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Jüdische Rundschau · 1934-06-08 · Heft 46 (8.6.1934) · page 15

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 46 (8.6.1934)
Date
1934-06-08
Page
– (sequence 15)
Language
German
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jüdische Rundschau Seite 13 193■! 46, 8. VI. 1934 11 > (; ״! ,,״1'"'" , 1 ■ '׳1״'I1 , ..•1.1 1 111 * ,-ן מ ן) |) ו 1 “יי"T. "״> Wir; Bul|c. aus | i 1 ׳mtif*״ ־׳י,׳",‘.'׳ mi ’ '"״ "־‘,־>», j ,".׳-׳,!׳»י "י ־״״ ״/'' v1״k,; 1"',m ,״״j und n,. 1 ,'"1Vinn "111׳'i■ und ■('r »><! 11! UHr-I, wif f'r־׳״f!tia wirdij.“ IW eil״ im; nulle ,"■‘Inl, sc,j 1llmlnT > m״l Ni'id י AmUnd I ו c h t« n, •nrltirdonn ׳,'Ir Im «ich in *iilriwr #1 ti(M>n f-'r'rtii'iU, 8<>F״r 4« Jcntr.'i per Sli'llimjj s (»,ו,ןןווו. die Von e Grundmlclt; in cn Zeug. 1 Ganqa. der Fall 0. Januar eilte der iiikligimg c vor. gegen eiißerimg heil, der s Kiew in *einem :liens wie grnuioJU Mgl, dio UlhajH'bm in immer ft ^el »iet« '«וויו <»der ine Sekio c h 1e1 üdischen Her und nes jtln- »end, ein laß ritu• ten nach denk• 11 heule ninge/0t einem brachten jfsätzen,;;ibbhtcr. lltial der ocli nie, /er Ir et er :nschnft• u(treten, . Wahr• creit er• iclit da• ־,,,׳ilic'lltC Uinil• ung mit ״id Ilten lilcef a!»■ gelieht «/Inf f״r;fallt 1 die Professor Delitzsch berichtet, daß trotz seiner Frklärungen Pnhliiut i" einem!triefe vom 10 Juni 1883 erklärte, es gäbe ' der jüdischen״ I itcratiir das Gebot; ״Das Vergießen nicht- ״״limhen jimg/raulu'hoii Blutes ist für die Juden eine nulter• ,״Icnllicli heilige I lamlhmg, derart vergossenes Blut ist dem UiiHiH‘1 Hi'Iir n1»ftnu־mn mul erwirkt <lnt Jtulea Ithnmllnclu‘» ן!ini'iiieii■“ ״I ,׳es der kurzgefallte Auszug des ganzen Satzes, j1r »vmlgelieu ״beisetzt in kurzer Zeit der Oeffentliehkeit l׳,1-״, hcn werden wird, Die Wahrheit de» Obgcsagten will ".ן, iioiijumlalls vor dem Richter eidlich erhärten, Dr. August ({״Illing, k. k. Ihilver.sllidsproleusor zu Prag.״ Delitzsch erwiderte auf diesen Brief: ״Roh I i n g deliriert. Der Fanatismus macht Ihn blind, Eine Stelle, welche sagt, was er dein Herrn Onody einredet, existiert in der gesamten jüdischen Literatur nicht. Webe mir, wenn Ich Tatsächliche» vertuschen wollte! Aber die obige Empfehlung des Jung- •4 Iraiiemnordes Ist eine plumpe Erdichtung v e r - I, ü n d e t e r Unwissenheit u n «I Böswilligkeit. Kein liidschvvtir kann das ändern. Leipzig, am 28. Juni 1883. , Professor l'ranz Delitzsch." ׳ i ן einer der hervorragendsten und gelehrtesten Orientalisten,;| Professor Hermann Strack bat in der Schriftenreihe des Berliner Institutuni Judaicum (Nr. M) eine Brosehiire ״Der lilutaberglauhe bei Christen und Juden“ (München 1801) herausgegeben, ״Jedes Jahr“, sagt : sfrnrk im Vorwort, ״besomlera um die Oster/eit, wird diu 1׳l5ci111ldigu11g erneuert, dalt die Juden, oder, wenn auch \ nicht alle Juden, so doch Juden zu rituellen /.wecken Christen- 1!,lut gebrauchen., Dali etwas nicht geschehen sei oder nicht;!f ״esclielie, ialit sieh auf soleiie Art nur in einem Teil der Bälle '.0 ן beweisen, dalt der das Ja Behauptende sich als widerlegt ן bekennen muß. Es läßt sich gar nicht beweisen, wenn *las |!, ganz oder teilweise nicht diireh Gründe, sondern durch } Nrigmig oder׳ Abneigung veranlaß! Ist. Ich betrachte daher (,J jene Beschuldigung im Zusammenhänge mit der Bedeutung '! des Blutes für den (Hauben mul in Sonderheit den Aberglauben;< der ganzen Menschheit.