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Jüdische Rundschau · 1934-08-14 · Heft 65 (14.8.1934) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 65 (14.8.1934)
Date
1934-08-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE RUNDSCHAU Die Vergeh 1mg öffentlicher Aufträge en jüdische Firmen Die ״Juristisc 11 c W.ochcnschilft“ votrt tt,Aug. veröffentlicht eine Entscheidung des Reichsgerichts, die sich mit diesem Gebiet beschäftigt. Folgender Fall war zu entscheiden: Eine Gesellschaft, die eine bestimmte Ware erzeugt, hatte mit einer andern Gesellschaft, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter jüdischer Abstammung ist, einen Vertrag aut 30 Jahre abgeschlossen, auf Grund dessen die erzeugende Gesellschaft alle Lieferungen וזה die Reichsbahn über die andere Gesellschaft gehen lassen sollte. Die Abmachung dieser langfristigen Verpflichtungen wurde von der erstgenannten Firma gekündigt, weil sic einen sie gemäß § 723 BGB. hierzu berechtigenden wichtigen Grund darin sah, daß ihre Vertragspartnern! wegen der erwähnten jüdischen Abstammung mit einer ins Gewicht fallenden Auftragserteilung nicht mehr rechnen könne. Das Reichsgericht gelangte in dem hieraus entstandenen Rechtsstreit zu folgendem Ergebnis: 723 §״ DGB. Fehlen der Dcutschitämmlgkclt eine* Gc*ell*chal* tcr* al* wichtiger Grund aur Kündigung eine* au( lange Jahre eingegangenen Gcsellschallwcrlrage», wenn der Zweck der Gc*cll*chalt In der Einholung von Aufträgen seilen* staatlicher Bcschalfungsstellen beucht. Für die Annahme de* dadurch etwa gegebenen wichtigen Grunde» iit die Entwicklung der Stellung der Regierung in der Behandlung der nichtarischen Firmen bei Aullrag»vcrgcbungcn, (erricr der Umstand, daß der nlchtarlschc Teil Kriegsteilnehmer war, endlieh, daß der Kündigende cbcnfall* Nichtarier Ist, von rechtlicher Bedeutung." Aus den Gründen dieses am 16. Februar 1934 ergangenen Urteils des Reichsgerichts (Aktenzeichen II, 251, 33) sind die folgenden Ausführungen von besonderem Interesse: ״Zutreffend ist, daß der Tnlsiichonrirhtcr sieh bei der Prüfung des Einflusses des Fehlens der Ilcutsriisliimmigkcit bei denjenigen, die zur Deutschen Reichsbahn in .solchen privalrcrhlliehen Beziehungen stehen und sieh erhalten wollen, auf den weiteren (lang der Geschäfte und damit auch auf den Erfolg des Vertrages der Parteien nicht auf die äugenblieldichen Verhältnisse tu beschränken berechtigt war, sondern bei richtiger Aulfas.ung des Wesens des wichtigen Grundes hinsichtlich der Kündigung einet für lange Zeit geschlossenen, hier noch über 25 Jahre wahrenden Vertrags voruusschaucnd auch den kundigen Verlaut ins Auge zu lassen und zu würdigen hatte. Aus den Ent.schcidungsgründca 'des Benifung&rirhtcrs erhellt nicht,• daß diese weit erschauende Bctrarhtunp vorgenommen wenden ist. Dagegen lassen die Gründe erkennen, daß der von der Klägerin betonte unstrittige Umstand der Kriegsteilnehmersehnft des Gcschiiilsftihrers und Allcingcscllsehnftei» tlor Klägerin überhaupt nicht gewürdigt worden ist. Allerdings ist dieser Umstand ausdrücklich nur in den Gesetzen und Verordnungen über das Bcrufsbcamtcntuni und ülrcr die Zusammensetzung und Tätigkeit der aut staatlicher Zulassung aufgebauten freien Berufe für Hi« Bclassung Nichtdcutschstämmiger in ihren Rechten berücksichtigt, dagegen