Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 36 (6.5.1938)
- Date
- 1938-05-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 36, 6. V. 1938 jüdische Rundschau Seife 3 Ein Wegbahner Zum 40. Todestag Hermann Schapira« Am 8. Mai sind 40 Jahre vergangen, seitdem Professor Hermann Schapira in Köln, wo er auch begraben liegt, im Alter von nur 58 Jahren starb. Hermann Schapira, der Heidelberger Mathematiker, gehörte zu den ältesten Zionisten in Deutschland und gründete in der Zeit der Chowewe Zion- Bewegung in Heidelberg einen zionistischen Verein. (Wir veröffentlichten in Nr. 48, Jahrgang 1037 einen Bericht über jene Heidelberger Zeit aus der Feder eines alten Zionisten.) Schon der Kattowitzcr Konferenz der Chowewe Zion-Bcwegung unterbreitete Schapira den Vorschlag, einen allgemeinen jüdischen Fonds zum Erwerb von Boden in Palästina zu gründen, und er wiederholte diesen Antrag beim I. Zionistenkongreß. Aus dieser Idee ging dann der National -Fonds hervor, der auf dem V. Kongreß im Jahre 1901 gegründet wurde. Sein Vorschlag auf dein I. Kongreß enthielt bereits die hauptsächlichsten späteren Prinzipien des National-Fonds über die Sammlung des Oeldes durch das Volk, das Verbot des Verkaufs von nationalem Boden an einzelne Juden und das Prinzip der Verpachtung auf 49 Jahre. Dem Beschluß des V. Kongresses lag der Antrag des damals bereits verstorbenen Schapira zugrunde. Prof. Schapira beantragte beim I. Kongreß auch Vorbereitungen zur Schaffung einer Hochschule in Palästina und eines Gymnasiums in Jaffa. Der zweite Vorschlag wurde bekanntlich schon vor dem Kriege verwirklicht, während die Idee der Universität, die später dann besonders von Weizmann aufgegriffen wurde, nach dem Kriege verwirklicht wurde. Schapira, der selbst ein Mann der weltlichen Wissenschaft war, der aber seiner Herkunft nach — er war ein litauischer Jude — tief im Judentum wurzelte und auch als jüdischer Wissenschaftler Bedeutendes leistete, besaß ein reiches Ahnungsvermögen für das, was nottat. So war er einer der Bahnbrecher des Zionismus, der schon in den ersten Tagen der Bewegung ihre künftigen großen Aufgaben voraussah. Sein Interesse wandte sich dabei ebenso sehr den geistigen Problemen wie denen des s o z i a 1 e n Aufbaus zu, und er hat auf beiden Gebieten grundlegende Ideen als erster verfochten, die später für die zionistische Bcvvcgung und den Palästinaaufbau große Bedeutung gewannen. Das Musische Wir veröffentlichen heute den Bericht eines jungen jüdisehen Auswanderers aus Deutschland, der in den Vereinigt«n Staaten studiert, mit dem bezeichnenden Titel ״Was gibt es in Amerika außer Brot?“ Die Fragen, die in diesem Bericht aufgeworfen und zum Teil beantwortet werden, gehören in dcrTat zu einem Problemkreis, der unsere besondere Auf merksamkeit erfordert. Wir sind heute, jeder einzelne in seinem Kreise und jede jüdische Gruppe als Ganze, so sehr in die Bewältigung der Tagessorgen eingespannt, daß wir oft der Gefahr unterliegen, das Leben nur als eine Jagd ״ach Brot aufzufassen, die Erziehung der Jugend und ihre Ausbildung allein unter diesen Gesichtspunkt zu stellen und darüber zu vergessen, daß es noch andere Sphären des Lebens gibt, als das tägliche Brot zu verdienen. Auch in unserem jüdischen Organisationsleben kommt dieser Mangel zum Ausdruck; man beschäftigt sich dort mehr oder weniger ausschließlich mit den Sorgen und Nöten materieller Art, die unseren Tag überschatten. Dabei war es gerade der Stolz, unserer jüdischen Gemeinschaft, daß es unter ihr so viele gab, die mit dem Musischen eng verbunden waren, und deren eigentliche Liebe den Künsten und Wissenschaften, dem Genuß, der Reproduktion und dein Schaffen auf diesen Gebieten zugcvamlt war. Es ist schwer, solche Interessen in einer harten Zeit zu pflegen, aber es ist