Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 95 (27.11.1934)
- Date
- 1934-11-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Rassenmischehe undErziehungsrechi Eine fur ,1 r i s c h -11 i c h t a r i s c h e Mischehen wich• tige Entscheidung hat, wie die ״Zeitschrift für Rochtspdcgc in Bayern“ i» Nr. 22 mit (eilt, das Bayerische Oberste L a ml e s g c r i c 111 getroffen. Ein Witwer, der ans seiner ersten 1:11c eine mindci jährige Tochter besitzt, heiratete 1111 Juni vorigen Jahres eine Jüdin, die aber zur protestantischen Kirche übergdreten war. Das städtische Jugendamt N. beantragte heim Vormumlseliaftsgerielit, d c ווו Vater das Sor g c r cc 111 für seine Tochter zu entziehen; er habe durch seine Verheiratung m i t einer n i c 111 a r i s c 11 e n Iran g e g e n seine Pflicht v c r stoßen, seinen! deutschen K i n d e die E r z i e h u n g durch eine ,deutsche Mutter angedeihen zu lassen. Durch seine Heirat habe er sich offenkundig gegen die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates gestellt. Das Amtsgericht und das Landgericht wiesen das J 11 g c n d a in t mit sein e m Antra g a b, und dieses bc• schwertc sich nun beim Obersten L a ״ d c s g e r i c 111. Es begründete seinen Antrag, dem Vater das Sorgerecht für seine Tochter, zum mindesten aber die Befugnis der AtifenthnHsbestimmung zu entziehen, damit, daß die Vorderrichter nur den;inneren, nicht den inneren Tatbestand des § 1666 BOB. berücksichtigt hätten. Die seelische Lage des nunmehr zur Familiengemeinschaft mit einer Jiulin gezwungenen Kindes, dem die deutsche Erziehung in einem deutschen Hause vorenthalten bleibe, sei außer acht gelassen worden; der dauernde und zwangsläufige Einfluß der j ii d i - sehen S f i c f m 11 tt e r müsse zur seelischen V c r k ü m m c r 1111 g des Kindes führen. Wer beim 11 e u ־ t i g c n O e in c i 11 g 111 au Wissen über die Judenfrage eine Jüdin heirate, handle unsittlich und gefährde hi er du re 11 seelisch seine erstc h e I i c 11 r n a r i s c h e n K i n d c r. Das Oberste Laiidesgcricht erklärte demgegenüber die Beschwerde des Jugendamtes für 1111 begründct. Allerdings verstoße die Verheiratung eines Ariers mit einer Niehtaricrin gegen den staatlich als maßgebend anerkannten Orumisatz der rassemäßigeu Reinhaltung des Blutes; die aus einer solchen Ehe entspringenden Kinder bildeten nach der herrschenden Anschauung als nicht reinrassig, als Mischlingc, keinen erwünschten Bevölkerungszuwachs. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachte der nationalsozialistische deutsche Staat die Eheschließung eines arischen Volksgenossen mit einer Niehtaricrin, wenn er sie auch nicht verbiete, immerhin als Verletzung ei n er v;11 e r I ä 11 d i $ c h c 11 Pflicht, als sittenwidrig. Dagegen werde die Reinheit des Blutes der vorhandenen arischen Kinder durch die Heirat nicht gefährdet. Zwar werde die latsache des Eintritfes einer Niehtaricrin in den Verband der arischen Familie von den Angehörigen häufig als unangenehm oder seihst als verletzend empfunden werden; sie werde auf die Beziehungen innerhalb der Familie oft nicht günstig einwirkcn. Aber die Frage, inwieweit sich die