Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 65 (14.8.1934)
- Date
- 1934-08-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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ו «*״»» *י• i1׳ י»! Nr. 10. VIIT. 1934 JÜDISCHE RUNDSCHAU n י־\ V4*#' jgt p pp wife׳«« Seite 7 Der Prozeß um den ״ Westdeutschen Kaufhot״ •"»יי-;* *' Aufgaben und Aufbau Von Dr. Ludwig Mayer, Augsburg. I. ft 11 3r Das beit ״rundleßciul jfgelutig der •״« IN Iri'־ ״$• •Kc* A r• »eil wird, analog den Einrich- Kollision zu vermeiden, in und Arbeitertmel Auge- PCI ס rt nd>, rnd, vor* en. 5» 3t» •dsrt»•!b Gesetz zur Ordnung der nationalen hat nicht nur das materielle deutsche Arbeitsrecht geändert, sondern auch gleichzeitig eine NeunluiiR uci I’!־ o z c ß v e r t r e 111 n g vor den A r b e i t s - (rieht cn u n d La nd csarbcitsgcricht cn gebracht. Sjj fuiii I. Mai Ott waren vor den Arbcitsgcriciitcn als )(OK'ßlHVollmaelrtigte und Beistände nur die Mitglieder und Angestellten wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeitgebern l'cy von Arbeitnehmern oder von Verbanden solcher Vcrcini- •ungciir die kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung be-!,!t sind, soweit sie für die Vereinigung oder nir Mitglieder zr Vereinigung auflreten, zugelassen; Rechtsanwälte und ׳1וו0;ז,(ן", die das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betdihcn, waren von der Vertretung vor den Arbeitsgerichten jiisgcschlosscii. Vor den Landcsarbeitsgcrichtcn waren neben!idits.uiwalten Mitglieder und Angestellte wirtschaftlicher prcinisnngeu von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern oder von Verbände» solcher Vereinigungen, sofern die Vereinigung, der Verband oder Mitglieder der Vereinigung Partei waren, als j'iozcIllH'voüin.lcldigte ziigelassen. Durch die am I. Mai W3I in Kraft getretene Neufassung ,1,5 t< 11 des Arbeitsgericlitsgesetzes (AGG) ist zunächst beslininit, dail vor den 1. n n d e s a r b e i t s g e r i c 111 e n, wie sdiou bisher vor dein Reichs,■irbeitsgericlit, als Prozeßbcvoll '.;nchtigte a u s s c h I i c ß1 i c h Rechtsanwälte z u j)5sc11 sind. Dagegen ist die Rrozellvertretung vor den beitsge r ie h t e ח direkt und indirekt fast vollständig der pc 11 Ischen Arbeitsfront Vorbehalten, Denn als Pioicühevollmäehtigte oder Beistände können vor den Arbeits- ״richten nur die Leiter und Angestellten der von der Deutlim Arbeitsfront eingerichteten Rechtsberatungsstellen aul* iieta Audi Rechtsanwälte können jetzt als Prozeßbcvoll- ]weMipte auftreten, wenn sic im Eiiuelfalle von seiten der Deutschen Arbeitsfront zur Vertretung einer Partei vor dem Arbeitsgericht ermächtigt sind. Zwar erstreckt sich die Vertretungsbefugnis der Leiter und Angestellten der Rechtstcratungsstcilen der Deutschen Arbeitsfront — im Gegensatz jbi früheren Rechts/usf.iml, der nur eine Vertretung der Mitglieder der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgber und Arbeitnehmer vorsah — nicht nur auf die Mitglieder «ז Deutschen Arbeitsfront; auch ist die Deutsche Arbeitsfront bei der Erteilung der Vollmacht an Rechtsanwälte zur t'!0«׳nvcrtreH1ug vor dem Arbeitsgericht irgendwelchen Be- •dir.inluiiigen nicht unterworfen. In der Praxis dürfte die EuUdie Arbeitsfront jedoch Rechtsberatung und Prozeßurtrctiing in Arbeitsreditssachen mir ihren Mitgliedern ge- «ihren und von der Erteilung von Prozellvollmacht au nichtarische Rechtsanwälte Abstand nehmen. Die arbeitsgerichtliche