eines Gewerbebetriebes in das Verzeichnis wird vollzogen, wenn die Verfügung, den Gewerbebetrieb einzutragen, unanfechtbar geworden ist. § 12.!־'allen die Voraussetzungen, die zur Eintragung geführt haben, weg, so wird der Gewerbebetrieb in dem verzeichnis gelöscht. Behauptet der Inhaber des Gewerbebetriebes den Wegfall der Voraussetzungen und wird sein Antrag auf Löschung abgelehnt, so finden die Vorschriften über die Beschwerde iS 8 Abs. 2, § 9, § 10) Anwendung. § 13. Im Lande Oesterreich treten an die Stelle der vorstehenden Verfahrensvorschriften die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsvcrfahrcnsgesetzes (OeBGBl. Nr. 274/1925). Die Beschwerden nach § 8 Abs. 2, § 9 und § 12 gelten als Berufungen. § 14. Die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde oder des Reichswirtschaftsministers kann auch von dem zuständigen Gauleiter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei beantragt werden. § 15. Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedermann gestattet. § 16. Listen oder Zusammenstellungen jüdischcr oder nichtjüdischer Gewerbebetriebe dürfen nur nach Maßgabe des amtlichen Verzeichnisses angefertigt werden. Artikel III § 17. Der Reichswirtschaftsininister wird ermächtigt, Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Inneren und dem Stellvertreter des Führers anzuordnen, daß Gewerbebetriebe, die im Verzeichnis der jüdischen Gewerbebetriebe eingetragen sind, von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab ein besonderes Kennzeichen führen müssen. Vermögenssteuerpflicht jüdischer Sportvereine. Entspreehern! der Rechtsprechung über die Verniögcnssteucrpflicbt jüdischer Anstalten (vgl. ״Jüdische Rundschau“ vom 13. April 1937) bat der R e i c h s f i n a!1 zh o f in einem Urteil vom 17. März 1938 ausgesprochen, daß auch die Betätigung jüdischer Sportvereine keinen gemeinnützigen Charakter hat. In Warschau fand eine Konferenz jüdischer dramatischer Gesellschaften und Theaterkomitecs statt, die sich mit der Lage des jüdischen Theaters in Polen beschäftigten. HB Aus der ״JÜDISCHEN RUNDSCHAU" v. 20. 6.1913: Herr S o k 0 I 0 יזו wurde am 15, Juni in Washington als Vertreter der Zionistischen Organisation von dem Leiter der auswärtigen Politik der Vereinigten Staaten, Staatssehretär Bryan, empfangen. ll'ic zu erwarten war, hat die Kiewer Gerichtskammer in ihrer Sitzung vom 6. Juni die Anklageschrift gegen Beilis genehmigt und den Beschluß gefaßt, diesen wegen Beteiligung ander Ermordung Justschlnskys vor das Geschworenengericht zu stellen. und andern I airw ,1׳du• de.' gleiche Fest: Milcli in'der Frühe, Fier, ]tu: l׳T, ׳ Kii'-e, länii und alles Gut e nach dem und Puten und Knien und uoidenc .Suppe und Fest und Feiert ne und andern Murren-. he!;innt es von neuem. Der Dorfjude ist froh und selisr und in der Freude der Gastliehkeit wohrhaft v ie im Paradies. Doch selbst ein Quell versiegt einmal, und d״s Gastwirts Quell war so spärlich. Als unser Dorfjude keinen Ptennist mein־ in der 'Fasche hatte, lief er zu den Bauern, nahm Gcflügel auf Borg, kam in Schulden und sorgte doch nicht, sondern ihm war selig wohl, solchen Gästen gast freundlich 7,u sein. So wars nm Mittwoch, und Donnerstags war die Not itn Haus, alle Vorräte aufgezehrt und nichts mehr zu borgen. Zehn, zwölf Gäste so kostbar Tag um Tag bewirtet, wo er selbst ein armer Schlucker war — und nun hungerten seine Kinder und hatten kein Krümchen Itrntes. Da lief der Dorfjude, um noch ein Huhn, eine Gans nufzutreiben, von I(Ruschen zu Häuschen, von Scheuer z.11 Scheuer, niemand borgte mehr, und mit leeren Händen sollte er heimkehren. Darüber brach ihm fast das Herz: einmal in seinem I.cben »endet ihm der Herr der Welt so \ornohme Gäste, und er hat nichts, um die Pflicht der Gastfreundschaft zu erfüllen; und was soll er ihnen abends vorsetzen? Und er selbst hungert, und seine Kinder haben keinen Brocken Brot, sic fasten den ganzen ,Lag, und die Gäste warten. Die Scham überströmt sein Gesicht: zum ersten Male in seinem Leben spürt er die Pein der \rnmt, und die Qual seiner Not läßt nicht ab, es quält, ihn nun, daß Frau und Kinder in zerschlissenen Kleidern und barfuß gehen, und gar die A cd teste, was solll aus ihr werden, sie ist schon erwach- Ben, über zwanzig, kein ganzes Kleid auf dem Leib, von Mitgift gar nicht zu reden. Und das llrnis? Eine Ruine, das Dach durchlöchert, Risse in den Wänden, und im Haus ein paar alte Bänke und leere Fässer, Armut, Elend, bittere Not! Und Tränen stehlen sich ihm aus dm Augen und laufen ihm über die Wangen in den Bart, und er hebt die HSnde zum Himmel und fängt an, Gott zu mahnen: ״Gott im Himmel! Warum hilfst du mir nicht! Hilf mir doch! Hilf mir, hilf!