Niehtaricrin in den arischen Fandlienverband cinzufügen und ihren Pflichten gegenüber den Angehörigen ihres arischen Ehemannes, vor allem gegenüber seinen crslehelichen Kindern uaclmikommcn verstehe, werde hauptsächlich von ihrer Persönlichkeit abhäiigcn. Ein allgemeiner Satz, wonach bei einer n i c h t a r i sehen Stiefmutter eine Erziehung der a r i - sehen Kinder ihres arischen Gatten zu anständigen Menschen und guten Volksgenoss c n unmöglich s e i, I a s s c sich nicht aufstcllcn. Man werde sich von Fall zu Fall ein Urteil bilden müssen. Im gegebenen Falle hätten die Vordergerichte aus ihren Ermittlungen den Eindruck gewonnen, daß die Persönlichkeit der Stiefmutter, auch wenn sic Nichtarierin sei, keinen hinreichenden Anlaß zu der Befürchtung gehe, sie werde das geistige oder leibliche Wohl der zwölfjährigen Tochter gefahrtfeit. Wenn die Vordergerichte zu der Anschauung gelangt seien, daß tiic Stiefmutter das von ihr vorzüglich gepflegte und mit Liebe an ihr hängende Kind nicht in einem undciitsehen Sinne bcinfliissen, und daß der Vater, der sich im Kriege als besonders tapferer Soldat bewährt habe, zusammen mit der Schule das vaterländische Empfinden 1n der Seele des Kindes iingcmindcrt zu erhalten wissen werde, so handle es sich hier um Erwägungen, die auf dem Gebiete des einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogenen richterlichen Ermessens lägen. Rechtsanwalts * Statistik In der ״Juristischen Wochenschrift“ findet sich eine Auf- Stellung über die Auswirkung des ״Gesetzes über die Zulassung zur R e c 111 s a n w *a 11 s c h a f t“ v o m 7. April 1033. Die Aufstellung umfaßt den Zeitraum vom Tage des Inkrafttretens des Gesetzes bis zum Ende des Jahres 1033. Am I, April 1033 betrug die Zahl der Anwälte Im Deutsehen Reich 10 500, Bis zum Ende des Jahres wurden 1401 Zulassungen zurückgenommen, 774 Abgänge ergaben sich durch freiwillige Aufgabe des Berufes, durch Tod usw., wallrend die Neiinilassungen 704 betrugen. Am Ende des Jahres 1033 w׳ar somit ein Bestand von 18 053 Rechtsanwälten i!1 Deutschland zu verzeichnen. 2000 Rechtsanwälte waren N ic h t a r i e r. Der Anteil d e r N i c h t a ri e r war Ende 1033 je nach dem Kammerbez.irk verschieden, im Durchschnitt betrug er etwas mehr als 10 v. H., doch ergeben sich in einigen Bezirken mehr oder weniger starke Abweichungen. So sind in Berlin Ende 1933 von 2810 Rechtsanwälten 1178 (über 40 0/0) Nichtarier gewesen, in Breslau betrug ihr Anteil 25 v. H., in Frankfurt a. M. rund 33 v. II,, in Nürnberg und Karlsruhe fast 20 v. H. ln allen anderen Anwaltskammerbczirken ist der Anteil der Niehtarier geringer, am geringsten in Rostock mit 5 von 228 Anwälten insgesamt. Auffallend niedrig ist der Anteil der Niehtarier auch im Bezirk Dresden, wo von 1725 Anwälten Ende 1933 nur 76 Niehtarier waren. Auch die Zahl der Zulassttngsrücknahmen hat in den einzelnen Bezirken verschieden große Ausmaße angenommen. An der Spitze stehen Berlin und Frankfurt a. M, mit 570 bzw. 111 Rücknahmen. Rostock hat die geringste Veränderung aufzuweisen: bei 2 von 237 Anwälten wurde die Zulassung zuriickgenoinmen. Beim Reichsgericht in Leipzig ergab sich keine Voränderung: