Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 47 (14.6.1938)
- Date
- 1938-06-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 47,14. VI. 1938 JÜDISCHE RUNDSCHAO ׳$Slte3\ Abtretung jüdischer Auswandererguthaben Durch Devisenrmidcrlaß Nr. 57/38 DSt.—UcSt. vom 4. Juni 1938 wird in teihveiser Abänderung von Nr. 36 37 DSt.—UeSt. Ziff. II und unter Aufhebung von RE 1 36 DSt.—UeSt. Ziff. III Nr. 1 Abs. 4 mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet: 1. Genehmigungen zur Abtretung von Aus wart• dererguthaben im Sinne der Richtlinien für die Devisen- Bewirtschaftung an devisenrechtliche Ausländer gemäß RI 1152 sind bis auf weiteres nicht mehr zu erteilen. Das gleiche gilt für Vorbescheide, durch die eine Genehmigung zur Abtretung künftiger Auswandererguthaben in Aussicht gestellt wird. 2. Sperrguthaben eines Auswanderers, die erst nach der Auswanderung aus der Veräußerung von Wertpapieren oder dadurch entstehen, daß Wertpapiere rückzahlbar geworden sind, sind als Auswandererguthaben zu behandeln. Von der Regelung unter 1 gelten folgende Ausnahmen: 1. Die Abtretung von Auswandererguthaben kann im Rahmen der allgemeinen Richtlinien genehmigt werden, wenn das Guthaben nicht einem Juden (§ 3 der Ersten Vcr- Ordnung zum Reichsbiirgcrgesetz vom 14. November 1935, Reichsgesetzbl. I S. 1333), oder wenn es einem ausländ isehen Staatsangehörigen zusteht. 2. Die Abtretung von Auswandererguthaben kann ferner genehmigt werden, wenn das gesamte Vermögen des Antragstellers ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten 5000 RM nicht übersteigt. 3. Ist einem devisenrechtlichen Ausländer die Genei!- migung zur langfristigen Anlage oder sonstigen Verwendung von Auswandererguthaben im Inland erteilt worden, so können auch die zur Durchführung des vorgesehenen Geschäfts erforderlichen Abtretungen von Auswandererguthaben genehmigt werden, sofern in der Person des bisherigen Inhabers des Aus- Wandererguthabens keine Bedenken bestehen. 4. In Fällen, in denen eine Genehmigung zur Abtretung von Auswandererguthaben aus besonderen Volkswirtschaftliehen Gründen ausnahmsweise geboten erscheint, ist dem Reichswirtschaftsminister zu berichten. * Durch diese Bestimmungen ist eine wesentliche Aenderung der bisher für die Verwertung von Auswan•- dererguthaben maßgebenden Regelung erfolgt. Auswandererguthaben sind die auf Reichs- oder Goldmark lautenden Forderungen eines Auswanderers, die vor seiner Auswanderung entstanden sind. Nach RE 45 3(! zu III, Abs. 4, konnten bisher Wertpapiersperrguthaben nur auf Antrag nach den für Auswandererguthabe!! geltenden Grundsätzen hinsichtlich ihrer Verwertung Verwendung finden, soweit die betreffenden Veertpapiere seit der Auswanderung ununterbrochen dem Aus- Wanderer gehörten. Insoweit wird jetzt ergänzend bestimmt, daß Sperrguthaben eines Auswanderers, die erst nach seiner Auswanderung aus der Veräußerung von Wertpapieren oder dadurch entstehen, daß Wertpapiere rückzahlbar geworden sind, ohne weiteres — also ohne Antrag — als Auswanderer- Guthaben zu behandeln sind. Nach den bisher im Ri 11,52 niedergelegten Bestimmungen, die eine ergänzende Regelung im RE 36 37 v. 25.3.37 fanden, konnten derartige Auswanderer-Guthaben genehmigungspflichtig an ein e!1 anderen Auswanderer abgetreten werden, wenn dies nicht mittelbar oder unmittelbar zur Abdeckung der Forderung führte. Die