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Jüdische Rundschau · 1934-06-08 · Heft 46 (8.6.1934) · page 14

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 46 (8.6.1934)
Date
1934-06-08
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 14 ״Nichtjuden" ist überliaupt nicht die Rede. In Jore Den findet *ich folgende Bemerkung: ״Wegen der Sklaven und Sklavinneu, wenn sie gestorben sind, stellt mau sich nicht in eine Reihe, auch spricht man ihretwegen nicht die Tröstungen der Trauernden, sondern man spricht zu ihm (dem Herrn): Hott möge dir deinen Verlust ersetzen, so wie man zu einem Men• sehen wegen seines Ochsen und Esels spricht.“ Hierzu ist folgendes zu bemerken: Der Sklave war selbstverständlich kein Mitglied der Familie, cs war also nur natürlich, dal) bei seinem Tod die für Familienmitglieder vorhclialteuen Beileidsbezeugungen wegblichen, Dal) man dem. Herrn wünschte: Gott möge dir deinen Verlust ersetzen, ist eine Folge des Rcchtsumstandcs, dal) der Sklave bei allen Völkern des Altertums ein Besitzgegenstand war. Wie cs der Jude mit den Sklaven im Mittelalter hielt, wtrd deutlich aus einer Stelle hei Mnimonidcs (״Abadim"). Dort lu'ilit es ti. a.: ״Fs ist gestattet, einen Sklaven Fron* dienst tun zu lassen. Obgleich dies das Recht Ist, ist es doch ein Zug von Hüte und gehört zur Weisheit, dal) ein Mensch barmherzig *ei und der Gerechtigkeit 11 achf n g e, *einem Sklaven kein schweres Joch auferlcgc und JÜDISCHE RUNDSCHAU % j ' ־* Nr• «- VI, 194ג Bullen ist In einer gegen Bulle ihm keine Drangsal bereite, trinken von jeder Speise und ebenso soll er ihn weder mit Fr gebe ihm zu essen von jeglichem Octriink der Hand noch mit und zu ... und Warten anschrctcn ihm sanft und seinen reden und 74b: ״Der gcschlcchtist wie der Verkehr an jener Taimudstcllc zu finden ist und ist. man auch beweisen, daß der und geboten ist. So findet sich kränken ... mul so soll er ihn nicht Zorn an ihm anslasseu, sondern mit seine Verteidigung aiiliöreu." Zu einem Zitat aus Talm. Sanh. liehe Verkehr zwischen Nichtjuden zwischen Bestien", ist zu sagen, daß keine Spur von diesem Satz daß uns ein solcher auch unbekannt Aus Talmudzitatcn will Mord an Nichtjuden erlaubt folgende häutig zitierte Stelle: ״Jeder Jude, der d;1s Blut der n״ül׳״״n (Nichtjuden) vergießt, tut so viel, als wenn er Gott opfere.“ (Bamiübar, r. 21.) Hier ist nicht von Nichtjuden die Rede, sondern von Jude n, und zwar von dem israditisenen Stammesfürsten Zinrri ben Saht, der, als er sich mit einer heidnischen Frau verging, von Pincas, auf frischer Tat ertappt, gerichtet wurde. Wir begegnen ferner dem Zitat: ״Hs ist erlaubt, den Leib und das Leben eines Nichtjuden *u nehmen,“ Dieses Zitat ist dem Buch ״Der Taltnudjude“ von Prof. Rohling entnommen. Da Rohling׳ nachgewiesenermaßen (s. unten} tahnudisclu* und sonstige Texte entstellt und ge• fälscht hat, erübrigt sicli ein Eingehen darauf. Schließlich wird auch noch folgendes Mordgebot angeführt: ״Ks ist ein Gebot, die Leugner der Thora zu töten. Zu den Leugnern der Tliura gehören auch die Christen." (Cliosclien Harnisch• pat 425, 5.) Im Urtext, wo von Thora- und Prophctcnlcugncrn die Rede ist, stellt das Wörtchen ״Mijisrad“ (d, h. von fsraeiiten), also israelitischen Thora- und Prophetenlcugnern. Wenn der Zitator in diesen Text die Christen hincinbringt, so bat er absichtlich gefälscht, da an beiden Stellen (auch Jore Dea 158, 2) der Israelit ausdrücklich hervorgehoben ist. Zur Sache selbst ist zu bemerken, daß es zur Abfassungszeit des Schttlchan Artich auch