Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 49 (19.6.1934)
- Date
- 1934-06-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 49, 19 VI!934 ך •־יייו r;.| z*ץ~ -•> ך״״ ך־ ״״׳ fei M k«y 1. .. ,!« ä 1. st .נ i.,1 « 1 1 ״ ■! V1-4 ׳/.״! Das Sorgerecht für arische Kinder aus geschiede 11 er Ehe ist auf den allein schuldigen, in Deutschlantl lebenden Ehemann zu übertragen, wenn die Mutter in zweiter Ehe mit einem (getauften) Nichtarier verheiratet ist, der Ausländer ist und mit ihr im Auslände lebt. (§ 1635 Abs, 1 BOB.) Zu diesem Ergebnis gelangt ein in der ״Juristischen Wochenschrift“ vom 16,6.1934 veröffentlichter Beschluß der 38 Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 14. 5. 1934 (238. T. 5683. 34). In diesem Beschlüsse heißt es: ״Die Ellrrn *ler minderjährigen Gcschwistct E. sind mit Alleiniehutil des Ehemannes geschieden. CiemSß § 1385 Ahs. 1 BGH, stand daher der Mutter das Pcrsonensorgorcrht für «lie Kinder zu. Beide Eltern sind wieder verheiratet. 1)11' Mutter ist seit 102B mit detr» ungarischen Staatsangehörigen K. I). »erlieiratct, der jüdischer Ah- Itammnng ist, jedoch reinen Anstritt ans der israelitischen Gemeinde erklärt hat und mir evangelischen Kirche tilrcrgelreten ist. Im Sommer 1033 ist der jetzige Ehemann der Mutter in «׳ine Heimat mirüekgekelirt. Die Mutter heahsichtigt, ihm mit ihrer Tochter au» der jetzigen Ehe *11 folgen und die Geschwister F. atu ihrer ersten Ehe mitrunchnien. (legen diese Alnicht wendet sieh der Vater, der die Mitnahme seiner Kinder ins Auslaut(, ihr Aufwarlisen und ihre Erriebiing in einer rtichinrischen Umgehung für schädlich für tlie Interessen der Kinder hält, weil sie daditreh dem deutschen Wesen entfremdet werden müßten und ihm später die schwersten Vorwürfe machen wurden, daß er nicht gegen iitre 1 telzersicdlung ins Ausland eingeschritten sei. Das deutsche Volk 1181k sieh auf seine vornehm.ste und Iclremwlrhiigie Aufgabe, die Reinhaltung seiner Rasse, besonntn. Die Ztikunit Deutschlands liege hei seiner dcuDehstämmigcn Jugend. Det1tschlnn׳l br,Hielte jeden deutschst• minigen Jungen und jedes d-utsclistämmigc Mädchen. Es könne auch au» die»«■m Grunde nicht verantwortet werden, daß die Kinder nach dem Auslande überaicrte lieh und in einer nichtariselien Umgebung Aufwüchsen und erlogen würden. Auf Antrag de» Vaters halte du» AG, L. in dem angefochtenen Beschluß gern. § 1635 Abs. 1 Sali, 2 BGH. die Anordnung getroffen, daß das I’crsonensorgereeht dem Vater zusteht. In dem Beschluß wird •usgcfiihil: ״Zwar seien die Geschwister F. mit tlem Haushalte des jrtrigcti Ehemannes der Mutter, in welchem die jctil neunjährige Tochter seit der Scheidung im Jahre 1925 und der jetzt zwölfjährige Sohn seit dem Sommer 1932 lebten, sriillig verwachsen und lebtet» mit ihrer Mutter und deren Fhcinann in völliger Harmonie. Sie. seien zu ihm, der wie ein gütiger Vater für sie sorge und über ihnen wache, von rührender Anhänglichkeit. Der leibliche Vater F. halte auch bis vor einer Reihe von Monaten nicht das geringste gegen den Verbleib seiner Kinder im Haushalt D, cinzuwcndcn gehabt. Nachdem «her Deutschland zum nationalsoziatistischen Staat geworden sei, müsse auch iiir die hier streitigen Fragen cinitg und