Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 55 (10.7.1934)
- Date
- 1934-07-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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I 10 .55 .זא. Vn. 1934 Unser Weg noch Zion von au|en gesellen Ein Artikel der ״Tal« lm J«H 1934 Rudolph Goltz, Der Weg ,/,,x /■ Hell <kr Monatsschrift ״Di,■ 7'״<“ Dicdcrichs; 26. Jahrgang, 4, Heit, Jen bis 2b7. onismus. Juli• Verlag Eugen a 1034; S. 272 *wV^kr WcÄ ff1] ^eohachien. wie sich ,]־״er Wij,. »kr Wir der duitsc 1!■״ Jmlcn in der letzten I,! t J ’ יו" vld,te <k'r Prüfenden und ,u^f11(lcn Unmut darstcllt. Die /eiKchrift ״Die Tat“ die jetzt GMhor Wirsing l.e, Eugen Diederidis herausgiht, veroHentlic'Jt m diesen lagen eine Arbeit von Rudolph Goltz: ״Der Weg des Zionismus“; darin erfahrt nicht nur der mit diesen »'<U׳en un allgcmcint״׳ Unvertraute seine erste ווווו ׳^וווונו’^ 1'י ucr nuxIcTuru JiKk’nfraur. auch wir selbst sehen unsern Weg in einer klarenden Distanz, die nachjenldicli stimmt und unseren eigenen Entschlüssen zur FestißjjCjt verhelfen kann. Schon der historische Hintergrund, den Cioltz in ein paar Strichen entwirft, fuhrt mitten in die uns aufwühlende jüdische Ocpcnwart. 1)as \011^c Jahrhiniticrt sah die Ld^un^ ticr Juden■■ frafic in der Auflösung des Judentums, Die Formulierung ist nicht neu, bekommt aber sofort ihre brennende Aktualität durch folRcndc Zuspitzung: ״Denjenigen Juden, die die Vortäuschung eines nicht geglaubten Bekenntnisses aus charakterlichen Gründe« wenigstens für ihre Person ablehnten, sollte in ihrem ^«jniilatioiisstrchen die F iktion helfen, dal! die Juden nur eine ״religiöse“ Gemeinschaft seien. Im übrigen seien sie aber auch jm völkischer. Sinne Deutsche, Franzosen usw.“ Auch das nichtindische Bürgertum begnügte sich mit dieser Fiktion; geji'gcntliclic Anzeichen eines ״noch“ vorhandenen Antisemitismus wurden leicht als ״Rückschritt“, als Uchcrrcst ״mittelalterlicher Barbarei“ gedeutet und denunziert. ״Dieser Glaube“, formt!- liert Goltz, ״versetzte den Assimilationsjiulen in die angenehme Lage, hei gelegentlichen Konfrontationen mit dem Antisemitismus ohne zu erröten die innere Ruhe und Haltung zu bcwaliren; denn er, der assimilatorische Jude, war ja der Einsichtige, der Fortgeschrittene, der Reife, mit ihm war die Zeit und die Zukunft,“ Mit freundlicher Aufklärung und belehrender Apologie, das war die Illusion, seien die ungebildeten antisemitischen Reste leicht mit der Zeit zu beseitigen. ״Die PoIi t i k der Juden nahm 111 r c Impulse und Direktiven nicht aus dem Judentum.“.... ״Hie Juden lebten und sie lebten gut: aber sic lebten als Ein-?eine, isolierte Individuen, bestenfalls als Clique. Das Judentum war an der Spitze der allgemeinen Haltung, das Leben nach platten Niitzliclikeitsprinzipien statt nach Idealen zu gestalten; cs hatte in Westeuropa nicht mehr im entferntesten die Lebendigkeit wie im Osten, wo die MasscnU0117.cn• tration mul das soziale Tiefniveau die Erhaltung einer spezifisch jüdischen Atmosphäre begünstigte und eine Assimilation erschwerte. Im Westen wurde vielmehr durch die Juden das Judentum aus einem Subjekt der lebendigen Welt zu einem Objekt der Archäologie und Historik: es entstand die ״Wissenscliaft vom Judentum״, ein Vorgang, der im Osten nicht vorstellbar gewesen wäre.