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Jüdische Rundschau · 1934-12-28 · Heft 104 (28.12.1934) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 104 (28.12.1934)
Date
1934-12-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 ,JÜDISCHE RUNDSCHAU Nodimals die ״Wehen von Zi011 ״ Der ״Völkische Beobachter“ Veröffentlicht am 22. und 27. Dezember unter der Uebcrschrift ״Die Beichte eines kleinen Weisen von Zion“ zwei Artikel, die er nls ״sensationelle jüdische Enthüllungen״ bezeichnet. Ls Jiamldt sich dabei um ein Buch eines gewissen Si m .1 n o wi t se 11, das ini Jahre JVZri in Berlin erschienen ist und damals besprachen wurde. Von einer ״Entdeckung" k,11111 ־ hier keine Hede sein, da ja das erwähnte Buch allgemein öffentlich verkauft um) verbreitet wurde. Wie erinnerlich, war damals Rasputjn große Mode. Ls gab eine ganze Reihe Rasputiii- Literatur, die das grolle Publikum besonders durch das etwas schlüpfrige Beiwerk an/og. Zu dieser Kategorie von Literatur ״Aus den Geheimnissen der Fürstenhöfe“ und wie die Titel ähnlich lauteten, gehört auch dieses Buch von Simnnowitsch, der sich rühmt, der geschäftliche Ratgeber Rasputins gewescu zu sein und dadurch einen gewissen Einfluli bei Rasptitin seihst und beim Zarenhof erlangt zu haben und mm davon träumt, was er durch diesen Einfluß alles hätte erreichen können. Lr rühmt .\kh, für einzelne Juden verschiedenes getan, z. B. Aiifcnthaltshcwiiligiiiigcii verschafft zu haben. Das ist durchaus möglich, da ja in Rufilaml die Frage des Wohnnrhtcs eine grolle Rolle spielte und jeder in einer gewissen Steilung befindliche Mensch mit Ansuchen um Intervention in derartigen Angelegenheiten überschwemmt wurde. Außerdem sollen Zusammenkünfte von Juden mit Raspartin stattgefunden haben, um die •russische Politik gegenüber den Juden zu beeinflussen. Alle diese Berichte werden von dem Verfasser des Sensationsbuclies in das Liebt einer gcheintnisvollen Abenteuerlichkeit gerückt. Der ״Völkische Beobachter“ sieht in dein Buch von Simaiiowitsch die ״Beichte eines kleinen Weisen von Zion“. Abcntrurerbüchcr dieser Art, in denen im flintcrtrcpnenstil Heldentaten großsprecherisch vorgetragen «׳erden, gibt es aber überall. Der Name Simajiovvitscli erfreut sich in jüdischen Kreisen der größten Unbekanntlich, und cs ist noch nie jemand auf die Idee gekommen, diesen Namen mit ernster jüdischer Politik in Verbindttng zu bringen. 0 יו *#**י1 « י &j^i* g^ # ## Nr. 1(M, 28. XII Tat und Lohn ״Der Deutsche“ veröffentlichte einen Aufsatz des Ober• Präsidenten von Berlin und der Grenzmark, Gauleiters der Kurmark, Wilhelm K u b e. Im Zusammenhang mit dem Brauch, zu Weihnachten sich zu beschenken, sagt Gauleiter Kubc folgendes; ..Das WcihnachkfcU ist in germanischen Lander» nicht eine Erfindung einer christliclnn Kirche, sondern ur.ilics Brauchtum von Urväter Tilgen her. Der Tug der Wintersonnenwende war uumj. ren Vulcrn heilig .... In dieser Zeit beschenkte man sich ohne den imanstümligeii Hintergedanken, dafiir vom Himmel eine Belolintmg endendem