allein die nationalsozialistische Weltanschauung gelten. Möge cs für die Mutter, möge es für die Kinder, die wohl den Wunsch und Willen halten mögen, im Haushalt D. iu verbleiben, eine große Härte bedeuten, wenn ihnen dies versagt werde, ausschlaggebend wi allein die auf tler heutigen Weltanschauung fußende Darlegung de* gc letrlichen Ver• treters; nach ihr könnr kein Zweifel darüber bestehen, «laß die Imheiei! Interessen der Kinder ihr Atifwaehsen im deutschen Vater• haute verlangten. In B. würden die Kinder in deutschem Geist, in!irischem Sinne nicht errogen werden könneni es wäre unaus- Weiblich, daß die nicht arische Umgebung de» Haushalt» D., die Verwandtschaft und Freundschaft de» Kaufmann» I). auf die jungen Gemüter entscheidend einwirktc. Das Deutschtum, das Ariertum müsse in «len Kindern gepflegt und verlieft werden; dem nichtarischen Ehemann der Mutter, der im größtn und ganzen die Erziehung der Kinder wie bi.her in der llantl behalten haben würde, wäre die» unmöglich. Im Interesse der dcutschblütigen Kinder müsse daher die Pcrsoncnsdrgc der Mutter genommen und dem Vater überlassen werden (§ 1635 Ab». 2 BGB.).'* Das Landgericht billigt diese Entscheidung und führt hierzu u. a. aus: ״Aber tlie BcscliwF. verkennt, daß gerade im Ausland der Schwerpunkt, deutschen Lebens in der Familie liegt und liegen muß. Nun besteht im Ausland in einer niehtarisehen Familie noch mehr als in einer nicht auf jeder Eltern seite Volksdeutschen Familie die Gefahr, daß die Kinder mit; lunchmrndcn Alter allmählich und tintuerkhnr entweder ihr Kaue׳ und Volksgefühl einbüßcn oder, wenn das Gegenteil rintreten und siel» ihr Gefühl für Rasse und Art Itcsonders nusjtriigrn sollte, seelischen Schwierigkeiten nnsgesetrt werden, die ihnen auch die Mutterliebe nicht erleichtern kann, und welcltc von um tat stärkerer Wirkung auf die kindlichen Gemüter sein müssen, als die Kinder aurb ,111 dem Ehemann Ü, »ehr hängen, dieser .stier nicht nur einer anderen Ra»«• entstammt, sondern auch dem anderen Volkstum näher sVcht, In dem er nun wieder letal und aufgehen wird. Aus diesem tlnmde würden die Geschwister F. noch viel schwereren llchtsiungcn au-gesetzt sein als die Kinder auslanda• deutscher Familie n, Gewiß können solche Belastungen besonder» wertvolle und charakterfeste Maischen lieranliltden, und die»« Wirkting mag der BcschwP. vorgrs'rh'wcM haben, wenn sie auf den Wert des Auslands( icut.*cUtum» hinweUU Es ist aber einmal ein großer Unterschied, ob deutsche Kinder in einer rein deutschen Familie nufwaeliseii, ans tler sic immer wieder die Kraft der gleichen Russe und des eigenen Volkstum* schöpfen können, oder ob da» nicht der Fall ist, und ferner, ob sic aus dem Zwang der Verhältnisse heraus im Ausland aufwarbsen müssen oder ob man ihnen diese Proben lind Kämpfe ersparen und die Heimat erhalten kann. Das!st aller bei den Kindern der BcsehwF. möglich, und deshalb ist der Ansich! des Vaters, wie schon tler Vordcrrichter mit *!!treffenden Gründen erst hüpfend dargelegt hat, bciiupflichtcn. Das Weitcrlcben der Geschwister F. in der deutschen Heimat liegt, weil sic auch hier bei einem Elternteil blciisen können, daher mehr in ihrem Interessc als ihre Mitnahme durch die BcsehwF. nach