Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1938-04-05 · Heft 27 (5.4.1938) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
43 (1938)
Issue
Heft 27 (5.4.1938)
Date
1938-04-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2651273-2653549-2653567--32004-2683699
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 27, 3. IV. 1938 JÜDISCHE RUNDSCHAU 5*lta 3 Das neue Gemeindegesetz Wortlaut dies Gesetzes Notizen aus Belgien Von unserem Berichterstatter Brüssel, 29, März Prof. H. Torczyner hielt eine Reihe von Vorträgen zugunsten der Hebräischen Universität. Die Universität Brüssel hatte ihn zu einer Vorlesung eingeladen. Prof. Orägoire, der bekannte Orientalist, begrüßte den jüdischen Gelehrten in herzlicher Weise. Gerade kleine Staaten wie Belgien, so führte er aus, brächten dem jüdischen Aufbauwerk das größte Interesse entgegen. Dann erzählte Prof. »Torczyner die Geschichte der Funde in Lachisch und erläuterte die Bedeutung der einzelnen Dokumente unter Zuhilfenahme von Lichtbildern. Das Publikum, unter dem man bekannte belgische Persönlichkeiten bemerkte, folgte den Ausführungen mit großer Aufmerksamkeit. Die Presse berichtete ausführlich über den Vortrag. — In Antwerpen sprach Prof. Torczyner auf Einladung des dortigen Zirkels der Freunde der AUCH FÜR s -* DEN HERRN MLEKyj ä>m1M Berlin W, Kurfürstandamm 216, Tauentzianjtraßo 11 Hebräischen Universität. Es fanden mehrere Empfänge statt. Die Sammlungen wurden unterstützt von Dr. Kaplun-Kogan, Kopenhagen, und Frau Dr. Spiegel, mul ergab einen befriedigenden Erfolg. Im Palais des Bcaux Arts fand eine große Ausstellung der Werke M. Chagalls statt, die eine Ucbcrsicht über das Schaffen des Künstlers in den letzten Jahren gab. Von besonderem Interesse waren eine Reihe von Bildern aus Palästina, die hier zum erstenmal gezeigt wurden, Darstellungen des Inneren von Synagogen und vor allem ein eindrucksvolles Bild der Klagemauer. Der palästinensische Maler Rafael M o 11 r zeigte Landschäften aus Erez Israel und Stillcbcn in einer Ausstellung, die im Bcth Zion Antwerpens veranstaltet wurde. — Der Maler Felix Nußbaum hielt in der Arbeitsgemeinschaft der Juden aus Deutschland einen Vortrag: ״Der Maler und sein Publikum“, in dem er, unter Vorführung seiner eigenen Bilder, Ideen und Methoden der modernen Malerei entwickelte. Jizchak G r ii n b a u in sprach in einem stark besuchten Meeting in Brüssel über die gegenwärtige Lage des Zionismus und entwickelte die Notwendigkeit der großen Aktion Mifde Zioni nach dem Vorbild Palästinas. P. R, Aus der Geschäftswelt Die Hcrrcnklcidcrfabrik Eicltenber^ fk Hey mann ln Aschaffenburg ist in arischen Besitz übergegangen. — Die Damen- und Mädehcnmäntcl-Fabrik Gehr, ja- C o b y, Breslau, geht am 1. Mai in arischen Besitz über. — Die Firma Bcrthold B I u m e n a u, Webwaren-Ausriistung, Berlin, ist in arischen Besitz übergegangen. — In Hambürg gingen in arischen Besitz über: S. Arendt, Spezialgeschäft für Damenklcidung, Jasser K Co., Teppiche, und ״H a u s d e 111 ־ ii t e GmbH.“ Die Damenmä11tei-I abrik Albert M i c h a e I i s, B r e s I a 11, die Firma Brüder B oc k, Fabrik für Wäsche und Bekleidung, in Göppingen, sowie das Kaufhaus Alex Michel, Halle, das bisher der Firma Brummer K׳ Benjamin gehörte, sind in arischen Besitz übergegangen. -- Die H 11 n a 11 c r O u 111 m i s c 111111 f a b r i k West he im er IV Co. ist in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Das Aktienkapital wurde von der Deutsehen Effekten- und Wccliselbank A.