Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 46 (8.6.1934)
- Date
- 1934-06-08
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Sehe 16 JöÜfS-effE RIWDSÖHAÜ Nr. 46, 8. VI. 1934 gr״ 10 HHÜrl itämtH ‘-־,ן ^״"־׳»-. וי־ M 1J »>J £>>'! »>4׳ iw■ ו ןו ך-׳"" י •&.J I)u .. נ-.," d n ן: ״1 f ז ד־־-* / u״u י-״י « farimmoi SaitMlJ |(S»״Sä!B*| Eine Fülle von angeblichen Ritaalmorden wird uns in den Publikationen der letzten Zeit entgegengehalten. Der naive Leser, der sich einem solchen Material hilflos gegenüber sieht, kann za der Uebcrzeugung gelangen, daß hier eine wohliundierte und begründete Anklage vorliegt. Tatsächlich jedoch begreift man die ganze Brüchigkeit und Haltlosigkeit der Beschuldigungen erst dann, wenn man die betreffenden Fälle eingehender studiert hat. Fast immer handelt es sich um unaufgeklärte oder aus irgendwelchen Gründen nicht restlos durchleuchtete Verbrechen. Wir werden im Folgenden die Aufgabe haben, dieses Anklagcmatcrial unter die Lupe zu nehmen und kritisch zu zerpflücken. Freilich kann dies, so wünschenswert auch die Behandlung aller Fälle wäre, wegen des zur Verfügung stehenden Raumes nur 1 n einer kleineren Anz ahl geschehen; wir müssen uns mit Stichproben begnügen, denn sonst würde diese Zeitungsnummer zu einer Broschüre anschwellen. Aber auch mit der Auswahl, die wir geben, hoffen wir zu zeigen, wie substanzlos die Ritualmordbeschuldigungen sind. Der Mord in Mainz (1283) In der «roßen Mordliste einer Ritualimmlniiinnier findet sich folgende lakonische Bemerkung: 128״'). Lin Kind wird durch seine Amme den Mainzer Juden verkauft, die cs umbrachten (Hamerns ad amium No. 61; Annalen von Colmar).“ Die aufgeregte Menge überfiel am 1(). Aprit 12S3 die Mainzer Juden, wobei 10 getötet wurden. Am selben Tage wurden in I) ne ha rach 26 Juden erschlagen; einige T,u;e später in Birken 11 a וו s c!1 16 Juden, ebenso wurde ein Teil der Oemeinde von M n I r i c hs t a d t (Pranken) verbrannt. All diese Vorkommnisse sind nur begrcillL'h aus der daiualigen exaltierten Stimmung der Krcuz/Tigc und der neurotischen Explosivität der Menge, die für solche Anschuldiguugcn gegen die Juden sofort empfänglich war. Irgendein Beweis für die Schuld der Mainzer Juden ht nicht erbracht worden. Die oben zitierte Chronik kann keineswcrs als eine vollgültige und absolut glauhwiirdige historische Quelle betrachtet werden, da sie seihst nichts anderes ist als ein Zeitdokument und der Verfasser den Ereignissen viel zu nahe stand, als daß er Wahrheit von Irrtum hätte־ unterscheiden können. Simon von Trient (1475) Am Gründonnerstag, den 23. Mürz des Jahres 1175, wurde der 28 Monate alte Sohn S i in o n des Derbere Andreas Bernardinus vermißt und am darauffolgenden Sonnabend wurde die Leiche des Kindes im I lause des Juden Samuel aiifgefuiiden. Sofort ergab sich damals die Anklage eines Ritunlrnords, der mit dem Pcßachfcst in Zusammenhang stehe. Die Untersuchung ist in einer sehr seltsamen Form, durchaus mittelalterlich, geführt worden. Beim Anblick der Leiche rief der Bischof Hin der hach aus: ״Dieses Verbrechen kann nur ein Feind des christlichen Glaubens begangen haben!“ (Acta Sauet. II, 24. 