jetzt getroffene Regelung bestimmt, •daß derartige Genehmigungen zur Abtretung grundsätzlich dann nicht mehr erteilt w erden sollen, wenn es sich um Guthaben j ii d i - scher Auswanderer handelt. Eine Ausnahme gilt nur für nichtjüdische Auswanderer und allgemein für Auswanderer ausländischer Staatsangehörigkeit, für die die Abtretung von Auswanderer-Guthaben im Rahmen der allgemeinen Richtlinie'!! wie bisher genehmigt werden kann. Dies gilt auch für Vorbcscheide, durch die eine Genehmigung der Abtretung künftig Geschichten vom Drashner Row Die ostjüdische Volkserzählung birgt unermeßliche Schätze jüdischen Humors, und es gibt keine Erscheinungsforin des religiösen und weltlichen Alltags, keine Figur und keinen Beruf des ostjüdischen Milieus — kurz, nichts mit irgendeinem Sinne wahrnehmbares im ostjüdisehen Lebensraum, was nicht Stoff für eine harmlos-lustige oder bissige, liebenswürdig-ironische oder nachdenkliche Geschichte gäbe. Uni die Figur des ״Row“, des geistigen Oberhauptes des Städtchens, gruppieren sich naturgemäß besonders viele Erzählungen, und wenn auch in allen das Typische diese! Erscheinung, die liebenswürdige Weltfremdheit des immer nur Lernenden, in humoristischem Lichte erscheint, so ist doch die Haltung im allgemeinen eine respektvolle. Es liegt aber im Wesen des Humors, daß er sich an seinem Objekt überspitzt, und so gibt es einige Geschichten, worin die Wcltfremdheit des ״Row“ um der Pointe willen leicht boshaft gesteigert wird in eine Einfalt und Närrischkeit, die nur deshalb den Row zum Träger wählt, weil er ihr in seiner Ahnungslosigkeit gegenüber weltlichen Idingen auf halbem Wege entgegenkommt. Held dieser Erzählungen ist der ״Drashner Row“, und von den Geistesblitzen dieser bei aller ״Scliautigkcit“ liebenswerten Gestalt hat I. CI1, Rawnitzki eine Anzahl gesammelt. Die I hr Ein Jude kommt zum Drashner Row und beklagt sich bitter über seine Frau. ״Rebbe, ich kann mit meiner Frau nicht weiter zusammenleben! Ich halte es nicht länger aus — ich will mich scheiden lassen. Es ist eine Schande zu erzählen — aber: sie trägt fort, was sich in der Wohnung findet! Eine Uhr hab’ ich gehabt, die hat sie mir auch noch weggenommen!“ ״Woher weißt du“, fragte der Row, ״daß gerade sie es gewesen ist? Vielleicht verdächtigst du unberechtigt eine unschuldige jüdische Tochter?“ ״Was redet Ihr, Rebbe, ich habe sie doch selbst ertappt und die Uhr gefunden, und wißt Ihr wo? Bei ihr — entschuldigt vielmals — unterm Hemd!“ ״So." Der Row versinkt in Gedanken. Nach einer Weile: ״Gut. Jetzt hab ich noch eine Frage: Was für eine Uhr war das? Eine Taschenuhr oder eine Wanduhr?“ Die klugen Hühner Der Drashner Row hatte die Gewohnheit, jeden Schabbcs vor dem Tscholcnt fSchalet) ein Gericht aus gehackten Eiern zu essen. Eines schönen Schabbes fehlte die Delikatesse. Der Palästina־ Pavillon für die New -Yorker Welt-Aus Stellung Bei der Xcw-Yorkcr Welt-Aus- Stellung im Jahre 1939 wird das jüdische Aufhauwerk in Paiästina in einem Pavillon gezeigt werden. Das Gebäude, dessen Modell nebenstehend zu sehen ist, wurde von Arich El- Hanani und Xorvin R‘. Lindheim entworfen. Der Grundstein zum Gebäude wurde aus Palästina gebracht. Er stammt aus der Mauer einer Svnagoge ans dem 3. Jahrhundert, die hei der Gründüng der Kolonie Chanita aufgefunden wurde. zur Entstehung gelangender Auswanderer-Guthaben in Aussicht gestellt