zu dürfen. Der nmdbrhc Mensel! war in diesen Dingen vorbehaltlos. Kr darbte nicht daran, daß anständige Taten belohnt werden müßten. I)• •1 r Gnimhntx ist erst spiüer vom Judentum in unsere (icdiitikcnwcll hineingelragen worden, Bits Alle ■ Te.Uamenl ist von dieser Gedankenwelt erfüllt. Sagt doch einer der Erzschelme der jüdischen Käul «,rhnrden, ein gewisser Jacob, zu seinem Galt! ״Wenn du mir das und dies und jenes gibst, dann sollst du mein Gott sein, dann will ich dir Opfer bringen.“ Das 0״i»!;ntum nach germanischer Auflassung bat mit diesem Bürsiancrstandpunkt nichts zu tun, , , Eine Photo ״ Reportage 1 ie ״Grcuzwacht“ in Gl atz vom 21. Dezember ver- ״׳t,V!licht unter der Uebcrschrift: ״Eine Affenschande; Das C h ris t g csclt cn k vorn Juden!“ folgendes: 011117״, am Silbernen Sonntag 1934, Am zwcilen offenen Sonntag vor der» Onisüesl kotmlc man in Olatz ein ab-ihtulirlk's »Schauspiel erleben. Wiilir.iid einrolne ebristlichc Geschälte einen flauen Geicli.illsgnng zu verzeichnen hatten, Blantlen vor jüdischen bilden die Käufer aus Stadt und Land ״Schlange“. Bei ihrer Mentalität, scheint es diesen Volksgenossen offenbar nicht zum Bewußtsein gekommen zu sein, daß sie damit nicht nur ihr eigenes Blut verlcugnotcn, sondern auch so widerspruchsvoll waren, ihr Christgcschcnk heim Juden zu kaufen. Wir haben es versuch(, einige dieser ״aufrechten Deutschen“ auf frischer Tat ״fcsUnhahcn“, und bringen sie hiermit zur Veröffentlichung, damit sie jeder keimen lernt. Atimliclic ״Spaziergänge der Kamera" in alle Gegenden unseres Vc!breitung.-jjcbict cs folgen in gewissen Zeitahst linden.'‘ Darunter wird sodann eine Montage von 13 Photos «!)gedruckt, die den Ansturm vor jüdischen Geschäften wiedergeben bzw. einzelne Käufer beim Betreten oder Verlassen der Läden zeigen. Die iin letzten Satz der einleitenden Notiz der Zeitung gemachte Ankündigung dürfte nicht gerade dazu aiircizen, in jüdischen Geschäften zu kaufen. Ob sic allerdings mit dem Willen der amtlichen Stellen, die die unbehinderte wirtschaftliche Betätigung auch der Juden austreben, tibcrcinstiimnt, muß bezweifelt werden. Kostenersiathingspflichi beim Anwaliswechsel Nachdem In zahlreichen Prozessen an Stelle nicht mehr *!!gelassener nichtarischcr Anwälte andere Anwälte eintretcn mußten, haben die sich hieraus ergebenden Kosten fragen vielfach die Gerichte beschäftigt. In einem Beschlüsse vom 5. Mai 1031 hat das K a m in c r g e r i c h t ausgefiilirt, die Partei sei in solchen Fällen verpflichtet gewesen, nur einen solchen Anwalt neu zu betrauen, der zu einem Verzicht auf die Gebühren seines Vorgängers bereit gewesen sei oder von dem sic nachträglich einen solchen Verzicht herbeifiihrcn könne. Könne sie das nicht, so gehe dieser Umstand zu Ihren Lasten, berechtige sie aber nicht, die Mehrkosten auf die unterliegende Gegenpartei abzuwälzen. Zu einem entgegengesetzten Ergebnis gelangt ein Bc- Schluß des Landgerichts Leipzig vom 18. September 1034, der im Heft 51/52 der ״Juristischen Wochenschrift“ vom 22./29. Dezember veröffentlicht wird. In den Gründen dieser Entscheidung heißt es: ״Ob im konkreten Falle ein Anwaliswechsei notwendig war, kann nur nach § 91 Abs. 2 Salz 2 ZPO. beurteilt werden. D.