3״ S. 497). Fr ordnete eine sofortige Untersuchung an, mul cs heißt wörtlich in den Akten: ״... da nun, als die Juden an den Leichnam hcrantraten, die Wunde n w i e d e r zu bluten b c g a n n c n, was, wie die Erfahrung lehrt (exnerientia coinpcrtum cst), jedesmal geschieht, wenn der Mörder an sein Opfer herantritt“: dies galt ״als schlagendster Beweis“ (cvidcutissima indicia), daß die Juden die Schuldigen seien. Auf Grund dieses Beweises wurden zunächst 8, einige Tage darauf noch 9, mul später weitere 17 (natürlich) reiche Juden in Ketten gelegt. Da auch dieser Fall als ein ,,Beweis“ des Ritunlrnords ausführlich herangc/ogcn wird, können wir cs uns nicht ersparen, auf die Einzelheiten ciii/tigchen, wie die Untersuchung geführt worden ist. Aus dieser Schilderung wird sich jeder unbef an ge ne Leser sein eigenes Urteil bilden können. 1111 Gefängnis zu Trient befand sieh seit Jahren einige* tauft er jüdischer Verbrecher, Johann de Feltrc, der auf Freiheit rechnen durfte, wenn er Zeugnis gegen seine ehemaligen Glaubensgenossen ablegtc. Er hat dies ausgiebig getan. Uni nicht in den Verdacht der Parteilichkeit *zu geraten, gehen wir auszugsweise die U e b c r s c t z 11 11 K der G c - r i e h t s p r o t o k o 11 e wieder, wie sie Professor Hermann Strack in seinem Werk ״Das Blut im Glauben der Völker“ (Seile 12711.) abdruckt: 30 4111-,״, Mürz wurde Samuel, ihr angesehenste ihr cingelierhcr■len Tii'uler Juden, zwn erstenmal ,verhört'; zum Schluß wurde er ins Gefängnis zurächgefährt, ,um sich zu erholen' (animnm repetendi), </. h, in ihr Gerichtssprache jener Zeit, daß er ohnmächtig geworden war... Am folgenden Tage wird er entkleid( t an Händen und büßen gebunden und an einem Seil hochgezogen, so daß die G I i eder, von der Schwere des Körpers nictlergezogen, aus den Gelenken g c r e n h I wurden. Da er seine und der anderen Jaden Unschuld heleuert, erhält er una cavalla, einen ,Sprung', d. /!., man ließ ihn schnell nieder fallen, um ihn ebenso schnell wieder hoehzuziehrn; dann ,rührt', d. h. schlägt man an das gesummte Seil, an dem er hing, und ließ ihn noch mehrere Male ,springen'. Eine Ohnmacht hin* derl die Fortsetzung ... Der vierte F 0 I f c r n n g s t a g (7. April) beginnI mit der Wiederholung der früheren Grade. Da Samuel nicht nur jede Schuld bestritt, sondern ausrief: .U'emr ich gestehen würde, irgendetwas Böses getan zu haben, so würde ich lügen', band man an das rechte ft rin des in der Luft Sehwehenden ein Stil eh. Holz (das die Glieder noch mehr anscinanderrcnkte und die Schmerzen wesentlich steigerte); dann nahm man eine mit Eener gefüllte eiserne Pfanne, auf welche Schwefel getan war, und hielt sic ihm linier die 1V11.se. Trotz d11*׳ slinhenden, ntem- und sinnebenehmenden S cliw c f cl d ämp f en und den drängenden Fragen belmrrt er bei der Ecugnung jeder Sehuhl. Deshalb ,rührt' man das Seil mehrere Male, bindet darauf das Holz• slßek zwischen die Schienbeine (wodurch die East noch schwerer und der Schmerz noch größer wurde) und läßt den Unglücklichen so eine Viertelstunde hängen. Als nun noch die Prozedur des Skringens wiederholt worden war, ist die Widerstandskraft Samuels gebrochen; er ,gesteht', daß er und Tobias ein Schweißtilchlein um den Hals des Knaben gelegt und dies zusamm-ngezogen hä!