“ Von diesem breit ausgemalten Bild des westeuropäischen Juden her findet Goltz einen direkten Zugang zu dem Hamaskus-Erlebnis licrzls im Jahre 1897. ״Mit cincmtual begreift er den Antisemitismus als eine notwendige Antwort auf die anormale soziologische Struktur der Juden, die Sinnlosigkeit und Umviirdigkeit der Assimilation, die Unmöglichkeit, der Judenfrage durch Mimikry, Negierung, ״Abwehr“ und Philaiithropic boi/ukommoii.“ Hcrzl sieht — das ist seine historische Bedeutung — daß die Judenfrage keine religiöse, sondern eine nationale Frage ist, zu deren Lösung es notwendig ist, daß sie eine ״Weltfrage“ wird, die ״im Rate der Kulturvölker zu regeln sein wird".; Cs folgt die Schilderung der bekannten Entwicklung: die Entströmnng der zionistischen Idee aus (fern warmen Herzen des ״Am-Ilaarez" Hcrzl in die große Welt der jüdischen und nictitjiidischcn Wirklichkeit. Die Parole des Jtidenstaats schlug wie eine Bombe ein: ״negativ in Westeuropa, positiv im Osten.“ Zum ״politischen Zionismus“ war noch ein weiter Weg Goltz schildert diesen Weg sachlich und wissend. Von den Wirren des Ugamlakonflikts bis zur Eröffnung des ״Palästina• Amtes“ unter Ruppin, von den ersten Kolonisationsvcrsucbcn bis zu den bekannten Folgen des Weltkrieges erhalten wir ein anschauliches Bild von den erfüllten und unerfüllten zionistischcn Hoffnungen. Eindringen«( wird bei Erörterung der großen Gegenwart*• •ragen_ zunächst das verwirrende Bild der Parteien im : Zionismus erklärt, vor allem die Frage der Religion. In der alten aus dein liberalen Zeitalter übernommenen Maxime des modernen politischen Zionismus, daß die Religion Privat• Sache sei, liegt, wie Goltz aiisführt, eine im Falle des jiidiseilen Volkes unzulässige Ucbertragiing eines europäischen Irinzips, |j! bezug auf die n i c 111 j ü d i s c h e 11 Völker hat es Nnn: es ist tatsächlich Privntsachc, welche Religion, etwa die katholische oder die evangelische, der einzelne Staats- ™rger hat. Bei den Juden kann es nur die Alfernative: ״jii- Gische Religion oder gar keine“ geben. Jeder Jude, der ge• Schicht lieh denkt, begibt sich nach Goltz auf eine religiöse Ebene, ״weil die Nationalgcsclüchtc Israels gleichzeitig seine *whgionsgcschichtc ist.“ ״Aus dieser Beziehung resultieren ,c durchaus komischen Situationen, denen diejenigen Zion1sfen, die — etwa ans marxistischen Affekten heraus — Programmatisch antireligiös, aber dennoch national eingestellt smd, ständig ausgesetzt sind.“ A11 diesem ׳— übrigens teilweise j wrtümlichcn und nicht ganz begriffsstarken — Teil der Auss '«nrungen von Goltz könnte sich auch von unserer Seite her , 6׳ne nützliche Klärung großer Wirrnisse entzünden. »Der Angriff des Antisemitismus richtete sich gerade mpen die religiöse Tarnung der Juden, die mit Recht als 11״mlrstrns objektiv unehrlich empfunden wurde/‘ Wie die *kularisierung des jüdischen Jischtiws dann die Gegnerschaft , r Orthodoxie mit hcratifbeschworcn hat, namentlich auch (I?S. Problem der Stellung des ״Misrachi“ und der nichtzio- Nistischcn Orthodoxie, alle diese Fragen kommen ruhig und sachlich in der Abhandlung von Goltz, zur Sprache. Der sozta- |CI> Frage und den Erscheinungen ״Marxismus und Faschisn,tIS in Zion“ widmet er besondere, im ganzen uuvorcin- Wiiommen gehaltene Kapitel. In sozialer Hinsicht hatte der '-1״»isnitis rasch erkannt, daß eine mir örtliche Verlage- ״ll|g des jüdischen Volkes ohne Wert sei, daß vielmehr der?C||e Staat ein wirklich neues Gemeinwesen, frei von den ״Wacken des modernen Wirtschafts- und Soziallebens, werden ״Bisse. Die große Idee A. D. Qordons von der Beseitigung ter seelischen Krankheit am jüdischen Volkskörper, nämlich <lcr Krankheit, die in der Loslösung