am Stichtag waren unter den 24 Mitgliedern der Anwaltskam 111er 2 Nichtarier. In der ״Juristischen Wochenschrift'• schreibt Regierungs־ rat a. D. Dr. J. Diel über das ״Studium der Juristen an den deutschen Hochschulen״. Er sagt u. a. folgendes: ״Von den 13 163 inländischen Studierenden vom Wintersemester 1933/34 waren ihrer Konfession nach rund 8900 evangelisch, rund 4000 katholisch, 46 jüdisch. Bei den ersten Semestern sind diese Zahlen relativ ungefähr dieselben. Es ist kein J ude unter ihnen vorhanden.“ ״Der Beobachter“, Sorau (N.-L.), vom 20. 11. berichtet aus einer Rede des Gauabteilungsleiters Pg. Ebel (Berlin) vor der NS-Hago- und Frauenschaft in Sorau u. a.: ״Der Redner erging sich dann in einer scharfen Stellungnahme gegen das Judentum und forderte vor allem die Frauen aut, niemals jhre Einkäufe in jüdischen Geschäften zu tätigen und erinnerte in diesem Zusammenhang an das Wort: ,Wer vom Juden frißt, stirbt daran l‘“ JÜDISCHE RUNDSCHAU ד׳ ־׳״/ <ך~) ר־־׳, ךזז׳> י,״«״ J 1 1״ Die Tagcs/rilung ״Die Land wäre“ vom 20. 11., Fach- Blatt tlcs Reichsnährstandes für Marktbcriclitcrstattung, veröffcntlicht den Text einer programmatischen Rede des R ei c 11 s h a 11 er n f ü hrers I) a r r ö auf dem Refcltshaucrntliing in Goslar, In diesem Vortrag sind auch Ausführungen über die Frage des H a 11 dc 18 und die Rolle 1Ur Juden im Handel enthalten, denen wir folgende Abschnitte ent 11 chmen: Der Jude ist zur cigctilliehen werii'schnffciidcn Arlvit von Haute aus 11'idit vcr1111l11(׳l, und hat auch durch ntlc Gcarhhbl«׳ hindurch unter Beweis gesollt, daß er nicht einmal Werl darauf l«t»t, 1u dieser Ta(i|,kti1 verindagl zu sein. Da er »her!»׳in Leben fristen muß, ui fristet er es, indem er sieh dort cimchallct. wo in,in nnih Lage der Dinge sich in den Arbeitsprozeß anderer einschuhen kann, ohne selber ni beiten zu müssen. Dies Ist eben, wie irh vorher sagte, «ein ureigenstes Belli! igung-feld, nämlich der Handel... Ihm kommt es nur darauf an, um jeden Preis zu handeln, ganz gleichgültig durum, oh seine W!1 r«n vrrin itt Ii: r! ät igkei! notwendig ist oder nicht, bzw. der Kunde die Ware benötigt oder nicht; ebenso gleichgültig ist cs ihm, was er liäiulleriseh vermittelt, wobei von Schnürsenkeln an gefangen bis zu Kunslgegenständen, Vollblutpferden u,w. ihm alles rorlit ist, wenn er cs nur an den Mann bringen kann. Und dieser Standpunkt ist aus seinem Lebensgesetz heraus durchaus folgerichtig, weit er ja letzten Endes nur an der vermittelnden Tätigkeit verdient, sieh alwr nicht in den Arbeitsprozeß cinsrhnllcn kann, da er selber von der Arbeit ja nicht» versteht. Kr kann also an dein Gleichgewicht von Urzeugung und bedarf gar kein Interesse haben, sondern nur daran, daß das Produkt der Arbeit eines anderen mogliebst oft durch seine vermittelnden Hände läuft, damit er an dieser Vermittlung verdient und dadurch seine Lcbensgrundlnge schafft... l'iir de» Juden ist jedoch das Geldproldem etwas und( res: Da er selber in seinen l.cheiisgrundlagen sieh nur entwickeln kann, wenn der Handel als solcher sieh entwickelt, die Umwicklung des Handels nlrer wieilemm die Umwicklung des Geldwesens zur Voraussetzung hat, »0 wird