Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 46 (10.6.1938)
- Date
- 1938-06-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2651273-2653549-2653584--32268-2683980- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Haifa 2× ep/1047930
- Harbin 1× ep/2128248
OCR text
Seite 4 JUDI5CHE RUNDSCHAU Nr. 46, 10. VI. 1938 Beamte in Oesterreich Im Reichsgesetzblatt vom 1. Juni wurde eine Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufs- Beamtentums vom 31. Mai 1938 veröffentlicht. Die Ver- Ordnung findet auf alle Personen Anwendung! die am 13. Miirz 103S öffentliche Bedienstete im Lande Oesterreich waren. Nach § 3 der Verordnung sind jüdische Beamte, Beamte, die jüdische Mischlinge sind, und Beamte, die mit einer Jüdin (einem Juden) oder mit einem Mischling ersten ürades verheiratet sind, in den Ruhestand zu versetzen. Sie erhalten Ruhegenuli (Abfertigung) nach den für die Ver- Setzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit geltenden Vorschriften; einen fortlaufenden Ruhegenuß erhalten sie nur dann, wenn sie eine für die Ruhcgenußbemcssung anrechenbare Dienstzeit von mindestens zehn Jahren haben. Beamten,-unvärtcr (Olcichgcstellte) und Aspiranten, auf die eine dieser Voraussetzungen zutrifft. sind durch Auflösung ihres Dienstverhältnisses aus dem Dienst auszuscheiden. Sie erhalten eine Abfertigung in Höhe des zuletzt bezogenen Bruttonionatshc/ugcs oder der letzten Beihilfe. A u s 11 a h m s - weise können mit Zustimnuing des Stellvertreters des Rührers oder der von ihm bestimmten Stelle im Dienste belassen werden: 1. Beamte, die mit einer Jüdin (einem Jmien) oder mit einem Mischling ersten Grades verheiratet sind; 2. Beamte, die jüdische Mischlinge sind, a) wenn sie am 1. August ION bereits angestellte Beamte im Sinne des § 5 des österreichischen Gchaltsgesetzes 1924 waren, oder b) wenn sie im Weltkrieg an der Front auf seiten Oesterreich-Ungarns oder seiner Verbündeten gekämpft haben oder wenn ihre Vater, Sohne oder Ehemänner auf dieser Seite im Weltkrieg gefallen sind; dem Kampf im Weltkrieg stehen die Kampfe gleich, die nach ihm zur Erhaltung deutsehen Bodens und;in Juli 10)4 für die nationalsozialistische Erhöhung geführt worden oud; 3־. Bcamtcnanwärter (Gleichgestellte) und Aspiranten, die jüdische .Mischlinge sind oder mit einer Jüdin (einem Juden) oder mit einem Mischling ersten (iiades vcilu-iiatet sind, unter den Voraussetzungen der Nr. 2 h. — W, itere Ausnahmen kann der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit den! Stellvertreter des Führers?ui.iwn. Das I) 1 e n י t v c 111 .litm's der 1 einer an öffentlichen jüdisehen Schulen bleibt bis zur Neuregelung des jüdischen Schulwesens ütiberulirt. Auf Angestellte 1! n d Arbeiter, bei denen eine dieser Voraussetzungen zutrifft, sind die für die Beamten geltenden Vorschriften sinngemäl’, .111/11 wenden. Die Dienst- Verhältnisse sind zu kundigem und zwar, sofern nach Gesetz oder Vortrag nicht eine frühere Kündigung■ möglich ist, in den Fällen des '1 mit Monatsfrist zum Ende eines Kalendermonats. Die Dienstnehmer erhalten eine Abfertigung in Höhe des Dreifachen des letzten Moimtsentgcltes, außer falls ein Dienstverhältnis vorliegt, das während der auf seine Auflösung folgende!1 drei Monate ohnehin durch Zeitablauf beendet worden wäre; ist in einem solchen Fa.II eine Abfertigung zugesidiert, so bleibt diese Zusicherung nur bis zur Höhe des Dreifachen des letzten Entgeltes wirksam. Bei Dienstverhältnissen, deren