“ Und darauf war gewartet worden. Die Sonne war »chon untergegangen, als der Dorfjude lieimkam und »eine Gäste bereits vor dem Hause sah, das Pferdchen eingespannt lind Aleksa fahrbereit auf dem Bock. Beklommen und niedergeschlagen, mit verweinten Augen fragte er: ״Schon? Ihr wollt schon ahrcisen?“ Da lächelte der Baal Sehern: ״Was haben wir hier noch zu tun? Was du hattest, haben wir schon verzehrt. Was also noch?“ Beschämt stand der Dorfjade da und — wieder eine Träne. ״Du wirst uns viel leicht ein bißchen begleiten?“ fragte der Baal Schern, und der Gastwirt sagte: ״Mit der größten Ehrerbietung“, und war ein wenig aufgernuntert, denn auch Gästen ein Stück Weges das Geleit: zu geben, ist eine gute Pflicht. Er spannte sein Pferd vor sein Wägelchen, sie fuhren mitsammen los, es war Nacht geworden, Wolken wuchsen mächtig über den dunkelnden Himmel, der Baal Sehern saß da und lächelte, es wurde finster und düster, sie waren weitab vom Dorf, als der Baal Schern plötzlich Aleksa halten ließ und dem Gastwirt sagte: ״Genug jetzt. Wir wollen uns verabschieden. Du mußt heim. Es wird düster, und du könntest dich noch verirren.“ Der Dorfjude stöhnte auf und sagte, als der Baal Schern nach dem Grunde fragte: ״Ueber meine Armut. Wenn ich nicht so arm wäre, hätte ich euch nicht vor dem Sehnbbath fortgclassen.“ Der Baal Schern antwortete: ״Klage nicht, Gott wird dir helfen. Und wenn es einen Wald zu kaufen gibt, so kauft man! Hörst du, was ich sage? Man kauft! Und wenn man ihn noch nicht ganz bezahlen kann, so gibt man Angeld und zahlt später das übrige. Verstehst du?“ Der Dorfjude versteht kein Wort. Aber er schweigt:. Sie nehmen Abschied und fahren weiter, der Gastwirt heim. Die Finsternis wird immer tiefer, der Dorfjude kann sich nicht beruhigen vor Pein und Wehmut, sein Pferd trabt dahin und schreckt ihn plötzlich aus seinen trostlosen Gedanken auf, indem es stehen bleibt, daß fast das Wägelchen umkippt, und schrill aufwiehert. Da sind sie nun mitten im schwärzesten, dichten Wald und nirgends weder Weg noch Ster! Verirrt! Der Dorfjude klettert vom Bock herab und tastet sieh mit. den Händen zurecht. Mit einem Male sieht er, v. ie verzaubert: ein Feuerlein flackert vor ihm auf, steht zün־־c'nd vor seinen Augen, hüpft, winkt, ruft, — und er spür:, cs ruft ihn, und erschrickt bis auf den Grund seiner Seele; er weiß, was das bedeutet, und folgt dem Feuerlein lind das Feuerlein hüpft ihm voran, züngelt, hüpft, winkt und hüpft bis zu einem Baum und bleibt stehen, steht und rührt sieh nicht. Der Dorfjude weiß, was in solchem Fall zu tun ist, zerrt sich den Stiefel vom rechten Full herunter und, krach!, wirft er ihn und trifft die Stelle. Als es tagte, sah der Mann seinen Stiefel im breit aufgespnltenen Stamme eines Baumes, grub an der Stelle im Moose nach, fand einen eisernen Topf, grub ihn aus, öffneie ihn und fand einen Schatz. Der eiserne Topf war voll goldener Dukaten. Bald fand er sich auch zurecht im Wald und kehrte in sein Gasthaus zurück. Am gleichen Tage noch ließ ihn der Gutsherr, dessen Sehankpüehtcr er war, wissen, daß der Wald verkauft werden sollte. Der Gutsherr wolle in das Land an der See reisen, und der Preis für den Wald sei so und so hoch. Da erinnerte sich der Dorfjude dessen, was ihm vom Waldkauf gesagt worden war, zahlte Angeld von den goldenen Dukaten des Schatzes, den er im eisernen Topfe gefunden hatte, und versprach den Rest einige Tage später zu bringen, wenn er einen Kaufpartner gefunden hätte. Nun ging es mit dem Dorfjuden bergauf, Kaufherren kamen und kauften Holz, und sein Vermögen wuchs von Tag zu Tag.. Später verschwägerte er sich sogar mit dem Rabbi der Stadt, dessen Sohn, ein großer Lerner, unseres Gastwirts Aelteste heim führte .., Und später erzählte der heil ige Baal Schein Tow die ganze Geschichte seinen Schülern und schloß: ״Es war schon lange her, daß der Schatz für den Dorfjuden vorbereitet war. Der Dorfjude wußte aber nicht, daß er arm war, und so mahnte er nicht darum, und da er Gott nicht bat und um gar nichts betete, sollte der Schatz verfallen. Es war soweit, und ein anderer hätte den Wald gekauft. Was ich getan habe? Ich brachte den Menschen in große Not, da spürte er, daß er ein Ilubcnichts war, mahnte Gott und bekam, was ihm längst bestimmt war.,.“ Auoh was einem bestimmt ist, muß man mahnen und ״der Mensch muß tun, dann wird ihm geholfen.“

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