“;3 ln 15 Abschnitten geht dann die gründliche Schrift auf;1 die weitverbreiteten Volksmchumgen im Altertum und in der j Neuzeit ein. Es wird berichtet, wie schon bei den Griechen,;l Kiiimrii und Germanen Menschenbild als Bekräftigung des rl «!:ebciieu Wortes diente. Zu allen /.eilen ist auch Blut anderer;J Muischen bei allen Völkern zu I lellungszweekcn ver- 3 voutet worden, (Es braucht nur an den Armen Hein- |!Ich erinnert zu werden.) Eine Menge Material bringt 1 btr.ick über die weitverbreitete Verwendung von I.eichen 1 und l.eielieideileii zu irgendwelchen magischen Zwecken, hn f 12, Abschnitt behandelt Strack die Stellung des jüdischen Religionsgesetzes zum Blutgcnuli, ״Die wichtigste dieser Dt/ungen ist das im Pentateuch mehrfach, und zwar zweimal unter Androhung schwerer Strafe sieh findende Verbot des (ie miss cs von Blut (3. Buch Mos. 17, 10—U). Die erste Steile gibt zugleich deutlich einen wichtigen Grund an, um iksseinvilk'ii der Israelit des Genusses von Blut sielt enthalten muß: Gott hat *las Blut zum SüluunitU'l bestimmt; daher *ta» Blut keinem anderen Zwecke diene, Die spätere jüdische Ge- «d/gelmng geht noch weiter als die nlltestnmonlliche,“ Im folgenden führt Strack aus dem Talmud und der iiaclitalnunliseii011 Eileratiir eine Reibe von Bestimmungen an, *He den lilutgouuß verbleien (Seite '20 ff.), ״Das Verbot des Genießen» von Blut gilt seinem Wortlaut nach allerdings nur für Tierhält oder, genauer, fiir das Blut warmblütiger Tiere (Vierlidllcr und Vögel). Das Genießen menschlichen Blutes Ist im PentaUiichisclien Gesetze nicht ausdrücklich verboten; daraus!״Igt aber nicht, daß es gestattet wäre. Vielmehr erklärt sieh; tas Behlen einer ausdrücklichen Bestimmung sehr einfach, trenn mau nur folgendes erwägt: 1. Für den Israeliten als solchen liegt der Gedanke, daß jemand es stell könnte cinfallcn lassen, Menschenbild zu genießen, vollkommen außerhalb des Voistellungskrelses. 2, Das Gesetz verbietet das Genießen von Tinblut nur deshalb, weil cs Tieropfer anorduet, Menschenapfer aber sind streng untersagt, s. 3. Mos, 18, 21: 20, 2 ff.; 5. Mas. 12, 31. -- Auch aus der Tahmuicn und der soll- »tigert auf das Rellgionsgesetz der Juden bezüglichen Elterntur kann meines Wissens keine Stelle beigebracht werden, aus welcher man schließen dürfte, daß bei den Juden Menschenbild zu genießen gestatlet sei oder gewesen sei," ״Noch ein zweiter Satz des jüdischen Rciigionsgesetzcs stellt der abergläubischen Verwendung des Blutes anderer Mutschen und überhaupt aller Teile von Leichen einschränkend im Wege, der Satz: ״Nutznießung von einem Toten ist verboten (Talmud Traktat Aboda Znra 27b).“ Strack führt ferner an: Maiiimiiicles, Traucrsatzungen XIV, 21; Schulchau Ar. Jore dca k'ap. 3 ID § 1; vgl. Talmud Arakliiu 7a, b, Cluthn 122a, Nidda 55a. Was die Verwendung von Blut und l.clchcnteilen an-!'dangt, so bemerkt hierzu Strack folgendes: ״Im Judentum Kalt die Ansicht: ,Au der Spitze aller Krankheiten stehe ich, das Blut (aus *lern Geblüt kommen die meisten Krankheiten);!!