• ten, wodurch der Knabe erdrosselt wurde. Mehr als diese ,Aussage', welche der Anschuldigung der Bluten! zhdning direkt widerspricht, war nicht aus ihm heranszubringen. Auf die vorgelcglc Frage, wie und durch wen •dem Knaben die Wunden beigcbi'acht seien, erklärt er, nichts zn wissen ... ln der Folterkammer. Aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, da er, was alle seine Genossen bereits gestanden hätten, nichts zu verheimlichen brauche, antwortet er, daß jene, wenn sie etwas gestanden haben, nicht die Wahrheit gesagt haben. Da dem genannten Herrn Stadtpräfekten gesagt worden war, daß das Trinken von Weihwasser Bös e wie ht er, die nicht gestehen wollen, zum G e - ständnis bringt, gab er dem Samuel einen Löffel voll von solchem Wasser. Sodann auf ge fordert, die Wahrheit zu sagen, erklärte er, sie gesagt zu haben. Hierauf nahm man zwei kochend heiße Eier und legte sic ihm unter die beiden Achselhöhlen. Nunmehr aufgefordert, die Wahr■ heil zu sagen, antwortete er, sie sagen zu wollen. . .. unter der Bedingung, daß der ,Kapitän und der Präfekt ihm vorsprächen, ihn verbrennen und nicht eines anderen Todes sterhen zn lassen." Papst Sixtus IV. war mit dem Trienter Prozeß unzufrieden und bestellte einen Legaten zur Neuaufnahme des Prozesses. Es stellte sich heraus, daß der schon längst aiilgetauchtc Verdacht gegen Swizzcr Zanesus wohl begründet war. Der Trienter Bürger Augelinos trat gegen ihn als Zeuge auf und bezichtigte ihn des Mordes, den Za- 11 es ns gestand. Der Prozeß wurde dann nur noch daraufhin geprüft, ob er von H i n d e r b a c h formell riehtig geführt worden sei. Aber erst am 20. Juni 1178 bes tätigte der Papst das Ergebnis, das demnach die Unschuld der Juden einwandfrei festst eilt. In der betreffciulcn Urkunde wird besonders bervorgehoben, im zweiten Prozeß!labe zwar lier Christ Zanesus im Jahre 1476 sich als Mörder des Knaben Simon bekannt, aber das habe Bischof Hinderbach Im Jahre 1475 noch nicht wissen können. (Vgl. F. Frank, ״Der Ritualmord“ vor den Gerichtshöfen der Wahrheit, II. Auflage 1901, Seite 209 f.) Wir führen noch das Zeugnis von Dr. J. E. Scherer an, der in seinem Buche ״Die Rechtsverhältnisse der Juden“ (Seite 569 614) über den Trienter Fall folgendes Gesamturteil abgibt: ״... Fs kann nicht einmal von einem Justizmorde in diesem Fall die Rede sein, sondern die Untersticlmng mul Verurteilung der Trienter Juden muß als ein von Bcrnardin de Fcltre und anderen Judenfeinden im voraus verabredetes und auf Grund eines wohlüberlegten Planes ausgeführtes Komplott zum Verderben der Juden bezeichnet werden.“ Die Berliner Hostienschändung von 1510 in einer der letzten Rituahnordpublikationcn finden wir folgende Darstellung eines bekannten Berliner Lokalercignisses: Aaron, Levl Isaak, Berlin wurden an- Christenknaben für gekauft, in einem blutreichsten Adern dann vollends von 1510״, Die Juden Salomon, Jakob, Rabbi Mosch und Schächter Jakob in geklagt, einen drei- oder vierjährigen 10 Gulden von einem fremden Manne Keller auf den Tisch gelegt und in die mit Nadeln gestochen zu haben, bis er dem Schächter Jakob geschachtet wurde. Es entstand ein ungeheurer Prozeß, so daß schließlich Im Berliner Oefiiugnis 100 bei der Tat beteiligte Juden saßen, die zum Teil u. ,1. zugaben, Christenkinder von fremden Leuten gekauft, sie zerstochen, das Blut ahge/apft, und solches in Krankheitsfällen getrunken oder mit Tomaten, lngw׳er und Honig eingemacht zu haben. Nicht weniger als 4i der angeklagten Juden wurden auf ihr Geständnis zum Flammentode verurteilt. Alle anderen Juden wm-den aus der Mark Brandenburg ansgewiesen. (Richard Mun; ״Die Juden in Berlin.")