Auflösung nur beim Vorlicgcn eines wichtigen Grundes oder anderer bestimmter Voraus- Setzungen zulässig ist, oder wenn das Dienstverhältnis ohne Kündigtingsmöghclikeit auf Lebenszeit abgeschlossen ist, erhöht sich die Abfertigung auf das Sechsfache des letzten Monatsentgeltes, wenn das Dienstverhältnis mindestens fünf Jahre, und auf das Zwölffache des letzten Monatsentgcltes, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre gedauert hat. — Weitere Bestimmungen regeln die Frage der Abgeltung von Ansprüchen auf Renten sowie die Frage der Versicherungsverträge zugunsten eines Dienstnehmers. Ehrenamtlich bestellte oder nicht hauptberuflich tätige Träger eines öffentlichen Amtes sind aus ihrem Amt fristlos und ohne Entschädigung zu verabschieden. Die Bediensteten der österreichischen Radio- Verkchrs-A.-O. (Ravag), auf die eine der Voraussetzungen des § 3 zutrifft, werden wie Angestellte und Arbeiter iin öffentlichen Dienst behandelt. Notare, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, sind aus dem Amte nusziischeiden. Wenn die Voraus- Setzungen für einen Anspruch nach dem Notarversicherungsgesetz 103S nicht bestehen und der aus dein Amte gcschicdene Notar bedürftig ist, kann ihm ein widerruflicher Unterhaltsbcifrag gewahrt werden. Das Dienstverhältnis der Notariatskandidaten Et entsprechend zu beenden. In der Verordnung ist weiterhin bemerkt, daß die Tat- Sache der Abstammung allein die Entlassung nicht mit der Begründung rechtfertige, daß der betreffende Beamte nach seinem bisherigen politischen Verhalten nicht die Gewähr dafür biete, daß er jederzeit für den nationalsozialistisehen Staat eintrete. jüdisches aus Frankreich. Unser Pariser K.-Berichterstatter schreibt: Der kulturelle Zentralverband der Pariser Sefardirn hat in diesen Tagen seine Ocncraiversammlung abgchaltcn. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestcllt, daß zur Zeit in Paris mehr als 50 000 Juden scfardischer Abkunft leben. In der Versammlung wurde an der bisherigen Leitung Kritik geübt, die es nicht verstanden hat, eine wirklich umfassende Organisation der Scfardim zu schaffen. — Die ״Union Civiquc des Oroyants״, die der Annäherung zwischen den. religiösen Dementen aller Konfessionen dienen soll, feierte ihr vierjähriges Bestellen. Der katholische Geistliche Bonsirven schilderte die Notwendigkeit einer Einheitsfront der Konfessionen gegenüber den atheistischen Bewegungen. Itn Namen der jüdischen Religion versicherte Rabbiner Kaplan, daß das Judentum bereit sei, an diesem Friedenswerk mitzuwirken. — Unter dem Vorsitz des früheren Staatssekretärs Serol fand in Paris eine große öffentliche Versammlung statt, die sich mit den Aus- Wirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Lage der in Frankreich lebenden Fremden beschäftigte. Es sprachen verschiedene Vertreter von Organisationen, die die enge Verbundenheit der auf französischem Boden lebenden Ausländer mit ihrer neuen Heimat betonten. Im Znsammenhang mit dieser Kundgebung hat auch eine Delegation bei dem Innenminister Sarraut vorgesprochen und auf die Härten hingewiesen, die sich bei der Anwendung der neuen Fremdengesetze ergeben haben. Minister Sarraut versprach, den Behörden eine wohlwollende Prüfung der zweifelhaften Fäll« zu empfehlen. — Irn Rahmen der Vereinigung der deutsch sprechenden Zionisfen in Paris ״Ost und West“ hielt Kurt Rlumenfeld einen Vortrag über die Lage in Palästina. Er sprach außerdem in einem engen Kreise aktiver Zionisten