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Jüdische Rundschau · 1934-06-19 · Heft 49 (19.6.1934) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 49 (19.6.1934)
Date
1934-06-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 49, 19. VI, 19J4 j Nr. 4 so sagt er, den jüdischen Einfluß stets in sehr engen Grauen gehalten. Nach Einzelerscheinungen wie Disracli oder Lord Rcading könne man nicht schließen. Der Jude in England sei sich durchaus klar darüber, ״daß er in einem gepflegten unsichtbaren Ghetto lebt“. Der Verfasser fährt fort: ״Neuerdings kann man aber auch in England von zu* nehmendem A n t i s e m i t i s m u s sprechen, der jedoch wiederum still und unsichtbar wirkt. Er hat immerhin das Ergebnis, daß sich das englische Judentum in seiner bishörigen Stellung bedroht fühlt. Die ängstliche Frage, wird es uns ebenso gehen wie in Deutschland, wird öfter gestellt als man denkt.... , Die Beurteilung der deutschen gesetzlichen Regelung der jüdischen Frage hat sich daher, und wie es ohnedies nicht anders zu erwarten war, v o 11 k o m m c n g e w a 11 ־ delt. Jenseits der offiziellen Politik hat in England von allen Maßnahmen der Million,ilsoz.ialisUsdieii Regierung kaum eine so viel Beifall im Volke gefunden wie die gegen den jüdischen Einfluß. Wer nicht auf seinen Ohren sitzt •oder Scheuklappen trägt, kann das täglich fcststellen. Es gibt natürlich Ausnahmen. Die Trümmer des englischen Libcralis* Hins und neuerdings ein Teil der Arbeiterpartei können auch heute noch als Asyl für obdachlose jüdische Intelligen/cn bezeichnet werden. Indessen darf auch hier der wirksame deutschfeindliche Einfluß nicht überschätzt werden. Es wäre ein Fehler, auf seine Bekämpfung viel Kraft zu verschwenden. Die ungemeine Produktivität der jüdisehen Welt in der Hervorbringung von Skandalen genügt augenblicklich. Das jüdische Zeitalter geht zu Ende.“ Was schließlich Italien betrifft, so stellt Prof. Claar fest, daß es in Italien eine Judenfrage nicht gibt lind daß man darum die ״Aufwerfung der Arierfrage״ in Deutschland nicht verstand. Er zählt die Juden auf, die in Italien an den maßgebendsten Stellungen tätig gewesen waren und faßt zusammen: ״Die deutsche Judenpolitik des Frühjahrs 1033 stieß also zunächst auf eine dreifache Verstand nislosigkeit in Italien: Verständnislosigkeit aus unzureichender Wertung der grundsätzlichen und weltanschaulichen Bedcutung der Rassenfrage für einen nationalsozialistischen Staat; Verständnislosigkeit aus mangelnder Analogie zwischen einer Judenfrage in Deutschland und in Italien; Verstandnislosigkcit endlich für die augcfoelitene Notwendigkeit, die . praktische Lösung gerade dieser Frage chronologisch an die Spitze der neuen Rcgicrungstätigkeit zu stellen.״; Diese Haltung des italienischen Volkes habe sich aber später geändert. Hierüber sagt der Verfasser: Zum Glück kam die Korrektur vieler Auffassungen sehr bald gerade im Verfolg des Weltfeldzugs, der nun überall gegen Deutschland unternommen wurde. ...So hat sich schließlich gerade hier die damalige Hoffnung der Gegner Deutschlands nicht erfüllt, die angesichts der anf.iii glichen Pcrplcxitlit weiter italienischer Kreise gegenüber der deutschen Arierpolitik auf eine Entfremdung zwischen Dcutsch'and und Italien gehofft hatten. Das Ergebnis war vkiri ehr ein wachsendes Vorständnis für die deutschen Notwendigkeiten und eine ebenso wachsende innere Verbundenheit gegenüber dein staatsfeindliehen Treiben politischer Emigranten, die ihre Vaterlands- . losigkeit zur Schau trugen. In diesem Sinne w.ird Deutschland kein Mißverständnis von 11 alien mehr zu befürchten haben,“ (Sperrungen von uns. — Red.) Wie immer die internationalen Auseinandersetzungen in anderen strittigen politischen Fragen sein mögen, was die Juden frage betrifft, wird uns aus Paris, London und Rom hier berichtet, daß auf diesem