-G. Frankfurt a. M. übernommen. — Die Weberei M. S. Landauer, A u g s - bürg, ging in den Besitz der Firma C. F. Ploiiquet, Heidenheim (Brenz) über. — Das Beklcidiingshaus I. Rosenberg, H a y 11 a 11, ging in den Besitz von H. Pradcl über. — Das Geschäft für Haus- und Küchengeräte Max Meyer, Kassel, ging in den Besitz der Firma Thomas über, — Das Damenputzgeschäft Geschwister Gut mann, Stuttgart, ging in den Besitz von Anna und Heinrich Ellcser über. 111 einer offiziellen Erklärung wurden in Rom Berichte dementiert, nach denen Juden vom Besuch italienischer Schulen und Hochschulen fcrngclialtcn werden sollen. Das im Reichsgesctzblatt venu 30. März 1938 veröffent* lichte Gesetz über die Rechtsverhältnisse der j ü ־ d i s c h e 11 K u 1111 s v e r ei n i g 11 n g e n, dessen Inhalt wir bereits in der vorigen Nummer zusainmengefaßt Wiedergaben, lautet: ״Die Reiclisregicruiig hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird; § 1 (1) Die jüdischen Kultusvcrcinigungen und ihre Verbünde erlangen die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. (2) Mit Ablauf des 31. März 1938 verlieren die jüdischen Kultusvcreinißungen und ihre Verbände die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie diese bisher besaßen. Sie sind von diesem Zeitpunkt an rechtsfähige Vereine des bü־£erlich״n Rechts. Die Eintragung ln das Vereinsregister ist nachzuholen, S 2 Die Beamten der im § 1 Abs. 2 genannten Vercinifangen und Verbände verlieren mit Ablauf des 3I. März 93 8 ihre Beamteneigenscliaff. Sie treten mit demselben Zeitpunkt zu den Vereinigungen und Verbänden in ein bürgerlieh-rechtliches Dienstverhältnis, auf das die bisherige Regehing ihrer Rechte und Pflichten entsprechende Anwendung § 3 (I) Der Genehmigung durch die höhere Verwaltung«- bchörde bedürfen: Beschlüsse der Organe der jüdischen Kiiltiisvereiiiigungcn und ihrer Verbände a) hei Bildung, Veränderung und Auflösung der Vereinigungen lind ihrer Verbände, b) bei Veräußerungen oder wesentlichen Veränderungen von Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenscluiftliclicii oder Kunstwort haben, insbesondere von Archiven oder Teilen von solchen. (2) Die höhere Verwaltungsbehörde kann gegen die Rerulung der Mitglieder der Organe der jüdischen Kultus- Vereinigungen und ihrer Verbände Einspruch erheben. § 4 Der Reichsniinistcr für die kirchlichen Angelegenheiten kann zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes im Einvcrrichmen mit dem Reichsniinistcr des Innern Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. § 5 (1) Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1938 in Kraft. (2) Mit diesem Zeitpunkt treten entgegenstehendc Be- Stimmungen außer Kraft. (3) Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes für das Land Oesterreich bleibt Vorbehalten.“ * Die Verkündung des vorstehenden Gesetzes bedeutet einen wichtigen Einschnitt in der Geschichte der jii- (lisch e 11 G e m c i 11 d c 11 in I) e 111 s c h I ,1׳ n d. Gewiß handelt cs sich dabei in erster Linie um ein Gesetz, das die Rechts form der Gemeinden betrifft. Man darf aber nicht übersehen, daß durch die Aeiulerung der Rcchtsform —■ statt öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind die Gemeinden nunmehr rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechtes־— für die Arbeit der Gemeinden wichtige Folgen eintreten werden. Auf der Ausgabenseite dürften für die Gemeinden neue B.last u n ge n auftreten, insbesondere in Steuerlieh er Hinsicht, da Körperschaften des öffentlichen Rechtes von einer ganzen Reihe wichtiger Steuern nicht betroffen werden, die die Gemeinden!11 Zukunft als Vereine des bürgerlichen Rechtes zu tragen haben. Auf der anderen Seite werden die Aufgaben der jüdischen Gemeinden