Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 45 (5.6.1934)
- Date
- 1934-06-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2651273-2653452-2653493--25312-2682441- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Der Jude, der zu seinem Volkstum stellt Der ״W e s («11 111 s c h € Beo h h e 111 e r“, Köln, eines der größten Parteiorgane der NSDAP, außerhalb Berlins, Schreibt in seiner Aii'-palu׳ vom 30. Mai: ״Als Reklisminis'.er Frlck In einer Erklärung vor der Auslniidspresse es als Wunsch des deulschcn Volkes he* zeichnete, daß auch andere Völker sich auf Ihr Volkstum besinnen möchten, hat er sich damit auch deutlich an die Adresse d e r J u d c n gewandt. Uns Natlonnlsozla* listen ist e i 11 Jude, der t. u seinem Volkstum steht, viel lieber, als einer, der durch Vor- I e u g au n ß seines Judentums für sich einen Vorteil 11 crauszusch Inden sucht. (Im Original gesperrt. - A. d, ״I. k.‘‘) Wenn tmt/.clem heute noch weite Kreise der In Deutschland lebenden Juden »Ich würdelos bei uns anbledcrn wollen, so kennen wir nur Verachtung für diese Kreaturen. Diesen Menschen wollen und können wir keinen Nationalstolz ein- Impfen. Vernicht dagegen aber eine jüdische Organisation für sich das Deutschtum geltend machen zu kiinnen, so müssen wir den Leutchen rechtzeitig auf die Finger klopfen.“ Im weiteren Verlauf wendet siel! der Artikel gegen den €. V. 11 ml dessen frühere Tätigkeit und protestiert dagegen, daß die ״C. V,•Zeitung“ sieh ״Blätter für das Deutschtum (!!) und Judentum1‘ nennt, ״in einer Zeit, in der jedes Kind den Unterschied /wischen Judentum und Deutschtum kennt“. Der ״Westdeutsche Beobachter“ bezeichnet das als Verhöhnung des Deutschtums und fordert eine Aenderung dieses Titels. Ein Kreis ohne Juden Wir ^,1 bei! bereits am 18. Mai eine Meldung des Niirn* berger 8-Uhr-Abendblntts wieder, wonach der Kreis Hersbrück frei von Juden sei. Hier/u meldet die ״Fraukisclic Tageszeitung*', Nürnberg, vom 20. Mai folgendes; ״Am 1 *omiuM11 in»M5 Für ertul^k' auf dem Anwesen -dev von 1 lurdmirk wt lut/Hn Juden die i I i י־ s u n j* der Haken kr r 11 z i u Im e. Uamtl isl der Kreis I lorduuek vtm Juden eud^iilti^ ^ediiilivrt. Mil Ih'lriedigun^ und Stolz nimmt die Bo vtdkerimg davon Ki'imlnU» avuiIS sie «loeii, «luilS sie dioes Reine* inathrh in aUert'f^Ur Linie ihren! KreisUiter l'g. Sperber zu verdanken!1,11, der in Tuu-wiiden von Versammlungen auf die Judengelalir hiiovies, t)j* das Volk die Wahrheit erkannte und der letzte Jude den Kreis verließ.“ In der gleichen Nummer beschäftigt sich das genannte Blatt mit diesem!Zreignis in einem längeren Aufsatz, in dein u. a. gesagt wird: . . Wir siml fest, ühmeugt. «laß weitere Kreise bald nach* folgen wertlen und daß;!ueh der Tag nicht mehr ferne sein wird, an dem ganz l'ranken ohne Juden ist, i1־h־!is0 wie einmal der dag kommen muß, sin dem cs in ganz!)eutschland keine Juden mehr gelnn wird. . . . Pas deutsche Volk und voran da•. Frunkriivnlk hat noch seinen ge-amden Ra-seninstinkt bewahrt und daher erkannt, daß der Jude sein gioüter 1‘t'ind ist, ein Audscuter und BluNauger eisten Ranges, , , , Pas ist ti r r J 1! d ct Lud weil ihn this Volk erkannt bat, weil es M׳im־ l'liim* dun hsi lunile und weil viele Volk'gonos-eri die Knecht w׳hall. die des Juden M.u hi üIhT sie g liracht 11.11. bereits am eigenen Leibe ver-omten, deswegen hat auch das \ oik seihst enl^Hiiedcn und (lu'\w;cu meidet und ächtet cs den Juden aus eigener 1 n i l i .11 i v e. Per Jude ist seihst schuld, wenn ihm heute jeder ansiiindige Volksgenosse aus den! Wege geht, ihn meidet und nichts mehr mit ihm zu tun traben will. . * Begründung der Anfechtbarkeit von Mischehen ln Nr. 10 timl 20 der ״Jüdischen Rundschau“ Iudu'11 