-; an der Spitze aller Heilmittel stehe ich, *1er Wein‘, ein Aus- N'nich des weisen Richters B.iunna, Talni. Baba Batlira 53b. Dieser Umstand und *las im vorgehenden Kapitel Dargclcgte j| I'crechtigen zu der Annahme, daß der abergläubische Jude mir ן־ teilen, jeden(,•dis erheblich seltener als tler abergläubische lieble J oder Christ Blut zu Heilzwecken oder zu einer Zauberei ver- || Wendet hat b/w. verwendet.“ Im 11. Kapitel wirft Strack die Frage auf, ob die An- 3 'Vvmltmg von t'.lnistenblut für irgendeinen Ritus der jüdischen kdigion erforderlich oder gestattet sei. Strack hält ein einj, jaches Nein eigentlich für genügend, glaubt aber mit 1 Ruek.siclit auf die Bälle jener Jahre einige weitere Gründe j| aitiuhi'en zu;.ollen. E.r srhrcibl: i| ״I. Wenn tler Gebrauch von (.’hristenbliit zu diesem I! Avccke geboten, ja auch nur gestaltet wäre, so müßten in jjj 'kr... Iialaeliischen Literatur tler Juden darauf bezügliche Pi־' Stellen tiach/uweisen sein. Allein weder tler Eifer der Kundik Hcn unter den Polemikern christlichen Glaubens, noch der t, durch den Haß geschärfte Blick derjenigen Proselytcn, welche d're Anhänglichkeit an die neue Religion durch fanatische Mcnfciiulsdiaft erweisen wollten, hat aus allen jenen Schritten 1111־8!״ etwas anzufuliren vermocht, was im mindesten zur Bes,׳digtmg der Behauptung dienen könnte..,. Diejenigen Pros,äyU11׳, welche die in Rede stehende Beschuldigung gegen 9s Judentum ausgesprochen halten, sind durchweg ebenso b'-shaft*־ wie unwissende Judenfeinde gewesen, auf deren Ans- J'D'*‘. da keine Beweise hin/ugefügt sind, kein Gewicht zu k'gen ist,,., , 2• Allgemein anerkannt ist, daß diejenigen Juden, welche ubciliaupt an ihrem Religionsgesetze festhielfen bzw. fest-!'alten, stets bereit gewesen sind bzw. noch bereit sind, eher ilr Lehen zu lassen’ als diesem Gesetze untreu zu werden, w enn es nun irgendeine Satzung gäbe, welche die Benutzung Vfl״ Lluisteublut gebietet, so würde solches Blut alljährlich Cftordcrlich sein, also auch vergossen werden; dann aber 11,11״te, zumal aus der Zeit der letzten hundert Jahre, min- '1«teils in (km Rechtsstaaten Europas, in deren Mitte die Juden ■frstm1t leben, eine erhebliche Anzahl von Fällen in Zweifel- Uh '*׳)'ise nachgewiesen werden. An solchen Nachweisen 1,1* cs jedoch durchaus.... *rf3.״;.nic Beschuldigung rituellen Blutgebrauchs findet sich ^'׳antig neben Wunderbcriehten, die auf die Eigenschaft *tcr Geschichtlichkeit keinen Anspruch erheben können...« , >1. Jeder erfahrene Kriminalist.,.. weiß, daß die ausführ- ’1.V'eö Mitteilungen öffentlicher Blätter über ״interessante Lalle“ au! die Einbildungskraft von Menschen, die im Guten ntelil fest oder schon zum Schlechten geneigt waren, oft mir*•!