Vertretung von n i c h t a r i s c h e n Un< ter n c h in e r 11 einerseits und Arbeitern und Anfeste lltc 11 andererseits, die nicht Mitglieder el er Deutsche ri Arbeitsfront sein können, 11 a t deshalb seit dein 1. M a i 1011 eine besondere Bedeutung gewonnen. Dem Umstande, daß das arbeits• :crichtliche Vcrtretimgsmonopol der Deutschen Arbeitsfront für die niehtarischeu Unternehmer, Arbeiter und Angestellten nicht in frage kommt, trägt nun mich der Gesetzgeber besonder« Rechnung, indem in S 11 Abs. 3 AGG. ausdrücklich vor- :vclien ist, «laß auch amicrc Stellen (Vereinigungen, Körperschatten) den Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitshont fiir die Prozeßvertrctimg ihrer Mitglieder vor den Arh'itsßcriclitcn gleichgestellt werden können, in dem führenden Kommentar (״Die Ordnung der nationalen Arbeit“, Kommentar, :carbeitet von Mansfeld, Pohl, Sfeiitmann, Krause, Anm. 3 s 5 M) ist unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts ganz :•sonders darauf liingewiesen, daß für diese im Gesetze, selbst »[gesehene Gleichstellung Vereinigungen von nicht״ ui sc 11 e n Unternehmern, Angestellten und Arseitern in Frage kommen, da sie von der Mitgliedschaft Li der Deutschen Arbeitsfront ausgeschlossen sind. Es wurde bereits früher bemerkt (vgl. I)r. Ludwig Mayer: w Nichtarier im Bereiche des ״Gesetzes zur Ordnung der M10״alen Arbeit“ in ״Jüdische Rundschau“ 1Q3» Nr. 51), daß «eine wichtige und vordringliche Aufgabe für die Reichs״ 'Uftrctu 11 g der deutschen Juden ist, die arbeits״ Juichtliehe Vertretung für die deutschen Juden auf Grund der Gesetze selbst vorgesehenen Möglichkeit sichcrzustelien, 15 folgendem soll zu dieser Frage ausführlicher Stellung ge״ Kommen werden. n. dein heutigen Stande des jüdischen Organisations״ in Deutschland ist die Schaffung einer jüdischen , _r[H|Lrcchtsherat11ng und arbeitsgcrichtlichen Vertretung Auf״ J •»t 1kr R e i c 11 s v c r t r e t u n g d c r d c u t s c 11 e n Juden, wird mit dem zuständigen Rcichsarbcitsministcrium die 1 »twcmiigen Verhandlungen aufzutiehinen haben, um gemäß i a,;lodiiiimiiiigen des Gesetzes zu erreichen, daß die zu j Hinle jüdische Vereinigung bezüglich arheitsgericbtlichcr ' pwi'lmi״ den Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeits״ zoiit gleichgestellt wird. |; , Hc Rciclisvertrctung wird aber auch den grundsätzlichen 4 ״,™au und den Aufgabenbereich der zu schaffenden Organi״ 14"״״ einheitlich für das Reich nicht nur zu bestimmen, I ״? חז! ,יeh dnrchziiftihrcii haben. Dies entspricht nicht nur ־jj!״.heutige״ allgemeinen staatsrechtlichen Situation, sondern | :‘™״glicht auch eine zweckmäßige und in sich geschlossene I Ranisicrung des gesamten jüdischen arbcitsrcchtlichen und 1 'ö״tsRcr!cl1tlic!1en Komplexes. 4,vornherein muß hier festgestellt werden, daß cs sich '1111 die Schaffung von jüdischen Angestellten-, Arbeiteri.11!,! ״iGnelHnerorgaiiisationen schlechthin handeln kann. Die 1'1יי ,!ן,' ׳!ר' Vereinigung kann nur die Aufgabe haben, |׳.?c'lc״ Menschen einen umfassenden Rechtsschutz in Arbeits״ 9 ft. cl!e'1 »1 gewähren. Die Zentralisierung der Bearbeitung I?