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Jüdische Rundschau · 1934-06-08 · Heft 46 (8.6.1934) · page 17

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 46 (8.6.1934)
Date
1934-06-08
Page
– (sequence 17)
Language
German
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jüdische Rundschau Seite 17 1 “ j 7 "׳ן״וו1י (|rf Aiistaiu!״!: (ll-sid1( und s t atigte las ‘Jen lohten, T110. lostt*rs |)q. mel! t|nn l (0I'm'!k־I1, 11״' Juden, den Pater• wimlni in! naxkiis p. ttcm fr;1״. •st (icwinn Mohammed ien Kerker ulicnste an whI seine stellte die ‘ die Ver• trierte sich Teilnahme worauf cs 11־ e ח s c 11 ß der An. sse". Der chricb am llexaiulricn Stand, ausich, wurde darauf im!ritz be• ״Ich sah >P.cs Mach• teiilißiiiißs• ר. י in s t cif uisse der 11, die die :111, '2. man die kalten ihnen die (ieiiitalien II sic vor ra״e lau?;11t einmal Hofe wur- Blut (1011, as Heisch alMH'seipt, liier unter eher slie• * Volker“, ״Relation u’eii IH-i les Juifs tcr Krön• berichtet verschic• I loffmni?, und sich r Solimail 1. Ms cf ״Beweis־ ch spider '111־ iiiittd• ,.׳cis» t worden. < leiieiit• will. :2) her So■ ult Tis/a• Dienst• t worden, Jer Sv 11■ de |mlc״ ilcre l’crdesehach•;1 machte Jas Zem.“ I Sviia:!'•■ r e 11 das achtet, 1t hatten■ 1 Lokal• 1Vil <lcr aln:e:.p1s|1 Aiis-sadC Die .־״!־ ichiieOlic11 der ci״ der das jVU'inunf •er Land־ ttc H'"|ZC [am "'11i; , ticstal* iciit a״s־ Kr• 8‘ Vl 1934 Aber Rliicklirlierweise konnte in diesem Falle die t0lle Wahrheit ans Licht?ehraclitwcrdc״. Moritz ',-hart konnte als Luk״ er c 1111 a r v t w c r d c 11, und auch j|C nochmalige Ucberpriifunß der ersten gcrichtsär/.tlichcn (Hitaclilen er״ab, daß mau an der Leiche nicht die gcringste Spur einer Verletzung, geschweige denn einer Schlichtung nach weisen Konnte. Ans der Rede des Staatsanwalts geben wir folgende [^merkenswerte Ausführungen wieder: ״Aus der Eröffnungsrede des Herrn Präsidenten glaubte Ich schnellen zu dürfen, daß der Hohe Gerichtshof schon von vornherein die Anklage des rituellen Morden fallen zu : lassen beliebte. Infolgedessen tue Ich desgleichen, und ich l״e es freudigen Herzens. Wenn wir die Idee de* rituellen ן.: Mordes fallen lassen, diese absurde Ausgeburt des mittel-?11 jllcrlichcn Aberglaubens, diesen bliklen Gegenstand der •{ Ammenmärchen und der Unterhaltung alter Dorfweiber, ,1 mlißc'1 die Rohlings Immerhin über den Sinn der Buch- J stahen des 1 aiintid brüten; mögen sic den Schreckens- I träum von ßiuiopfern der jüdischen Religion wcitcrtrüurncn - in Ungarn höre die strätlidic Agitallon mit diesen Blutopfern auf. ... Nach meiner Ueberzeußtinß sind alle hier anwesenden Angeklagten unschuldig an den ihnen zur Laut gelegten Taten... Ich 11,11(0 die Angeklagten für un- *cliuldlg und beantrage ehrfurchtsvoll, dieselben von der Anklage und deren Folgen frcizusprcchcn.“ Das Urteil wurde am 3. August 1883 gefällt; sämtliche Angeklagten wurden t r e i g e s p ro c h e n. In der Bejrrtimhmg wurde hervorgehoben, daß die Anklage wegen Mordes gänzlich grundlos war, und daß der ritueile Mord überhaupt nicht existiert. Das freisprechende Urteil wurde von den beiden höheren Instanzen bestätigt. Der Xantener Mord (1891) In einer den Rilurdmord behandelnden Publikation wird in wenigen Zeilen gesagt, «laß der 1891 ermordete 5jährige Jo- || hart1 ״ Icgmnnn in Xanten mit Scluichtschnitteii aufge* luiulrn wurde, und daß drei Zeugen gesehen hätten, ״daß der Knabe ins Haus des jüdischen Sehachters Buschhoff gerogen worden war‘‘. In dem vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 