Gebiet ״keine Mißverständnisse mehr zu befürchten seien“. Die Darstellung gibt uns zu denken. Wir haben uns nie verhehlt, daß auch in den anderen Ländern — wenn auch meist in milder Form — eine Judenfrage vorhanden ist. Wir wissen auch, daß einige Emigranten durch die Art ihres Verhaltens der Judensache nicht genützt haben. Aber auf der anderen Seite stehen doch der Auffassung der drei genannten Autoren eine ganze Reihe von anderen Umständen gegenüber. Die von Kries und Fcihl herangezogene Stimme des anonymen Volkes ist schwer zu kontrollieren; wir kennen aber von geistig und politisch führenden Persönlichkeiten aller Länder Aeußerungen, die nicht auf Sympathien mit dem Antisemitismus schließen lassen. Es ist bei solchen Unmeßbarkeiten stets eine Bewertungsfrage, für wie gewichtig man eine bestimmte Gruppe innerhalb eines Volkes hält. Wenn Herr von Kries z. B. meint, daß nur noch ״die Trümmer des englischen Liberalismus und ein Teil der Arbeiterpartei“ gegen den Antisemitismus seien, so scheint uns dies doch etwas einseitig, da gerade in England bis tief in den rechten Flügel der Konservativen hinein von politischantisemitischen Neigungen keine Spur zu finden ist. Auch die Konservativen, und sie besonders, gehören hierin zum Typus des ״Jedermann“. Der Einfluß der Juden ist sicherlich gering, aber die Anhänglichkeit an eine allgemeine Grundhaltung, die sich unter anderem auch gegenüber den Juden zu bewähren hat, ist in England ebenso wie in Frankreich im großen ganzen sicherlich noch unerschüttert. Und auch die Haltung der Italiener zur Rassenthcoric ist unverändert. Wir glauben, daß in der Außenpolitik nicht Weltanschauungsfragen, sondern letzten Eudes Interessen fragen entscheiden. Wenn das Staatsintcressc es verlangt, verbünden sich häufig Staaten mit ihnen geistig und weltanschaulich entgegengesetzten. Wir haben in der Gegenwart eine ganze Reihe von Beispielen dafür, , angefangen von dem bei seinem seinerzeitigen Abschluß bestaunten Bündnis Rußlands mit der Türkei. Dennoch kommt cs unseres Erachtens für alle, die eine Beruhigung der europäischen Atmosphäre wünschen, auf eine Fürderung des gegenseitigen Verstehens an, besonders dort, wo die Völker sich auseinander gelebt haben. Wir deutschen Juden wollen nicht, daß die Judenpolitik für Deutschland eine außenpolitische Belastung darstcllt. Wir sind jedoch nur Objekte und die Vorgänge entziehen sich unserem Einfluß. Wir würden wünschen, an einer Lösung der Judenfrage mit- 5l n 1 *a «!*׳־1 r fc».d1 ־»#f ״, . י. ן*•; Jt '■*, ß •I... 4.4* \i י 1.1 I..I» ו״׳״ז r, •.«fi י y 1 R ס s c 11 b I a 11, der im Gegensatz zu Stavsky erst mchfert Wochen nach der Tat verhaftet wurde, ist von Frau Arkx »oroff ebenfalls ans einer Anzahl von anderen hcraus'crkann( worden, jedoch ha» das Gericht, wie oben gezeigt, an״״״»״, men, daß keine zusätzlichen Beweismittel Vorlagen wesentlich genug sind, um dem Gesetz Genüge zu tun.’ Welche Rolle die Richter bei der Tatbcstandsw״rdigu״, dem Geständnis und späteren Widerruf des im Zusammen(.;!״! mit einem anderen Mord verhafteten Orfängnisgcnos*en (j* Angeklagten A b d 111 M e d s c h i d zugetcilt haben, ob <]!! Gericht diesen Zwischenfall als belastend gewürdigt oder nicht in Betracht gezogen hat, läßt sich naturgemäß feststellen. Fs läßt sich überhaupt im einzelnen mangels ci״(f Einzclbegriirulutig des Urteils nicht mit Sicherheit sagen, wls das Gericht für bewiesen hält und was nicht. Fest steht nur daß das Gericht außer der Aussage von Frau Ariosorolf andere Umstände als wesentliches Material in Betracht gezogen hat, als cs zu einer Verurteilung von Stavsky gt. langte. Wenn das Gericht die Scluiklfragc bejahte, konnte es nach palästinensischem Gesetz nur auf Todesstrafe erkennen Das Gesetz sieht weiter vor, daß jedes Todesurteil auto m a t i s c 11 zur Revision an das A p p c 11 a t i 0 n! gf, ficht gelangt. Bei der Revision werden lediglich Recht(, fragen erörtert. In diesem Bereich liegt die Frage, cb nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme das untere Gericht m dtn Ergebnis gelangen konnte (nicht: mußte), zu dem ei gelangt ist. Eine Prüfung der Glaubwürdigkeit der Zeugen fällt nicht in die Kompetenz, des Appcllafionsgcrichtcs, wohl aber die Frage (und um diese dreht sich häufig die R*. vislon), oh bestimmte Beweismittel gesetzlich zulässig waren oder nicht. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Be• stätigung des Urteils durch das Appcllationsgcricht ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich. Eine Erklärung der Exekutive Das Londoner Zcntralhiiro der Jewish Agency übersendet lins den Wortlaut der Erklärung, die Prof, Brodctsfcytn einer jüdischen Pressekonferenz in London gegeben hat. I® letzten Absatz nimmt die Erklärung folgendermaßen zu de» Mordprozeß in Jerusalem Stellung: ' ״Gegen das Urteil ist ein Appell an das Berufungsgericht eingelegt worden, und solange die Angelegenheit sub judicc ist, muß man sich jeden Kommentars enthalten. Man kann nur aufrichtig hoffen, daß der Ruf zur Iksriplin, der in Palästina durch alle Parteien erlassen w orden ist, local befolgt werden wird. Fs ist sehr zu bedauern, daß Herr Ja»• tlnsky eine Erklärung lieraiisgrgehen hat, in welcher läehcrliehe und unbegründete Behauptungen gegen die Exekutive aufgcstcllt werden. Diese grundlosen und unnötigen Bchaup■ tungen haben den Zweck, jede Autorität in der Organisation zu untergraben. Fs würde scheinen, daß es im eigensten la• tcrcsse von Stavsky liegt, daß im Zusammenhänge mit dieser Sache jede Art von internen Abrechnungen unterbleibt.“ Manifest des palXstinemiichen Rabbinaii Jerusalem, M. Juni. (J.T.A.) Oberrabbiner Ktik, der seph,irdische Oberrabbiner Jacob Meir, das palädincn• sischc Rabbinat als solch« und zahlreiche Rabbiner des Landes haben nachstehendes Manifest erlassen: ״Wir Unterzeichneten halten cs für unsere Pflicht, k Hinblick auf die große Gefahr, daß in Jerusalem, wenn wir nicht geschlossen Im Namen des heiligen Geistes der Ocrccti• tigkeit und Ehre uns erheben, unschuldiges Blut vergossen werden könnte, die Herzen ganz Israels und der ganzen recht• lieh gesinnten Menschheit zur Verteidigung dieses umdiul• digen Lebens aufznrütteln, Wir alle bezeugen in der tiefen Sicherheit unseres reine» Gewissens vor Gott und Menschen, daß Abraham Stavsky an der Ermordung Dr. Arlosoroffs völlig unschuldig ist■ Das Urteil gründet sielt auf äußerst schwache Indizien, und es ist nur Einflüssen von außen ziizuschreiben, daß ein Teil da Gerichts sich bereit fand, diese Indizien aimicrkcnncn. Die uns in allen ihren Aspekten bekannte absolute Wahr• heit lag in diesem Falle bei der Minderheit, die gegen da! Urteil stimmte, weil sie in ihm einen Spruch sah, durch de« unschuldiges Blut vergossen werden soll. Wir dürfen nicht schweigen. Alle diejenigen, in deren Herzen ein Funke göttlichen (leistes glüht, Juden wie Nicht• Juden bindet die Pflicht, gegen diese schreckliche Sünde!» protestieren und alles, was in ihrer Macht steht, zu tun, um diesen Justizmord zu verhüten und das Opfer, den schuld• losen Abraham Stavsky, zu reffen, auf daß ihm unverrt?• lieh seine Ehre und seine Freiheit wiedergegeben werden. Anfrage Im Unterhaus London, 14. Juni. (J.T. A.) Im Unterhaus fragte *ז Abgeordnete Wedgwood den Minister für die Kolonie״, ob das Berufungs verfahren im Fall Stavskv vor einem englischen Gericht und von einem englischen RimW durchgeführt werden würde, und ob der Prozeßbericht von d« P.echtsabteilung des Colonial Office durchgeschcn werde# würde. Sir Philip C u n I i f f e -1. i s t e r erwiderte: ״Da* Appellations-Strafgericht in Palästina besteht in der Regel aus drei aus der Richterschaft des Obersten Gerichtshofs gewählten