für den Juilen das Geldwesen *um Angelpunkt seiner Hchcrrscluing des Handels und .sichert sich tladiiveh seine llnscimbcdmgun• gen; gleichzeitig wird er dadurch nebenbei mittelbar auch zum Herrn der Wirtschaft, du eine entwickelte Wirtschaft ohne ent• wickelten Handel undenkbar ist... Da nun das jüdische Wirtsrlndts• prinzip nicht daran interessiert ist, sieh seine 1 lundilsgeschältc abhängig machen zu lassen von dem tatsächlichen Gleichgewicht von Erzeugung und IMarf, sondern von einem gewinnbringenden Handels• geschah a|s M>lc|sc1n, so ist klar, daß nunmehr die Wirt- ■» e ii a f t nicht gesteuert wird vom Begriff der Be- 11 u r f s d e e k!1 n g, sondern von dem durchaus eigensüchtigen Streben gewinnbringender Handelsg 0 s e h ä f 1 0. Dies hat die weitere Konsequenz, eiaß die• Wirtschäften der Welt aufgelöst werden müssen zugunsten einer möglichst ungehemmten Handelstätigkeit auf dem gesamten Erdball ... Man versteht also jetzt vielleicht meine: eingangs gesagten Worte, daß nicht eine nationalsozialistische Wivtsehidtslbeorie gegen eine litn'r.de Wirtschab st lieorie kiinijifl, sondern daß sieh hier die hliilsliedingien Vorausse'tzungen zweier Wirlsehidtslheorien gegeniiltorsleben. Auf der einen Seite der «ms bäuerlicher Wurzel stammende Arlieitshegriff, der deutsch und arisch ist, 11er den Begriff der Arlnilseltrc entwickelt hat, Welelirr tmfgelmut Ist auf Wissen und Können und web 11er für den I!,mein ebenso gilt wie für den Handwerker, «len LJnternch- 111er und den Kaufmann. Auf der linderen ■Seile der vom Handel um des llaiidela willen abhängige Judo, welcher lilicr «las eigenwertig gewordene Geld and die Institute tlcs Geldes, sowie über die KestungskonmiandanUn dieser Geldinstitute die Völker zu!*•herrschen versucht. Unser 1'tihrcr hat das einmal in seiner lapidaren klaren Art wie folgt an 'gesprochen: ,,Der Arier faßt Arlieil auf als Grundlage zur Erhaltung der Volksgemeinschaft, der Jude als Mittel zur Ausbcutung anderer Völker.“ Diese Ausführungen geben einen Einblick in die Theorien, die den Versuch machen, d i e Entwicklung der Wirt- Schaft als bluts mäßig und rassisch bedingt d a r z u s t e 11 c n. Daß wir eine durchaus andere Auffassung von der wirtschaftlichen Entwickiunp vertreten, liept auf der Flauii. Wir möchten in diesem Zusammenhänge nur darauf hinweisen, daß auch in den Ländern, in denen von einem jüdisehen Einfluß auf die Wirtschaft gar keine Rede sein kann, die Entwickiunp des Kapitalismus, die in den oben zitierten Ausführungen geschildert wird, in ähnlicher Weise vor sich gegangen ist wie in Deutschland. Die Stellung des Juden zur schaffenden Arbeit war in den meisten Perioden der jüdischen Geschichte eine ganz andere, als sie hier dargcstcllt wird. Wenn eine Ausschaltung der Juden aus dem Prozeß der Wertschaf(ung in Europa eiti״.