11. Juli 1892 verhandelten Prozeß wurde jedach bewiesen, daß der Fundort der Leiche zugleich der Tatort gewesen ist, das Kind also nicht, wie behauptet wurde, in Btisehhoffs Haus getötet sein konnte. Durch die 1 ärztlichen Gutachten wurde festgestellt, da» für die Annahme ff einer Beiseiteschaffung von Blut auch nicht der geringste 1 Anhaltspunkt vorlag. Es erfolgte daher die Freisprechung des 1 Angeklagten von der Beschuldigung des Ritualmords. (Vgl. jj hierzu ״Der Xantener Knahcumord vor dem Schwurgericht 1 ךu Cleve“. Vollst. stenogr. Bericht, Berlin 1893.) 1 Der Fall Hilsner in Polna (1899) Es ist unbegreiflich, wie immer noch dieser Fall als ״Riiualmord" bezeichnet werden kann, nachdem im Jahre I9(b Professor T. G. Masaryk (der gegenwärtige Staats- Präsident der Tschechoslowakischen Republik) in seiner Schrift ״Die Bedeutung des Polnacr Verbrechens für den RiUialnbcrglauben“ die Sache sowohl nach der 111 c d i z i 11 i - selten als auch nach der psychologischen Seite hin so gründlich und überzeugend linlcrsucht hat, daß heute eigentlich keine Zweifel mehr bestehen können. Er sagt in *einer Vorrede: ״Die Antisemiten sehen im Polnaer Verbrechen die I stärkste Bestätigung des Ritualabergiaubcus. Das hat mich I bewogen, den Polnacr Prozeß nach allen Seiten genau zu Überprüfen, und das Resultat dieser Prüfung lautet: Das Polnacr Verbrechen ist kein Ritualverbrcchen, im Gegenteil ist cs ein schlagender Beweis dafür, daß der Ritual- »bergiaubc in der Tat im vollsten Sinne des Wortes ein Aberglaube ist. Dieser Aberglaube ist eine Schmach der Zeiten, eine brennende Anklage des offiziellen Christentums, die offene Türe alles übrigen Aberglaubens, die hoho I Schule nationaler und sozialer Verblendung und Gewalt- I tätlgkcit.“ In seiner Untersuchung geht Professor Masaryk zuflächst auf die oberflächlichen O b d u k t i o n's p r o tokoile der Gerichts:irzte ein, die viele wichtige Tattaclicn entweder nicht gesehen oder unterschlagen haben. — Zur Frage der Ausbildung der Leiche bemerkt Masaryk: ״Nun gehen die Aerzte in der Hauptverhandlung zu, das an 11 mi bei der Leiche Vorgefundene Blut betrage 1,5 kg; ich frage: Ist das gar so wenig? Wieviel Blut kamt überhaupt dem Körper entweichen — doch nicht alles, wie die Herren Aerzte offenbar annehmen? ... Eine Autorität in gerichtlicher Medizin schreibt mir direkt, der gewöhnliehe Ausfluß des Biules beirage 1,5 bis 1,8 kg — die Polnacr RiUialmörder haben demnach das Gefäß, in das sie nach der Belehrung des findigen Herrn I)r. Baxa das Blut kunstgerecht atifgelangen haben, leer nach Hause getragen, »der gibt cs am Ende auch hei den Rifuaimordern Lehr• Üngc und wir haben es also in Polna mit solchen Ritualmordslchrlingcn zu tun?“ Im •i. Abschnitt legt Prof. Masaryk die zeitlichen ״n d örtlichen Umstände des Verbrechens dar nnd kommt zu dem Schluß: ״Aus diesem Befunde an der Leiche mul ihren Kleidungsstücken geht mit großer Wahrschciulichkeit hervor, daß dieselbe an dem regnerischen Bonnerstag noch nicht an ihrem Fundorte im Walde war, daß die Leiche erst in der Nacht von _Do!1 - 1,Gstag auf Freitag in den Wald an ihren Fundort gebracht wurde. ... Für die Beurteilung der Zeit, wann die Leiche an die Fundstelle gebracht wurde, kommt *mch die Tatsache in Betracht, daß Freitag am ®'ege (also nicht i1״ Walde) Blutspureii von Leuten gesehen 'jurden.“ Bezüglich lies Ortes kommt der Verfasser zu dem Schluß: ״Das Verbrechen an Agnes Hruza ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht an dem Fundort der Leiche verübt worden.“ , Welches waren nun die de •״,,.