innerhalb des Christentums nicht minder harte K c t z c r g cs c t z e gegeben hat und zwar (iesetze, die nicht bloß aut dem Papier gestanden haben, wie die Gesetze des Talmud. Im übrigen ist cs talmuilische Auffassung, riaß das Judentum von sich aus den Kctzcrhcgriff auf Nichtjuden nicht übertragen will; daraus erklärt sicli auch, daß der Schulchan Aruch an beiden Stellen, wo von Ketzern die Rede ist, ausdrücklich die Israeliten hervorhebt. Auch das sogenannte Mcnschcnschnclitgcsctz, das Im Tikmic-Ha-Sohar stehen soll, ist in letzter Zeit wieder veröffentiieht worden. Wir sind auf die falsche Uebcrsctztmg bereits in unserer Nummer vom 15. Mai eingegangen. Aus der richtigen Uebcrsctztmg, die wir damals gaben, geht hervor, daß von Nichtjuden in der Stelle nicht gesprochen wird. Die ״Sarim“ sind Nichtpriester, also Laien. Es ist mir davon die Rede, daß das Schächten von Opfern durch Laien, durch Frauen usw. rituell zulässig sei, Aber selbst, wenn man ״Sarin!“ fälschlich mit Nichtjuden übersetzen wollte, würde sich noch immer kein Ritualinordgcbot ergeben. Wenn der Kabbalist von Gebetsopfern spricht, so ist dies ja schon den Propheten eine vertraute Vorstellung, Opfer durch (Jebete zu ersetzen. (Vgl. Hosen 1<I, 3.) Ucbcr die Verwendung des durch den Ritual mord gewonnenen Blutes wollen die Ankläger genau durch entsprechende Stellen aus der talmudischcn Literatur orientiert sein. So wird u. a. gesagt: ״Das gewonnene Blut findet u. a. Verwendung, wenn man Früchte oder Gemüse hincintauchl und dies dann ißt." (Oracli Chnjim 158, 4.) Dies ist eine arge Entstellung. Tatsächlich steht geschrieben: ״Wenn jemand etwas iflt, das in eine der sieben Flüssigkeiten getaucht wird, deren Merkzeichen ,lad schachat dam* ist, und nicht trocken gemacht wurde, selbst wenn seine Hände die flüssige Stelle nicht berühren, ist doch Händewaschen ohne Segensspruch nötig (weil die sieben Flüssigkeiten Unreinheit veranlassen).“ — Die sichen Flüssigkeiten sind: Wein, Honig, Gel, Milch, Tau, Blut, Wasser. Diese sieben Flüssigkeiten bilden einen Gruppenbegriff, weil sic die gemeinsame Eigenschaft besitzen, Icvitische Unrehiheit zu veranlassen. Bischof(, in dessen Blutbuch (S. 21) diese Stelle zitiert wird, spricht die aufgezähltcn Flüssigkeiten als ״übliche Zukost“ an, daraus würde auch folgen, daß Blut eine übliche Zukost ist. Aber schon die Tatsache, daß der Tau in diesem Zusammenhang genannt wird, zeigt, daß hier eine falsche Ausdeutung vorliegt. Biscltoff aber läßt den Tau unter den sieben Flüssigkeiten fort, weil er seiner Theorie im Wege steht. Ferner soll im Talmud stehen, daß das gewonnene Blut Ver- Wendung finden könne, ״wenn ein todkranker oder ein altersschwacher Jude damit gerettet werden kann“ (Jore Dca 155, 3), Dort heißt es tatsächlich ganz allgemein: ״Man darf sich bei Lebensgefahr mit sonst verbotenen Dingen heilen lassen". (Von Blut ist überhaupt keine Rede.) Aus dieser allgemeinen Regel folgert min Biscltoff, daß man in Lebens* gclahr auch Blut genießen darf. An sich mag diese Folgerung theoretisch stimmen, aber warum soll diese allgemeine Stelle als ״Blutstelle“ umgedeirtet werden? Ist diese Regel, daß man zur Heilung eines lebensgefährlich Erkrankten auch rituell verbotene Dinge benutzen darf, eine rein jüdische Eigentum• lichkcit? Man verwendet ferner ein angebliches Geständnis eines Mönches Thcofito, der als ein zttm Christentum überge• tretener Jude bezeichnet wird. In diesen Geständnissen, die im ״Stürmer“ abgedruckt wurden, wird u. a. folgender Vorgang geschildert: ״Der Familienvater schüttet einige Tropfen des frischen oder eine Substanz des getrockneten und gepulverten Blutes in das Cilas, tunkt den Finger der linken Hand hinein und besprengt (segnet) damit alles, was auf dem Tische stellt.