in den für die Bcschaffungsslcllcn maßgebenden Erlassen nicht erwähnt. Es mag auch sein, daß dieser Umstand im Getriebe Her Wirtschaft vielfach nicht so zur Geltung kommen kann, wie in jenen öffentlich-rechtlichen Verhältnissen, die nur eine einmalige und endgültige Beweisführung für das Zutreffen der Kricgstcilnchmcrsehaft erfordern. Aber auch in den amtlichen Beschäl(tingsstellcn steht der Klägerin jeweils eine Amtsstclle gegenüber, der der Beweis ein für allemal geliefert werden kann, und schon die vom Bcrufungsriehler zugrunde gelegte Weisung, ״in erster Linie“ dcutschslämmige Firmen zu berücksichtigen und die Ucbcrlassung der Entscheidung in den EinzeUältcn an die Bcschaffungsslcllcn, crotfnct diesen die Möglichkeit, im Sinne der in jenen Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck gelangten Stellungnahme zur Kricgstcilnchmcrsehaft der NiehukutseHstämmigen diese auch bei der Vergebung von Aufträgen zu beachten. Daß dabei der von der Beklagten behauptete Umstand, hei ihr. der Erzeugerin der nach dem Vertrag zu vertreibenden Ware, liege Deutschslümmigäcit vor, nur fürdcrlich sein konnte, ist von der Revision zutreffend betont. Die Vereinigung der drei Eigenschaften: Kricgsficiwilligcr, Frontkämpfer, Kriegsbeschädigter in der Person des Geschäftsführers und Atlcingcscllsrhaftcrs der Klägerin, die zwar selbständige Rechtspersönlichkeit besitzt, aber wirtschaftlich ihm gleichzusetzen ist (vgl. z. B, hinsichtlich der Aufwertung RG. 130, 343), ist von solcher Bedeutung gerade im Verhältnis zu amtlichen Stellen, daß ohne ihre Beachtung der tatsächliche künftige Ablauf des Vertragsvollzugs nicht richtig erkannt und daher auch das Vorliegen eines ■wichtigen Grundes für seine Beendigung rechtlich nicht richtig gewürdigt werden kann. Rechtsirrig ist aber auch die Begründung, mit der der Berulungsrichter die klägrrischc Behauptung erledigt hat, die Beklagte sei selbst jüdischen Ursprungs. Er meint, das könne nichts ändern, weil der Vertrag für die Beklagte dann ebenso wertlos wäre wie in dein Falle, Haß nur die Klägerin eine jüdische Firma sei. Fest gestellt wird vom Berufungsrichtcr, daß die Eigenschuft der Klägerin ״ein starkes Hemmnis“ für den Erfolg bei der Reichsbahn sei. Wäre dem aber so, so wäre doch nicht cinzuschen, warum die Beklagte, wem» bei Jüdische Sprichwörter Jedes netto Bündchen der Schocken - Bücherei (Preis 1,25 RM.) bringt uns einen neuen literarischen Leckerbissen, Nur wenige der Bündchen werden über voraussichtlich so populär werden, wie dio soeben erschienene Nr. 10 ״Sprich- Wörter und Redensarten deutsch-jüdischer Vorzeit, aufgezeichnet aus dem Munde des Volkes, und n*ch Wort und Sinn erläutert von Abraham Tend- 1 au“. Es handelt sieh um die gekürzte Neunusgabc eines 1860 erschienenen Buches und der Herausgeber hat von den mehr als 1000 Sprichwörtern und Redensarten des Originals in dieses kleine Bändchen 122 uufgenommen. Tendtnu (1800 bis 1878) lebte vorzugsweise in Frankfurt am Main. Er hat in diesem Buch eine Reihe von Redensarten zusammengetragen, die in dieser Form nur wenigen unserer Generation noch bekannt sein dürften. Zu jedem einzelnen Sprichwort gibt dann Tendlnu eine kleine Wort- und Sinnerklärung, wobei er auch aul die Ethymologie, auf die Verwandtsehnft mit ähnlichen Sprichwörtern anderer Völker usw. cingcht