notwendig, ihrer nicht zu vergessen! Audi dies ist ja ein Teil unserer Persönlichkeit, die nicht verkümmern soll, die vielmehr gerade bei den neuen Aufgaben, die diese Zeit an uns stellt, der inneren Kraft und der äußeren Entfaltung bedarf. Der Aus- Wanderer, der in überseeische Länder geht, und der Ein- Wanderer besonders in Palästina, der sich in die jii- Das Gesetz über die Rechts- Stellung־ der Staatenlosen Das deutsche internationale Privatrecht regelte bisher die Stellung der Staatenlosen in der Hauptsache i!1 entsprechender Weise wie die der Ausländer. Soweit für Ausländer die Gesetze des Staates, dem sic angeboren, für maßgebend erklärt sind, wurden die Rechtsverhältnisse der Staatenlosen nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem sie zuletzt angehörten. Durch Gesetz vom 12. April ist diese internationalprivatreehtliehc Stellung der Staatenlosen grundsätzlich geändert worden: die Aiigleiclning der Rechtsstellung der Staatenlosen an die der Ausländer fällt fort, und das für Staatenlose geltende Staatsangehörigkcitsprinzip ist durch das W o I1 n s i t z. p r i n z i p ersetzt, d. h. es kommt auf sie nicht mehr ausländisches, sondern inländisches Recht zur Anwendung. Die von dem neuen Gesetz betroffenen Rechtsverhältni.sse gebären hauptsächlich dem Familien- und Erbrecht an. Auf diesen Gebieten sind die deutschen Gerichte nicht mehr genötigt, schwierige Ermittlungen über die letzte Staatsangehörigkeit des Staatenlosen bzw. seiner Litern oder Großeltern anzustcllen und sich mit fremden Reehtsordnungen zu befassen; vielmehr brauchen sie nur deutsches Recht anzuvenden. Die hierdurch herbeigeführte Vereinfaehung der Rechtslage kann namentlich für Scheidungsklagen eine wesentliche Erleichterung zur Folge haben. Die deutsche Gerichtsbarkeit war zwar für Staatenlose auch bisher immer gegeben, selbst dann, wenn ihr letztes Heimatrecht zuständigkcitsfcindlieh war. In zahlreichen Fällen scheiterten jedoch Scheidungsklagen Staatenloser daran, daß neben deutschem Recht auch das ausländische Recht der letzten Staatsangchörigkcit zur Anwendung kommen mußte, nach welchem unter Umständen Sclieidiingsgrtinde nicht gegeben waren. Wollte sich z. B. ein Staatenloser, der früher Oesterreicher war, wegen ehewidrigen Verhaltens seiner Ehefrau scheiden lassen, so konnte er mit seiner Klage nicht durchdringen. Denn wenn auch Schcidungsgründc nach deutschem Recht Vorlagen, so reichten sie doch nach dem bisherigen österreichischen Recht nicht aus. Nach diesem können nämlieh jüdische Parteien, sofern kein Einverständnis vorlicgt, nur bei Ehebruch der Frau geschieden werden. Nach dem neuen Gesetz kommt jedoch österreichisches Recht überhaupt nicht mehr, sondern nur deutsches Recht in Betracht. Der Ehescheidung stehen daher Bedenken nicht mehr entgegen. Wenn sich ferner eine Staatenlose, die früher Belgierin war, wegen einfachen Ehebruchs des Mannes scheiden lassen wollte, so war bisher für eine solche Klage kein Raum, da einfacher Ehebruch des Mannes zwar nach deutschem Recht, nicht aber nach belgischem Recht zur Ehescheidung iiiiiiiiiiMiiiiniiiiimiiiHiiiiniiiMiiiiiiMiiiminmiiiiiimiiiMiMiiiiiiimiiiiiiiMimiiiiiiiwiimmimiiiimiiiiinmiiiiiiniiiiiiiiii DAS MITTEL Ein gelehrter und kargherziger Mann redete Rabbi Abraham von Stretyn an: ״Es heilst, Ihr gäbet den Leuten heimliche Heilmittel, und Eure Mittel seien wirksam. Gebt mir denn eins, um Furcht Gottes zu erlangen." ״Für Furcht Gottes", sagte Rabbi Abraham, ״weift ich bei mir kein Mittel. Aber wenn Ihr wollt, könnt Ihr eines tür Liebe Gottes erhalten." ״Das Ist mir noch erwünschter", riet jener, ״gebt es nur hei!" ״Das Mittel", antwortete der Zaddlk, ״ist die Liebe zu den Menschen." Aus Martin Buben ״Hundert Chasxidisthc Gesthirhien' I” dischc Kultursphärc cinordnen