dem Ausland, wobei sich auch das BcschwG. bewußt ist, wie •ehr besonder• anfangs die Kinder die Mutter vermissen werden." Beiordnung von Armenanwalien In Nr, 47 der ״Jüdischen Rundschau“ berichteten wir über eine Verfügung des Sächsischen Justizministers vom 27.4.1934, wonach bei rassischer Verschiedenheit des beizuordnenden Anwalts und der armen Partei die Grundlage für ein Vertrauensvcrhiiltnis ohne weiteres verneint werden könne. Zu der Frage der Bestellung von niehtarisehen Rechtsanwälten zu Armenanwälten veröffentlicht jetzt die ״Juristische Wochenschrift“ vorn ־ lö. 6. einen Beschluß des Obcrlandesgcrichts Frankfurt a. M. vom 21. 5. 1931 (3, W. 107, 31.) In dem entschiedenen Falle hatte der Vorsitzende einer Zivilkammer des Landgerichts den Antrag der Beklagten, ihr «len nichtarischen Prozcßhevollmächtigten als Armcnanwalt beizuordnen, abgelehnt. Die Beschwerde der Beklagten hiergegen hat nun das Oberlandesgericht zurückgewicsen. In den Gründen des Beschlusses heißt cs: ״Aus dein Gesetz über die Zulassung zur Rcehtsunwaltsch.ift vom 7. April 1933 (RGBl. 180) in Verbindung mit dem Gesetz über die Wiederherstellung des BeraUbc־,mitentums vom 7; April 1933 (RGBl. 175) ergibt sich unzweideutig, daß tler Gesetzgeber Personen, die nirhtarisdier Abstammung sind, zur Rechtsanwaltschaft nicht zulassen will. Zur Vermeidung von Härten sind, Ircsondcrs in der Ucbergangs• teil, Ausnahmen «!gelassen worden, und in der Durclitührungsvcr- Ordnung vom 1, Oktober 1033 (RGBl. 600) hat der Reiehsjuitiz• minister bestimm), daß jeder im Beruf vcrbliclrcne Rechtsanwalt nicht nur in! vollen Genuß sc׳'ncr Berufsrechle Itlrihf, sondern atirh An• sprueh mit tlie Achtung hat, die ihm als Angehörigen seiner Standesgemeinsthaft zukoimnt. Iss darf mich kein Recht-anwalt in Her gesetzmäßigen Ausübung seine- Berufes gehindert oder beeinträchtigt werden. Diese Verordnung wird ihrem Wortlaut und ihrem Sinne nach von den Gerichten Itcfolgt. Es wate aber eine gekünstelte aus• Behncndc Auslegung, wenn inan die. Verordnung dahin verstellen wollte, tlaß sic den niehtarisehen Anwälten ein ־— nötigenfalls im Wege tler Beschwerde erzwingt!,irca — Recht «Hier einen Anspruch •ui Bestellung mm Armenanwalt Italic beilegen wollen. Auch die amte Partei hat kein Recht darauf, daß ihr ein bc• Sfitnmtcr, von ihr bczcichnetcr Anwalt beigeordnet wird (Juristische Rundschau 1025 Nr. 031), oder darauf, daß ihr nur ein nicht• •rischer Anwalt beigeordnet wird. Ein solches' Recht ist ihr auch nicht durch die Allg. Vfg. vom 22, l'ebruur 1034 (Deutsche Justiz 273) verliehen worden, in der der Preußische Justizminister den Ge• richten empfohlen hat, möglichst den von der armen Partei ge• wünschten Anwalt beimordnen.“ In der zuletzt erwähnten Verfügung des Preußischen Justizministers vom 22. 2. 1934 ist zum Ausdruck gebracht, daß die arme Partei ebenso wie die begüterte Partei die Möglichkeit haben müsse, sich den Anwalt ihres Vertrauens zu wählen. Vom Kösener SC Die Pressestelle des Kösencr SC-Vcrbandes teilt laut 1,Berliner Tageblatt“ vom 15. 