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Jüdische Rundschau · 1934-10-23 · Heft 85 (23.10.1934) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 85 (23.10.1934)
Date
1934-10-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr, 85, 23. X. 1934 Die Anfechtung der Rassenmischehe Der Wortlaut der beiden in den Berichten der ״Jüdi* Scheu Rundschau“ mehrfach erwähnten Urteile d c S Reichsgerichts vom 12. Juli 1031 (IV. 01. 31 und IV, 80. 31) über die nachträglichen A n f c c h t u n g s * möglichkcitcn von M i s c h e 11 cn wird jetzt in der ״Juristischen Wochenschrift“ (lieft •12 vom 20. 10. 34) ver• üflentlicht. Diese l'rteilspriiude sind durch die früheren.Presse* Veröffentlichungen bereits bekannt und mehrfach besprochen Worden. Das angeführte lieft der ״Juristischen Wochen* Schrift“ bringt mm im Anschluß an die erwähnten Entschcidüngen eine Abhandlung: ״Die Anfechtung der Rasscnmisch* ehe nach geltendem Recht" von Rechtsanwalt Dr, Walter Matzke, Berlin. Der Verfasser geht darin davon ans, daß die Gesetzgebung des Dritten Reiches eine un mittel* bare Lösung der Frage der Rassenmischehe bisher noch nicht vorgenonunen habe, und hebt hervor, daß man eine grundlegende, klärende Entscheidung des Reichsgerichts mit größter Spannung erwartet habe, da zwei Oberland esgcrichtc über eine das Wesen der Ehe überhaupt und ihre Bedeutung im völkischen Staat außerordentlich stark berührende Frage in entgegengesetztem Sinne entschieden hätten und die Zahl der Elien, über deren Schicksal das Reichsgericht entschciden sollte, nicht gering sei. In diesem Zusammenhänge heißt es in dem Artikel: ״So sind im J,1hre 1020 nlU'in in llcrlin 653 Kn«kcnmischchcn gcsrhloHsin worden. Eh bestand aber und bestellt uucli leider heute norfi die Möglichkeit, daß 1ms tuusenden solcher Mischehen weiter Tausende von Mischlingen golwircn werden können, und damit, die rassische Zersetzung des deutschen Volkes weiter fort sehreitet: lindererscits mag in iminchcn Fällen solcher Ehen trotz jener ungleichen Bindung der arbeite Teil rasaiseh wertvoll und an sieh geeignet sein, nach Lösung seiner Ehe in einer linderen Ehe dtirclt Erzeugung von rassereinen Nnchknnmicn der Aufwärtsentwicklung seiner Kasse und damit seinem Volke zu dienen. Von der Entscheidung des Reichs• gcrichts hing es also ab, oli jene Gclnhr wenigstens teilweise gebannt wurde, oh diese Möglichkeit wenigstens in einigen Füllen eröltnet wurde. EcitJor muß man zusanunenfassend lest stellen, daß das Gewicht der Gründe des unten S. 2013* veröl (entlieh!« Urteils des Reichsgerichts der Itedentiing jener Frage keineswegs entspricht, 1 tis Urteil weist in sachlich ■rechtlicher und vcrluluensrechtlicher Beziehung mclirlaeli Mängel mit; sein Ergebnis dient nicht gerade der Vorwiirtsenlwiektung des Rechts 1m völkisclirn Staat.“ Die Abhandlung niniint zu den juristischen Erwägun* een des Reichsgerichts eingehend Stellung. Von besonderem Interesse sind die Ausführungen, die Rechtsanwalt Dr. Matzke zu dem Hinweis des Reichsgerichts auf seine Bindung an das Gesetz macht. Hierzu bemerkt er: ,,. . Das Reielcgerieht vermag wirklich nicht zu beweisen, * Haß die Gesetzgebung des nutionalsozialislisehcii Staats in der Rassentruge sieh bestimmte ״Grenzen gezogen“ italic. Olt genug ist von maßgeblicher Seite ötfcnltirli ausgesprochen worden, daß auch in dieser Beziehung das l’rogrmntu langsam in verschiedenen Stillen chireligeselzt werden werde (vgl. Dr. Mößmer, Zeitschrift der Akn* Hernie liir deutsches Recht 1934, 80t(.). Er ick hat die hisheri* gen Gesetze selbst als ,.Beginn und Ausgangspunkt“ der deutschen Rifssongcsclzgchmig bezeichnet. Es kann also von einer gewollten Selhsthcseliränkung der nalioiiiilsozialist Ischen Gesetzgebung in dieser Klage nicht die Rede sein. Die Gerichte hüben vielmehr auch hier tiacliztipritfen, inwieweit die nwlionnlsoziulisliselie Weltanschauung zu einer anderen Auslegung der bisherigen lürkenliutlen Gesetze nötigt; denn ״das Recht ist. nur ein Teil unserer Gesamtkultur, der insbesondere mit ethischen und wirtschaftlichen Anschauungen und Bedürfnissen untrennbar verbunden ist. Deshalb ist es im Zweifel so auszulcgen, daß es den Anforderungen und der Entwicklung unsc- «t Gesamtkiillur möglichst, gerecht wird“ (Enneeeertis, Eelirtmrh des Bürgerlichen Rechts Atlgem. Teil, § 51 lll). Zu diesen sittlirhn» Anschauungen und Bediitltiissen gehören aber auch die völkisehen. Das Reichsgericht hätte also, solange der (Jesetzgeher des Dritten Reichs noch über die Frage der Anfechtung von Rassenwiselielien schweigt, selbst so entscheiden sollen, wie es entscheiden «nlißte, wenn cs Gesetzgeber wäre." Sorgerecht und arische Abstammung ln einem Sorgerechtsstreit hatte sich das Kam* nicrgcricht mit der Frage zu beschäftigen, ob einer un* ehelichen Mutter das Sorgerecht schon deshalb entzogen werden kann, weil sic die Nennung des Namens des Erzeugers verweigert, und damit vielleicht das Kind in Gefahr bringe, später einmal 11 i c 111 einwandfrei den Nachweis seiner arischen Abstammung führen zu kön n en. Der Fall war dadurch Ins Rollen gekommen, daß die Kriegerwitwe, die das uneheliche Kind hatte, keine nähere Auskunft über den Namen des Kindesvaters gab, auf Vorhalt jedoch erklärte, der Kindesvater sei kein Jude. Daraufhin hatte das Jugendamt beantragt, der Mutter das Sorgerecht, mindestens aber das Recht über die Aufenthalts* bestiinmung zu nehmen; durch das Verhalten der Mutter ent* Stünden nicht nur unerhörte Nachteile für das Kind wegen Seiner Untcrhaltsansprüchc, sondern auch wegen der Untnög* lichkcit, einen Ariernachweis führen zu können. In Uebcrcinstimmung mit dein Landgericht hat das Kammergericht (״Jur. Woch.“ vom 20. 10. 31) als fest* Bestellt erachtet, daß das zweijährige Kind am besten von seiner Mutter betreut werde, und ihre Weigerung der Na* tnensnennung kein ausreichender Grund sei, utii ihr das Sorgcreclit zu entziehen. Ein Mißbrauch des Sorge* rechts durch die Mutier würde erst vorliegen, wenn sie Selbst nicht für das Kind zu sorgen vermöge, und trotzdem Hie Nennung des Namens eines Mannes verweigere, der statt ihrer das Kind tatsächlich auch ernähren könne. Keineswegs sei alter ein Beschluß über die Sorgcrcchts- «ntziehimg dazu da, tun einen moralischen Zwang gegen eine Mutter auHzutibeii, die vielleicht aus Gründen, die nicht zu mißbilligen seien, den Namen des Erzeugers nicht nenne. Hinsichtlich des Nachweises der arischen Ab* Btammung heißt cs: Bei dem gegebenen Sachverhalt stehe «8 noch keineswegs fest, ob durch die Nennung des Namens des Erzeugers tatsächlich die arische Abstammung würde nachgcwicscn werden können. Abgesehen davon gelte aber »ach der offiziösen Auslassung des Rcichsinnentninisters im ,,Völkischen Beobachter" vom 19. Januar 1934 in Zweifels* fällen der Grundsatz, daß ein uneheliches Kind einer ari* Selten Mutter als ariscli anzusehen sei, wenn der Vater des unehelichen Kindes ungewiß sei. ״Etwas anderes, — so sagt das Kamnicrgcricht — erscheint auch nicht möglich, als in Zweifclsfällcn ein uneheliches Kind als arisch anzusehen. Denn man wird nicht sagen können, daß es bei der Anzahl niciit* arischer Elemente in Deutschland im Zweifel ungewiß sei, ob «in, insbesondere wie hier auf dem Lande geborenes Kind, von einem arischen oder nichtarischen Erzeuger abstammt.