will, bedarf eines Reichtums an seelischen Kräften, die nicht unter der Last lies 1 ages begraben werden dürfen, wenn er sie als ein immaterielles Gut mit in die Welt hinausnehmen will. ausreicht; vielmehr muß nach letzterem qualifizierter Ehehrucii, d. h. ein in der Ehcwofmung begangener vorliegen. Nach jetzigem Recht würde aber die Klage mit Erfolg durchgeführt werden können. Zu beachten ist, daß selbst diejenigen Scheidungsklagen Staatenloser, die früher deshalb rechtskräftig abgewiesen worden waren, weil das Recht der letzten Staatsangehörigkeil eine Scheidung nicht ztilicß, nunmehr aufs neue erhoben werden können. Das Prinzip der Rechtskraft, wonach diese stets der Erhebung einer neuen Scheidungsklage entgegensteht, findet also hier keine Anwendung. Wenn sich auch das neue Gesetz auf das alte Reichsgebiet beschränkt, so ist doch die Ausdehnung auf das Land Oesterreich Vorbehalten geblieben. Justiz rat Jacob Lissner, Berlin Frankreichs neues Fremdenstatut Von unserem Berichterstatter K. Paris, im Mai Das — an dieser Stelle bereits angekiiiuhete — neue tränzösische A 11 s I ä n d e r g c s r t / ist jetzt erschienen. Die Einfuhrung zum Gesetz betont, daß Erniikrcuh mein die Ahsicht habe, mit den traditionellen Regeln seiner (iastfreimd- Schaft zu brechen. Frankreich will aber keine ״heim!!eben“ Gäste mehr und will über alle aut französischem Bmiei! leben• den Ausländer eine wirkungsvolle K 11 ״ t 1 o I ] e ausiibeii. Alle irregulär in Frankreich lebende״ Ausländer müssen mnerlialb eines Monats die notwendigen Schritte zur I rhiiiguiig der Aufenthaltserlaubnis unternehmen, amli reu falls sie eine Geldstrafe von 100 bis 109!) Frcs. und eine (iekmgmsstrafe von einem Monat bis einem Jahr zu gvu artigen haben. Die gleiche Strafe riskiert derjeniee An-I mder. der ohne Visa heimlich nach Frankreich kommt oder der einer Aus- Weisung nicht Folge leistet. Pur Fluchtbiigc. die sich die notwendige Finrciseeriaubnis nicht ver-1lütten können, ist die Möglichkeit geschaffen worden, sieh bei der ersten (ircit/stelle zu melden und dort die l'ntersuclning ilues I alles ab/uwarten. Fine tür die zahlreichen ,,staatenlosen״ Emndrii wichtige Bestimmung ist der Artikel 11 des Gesetzes, in dein der!־all jener ausgewiesenen Ausländer behandelt wird, die ketu Visa für ein anderes Land erhalten können. Diesen Ausländern, die bisher gegen die französischen Gesetze verstoßen mußten, da es ihnen unmöglich war, Frankreich zu verlassen, wird jetzt von den Poli/ciprätekten ent Wohnsitz ווה gc wie* seit, a!1 dem sic sich unter polizeilicher Kontrolle aufhaltem können. Gleichfalls wird jetzt jedem aus Frankreich ausgewiesenen Ausländer, der bis dahin gegen das Gesetz nicht verstoßen hatte, die Möglichkeit gegeben, sich mit_ besonders dafür bestimmten Beamten der Polizei über seinen Fall auseinanderzusetzen. Das Protokoll dieser .Aussprache geht dann dem Innenministerium zur endgültigen Entscheidung zu. Mit besonderer Schärfe geht das Gesetz gegen ausgewiesene Fremde vor, die nach einmaliger Abschiebung nach Frankreich z u r ii c k g e k e h r t sind oder die dem /Ausweisungsbefehl nicht Folge leisten. Unten drohen Strafen von sechs Monaten bis drei Jahren Gefängnis. Die Höchststrafen sind ferner den Ausländern altgedroht, die unter falschem Namen usw. sich in Frankreich authalten. Das administrative E reimlcnstatwt w ird durch einige Ver- Ordnungen ergänzt, die einen verstärkten Schutz der französischen Arbeit gegen die ausländische Konkur* renz zum Ziel haben. Der neue Gosctzestcxt bemüht sich vor allem, (len l'cbergang der ausländischen Arbeitskräfte in andere als im Rahmen der Arboitsorlniihmx \'orgesehene Ih/rufe sowie eine örtliche Veränderung der Ausländer zu verhindern. Die Arbcitserlatihuis gilt nurrnebr ausschließlich für ein bestimmtes Departement. Erleichterungen sind für diejenigen attslämlisehen Arbeitskräfte vorgesehen, die bereits hinge in Frankreich leben. Aus dem Jiidi'i'hen l.exilum, Band V, jüdischer Verlag. 