׳,/par.bc|tsrecl1tliclu'n Sachen bei einer Organisation muß 1״״׳ , ',:dien, daß Stellen, die bisher die Beratung atu »in ,u’ ״ccl1tsgcbiete ausgetibt haben, diesen Aufgabenbereich ’tbi״ , nc»zuschaffcndc Organisation — nennen wir sie m |bFcn^m Jüdischer Arbeits rechtsverband (JAV.) — abzugeben " Hsh״' J'll"scl'e Einzelorganisationeii, so verdienstvoll ihre 1״״״R־ Rcchtsbcratungstätigkeit auch war, können die Funkeiner arheitsgerichtlichcn Vertretung nicht ausüben, weil ‘ile der deutschen Judenheit umfassen und Nichtnicht vertreten können. betreffende״ Gebietes haben. Er tungcu der Arbeitsfront, um eine Unteruehmerrechtsberatmigsstellen stelltenreclitsberatungsstelleii zu gliedein sein. Fiir größere ucmemikii innerhalb eines Bezirkes, die außerhalb des Sitzes cn׳r JAV. hegen, können je nach Bedarf bestimmte Sprechtage eingerichtet werden; auch die Wahrnehmung von Terminen vor den Arbeitsgerichten wird zentral vorzmiehnien sein, wie dies Indier bei verschiedenen Arbeitgeberverbänden der Fall war. *'ir die einzelnen Trculüimierbezirkc zu errichtenden J AV.c werden hei einer hei der Rciclisvertrctung der Deutschen Juden zu emehteiuien Stelle, die nicht nur die Uelierw.ichung mrer labgkeit atisziüibeu (wofür sie auch die Verantwortung Mi.’■ so״(ic״l י!:>״וי den Austausch von Erfahrungen und Material zu übernehmen und evtl, periodische Zusammenkünfte dir Leiter der einzelnen JAV.e zu organisieren hat, zusammen- /!!fassen sein. Da sich, wie schon oben erwähnt, die Prozeß- Vertretung vor den Arbeitsgerichten nur auf die Mitglied er der JAV.e erstrecken kann, so wird von einer Eiuzetnutghedschaft bei ihnen Abstand zu nehmen sein. Dem einzelneii JAV. werden vielmehr auf Grund einer zu erlassenden Durchführungsverordnung zmn Gesetz zur Ordnung der nationalcn Arbeit kraft gesetzlicher Bestimmung alle innerhalb seines räumlichen Bereichs wohnenden Juden angeboren und er wird dadurch eo ipso zu ihrer Vertretung ermächtigt sein, zuir Finanzierung der JVA.c werden die Landesverbände entsprechend der Kopfzahl ihrer jüdischen Bevölkerung Beiträge zu leisten haben, wobei an Souderbeiträge der jüdischen Unternehmungen, die die JAV.e ohnehin häufiger in Anspruch werden nehmen müssen, gedacht werden kamt. Auch bei der Inanspruchnahme im Einzclfallc kann die Bezahlung einer bestimmten Gebühr vorgesehen werden; im Einzelfalle können evtl, auch durch Obsiegen im Prozesse selbst die notwendigen Auslagen als erstattungsfälilg vom Oegncr beigetricben werden. IV. Nach der Skizzicrung des Aufbaues des jüdischen Arbeits״ rechtsschtitzcs in Deutschland soll ihr Aufgabenbereich kurz gestreift werden. 1. In erster Linie haben die JAV.e Arbeitsrechts- Beratung auszuühen, wobei die bisher von einzelnen Orßanisafioiieii und Verbänden in dieser Hinsicht geleistete Tätigkeit durch eine einheitliche, die gesamte deutsche Judenheit umfassende Arbeit abzulösen ist. Naturgemäß kann daneben auch der jüdische Anwalt Rcchtsberatimg in Arbeitsrechtssachcn ausiiben, Es wird Aufgabe der JAV.e sein, dem Anwalt, der mir selten mit Arbciterrechtssachen zu tim bat, das benötigte Material, besonders in Spe/ialfragen, zur Verfüßtmg zu stellen. Zur Vertretung vor den Lamlesarbeitsgerich• ton, vor denen die jüdischen Anwälte zugelassen sind, kann die Zurverfügungstellung von Spczialmntcrial im Einzclfallc, besonders für Anwälte in kleinen Orten, sehr dienlich sein. 2. Letzterer Gesichtspunkt leitet zu einer weiteren Aufgabe der JAV.e hin: Der JAV. muß eine Zentralstelle für die Sammlung des allgemeinen und des für die jüdische Bevölkerung wichtigen speziellen arbcitsrcchtlichen Materials sein. Die Sammlung des Materials wird sich in erster Linie auf die Gesetzgebung, Rechtssprechung und Schrifttum zu erstrecken haben, 3. Eine weitere 1 laupttätigkeit