in Zukunft gewiß nicht geringer werden; man kann sogar im Gegenteil fcststcllcn, daß mit der weiter fortschreitenden Auswanderung gerade der jüngeren und der materiell kräftigen Elemente und dem Znsammensclmimpfcn der jüdischen Veritiögenssubstanz die Funktionen der Gemeinden immer mehr wachsen müssen. Das gilt sowohl von der Erfüllung der Aufgaben des Wohlfalirtswesens wie von der Notwendigkeit, für die Alten und Gebrechlichen zu sorgen, nicht weniger aber auch für die produktiven Aufgaben im engeren Sinuc, die die jüdischen Gemeinden in Zusammenarbeit mit anderen jüdischen Institutionen finanzieren und durch führen, nämlich Scltiilerzieliiing, Berufsvorhcrcitung, Bcrufstitnscltichtimg, Wirtschaftshilfe und Auswanderung, Fiir alle diese Aufgaben müssen die jüdischen Gemeinden, die schon aus niateric'lcti Gründen ihre wesentlichsten Träger sind, auch in Zukunft entstehen, um! es wird daher die Aufgabe aller jüdischen Kreise ohne Unterschied der Gesinnung, ohne Unterschied auch der materiellen Leistungsfähigkeit sein, jetzt und In Zukunft nach Ihren Kräften alles zu tun, um den Gemeinden weiterhin die Mit'01 zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlich sind. Wir glauben, daß die Judcnheit in Deutschland, die unter dein Eindruck des gemeinsamen Schicksals schon so vieles getan hat, was auf dem Gebiete der Selbsthilfe vorbildlich ist, die große Aufgabe begreifen wird, die ihr gestellt _ ist, und daß sie ein Beispiel des Zusammenhalts, der Disziplin und der Opfcrwilligkeit geben wird, das seinen Eindruck insbesondere auch bei den Juden des Auslandes nicht verfehlen wird, auf deren materielle Hilfe wir angewiesen sind, um unserer Jugend in der Welt draußen einen neuen Lebensstart zu sichern. Im Text des Gesetzes wird die Möglichkeit des Erlasses von weiteren R c c 111 s - und V c r w a 11 u n g s - Vorschriften angekündigt, die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlich sind. Man wird abzuwarten haben, wie sich nach ihrem Erlaß die Answirkun* gen des Gesetzes im einzelnen auf die Struktur und 1 atigkrit der Gemeinden gestalten werden. In (hrsem Zusammen• hang ist auch besonders die krage der künftigen Steilung Grundlage des $ 2 des Gesetzes einer speziellen Regelung bedarf, die sowohl den Interessen der Gemeinden als auch den durch langjährige Arbeit erworbenen Rechten der Beamtcnschaft Rechnung trägt. Abschluß gekommen, als dieses Gesetz zum ersten Male eine R cc h t s e i 11 11 c i t aller jüdischen Kultiisgf mrindfn im Deutselten Reich (die Inkraftsetzung des Gesetzes auch für Oester״ reich ist Vorbehalten geblichen) herstellt. Bisher galten ja im! Gebiete des Deutschen Reiches eine ganze Reihe von sogenannten J ti d e 1! g e s e t z c 11. Das wichtigste dieser Gesetze war das preußische Judengesetz vom 23. Juli 1847. Dieses Gesetz, machte die jüdischen Gemeinden zu Körperschallen des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitglicdschaft für die innerhalb des Gomcindcbe/irks wohnenden Juden. Den Gemeinden wurde das Steuerreeht und eine weitgehende innere Autonomie, insbesondere für die kragen des Kultus, verliehen. Sie erhielten ferner das Recht ima die Möglichkeit, eigene Schulen mit «lein Charakter öffentlicher Volksschulen zu errichten, und gegenüber den bürgerlichen Gemeinden einen Anspruch auf Gewährung finanzieller Beihilfen. Eine wichtige Acndcrung wurde durch das Austritt sgc,setz vom Jahre 1876 herbeigeführt, durch das der Austritt aus der Syltagogengeineinde ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judentum .,aus religiösen Bedenken“ geschaffen wurde, eine Bestimmung, die die Bildung