“ Nach der Anführung eines entstellten hebräischen Textes, für den als Quelle 2. Buch Mose 7, 12 angegeben wird, hätte der Familienvater zu sprechen: ״Also bitten wir Gott, daß er die 10 Plagen senden möge allen Feinden des jüdischen Fine ganze Reihe von päpstliche 11 die llhilliescltiildlgtmg erlassen worden limoceiiz IV. vom 5. Juli 124? an die Erzbischöfe und Bischöfe in Deutschland heißt es: ״dal) gaisllielin und wclllic.lio Ftirsti'ti und amh׳ru Adlic'1’ und MiwMUabar in Kuren Stlklton und Difivosnn, um un* geroiäitc'i'wcis״ ilirn (tl, 11. dur Jinli'ii) Güter «u plündern und (ich uii/ui igiie״, guHlooe Anschläge gegen!du ersinmm und inannigftr.ho und vern'liieili'iiij Anblsso eiiiiciili'ii, ohne vernünftig zu bedenken,!laß gmvijscnimßi'n »in ihrem Archive die Zeugnis«! de• clirist- Hellen Glaubens hervorgingen. Trotzdem die heilige Schrift unter nndrm! Gi'wUfjvorH'lin fielt »ngt ,Du 1111111 nicht löten', und ihnen veihielet, um Pussatifratu etwa» Ut'llorlmm‘* tu berühren, erhebet! jene din f « I« e 11 0 II e * e It ti I 11 i g u n g, daß sie eiten am Passidifi'sln ,1111 Iler? eine« gemordeten Kindel linier dclt verteilen, indem sie glntilien tmo.hon, daß da« Goaetr salbst ei vorirlircihe, wahrend ei doch offenbar dom Goto! 10 «uwidor ist. Und wenn irgmulwo 0 i n L 0 i 0 11 n n m g ״ f u n d 0 n wird, 1 e g t m an böswillig i 11 n e 1> ״ n n Mord zur La» t. Durch soirlie und andere zalilreiclm Erdichtungen wütet matt gegen sie, und ohne Anklage, ״Inte Geständnis, ohne Uebcrfülirung, entgegen den ihnen vom apostolischen Stuhl gnädig gewährte!, l’rivilegicn, brrauht nion sin wider Gott und Gerechtigkeit aller ihrer Halm. ... Do wir nicht wollen, daß diu genannten Juden mit Unrecht verfolgt werden, deren Bekehrung der Herr crliarmungsvoll erwartet, . . , verfügen wir, daß Ihr Kurl, ihnen gnädig und gütig zeiget, doshall) jede« Mal, wenn Ihr findet, daß von den genannten Prälaten, Adligen und Maelithnltcrn in betreff des erwähnten gegen die Juden leichtfertig etwas unternommen wird, den gesetzmäßigen Zustand wieder herslellt, nicht duldet, daß dieselben fernerhin wegen dieser und ähnlicher Anklagen von irgend jemand mit Unrecht beläiligt werden, und diejenigen, welche sie »nf diese Weis״ belästige«, durch kirchliche Strafen, ohne Berufung tuzulassen, in Schranken ballet.“ Diese Bulle wurde am 7. Juli 1273 von Orcgor X. erneuert. Itinoccnz IV. war am 25. September 1253 neuerlich go• zwitngcn, eine Bulle gegen den Ritualmord zu erlassen, in der es heißt: ,,Ferner verfügen Wir, um der Verderbtheit und dem Geizo böser Menschen m begegnen, daß niemand 09 wage, einen Friedhof der Juden zu verwüsten, oder r.u schänden, oder unter dem Vorwände, daß er Geld suche, LoicKim nuirugrahen, und daß niemand ihnen vorwerfo, daß sin hni ihrem Ritus Moniohonhlut geh rauche n, weil ilimm ja im Alten Testament vorgeschriebe!! ist, sieh — von Mnnschenblut ganz zu schweigen — jo glichen Blutes zu 0 1s 111 a 1 10 n. Da bei Fulda und in zahlreichen anderen Orten wegen einer derartigen Verdächtigung viele Juden getötet wurden, verbieten wir, kraft der Autorität vorliegender Urkünde auf das strengste, daß dies fernerhin geschieht. So »her jemand es unternimmt, diesem Dekret... zuwidcrzuhandehi, dann soll er an Flirr! und Würde Gefahr erleiden oder mit der Ex- Kommunikation bestraft werden...