“ Diese Darstellung des Falles ist nicht anders als eine grobe G e s ch i c 111 s f ä I sch u n g 7u bezeichnen. Folgendes hatte sich in Wirklichkeit abgespielt: Am 13. Februar gelangte an den Kurfürsten Joächim I. die Mitteilung, daß am 6. Februar in der Kirche zu Knoblauch (Havelland), die Monstranz und die Hostien gestohlen worden seien. Der Verdacht lenkte sich auf den christlichen Kesselflieker Paul Frnm m, der im Lande umherzog und einen leichtsinnigen Lebenswandel führte. Er gestand die Tat am 3. Juni. Am 9. Juni führte Ritter Hans von Bctschitz die Untersuchung weiter, da ihm die Aussagen Fromms nicht genügten. Fromm sagte nun nochmals aus, daß er die Hostien gestohlen habe, sie aber an den Juden Saiomon in Spandau verkauft habe. Unter der Foltcr bekannte Salomon, daß er die Hostien gekauft, mit Messern in sie hinctngcstochcn und dabei mit Worten den Christcngotl geschmäht habe. Bei dem Hincinstechcn in die Hostie sei aus dieser Blut herausgespritzt. Diese Aussage, besonders in ihrem letzten Teil, zeigt mit voller Deutlichkeit, was von diesem ״Gestandn is“ zu halten ist. Es war eine unter den Qualen der Folter erpreßte Aussage. Fs wurden nun weitere Juden der Hosticnschändimg mitangcklagt, lind nun ergibt sich das psychologisch wichtige Moment, daß mit dem B c k a 11111 w e r de n der Aussage Saiomons, die Hostie habe Blut verspritzt, im Volke die 1 d e en asso zl a - tion mit c i 11 e m R itu a 1 m o rd aufkam. Erst nach dieser Aussage ist die Blutbescliuldiguiig erhoben worden. Faktisch konnte kein einziges verschwundenes Christenkind mit Namen angegeben werden. Es wurde nur ganz allgemein und vage behauptet, die luden Salomon, Jakob, Aaron usw. hätten ein dreijähriges Kind für 10 Gulden von einem Bettler gekauft und geschlichtet. In den Prozeß wegen Hostieiisehändiing waren 36, in den wegen Mordes 37 Juden verwickelt. Zehn haben die Folter nicht überstanden, 41 wurden zum Fcucrtodc verurteilt und öffentlich verbrannt. Außerdem wurden die Juden aus der Mark ausgewiesen. Von einem Beweis der Schuld kann keine Rede sein, die Verurteilung war nichts anderes als eine Konzession an die Volksmeinung. (Vgl. Oskar Schwebet, ״Geschichte der Stadt Berlin“, 1888, Seite 390 fl.) Erst mehrere Jahre nach diesem Justizmord wurde die Unschuld der Hingerichteten offenbar, obgleich der Dich selbst vor seinem Tode, von Gcwisscnsskrtipeln geplagt, sein Geständnis als lügenhaft bezeichnet hatte; aber der Bischof Hieronymus hatte dem Priester, demoegenüber Fromm die Beichte abgelegt hatte, befohlen, das Bekenntnis des Diebes dem Kurfürsten nicht mitzutcilen. J 0 s e l von Rosheim, einer der angesehensten Sprecher der Judenhcit zu jener Zeit, sagte auf der Versammlung