״.■־ waren nun die psychologischen Motive des Verbrechens? Masaryk geht ausführlich auf die häuslichen "erhnltiiisse in den Familien Hilsner und Hruza ein und n״mnt Stellung zu den drei Möglichkeiten: Lustmord, Raub- ״}erd oder Selbstmord. Der Raubmord scheidet nach An- *11,'ht aller Sachverständigen aus. Der Selbstmord J<äme viel C|eht in Betracht, sofern man nämlic..;1t i 011 s f u r c 11 e am Halse der Mirseluunlielisten ״״nähme eines Masaryk ..I» die Strang״- am Halse der Leiche berücksichtigt. Am nach dem ganzen Befunde ist jedoch die .- ״״״ Lustmordes. An anderer Stelle bemerkt f'asaryk: ״Prüft man die ganze Art und Weise des Polnacr Verbrechens, so ersieht man aus den Tatsachen, daß kein 1'•tualinord vorliegt. Gegen die Annahme des Ritualmordes *Bricht die Art und Weise der Verwundung a1״ Halse: die Wunde ist mit keinem Schächtcrmesscr "״d ,keinem waagerechten Schnitte verursacht, sondern eine Rewobniiche Stich- und Schnittwunde. Ferner wider- * P r i c h t der Annahme das Datum der Tat (am 29. März *«reu die jüdischen Hauptfeiertage schon verflossen), auch *ckt"')dct die Tat kcine öchcimhcit (,Geheime Ritual¬ Die Anhänger des Ritunlabcrglaubcns sehen in der Perrichter, daß der eben genannte SchulkoUegc mit dem ersott des Angeklagten, daß er nämlich ein Jude Ist, den mordeten Knaben im Hofe einer Ziegelei gespielt hätte; Hauptgrund für ihre Annahme, das Verbrechen in Polna sei dort seien sic von einem Mann mit einem schwärcm Rillt,־dniord.“ Masaryk prüft darum eingehend die Person des An* geklagten und die Indizien, auf denen die Anklage mdgebaut ist, und kommt zu dem Ergebnis, daß die tirsprl'mgliehe Anklage ,,ganz bodenlos“ ist. ״Uebcrdics beweisen alle Aussagen für die Täterschaft auf dein Fundorte der Lache gar nichts! Das Beweisverfalirep der Aussage ist in dieser Beziehung geradezu monströs 1111 j u r i s t i 1 c h." ״Der Pro/, e fl von Polna ist in psychologischer Hinsicht ein geradezu typischer Fall für die Wirkung d 0 r Suggestion resp. des Glaubens (Aherglaubens). I )ic Menschen, die den Fall untersucht und beurteilt haben, sind blind und taub geworden; alles Denken und Fühlen, ja die Dinge selbst wurden nach einer vorgczcichnetcii Richtung gedrängt, alles, was dieser Richtung zuwiderläuft oder doclt abseits liegt, wurde gar nicht beachtet und nicht einmal bemerkt ... Der ganze Polnaprozcß und seine Ausbeutung von klerikaler und antisemitischer Seite ist ein Attentat gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Menschlichkeit.“ Der Fall Könitz (1900) Ein Berliner Wochenblatt hat es vor kurzem für notwendig befunden, den Fall Könitz, wieder aufm• rühren. Wie sieht die Sache in Wirklichkeit aus? In Könitz (Westpr.) wurde am 11. März 1900 der Gymnasiast Ernst Winter ermordet nufgefunden. Dieser Fall ist ein Schulbei spiel für die Entstehung von Blutmordbcschuldigungcn. Winter, der mit 181,4! Jahren noch in Obertertia saß, also wahrscheinlich in geistiger Beziehung nicht übermäßig entwickelt war, war ein körperlich überentwickelter Maisch, von dem stadtbekannt war, daß er Beziehungen zu sehr vielen Mädchen und verheirateten Frauen der Stadt hatte. Diese sexuelle Motivation des Mordes wäre auch allgemein anerkannt worden, wenn flicht das Gutachten des Sanilälsrnls Dr. Müller durch die Feststellung, daß die vollkommen zerstückelte Leiche blutleer gewesen sd, den Antisemiten Stoff zu ihrer Anschuldigung geliefert hätte. Sehr bald nach Auffindung der Leichenteile tauchte die Ritualmordbcsehiildißimg gegen den jüdischen Flcischcrmcistcr Moritz Lcwy auf; cs