war. Wenn das gesamte A k t i v - V e r m ö g c n jüdischer Auswanderer RM 500(),״״ nicht übersteigt, so kann ebenfalls die Abtretung des Auswanderer-Guthabens genehmigt werden. Achnlich wie in der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26.4. l‘)3§ zu § 3, Abs. 2, ist auch hier allein das reine Aktiv-Vermögen maßgebend, so dal) die auf dem Vermögen ruhenden Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden. Soweit bereits Ausländern die Genehmigung zur langfristigen Anlage oder sonstigen Verwendung von Auswandercr-Giitliaben erteilt worden ist, können auch die zur Durchführung notwendigen Abtretungen genehmigt werden, sofern in der Person der bisherigen Inhaber der Auswanderer- Guthaben nach den oben skizzierten Bestimmungen keine Bedenken bestehen, Es darf sich hiernach also insbesondere nicht um jüdische Auswanderer deutscher Staatsangehörigkeit handeln, bei denen das Vermögen die vorgesehene Freigrenze von RM 5000,— übersteigt. Erweiterte Zionistische Gruppenverbandsvorstandssitzung in Beuthen (O.-S.). Am 22. Mai fand in Beutlien die erweiterte Gnippcnverbands-Vorstandssit/ung für Oberschlcsien statt, bei welcher der neue Vorsitzende des Zionistischen Gruppenverhandcs, R.-A. Schindler (Hiiidenburg), den Vorsitz führte. Dr. Franz Meyer (Berlin) behandelte wesentliche Fragen der gegenwärtigen zionistischen Politik sowie Siedlungsfrage!!. Im zweiten Teil seines Vortrages nahm er zur Auswanclerungssituation, zum Ocmcindcgcsetz usw. Stellung. Bei dem Referat von Dr. Meyer waren als Gäste die Herren Justizrat Kochmami (Gleiwitz), der Vorsitzende des obcrschlesischeu Gcmeindcvcrbandes, sowie Apotheker Kunz, der Vorsitzende der Gemeinde Beutlien, erschienen. Anschließend an den Vortrag fand eine Arbeitssitzung der Ortsverbandsvorstände statt, in welcher Arnold Wiener und Fritz Tau längere Ausführungen machten. Zur Diskussion sprachen 11. a. R.-A. Ehrlich (Gleiwitz), Georg Neulacnder (Beuthen), Dr. Werner und Dr. Weinstein (Hiiidenburg). Unter allgemeiner Zustimmung wurde die Durchführung der neuen Aktion für den ״Mifdeh Zioni“ beschlossen. Diese Aktion wird nur bei allen organisierten Zionisten durchgeführt. Sie gilt der Hilfe für Palästina in dieser kritischen Stunde. Zum 40jährigen Berufsjubiläum von Professor Dante Lattes, dem Herausgeber der italienisch-jüdischen Zeitschrift ״Israel“ und bekannten zionistischen Führer, erschien ein Jubiläumsband mit zahlreichen interessanten Beiträgen, vorwiegend die Geschichte des italienischen Judentums betreffend. Die Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens Zur Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens, die mit der Verordnung vom 26. April angeordnet worden ist, wird noch eine Durchführungsverordnung veröffentlicht werden. Da die Anmeldung jedoch bis zum 30. Juni vollzogen sein soll, sind inzwischen die vorgeschricbcnen Formulare bereits an die Polizeibehörden wcitergclcitet worden. In Berlin sind cs die elf Polizoiämter (nicht die Polizeireviere), bei denen die Formulare angefordert werden können. Die Vcrmögensaufstellung bat nach dem Stand vom 27. April /!! erfolgen. Die beigegebenen Anleitungen sind bei der Ausfüllung genau zu beachten. Nach den Erläutcriingen ist im Sinne dieser Verordnung Jude, wer von mindestens drei der Rasse nach volljinlischen Großeltern abstammt. Als volljudisch gilt ein (iroßeltcrntcil, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört oder angehört hat, Als Jude gilt auch der von zwei volljudisehen Großeltern abstammende Staatsangehörige jüdische Mischling, 1. der am 16. September 10)5 der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aiifgenomtneu wird, 2. der am 16. September 1035 mit einen! Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet, 3. der aus einer Ehe mit einem Juden stammt, die nach dem 17. September 1935 geschlossen ist, und 4. der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden stammt und nach dem 31. Juli 1036 außerehelich geboren ist oder wird. Artmeldepflichtig ist auch der nichtjüdische Ehegatte eines Juden, wenn die Ehe am 27. April bestanden hat. Für jedes jüdische Kind ist ebenfalls ein besonderes Vermögensvcrzcichnis einzureichen. Falls es minderjährig ist, liegt diese ('flicht dem Inhaber der elterlichen Gewalt ob, Ueber das Vermögen eines Mündels ist das Verrnögensverzeichnis vom Vormund oder Pfleger einzureichen. Zum Vermögen gehören nicht bewegliche Gegenstände, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, und der Hausrat, soweit es nicht Luxusgegcnstände sind. — Soweit bereits Anmeldungen ohne Benutzung des amtlichen Musters vorgenommen worden sind, sind sic nunmehr auf diesem Muster unaufgefordert zu wiederholen. Die Anmeldung hat bis zu m 10. Juni 1038 bei dem zust ä!1 d i g e 11 P o I i z c i a!11 t zu erfolgen. Sollte aus besonderen Gründen im Ein/elfalle eine Verlängerung dieser Frist deshalb in Frage kommen, weil eine vollständige Anmeldung und Bewertung bis zu diesem Tag nicht möglich ist. so ist trotzdem unter allen Umständen bis zun! 30. Juni 1938 unter Angabe der Hiiulenmgsgmmk■ das Vermögen schätzungsweise aruugcbeu und zu bewerten. ״Rebbezen“, fragt der Row seine Frau, ״wie kommt es, daß du den heutigen Schabbes vom üblichen Gebrauch abgewichen bist?‘׳ ״Der Sommer ist schon vorbei“, antwortete die Rcbbezen, ״und die Hühner legen jetzt nicht mehr soviel Eier. Früher kostete ein Ei einen Groschen, jetzt kostet es schon drei.“ ״Groß ist der Allmächtige, gelobt sei er“, sagt der Row, ״er gibt nicht nur dem Hahn Verstand, sondern auch dem Huhn. Für einen Groschen will es kein Ei legen, es legt nur für drei Groschen!“ Das Wunder mit dem Hemd Der Drashner Row war nebbich schrecklich ungeschickt, ein richtiger ״Sehlimmesalnik“, und seine Frau, die Rcbbezen, hatte darüber reichlich zu singen und zu sagen. Am schlimmsten aber war, was sich jeden Freitag mit dem Hemd abspielte! Wie so der Gebrauch war, gab sic ihm an jedem Freitagnachmittag frische Wäsche ins Bad mit und schärfte ihm jedesmal ein, er solle beim Anziehen daran denken, das Hemd auf die richtige Seite zu drehen, damit er cs, wie es sich gehört, mit der rechten Seite nach außen anzöge. Natürlich vergaß er jedesmal daran und zog das Hemd links an, und man kann verstellen, was er von der Rebbczcn zu hören bekam, wenn er so mit dein verdrehten Hemd wieder erschien; aber, es half alles nichts: kam der nächste Freitag — trug er das Hemd wieder links. Eines schönen Freitags hat die Rehbezcn die Geschichte satt, und beim Einpacken der Wäsche für das Bad dreht sie eigenhändig das Hemd auf die rechte Seite. Trifft sich doch gerade, wie mit Fleiß, daß dem Row beim Anziehen einfällt, was sich jeden Freitag mit dem Hemd tut — also nimmt er das Hemd, dreht es um und zieht es an. Der Row׳ kommt vom Bad nach Hause, und die Rcbbezen wirft einen Blick auf seinen Anzug — wieder dieselbe Geschichte! Die Rebbezen packt die Wut: ״Was ist das für ein wüster Traum! Ich verstehe überhaupt nichts mehr! ich allein habt: mit meinen eigenen Händen das Hemd nach rechts umgedreht, und jetzt kommst du an und trägst es wieder links!