- zeml eingewir kt haben,... Somit wäre es denkbar, daß gerade *Be unablässige׳ Wiederholung tler Behauptung, die Juden he- *lui tteu * hrisllieiien Blutes, irgend einmal irgendwo ein geislig nicht voll zurechnungsfähiges Subjekt, *las als Jude p‘buri'11, auf die wahnsinnige Idee gebracht hätte oder brachte, eiiiiiml zu versuchen, ob *leim wirklich Chrkstenbliit ein ganz anderer Saft .sei als Judcnblut. Ein derartiges Ereil:- 1118 wurde selbstverständlich nicht dem Judentum, würde In Sonderheit nicht der jüdischen Religion zur La«t gelegt werden. Dehn ge ns beachte man wohl, daß kein einziger derartiger Lall zuverlässig bezeugt Ist.“ In seiner Sclilnßbomcrkung sagt Strack 11, n. folgemtesi «Line ernste Warnung vor dem Aimprcchen der Be* sdiuldigimg, daß für einen Ritus der jüdischen Religion ChristoiiHlut benutzt werde, liegt für die Christenheit mich 111 ihrer eigenen ältesten Geschichte. Die Christen des zweiten und des dritten Jahrhunderts haben 11111 o r derselben Beschuldigung schwer gelitten.“ Strack führt dann Zeugnisse von Justlnn», Martyr, Athensgoras, Eusebius und Mlmieiim Felix an und schließt mit «lern Ausspruch*• Teitiillians: ״Wir beißen die verruchtesten Mensehen wegen des geheimnisvoll geübten Brauches, Kinder zu morden und zu verzehren.... Wir werden so genannt; aber ihr sorgt nicht darum, cs zu erweisen. Erweiset cs also, wenn ihr es glaubt, oder glaubt cs nicht, da ilw cs nicht erwiesen habt.“ In erweiterter Form hat Professor Strack die eben bchandelte Schrift im Jahre 1832 noch einmal unter dem Titel •J'er Blutaherglaube in «1er Menschheit, Blutnmrde und Blutritus“ herausgegehen, aus deren neu Itinzugekommeiicn Inhalt insbesondere erwähnenswert ist: das 11, Kapitel ״Der Blutaherglauhe als Veranlassung von Verbrechen“, «los 12. Ka• pitel ״Der Aherglauhe bei Wahnsinnigen. Verbrechen aus rcligiösem Wahnsinn״, «las 13. Kapitel ״Menschenopfer" (Blut• ritus),׳ *las 17, Kapitel gegen Rohling und das 10. Kapitel, das eine ׳Zusammenstellung jüdischer und christlicher Proteste gegen die _ Blutbeschuldigung bringt. Die Zusammenstellung *ier verschiedenen Ansichten im Volke über den Gebrauch des Blutes zu Hcihmgszwedu’ii und Zaubereien, über den Aberglauben tler Verbrecher gibt ein erschütterndes Bild von «len psychologischen Grundlagen, auf denen eine solche Blut, heselmhligimg erwachsen kann. Daß der Aberglaube bei Wahnsinnigen weit verbreitet ist, bedarf keiner langen Aus• führuugeu. Nicht minder aufschlußreich ist das Kapitel über Menschenopfer, von denen Strack eine kleine Auswahl aus allen Völkern, aber auch aus neueren, Insbesondere russischen Sekten zusainmcnsteilt, die furchtbare Grausamkeiten began• gen haben. Der Gelehrte fragt mit Recht zum Schluß dieses Kapitels: ״Will mau es wagen, für solche Scheußlichkeiten die christliche Religion verantwortlich zu machen??“ Nur mit Widerwillen beschäftigt sich Strack mit der Person Rohlings Er schreibt in gesperrtem Druck: ״Oeffenflich klage Ich liier• durch den k. k. österreichischen Professor mul Kanonikus August Rohling des Meineides und grober Eäl• sc Innig en an. Ocffentlich frage Ich ferner diejenigen, '.