von der Erde und der Produktiven Arbeit besteht, findet eine eingehende Wurm- £יז״£ und Erklärung, ebenso die Prinzipien des Keren **jemctli Lejisrael und des Chal uz. , ,.ln der hohen moralischen Stellung des Arbeiters in I absfina erblickt Goltz den schlagendsten Gegenbeweis gegen “1e marxistische Ideologie und sieht die Verwandtschaft des u°f<Jonschen Prinzips mit modernen Auffassungen des Natto- ”dismus. Sodann erörterte er die Ideen von Achad Haam H"<i kommt schließlich auf die so ganz anders gerichteten «Strebungen von jabotinsky zu sprechen. JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 3 ץןיייי• וך~י» רז* 21* z׳S!r4 Eine aufgehobene fristlose Entlassung , Her ״Frankfurter Zeitung“ wird aus Mannheim bcrichtet: In einem. Mannheimer Betrieb wurde ein Mjiihrigcr Expedient fristlos entlassen, weil er einem Arbcitskollcgen .gegenüber die Wahrheit eines bekannten Artikels 1 in »,Stürmer“ über die Juden bezweifelt hatte. Der Arbeiter, er war Üctricbszellrnohmaun, versetzte dem cnN lassciien Angestellten im Verlaufe der Auseinandersetzung eine .Ohrfeige. Die Firma erklärte vor dem Arbcitsge rieht, der Kläger habe in einem psychologisch titigiinsligen Aiijgonhlirlc die iiationalsozinüstisclie Presse angegriffen, als .sie gerade ihren Feldzug gegen die Kritiker und Nörgler geführt habe. Er habe somit die nationalsozialistische Presse als LUgcnprcsse hinge:־,teilt. Die .Firma wurde verurteilt, den Kläger w e i t c r zu h.e schüft! g e ״. Das Gericht trat der Auffassung der I irma, der Klager habe die nationalsozialistische Presse als Lügenprcsso hingestellt, nicht bei. Der Kläger habe lediglieh die Richtigkeit des Artikels einer nationalsozialistischen Zeitung in Zweifel gezogen. Zugunsten des Klägers falle noch ins Gewicht, daß die betreffende Nummer der Zeitung bseelilagnalimt worden sei. Aus dieser Kritik an einem einzigen Artikel einer Zeitung könne nicht der Schluß gezogen werden, daß der Kläger die nationalsozialistische Presse als Liigenpressc bezeichnet habe. Man könne den Kläger deswegen auch nicht etwa als;,Kritiker und Nörgler“ bezeichnen und die fristlose Entlassung mit dem Hinweis begründen, daß die Regierung und die überwiegende Mehrheit des Volkes zurzeit gegen diese Kritiker und Nörgler einen erbitterten Kampf führten. Dieser Kampf gelte nur jenen Kritikern, die an Maßnahmen amtlicher Stellen, der Regierung und der ihr iiachgcordiidcn Stellen, Kritik übten. Daß jeder. Staatsbürger unbesehen jeden Artikel einer nationalsozialistischen. Zeitung hiimchmeit müsse, werde von der Regierung nicht verlangt, auch gar nicht ge• w ti 11 s c h t. Dem Kläger wird im Urteil nur der Vorwurf gemacht, daß er als Vorgesetzter während der Arbeitszeit sich über- Haupt auf solche Gespräche eingelassen habe, Aber dieser Grund reiche zur fristlosen Entlassung nicht aus. Die Firma muß daher den Angestellten wieder cinstcllcn, wozu sie sich vorher, wenn eine Gerichtsentscheidung ergehen würde, auch bereit erklärt hat. Ausschaltung jüdischer Schiedsrichter Nach § 1032 Abs. 2 ZPO. — einer durch Gesetz vom 20. Juli 10Ji (RGBL I 522) neu erlassenen Bestimmung — können Nie h tarier im Sinne des Oesetzcs zur Wieder• Herstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1033 und der dazu ergangenen Durchführungs-Verordnungen als Schiedsrichter nbgeleluit werden. Im Anschlüsse an diese Vorschrift beschäftigte sich die in Nr. 0 der ״Jüdischen Rundschau" vom 30. Januar 1034 wiedergegebene Stellung־ nähme des Rcichsjustizministcrs rnit der Ausschaltung nicht• arischer Schiedsrichter aus dem deutschen Rcchtslcbcn. Zu diesem Rcchtsgehict veröffentlicht die ״Juristische Wo• chcnsehrifi“ vom 7. Juli 1031 ein Urteil des Landgcriclits Hannover vom 26. März 1031 (Aktenzeichen 2. IV. 0. 