und vor allem auch die Zusammenhänge mit dem jüdischen Schrifttum erörtert. Diese Erläuterungen sind vielleicht lehrhaft gemeint, aber durch ihre Volkstümlichkeit und durch dio Fülle dös hier 80 nebenbei angchüufton Mo* terials gebon sie einen einzigartigen Einblick in jüdische Ueberlioferung und volkstümliche jüdische Denkweise. Unter den Scherzen, die manchmal eine ungenierte Form annchmen, verbirgt sich oft ein tiefer Sinn und eine tiefe Moral. Manchmal wird menschliche Psychologie und Schwäche des menseh* liehen Gemütes blitzartig beleuchtet. Nicht nur zu häufigem Lächeln bringt uns dieses Buch, sondern auch zu ernster Nachdenklichkeit. Dos Büchlein zeigt zugleich, daß cs vor noch gar nicht langer Zeit 80 etwas wie ein jüdisches Volksericbcn (in den damals zeitgemäßen Formen) auch in Deutschland gegeben hat, wobei die enge Wechsel- Wirkung von doutsch-jüdisch besonders reizvoll ist. Tcndlatt hat um der Ursprünglichkeit willen den jüdisch- 'deutschen Jargon beibehalten, auch die hebräischen Aus- Nr. 65, 14. VIH,!934 H ןו! ^Kf> יי J»i vJ•׳^« 1 ־ allc^cle Emwanderung j Die Tätigkeit der arabischen jiiffcndgrttppen, die an der Küste Palästinas die jllcgalcii jüdischen Einwanderer almifangen suchen und schon mehrere Personen der Polizei ausgeliefert liahcn, ist auch weiterhin Gegenstand schärfster Proteste der hebräischen Zeitungen. Mit Recht wird darauf hillgewiesen, daß die Bekämpfung illegaler Uaudlungen ausschließlich Sache der Polizei und der Regierungsbehörden bleiben müsse, und daß die Versuche, private Organisationen zu solchen Zwecken zu gründen, zu unabsehbaren Konsequenzen führen könne. Wenn es, wie gemeldet wird, dazu kam, daß solche private Gruppen sich sogar das Recht nehmen, andere Personen zu verhaften, so bedeutet das einen Eingriff in die Prärogative der Staatsgewalt, »len keine geordnete Verwaltung dulden darf. Die hebräische Presse greift die Regierung scharf an, weil sic nicht genügend energisch die Hille dieser privaten arabischen Grenzpolizei ablehnt. Die Juden Palästinas haben zweifellos das Recht, sich gegen diese Uebergriffe zu wehren. Es ist mißlich, daß hierbei gleichzeitig der Anschein entstehen kann, ats appelliere man an die Regierung, sic möge Hindernisse beseitigen, die die illegale Einwanderung erschweren. Die Regierung selbst hat aber wiederholt nachdrücklich ausgesprochen, daß sic mit aller Schürfe, mich mit Gefängnis und Ausweisung, ... J illegale Einwanderung Vorgehen wird, weil diese jeile V1 ״ trolle, der Regierung (und auch der J e w i s h A g c n c y!t 1 möglich mache. Wie dem auch sei und ohne die Bedeut^-" 1 der Frage herabmindern zu wollen, glauben wir, daß ז?)״ז[ן; I Palästina vor allem eine Erwägung im Vorderen '■ I sielten muß: daß nicht neuer Zündstoff angehyj 1 werden und die ohnedies schon gespannte Atmosphäre nie1 ״ noch mehr geladen werden darf. Auch die hebräischen 7': 1 tungen müssen unseres Erachtens im Sinne einer tieru 1 1 gütig und Mäßigung mitwirken. Die maßlose Sprach I die hier und da auch in der hier behandelten Frage gdtV-l 1 wird,'ist nicht dazu angetan, die Gefahrenherde, die in [» J lästina vorhanden sind, zu beseitigen. So sehr wir die mena J liehen Motive, die zu einer Immigration um jeden (»reis, le1: ־״ oder illegal, drängen, würdigen, wichtiger aber als Jj, | paar hundert Illegale Immigranten Ist für das jüdische Voll I die Aufrcchtcrhaltung eines Zustandes der Ruhe J Ordnung in Palästina, der nicht nur eine organische a*. f dauernde Fortentwicklung des Aufbauwerkes sichert, sonder! I damit auch dem jüdischen Volke die elnii«, 1 Zufluchtsstätte, die 111m ln den Wirren der heu(!