6. zur Frage der nichtarisch versippten Korpsstudenten und des Ausschlusses der fünf Korps, die der, Anordnungen der Verbandsfüllrung nicht Folge geleistet hatten, sowie zu der von einem alten Korps- Studenten verlangten Einberufung eines Kösener Kongresses zur Behandlung dieser Fragen folgendes mit: ״Es hat soeben, wie auch durch die Presse mitgeteitt, eins Besprechung der Senioren aller Kösencr Korps und dev SC-Vertraucnsleute in Weimar statlgefumlen. Diese haben siel! geschlossen hinter die Maßnahmen der Verbandsführung gesteht. Der Ausschluß der fünf Korps geschah rechtmäßig' und in Verfolg der Anordnungen der Deutschen Studentenschaft und des Allgemeinen Deutschen Waffenrings. Nicht was die ausgeschlossenen Korps oder einzelne alte Korpsstudenten wünschen, ist maßgebend, sondern, wie die durcheuführenden Bestimmungen lauten, Die Ausführungen jenes alten Korpsstudenten sind für den Kösener SC-Verband völlig unmaßgeb• lieh. Sie sind nur als eine unangebrachte, persönliche Stellungnahme anlusehen, die an de!» Tatsachen nichts ändert und nur geeignet ist, die Oeifentlichkeit über die Geschlossenheit des Kösener SC-Verbandes iirezuführen. Von der Einberufung eines Kösener Kongresses iwecks Behandlung der sogenannten Arierfrage oder zwecks Stellungnahme 1U •öderen studentischen oder Vcrbandstragea ist gar kein« Rede.“ «,Der Jude im Warenhaus* Laut ״Nürnberger Zeitung“ vom 8, 6. sprach über das Thema: ״Der Jude im Warenhaus“ Gaupropaganda* leiter Holz. Der Redner führte nach dein Bericht u. a. aus, die Judenfrage bewege heute nicht nur Deutschland, sondern die ganze Welt. Manche Warenhaus-Angestellten machen sich vielleicht noch Sorge um ihre Zukunft. Oberstes Gesetz der nationalsozialistischen Regierung wird aber stets'sein die Sorge um den schaffenden deutschen Menschen. Der Warenhaus-Jude solle, wenn sein Umsatz zurückgegangen sei, eben das verdiente Geld, das er durch die Mitarbeit der deutschen Angestellten gewonnen hat, zusetzen. Es wird nie geduldet werden, daß der Jude aus Profitgier arisches Personal entläßt. Selbst der Versuch dazu wurde ein Boykott an dein Werk unseres Führers sein. Im Frankenland werde auch nie ein arischer (wohl Druckfehler für ״nichtarischer“ — A. d. ״J. R.") Betriebsführer in Frage kommen. Der Kampf in Franken gegen die Juden werde nie aufhören, bi* der letzte Jude das Land verlassen hat. Der Anfang wurde ge* macht; denn heute ist bereits der Kreis Hersbruck judenrein. Der Bezug von Zigarren ׳ Die ״Fränkische Tagcszcitung“, Nürnberg, vom 14, 6. berichtet: ״Wie uns die Gau-Amlszcitung der NS-Hago mitteilt, beiieht eine ganze Reihe Nürnberger und FUfther Zigarrengeschäffe. und zwar die bedeutendsten, immer noch Zigarren in erhebliehen Mengen von jüdischen I.icfcrnnDn. Die NS-Hago hat sich der Angelegenheit angenommen und ist an die beireifenden Zigarren» geschähe hcrangrlrclcn, um diesem Uclxdsland abzuhelfen. Dies ist um so notwendiger, als verhindert werden muß, daß das •Geld des nationalsozialistischen Raucherpublikuins in Unkenntnis der Ware in die Taschen jüdischer Zigarrcnliefcranten fließt. Falls die Ermahnungen der NS-lIago gegenüber den betreffenden Firmen nicht fruchten sollen, würden, wir uns. ver* anlaßt sehen, Namen zu nennen." Eine derartige Stellungnahme dürfte nicht dem Willen der für die Gestaltung der Wirtschaft verantwortlichen In* stanzen entsprechen, die wiederholt