-nu die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nach jener Gosetrcsbcsiim* mung nur insoweit zu erstatten, als in der Person des Rechts.imvalls ein Wechsel cintrctcn mußte. Da der Kläger die nichtnrischcn früherer» Anwälte lrerrils im Oktober 1932, also langt׳ vor dein 7. April 1633 — dem Tage der Verkündung des Gesetze* über die Zulassung zur Rcchtsanwaltsrhaft (RGBl. 1933, I, 188), das erstmalig die Zulässigkeit der Rücknahme der Zulassung von Rechts- Anwälten nichtarischcr Abstammung anordnet — beauftragt hatte, konnte er damals (im Oktober 1932) noch nicht voraussehen, daß die Rücknahme der Zulassung dieser Anwälte Jtiiuümicn würde. Wenn dam» lediglich aus dem Grunde, weil am 1. Juni 1933 die Zurücknahme der Zulassung jener ProzcBevollmächtigten «ur Rechts- Anwaltschaft ctfolgte, ein Anwaltswechsel eintrat, war dieser nach Ansicht der Beschwerdekammer notwendig, genau so, wie er notwendig gewesen wäre, wenn der Anwalt gestorben wäre, oder wenn seine Zulassung sich durch Verzicht erledigt hätte.“ Kammergerichtsrat Dr. 0 a c d c k e. Berlin, nimmt in einer Anmerkung in der ״Juristischen Wochenschrift“ gegen diese Entscheidung Stellung und weist dabei darauf hin. Von Dr. Ernst S i m 0 n Mein so betitelter Aufsatz In Nr. 05 dieses Blattes hat mir, neben einer Reihe erfreulicher persönlicher Briefe, zwei öffentliche Entgegnungen eingetragen, von denen die erste als eine redaktionelle Notiz de* orthodoxen ״Israelit“ in dessen Nr. •19, die zweite der Artikel Prof. Bruno Kischs über icgcneman/ipation und Ocgcnrcforin“ an dieser Stelle (Nr. Sh) erschienen ist. Beide Entgegnungen lassen ein vorläufiges Schlußwort im Interesse der größtmöglichen Klar- Stellung des Problems nngezclgt erscheinen. Der ״Israelit“ wundert sich zunächst darftber, daß ein moderner Mensch ״ein öffentliches Glaubensbekenntnis“ .1 biegt, woliei er vergißt, daß ich das, wenn überhaupt, so in sehr objektivierter und typoioglsclier Form getan habe, vor allem aber, daß solche und viel subjektivere ״Bckcimlnisse“ ihm stets sehr begrüßenswert erschienen sind, wenn sic Bekenntnisse — zu seiner Art der Orthodoxie waren. Der Hauptpunkt seiner Kritik liegt in der Feststellung, ich unterscheide mich von meinen ״Lehrmeistern Cohen und Biibcr“ ״nur durch eine Art von ürthopraxie“. Dieses ״nur“ zeigt die ganze Ideologisicrung, der die jüdische Frömmigkeit in diesen Bezirken unterliegt: Schabbathcilig»mg und Inrieltaliitng der Speisegesetze, tägliches Gebet und noch manches andere, all das ist ״mir eine Art von Orlhopraxic“, wenn cs nicht von der gleichen Theorie her geübt wird. Wir fürchten, und denken es einmal nachwciacn zu können, daß sich hier die Orthodoxie in eine■ Sackgasse verrannt hat, aus der sie heraus muß, will sie wieder eine Lebensmacht int Judentum werden. Der Aufsatz von Prof. Kisch leidet meines Erachtens an einem