wird die ProzcBvert r c t u n g vor dem Arbeitsgericht sein, da der JAV. ein Vcrtretimgsmonopol besitzt. Denn jüdische Anwälte durften von der Vertretung vor den Arbeitsgerichten mit Riicksicht auf die erforderliche Vollmacht der Deutschen Arbeitsfront im allgemeinen ausgeschlossen sein. 4. Schließlich wird der JAV. auch eine rcchtspolitische Aufgabe haben, indem er auf Grund (1er in der Praxis gesammelten Erfahrung und des bei ihm gesammelten Materials der Rciclisvertrctung der Deutschen Juden, den Landesverbänden und sonstigen jüdischen Organisationen und Stellen mit Gutachten an die Hand zu gehen haben wird. Wenn der zu bildende umfassende jüdische Arbeits rechtsschütz in der Organisationsform der JAV.e eine einheitliche Zusammenfassung erfährt, die ilire Spitze in der Reichs- Vertretung der Deutschen Juden haben wird, so ist es auf der anderen Seite erforderlich, daß er nach allen Seiten hin zur Bewältigung seiner Aufgaben Verbindungen aufrecht erhält. Diese Verbindungen werden nicht nur mit den jüdischen Organisationen bestehen, sondern sic werden auch mit den Industrie- und Handelskammern, beriifsständischen Organisationen und den Treuhändern der Arbeit herzustcllcn sein. Dabei wird auch auf eine geeignete Verbindung mit den Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront Wert gelegt werden müssen; liier ist an ein ähnliches Verhältnis gedacht, wie es zwischen dem Rcichsbund jüdischer Frontsoldaten und der nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung bei der treuung von Kriegsopfern besteht. Vor der 6. Zivilkammer in Köln wurde über den Antrag r״? der Westdeutschen Kaufhof A. - O. (früher Leonhard 3 4"־*'־־ Uetz A.-G.) auf Erlaß einer eiiisiwciligen Verfügung verhaudelt, die darauf hinzielt, dem ״W e s t d e 111 s c h e n Be ob* achter“ zu untersagen, die Westdeutsche K a 11 f h 0 f A.-O. als einen ״getarnten Judenlade n“ zu kennzeichn e 11. Der Vertreter der Klägerin, Rechtsanwalt J)r. Süsterhenn, wies nach dem Bericht des ״Berliner Tageblattes“ vom '2. 8. 11. a. darauf hin, daß es nicht darauf aiikommc, das Warenhatisproblein zur Diskussion zu stellen, sondern daß er sich gegen den Artikel des ״Westdeutschen Beobachters“ vom 2d. Juli d. 1. wende. Dieser Artikel sei seinem ganzen Inhalt > nach eine Warnung an die Bevölkerung, hei der Westdeutschen Kmtfhot A.-O. ihre Einkäufe zu maclien, well dies Unter* ״(•Innen immer noch ein ״getarnter Judeiiladen“ sei. Der Begriff arisch oder n i c 111 a r i s c h lasse sich bei juristischen Personen nur schwer d c f i nieren. Die jetzige Kanthof A.-G. habe im Jahre 1Q31 eine grundsätzliche Umstellung in personeller Hinsicht durchgeführt, yon insgesamt sechs Vorstandsmitgliedern seien vier Arier. Die beiden niclitansclieu Vorstandsmitglieder hätten Ihre Acmter zur Vertilgung gestellt und seien lediglich vom Aufsichtsrat ersucht worden, bis zur General Versammlung im Herbst kommissarisch bestimmte Spezialgebiete noch zu verwalten. Line plötzliche Umstellung in einem solchen Riesenkoiizern sei von heute auf morgen nicht möglich. Die für den Charakter des Unternehmens maßgebenden Posten des Aufsichtsrntes seien von fünf Ariern und drei Nichtaricrn besetzt. Die niehtarischeu Mitglieder hatten ebenfalls ihre Acmter zur Verfügung gestellt. Ans den Darlegungen des־ Rechtsanwalts Dr. Siisterliemi ging hervor, daß die West-־ deutsche Kaufliof A.