“ Das ״Kreisblatt für den KreLs Usingen“ berichtet aus dem Ausflugsort Schmitten (im Taunus): ״Da unser Kurort , Im vergangenen Sommer von jüdischen Kurgästen In nicht erwünschtem Maße besucht worden ist, hat man jetzt an den Ortseingängen Schilder angebracht, Hie die Inschrift tragen: Juden sind hier nicht erwünscht. Da-; »«" verspricht man sich eine gute Wirkung für das nächste 5 Jahr.“ I L.J V.. Gauleiter Sfrcldicr über den Mord von Marseille Die ״Fränkische Zeitung“, Nürnberg, vom 21. 10. bc* richtet über eine Rede des Gauleiters Julius Strei* eher auf einer Kundgebung der Arbeitsfront in Nürnberg am 19. 10. In dieser Rede betonte er zunächst, daß das deutsche und auch andere Völker den Frieden wollen. Im Gegensatz, zu den Völkern wollen diejenigen den Krieg, die heimlich den Befehl gaben, den Königsbesuch in Marscillc durch einen Mord zu Ende zu bringen. Diejenigen möchten den Krieg, die im Sommer 1914 ״mit der Kugel des Juden Prinzip“ den Mord von Saraiewo vcranstaltoten. In diesem Zusammenhänge sagte Qaulcitcr Streicher weiter: ״Jawohl, (In Judo war ei, der da• Hirzogpaar erschoß, und dann (lammte Europa aut und 11 kam «u viereinhalb Jahren Well* krieg, der uns xwcl Millionen der Beilen rahm. Der Jude wollte den Weltkrieg, und durch den Mord an dem Kßnlg von 8Udslawlcn aut« neuo den Anlaß •chalfan «u einem neuen Krieg. Ja* wohl, der Jude wollte e«.״ Der Mörder des österreichischen Erzhcrzogpaarcs, der Serbe Prinzip, war kein Jude, sondern serbischer Irre* dentist. Das jüdische Volk hatte mit dem Ausbruch des Weltkrieges genau so wenig zu tun wie alle anderen Völker, die den Frieden wollten. Die Annahme, die Juden hatten den Weltkrieg gewollt, ist absurd; und heute weiß gewiß jeder Jude, daß ein Krieg den Juden nur unsagbares Elend bringen kann. Die Juden haben im letzten Weltkrieg ungeheure Blutopfer in allen Heeren der Welt erlitten, und darüber hinaus die Erschütterung der ganzen Existenz großer Volkstcilc in der Kriegszeit und besonders auch in den ersten Jahren nach dem offiziellen Kriegsende durchgemacht, da insbesondere in den Ländern des Ostens militärische Operationen und die ihnen folgenden revolutionären Kample die Juden betroffen haben. fl ff TI ו■ r*t| חיזיי? r; r,1 ןיוךץך*~*ן s. #.״• » j WS tnM fc-Jl kw *.׳Hä U-i * 1 sä»- W׳-״- L. Im Anschluß an Berichte in der jüdischen Presse (!ן*, das Attentat von Marseille und die Widerlegung ym q(_ rüchtcn, die im Zusammenhang damit auffauchten, der Morde, sei ein Jude — in Wirklichkeit scheint er terroristische״ Organisationen anzugcliörcn, die ein scharfes antis?m|, tis eh cs Programm besitzen — sagt Gauleiter Streicht, weiter: : ״Wal lese Ich dal Eine Bcitütlgung für du, v!! |tfc ׳)י Ir •irrem meinen Freunden tagte. Al» die Nachricht kam, der Kj״:. Von Serbien •et tot, laßtc ich 1 Dlcic Kugel kommt au« dem R. votver eine• Juden. Ich freute mich nicht darüber, daß der M8rd« ein Jude war, (reute mich aber, daß wiederum bciUHIgt |,g ״״ Ich ichon Immer getagt Habe. Der Drahtlicher all denen, vi! den