ist aber zu betonen, daß zur gleichen Zeit auch der christliche Flcischcrmcistcr Hoffinann, mit dessen Tochter, und ein christlicher Lehrer, mit dessen Frau Winter in Verkehr gestanden haben sollte, des Mordes hcziehtigt wurden. Sehr bald fanden sich auch ״Zeugen“, die gesehen haben wollten, wie Lcwy und vielleicht noch andere die S e 11 ä c 111 u 11 g vollzogen hätten. Der Arbeiter Masloft und seine Schwiegermutter, Fratt Roß, beeideten diese Aussage, Die Untersuchung des Falles wurde durch Berliner Kriminalbeamte mit außerordentlicher Gründlichkeit geführt, war aber sehr erschwert durch die vielen Vorurteile der Zeugen. Das Endergebnis — und daraut schließlich kommt es au -- war dies: im Lokalt e r 111 i n stellte sieh heraus, daß die Beobachtung, die die Zeugen gemacht haben wollten, t a t s ä c h 1 i c h u 11 m ö g - lieh war. Masloff ist denn auch später wegen Meinc i d s zu 2 Jahren Zuchthaus, die Angeklagte Roß zu 2 Jahren und 0 Monaten Zuchthaus verurteilt worden. Gleichzeitig wurde gegen die Roß auf Ehrverlust für die Dauer von 3 Jahren erkannt. Aus dem Plädoyer des Oberstaatsanwalts Lautz geben wir folgende wichtige Stellen wieder: ״Ich habe wold nicht notwendig, den Standpunkt zu entwickeln, der sich im allgemeinen bezüglich der Frage des Mordes zum Zwecke der Blntvcrwcndung ergibt, Es ist bekannt, daß in den jüdischen R c 1 i g i o 11 s v 0 r - schritten eine Vorschrift dafür nicht existiert; e:. ist auch bekannt, daß, wenn sich dahin Gelüste rege machen würden, von den Kultusbcnintcn auf das allerschärfste dagegen cingeschrittcn werden würde, ich kann mich da bc- 1 Uten auf ein Zeugnis des Fürstbischof Dr. Kopp, das sich vollständig mit diesem Standpunkt deckt. Ich brauche ja nicht darauf cin/ugehcn, daß, wenn es sich hier um eine Hebung■ handeln würde, man selbstverständlich viel mehr von derartigen Bluttaten hören würde; aber cs ist ja auch schon mit Rücksicht auf das Strafgesetzbuch anzunchmcn, daß derartige Mordtaten von Kultuskrciscn der Juden nicht geübt oder gebilligt werden könnten. So hätte diese Frage an sich liier ausscheiden können. Sie ist aber zur Sprache gebracht worden, und eins ist ja eine für den Prozeß ganz günstige Besprechung gewesen, denn die Ergebnisse der Kecherehen und Ermittlungen, die sich aut diesem Boden bcwcgten, sind derartig negativ ausgefallen, daß auch sic zugunsten der Familie Lcwy verwertet werden können. ... Wenn man diese Punkte, die zum Gegenstand einer Erlicbung und Beweisaufnahme gemacht worden sind, zusammenfaßt mul prüft, so glaube ich, daß der Versuch, die Juden von Könitz, als in irgendeiner Weise mit rituellen Angelcgenlieiten bezüglich des Todes Winters befaßt anzu* neliinen, gleichfalls als mißglückt zu erachten Ist, und daß ebensowenig die Familie Lcwy mit dieser Sache in Berührung gebracht werden kann. ... soweit cs sich um Mittäterschaft oder mindestens um Beihilfe handelt. ... Wie, frage ich mich nun, ist der Verdacht gerade aut die Familie Lcwy gefallen ...? Ich glaube, cs ist nicht nur die Oertlichkeit, sondern auch das dumme Gerede des Zeugen Prinz gewesen. Der Zeuge Prinz hat bekanntlich, wie er angegeben hat, in Angetrunkenheit, veranlaßt durch andere, zum erstenmal die Familie Lewy genannt als diejenige, bei der Winter ermordet worden ist, und er hat sogar gewußt, daß der Schächter von Tuchcl, Haller, der- 'eilige gewesen ist, der dem Winter den Hals nbgeschnltten lat. Von da au gewann das Gerücht Fleisch und Bein, von da an ist die Familie Lcwy, an die vielleicht kein Mensel! gedacht hätte, mit der Sache in Verbindung gcbracht worden, und die Folge dieses Umstandes ist, daß die Familie Lcwy, von da an in die Untersuchung dauernd vorwickelt, nicht mehr frcigckoinmcn ist, bis hoffentlich zu dem heutigen Tage.