der orthodoxen Trcnnuitgsgemeinden ermöglichen sollte. Nach dem Kriege wurden durch die Austrittsgesetze von 1918 und 1920 weitere Austrittsnitißliclikciten aus der Gemeinde auch ohne die Begründung mit religiösen Bedenken gegeben, int Prinzip aber blieb für die nltpmtßischrn Provinzen das Judengesetz von 1817 weiterhin bestehen. Die jndischcrscits verfolgten Plane zu einem tieiien Judengesetz gediehen in der Nachkriegszeit nicht uber Entwürfe hinaus. Durch Artikel 137 der Weimarer Reichs- Verfassung von 1010 wurde die Frage aktuell, ob durch diese Bestimmung das Judengeset/ von 1817 nindi,i/icit sei. Jedenfalls wurden in einer Reihe von l.i1׳/clira׳o!1 Aln> cichungen vom Gesetz von 1847 genehmigt, u, a. hei der Einführung des l: rauen Wahlrechts. Neben dem (jesetz von 1847 bestand!11 einer Reihe von Hesscn-Nassaig 1 'lh s'cii-! Ioiiib'1''״, V'roiik*'111־V .ר^ M.! ' Hohen- 7011( rn, 8cl1leswig-l lolstein. Auch in detj i1hri»cn deutschen nahmen auf dem Prinzip der Anerkennung der Gemeinden als Körperschaften des öifru'lirbrn!Gclitps basierten. vKiiinerelh nxmuNG vom OcurH cA'Eurekq Um fünf Lln' dreißig läutet es. Vor dem Chadnr oehcl, dem Eßsaal, hängt ein langer Eisenstab, an ihn schlägt der Wächter mit einem kurzen Stück Metall. Zwi trommelt den Rhythmus eines Zapfenstreich», Ivria schlägt Prokofieffs ״Drei Orangen“, Aronschck ■weckt im weichsten Walzertakt Eiskalt, Steinfliesen, Ameisen, Das ״Bett machen“, Strohsack wenden, Laken und Moskitonetz, falten, Wolldecke glnttstrcichen, es fliegt nur so, in zwanzig Minuten geht’s schon aufs Feld. Riwka bleibt liegen, sie ist im fünften Monat und darf sich schonen; ächulamith hat frei, sie hat am letzten Schabbat gearbeitet. So zieht sich Ruth im Dunkeln an, Schlüpfer, Arbeitshose, Wollsockcn — solche hat sie im Krieg aus der Sehule ins Feld geschickt — Bluse, Trainingsjackc drüber, Kopftuch, Stiefcfklotzen. Von Tür zu Tür gellt eine Bnchura und klopft: ״Bist du auch nufgestnnden?“ Um sechs wird Wäsche abgeholt, abends kommt sie gewaschen zurück. Wer noch liegen bleiben darf, reißt sich schlaftrunken die Laken unterm Leih hervor und das Pyjama herunter, wirft alles zur Tür hinaus, kriecht nackt zurück und schläft sofort ohne Bettzeug weiter. Mit Sehwammlteulel und Handtuch trottet Ruth mit vielen andern die Straße zunt_ Waschraum entlang, verschlafen, ein müder Kuli. Die Kinder trödeln so, ste fahren zur Schule, Hinüber zur Miklachah6). Zahnputzglas? Mundwasser? Lappen, Schwamm? Der Mensch hat Hände, und mehr als zwei Minuten dauert der ganze Prozeß nicht, waschen kann man sich abends. Es spuckt und bürstet und trampelt rein und raus, Und dann zurück, aufs Feld. *) Waschrmun. י) Orangenpflanzung. Meistens gibt cs irgend etwas mitzunehmen, Geräte, Pachim (viereckige Bleehelmer, in denen Petroleum geliefert wird, mit Henkel, das Ilauptgerät Erez Israels) — oder Kisten. Zuerst sind sie ganz leicht. Nach zwanzig Minuten wiegen sie, als waren sie mit Wasser gefüllt, Aber manchmal geht man freihändig. Arme auf dem Rücken verschränkt, und trinkt den Morgen. Die Gräser sind naß, die vielen Blumen noch geschlossen, dünner Nebel hängt am Gebirge. An der Sämerei vorbei, Lupine, Klee, Weizen, Panless") nlcph und bellt, Windschutz aus Bambus und Zypressen. Bananen. Die Blätter knattern wie Segel durch die frische Luft, es ist kult ohne Sonne im Jordantal. Pnrdcss gimmel. Eine hohe Hecke aus Rizinus schirmt ihn vor \\ inden. Die RixiiuisbKume sehen blank poliert und fröhlich aus mit ihren Inckroten Aesten und grünen kastnnienartigen Blätter״, als hätte ein Schulkind sie gezeichnet. Hinter diesen Windhecken, geraden, aufrechten /.eilen, dämntert die sanft geschwungene Linie der Berge. Ein kleines Riz.ituisbäumehen hat sich über den Feldrain verirrt und steht allseits der ordentlich geschriebenen Reihe wie ein Schlußpunkt. 