Völkern blther Leid gebracht hat, Ist der ewige Jude." Dieser Behauptung muß von jüdischer Seite wider, sprochen werden. Weder war der Mörder von Marseille rin Jutfc, noch hat er irgend etwas mit dem Judentum zu hu! Es ist nicht unsere Sache, Mutmaßungen über die politischen Ursachen des Attentats an/ustcllcn. Wie diese aber auch »rin mögen: einen Zusammenhang mit jüdischen Inter, essen liier zu konstruieren, ist unmöglich. Gauleiter Streicher hat dann in seiner Rede auch An* dcutungen über jüdische ״Pläne“ gemacht, die auf inner, deutsche Verhältnisse nhzielen. Er behauptet, ds| auf einer jüdischen Konferenz in Zürich und Genf vor kurzem ״Dinge beschlossen wurden, die währenddes Reichsparteitags ein Geschehnis hätten her* b c i f t't h r c n sollen, das das ganze d eutsche Volk vielleicht in ein unglaubliches Leid und in tiefe Not gebracht hätte. Es wurde uns ein Name genannt und es wurde uns auch die Summe genannt, die ausgesetzt war, um die "f at zu v o I f b r i n g <-־ n“. Diese Andeutung ist in ihrer Allgemeinheit kaum zu verstehen. Aber wir müssen uns ah Juden gegen eine Beschuldigung wenden, die uns ebenso w! der Luft gegriffen‘zu sein scheint wie die Behauptung, di« Attentate von Sarajewo und Marseille seien Juden werk. Einkauf in jüdisdiem Geschäft Das amtliche Mitteilungsblatt des Obersten Partclgcrlcht» der NSDAP., ״Der Parteirichte r“, Folge 4 vom 10. Oktober!934, veröffentlicht eine Entschci dungdes Ober* steil Parteigerichts vom 15. September 1934, durch die gegen eine FraucnschalLsführcrin auf Verwarnung und Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf die• Dauer von 3 Jahren erkannt worden ist. Die Angeschuldigte hatte in einer Fraucnschafts-Vcrsammlung ihrer Orts* gruppe den Mitgliedern der Frauenschaft freigegeben, bei der jüdischen Firma S. cinzukaufett; wäh* rend ihrer Beurlaubung hatte sie eine Anzahl Mitglieder der Fraucnschaft veranlaßt, ein Rundschreiben zu unterzeichnen, das eine Vcrtrmienskundgcbung für sie darsteilen sollte. In den Gründen der Entscheidung־ heißt es u. a.: ״Die A11 ge-M-1 n 1111 ijgte hat »ho den Bestrebungen der NSDAP, dadurch ziiwiilergrluindctt, daß sie den Mitgliedern der Frnucnsrhaft anheim galt, bei einer jüdischen Firma *11 kaufen und auf Elsten Unterschriften Himmeln ließ, die die (irtitidlosigkclt ihre* Bettrlaubung dnrtnn sollten. Tn höherem Maß «1s die einfache Parteigenossin hatte ilic Angc.schuldiglc als Fiilircrin die Pflicht, nicht nur in den großen Grundsätzen nationalsozialistischen Denkens in Rasse, Blut und Boden, ihre Mitglieder su ertichen und denken *u lehren, .sondern auch auf all die tausend kleinen Folgerungen für den Alltag verpflichtend hin*uwei*en, die gerade die nationnlsotia* listlsrlie Hausfrau treffen. Die Angcschuldlgte hat dicae Pflicht ver* letzt.“ Gegen die Kenntnis hebräischer Schrüizeichen Die ״Westfälische Landeszeitung Rote Erde“, Dortmund, vom 19. 10. berichtet aus Meschede: ״Kommt <11 vor kurzem ein Schüler der katholischen Volk•- M'hulc nach Uuimc und *cigt seinen Eltern <lie Schicfetlatel mit allerlei Hieroglyphen. Auf die Frage, was das bedeute, erklärte der Schüler seinen erstaunten Ellern, daß er Hebräisch schreiben könne I Der Lehrer Simon habe den Jtidcnknnbrn Kanscubcrg, der in der deutschen Schule Gastreeht genießt, »utgetordert, au der Schullafcl Ikbriiisch zu schreiben. Alsdann litittm die übrigen Schiller die Zeichen nach sehreihen müssen und so könnten alle schon, Vater, Mutter, Bruno, Oswald usw., Hebräisch schreiben. Zwar mag es unfaßbar erscheinen, daß so etwas im nationalsozialistischen Staat möglich Kt, aber dennoch hat sich dieser!