i!11er die zionistische Idee in unserer Zeit. Von Rlumenfeld Vorträgen ist eine nachhaltige Belebung der zionistischen Arbeit zu erwarten. — Ain 19. Juni wird in Douaumont ein Denkmal zur Erinnerung an die im Weltkrieg gefallenen jüdischen Soldaten eingeweiht werden. Die Feierlichkeit steht unter dem Protektorat des Präsidenten der Republik, der durch den Marineministcr Campinchi vertreten sein wird. Die französischcn Frontkämpferverbände entsenden zu dieser Feierlichkeit Delegationen. Der Großrabbitier von Nancy, Haguenaucr, wird einen Gottesdienst abhalten, dem u. a. der Bischof von Verdun, Polin!,in, beiwohnen wird. ״Wizo, Karlsbad.“ Die Sommer-Zusammenkünfte finden regelmäßig jeden Dienstag, 16 Uhr, im Hotel Lincoln- Kirsch statt. 10 Sätze über Jugendalija 1. Jugendalija heißt Einwanderung von Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren nach Palästina. 2. Wohin kommen die Jugendlichen? Eine große Anzahl von palästinensischen Siedlungen und Heimen hat sich zur Aufnahme von Gruppen der jugendalija bereit erklärt. Mit den Siedlungen werden Verträge geschlossen, nachdem sie auf Vorschlag des zuständigen Departments der Jewish Agency von der Regierung unter hygienischen und erzieherisehen Gesichtspunkten zur Aufnahme von Jugendalija als geeignet erklärt worden sind. 3. Was tun die Jugendlichen in Palästina? — Die Jugendliehen arbeiten täglich 4 bis ft Stunden körperlich, am Nachmittag erhalten sie theoretischen Unterricht, Der allgemeine Unterricht erstreckt sich auf Hebräisch, Bibel, jüdische Geschichte, Landeskunde, Literatur und Naturwissenschaften, später Englisch oder Arabisch. 4. Wie sind die Jugendlichen untergebracht? — Sic wobneu in geschlossenen Gruppen in besonderen Häusern unter pädagogischer Leitung. Es besteht ein Normaltyp für diese Häuser, wobei ein Haus vier Zimmer mit je 4 bis 6 Betten umfaßt. 5. Wie ist die Gesundheitspflege? — Nur solche Siedlungen dürfen Jugendalija aufnehmen, deren klimatische und hygienische Lage sie dam befähigt. Für die Gesundheitspflege sind in den Gruppen besondere Fachkräfte angestellt, die nicht nur die ärztliche Uebcrwachung, sondern auch die Kontrolle über alle hygienischen Erfordernisse ausüben. Alle Jugendlichen sind Mitglieder der Kuppat Chol im (Allgemeine Krankenkasse). Darüber hinaus hat die Jewish Agency Fiirsorgerinnen eingestellt, die die Gruppen überwachen. 6. Was geschieht mit den Jugendlichen nach der zweijährigen Ausbildung? — Die Siedlungen verpflichten sich verfraglich, den Jugendlichen nach Beendigung der zweijährigen Ausbildungszeit Arbeitsplätze in der eigenen Wirtschaft oder an einer anderen Stelle zu verschaffen. Die Mehrzahl der Jugendlichen in den bisher zur Entlassung gekommenen Gruppen sind zusammcngeblicben und haben ihre Einordnung gemeinsam vorgenommen. Fs ist nicht zulässig, daß Eltern oder sonstige Angehörige, die in Palästina leben oder später nachkommen, die Jugendlichen vor Abschluß der Ausbildtingszeit aus den Gruppen hcrntisnchmen. 7. Bisherige Leistling. — 2184 Jugendliche wurden bis Ende März 1938 nach Palästina gebracht. 958 Jugendliche haben bis jetzt die Ausbildung beendet. Sie leben und arbei« ten zum größten Teil gruppenweise auf dem Lande. 35 Siedlungen und Heime in Palästina haben Jugendalija-Gruppen aufgenommen. 