die Anwendung des Arier* Prinzips in der Wirtschaft abgelehnt haben« BcrufsbeamfcDgesefz für Privatschulcn Die ״Frankfurter Zeitung“ berichtet: Die Grundsätze, die das Gesetz, zur Wiederherstellung des Berufsbcamtcntums vom 7. April 1931 tragen, haben nach einem Erlaß des Preußischen Unterrichtsministers auch für die Privatschulen, ihre Inhaber und Lehrer, und für die Nachhilfeunterricht erteilenden Lehrkräfte Geltung. Sie finden nicht nur für neu erbetene Unterrichtserlaubnisscheine oder PrivatschulkonZessionen Anwendung, sondern auch die bisher ausgesprochenen Bewilligungen sind nachzuprüfen. Nicht» arische Bewerber sind grundsätzlich von der Erlaubniscrteilimg a tt 8 7. u s c h I i c ß e n, cs sei denn, daß es sich um Frontkämpfer oder uni Väter oder Söhne von im Kriege Gefallenen oder um solche Antragsteller handelt, die schon vor dem Kriege Privatunterricht erteilt oder eine Privatschule geführt haben. Jedoch will der Minister über jeden Fall der Entziehung einer Konzession Bericht haben. Diese Be- Stimmungen finden dann keine Anwendung, wenn der Unterrieht einer Priyatschule ausschließlich an nichtarische Kinder erteilt wird. Die Nachprüfung der bisher erteilten Erlaubnis* scheine soll bis zum 31. Juli d. J. beendet sein. Sie bezieht sich auf alle Arten von Privatschulen, soweit dort Personen unter 18 Jahren unterrichtet werden, also auch auf Tanz- und Ballettschulen, auf Theater* und Filmschulen und die entsprechenden dort oder frei tätigen Lehrkräfte. Zontralauischuß der deutschen Juden für Hilfe und Auf• bau. In der letzten Sitzung des Zentralausschusses wurden Frau Lola Hahn •War bürg, Wilhelm Marcus und Dr. Michael Traub•Ja das Plenum des Zentralausschusses ge» Wählt , Nr. 49, Am«׳ Der t. Man wird frkcnnen 1 nciK'11 gej ׳ Der ״ nriniare 1 Nation W wilatioii.; andere* 1 ,,Tiiu'jriichi י die Vorst ■ ni leben : Und solchen t i! un,iat1kbs , notgednit; machen, ן erhielt, | 1 jüdisch um so jl |-י Frage na (11 11,1111118 t 1 jü(l iscl | andere l , moderner!! fach zu Rückkehr" von der s wird hol [ rkenntn der Hegt ׳■ kämpft v 1־ der Rim; : der jüdls ׳ gegeben | nt nicht 1 Der 1, der Ert!,. hing ein I! aus vor ., die natit ׳ überhebli h in der k! Wort: ״ I lie ,! allen ani einander! h Schrift e I, Nation s Sendung. In d. nehmend; der Senc! hatipt ab; rende V< , um (Ile I , dig isty; Una du"5 ־ liehen & 1 andere.11 ׳ Verwerft! durch• nl Abfall;v! 1 - 13 1 bezeichn* nahmen mir van ausruffcj ״Mein gl haben •‘3ä den Hirt nicht w! Israel Ü klanga' Jhwh dl mein V geben." . sagc11S|■' ' ausgespi mit her! bereich» nichts In Völker« Die Ul '!, z u k ii | aber s< Erreich» ist, wett! , AU« Konnte, zerstört, dem Ll zeigt ufl dem es 1 aus der; Kuschift die Phf gcfiihrtl Befreit»! sein all nach f.roß.fj sie 111(1 ln «ler Hochschule für Politik Dielt Dr. J. von Leer einen Vortrag über ״Das Ariertum in der Weltgeschichte" pl ist auch für uns wichtig, an den heutigen Diskussionen^ eine neue Geschichtsauffassung nicht vorbeizugeilen, weit ״י* diese neuen Versuche an dem Thema Judentum nie votL' gclien können und weil selbst dann, wenn das jüdische Thcm" nicht im Mittelpunkt der Erörterung steht, irgendetwas davt Immer miUehwingt. f>er Kampf um eine neue Geschieht^״? fassung *teilt heute im Zeichen (!