*eiche, nachdem sie dieses Buch gelesen, besagten Attg. Rohling schilt zeit, ob sie sich nicht der Beihilfe zur Fort• Setzung des genannten Verbrechens bzw. Vergehen* schuldig machen? Endlich erkläre ich, daß Aug. Rohling in seinen Urteilen über jüdische Literatur und jüdische Religion zahlreiche Beweise seiner schimpflichen Unwissenheit gegeben, iiiul daß er die den Laien blendende Fülle von Zitaten ans tler tahnudisclien und rnbbinischcn Literatur teil» ans Eisenmengers ״Entdeckten Judentum" abgeschrieben, teils von anderen, besonders von Ahron Briuinim, nachgewicsen erhalten hat, Ich hin bereit, diese schwere Anklage vor jedem Gerichtshöfe zu begründen,“ Nur ganz auszugsweise können wir noch auf die »hl* rcichrn vorhandenen Aetißcrungcn bedeutender Gelehrter hinweisen, In einem Brief vom 9, Juli 1883 sagt der bekannte Theologe Professor M. Baumgarten ,,Ich bedaure und beklage In dem Judenhaß, wie derselbe in jüngster Zeit in Rußland, Preußen und Ungarn hervorgetreten ist, einen offenbaren Schandfleck der heutigen Christenheit. Dieses unheimliche Feuer eines leidenschaftlichen Judenliasscs hat meines Erachtens den großen in Ungarn spielender» Prozeß zu einer brennenden Frage der gesamten Kulturwelt gemacht.“ Der Leipziger Professor Georg Ebers schrieb am 23, November 1882: ״Es will mir schmählich und empörend erscheinen, daß in unserer Zeit die alte Barbarei des Mittelalters ihre Auferstehung feiert und längst, auf allen denkbaren Wegen widerlegte Jrrtiimer und böswillige Anschuldigungcn noch einmal ernstlich ausgesprochen tuid er* wogen werden. Der jüdische Ritus keimt kein Menschenopfer, fordert kein Menschenbild, denn der Israelit betet vor allem um ״l eben und Frieden“. Die Ankläger, welche das Gegen* teil behaupten, machen sich eines schweren fluchwürdigen Verbrechens schuldig, ihre Anklage gereicht dem Lande und der Zeit, der sie angeboren, zur Schmach,“ In einem Schreiben an die Rabbinervcrsammiung vom 7, Oktober 1882 sagt Professor Paul de Lagardo 1t. a.: ,,Sollte es der verehrllcltcn Rabbiuerversnmmhmg zweck* dienlich erscheinen, daß ich in irgendeiner gerichtlichen Ver* haiulltitig als Zeuge dafür auftrctc, daß nach meiner festen Uclu’r/eugimg *las Judentum, wie cs ln der Bibel, Halacha und llagada als amtlich anerkannt vorllcgt, und wie cs In einer umfänglichen Literatur zum Ausdruck gebracht ist, nie* mals Menschenbild für religiöse Zwecke zu verwenden ver* laugt habe, so bin ich dazu bereit,“ Der berühmte Wiener Philologe Friedrich Müller erklärte am 20. September 1882, ״daß die Im Mittelalter und in *1er Neuzeit vielfach kolportierte Angabe": von den Juden werde Christcnhlut zu rituellen Zwecken verwendet, ״eine auf der lächerlichsten Unwissenheit und diabolischer Bosheit be* lullende Fabel ist.“ Der Altmeister der Orientalistik, Professor Nöldtcko schreibt am 10. August 1882: ״e» ist traurig, daß Immer noch Veranlassung ist, die von der Bosheit und Unwissenheit gtgen die Juden erhobene Anklage, daß dieselben zu irgendeiner religiösen Feierlichkeit Menschen* mp. Christenblut ge* brauchen, ernsthaft zurttckzuwclsen. Die Anklage ist aber ganz, grundlos; ja, solche Oreuel sind allen Grundsätzen des Judentums durchaus zuwider.