1'!fc£ Die Gütige Novelle von Jakob Picard Das war Frau Fradcl, Tante Fradel, wie alle sie nannten, ob sie nun mit ihr verwandt waren oder nicht. Man brauchte es freiliclt nicht von ihr zu erwarten, so zu sein, wie sie war, nämlich die größte Wohltäterin des Stadtchcns, wenn wir dieses Wort für sie gebrauchen wollen, obwohl es vielleicht zu allgemein ist in seiner Bedeutung, um ihr Wesen richtig zu umschreiben. Sic war eben immer da, wenn man sie brauchte; und: ״sie hätte es nicht nötig־ gehabt“, wie die Leute stets meinten, denn sie und ihr Mann zählten zu den Wohlhabendsten der Judengemeinde. Nicht etwa, daß sie Geld gab oder anderes, das durch Geld beschafft werden mußte, Nahrungsmittel den Armen oder Kleidung, getragen oder neu, wo sie fand, daß cs nötig war — das taten andere wohl ebenso schon um der heiligen Vorschriften willen, wenn auch nicht in dem Maße wie sie; nein, überall eben, wo es zu helfen galt mit Rat und Tat, war sie einfach da, oder dachte man an sie zuerst, wenn man nicht aus noch ein wußte. Was war es aber, das sie tat? Nim, vieles gibt es außer dem, was nur durch Geld zu haben ist oder Geldes Wert hat. Wer brachte dem kleinen Salme, der kaum mehr gehen konnte und allein lebte, täglich nur ein wenig betreut von der stummen Balbinc, am Erew Schabbat, kurz bevor man in Schul ging, den roten Kidduschwein in der kleinen Flasche und einen selbstgebackenen kleinen Barchcs sommers wie winters? Es war Fradel. Wer nahm den Hühnern, ohne je etwas dafür zu fordern, kunstfertig mit einem besonderen Messer den Pips von der Zunge, damit sie wieder ihre Körner fressen konnten wie die gesunden Tiere? Die Fradel war es, zu der die Frauen vertrauensvoll darum gingen, die unruhigen Vögel unter dem Arm. Zu wem kam allwöchentlich am Speisig-Naeht, nach Schahbat-Ausgang, die schwarze Elle, die freilich längst weiß unterm Scheitel und vergrämt war, weil ihre Kinder, zwei Töchter und deren Männer, sie aus Geldsucht mißachtet hatten, seit je, so daß sie aus den Sorgen nie herausgekommen war, und brachte einige Pfennige, zwanzig oder gar nur zehn, die sie die Woche über erspart hatte, damit sie verwahrt wurden? Zu wem sagte sie dabei fast jedesmal: ״Zu euch hab* ich das meiste Zutrauen, Fradel; hebt mir das Geld auf, bis sie mich zum guten Ort bringe, und laßt mir e Mazciwo setze davon, weil meine Töchter es doch nit tun werde. Schein jisboracli wird’s euch zum Scge werde lasse.“ Und wen schickte der Doktor zu den Leuten, um ihnen zu helfen, den ungeschickten, weint eine Epidemie im Ort war, etwa Diphtherie unter den Kindern, da es noch keine sicher helfenden Einspritzungen gab wie heutzutage, und den Kleinen Sc liwcfclpulvcr in die Hälschen gehlasen werden mußte, nicht zuviel und nicht zu wenig0 Tante Fradel. — Ja, dieses und mehr verstand sie timl unterzog sieb der selhstgcsetztcn Pflicht, die die Pflicht des ewigen Gesetzes ist. Könnt ihr sie sehen, wenn sie im Frühsommer zwischen den Wiesen über die Feldwege eilte, die Sorgliche, leichten Fußes, weil sic gehört hatte, daß ein jüdischer Knecht sich beim Mähen die Sense in die Wade gehauen habe — ״man muß schon besonders geschickt sein“ —- hatten sie gesagt, ״um so etwas fertigzubringen"; da mußte sic dabei sein, schon weil er fremd war und niemand eigenen int Dorf hatte. — Oder seht ihr sie an einem frostbittcren Wintertag, da die Molken, eine graue Masse, auf das Städtchen drückten, barhaupt und nur den wollenen schwarzen Schal um die Schulten!, schnell um die Ecke nach dem Hintergäßchcn gehn, ein Häufchen Kleinholz in der Schürze vor sich hilltragend? Es ist ihr plötzlich