•'all in Meschede augetragen. Wit ballen cs für ganz selbstverständlich, daß die Vorgesetzte Behörde einen solchen ״Jugcndcnichct“ sofort aut Rechenschaft ziehen wird.“ Was gegen die Kenntnis der hebrSischen — wie irgend* weicher anderer — Schriftzcichcn cinzuwcndcn ist, bleibt un* erfindlich. Die jüdische Morallehre Ueber einen von Dr.Johannes von Leert in einer Oene* ralmitgiicdcrVersammlung der NSDAP, gehaltenen Vortrag berichtet ״Der Deutsche“, das Organ der Deutschen Arbeitsfront: ״Pg. von Leers erktiirte an Hand dokumentarischer Bibel* und Burhstcllcii antiker Scluillsti'llcr, wie cs die Juden immer verstanden liulxn, sich an den Drehpunkt der Wirtschaft zu setzen. Die jüdische Morullehre׳ ist unserem Wesen völlig entgegengesetzt. Solche ,Taten', wie sie Abraham und Jacob begangen balzen, würden bei uns vom Staatsanwalt verfolgt. Die Geschichte jüdischen Wucher! und Betröge* erstreckt »ich über alle Zeilen und Länder. Und die »charfc Stellungnahme gegen das Judentum im neuen Deutschland ist, wie der Redner belegte, mir eine Schutzmaßnahme für das deutsche Volk. ,Wir wollen den Juden gar nichts tun. Wir gönnen ihnen ein Land, in dein sic ihre Heimat Enden können. Wir haben nur einen Wunsch, daß es möglichst weit von uns entfernt liegt'.“ Nachweis arischer Abstammung. Im Heft 42 der Zci Schrift ״Deutsche Justiz“ vom 19. Oktober wird eine AI gemeine Verfügung des Reichsjustizministers vom 10.10.: veröffentlicht, nach der eine Aufnahme ciejesstatt liehet Versicherungen über arische Abstam mung für die Durchführung des Gesetzes zur Wiederhe Stellung des Bcrufsbenmtentunis und des Rclchsbeanitei gesetzes nicht erfolgen soll, da der Nachweis dt arischen Abstammung durch eidesstattliche Versicherung« *?״ci,״.d5r 3• Durchführungsverordnung vom 6. Mai 19: (RGBl. I S. 245) zu § 7 Nr. 2 Abs. 3 nicht zulässig is Es wird darauf hingewiesen, daß dieser Nachweis nach d« vom 8; August 1933 zum Reichsbeamtengese (RGBl. 1 S. 575) in erster Linie durch Vorlegung von U künden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden der Eltern) נ erbringen und in Zweifclsfällcn ein Gutachten des bei Rcichsmmister des Innern bestellten Sachverständigen ft Rasselorschung einzuholca ist Sitt und Eigenschaft der Rassen ln der Zeitschrift ״Rasse“, Monatsschrift der nordische« Bewegung, Leipzig, Jahrgang 1931, Heft 15, wird ein mit zahlreichen Abbildungen versehener, sehr interessanter Aul• salz von Ludwig Ferdinand Clauß veröffentlicht, dem Verfasser des auch bei uns besprochenen Buches ,,Als Beduine unter Beduinen", der sich mit dem ״semitischen Menschen“ beschäftigt. Einleitend wird in recht instruk• tlver Weise gezeigt, In welchem Zusammenhänge die Art eines Menschen unu die ihm natürlich zukommemle Sprache steht. Jeder Mensch könne zwar jede Sprache sprechen, doch gehe cs stets eine Sprache, die der ״artechte Ausdruck" seines Wesens sei. Für die arabische Sprache gelte der Sah, daß Ihre Schöpferin und eigentliche Sprecherin eine Rasse *ei, deren seelische Linie Starrheit und Flüchtigkeit in enter Weise verbindet, für die wir sprachlich keinen kcnttreichnenden Ausdruck Italien; am leiblichen Bau und im Spiel des seelischen Ausdrucks könne man jedoch diese Art er• kennen. An Hand der Bilder werden nun