Richtern, der Vorsitzende ist ein englischer Richtet Her Oberste Gerichtshof bestellt aus einem englischen Ot** richtcr, einem weiteren englischen Richter und vier pahisüne״ sischcn Richtern. Was den zweiten Teil der Anfrage bdn ' so wird der Bericht über den Prozeß, sobald er eint11‘״, sicherlich von meinen Rechtsberatern durchgesehen werde«■ Das geehrte Mitglied des Hauses wird verstehen, daß «1« nicht zu dem Zwecke geschehen wird, die Entscheidung Gerichts zu revidieren, da ich hierzu nicht das Recht hat*• 1 ו£»י* Nach dem Spruch den Gericht!! Im Mordprozeß Arhrsorofl wandte sich uiiHcr paldl.it/nennincher Körte■‘ iptmdenl an einen der bekannten Anwälte Palästina* mit der Hille um eine iurisl liehe Würdigung des Urteils, Wir bringen Im folgenden die Aus fahr ringen des Juristen. Red. Es ist unmöglich, mit exakter Genauigkeit die Gründe anzugehen, auf die der Gerichtshof in Jerusalem sein Urteil im Morilpro/cß Arlosoroff basiert hat. Wenn verschiedene palästinensische Zeitungen ihr Votum dahin nligehen, daß eine detaillierte Begründung noch iiaclüräglicli erfolgen wird, so liegt dieser Erwartung ein Mißverständnis zugrunde. Ebenso wie in Europa die Geschworenen auf die Frage: ״Ist der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig?“ nur mit einem Ja oder Nein antworten, das ihren Gcs.nmtcindruck über die Verhandlungen wiedergibt, ohne daß die Oeffentlichkcit die Gründe erfährt, die zur Urteilsbildung geführt haben, so stellt auch hier das Gericht nur summarisch fest, ob der Angeklagte schuldig sei oder nicht. Es sei unwahrscheinlich, ja «0 gut wie ausgeschlossen, daß die Oeffentlichkcit die Einzelheiten, die die Würdigung des Tatbestandes bestimmt haben, erfährt. In der Formulierung des Urteils finden wir lediglich eine Andeutung der Gründe, auf die der Gerichtshof sein Urteil basiert, insofern als ein Unterschied zwischen Stavsky und Rosenblatt gemacht wird, der 8IItr tl I n gs rein formaler Natur ist. Nach dem Wortlaut des Straf- Urteils hält das Gericht ״bezüglich des Angeklagten Rosenblatt das Vorliegen des weiteren wesentlichen Bewcismatcrials nicht für gegeben, das nach § 5 der Novelle zum Beweismittel* gesetz vom Jahre 1924 erforderlich ist, um die Identifikation durch Trau Arlosoroff zu erhärten." Es liegt nach paiästinensischem Recht so, daß, auch wenn das Gericht einem Zeugen absolut glaubt — und es ist nach Ausgang des Prozesses vollkommen klar, daß das Gericht Frau Arlosoroff für absolut glaubwürdig gehalten hat — es auf Grund einer Zeugenaussagc allein nicht verurteilen darf, wenn nicht andere zusatzliclie ״wesentliche“ Beweismittel vorhanden sind. Diese brauchen nicht notwendig in einer zweiten Zeugenaussage zu bestellen, müssen jedoch vom Ocricht als wesentlich angesehen werden. Das Urteil ist also juristisch dahin zu verstehen, daß das Gericht tm Falle von Stavsky zu der IJcbcrzcugung gelangte, daß außer der Aussage von Frau Arlosoroff noch wesentliche zusätzliche Beweismit tel Vorlagen, während für den Fall Roscnblatt diese fehlten. Frau Arlosoroff hat Stavsky bekanntlich nach seiner Verhaftung sowoiil aus einer Anzahl von Photographien wie auch bei der ״Identifikationsparadc“ aus einer Anzahl anderer Personen heraus erkannt. Nach dem Gang der Verhandlungen und der Beweisauf* nähme konnte das Gericht Im Falle Stavsky folgende Um* stände als zusätzliches wesentliches Beweismaterlai zu der Aussagc von Frau Atlosöroff würdigen: 1. Der Zeuge. Weiser hat ausgesagt, daß kurz vor dem Mord am Strande von Tel-Awiw sich ihm eine Person näherte und mit einer elektrischen Lampe ins Oesicht leuchtete. Das Gesicht konnte der Zeuge nicht sehen, beschrieb aber sofort nach der Tat der Polizei den Körperhau des Mannes auf eine Weise, die mit den von Frau Arlosoroff gegebenen Schilderun* gen ühereinstininite, Als Stavsky dem Zeugen bei der ״Identifikationspnradc" unter zehn anderen Personen vorgeführt wurde, hat er ihn als die Person bezeichnet, die ihm in der Mordnacht ins Gesicht geleuchtet hat. Weiser hat Stavsky auch vor Gericht identifiziert. 