grundsätzlichen Denkfehler: der Uchertragung naturgesetzlicher Maßstäbe auf das geistige und Glaubensleben. Der Naturwissenschaftler wird es dem Historiker verzeihen, wenn dieser nicht meint, religiöse Entscheidungen ließen sich in der Art treffen, wie ein Keimling zwischen zwei Lichtfjui'llen von der einen stärker als von der anderen Beeinflußt wird. So glaube ich auch, daß die etwas gewaltsaincn Kategorien Emanzipation, Sclbstvcrkrallung und Gegenemanzipation keinem jungen Mensclien seine Fragen bcant- Worten können. Der Unterschied zwischen einem Keimling und einem Menschen liegt eben darin, daß jener, ohne Willen und Gegenwehr, den Kräften der Abstoßung und Anziehung aufgesetzt ist, während dieser ein gewisses Maß freier Willenscntsclicidting miteinziisctzcn hat. Daß dem so Ist, beweist ia eben ein Blick auf unsere jüdische Gegenwart, in der die Gegen emanzipation doch keinesfalls überall eine ״negenreform“ automatisch nach sfeh zieht, was ich weitgehend nicht minder als Prof, Kisch wünschen würde. Aber auch er kann sich vom Gegenteil in seiner nahen und nächsten Umgebung täglich (ii erzeugen. Dies ist auch der Grund, warum meine Ausdrucksweise rieht immer diejenige ״Klarheit“ hatte, die Kisch verlangt. Ich muß cs allerdings auf da* schärfste zurückwcmen, Tatbestände ״einer Person zuliebe... durch Worte zu verschieiern“. Daß ich das nicht tue, will ich durch die ßffentj~1 fv/f* י-.ן\ *t. . liehe Frage an die von mir hochgeschätzte pcr״ Herrn Prof. Kisch beweisen, aus welchem Rechtsמ, ״״ und gerade er, einen fort anschlägt, der jede Problem״!! fr> religiösen Praxi» auch für den prinzipiell traditionell K ’ <r *teilten modernen Juden unserer Tage zu leugnen Diese Problematik ist nun bei dem einen m״glic|Kr׳״l?‘ größer und diffiziler nls bei dem anderen. Ich habe!!»' dem angegriffenen Aufsatz durchaus deutlich um! schonu!. ח los in «.lern Satz dargcstcllt: ״Ich empfand ihn (Bubet) f' vram i fui icr h»»n fl p e יו ♦ *r A krrr>f*11l1>n**n <1 •»*1״ ״., j ״Och vom jüdischen Gesetz Abgcfallenrn, damals beute — als den legitimsten Sprecher der jüdischen Lehr Dort, wo e» galt, die eigene Vorstellung dieses Tyr*״ *ich seihst darzulegnt, war es am Platze, am ,c1״ , Vorstcllungswrlt heraus zu sprechen Und von ״Askese 1 es Abstinenz, dem Ritus gegenüber“ zu reden. Von dem '!)״,w 1 schnitt unserer liberalen (iemeindegewaltigen würde ich h freilich nicht gesagt haben, und ich wundere mich?י Prof. Kisch cs im Schlußsätze seiner Erwiderung tut' V■ leicht alter liegt auch liier ein Unterschied zwischen n»״ ' wissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Schulung 1!?