8. Was kostet die Ausbildung in der Jugendalija? — Die vollen Kosten für Unterhalt und Ausbildung betragen monatlieh 60 RM. In Ausnahmcfälleu können nach Vereinbarung die monatlichen Kosten bis auf 45 RM. herabgesetzt werden. Wird eine Ermäßigung für die Unterhaltskostcn sowie ein Zuschuß zu den Kosten des Vorbereitungslagers und der Reise beantragt, so ist ein entsprechender Antrag durch die örtliche Gemeinde über die Bezirksstelle fiir Bcrufsuinschichtung an die Jüdische Jugendliilfc, Berlin-Charlottcnburg 2, Kantstr. 158, zu stellen. 9. Die religiöse Jugendalija. — Innerhalb der Jüdischen Jugcndhilfe betreut der ״Ausschuß fiir religiöse Jugendalija“ die Alija der religiösen Jugend. Der Ausschuß arbeitet mit dem Brith Chaltizim Datiini (Bacliad) zusammen. Die Ein- Ordnung in eine religiöse Gruppe erfolgt nach dem im Anmeldcbogen ausgesprochenen Wunsche der Eltern und des Jugendlichen selbst. Der Weg zur Alija ist der gleiche, ebenso die Kosten. 10. Wie sollen die Jugendlichen die Zeit zwischen Schulentlassung und Einordnung in die Jugendalija ausnutzen? — Die Zeit zwischen Beendigung der Schule und der Einreihung in die Jugendalija soll bereits zur Vorbereitung für das spätere Leben in Palästina ausgemitzt werden. Es ist daher zweckmäßig, daß sich die Jugendlichen sofort nach Bcendigung der Schule bei der Jüdischen Jugendliilfc melden, die die Schulkurse eingerichtet hat. In Vorbereitung befindet sich eine Schule auf dem Lande, in der die Jugendlichen geistig und körperlich auf Palästina vorbereitet werden. Die zentralen Lerngcbietc sind Hebräisch, jüdische Geschichte und Palästina-Kundc. Für Mädchen, die in der Zwischenzeit hauswirtschaftliche Stellen aimclmien, sind in einigen Städten Nachmittagskurse eingerichtet. Für religiöse Jugendliche wird besonders der Besuch der Hoffmannschcn Jeschiwa (Lern- Zentrum) in Frankfurt a. M. zweckmäßig sein] * Anfragen sind 7u richten an das Büro der Jüdischen Jugendhilfe, Berlin-Charlotten bürg 2, Kantstr. 158, Ngb. 11. Sprechstunden; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 3.39 bis 5.30 Uhr, und nach telephonischer Vereinbarung. (Tel. 91 55 56 57׳.) Sir Lawrence Oliphant Ein englischer Vorläufer Herisis Vor fünfzig Jahren starb auf einer Fahrt nach seinem Gehiirtslandc England ein englischer Adliger, der zuletzt in Haifa gelebt hatte, um dem Lande und den Menschen nahe zu sein, denen er sein Leben geweiht hatte: Sir 1 awrence Oliphant, den einst Lilienblum den ״neuen Kyros“ genannt hatte. Als der grauhaarige, hochgewachsene Engländer mit den scharfgeschnittenen Zügen einst mitten unter die ratlosen jüdischen Flüchtlinge aus Rußland und Rumänien trat, die sich in Lemberg und Brody zu sammeln versuchten, da muß er ihnen wohl wie ein Bote aus einer anderen Welt erschienen sein. Damals aber hatte er sich schon seit langen Jahren mit dem Problem Palästinas, des Landes, das einst fruchtbar und ertragreich gewesen und das jetzt wüst und baumlos war, und des Judcnvolkcs, das einst stark und festgewurzelt und jetzt vertrieben und heimatlos war, beschädigt. Oliphant gehörte zu jener eigentümlichen Reihe englischer Gestalten in jenen Jahrzehnten, die in einer seitsamen Mischung von nüchterner Politik und Mystik das Schicksal eines Landes und eines Volkes zugleich zu lösen versuchten. Aber während Disraelis Alroy nur ein traumendes Zukunftsbild von Israels Rückkehr ins Heilige Land entwarf und George Eliots Daniel Deronda in flammendeii Worten das gleiche forderte, ging Oliphant einen entscheidenden Schritt weiter: er begann praktische Pläne für den Tag und die Stunde zu entwerfen. Ein langjähriger Kenner des Orients, war er zu der IJeberzeugung