“ Der berühmte französische Orientalist Erncnl Ronan *elireiht am 1fs, November 1882; ,,Unter allen Verlctnmltingfti, welche dem Haß und dem I ,111.1ti> 111 us Vorschub geleistet halten, ist sii'hci lieh die;disliidc le diejenige, weil 111' die Juden beschuldigt, Moidlalen zu begehen, um das Material zu blutigen Zeremonien zu gewinnen. Liner der charnkteri.sti- »Ulen Züge der jüdischen Religion ist das Verbot von Blut als Nahrung des Mcnsclum ... Die Labei von mysteriösen Mahlzeiten, bei denen Mensclienlilut genossen wurde, war ZU jeder Zeit ein Kriegshehelf (,׳('gen jene, die ein blindes Vorurteil zugrunde ruhten wollte. Diese nämliche Verlrinndtmg war einst auch die t וי sache beklagenswerter Chri- Stenvrffnlgungen, Und doch war das l.icbetmiahl der Christen durch eine solche I'rcvill.at he-eimiut/t worden. Die jüdischen Ostern sind ebenso uiwhnldig (imioceiite). Fs wäre des (.hrbtcntiims würdig, zu verhindern, diese schändliche Lüge, unter der es selbst so viel gelitten, gegen andcie aus/ubenten.“ Schließlich weisen wir 110111־ auf den Artikel ״Rituahnord“ hin, der sich in dem Standardwerk «Ier Religionswissen• seliaft befindet: Die Religion in Geschichte und Gegenwart44 licrniisgegcben von Hermann Gunkel und Leopold Zsch.trn.1ck In Verbindung mit Alfred Berthoiet, Hermann!*’aber und Horst Stephan. Dort ist lolgcndcs gesagt; ,,Ritiialinord bedeutet an sich einen Mord atu Grün* den ritueller Art. Im besonderen verstellt man *larunter *len angeblich vom jüdischen Gesetz vorgeschrlcbenen Mord von Christen zum Zwecke *Ier Verwendung ihres Blutes zu kultischen Zwecken, besonders zur I lerstellung de» Bnssahbiütcs (Ma/zot). Lin eigentlicher niutnberßlnube ist weder Im biblischen noch im tnlmndischen Schrifttum nachweisbar. Bliitgenuß ist an sieh nach dem jüdischen Gesetz streng verboten. So taucht denn die Blutbeschuldl■ gung gegen die Juden erst 1215 auf und wird gleichzeitig von einer wissenschaftlichen Kommission, die Kaiser Friedrich It. elnberief, als falsch erwiesen. Seitdem ist sie mchrlach wieder aufgetaucht, ohne daß durch sie jemals ein Fall von R. nachgewiesen werden konnte. Bemerkenswert ist, daß auch gegen die ersten Christen seitens der Römer die BluthcschuUllguug des R.s im Anschluß an das Abend• mahl erhoben worden Ist.“ Ein Fall von erwiesener Unschuld Wenn wir Im folgenden nur auf *Ile Fälle clngehett, die uns Immer als ״belastend" entgegcngelialteu werden, so wollen wir nachstehend zunächst ein Beispiel nnincn,׳ In dem die U ti t e rs 11 r 11 tt 11 g s b e 11 ö rd c, wenn auch nicht mit Worten, so *10*11 erkenntlich durch ihre 1 lamlhmgs* weise selbst zugegeben hat, daß der jüdisch« Angeklagte schuldlos war. Fs handelt sieh um eine Bhitbcscliuldigimg, die in Frankfurt a. M. im Jahre 1301 erhoben wurde, Bort lebte ein Jude namens Gom beiten, der eine Metzgerei betrieb und cs zu einem ansehnlichen Vermögen gebracht hat. Neben« bei betätigte er sich auch, den wirtschaftlichen Gepflogen* heilen der Zeit entsprechend, in Darlehensgeschäften. Z1J seinen Kunden in diesem zweiten Zweige seiner Tätigkeit gehörte der Schuhmacher Henrich Bry, der tief verschuldet und niemals imstande war, seinen Verpflichtungen nacluu• kommen. Lines Tages nun erschlug aus irgendeinem An* laß dieser Bry sein Stiefkind mul entfloh nach der Tat nach Hanau, wo er fcstgenommen wurde. Vor dem Richter legte er ein Geständnis ab, fügte aber liin/tt, er habe das Blut des erstochenen Kindes in einer