die Wesenszüge der Beduinen wie auch der städtischen Araber und auch der Juden dargclcgt, und zwar sowohl van Angehörigen der ״w ü 8 t e n I ä n d 18 c 11 c n“ wie auch von solchen der ״v ar* 11 e r a 8 i a t i s c h e n“ Rasse. Clauß stellt ihre Eigenart in Gegensatz zu der Eigenart der Menschen nordischer Rasse. Er unterscheidet dabei Eigenschaften, die mit der Rasse nichts zu tun Itnbcn, und st il hafte Züge, die der Rasse eigentümlich sind. So könne man heiter und scheu! düster, gierig und unerbittlich sein auf nordische, mittel* ländische, vorderasiatische oder eine andere Weise. Ikiese Unterscheidung dürfte gegenüber der heute vielfach üblichen Behauptung, daß ein/einen Rassen bestimmte Charakter* eigens c 11 aften znkommen, wesentlich sein, imbeson- Here im Hinblick darauf, daß diese Eigenschaften gleichzeitig *Is Maßstäbc für die Beurteilung des menschlichen und kul• lurellcn Wertes der verschiedenen Rassen genommen werden, Clauß zeigt, daß nicht die Eigenschaften das unter• feheidende Merkmal der Rassen sind, sondern die StiUrt, die für die gleichen Eigenschaften bei den verschiedenen Rasten zu finden sind. Auswüchse des Rassegedankens Auf einem Scliuliingskursus des Rasscpolitlsclien Amtes des Gaues Magdeburg-Anhalt der NSDAP, wandte *tat Ministerialrat Dr. Bartels, It. ״Frankfurter Zeitung״ vom 2t. 10״ dagegen, daß fanatische Anhänger des Rassegedankens den nordischen Menschen ,.züchten“ wollten. Derartiges Heg' nicht im Rassewollcn des Nationalsozialismus. Es wäre auch ganz gleichgültig, ob in einem Volksgenossen «״* fälischc oder ostischc oder din,irische ״Uebcrlagerung‘ VOT־ Landen sei. Es gingen im deutschen Volke jetzt Fanatiker herum, die, obwohl sie vorher kaum gewußt hätten, »» *risch und was semitisch sei, jeden Mitmenschen als w• «lisch oder baltisch oder sonstwie bestimmen wollten, u* seien Auswüchse, die nicht genug bekämpft wcrucn könnten. Denn das nationalsozialistische Rasse-wollen «en zu hoch, um daraus einen ״Vcrs'icliskaninchcnstall ® machen. Wozu in 1000 Jahren eine nordische Rasse sein könne, wisse niemand von uns, es sei auch Kjc'cv' gültig, ob sic durch Züchtung zu erreichen sei, v1׳cmt sei nur eins: daß der erbbiologisch gesunde deutsche '־.'י’ . erhalten und gefördert werde. An einem Beispiel aus **״ Praxis zeigte Dr. Bartels, wohin das Arbeiten allzu einig Rasseforscher schon geführt habe. Zu ihm sei eine jui Frau gekommen, die gebeten hätte, sterilisiert zu wero , weil sie ostisch ״überlagert“ sei. Gegen Tarnungsversuche ln der Zeitschrift ״V olksgesund heitswac h4“ ff dem Deutschen Aer/tchlatt, der Deutschen Apotheker-Z*» und einer ganzen Reihe anderer ärztlicher und Apotne Fachschriften bcigelegt wird, finden wir in einem AW ״Blut und Rasse“ von Dr. mcd. Stähle, Stuttgart, Schluß die Schilderung verschiedener Blutuntersuchung auf Grund deren der Verfasser an seine Leser folg*״ Appell richtet: ״Bedenken Sie, Was es In der letalen Konsequenz für י״״ . ten würde, den Niehtaricr ntil dem Reagenzglas! fcstlegen 111 , 1״. Da hilft dann keine Tarnung mehr, keine Taufe, kein ״Jl jj. Wechsel, kein StaaUbürgcrrccht, ja nicht einmal mehr *י"* gelungene Nasenoperation, Da! Blut kann man nicht ״'*™»׳י kann nicht eingedeutscht werden und das verrät die Rasse ou fernsten Geschlechter hineinI“ , Wir wissen nicht, ob sich das von dem Verfasser Ziel wissenschaftlich wird durchführen lassen. _

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