gekommen, daß nirgends eine landwirtschaftliche Kolonie so zukunftsreiche Aussichten hätte wie im einstigen Lande Gilead, im fruchtbaren Ostjordanland. Sein Plan ging dahin, um mit seinen eigenen Worten• zu sprechen, ״von der türkischen Regierung eine Konzession zur Siedlung im nördlichen, fruchtbareren Teile von Palästina zu erhalten“. In der Vervvirkliciiung dieses Planes würden sich für die Völker der Erde, nicht zum mindesten für die Türkei und England selbst, wirtschaftliche und gefühlsmäßige Erfolge ergeben — sowohl die reinen Politiker wie auch jene Menschen, die an die Propheten und ihre Botschaft glaubten, meinte er dadurch auf seine Seite zu bringen. Oliphants Plan wurde von englischen Politikern wie Beaconsfield und Salisbury unterstützt; aber er mußte zu Fall kommen, als in England ein neues Ministerium cinzog. Dennoch gewährt es diesem Manne das Geschick, daß er dem Jtidenvolke noch einmal einen wichtigen Dienst leisten konnte. Er hatte sich selbst in Haifa angesiedelt, um der Stätte seiner Pläne nahe zu sein; dort traf er mit einem kleinen Trupp rumänischer Juden zusammen, die nach Erez. Israel auswandern wollten und unterwegs Schiffbruch erlitten hatten — ihr Geld war ihnen abhanden gekommen, sie waren weit von ihrem ursprünglichen Ziele abgedrängt worden. Da stand ihnen Oliphant nicht nur selbst bei; noch wichtiger war, daß er Baron Edmund Rothschild für sie gewann. Mit der Unterstützung des ״Barons“ gründeten sie dann die Kolonie Zammarin, die später als Skhron Jaakob eine der blühendsten des alten jischuw wurde. B. B.St. Die Sängerin Hertha G 1 ü c k m a nn ist, wie uns mitgeteilt wird, in Holland mit großem Erfolge aufgetreten. In der Zeitung ״Het Vadcrland“ vom 1. Mai schreibt der Kritiker A. de Waal über sie: ״Ich habe niemals Mahler so schön im Timbre, Ausdruck, Vollkommenheit der Aussprache, Reinheit der Intonation und dem jedem Lied angepaßten geistvollen Vortrag singen hören.“ Aehnüch rühmend waren die anderen Kritiken. QJ5üizfi/ie jrijftvi..... Aus der ״JÜDISCHEN RUNDSCHAU“ v. 13. 6.1913; ln diesem Jahr gab es noch am 17. Mai ausgiebigen Regen, was in Palästina zu den äußersten Seltenheiten gehört. Rußland. Der Schulminisler verfügte, daß hünflig jiidischc Kandidaten an den Hochschulen nicht mehr nach der Prüfungsnole, sondern durch das Los bis zur Errcichung der Pr oxen t n 0 r m aufiunchmen sind. Guayana als Einwanderungsland? Zu einer Anregung des sefardischen Kongresses in Amstcrdam, Juden in Niederländisch- G u a v a 11 a atvnisiedcln. äußerte sich dieser Tage ein ehemaliger Gouverneur dieser Kolonie, Baron von Ileemstra. Er wies darauf hin, daß Nieder!,ändisch-Ouayana zwar viereinhalb,»™! so groß ist wie Holland, und nur eine Bevölkerung von 170 000 Menschen hat, aber wegen seines tropischen Klimas als ungeeignet fiir europäische Einwanderer bezeichnet wurde. Trotzdem hält er es nicht für unmöglich, daß junge Juden von dem Typ, wie sie sich in Palästina bewährt haben, in das Land kommen, das infolge seiner Eignung fiir den Anbau von Zucker, Kaffee und Kakao, neuerdings auch Reis, Orangen und Bananen, gewisse Aussichten haben. Es sei aber unmöglich, jüdische Emigranten ohne eine vorausgehende sorgfältige Untersuchung der Eiiiwanderungsmöglichkeiten und ohne ein Ucbereinkotnmen mit der holländischen Regierung nach Guayana zu entsenden. Offene Auslandsstellen (genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg). Es werden gesucht: 1. Nach Aegypten ein jüdischer