92. 34). Dieses gelangt zu folgendem Ergebnis: ״Ein Beschluß, durch den Im Jahre 19JJ die Ablehnung eine• ffldischcn Beisitzers In einem Schiedsgerichtsverfahren als unbe• gründet erklärt ist, ist nichtig, und •war auch dann, wenn nach der früheren Vereinbarung ein solcher Beschluß als endgültig vergesehen ist. Der Schiedsspruch ln einem schiedsgerichtlichen Verfahren, dem ein solcher Beschluß zugrunde liegt, unterliegt der Aufhebung." Die Angelegenheit hatte gemäfi der hier zitierten Veröffcntlicinmg folgende Vorgeschichte: ״Durch ein scliierkgcrirhtlirhcs Verfahren war eine Behörde verurteilt worden. Dieses schiedsgerichtliche Verfahren schwebte bc- Veils seit «lern Jahre 1030. Als Srliü d-richlrr w hklo u. a. ein jüdi- «eher Jusiizrnt rnit. Im Jahre 1033 Ichiilr die li< h irilc diesen Schied 1• richter ul». Nach den Iriihcrcn Verein!!,iruii;;! n der!*artet hatte über Oie 1'rage der Ablehnung eine lie,!Mumie Stelle in!!erlitt zu entsehenden. Diese Stelle 110110 dm AI1lehtm11a.gr,m h zmiiekgcwicsern Sir hegttindrle dieee damit, 11.di der judi.elit׳ lieiäoer Front• k ti in ן, I e r gewesen «ei und daher dem!le.1l/. zur Wk'ilrtlirr.li llurig ries lleiuf.heamteiilums vom 7. April 1033 unterliege. Die lü'liftriie eihith nunmehr rlie Aufhebung ■klagi׳ ver dem zu.tändigcii Land• geriehl, und zwar lediglich mit der Hegtiindung, ׳laß ein jüdischer SeliinlsricHirr trotz. Ablehnung den S! hied ,.jirui 11 n1ilg<׳l(illt habe. Das I nndgeiii In |״n den ■Schiedsspruch 11 tl f g c 11 0 I» e n, indrin es in »len K n I י e h c i 1111 n g s g r it n d e n 11. u, (ulgende* ttusliihrl: Aiisschlagge!«1111 Ihr 11io Ile .1 iiiiniiing des § 1032 Ab*. 3 Zl’O. ist. lediglieh die Tal.aelie, <111 der .Selm«! •ri> liier X. V. Ni<!!tarier I. S. ilcs (1ew1r.es zur Wierlerltetslelhmg des Benit.lieamlentums ist oder nicht. Der Sinn dieses (Ic.tt/es folgt dem /,weihe der nationalsoriidi-lisrhcn Weil.Mt.chuuimg und geht dahin, alle Ptuoncn n I e h 1,!1 r i s c h e r A Im I .1 tu in 11 n g von <1 1׳ r M i t w I r k u n g Innerhalb 11 e r S ( u a 1 י I i! I! r ח n g und insbesondere a U r h rl e r K c e h I .s p fl e g e an! nt s r 111 i c C c n. § 1032 /PO, entlud( keine Ausnuhmcbe -1immtmgen, wie § 3 des Ges. v. 7. April 1933 bzw. 11. April 1033. Nirlil.iricr ist danach derjenige, der von nielilari.i hrn,!it.lte.oiidric j!!di.< heu Ellern oder Gmßclifrri ahstamml. Dieses ist lut dem Schiedsrichter X. V. unstreitig der Full, wobei es hingeslellt hltihen kann, oh X. Y. Front• kiitnpfor gewesen ist oder nicht. Da sich dir Enischeidung der über das Altlrlntting.gestn 11 zu enK! In idritdeu Stelle somit über eine aus- »Iriiekliehc Bestimmung des Ue.elzcs himvcggescUt 11.11, ist sie unwirksam." Diese Entscheidung ist zweifellos von prinzipieller Wichtig• keit, nicht nur weil sic zeigt, daß die Anwendung des Frontkämpferprinzips noch nicht restlos geklärt ist, sondern auch weil sic die für uns Juden überaus wichtigen allgemeinen Tendenzen der Rcchtsvcrwaltung scharf formuliert. Nur arische Notarvertreter Die ״Juristische Wochenschrift" vom 7. Juli 1931 veröffcntliclit unter den Mitteilungen der Berliner Anwattskammern eine Bekanntgabe über die ״Bcstellung von Rechtsanwälten, die nicht Notare sind, zu Notar* Vertretern“. Darin heißt cs: ״In dem Runderlaß de« FinMin. v. 14. .Mürz 1934, betr. die Durchführung des Kap. V de« RGcs. zur Aendcrung von Vor• Schriften auf dem Gebiete des Allgemeinen Beamtenusw. Rechts vom 30. Juni 1933 (die Begründung des BeamtcnvcrhiltJiisscs, I C 3303/31, 3), vcröffcnllieht im PrHc-oldRI. 