“ derartigem AiiIüsm! sind oft heit gefangen genommen daher, daß GlirMen in rinem!.׳ gehört werden dürfen, mul verfüg! frivolen Auhuse gefangenen sie fernerhin wegen eines fange!! genommen werden nicht glauben, auf frischer ir viele Jude« wider gehalten worden. Wir ' '1T׳»'יא ״11!■'1״'" Juden *lau dm au! (!nein <| dem Kerker befreit Düre,.!,!^ ".!וחוזי•1‘"’* nicht u.len aus (len! Kerker befreit ,1ן״״?»' derartigen frivolen Anlässe, ״jA, S «ollen, es sei denn, dali 1io, מ Tat ertappt werden." wai u Am 20. Februar 1122 erließ Martin V. eine Bub der wir folgende Sätze entnehmen: ״Uli! r.u bewirken, daß die genannten Juden sich' um sie ihrer Güter und llabo berauben und ati'inie! n erdichten bisweilen zahlreiche Uliristnn Anlässe und »Irenen in den Zeilen großen Slurhcni und anderer KaUmim!".', Brunnen geworfen und in il; ui» ן, ״loikiuf zu küi 'Vorwinil, an*s, u»4 daß die Juden Gift in die V. erließ am 5. November 1447 am Bullt von Christen gegen jenen Christen sicli Am 7. Oktober 1272 gab Gregor X. eine Bulle heraus, in der es heißt; ״Ferner verordnen Wir, daß da» Zeugnis Juden nur dnnn Gülligkeit hat, wenn unter ein Jude zur Ablegung des Zeugnisses befindet, da «uch din Juden gegen Christen nicht Zeugnis ahlegen können, weil es bisweilen verkommt, daß Christen iliro Kinder verlieren und dann ilio Juden durch iliro Feinde bezichtigt werden, »io rauhen und löten . heimlich Christenkinder und opfern mit dem Herzen und Bin derselben, un<l ns vorkommt, daß din Väter eben dieser Kinder oder andern Christen, Gegner der Juden, heimlich eben diese Kinder verbergen, um den Juden etwas anhnbon und als Preis des Loskaufes von den QuHloreion eine gewisso Summe Gehle« von den Juri an erpressen *u können, und sie dann die völlig falsche Angniw marnon, daß die Juden heimlich und verhohlen die Kimlnr gerauht und gelötet halmn und daß din Juden mit dem Herzen und Blute Kinder opfern, während doch ihr Gesetz klar und ausdrücklich verbietet, daß sin Blut opfern, essen oder trinken oder auch dns Fleisch von Tieren mit gespaltenen Klauen genießen, was von Juden, welche zum christlichen Glauben bekehrt wurden, an unserem Hofo wiederholt bestätigt worden ist. Aus ',יי au«, säuerten Brote M!'1111'l1!'1!bh1l gemischt haben. Dies!! Ycrhn^f" welche ihnen so mit Unrecht vorgeworfen werden, streut nun ,'י um Menschen ru verderben. Aus diesen Anlässen wnrdi-n die gegen dirio Juden oufgeruizt, löten dieselben, suchen sio |״|!n u'! iiiiäleu sie mit den verschiedenartigsten Verfolgungen und ge drürkungen. In der Erwägung, daß es der christlichen lt!|ip,' ziikomnit, den Juden um so williger gegen ihre Verfolg!•!• Bedrücker sichersten Schulz, zu gewähren, jo ausdrücklicher sie ,ן, Zeugnis für 1J״n wahren Glauben erhalten würden... verhüt!,!! W* Eurer. Körperschaft. .. auf» strengste, zuzulassen, daß ft-rnerhi! derartiges oder ähnliches gegen die Juden... gepredigt werds," Papst N1 c 01 a u s ähnlich lautende Bulle. SchlleOlich bat Paul HI. atn 12. Mai 1510 eine gegen den Ritualmord-Walin erlassen, in der cs heißt: ״Wir haben durch die Klage sämtlicher in jenen Teilen (Ungsrn Böhmen und Polen) weilenden Juden mißfällig vernommen, daß«!1 etwa einige« Jahren Magistrat״ und andere Herren und Machthaber,, als heißsponii!׳•! tmil Iftdiielu- Feinde derselben Juden von Haß und Nolf oder, was mehr wahrscheinlich scheint, von llalnucht verblendet, i\. mit sie diu Ilslto selbiger Hebräer mit einem gewissen AniUad lieh anzueignon imstande »eien, ihnen fälschlich and ich tu, daß sie kleine Kinder umhringen, deren Blut trinken und verschiedet* nnflere, niannigfarhn ungeheuerliche Verbrechen begehen, welche sirh namentlich gegen Hinein besagten Glauben richten, und in anlcher Wiiso bemüht sind, dio G o m!110 r der einfältig*״ Gl! rillt! 