-G. am I. April 19J3 noch 7<32 <><! nichtarische Angestellte beschäftigte. Am I. April 193» sei der Prozentsatz auf 3 ,Kl 7 11 r ii c k g c g a n g e n. Früher seien von Ql Geschäftsführern QQ nichtarisch gewesen und 22 arisch, während heute von Ql Oeschäftsführ e r n 62 arisch und 23 nichtarisch seien. Von den noch 428 jüdischen Angestellten seien )21 Frontkämpfer und ein weiterer Prozentsatz sei bereits seit dem I. August 1Q14 bei dem Unternehmen beschäftigt. Von 23 leitenden nichtarischen Angestellten seien 16 Frontkämpfer und sechs seit dem 1. August IQ 14 angestellt. Es sei sehr schwierig, festzustellen, in welchen Händen sich die Aktien des Unternehmens befinden. Der Vertreter der Anklage legte in diesem Zusammenhang verschiedene eidesstattliche Versicherungen der früheren Fanülienbcsit/cr des Unternehmens vor, aus denen sich ergibt, daß eine wesentliche Reduzierung des Besitzes im letzten Jahre cingeireten sei. Zurzeit macht der Besitz der früheren Verwaitiingsgriippc noch 6,7 «'» des Aktienkapitals aus. Von einem jüdischen Einfluß könne man unter diesen Umständen nicht mehr sprechen. Der Vertreter des ״Westdeutschen Beobachters“, Rechtsainvalt Bartels, erklärte, daß es sich bei dem ״Westdeutschen Beobachter“ um das Sprachrohr der Partei und der Staatsrcgierung handele. Fs sei Pflicht der Partei und der Regicrung, die Programmpunkte dem Volke immer wieder nahezubringen. Wenn die Regierung aus arbeitspolitischen Gesichtspunktcn heraus gewisse Aktionen gegen die Warenhäuscr untersagt habe, so bedeute das noch keineswegs, daß die Parici ihren grundsätzlichen Kampf gegen die Warenhäuser und das Ziel ihrer völligen Beseitigung aufgegeben habe. Die Gerichte seien nicht befugt, irgendwelche Verordnungen der politischen Leitung vorwegzimehmen. Die Regie liege' bei der Westdeutschen Kaufhof A.-G. nach wie vor in jüdischen H;i n ü c 11. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Die Entschcldüng über den Antrag der Westdeutschen Kaufhof A.-G. soU am 21. 8. verkündet werden. Be- Dichtung und Musik ln Nr. 184 ״Kunst, Welt, Wissen“ der ״Börsenzeitung״ untersucht ״eh.“ in einem Artikel ״Dichtung und Musik“ auch Kleists Stellung zur Musik. ״Er (Kleist) spricht das geheimnisvolle Wort, die Musik sei die algebraische Formel jeder Kunst. Für den Dichter des ״Guiskard“ und der ״Penthesilea“ war diese innere Musik des Dramas kein nebelhafter Begriff, sie bedeutete... ein kompositorisches Prinzip von allgemeiner Gültigkeit, ja von inctaphvsischrr Tiefe des Ursprungs.. . lieber den mtisikalisclicn Urgrund des Klcistschcn Schaffens hat Tiefstes auch Friedrich Oundolf, der hellseherische Künder seiner dichterischen Art, gesagt. Er sieht in Kleist überhaupt den Musiker in Vorgängen mul Figuren, der musikalische Schauer und Entzückungen in Visionen umsetzt, dessen Einzclgestaiten kontrnpunktliehc Bedürfnisse des Gesamtwerkes — Akkordc, Konkordanzen oder Dissonanzen — eine Sinfonie von Oeffüllen sind.“ Oundolf (Oundelfinger) war Jude, und Dozent an der Heidelberger Universität. Er erlag im besten Manncsaltcr einer tückischen Krankheit. Aber auch dieser Aufsatz beweist nur aufs neue (was die ״Borsen/eitimg“ sonst nicht wahr״ haben will), daß Juden ״hellseherische Künder“ der dich* torischen Art großer Deutscher sein können. Dr. T. S. 10. die Rassenfrage und Christentum Auf dem Weltkongreß der Baptisten, der vom 4. bis August in Berlin tagte, kam cs zu einer Diskussion über Kommissionshcrichte über Nationalismus und Rassen frage, die in jahrelanger Arbeit zusanuncngesteUt wurden. Die Kommission hatte, nach dem Bericht der ״Frankf. Zeitung“ vom 12. 