“ ״So?“ — der Drashner Row ist über alle Maßen verwundert —, ״du sagst, du hast es auch umgedreht? Nicht zu verstehen! Das heißt: es ist ja zu verstellen: es ist ein• Wunder! Ein unerklärliches Wunder! Du hast umgedreht, und ich habe umgedreht — und es bleibt links!" Dr. R a b i n o w i t z Neue jüdische Lieder Nachdem eine Zcitlang das ostjiidische Volkslied sich größter Beliebtheit erfreute, beginnen nunmehr die palästinensischen ticsänge auf die jüdischen Komponisten immer größere Anziehungskraft aus/unben. Gerade in letzter Zeit sind eine Anzahl von palästinensischen Liedern, in mehr oder weniger gelungenen Bearbeitungen, erschienen. Der J i b 11 e 11 - Verlag veröffentlicht zw ei Lieder von Julius Chajcs. Mit Chajcs, der ungeachtet seiner Jugend schon ziemlich viel komponiert, aber erst vor kurzem, nach einem Aufenthalt 111 Palästina, den Weg zum jüdischen Melos gefunden hat, tritt eine vielversprechende Begabung in den Kreis der jüdischen Musik. Vor der Hand allerdings scheint seine künstlerische Auffassung noch unverändert. Das nielodische Material, das vom Dur-Moll-System stark abweicht, erfordert einen andersgearteten harmonischen Unterbau. Die starken Spanmingskurven innerhalb des Melodischen streben nach einer mannigfaltigeren, differenzierteren Harmonik und rhythmischen Gliederung, Die zwei Lieder ״Mah jafim Haleot bichnan“ und ״Adarim״ verwerten palästinensische Melodien von großer Beseeltheit und Eindringlichkeit. Chajcs Harmonisierung wirkt jedoch etwas monoton. Mit einer stereotypen, terzfreien Akkordtechnik allein ist es nicht getan. Die Substanz des jüdischen Melos erfordert unbedingt eine weit anspruchsvollere Klanggestaltung. Stärker dem Liedhaften verhaftet ist Paul Dessau, der Komponist der ״Hagadah“ und der Filmmusik zu ״Awodah“. Er gestaltet jedes der zwei palästinensischen Volkslieder (״Schirat Roch", ״Al Ssefat Jam Kincrcth“), Edition Omanuth! zu einen! fein differenzierten Klangbild von großer Eindring• liebkeit, wobei das Harmonische dem Melosin schönster Weise angepaßt ist. Diese Lieder dürften bald in keinem Program 11! einer jüdischen Veranstaltung fehlen. In «ine eigene Atmosphäre eingetaucht sind die ״Drei palästinensische Liebeslieder“ (Jibnch-Edition) von M. Rothmüller. Auch er benutzt bekannte Gesänge aus Erez Israel, aber die Melodien sind nicht nur verwendet, sondern mit forntaler Gewandtheit und starker Klangsinnlichkeit zu ״Kunstliedern“ umgeformt. Durch verschiedenartige Durcharbeitung der Strophen, eine fein abgewogene, abwechslungsreiche Harmonik und plastischen Klavierpart gewinnt Rothmüller eine künstlerische Steigerung und musikalische Verfestigung. Leider wird durch derart kunstvolle Bearbeitungen den schlichten Melodien ihr ursprünglicher, rein gesanglicher Charakter geraubt. Unsere Volksgesänge sind durchweg einstimmig. Um so sparsamer muß man bei der Ausgestaltung und Umarbeitung vergehen. Der junge, außerordentlich talentierte Komponist verfügt über eine bemerkenswerte Begabung des Fotmens. Joachim Stutschexvsky