(זי Scheidung <j.' Rassen, und die ״arische“ und ״semitische״ Rasse sind 1;! beiden, die die Weltgeschichte am stärksten beeinflußten uJ geformt haben. Darum kann keine Geschichtsbetrachtung, dö vom Rassenstandpunkt ausgeh♦, an der jüdischen F r a »I voriibergelien. — Zwei Gedankengänge waren cs, die in dem Vortrag vertreten wurden. Einmal suchte der Redner nt «!. gen, daß die Wurzeln der rassisch-völkischen Weltanschauung nicht erst im 19. Jahrhundert zu Stichen sind, sondern dal! fl sie bereits wenn auch schwache Ansätze in früheren Zeiten vorhanden sind״ Sr» laßt sich bei dem Historiker von Schlötzcr, der im 18. Jahrhundert lebte, bereits eine wisse Andeutung rassischer Grundsätze finden. Schlötzcr, |« in den östlichen Kulturen seine Studien trieb, erkannte d§n daß das alte Schema vom Gang der Kulturen vom Vorclcrorinj über die Antike nach Europa nicht stimmen kann, weil sich die östlichen Kulturen nicht in dieses Schema einfugen lassen. erkannte auch bereits so etwas wie eine indogermanisch! Sprachgemeinschaft, indem er behauptete, daß zwischen Ah• slawisch und Althochdeutsch kein anderer Unterschied besteh! als zwischen Hochdeutsch und Plattdeutsch. — Ein bisher ziemlich unbekannter Historiker der vierziger Jahre des!׳) lahrhunderts, J. B. Z ft b e I, spricht bereits von Semiten «nd Indogermanen als den Hauptstraßen der Kultur (wobei a bemerken ist, daß er Rasse natürlich nicht in dem strengen biologischen Sinne gebraucht wie wir heute), Theodor Lind, ner erkennt in der Religion bereits eine Rasscnsetl!׳ und Fichte spricht einmal von dem deutschen ״Urvolfc\ Bei der Behandlung der Antike mußte man auf den Rassenbegriff stoßen, wenn man gewisse AuseinamSemtmn• gen zwischen den verschiedenen Volksschichten befriedigend erklären wollte. So unterschied Olt friert Müller bei den Griechen Pclasker und Dorier (diese als nordisch). Ebenso bringt Niebuhr in seine Betrachtung der römischen spate, ren Zeit rassische Gesichtspunkte hinein. Mommsens Sttk lung schwankte; zuweilen schätzte er die Juden gering!!״ ״)Ferment der Dekomposition"), manchmal als gleichberechtigt, Indem er ihre Eingliederung in die deutschen Stämme cm|s fichlt. Seihst bei so frühen Denkern wie Montesquieu und Grotius lassen sich rassische Erkenntnisse heraushören, In der Zeit der Romantik dürfte Savigny als der erste unter den Juristen gelten, der völkische Gedanken im Rechtsleben vertrat. Aber es gilt nach der Meinung des Vortragenden nicht mir, diese frühen Ansätze der rassischen Weltanschauung 72 erkennen, sondern auch in den alten nordischen Kul■ turen nachzuforschen und neue Zeugnisse für das nordische Denken zu entdecken. So ist der Iran ein heute noch unbe• kanntes nordisches Land im vorderen• Orient. Dr. v. Leer» brachte literarische Zeugnisse aus dem persischen Kulturkrcii vor, die zeigen sollten, daß hier eine spezifische Art von Religiosität, die eben nicht semitisch, sondern nordisch Ist, herrscht, und die beweisen sollten, daß dort kein ncrsönlidicr Gottesbegriff bestand. Die Gebete des Darius, die Dr. v. leer! vorlas, scheinen uns freilich an einen persönlich gedacht® Gott gerichtet. Zum Schluß machte Dr. v. Lccrs die Bemerkung, daß die