Schüssel aufgc• langen und dem Juden Gom liehen gebracht, In der Bürgerschaft mMnnd daroh eine große Entrüstung, und alles schrie, daß Bry nur ein Werkzeug itt den Händen lies Juden gewesen sei. Uomhchcn w urde verhaftet, I) C stritt aber jede Sc hu 1*1. Auch als er auf die Polter gespannt wurde, legte er kein Geständnis ab. Inzwischen war der Prozeß gegen Bry verhandelt und dieser zun! T 0 *I c verurteilt worden. Lr wurde am ■I. November 1504 iilngcricbtet. Wenige Tage vor der Exekution hatte Bry ge• standen, Gombchen falsch b es c 11111 d i g t zu haben; und noch kurz vor seiner I linrichtung wiederholte er dies var Zeugen. Ooitibeheii aber wurde noch mehrere Wochen in Untersuchungshaft behalten und wurde erst dann in Freiheit gesetzt, nachdem er ״Urfehde" geschworen hatte, d. 11., daß er sich fiir die erlittenen Unbilden nicht rächen wolie. Jeder unbefangene Befrachter wird aus diesem Verhalten der gerichtlichen Behörden, die damals so wenig gern ihre Irrtümer eingestandeu wie heute, ohne weiteres erkennen, daß *las Gericht von der völligen Unschuld des B e z i c h t i g t c 11 überzeugt war. Wir betonen ausdrücklich, daß die genaue Betrachtung der anderen Fälle zu dem gleichen Ergebnis führt. In keinem einzigen Prozeß Ist cs bisher gelungen, die Behauptung der jüdischen Blutschuld eindeutig zu beweisen. Immer hat es sich um Vermutungen und Verdächtigungen gehandelt! und wenn In früheren Jahrhunderten daraufhin Verurfeilunßcn von Juden erfolgt sind, so waren die* nicht nur Justizlrrtiimcr, sondern es war stet» Justizmord. Wo Gerichte sich zu einer Verurteilung haben liinrcißcr» lassen, sind sie der Meinung des Tages und einer aus irgend welchen Gründen erzeugten Massensuggestion zum Gpfer gclallcn und haben das Recht nicht erkannt, Wir sind überzeugt, *laß es In der zukünftigen Rechts* geschickte solche traurigen Vorkommnisse nicht mehr gehen wird, weil das Rechtsgefühl stärker sein muß als die L e i d c 11 s c h a f t. Aufklärung eines Falles Wir haben in Nr. ■11 der ״Jiid. Rundschau“ darüber berichtet, daß die Berliner Tageszeitung ״Der Deutsche׳' eine Mehlung aus R c g e 11 s b u r g, in *ier über die Ertnor* düng eines Knaben berichtet wurde, mit der Ucbcrschrift ״Ritunlmord?“ versehen hat. Nunmehr hat sich diese Mord־ angflegeiiheit aufgeklärt, Darüber berichtet die ״Donau* Zeitung" in Passau vom 5. Juni nachstehendes: ״Der Mord an dem ncuniührißcn Straßonwärtcrsohn Henri Mnyerhofer von Widlcrsdorf hat nun seine Auf* kliirung gefunden. Es hat sich licrausgcstellt, daß die beiden älteren Brüder de* Maverhofcr im Spiel (I) den Bruder so unglücklich an der Kehle faßten, daß dieser in« folge der Aufregung und des Würgen» sein Leben lassen mußte. Bekanntlich wurde der Hausierer J. Zacher aus Tidendobel bei Sclißllnach unter dem Verdacht, den Knaben ermordet zu haben, ins hiesige Amtsgcriclifsgefängnit etngcllcfcrt. Ein unbescholtener Mann wäre damit bald Ins Unglück gestürzt worden!" Wir haben in Nr. 41 der Erwartung Ausdruck gegeben, daß nach Aufklärung des Falles der in der erwähnten Ucber« schrüt liegende Verdacht zurückgezogen werden wird.

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