2. Die Spurenieser, Beduinen, deren außerordentliches Untcrschcidungsvcrmögcn für Fußspuren in Palästina häufig zur Festnahme von Tätern führt, haben die Spuren sofort nach der Tat untersucht. Als sic einige Tage darauf, nach Festnähme von Stavsky, vor die Frage gestellt wurden, ob sie die Spure» wiedererkennen würden, haben sic bei einem am Strande von Jaffa angcstellten Versuch die Spuren von Stavsky unter anderen als diejenigen hcrauserkannt, die sic in der Mordnacht festgcstcllt haben. 3. Die W i r t s I e ti t e von Stavsky in Tel-Awiw haben beschworen, daß sie ihn einige Stunden vor der Tat in seinein Zimmer in Tel-Awiw gesehen haben, während Stavsky durch Alihizeugen nachzuweisen versuchte, daß er am Abend des Mordes sich in Jerusalem befand. 4. Die vom Tatorte zur nächsten Straße in Tel-Awiw führende Spur leitete an einem Stach cldra 11 tgittcr vorbei, und an der Hand Stavskys wurde bei seiner Verhaftung eine Verletzung festgestellt, von der durch die Anklage gestcllie Sachverständige erklärten, sie könne von einem solchen Stachcldrnlitzaun herriihren. 5. Stavsky versuchte einige Tage vor der Tat, sich ein Auslandsvisum zu verschaffen. 6. Ein Zeuge sagte unter Eid aus, Stavsky habe einige Zeit vor der Tat bei Bauarbeiten, bei denen er beschäftigt war, auf zwei Steinen Inschriften graviert, deren eine den Wortlaut trägt: ״Hier liegt Dr. Arlosoroff begraben“, die andere: ״Hier liegt Bcn-Gurlon begraben“. Der zweite Stein konnte noch bei der Verhandlung dem Gerichts* hof vor gelegt werden. 7. Es wurde unter Beweis gestellt, daß Stavsky ein Mitglied des ״Brith Habirjonim“ ist und Material zum Nachweis der terroristischen Ziele dieser Vereinigung erbracht. Es ist anzunehmen, daß das Gericht einige dieser Umstände als ״zusätzliche* wesentliches Bcweistmterlal“ gewür* digt hat. perl vorgele! tun? 1 Jahre. »rhaftifT de« pol und *pf 1 t über di * ist den 1 *am mefl jüdisch(! bcschäf p1 Arbeitsl 1 zur Set f, Arbeitsl a Araber! z Del i wanden 1 der Re die als "! zeichne «,ander f nähme f Die Re ו Einwan r Aufnah V gibt da ׳»; zunahm De ■: tchaftll Zufluß i ״Bri J« gericht R e vlt Dr. J« Brith I gründe 1924 ® gehört! rungen Aendet von. Ft rung t sanktia sionlstj genomj durch!( frei««! bünleli den AI vernotj Meirs ׳ Avutcll V e t«f Staat»* ein ctu noch 1931 h eines , Legion im Fa engliw Weite! Bekam kämpft nmgs« usw. Goff Wohn־ Briefe ihnen Schlie schon Rede hn na wirken zu können» die nach dem Grundsatz, daß Werturteile über Rassen und Völker nicht gefüllt werden sollen und daß Achtung vor fremder Art eine notwendige Ergänzung der Selbstachtung sein muß, uns einen Lebensraum in Deutschland ohne Verletzung der Grundsätze des neuen Staates zuweist, Wir glauben, daß auf diese Weise die sich aus der Judenfrage ergebenden Mcim1ngsverschlcdenhcl‘en ln weit höherem Maße beseitigt werden könnten als durch Pblemlk oder Bagatclllslerung. Wir sind überzeugt, daß der neue deutsche Staat in einer konstruktiven Lösung d<jf Judcnlragc We־<c gehen könnte, die auch dem gruna• stitzllch anders orientierten Ausland clnlcuchtcn würde11■ Wir erstreben eine Erneuerung des jüd 1sehen Lebens, weil wir sonst seelisch untergehen müßten; aber wir erwarten auch, daß diese Arbeit an uns eine Umwertung der Werte in bezug auf das Ju״c״’ tum hervorrufen wird, in einem doppelten Sinne F heute der Satz, daß den Juden nicht ״geholfen werden kann, sondern daß sie sich nur selbst helfen können. radi t u i!| * der R beschl % deren V testen »* 4, n rY ו¬ י); Sitzut 1' «r d 1 1 Palis־ Theo• Besch *proc drauf Wir« hob« Dazu e« der!> G« Hie hol SOI *«hr Seh *ichs die *iehf

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