pharmazeutischer Chemiker. — 2. Nach Holland ein jüdischer Ingenieur mit Spezialkenntnissen in Werkzeugkunde und Feinmechanismus des Kleinmasehinenbatis, der Maschinen entwerfen und zeichnen kann. — 3. Nach Salvador ein unverheirateter jüngerer jüdischer Ingenieur mit praktischen Erfahrungen für elektrische Mascliinen und Dieselmotoren, die er aufstellen und bedienen kann. Bewerbungsschreiben handschriftlich. Einjähriger Probevertrag, Gehalt ca. 80 Dollar, späterhin gewisse Aufstiegsniöglichkeiten. — 4. Nach Litauen für eine Schlosserwerkstatt ein jüdischer Meister für Schlossermechanik, der sämtliche Schiosserarbeitcn wie Feilen, Drehen, Schmieden usw. versteht und gleichzeitig die Arbeit in der Werkstatt organisieren kann. Es handelt sich um eine Lehrwerkstätte, in der!50 Schüler ausgebildet werden. Die Schule besteht aus vier Klassen mul sieben Gehilfsinstruktoren. — 5. Für Mittelafrika ein jüdischer lediger Schlächter, der grobe Zervelatwurst, Wurst und andere Kleinwaren!!erstellen und auch geräucherten Speck fabrizieren kann. Gute englische Sprach- Kenntnisse erforderlich. — 6. Nach Chile ein tüchtiger jüdischer Herrenschneider für Großbetrieb. Einreise wird besorgt. — 7. Für Tabriz. eine jüdische Korrespondentin zwischen 30 und 45 Jahren mit perfekten Kenntnissen der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift» Französisch erwünscht, aber nicht Bedingung. Kenntnis der modernen Buchhaltung. Gewährt wird freie Reise und be* scheidenes Auskommen. — 8. Fiir ein Kaffeerestaurant in Harbin (Mandschukuo) ein musikalisches Damentrio (Kon* scrvatoriumsaiisbildung Bedingung): eine jüdische Geigerin» eine jüdische Cellistin und eine jüdische Pianistin, die auch Akkordeon spielen muß. Bei den ausführlichen Bewerbungen sind Rezensionen und Gehaltsansprüche mitzuteilen. Fester Kontrakt wird gewährt. — 9. Für Australien eine jüdische religiös freie Erzieherin im Alter zwischen 25 und 32 Jahren zu zwei Kindern (ein Mädchen von sieben Jah* ren, ein Knabe von fünf Jahren). Verlangt wird, daß die Betreffende ein gutes Deutsch und Französisch spricht und genügend musikalisch gebildet ist, um den Kindern Musikunterricht zu geben. Sie muß gut aussehen und eine ordnungsmäßige Berufsausbildung haben. Neben ihrer Tätigkeit bei den Kindern müßte sie einige Näh- und Ausbesser• arbeiten übernehmen. Für alle übrigen Arbeiten ist Hauspersonal vorhanden. Das Gehalt beträgt 104 Pfund jährlich. Die Familie wohnt außerhalb der Stadt. Zwei Monate in jedem Jahr werden an der See verbracht. — 10. Für Südafrika ein erstklassiger jüdischer Kupferschmied und ein jüdischer Werkzeugmacher. Nur vollkommen ausgcbildete und erfahrene Fachleute kommen für diese gutbezahlten Posten in Frage. — 11. Fiir eine Familie in England (rituell geführter Haushalt, 2 Erwachsene, 2 größere Kinder) ein junges kräftiges jüdisches Mädchen für alle vorkommenden Hausarbeiten. Kochkenntnisse nicht erforderlich. — Ausfuhrliehe Bewerbungen nur auf Luftpostdünnpapier. Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Paßphoto werden ausschließlich durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW6S, Lindenstr. 48—50, weitergeleitet. .. Die Israelitische Kranken-Vcrpllegungs-Anstalt in Breslau teilt mit; daß wiederholte Anfragen Veranlassung geben, darauf hinzuweisen, daß in der Ncrvcn-Abtcilung des Krankenhauses auch Kranke mit Gcmütsieidcn Aufnahme finden können, soweit sic nicht unbedingt der Behandlung in einer geschlossenen Anstalt bedürfen.