*,. ist, so nicht durch den freien Willen der f7״f: sondern durch die Maßnahmen der Völker, in (|ef4 י ' lebten. Heute wird Von grollen Teilen des jijjj‘t!: der Versuch gemacht, diese Fntwiekluiir1, ׳!,' ,1..0 ...11'״* ׳b Juden . Volkes v cr.suc 11 gun.icm, un.se i.niwicKluttg je ,: gen, wobei nicht zu verkeimen ist, daß der Weg ״ן,“’, zur Urproduktion mit vielen Schwierigkeiten gesell!,!,'*1י fichcr unu seelischer Art für uns belastet ist. * Die ״Deutsche Zeitung", Berlin, vom 2! beschäftigt sich in einem Aufsatz, mit der Uebcrsch-b ״Die Säuberung" mit der Rolle der Juden in a" Wirtschalt. Das Blatt polemisiert zunächst dagegen יל deutsche Firmen im Ausland noch Juden ab Vtr'lm haben und fordert, auf diesem Gebiete Auswechslung vorzttnehtnen. Es behauptet weiterhin, daß im Inland Ausschaltung der Juden von leitenden Posten off J־ : äußerlich erfolgt sei und Strohmänner vorgeschoben wegu während jüdische Persönlichkeiten im Hintergründe tja" sind. Für ebenso wichtig wie die restlose A u 5 s c h tung von Juden aus leitenden Positionen Ui« das Blatt die ״Ausschaltung des jüdischen Geistes“ jn T deutschen Wirtschaft. Fs weist in diesem Zusammenhang »| die Rede des Reichsernährungsministers Darr( aut Rcichsbauerntag hin. Die Wirtschaftsgeschichte Betitith, Innds stellt nach Ansicht des Verfassers einen ״K a m״j zweier Rassen“ um die Führung der Wirtschaft 1! Deutschland dar. Zur Warcnhausfrage Unter der Uchcrschrift ״Wir Franken lösen d!t Warenhausfrage“ nicktet die ״Fränkische Tage«;, tung“, Nürnberg, daß der stellvertretende Gauleiter Karl Holz in einer außerordentlichen Mitgliedcrycrsainmlung dt! NS.Hago mitgetcilt habe, der Gau Mittelfranken habt ». sainmcn mit der Amtsstcllc der NS.Hago veranlaßt, daß j!! ehemals jüdische Warenhaus ״Zum S t r a u ß", am 1. Oktober geschlossen worden war, in neuer Form vekJn eröffnet wird. l)ie gesamte Nürnberger deutsche Geschält!«1,( Wird das Warenhaus übernehmen und Anteilscheine von mindestens 500 RM. aufwärts zeichnen. Am 1. Dezember könne das Warenhaus wieder geöffnet werden. Im einzelnen berichtet die ״Fränkische Tageszeitung" über den Verliul der Versammlung folgendes: ״. . . l’g. Holz spricht unverblümt, gehl gut,111111 Wege« w! den Kern «1er l'rohlcmc zu. Er reißt den fidi'n-cheinigra Man•׳] der jüdi-! lien V<׳r.s1'hlci«-ru11g>kun4 in Stücke und zeigt dir 1rh11״. I״H׳ Raffgier mul llnit.ililiil jüdischen Geschäft־-gelcm 11, mul!lern Folgen In ihrer ganzen widert»«• hei» Nacktheit. Kr stillt «len Kg״:״ nuts, «las iure!,1!)׳ licht igo M.u ht ״trehen und die vc! wahdicte Denk, urt des Juden ins helle Licht, thizivcidculig und klar wie!*!r׳ Sprsu'he sind die Begiiindurigen seiner Anklagen. Knf*hlo«<fn ur:l lest wie »ein Kii inpfcrgci.st •and die Folgerungen, die er aus dr« jüdisflK'11 Verhalten zieht. Mit der idealistischen llcgei-tcrung, du aus dein Kattiplhlatl ,Der Stümicr‘ spricht, gewann er die גו• wesenden Gcvhiiüslcule zur Hilfe im Kampf gegen «len Vernich timgswillcn Alljiula.» . , , Kr sagte: .Jedermann in Numk-rg »nt. daß wir den Kampf gegen das Warenhaus führen. In «litwo Kumpfe steht an erster Stelle Nürnlrerg. Seit der M»!litülKTmlirae j des Nationalsozialismus sind bereits viele jüdisch«? tu vluftt in deutsche Hiiude itiu tp«׳g,H1get1, Das ist nicht das Verdien,« du deutschen Gewltiftswclt, sondern «Im alleinige Verdienst des N'sw׳ n!d,oz!»l!sn1us. Wir wer«len den Kampf gegen das jüdische Waren- . haus nicht auigeben! Wir werden tlaiür sorgen, «laß unsere Volke genossen ihre VVeilmarhiseinkätife in deutschen Ges«halten tut!