1934, 174, sind die Form der Begründung des Bcamtenverhällni.scs und die Voraus- Setzungen lür die Berufung in das lleamtenverhiillnis eingehend erläutert. Unter Bezugnahme auf diewn Rnnderlaß hat der Kt »Prä», am 29. Mai 1934 an die I.Gl'riis. die Verfügung XXIII N 2/1) 898 geriehlct, in weil her er darauf himveist, daß der RunderlalS aul alle Beamten, auch auf Notare, Anwendung findet. Die Bestimmungen des Rt1nderl11s-.es sind daher auch bei der Ernennung von N o 1 a r v c r t r c t c r n. die im Zeitpunkt ihrer Er. nemumg noch nicht Beamte sind, abo hoi der Bestehung von Rechts- Anwälten zu Noiarverirotem, zu houehion; denn die Bestellung erfolgt unter Berufung in das ItcnmK'uvrrhahim. E » m 11 ß (I 11 11 e r sowohl die arische A l> s t n m m 11 n g Hcs als Notarvcrtrelor zu he sic II enden Rechts. II n w a I t s wie auch <1 i e sei n r r Ehefrau in <1 c r durch den Rnnderlaß v o r g c « c h r i e h e n 0 n Form 11 a c h g c wirsen werden. Es gcniigl nielil, wenn wegen tler (irischen Abstammung des Verlrelors mit den bereits einer anderen Behörde (z. B. Anwallskiimincr) gegenüber gelulirtcn Nachweis verwiesen wird, vielmehr ist der Nachweis dem t.Gt’räs. gegenüber zu führen. Erforderlich erscheinen:!icir,!1,urkunde des bolrcflcnden Anwalts, Gehurisurkunde des Anwalts h/w, seiner Eiletrau. IIciralsurkuude der beiderseitigen Ellern und Arierorkhiningcn des Ehe um uns wegen rief eigenen I’crson Und seiner Ehefrau und Kragi'bogrn und Formblatt 1 und 2 des R11ndcrlns.sc» vom 14. April 1934 (FrBcsBI. 174).“ Der Rcilrängte Abriß der Oeschtchie und der großen leitenden Ideen des Zionismus, der hier auf 16 Seiten geboten wird, ist in der Tat eine hochstehende Unterrichtsstunde für alle Außen- und Iiuienstelicndcn. Efne weite Verbreitung wäre diesem Abriß von jedem Standpunkt aus sehr zu wünschen. L. F. Die Trauer um Bialik (Fortsetzung von Seite 1) Die jüdischen Verbände in Amerika haben überall nach dem Eintreffen der Narhricht von dem Ablchcn Bialiks Trauerkundgebiingcii veranstaltet. Die Büros der Zionistischcn Organisation blichen geschlossen. Auf der Schlußsiizung der Rahbiiier-Kotifcrciiz des jüdisch-theologischen Scmin.־irs wurde eine Resolution gefaßt, die der Trauer um Bialik Ausdruck pibt und die Schwere des Verlustes kennzeichnet, den sein Tod für das Judentum und den Hebraismus bedeutet. Audi die soeben erschienene Nummer der von der Zionistischen Exekutive licraiisgegcbeiieii englischen Zeitschrift ״T11 e New Jinlaca" (London), die als Hcrzl• Nummer gedacht ist, enthält bereits einen Nachruf auf Bialik. Darin heißt cs: Durch sein Hinscheiden verliert die hebräische Poesie ihren seit vielen Jahrhunderten größten Dichter, und das Wcltjiidcutum wird eines der auserlesensten und schöpferischsten Geister beraubt. Sein Einfluß auf das zeitgenössische jüdische Leben war von derselben Art wie der von Jchudn lialevy, der das Judentum noch fiir Jahrhunderte beseelte, fm ganzen, so heißt es weiter, hat Bialik etwa 2ü(l Gedichte geschaffen, darunter etwa 20 in jiddischer Sprache. Aber jedes einzelne Gedicht trug den Stempel des Genies. Das Zionistische Lan dcskomitcc für Oester• t ei eil hat verfügt, daß alle dem