de? protestantischen Stände, dem sog. ״Frankfurter Anstand" 1111 Februar 1539 dem Kurfürsten Joachim II. ins (iesicht* daß sein Vater 36 Märtyrer als Opfer von Lügen und Verleumdungen verbrannt habe — und Joachim bestätigt( es. (Vgl. ״Revue des etudes juives“, XVI, 99.) Der Mord an Pater Thomas Damaskus 1840 In Damaskus, wo tun 1810 etwa 20000 Juden lebten, verschwand plötzlich am 5. Februar 1810 der Pater Thas maso mit seinem Diener. Die Mönche seines Klosters bc• stimmten den französischen Konsul in Damaskus, und! dem Verbleib bzw. der Todesursache des Paters zu forschen. Der Verdacht des Konsuls wendete sich gegen die Juden, weil einige Juden angegeben hätten, sie hätten den Pater mul seinen Diener am Abend vor dem Verschwinden im Judcmpiartäer gesehen. Der Gouverneur v >11 Damaskus gestattete die Verfolgung der Juden, da er cs mit dem Iran• zösischcn Konsul nicht verderben wollte und selbst Gewinn aus der Affäre zu zielten hoffte. Der Türke Mohammed cl-Telli, der sehr verschuldet war und zuletzt in den Kerker geworfen wurde, bot dem Konsul seine Spionagedienste an für den Fall, daß er ihn aus dein Kerker befreie und seine Schulden bezahle. Der Konsul ging darauf ein, stellte die Anklage gegen die Juden fertig und sorgte für die Ver• breituug der Beschuldigung. Der Verdacht konzentrierte sich aut den jüdischen Barbier S 0 I i m a n, der jede Teilnahme und jedes Wissen vom Mord leu g 11 etc. Das, worauf cs in diesem Prozeß vor allem ankomnit, ist die Unmensch• 1 i c 11 c und 111 i 11 c 1 a 11 c r 1 i c 11 c Behandlung der An• geklagten und die Erpressung der ״Geständnisse“. De? österreichische Konsul in Damaskus schrieb am 23, März 1810 an. seinen Generalkonsul nach Alexandrien darüber: ״Ein junger Hebräer, welcher sich unterstand, aus• Zusagen, er habe ihn (den Palcr) anderswo gesehen, wurde so sehr mit Ruten gepeitscht, daß er 24 Stunden darauf im Kerker starb.“ — Der Londoner Missionar Pie ritz be• richtet über das, was er gesehen hat, folgendes: ״Ich sali ein, dal) die ganze Anklage gegen die Juden ein bloßes Mach• werk war und man ihnen jedes rechtliche Verteidigung*• mittel verweigerte, während man die grausamsten Qualen anwendete, um ihnen falsche Geständnisse dt: Schuld zu erpressen ... Folgendes sind die Qualen, die die Unglücklichen erlitten haben: 1. Sie wurden gepeitscht, 2, man tauchte sie samt ihren Kleidern in große Gefäße kalten Wassers, 3. mittels einer Maschine preßte man ihnen dk Augen aus den Höhlen, 4. man zerrte sie an den Genitalien und befahl den Soldaten sic zu zwicken ..., daß sic vor Schmerz fast wahnsinnig wurden, 5. drei volle Tage lang mußten sie aufrecht stehen ... sie durften sieh nicht einmal gegen die Mauer lehnen .... 6. in einem weiten Hofe wur• den sie an den Ohren uinherge/ogcn, bis das Blut floß, 7. man steckte Domen zwischen die Nägel und das Fleisch an Finger und Zehen, 8. der Bart wurde ihnen aligesenjt, so daß die Haut mit verbrannte, 9. man hielt Lichter unter ihre Nase, so daß die Flammen in die Nasenlöcher stie• gen" (vgl. auch Strack ״Das Blut im Glauben der Volker“, S. 132). Selbst der antisemitische Verfasser der ״Relation historique des affaires de Syrie, dcptiis 1810 jtisqu'en ISR> et la