• gen . . .“ Die Idee, W.irciih.itiscr in Gctncinschnftstmfcrnchnuinccr des Einzelhandels uinzuvvantlcln, ist nicht neu. Wir erinnern an das Experiment, das vor «lern Kriege in Berlin auf ta nördlichen Friedrichstraße in dieser Richtung gemacht wurde; aber auch in den letzten Jahren wurden derartige Versucht mehrfach unternommen. Es handelt sich dabei um Bedrt• bringen, die auch von jüdischen Einzelhändlern nicht weniger gefördert wurden als von ihren nicht jüdischen Kolk■ gen, weil sie alle ohne Unterschied der Rasse die Kon• kurrenz der Warenhäuser — mochten diese in jüdischem oder in arischem Besitz sein — zu spüren bekinicn. jüdi' ein ,, d;1lf J" lTP'1 Vi'tr Titel' dir W יי, J Vet I, ,Itel! , MtS , ' |11־lrr Kb>־d ster :1 ־ aller 1 Teil'/! ■ , Men•’. Akt« t ) ‘ |k’״l• , 19. 1t!ab'',1 die!! ict i:•1., der H) , als y '■, der .!־ Mat«ל , es v'.. rücüY ״ stautr\,! Joei, Rieht■ Ras? ( Reg'־ und 1, B t V ן lismt / t׳cn1*l4 Intel, m■ Blnti'• Geis■', Salz Faus1,', Allerlei tomü t u r;1'h i h n f, lest , tis1f1«sjf kam,־ liäH'irti KM.! Tnlcr1 /fein!! ctuts;|' »ine frotzi!‘! tierui [;*diät יי ä>str;H Vcis' s todi'i» «er 1 nilalv S Ausl» j ׳ nach ■I er d ein L! e i mit .ך| muh •j der a .׳, Die Vertretung von Juden vor Gtericht In Nr. 75 der ,Jüdischen Rundschau“ haben wir den Parteierlaß von» 16. August 1934 veröffentlicht, in welchem den Angehörigen der NSDAP, u. a. verboten wurde: 1. Die Vertretung von Juden vor Gericht usw. gegen Parteigenossen. 3. Das A 11 s s t e 11 e n Von Bes c h c 111 i g 11 ng e n aller Art für Juden. Wie die Reichsfachgruppe Rechtsanwälte in der ״Juristischen Wochenschrift“ vom 21. Nov. berichtet, sind diese beiden Bestimmungen jetzt folgendermaßen erläutert worden: ״Die Anordnung zu 1 bezieht sich mich ihren! klaren Wortlaut nur auf solche Fälle, in denen die Gegenpartei des Juden ein l’urteigcnosM; »st. Bei Knpit nlgescllsehaftcn kommt cs darauf an, ob sich die Geschäftsführung «öder die Mehrheit des Kapitals in jüdischen Händen befindet. I>ic Anordnung zu 3 bezieht sich nicht auf .solche Bescheinigungen, die in Erfüllung einer Amt»- oder Ilerufspllicht uuszustcllcn sind. Ucber etwaige Zweifelsfragen bei «1er Durchführung der Anorilnung entscheidet ilic Rechtsubteilung - Heil h,I< ilung der NSDAP., die auch allein berochligt ist, in Ixsondcrs gelagerten Fällen Ausnahmen zu gonchniigcn," Im Anschlüsse hieran werden an der oben angegebenen Stelle folgende Richtlinien der Rechtsabteilung-Relchslcitung wicdcrgcgcbcn: 1״, Grundsätzlich darf kein Parteigenosse die Vertretung eines Juden «xlcr einer jüdisdum Finna gegen einen Parteigenossen ütiernehmen. Die Ikü Bekanntgabe der Anordnung bereits übernomniencn Vertretungen dürfen nur bis zur Bi-cndigung der schivc-!»enden In-tanz wcitcrgefiibrl werden. 2. Per Vertretung gegen *inen Parteigenossen steht gleich die Vertretung gegen eine Firma, die von Parteigenossen geleitet wird und deren Kapital »ich überwiegend im Besitz von Parteigenossen befindet. 3. Nicht unter diese Anorilnung füllt die Vertretung von Juden in solchen Fällen, in denen die Erteilung des Auftrages unmittelbar durch eine deutsehe VersktienmgsgcscUschMt für deren Rechnung erfolgt und der gesamte Schriftwechsel lediglich mit dieser Gesellschaft zu führen ist, sowie gleic!»gelagerte Vertrctungsfiillc. 