«» \ Zelt offen steht, erhält. : ihr das gleiche Hemmnis Vorlage, nicht an den Vertrag gebaudet» bleibe» und genötigt sein sollte, sich mit dem 2a begnügen, was eben bei der beiderseitigen hinderlichen Eigeiuchalt an Aufträgen aus der Ausführung des Vertrage» Für beide l’nrteicn noeh ««fällt, wie dies mich sonst bei flberrniirhtigcm Wettbewerb Dritter eingetreten wäre. Daß die Beklagte, wenn sie in der Tat eine jüdische Firma wäre, unmittelbar mit mehr Erfolg Ware «n die Deutsche Reichsbahn hätte nhsetren können, ist ausgeschlossen, daß *Ic e» mittelbar durch einen deutschstlimmigen Zwischenhändler tun könnte, wird nicht fcslgcstellt.“ Die Entscheidung des Reichsgerichts berührt ein Gebiet, das fiir eine erhebliche Zahl jüdischer Firmen von Bedeutung ist. Es ist allerdings besonders eigenartig, daß ln dem hier verhandelten Falle beide Parteien Nichtarier waren. Es ist ein für uns betrübliches Symptom der Zeit, wenn ein jüdischer Geschäftsmann das J u d e 8 c i 11 seines Partners zum Anlaß geschäftlicher Vorstöße nimmt. _ Fortdauernde antisemitische Hetze In der Türkei Saloniki^ 10. August. (J. T. A.) Aus Konstantinopcl und anderen Städten in der Türkei cingdroflenc Briefe schildern die kritische Lage, in der stell die Juden in der Türkei befinden. Der Antisemitismus führt immer wieder zu unliebsamen Zwischenfällen. Die jüdische Bcvölkerutig ist verzweifelt und sucht Möglichkeiten zur Auswandcrttng. Dieser Tage wurden viele jüdische Familien in Stambul, Kusktitlschtik, Fiasko!, Balat und Orta-Köi durch Droh• briete in Schrecken gesetzt, in denen ihnen mitgctcilt wurde, alle Juden müßten sich z.11111 Verlassen dcs Landes vorberciten. Entsprächen sie dieser Aufforderung nicht, 80 würden sic Verfolgungen zu erdulden haben. Das neue türkische Gesetz fiir Handels- und Ge- Werbebetriebe hat viele hunderte griechischer und bulgarisclicr Gewerbetreibender ihrer Existenz beraubt. Hunderte von Griechen kommen täglich aus der Türkei, wo sic ihren Unterhalt nicht mehr verdienen können, in Griechenland an. Auch zahlreiche Juden griechischer, bulgarischer, äthiopischer, spanischer, portugiesischer, ita- Henischer und anderer Staatsangehörigkeit können keinerlei Arbeitsmöglichkeit in der Türkei mehr finden. Sie sind zur Auswanderung gezwungen und, da es sich liauptsächlich um arme Leute handelt, genötigt, ihren Hausrat zu verkaufen, um das Geld für die Reise aufzubringen. Eine Anzahl griechischer Juden in Stambul und anderen Städten befindet sich ln besonders schwieriger Lage. Keine Rechlsbcschränkimg gegen afghanische Jaäet Paris, 12. August. (J.T. A.) Im Zusammenhang mit d״• in letzter Zeit verbreiteten Meldungen, die afghanischen Kots suhlte seien beauftragt worden, die Pässe afghanischer Juda cinzuzichen. hat die afghanische Gesandtschaft in Paris dortigen Vertreter des ״Judaisme Sepltaradi“ folgende Et" klärung übergeben: ״Die Juden Afghanistans genießen dieselben Rechte wie die Angehörigen der übrigen Nationalitäten dieses Landes. Si* haben unter keinerlei