״ Ausdrucksweise vor: wir haben bei Max Weber «1«( daß mau sich zunächst bemühen soll, einen Tatbestand k seiner Eigengesetzlichkeit und möglichst in seiner Tcm!mJ logic darzustellcu (״Askese und Abstinenz dem Ritus über“) und ihn dann erst zu bewerten (״Abfall vom Gesetz«'! aber Spruchbefugnis für die Lehre). ' Hier aber dürfte wohl die eigentliche Differenz zwisches meinem verehrten Gegner und mir liegen, auf die er itj(«״ ' gar nicht eingellt: gibt es, heute, eine Kluft zwischen r!.,, setz“ und ״Lehre“? Prof. Kisch spricht nur von dem eint« * Doppclaxiom ״Gott und seine Lehre“, und ich kann ft, gewiß darin ztistimmen, daß Jugend- und F.rwachscncnbililiio heute von diesem Kernpunkt ausgehen muß: die ״Mittelst,.?,; für jüdische Erwachsenenbildung“, auf die er ja offenbir abzielt, tut das auch. Die Frage ist nur, ob wir heute eit. d c u t i g wissen, was Gottes ״Lehre“ ist. Wir wissen 8 nicht eindeutig — auch Kisch weiß cs nicht. Ein Beweis dafür ist, daß die größten Lebenskräfte des Judentum! u\ im letzten Jahrhundert gegen die Orthodoxie oder fctl außerhalb ihrer Reihen entwickelt haben: vor allem dtt Zionismus. Das kann kein historischer Zufall sein. Zsr ״Lehre“ gehört auch die Verbundenheit mit Volk t«f Land, and die war zum Teil bei den Gesetzlosen stärker, aktiver und opferreicher als bei den Gesetzestreuen, dtn ״Gottes Werk wird heute nicht von seinen Priestern getan*, Darnits gilt cs etwas zu lernen, gerade wenn man’ di« Tradition aus ihrem Winkel heraus und za neuer geschiehllchcr Einwirkung führen will. Wer dazu bereit ist, der *int die schwierigen Mischungsverhältnisse, die sich daraus er. gehen, zwar 80 einfach wie möglich darzuslellen suchen, ifc aber nicht versimpeln dürfen. Wenn er aber einmal in Ver. Stichling gerät, sich aus der schwierigen und vielschichtig« Wahrheit in eine einfache,- massive Doktrin retten zu wollen, dann warne und tröste ihn das — mir von einem freund» liehen Briefschreiber mitgtteilte — Wort der Marie von Ebner-Eschcnbach, die ja auch etwas vom Olaubcrtskta gewußt hat: ״Im Himmel wird der Gerechte an der Seit« Gottes sitzen, auf Erden aber — zwischen zwei Stühle«.• Dal , Taub Jicrumg 1 ־ ״uiiter Ikdeuti etwas lange 1 i | 111t I Tatthe-' früher, r! Streich׳'! endlich ־ | Tai heim Klavier In der plant!«( 1 Tcinp« 1 1 Euryi-r. Kon/.ei׳ seine n keit UH bedeut־•! E! pallstl Sehen;, rrcken, , Itmg, - ־ 7110 in• t spekti . P; die 11. A«:.st. sehe und I rische Züge man J paläst ‘ denerbeidelästin sichtt; in de daß d.ts Landgericht Leipzig cs bcdnttcrlleherweise unter* lassen habe, sich mit den mehrfach veröffentlichten Gesicht«• punkten der entgegenstehenden Praxis des Kammergcrichts auseinanderzusetzen. Feststellung arischer Abstammung fn der Beilage ״Rechtsprechung" zur ״Deutschen Richter* Zeitung“ vom 15. Dezember wird ein Beschluß des Landgerichfs Düsseldorf vom 23. Oktober 1034 bekanntgegeben, nach weichem eine Klage des außerehelichen Killdes gegen seinen Vater »auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft nicht gegeben ist, wenn sic zum Zwecke des Nachweises arischer Abstammung erfolgen soll, die arische Abstammung der außerehelichen Mutter aber nicht bcanstandet ist. In den Gründen dieser Entscheidung heißt es u. a.: ״Kinc selbständige Klage des unehelichen Kinde» auf Fest• itcliiing der VnicrM'hnit ist ... nur bei Nachweis eine» rechtlichen Interests an alsbaldiger Feststellung *ulit.ssig. Da» Vorbringen der Klägerin ist nicht