“ (״Der Prozeß gegen Masloff lind Genosseu nach stenographischer Aufnahme“, Berlin 1900, S. 985 tt.) Uebrig bleibt, daß der ganze Fall noch heute un• aufgeklärt ist, und daß sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben haben, daß luden den Mord ver• übten. Es herrschte 11111 1QÜ0 in Könitz eine richtige Psychosc, ein großer Teil der Bevölkerung stand unter dein Banne dieser Ritualinoididec; aber sobald die Atmosphäre sieh einigermaßen beruhigt hatte, setzte sich doch die all• gemeine Ansicht durch, daß cs sich um eine« reinen Sexualmord handelt. Der Beilisprozeß (1911 — 1913) Einer der aufsehenerregendsten Fälle der letzten Jahr• zehnte spielte sich in Kiew ab. Im März 1911 wurde ein 12jährigcr Knabe, Andreas Justschinski, ermordet atifgefundcn. Die Leiche wies zahllose Stichwunden auf. Der Knabe hatte im Hause eines SchuSkoilegcn verkehrt, dessen Mutter im Mittelpunkt einer Diebesbande stand, auf die zunächst der Verdacht fiel. Im Laufe der Untersuchung meldete der;radikal-antisemitische Student Oolubew, dem Untcrsuchungs• z e n Bart verscheucht worden. Auf (/rund d 1 e s e.r Aussage wurde Mendel B c ilis, ein Angestellter dieser Ziegelei, verhaftet. Die Untersuchungshaft daiirrte zwei Jahr e. Die Behörden nahmen eine feindselige Stellung ein lind der Justi/minister suchte da* schwebende Verfahren in einen Kitualmordnrozcß uin/uwan« dein. Die Kriminalbeamten, die die Unschuld von Beilis er• mittclt hatten, wurden entlassen und zur Verantwortung ge• zogen; einer seiner Verteidiger erhielt einen Verweis voirf Kreispericht; gegen einen andern Anwalt wurde ein Verfahre« wegen angeblicher Zeiigenhcstcelumg eingekitet. Die Verbandhing wurde auf Anordnung höherer Instanzen verschoben, da die Zusammensetzung der Geschworenen der Regierung nicht genehm war. Endlich am 8. Oktober 1013 konnte die Ver• liandlurig beginnen und sic dauerte bis zum 19. November. L)ic Anklage wurde von zwei Gut achten gestutzt; das eine stammte von P. I’ran all is, einem katholischen Kuratt 11 von Turkcstan, der eine von Rohling und Justus beeinflußte Schrift ״Christi,ums in Talmudc*‘ verlaßt hat; das andere Gutachten hatte der Kicwrr Psychiater, Professor Sikorski, erstattet. Noch vor der Verhandlung nah 111 c n hervorragende Vertreter der Wissenschaft in allen Ländern gegen diese Gutachten S t e 1 1 u n g. Auch die Sachverständigen, die im Prozeß gegen die Ritualmordbeschuldiguiig aultratcn, darunter Prof. K 0 k o w « zew tmd der Moskauer Rabbiner Masc widerlegten die von der Anklage bcigcbrachtcn Gutachten. Die Zeugenvernehmung ergab, daß die Belastungszeugen nur Vermutungen ausgesprochen, aber gar keine Tatsachen seihst beobachtet hatten. Das Ergebnis des Prozesses Ist eine eindeutige Widerlegung der Blutbcschuldlgung; denn trotz der gründlichen Bearbeitung der öffentlichen Meinung durch die Behörden konnte sich das aus 11 bäuerlichen Geschworenen bestehende Gericht nicht von der Schuld Beilis’ überzeugen, sondern verneinte die Schuldfragc. Der Angeklagte wurde dementsprechend freigesprochen. Dieser Fall erregte die gesamte europäische Welt außerordentlich; zahlreiche führende Persönlichkeiten wandten sielt in eindeutigen Erklärungen gegen die Ritualmordbcschuldigung. So erschien am 12. März 1912 in Berlin ein Aufruf von 215 führenden deutschen Persönlichkeiten, unter denen sich bekannte Gelehrte, Abgeordnete, Geistliche, Schriftsteller und Künstler befanden; in dein Aufruf heißt cs u. a,: ״Und doch ist niemals für die Berechtigung dieses Waiinglaiihcns auch nur der Schat• ten eines Beweises erbracht worden. Die angesehensten christlichen Kenner des jüdischen Schrifttums haben cinwaiutfrei nachgcwlcscn, daß zu keiner Zeit die Juden durch ihre Religion zum Morde ihrer Mitmenschen angestiftet wurden.