Phrase ״Gegen den Intellektualismus“ eines der falsch verstau• denen Schlagwörter unserer Zeit sei, das Schlagwort derer, die sich nicht um die Quellen bemühen, und die neuen Er• kcnntnissc bald versanden lassen wollen. Es war ein inten essantes Symptom, daß bei dieser Bemerkung sich ein snoo• tancr Beifall der Zuhörerschaft erhob. N. Der Verkauf der Synagoge in Gröbzig Die Reichsvertretung der deutschen Jude« teilt mit: Von dem Landesverband der Anhaitischen Israelitischen Kultusgcmcinden werden wir auf irrtümliche Nachrichten, die in der ausländischen Presse, insbesondere in der ״Neuen Züricher Zeitung“ über die Veräußerung der Syn• agoge in Oröbzig erschienen, hingewiesen, die den An• schein erwecken können, als ob cs sich um eine Enteignung handle. Wir weisen deshalb darauf hin, daß die Vcrhandtun• gen zwischen der Stadt und der Jüdischen Gemeinde!« Oröbzig, die noch im Gange sind, zwar auf Anregung der Stadt, jedoch in völligem beiderseitigen Einvernehmen זן• führt werden. Die Synagoge wird für gottesdienstliche Zwecke nicht mehr benutzt, da die Jüdische Gemeinde w! zwei männliche Seelen zusammen geschmolzen ist. Die Ucwj lassung soll gegen die Verpflichtung erfolgen, den Friedtot der Jüdischen Gemeinde, der Eigentum der Gemeinde bleibt, auf ewige Zeit instand zu halten. Die Zeitschrift ״Deutsche Rundscha u“, (Herausgeber Dr. Pechei), beschäftigt sich in ihrem |t1nl,ie' noch mit der Rituahnord-Somlcrmunmcr der Zeitschrift ׳׳״£ Stürmer“. Die Zeitschrift stellt fest, daß nur zwei rc1ch,5’ deutsche Blatter, die ״Frankfurter Zeitung“ und die ״D«״'sctl Zukunft“, sich gegen diese Publikation ausgesprochen haben. Die Zeitschrift lügt hinzu: ״Man hätte annchmert können, daß gerade nach der atarke® Ermahnung des Reicli-niinistcra Ür. Goebbels an die dcutMÜe über ihre l’ßictüen gegeniitier der Ges.imlheit <181 Erscheinen nie Nummer der ganzen rcichsdcutschen Fresse Veranlassung gcf•'״'. Iiälte, im Inlcrcs-« ries deutschen Ansehens den Gefühlen Au-dnj^ zu gclien, die Millionen deutscher Menschen, unter ihnen S Nationalsozialisten, bei einer solchen Veröffentlichung bewegen. 1 sind die kitten, welche die Gefühle fremder Volker als KichtschM für deutsches Handeln anerkennen, wenn auch die Stcllungnahm« Erzbischof» von Canicrbury zu dieser Nummer in den ״Times“ «e ” Harthörige hatte na< hdcnklicli ’ machen können. Aber ro« unermeßlichen Schaden abgesehen, den die Arisch rcrantwortung» bewußter Männer, das deutsche Geschehen auch in seinen יי’״ meidliehen Härten dem Auslände verständlich xu machen. <״)־ hat, können wir es mit der Pflicht der Presse im neuen Hcutsch nicht vereinbaren, wenn ohne irgendeine Rücksicht auf die rissewissenschaftlicher Forschung hier mit Angaben gearbeitet w'^ die einer strengen sachlichen Nachprüfung nicht standliahe״• Volksrccht und Volksnot heraus rechtfertigen siel! harte Maß!!» — Verunglimpfungen ohne Beweisführung niemals. Daran, o» Bestandteil de* deutschen Wesens auch die Ritterlichkeit g1“• man bei solchem Vorkommnis gar nicht denken,“ andere Besser! mit ani ״ l;״- Gericht (|ar. D; wt ein! Am '•*raelsl scheint ,f läutern, heben kos tui* auch ij AiS! änderet Judiicr, 'vorfent Völker *onde Jüditig haben i hicht 11 Rangs 7; cnUehl