8. die Verschiedenheit der Rassen und Nationen grundsätzlich als gottgegeben anerkannt; aber die christliche Liebe, die keine völkischen, t a s s i - sehen oder gesellschaftlich!, n Grenzen kenne, sei das Grundgesetz christlicher Sitten lehre. Im Gegensatz zmn Patriotismus stehe der unchristlkhe Natio* nalismiis, d, h. die Theorie des absoluten und unbeschränkten Heirschcrreehtcs des Staates. Die Ursachen rassischer Antipathien seien nicht biologischer, sondern sittlicher Natur. Prediger Fieicr, der Vater des Münchener Oberbürger* meistens, wies dagegen auf das Recht der Regierung hin, eine Rasse, die volksschädi ich werde, in die Schranken zu weisen, die man für sich und andere gelten lasse, um die eigene Nation vor dem Untergang zu bewahren. |'!e. ''fgiieder;189 rv I׳״ ן du '.!c Wn der Reichsvertretung der Deutschen Juden für '«•orU ci.cn Reichsgebiete zu schaffenden JAV.e werden am der a!k1 ■״JJ5*0״ <n Anlehnung an die Bezirke der Treuhänder tit,. מ zu bilden sein. Die geographische Abgrenzung wird BcvöiL'chc der Zweckmäßigkeit, der Dichte der jüdischen tei׳‘8.’™ס ״ der Anzahl jüdischer Unternehmungen u. dgl. ' UCr JAV. wird seinen Sitz an einem zentralen Orte des Nach den ain 6. August zwischen dem Danzigcr Senat lind dem polnischen Getteralkommissar Minister Dr. Pap 6 e zustande gekommenen Verträgen erfolgt nunmehr eine umgestalt11 ״ g der Selbstverwaltung der Danziger Wirtschaft. An die Stelle^ der Hauptwirtschaits- Kammer tritt ein staatlicher W i r ts ch a rts r at zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen in Danzig, dem entsprechend der Zusammensetzung der Danzigcr Wirtschaft auch Juden und Polen angehören werden. Die Ernennung eines jüdischen Mitgliedes — cs handelt sich um einen jüdischen Großkaufmann — ist bereits erfolgt. Kleine Nachrichten ' 1 Wie die ״Deutsche Zukunft“ mitteitt, verläßt Erich ן Ziegel, der seit 18 Jahren die Hamburger Kammerspiclc leitete, Deutschland, um die Direktion eines Wiener Theaters > anzutreten. Die Gründe für sein Scheiden sind persönlicher i Art. Sie liegen auf der gleichen Ebene wie die, die Albert; Bassermanri veranlaßten, von der Bühne abzutreten. Ziegels Gattin, Miriam Horwitz, die in Deutschland nicht mehr ■ auftreten darf, hat ein Engagement nach Wien abgeschlossen. ן in einem Erlaß des Preußischen U u t er r ich ts m 111 isters wird [ nachdrücklich darauf liingewiesen, daß die Hauptauf» 1 gäbe a u c 11 dcsSchulunterrichts, die Erziehung zu nationalsozialistischer Weltanschauung, und S t a a t s g c s i 11 n u n g, durch die Rücksicht auf Angehörige anderer Anschauungen niemals gehemmt werden darf. Wieweit etwa N ich tarier von Fall zu Fall von einzelnen Unterrichtsstunden und Schulfeiern befreit werden sollen, ist dem pflichtmäßigen Ermessen der Schulleiter überlassen. David Y eil in, der ehemalige Vizcbfirgcrmeister von י Jerusalem, ist in Prag cingetroSfcu und nimmt als Delegierter der palästinensischen Lelircrorganisation an der int er-; nationalen Lehrerkonferenz teil, die am Q. August im Repräsentantenhaus der Stadt Prag eröffnet wurde. Wie die ״London Gazette““ mitteilt, wurde Major H. L. , Nathan, das bekannte jüdische Untcrhausmitgllcd, zum , stellvertretenden Grafschafts-Statthalter von London ernannt. ־ Kürzlich ist Major Nathan von der liberalen Partei zur! Arbeiterpartei übergegangen. ׳ *