proccdure coinplctc dirigt'e en 1810 contre les Juifs de Damas“ (Paris 1816), Aciiillc Laurent, der der Krön■ zeuge der Rituatmordankliigcr in diesem Falle ist, berichtet folgende bemerkenswerte Einzelheiten: 40 Kinder versclik* denen Alters wurden ins Gefängnis gebracht in 11er 1 ioffming. daß deren Mütter etwas über den Mord wüßten und skh entschließen würden, es zu bekennen. Der Barbier Soliinan erhielt zuerst etwa 200 Hiebe auf die Fußsohlen. Als ,er ausweichend antwortete, erhielt er 150 Hiebe. Die ״Beweis■ führung“ in diesem Prozeß wie auch in dem noch spat« zu behandelnden Fall in Trient ist dieselbe wie in den mittel* aitcrlichen Hcxcnpro/essen. Ein vollgültige- TT י־ר cis* י״ס Juden die Tat vollbracht haben, ist nicht'erbracht worden• Fs sei denn, daß man die künstlich fanatisierte Ocffcnt• lichkcit als einen Beweis für die Schuld betrachten will. Der Fall Tisza ־ Eszlar (1882) Großes Aufsehen erregte die Ermordung Esther 5°־ Ivmossi am 1. April 1882 in der ungarischen Stadt Tis«* Eszlar. Die Solymossi war an jenem Tage von ihrer Dienst- Herrschaft 711m Einkauf einiger Waren fortgesehickt worden, und ihr Weg zum Jlause des Krämers führte au der Sy«• agoge vorbei. A11 jenem Tage waren drei fremde Jtw(n sowie der Synagogendicncr Josef Scharf und andere I«* soncn in der Synagoge, wo die Wahl eines Gemeiinlcsch.idj; ters stattfinden sollte, anwesend. Diesen Umstand in,״ו« sich die antisemitische Agitation zunutze. Zur Sache seihst: Die'Anklage stutzte sich auf das Zet4,* nis eines Knaben; dieser, der 13jährige Sohn des Synait־״ gcndiciicrs, Moritz. Scharf, behauptete, er habe durch da* Schlüsselloch der S v!1 ago g e 11 tü r beobachtewie die Juden ein christliches Mädchen ermordet na'!«• lm Laufe des Prozesses ergab sich gelegentlich des Lok»'• tcrmlns, daß man durch das Schlüsselloch den Teil u‘ Synagoge, in dem sich der Vorgang angeblich abgcspi«״ haben sollte, gar nicht sehen konnte. Die Anssafi' des Zeugen war in Wirklichkeit erpreßt worden. Die *״ geklagten Juden wurden freißesprochen. Und sch11e" •״ stellte sich heraus, daß der eigentliche Mörder «>" christlicher Landedelmann gewesen war, der Mädchen geschwängert hatte. ״״ . ״, Nicht ohne Nachhilfe wurde die öffentliche Mem» dazu gebracht, an einen Ritualmord zu glauben. Der La . tagsabgcordnctc Ge/a von Onody organisierte eine 8anV Armee von Publizisten gegen die Juden. In ganz Uncjarti ״ ״ den Versammlungen ahgehaltcn und der Erfolg in von Plünderungen jüdischer Häuser blieb auch nicht Nr. 46 Aber ,״II׳»־ Sctarl k! IIOC.I1 (jtitaclda ring‘‘* denn ei Aus bemerket *»A Ich sei von v< lassen tue es M״rde allcrlk Atntric mögen staben (raum — In opfern anwes Last I schuld Ankln Da« Angeh griindun Mordes *Ile I iprcchei bestätig In wenige) bann I fanden der Kn zogen ’ vom 4. b e w i ׳ der T wurde, ärztlich einer i Anhalt! Angekl hierzu zu Cie Di Et ״Ritus 199a ן präsid■ Schrift Rituale 1 c Iva 10 gl eigen! »einer ‘ *tat bev» Übe Poli teil abe Ab« Zel turr Sch tätl I oäclu tok *«ch« Zur ״Nu? an t ich * haun die in c liehe nacr nach kum oder ling! mor tim und Leie schi Do? da 1t e Fu der ko? u׳u Sei W, ver der Ve nir tue sic lei la Wj Ar M Vr RI *1 «1 ur ßt *I w b! st ׳■*'״»«®St,