eingefallen, beim alten Salme könne vielleicht nicht genügend geheizt sein in solch erbärmlicher Kälte. -- Dazu aber war ihr eigenes Hauswesen in Ordnung und sauber wie nur eines. Man mußte mir die Ziimknigc im Vorraum auf dem Boden stell(״־ sehen, blank und gc* scheuert das ganze Jahr wie am Tage vor Pcßaeli, oder gar die messingene Lampe mit den vier Armen inmitten der StubemJeckc. In guter Ehe lebte sie mit ihrem Manne, der Simon hieß; das mußte nach alledem so sein. Und einen Sohn hatten sie, der dem Vater beim Vichhandcl längst zur Seite stand, einen einzigen Sohn und sonst keine Kinder, den die Mutter in geheimen Augenblicken als Belobnung ansall für ihr eigenes Leben, so wie sie es führte. Das Wichtigste aber für sie selbst war das, was ihr durch die Sorge um H a n n c 11 e n L i p s c h i t z aufgetragen war, jene alte Frau, die bei Weils hinter der Synagoge zwei Dachstuben bewohnte. Lipschitz? Das ist ein Name, den cs in unserer Gegend sonst nicht gab, und bis heute nicht gibt, das ist wahr. Niemand weiß auch mehr, woher dieses Weiblein kam. Aber da ist es gewesen und war allein, ein Gegenstück etwa zum Männlein Salme, von dem schon gesprochrn worden ist. Nun, cs ׳Nt unwichtig, das. zu wissen. Nur überliefert ist uns, daß r< eine Sprache gesprochen hat, die ein wenig so klang fur die damals, w dm unserer Bruder, die ans dem Osten kamen und die -ehr fnmun waren, frömmer, als sich die Unseren glaubten; ■׳־> hatte in an doch Achtung vor dem I lannchcn. Ader nicht nur darum, man achtete cs vor allem noch aus einem anderen Gnnule: auch sie hatte einen Sohn. Dom war freiliclt niemand je begegnet, aber bewiesen war, daß er lebte und gar in Amerika״ Und alle wußten, wie das hieß dort, und seltsam wirkten die fremden Laute auf alle, ja geheimnisvoll: Kmkuk hieß der Ort, und in einem Staate namens Iowa war er gelegen; Kiokuk und Iowa — solche Worte gab es, ja. Und einer hatte einmal gesagt, man spreche sic ganz anders aus, als sie geschrieben seien; doch wußte auch er nicht, wie. Und bewiesen wurde das alles —• und das ist die Hauptsache — dadurch, daß allmonatlich ein Brief kam mit fremden Marken und Stempeln; und kein gewöhnlicher Brief war es, sondern eingeschrieben kam er und enthielt nicht nur Miltteilungen, Schriftliches, sondern jedesmal lag darin ein Fünf1dollarschein, fünf Dollar, das erzählten sie sich immer wieder. Ja, man wird begreifen, welche Wirkung solches im Stadteben hervorhringen mußte. Jemand erhielt so weit her aus der Fremde, aus Amerika gar, Geld, und soviel, daß er einen ganzen Monat davon leben konnte, wie es dem Männchen möglich war. Davon also hauptsächlich kam die Achtung, die sie vor ihr haben mußten, und man wird sie auch heute noch verstehen. Ihm selbst aber war viel wichtiger das, was in dem Brief zu lesen stand, was er kundgah über (Jen Sohn, der so weit drüben über dem Meer lebte schon viele Jahre. Wahrscheinlich ging es ihm gut. Nein, das war sicher; wie hätte er sonst regelmäßig, allmonatlich das Geld schicken können über das hinaus, was er fur sich selbst brauchte. Mehr als zwanzig Jahre sollte er schon fort sein. Aber verheiratet war er immer noch nicht, obwohl er, als er auswandertc, schon tim die Zwanzig gewesen war; darüber darbte die Mutter manchmal nach. Hiervon waten sic alle unterrichtet, und auch, daß er Heinrich hieß, wußten siej nur welchen Beruf er ausübte, das blieb ein Geheimnis. Die Mutter allein wußte es, aber sie sprach niemandem davon, weil der Sohn aus irgendeinem Grunde hatte fortmüssen und drüben schließlich bei einem Schuster als Lehrling und später a's Geselle untergekoiniiint war. aber nicht mehr Kaufmann sein konnte. Darob schämte sich das Hannchen, obwohl cs ihn liebte, wie man nur den einzigen Menschen des eigenen Blutes lieben kann. (Schluß folgt.)