1)01• Weinberg. Kahl, an Eiscnstüben und Bambusuflöeke gebunden. 1)1 alitspaliere, V asserrinnen zwisd en den Beeten. Gemüsefelder. Mohrrüben, nächste Woche sind die letzten billig, vor einem Monat hat man sie noch ausgedünnt und vom Unkraut befreit, jetzt überschwemmen Quecken schon wieder üppig das Feld, von großer Fruchtbarkeit ist die Erde hier, Auberginen, Gurken, andere als in Europa, weich, rund, fado im Geschmack, mehliger. Kohlrabi, Kohl, Blumenkohl. Schöne, volle Köpfe, jede Markthalle wäre stolz darauf. Rote Rühen. Und felderweit, auf drei verschiedene Arten experimentweise gepflanzt, .stunden weis, hochgezogen als Eintrieb und tief um Boden wie Kartoffeln: die Tomaten. Die Morgenröte steigt über das Gebirge Gilead und läßt die Berghäupler aufglüUen. Aus dem blassen Himmel tauchen rotgeflockte Wolken — Spiegelbild des Sonnenunterganges. Dann werden die Berge dunkler. Die Röte ül>er ihnen erhellt sich zum weißen Streifen. Das llimmclsgrau tönt sich zu blassem Lila. Der Brand beginnt. Alpenglühen über dem Kinncrelltsee. Eitle weiße, durchsichtig*, mondgleiche Sonne springt mit einem Ruck über den Gebirgskamm. Auf der anderen Seite steht noch hoch und nicht wolkcnwciß wie am Abend, sondern golden leuchtend der Mond. F,silier ist noch nicht da. Sie wollte zu׳n Bambus- *eilneiden kommen. Die Mädchen grh׳׳n in kVitir״ Gruppen langen Zwiliichhosen, mit roten und weißen Kntd'lüchern. Ls ist noch kalt. Sie haben dir Arme über der Brust ver* schränkt, das wärmt. Die ersten sind bald an den Gemtlsefeldern angclnngt. Dort arbeiten sie zu zwei!, hocken auf einem Brett, das sie quer über das Beel lesen und von Zeit zu Zeit weilet* verrücken, ihre Fiißc sorgsam zur Seite gestemmt, um die jungen Pflanzen nicht zu zertreten. Bald werden sie schwatzen und buhen. Um elf fragen 81• öfters, wie spät es ist, denn dann beginnt die kritisch• Zeit, es wird heiß, der Rücken schmerzt, und seit dem Frühstück um acht ist Zeit genug vergangen, daß man Hunger bekommt. Um hnlhzwölf arbeiten sic schneller, das ,,Stück“ wird fertiggemaeht, bis cs Mittig läutet. F.s ist nicht so leid!(, zweihundert Meier unter dem Meeresspiegel in der Jordansenke mittags zu jäten. Zwar morgens, vrfi•^ Sonnenaufgang, schlagen die nassen Gräser kalt an die Knie, man fröstelt und spürt an den Gliedern, was das heißt: taufrisch. Alter in einer Stunde fliegen die Jumper beiseite und die Sonne brennt tttif die Ebene. In der MitiagsgUit schwebt silbern, vvülkchcnleiclit der Schneegiplel des Hcrmon. Die weißen Ränder stehen scharf gegen den dunkelblauen Himmel. Neuschnee hat einen schimmernden Kraterberg aus ihm gemacht. So nah ist der Libanon. Und in der heißen Arbeit, die die Körper mtsglüht, wirkt ein Blick auf den Schneeberg, ein Ilimuilsehauen wie ein• Kühlung. Esther ist immer noch nicht gekommen, und es ist schon drciviertel sieben. Vorangegangen ist sie auch nicht — die Zangen hingen noch vollzählig im Schuppen. Vielleicht arbeitet sie an einer anderen Stelle im Pardess? Ligentlieh ist e« schön, daß sie noch nicht kommt. Der Morgen gehört einem allein doppelt. Beim Aufstehen schienen noch die Sterne. Hellgraue zierliche \ «igel hülfen über den Weg. eine schwere Krähe läßt »ich behutsam auf einem Pfahl nieder. Si» faltet aorgfältig die Flügel zusammen, lüftet »ich noch einmal und kommt in einer runden Bewegung zur Ruhe.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.