1! g e g n 11 sio a 11 f z u I! 0 l» 1:11, wodurch ('S geschieht, daß letztere!läufig nicht bloß ihrer Habe, sondern sogar da Lehens in ungerechter Weise beraubt werden...“ Neben den Päpsten haben hohe geistliche Wi'mlenträgtr verschiedentlich gegen die Rifualmordbcsehuldigung Stellung genommen; wir erwähnen das Gutachten des Kardinals Gangj. nclli vom 24. Dezember 1759, in dessen ersten Teil er die Vor• eingcnonunenhi'it der Bevölkerung als psychologische Grundläge der Möglichkeit einer Bluthcschuidigtmg gehandelt; in dessen zweiten Teil er die Nichtigkeit der angeführten Zeugnissc fiir den Ritualmord nachweist. Das Gutachten Gangincllis und der Beschluß des Inquisitionstribunals, dem der Fall zur Begutachtung vorgclegt worden war, wurden am 10. Januar 17W1 vom Papst Clemens XIII. gebilligt. Damals teilte der Papt als endgültiges Resultat der'über die Blutheschuldigung geführten Untersuchung mit, daß keine Gründe vorltanden seien, welche dieses Vorurteil gegen die Juden rechtfertigen. Aus neuerer Zeit möchten wir nur noch eine AeuDcrung , des Erzbischofs von Wolhynien wiedergeben, der (1t. Frankfurter Zeitung vom 25. 5. 1913) anläßlich des Kicwcr Mordes äußerte: ״Das Volk verpißt seinen eigenen Heiland und (׳!•!!I in idmia Hass״ so weit, dio Juden eines so ungeheuerlichen Verbrechern s׳i! dos Hitnalmorili an'tiMagon. Dio Unwissenheit dnr Leuto ist geradezu entsetzlich. Sio bilden »ich ein, in dor Bibel sei gesagt, di« Israeliten müßten «ich des Blutes bedienen, um ihre P.io.ih«! ׳!׳••* iiizuhereilenl Das ist ein Märchen, ein Milrrlien, wie nun imrwt wiederholen muß. Und dio, dio glauben, dio Heilig»! Schrift gebiet« den Juden, Blut zu vergießen, liahon dio Bibel nicht gelesen oder nieht verstanden. Ich behaupte, daß das Gerücht, es gähn eine Sekts unter den Juden, dio Cliristenhlul gebraucht, «in« fürchtet lieho Lügo ist.“ Glaubens, d. h, den Christen.“ In Ex. 7, 12 stellt aber folgen• der Satz: ״Ein jeder der Acgyptcr warf seinen Stab hin, da verwandelten sich diese in große Schlangenj jedoch der Stab Arons verschlang Ihre Stäbe.“ — Dies kann jeder Jude wie Nichtjude in der Bibel nachlcsen und wird überrascht feststellcn, wie in dieser Literatur Zitate gemacht werden! Viele Stellen, die in der letzten Zelt ln Zeitschriften an• geführt wurden, werden ohne Quellenangabe mit• geteilt, so daß cs nicht möglich Ist, näher aut sie cinzugelten, denn cs ist schwer, ans einem solchen ״Zitat“ zu ent• nehmen, was in Wirklichkeit in dein vom Uebcrsctzcr oder Ziticrcr entstellten Original gestanden haben kann. Fest steht, daß die Menschen, die diese Zitate verwenden und weitergeben, nicht die geringste Ahnung von jüdischer Wissenschaft und jüdischer Literatur haben und auch nicht über historische und kulturpolitische Kenntnisse verfügen, die ihnen das Verständnis einer zu ganz anderer Zeit und in einer ganz anderen Gcisteswclt entstandenen Literatur ermöglichen würden. (Literatur hierzu: A. Gultmann, ״Enthüllte TalmudzUate", Berlin 1930.) Die Stellungnahme christlicher Gelehrter Die durch die Ritualniord-Anklage entstandene Frage wurde wiederholt von einwandfreien christlich •ari• selten Sachverständigen genau untersucht. Teils durch ihr Gewissen getrieben, teils durch besondere Situa־ tionen vcianlaßt, haben solche Männer genau