‘‘ Am 7. Mai 1912 erschien in den englischen Zei« tungen ein Protest gegen die Bltitbeseliuldigung, den u. a. der Erzbischof von Canterbtirv, zahlreiche englische Bischöfe, die Herzoge von Norfolk und Northumberlatid, Balfour, Austen Chambcrlain unterzeichnet haben. Der Mord in Manau (1929) In dein Dorfe M a n a u in Unterfranken wurde am 17. März 1929 der Knabe Karl Kessler ermordet aufgefunden. Die Leiche wies eine Schnittwunde am Halse auf. Ohne <1 i e Spur eines Beweises ist damals und auch heute wieder dies Verbrechen als jüdischer Blutmord hingestellt, worden. Demgegenüber ist zu betonen, daß der Fall vollkommen im Dunkeln liegt und von dem Täter keine Spur vor• handen ist. Ucberdies hat die Staatsanwaltschaft Bamberg nach Abschluß ihrer Untersuchungen folgende eindeutige Erklärung abgegeben: ״Für einen «•genannten Blut- oder Ritualmord hat sich keinerlei Anhaltspunkt ergeben. Die Art der Tötung weist nicht dia Momente auf, die ein Blutmord angeblich hat“ Der Mord an Martha Kaspar Paderborn 1932 In Paderborn verübte der jüdische Schlächter Kurt Meyer am 18. März 1932 ein Verbrechen an seiner Geliebten Martha Kaspar, das allem Anschein nach deshalb begangen wurde, weil er die Folgen ihres Zusammenseins fürchtete. Es gibt keinerlei Indizien oder gar Beweise dafür, daß cs sich um einen ״Ritualmord“ handelt. Alle Umstand« sprechen dafür, daß es eine typische Affekihandlung ist, wofür auch das Urteil des Gerichts spricht, das den Meyer wegen Totschlags zu 15 Jahren Zucht* haus verurteilte. Hätte es sich um einen wohlüberlegten und klaren Mord gehandelt, so würde zweifellos die Todesstrafe verhängt worden sein. Aber selbst wenn der Verbrecher wegen Mordes verurteilt worden wäre, so wäre es ungeheuerlich, diesen gemeinen Mord auf Konto des Judentums des Täters zu setzen, oder gar von ״Ritualinord“ zu sprechen, für den kein Anhaltspunkt vorliegt. Es geschehen viele Morde in der Welt, und niemandem fällt es ein, solche Verbrechen auf Konto der Religionsgcmeln« Schaft oder des Volkes zu setzen, dem der Täter angehört. Scfalußbemerkungf Wir haben hier einige Fälle näher dargestcllt. Vor uns liegt eine ganze Listo von Beschuldigungen, die angebliche ״Ritualmordc“ anfiiiirt, wobei keine näheren Umstünde oder Beweise angegeben werden. Meist handelt cs sich um solche Vorwürfe oder Behauptungen, wie sie in den oben wiedergegebenen päpstlichen Bullen und auch von Kaisern und Fürsten (bes. eindringlich z. B. von Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen) zurückgewiesen und als Verleumdungen gebrandmarkt worden sind. Wir wiederholens Es gibt keinen einzigen Fall eines erwiesenen Ritualmordes. Wir Juden sind kein ״Mürdcrvolk“ und unsere Religion ist erhaben über eine so furchtbare Verdüchtigung. Wir sind überzeugt, daß auch in Zukunft wie in der Vergangenheit arische Nichtjuden aufstehen werden, um aus dem Drange des Gewissens und aus echter Ritterlichkeit dieser einzigartigen Beschuldigung entgegenzutreten. Wir Juden müssen, in unserem Selbstgefühl uncrschüttcrt, unsere Kraft einsetzen für ein wahrhaft jü• disches Leben.

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