4. Die gesetzlich vorge schriebcnc Ikurbcitung geriehtlicherseits von Amts wegen zugewiesener Armenmamdate in Prozeß-, Pflcgschafts- und Vormundschaft»- sachcn wird durch diese Anordnung nicht berührt. 8. Unter das Verbot fällt die Erteilung von Bescheinigungen aller Art zur Förderung der Belange vor» Juden oder jüdischen Firmen durch Parteigenossen, nicht jedoch solche Bescheinigungen, Beglaubigungen und Urkunden, die im Rahmen einer Amts- oder Berufspflicht ausgestellt oder aufgenommen werden. 8. In etwaigen Zwcifelsfällen ist durch die »1. ständige Gaureehtsstcllc die Entscheidung der Rcchteabteiltmg* Äcichslcitung anzurufen,“ Juden als Bücherleser Der ״Angriff“ vom 21. Nov. veröffentlicht unter do Uchcrschrift ״C h a 11 tt k k a h“ eine Glosse, in der er ״וי mit einem in der ״Jüdischen Rundschau“ crschienincn Ruc׳״ Immlhmgsinserat beschäftigt, d;1s zu Ghauukkalt eine gt«' Zahl von Büchern anliot. Das Blatt weist zunächst darauf » daß sich ausgesprochen jüdische Literatur unter den botenen Titeln befindet mul bemerkt dann, daß arische Verfasser daneben auftreten, wobei insN'׳״ dere sofrlte Autoren zu fiiulcn sein sollen, die ״den Jtw' sympathisch gcmig״ sind. Der Verfasser wundert sich, ״ auch Autoren wie Hans F a 11 a d a und Otto Flake an» ׳ Boten werden, und er ist dann noch erstaunter, ne aus ״Die Ungleichheit der Menschenrassen“ in der 1 zu finden. Dies Erstaunen beruht auf einem Irrtum, eine Buchhandlung anbictet, ist ihre geschäftliche *nk Icgenheit, sic weiß aber walirschcinliclt, daß der )"1"י h Leser nicht auf dem Standpunkt steht, daß er die Aus der von ihm zu lesenden Literatur nach dem der Rasse des Autors vornehmen soll. Wir ״,c daß gewiß das Jüdische im M i 11 e I pu n k t un rer Bildung zu stehen hat, daß dies aber; ״,!T,• ca schließen darf, Werke und Meinungen der nichtjun , Umwelt kcnnenzulcrncn, mag diese dem Judentum » lieh oder feindlich gegenüberstehen. Kleine Nachrichten מס Im After von 72 Jahren ist in Amsterdam rabbincr der asciikcnasischen Gemeinde und des ascr:: jtf, sehen Gemeindeverbandes, Abraham Simson Onderw l gestorben. _ Norman Be nt wich, der ein Jahr lang 'rt, ® rejßjc■ des Emigrantenkommissars des Völkerbundes, ]at”1־sej״jt• donald, gearbeitet hat, ist wieder in Jerusalem troffen. Zu Journalisten, denen er die (den Leser״ a" Tj'g: bekannte) Tätigkeit des Kommissariats schilderte, * ״Es ist angenehm, wieder in Palästina zu sei, ״ י Lande, wo Emigranten aufhören Emigranten zu s Der neue Pressechef der Palästinarcgierun?’ Furness, der nach Fertigstellung des Jerusalem auch Direktor des palästinensischen Rundfun« aoll, ist in Palästina cingetroffen. prol.! Der hervorragende jüdische Volkswirtscra ״,״deb׳ OustaVo del Vecchio ist zum Rektor 0 Akademie in Mailand ernannt worden« Ö,1" eben, , , Ls is.V Helle »k Kuiiu ׳; : Emil ׳ Lolis« Ernst!.1' jüdi■ »,R a 1!1 sehr ן!• , wann 3' •revoh. ■ Kam•1, *־,״־*!, von ־ *1»'Ri. ״unsj; Ernst, ( vvaim 1 leicht; 5'u s'■ 1'alln» - voll •|, das V,‘ rct v».' Wort, *eine der « י