diskrimicrcndcr Gesetzgebung zu leidet und stellen auf gleicher Stufe mit allen übrigen Burgern, W», den von Ihnen erwähnten Bericht über die Einziehung va Pässen anbetrifft, so stimmt dies mit den Tatsachen keim», wegs i'1 herein. Anscheinend haben einige im Ausland lebend: luden die Einbürgerung unrechtmäßig erworben. Es sind di« im allgemeinen Juden ans Buchara und Dagesten, die aus polttischen Gründen behaupten, die afghanische Staatsangehörigkeit erworben zu haben. Doch möchte ich Ihnen mittcilcn, da: Unsere Gesandtschaft keinerlei Instruktionen in dieser Sich erhalten hat. Ich wiederhole, was die afghanischen Juden bt• trifft, so sind keine einschränkenden Mal)nahmen welcher An immer gegen sic getroffen worden.“ Die Wirtschaltsbezietmngen Italien-Palästina In der ״Berliner Bürseu-Zcituug“ vom 7, August ist e I Artikel ״Italiens Aktivität in der Levante״ erschienen, in de auch Ausführungen über den Handel mit Palästina cntkia 1 sind. Es heißt hierüber: ״Mit P a I ä s t i n a ist Italien besonar j bemüht, Handelsbeziehungen anzuknüpfen. Eine fiir dir« ( Zwecke gegründete Gesellschaft hat neuerdings auch in J2h| und Haifa Filialen'gegründet. Der Export nach dorthin beste: hauptsächlich in Lebensmitteln, Maschinen und Textilien ג | Seide, Wolle, Baumwolle. Außerdem ist italienisches Kapital! an dem Bau von Eisenbahnlinien beteiligt.“ Neue Ausschreitungen In Polen Warschau, 12. August. (J.T.A.) In Lodz kam es neuerdings zu antisemitischen Ausschreitungen. Vcrschiedcntlieh wurden Juden auf den Straßen belästigt. In der Newzarzccki-Straßc wurden zehn Juden verletzt, einer von ihnen wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. drücke in der verstümmelten Form, die 810 im Volksmund angenommen haben. Er verbirgt sich in seinem Vorwort gegen dilettantische Vorwürfe der ״Mauschelei“, di« manche Unkundige erheben, die nicht wissen, daß 7״ B. viele Ausdrücke, dio man für Mauscheln hält, in Wahrheit altdeutsche Sprach formen sind, dio auch heute noch in manchen deutschen Provinzinldinlcktcn weiterloben, ebenso wie sic im Jüdisch-Deutschen einen Platz gefunden haben und infolge der strengen jüdischen Abgrenzung bewahrt linben. Auf jüdische Originalität des betreffenden Sprich- Wortes hat Tcndlau auch keinen Wert gelegt, da er mit Recht darauf hinweisen kann, daß sich häufig ähnliche Redensarten und Sprichwörter in verschiedenen Sprachen und Volk:,kreisen finden. Wir glauben, duß dieses Buch auch heute noch zu einem jüdischen V olksbuch werden kann und cs war eine glückliche Idee, eine Neuauflage zu veranstalten. Es ist ein Buch für gemütliche Stunden, von denen cs freilich in unsc* rem heutigen erregten Leben nicht nllzu viele gibt, dio man sich ober gerade darum um so höher cinscliälzcn wird. Wir bringen im Folgenden oinige kleine Proben aus dem Büchlein zum Abdruck: Goüelkumm! Verdorben aus: ״Gott willkotnml“ Sei Gott willkommen! — ״Got alrcst, darnach mir west willckomcn!" (Parcival.) ״Wis wiUekommen mir und Gott!“ (Frnuendnnk.) ״Sit mir Gote willkomon!“ (Tristan. Vgl. Eiscloin, sowie das Schwäbische: ״Grüß Goltl“) Der Gruß: ״Gottolkumml“ galt bcsonders einer Frau, dio aus der Fremde gekommen, gleichviel, ob sie uns selbst oder einen Freund von uns besuchte, oder überhaupt nur verreist war; ein Mann ward meist mit der Anrede ,,Bcrchawcl“ (verdorben aus hebr. baruch habba: gesegnet der da kommt — Ps. 118, 26; Matth. 