geeignet, ein solch« Interesse als erwRacn ansehen 7,11 kiinnen. Nach dem Bescheide des Reichsministers des Innern vom 8. Der.cinber 1933 (Nr, I 8071/22/10) wird ein imehelii-lics Kind, das einen Nachweis über •eine ,Abtütutimung väterlicherseits nicht beihringen kann, bei arischer Abstammung mütterlicherseits bis 7um Beweise des Gegenteils, wenn nicht die besonderer» Umstünde des Falles dagegen sprechen, als arisch angesehen. Die Mutter der Klägerin ist unstreitig nriselicr Abstammung. Daß ihre arische Abstammung vom irgend einer Seite beanstandet wäre אז kr daß besondere Umstünde gegen ihre «rische Abstammung »priidien, behauptet die Klägerin seihst nicht. Ein rechtliche« Interesse on alsbaldig er Feststellung kann der Klägerin hiernach nicht zucik.innt werden." Grabschändungen Der ״Bote für Stadt und Land“ (Bodenständige Heimatzcituug im Kreise Mörs) berichtet aus Xanten, daß auf dem jüdischen Friedhof Grabdenkmäler umgeiegt und über Grabhügel gelaufen wurde, Die Täter sind ambekannt, Die Israelitische Gemeinde in Xanten hat in der gleichen Nummer des Blattes für die Namhaftmachung der l'titcr eine Belohnung von 50 RM, misgesetzt. Sie begründet die Aussetzung einer Belohnung damit, daß auf ihrem Friedliof ״in letzter Zeit mehrmals Grabdenkmäler umgelegt und Grabhügel zertreten worden“ sind. * Nach Mitteilungen der Polizei konnten bisher die Täter, die am 28. Oktober den Friedhof der israelitische 11 Naumann unter dem Wcihnadifibaujn Der ״Verband national de 11 tscherjuden״ tatti an seine Berliner Mitglieder folgende Einladung versandt: ״Am Mittwoch, ,km 19. Dezember 1934, findet an Stelle der Bcdrksiibcmle für sämlüehe Berliner Mitglieder gctneinschaillHt im Kollendorf-Kasino, Berlin W 62. KlcbUr. 41, um 20 30 1%, ein Gcselügkeits-Alxnd unter dein Wcilinachtsbautn statt, m du» alle Mitglieder und ihre Angehörigen!lertlichst emgcladen wetdet» Wir bitten, zu dieser Feier kleine und möglichst nett verptew Ocscbcnkc ohne Nmncns.ingalic des Spenders mütubrinjen, 0* im Wege der Verlosung verteilt werden sollen. Wer in der Dp ist, etwas größere Beträge für die Geschenke aufzuwenden, •1« gelicten, nicht ein größeres Geschenk, sondern statt dessen ist rere l’uckelien zu spenden. Die Geschenke *erden «m SiakinjMI eingcsammclt. IVir bitten um recht zahlreichen Besuch, turnst dio יic letzte Zusammenkunft in diesem Jahre ist. Die Vcranstilt«? trägt weder religiösen, noch politischen Charakter. Wcihntcnl« ist ein deutsches Fett, das uns nationaldcutsrhc Juden eben» *v geht, wie unsere nicht jüdischen deutschen Volksgenossen. Kommentar überflüssig! Aus deutschen Zeitungen Der von uns in Nr. 1G0 der ״Jüdischen zitterte Aufsatz der ״Frankfurter Zeitung“ ״Rassenu schiede in der Wirtschal t“, worin das genannte » sich Regen die Veröffentlichung von Verzeichnissen tu®״ Firmelt usw. gewandt hat, ist von einer Keilte von Zettw? zum Gegenstand einer scharfen Polemik genommen w Wir haben z. B. die Aeußerunir des Berliner n״)• zugsweise wiedergegehen. In einem Schlußwort er » die ״Frankfurter Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 21. « " d daß sie nuf diese Angriffe nicht antwor en w eine solche Diskussion »auf ein Nebengleis ablenk Der angefochtenc Artikel habe bezweckt, ״aut «־״ »sclircilting der von der Reiclisrcgierung für das hj״־. Wirtschaft gezogenen Grenzen in der Nhciitarier-l r, R weisen. C1cr*11lc iliescn Punkt hätten aber <i!c Ent^ k gar nicht behandelt. Die Enthüllungen des Washingtoner Kiistung*-A11«ch«F sind von manchen deutschen Zeitungen zum Aman wäre kein Anlaß? — genommen worden, V0I'vt.Kit,rc1 Juden zu erheben. So übcrschreibt eine Acuung Ikricht: ״Das skrupellose Treiben der Dankier banken aufgedeckt“. Darin wird behauptet, daß , nic(,t Morgan Amerika in den Krieg gehetzt ha״f• “ ' ka״<id ־ iche, uiis mit dem amerikanischen Rüstung^ * ,?t K _iftigen. Aber der Wahrheit gemäß mllß E5’1, Arier ermittelt werden. Aus diesem Orimdc wird an die Bevölkewerden, daß Morgan kein Jude, sonpern ,״tvCrdien<2? rung die Aufforderung gerichtet, im Interesse einer restlosen ist, wie ja überhaupt nicht gerade Juden die naup Aufklärung der Tat etwaige Anhaltspunkte über die Täter jer Rüstungsindustrie sind der Polizeibehörde in Bad Homburg oder der LandeskrimlnaL polizei in Frankfurt a. M. mitzuteilen. Gemeinde in Homburg v. d, H, liclmgcsucht und dabei unsere Sache, .. . -. zahlreiche Grabsteine beschädigt hatten, bisher noch nicht zu beschäftigen. Aber der Wahrheit gemäß lesen Ji :! UltSCI״, mehr ■'1 man ' Kwu Ulm! tler 11 Die 1 Vera kkic res. J ■ -1:tj '-Hat ecs "i; ׳ poli «' , nui z ' nteii. '׳. von. Pllll! Not 1! Ein! I stet I , posik 1' von ף ttn1|*: Des ',;ן ״wei Kiel , der 1 he in den, Leb ן; duri!ן Wa, Iticli . ' Die- ־ jelu : ist, kam II 1t Gl Das Arbeitsgericht Aachen erklärte die Kündigung eines nichtarischen Abteilungsleiters in einer Damenput7.abtellung für eine unbillige Härte. Die Firma hatte die Kündigung damit begründet, daß die Beschäftigung des Nichtariers ungünstig auf den Umsatz gewirkt habe. Das Gericht entschied, daß zwischen dem Umsatzrückgang und der Beschäftigung des Nichtariers ein Zusammenhang nicht erwiesen sei, daß aber der Angestellte durch die Entlassung hart betroffen würde, da er »-־»«״י «.w״ «״»״» — -— ,—. . . m “־־■״- ־'״־-— persönlichen Verhältnissen schwerlich eine andere Händel-Feier im Conccrtgebouw in Arasieru״ nach seinen Stellung finden würde, Die Zeitung ״Der Alcmanne“, Freiburg l Br., Bericht über die Stellungnahme des sogenannten ’ תalcn Faschisten-Kongrcsses in Montreux zur J unter der Uebcrschrift ״Faschisti!che Ak 10 Rettung der Juden?“ In dem Befic״htc״״*״fole1״»״ hoben, daß der Kongreß sich gegen Rass'nverLiß ausgesprochen hat und daß insbesondere d קו01!-} ־״ hemden-Führer General O'Duffy gegen da» aufgetreten »ei. Lotte Leonard ist von Bruno Waltet ‘1*.^,‘i'SpIßicW61 .worden. «11 •Ver _ thei _ »-1» Sch ' Aus tawl «kr in 1 Din Ltl ■ wir, tiiif das bt Re- 'i Uut * 1 i Re ■ ' ers ׳ י vot'i 1 ZW־I zu fal b m •: die :1 de ft! ktä ־' Vc.;ן St«!י

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