Landesverband unterstellten Sektionen und Organisationen während der nächsten 30 Tage, die als Trauermonat proklamiert werden, jegliche festliche Veranstaltung zu unterlassen haben, Der Wiener R a b b i n e r v e ז b a n d hat unter dem Vorsitz, des Oberrabbiners Dr. David Fcuchtwang anläßlich des Ablebens CU. N. Bialiks eine Trauerkundgebung veranstaltet, Das Präsidium der Wiener K 111111 s g c m e i 11 d c hat einen vom Vizepräsidenten Dr. Löwenherz. Unterzeichneten Brief an Frau Bialik gerichtet, in dem die Anteilnahme der Wiener Kultus gemeinde ausgedrückt wird, in Wa r s c 11 a u wurden nach Bekanntwerden der Todes• nachricht alle jüdischen Veranstaltungen in Gaststätten und Vcrsammlungssälcn sofort abgebrochen. Die Musikkapellen in jüdischen Lokalen stellten sofort das Spiel ein. Sämtliche jüdischen Zeitungen erschienen am folgenden Tage mit Trauerrand. Die Bedeutung Bialiks wurde in zahlreichen Artikeln und Nachrufen gewürdigt. Das Lokal des hebräisclicn Sprach- und Kuhtirvcrbamies ,,Tarbtith“ blieb geschlossen. Eine d r e i ß i g t ä g i g e T rauer um Bialik wurde von der Tarbuth-Organisation proklamiert. Die Häuser samt• lieber jüdischen Institutionen und zahlreiche Privathäuscr haben Trauerfahnen ausgehängt. Au die Angehörigen des verstorbenen Dichters und au den Wand l.ctimi wurden von allen jüdischen Verbänden und Institutionen BcileUlstclcramme abgesandt. Im Namen des jüdischen Parlaments* lubs hanen dessen Vorsitzender Obcrrabhincr Dr. Osias Thon und der Vizepräsident Dr. Rosmarin ein Beileidstelegramm an den Waad Leumi als der Repräsentanz der palästinensisehen Judcnhcit gerichtet. Im Namen der Jüdischen Gemeinde Warschau, hat deren Vorsitzender Mazur' Bcilcidsk mdgebungen an die Jüdische Gemeinde für Jaffa und Tel-Awi׳w und an die Hinterbliebenen gesandt. I )er Verband der jiddischen Schriftsteller, der jiddische Pcn-Cluh, das Syndikat der jiddischen Jour* nalisten, cter Verband der 11 c b r ä i s c 11 c n Schrift stcl• 1 e r und der hebräische Pen-Club haben dem Gedenken Bialiks gewidmete T r a 11 c rs i t z 1111 g c n abgchalten. An den hebräischen Pcn-Glnä in Tel-Awiw hat der jiddische Pen-Club ein Beileids-Telegramm gesandt. Das in Polen zur Organisierung der Bialik-Feicm gebildete Komitee, dem Vertreter des Verbandes Tarbuth, des hebräischen Pen-Clubs und des hebräischen Schrift• stcliervcrbnndcs angeboren, hat beschlossen, daß der Tag des Begräbnisses Bialiks in ganz Polen als Trauertag begangen werden soll. UcberaU sollen an diesem Tage Traucrvcrsammhingcii stattfinden. Die Organisation Tarbith hat beschlossen, alle hebräischen Schulen in Polen nach Bialik zu benennen. Die Proklnmicrtmg eines I n n c r z.i o n I s ti sch ent Burgfriedens auf 11er gaiimi Welf wild von de .1! Warschauer Komitee zur Leitung der Trauerfeiern für Bia ik gefordert. Das Komitee hat den ehemaligen Abgcordnct1; ׳ ilartglaß und den dem Misraelii augctiürcmlcu Rabbiner J ׳« cbok Nissenbaum bevollmächtigt, die notwendigen Schni'.o! zur Herbeiführung eines allgemeinen innerzionistischen Burg« frieden* zu unternehmen. ' * Bialiks Grab wird sich in unmittelbarer Nähe des Grabe* Achad Haams auf den! Friedhof in Tel-Awiw befinden. Der verstorbene Dichter hat sich diesen Platz für sein Grab seinerzeit selbst ausgesucht, Wie die JTA. erfährt, hat Bialik in seinem Testament be* stimmt, daß sein in der Bialikstraße in Tel-Awiw gelegenes Haus nach dem Tode seiner Gattin an die Gemeinde zur Ver» Wendung für öffentliche Zwecke fallen soll.