23, 29) begrüßt. Die Antwort darauf war: ״Wohl gcscheh’ch!" (geschehe euch). Man hat seihst eine nicht unwitzige Deutung des Grußes ״Gottclkumm“ an Frauen. Unter den täglichen Lob- Sprüchen im Morgengebete nämlich heißt einer für den Mann: ״Gelobt seist du, Herr, daß du mich nicht zum Weibe erschuffenl indeß die Frau dafür zu sagen hat: ״Gelobt seist Um den syrischen Markt Jerusalem (Palcor). 111 den Wiriscliaftskrciscn Pali• sfinas herrscht grolle Besorgnis über die Tatsache, daß die jüdische Industrie Palästinas in letzter Zeit den Markt in Syrien und Libanon schrstark vernachlässigt I hat. Infolge der großen Steigerung des Warenvcrbratids j aut dem Binnenmärkte sind die palästinensischen Fabriken nicht imstande, die Bestellungen atisztiführcn, die sie aus Syrien und Libanon erhalten, wo sich die jüdische Industric Palästinas bereits ein wichtiges Absatzgebiet erobert hatte, ln dieser Vernachlässigung des Exports liegt, eint ernste Gefahr, den mit so großer Mühe eroberten syrisch« ] Markt wieder zu verlieren. du, Herr, der mich nach seinem Willen ■erschaffen!“ Frauen sind also besonders nach dem Willen Gollesgekomm« Mit Lieb *ei Euer Oorech! Zu jemand, der den Besuch eines Verwandten od» Freundes aus der Fremde erhniten hat: ״Mit Lieb euer Gast!“ — euch gekommen; ihr Gast bringe ihnen Lick? und Gutes, so wie cs Pirko Elieser, cnp. 30, heißt: ״M״״tf1cf Mcnschcnfuß bringt Segen in das Haus (in dns er cintrinh und mancher Mcnschcnfuß bringt Zerstörung.“ — ״Orcath". Wandrer, Fremder, Gast (Hiob 31, 32). — Die Ate"״r‘ darauf war: ״euch auch (nach), was euch lieb is!“ — Ausdruck ״mit Lieb“ uls Glückwunsch für ein Künftige* kommt mannigfach vor, z. B. ״Den und den mit Lieb )י1'״■ sieh mein Kind." — Die einmal geknüpften Bande der t׳«*'■' freundsehaft galten den Tulmudisten übrigens für so hetUf. daß sie besonders dem (Liste empfahlen, nur bei der äußersten ganz unerträglich gewordenen Verletzung die alte t'״' kehr aufzugeben (Arttcltin 10b). ״Ein Gust“, heißt es dr seihst, ״der tadelt, verfällt selbst dem Tadel.“ M"SC ct sagen, cs sei mit seinem bisherigen Gast freunde nicht nur zukommen; die F.cule werden sagen: Das muß ein seiten« Gnst sein, der nicht zufricdcnzustclicn ist. Die Guslfreur״t schuft selbst aber oder vielmehr die Gastfreiheit (Inicli־'1»״*• orchim) wird so hoch geschätzt, daß sic zu den IW zählt, deren Früchte der Mensch schon in diesem Leb״״ f' nießt, indeß ihm dns Hnupfgut, das Kapital (kerett), >"ז das Jenseits stehen bleibt (Sabbat 127n). — Noch sei,1"' läufig bemerkt, duß bei den Rabbinen die Frau für wen#' gastfreundschaftlich gilt als der Mann (Üawa Mezio 87«.*“• kut Wajern 82), indem sie zugleich auf Sara binwc«״■ welche, nach der Sage, für die zu bewirtenden Engel ״“ wobes Mehl nahm, indeß Abraham feines Mehl genoffl״'" haben wollte.׳ Maiei iov! Vl YZu/1״ " Jjci jodem frohen Ereignis. - ״Viele folgendel ״Ferner viel Simches!“ (ßimchot, Freud " : wie der Engländer sagt: niany happy rcturns. — ( heißt '^entlieh: Planet, Stern; daher: «nasal tow, f״ »tem, Glücksstern, sowie anderseits ״Schlimm-Ma»»«1 'י schlimmer Stern, Unstern, Unglück heißt, ähnlich dem bimschon bisch gaddo, lemia masolo (Kohelet rabba P<״•’

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