begründete Gut• achten über diese Frage abgegeben. Es ist auffällig, daß in der Ritualmord-Litcratur über diese objektiven und sachlich wohlfundicrten Gutachten hervorragender, international an• erkannter christlicher Hebraisten liinweggegnngen und so getan wird, als hätte sicli die hierfür zuständige Wissenschaft niemals mit der Frage befaßt. Der berühmte lutherische Theologe Fr an* Delitzsch hat 1883, anläßlich des Falle» Tisza-Eszlar, eine Broschüre mit dem Titel ״Schachmatt den Blutlügnern Rohling und Justus“ herausgegeben, aus der wir im folgenden die wichtigsten Stellen abdrucken: ״Ocfter hatte ich bereits bezeugt, daß Jene AnKiag«, welche so oft schon den Vorwand zu Judenmetzclcien hat ahgeben müssen, ohne Grund und Halt In der jüdische« Literatur war. Ich handelte also In Gemäßheit alter und bewährter Ucherzcugung, als Ich dem Beispiel meines!0« geren Fachgenossen, Professor Hermann Strack, folgend, ein Kcchlsgutncliten abgab, welches eingehend dartut, daß rite• eile Verwendung des Blutes abgcschlachtctcr Christen men talmudischcn Begriffen etwas schlechthin Undcnkbares Ist.“ Delitzsch rechnet dann mit Rohling, der auch heut« noch als Quelle für die Ritiialmord-Bcsclmldigung hcr.mgezogen wird, ah: ״Kaum ist jemals die Blut.1nld.1gc mit einem solchen Aufwand von überallher mühsam zusammcngcbraniM Bcwcismatcrials erhoben worden wie in diesen Aufsätzen, welche in Rohlings Schrift ,Meine Antworten an die Rubbtncr. Oder: Fünf Briefe über den Talmudismus und das Hlutritu.il dyf Juden‘ (Prag 1883) vier ganze Bogen füllen. Und noch ruß seit die Blutanklage aufgetaucht ist, hat sie einen Vertreter gewonnen, der sich mit Professor Rohling an wissen««»• lieber Bildung messen könnte. Dieses entschiedene Aunrcij״־! welches Manncschrc und Christcnehrc einsetzt und die *ä״r heit des Behaupteten sogar eidlich zu erhärten sich bereit klärt, ist in der Tat eine Erscheinung, welche, noch gewesen und durch die sich Rohling in der Religionsgcsclncn ein unvergängliches Gedächtnis gesichert hat. Ob ein Ehre!• gediiehtnis, das ist fraglich.“ In ebenso scharfer Form wird die Auseinandersetzung 1111 Dr. Justus, einem getauften Juden, geführt. Delitzsch geht u. a. auf die Stelle ein, in der J5״tJj? nachwciscn will, daß das Blut einer Jungfrau (Nicht)1«' ׳ ״ein teures Opfer sei“. ״Ich vcrglicii den nebriioaramaK ' Wortlaut, der von Dr. Justus übersetzten Stelle immer ai neue mit seiner Uebcrsctztmg, und immer wieder mußte ‘ mir sagen, daß diese Uebersetzung eine solche Fälsch11"» ist, dal) plumper Mißverstand zur Erklärung nicht, ausreicht was er aus der Stelle heraus übersetzt, ist in sic hincmgetjU ׳ Die Fälschung ist so verblüffend frech, daß 1• lange zögerte, eite ich die Feder ztt einem Gcgcnzeugn« griff. Noch jetzt ist diese hämische Denunziation des juut> Volkes durch einen Judenchristeil für mich ein psychologbc Rätsel." ( ״Seit Jahrhunderten", sagt Delitzsch an anderer Stelle. ״ •י die Blutanklage erhoben worden, aber dem Dr. Justus & gelungen, was Im Verlauf der Jahrhunderte keinem I oje gelungen Ist. Er hat eine sanktionierende Empfehlung p Schlachtung christlicher jungfräulicher Mädchen ans lici A j zogen, eine Stelle, welche, wenn sie existierte, .^ener allein stünde — eins der Rezepte, nach welchen in T!tsz»״ י ־f jungfräuliches Blut als Maz.zotwürze und Geheimmm Wöchnerinnen u. dgl. aufgefangen und auf Flaschen k worden ist. Jüdischcrseits wird man es mir danken, da״ Lüge entlarvt habe. Aber auch christlicherscits?" s I

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