wir ober das Urteil des O b e r I a 11 d c s g c r i e 111 s Karlsruhe vom 2. März I0TI (Z. B. S. 208/33) berichtet, durch das der Anfechtungsklage eines arischen Ehemanns gegen seine ji'1- «fische Ehefrau statt^c|*chcn wurde. Diese vielbeachtete Ent- Scheidung lag damals im genauen Wortlaut noch nicht vor. Nunmehr teilt «lie ״Juristische Wochenschrift“ Heft 22 vom I, Juni l'UI «lie Entscheidungsgründe mit, in denen es u. a. heißt: 1. Die I!1kh1;;lc וין lildlit, «viihrend Kläger d c U t s c h b 1 ii I i g ia. Die Dl u 1. und volk-nni ßi|׳e llnktmü. eines MoiimIh'ii bildet die <i1111nll,1״e -«׳iner I’c-1 ^Dntichkeil timl is! daher eine חו1-ו11וו3!י.ז<>*ן Eignt-t 11,1 (t i. S, des § 1333, jdi'M'li, ob im l'.iiizelfnll «iie s|H'zi(ik'Ihii K,1wci1;t11׳M halten mein• oder minder stark lui-geprügl sind. 2. Die Ahlerhiiihg der Ehe wegen tlir-er Idi^cnschnft der He• kt.1״ten war vor der natininden Revolution nicht möglich. Denn in der Keuetni-, daß die Beld.igle Jüdin sei, crseliiipflcn sieh unter der J terr-eliall der damals üblichen Hctrat'htuiigsweiso alle Umstünde, die bei der Beurteilung der MiM'liehe mit einer Nielitarierin erheblich waren. 3. Diese Erkenn 1 n I« Ist heute aber eine andere. Man hat erkannt, daß die jüdische Rasse hinsichtlich des Blutes, des Charakters, der Persönlichkeit und der Lebensauffassung etwas!;an* andere» Ist als die arische, und daß eine Verbindung mit einem AnKehtlrigcn dieser Rasse fUr die arische Rasse nicht nur unerwünscht, sondern verderblich und unnatürlich Ist, well sic den Arier In die Qelahr bringt, sich seinem Volkstum zu entfremden und aitlrcindc Kinder zu erzeugen. 4. Die.e verlieh(• Erkenntnis hat auch teilweise zu einem N’ic(U1-.chlng in der (!e<«'l/״eb1111(j geführt, so in den Tu-sctzrn vom 7. April timl 30. Juni 1033 (Ktiill. 175 lww, 433). Diese Gesetz- Rebling über das N i c h l!1 r i e r t u m hat aber mir die Fcruhultung der Nichlnrier vom ijftTnlliehen Dicn-t zum Gegenstand, und auch aus ihrem Charakter als Spc/inlgc-rlrgcbung, und nnincnl lieh im Zusammenhalt mit dem Gesetz vom 23. N'ov. 1933 (RGBl. 079t, das cbcnlall« ein Spczialge-tiz ist. muß Reseltlossen werden, daß sic im übrigen sieh eines Ein״ril(s in das Familienrceht enthalten wollte. .Sie bietet daher tür die vorliegende Frage keine uninitlclbaren Anltt11ts|11111kle. 5. Danach ist zwar die Erkenntnis über das Rnssepr׳oblctn eine neue; nicht neu uIk•!• ist die Rassceigcnschalt der Beklagten. Sie behänd schon zur Zeit tler Flteeingelmng. wurde nur damals, als in ihrer ganzen Tragweite noch nicht erkennbar, nicht erkannt. In dieser Nichtcrkemitiiis des Klägers bestand sein Irrtum. 6. Kläger liiittc die Ehe mit der Beklagten in verständiger Würdigung des Wesens der Ehe nicht geschlossen, w׳ctm er schon im August 1930 die ihm von der nationalen Revolution vermittelten Kenntnisse über die Ras-enfragc gehabt halle. Diese Erkenntnis, tür die der Zeitpunkt maßgebend ist, in dein der zur Anfechtung berechtigende Umstand in seiner Totalität erkannt wurden ist (vgl. KG. Warn. 354 ,1928־ u. 1933, 208), kann frühestens als im März 1933 uiitgckommcn erachtet werden. So auch Kspr. des KG. (vgl. dazu KG.: JW. 1904, 284), das ausfiihrt, daß die neue Erkcimtni», der (rühcren Erkenntnis — ittsbes. hier der trüber ober- (lächliehcn, verwaschenen Vorstellung vom Judentum — uncrnchtct, zur Kheimtcchlung berechtigt. Selbst wenn man — entgegen der Ausführung zu 4 — die Ermöglichung der Anfechtung durch eine Gesetzgebungsänderung, was einer rückwirkenden Aendcrung der Gesetzgebung gleichkäme, annehmen wollte, so wäre eine derartige Rückwirkung nicht tür unzulässig zu erachten. Zwar schließt Art. 198 FiG. BGB. eine Rück- . Wirkung der Anfechtung aus. Doch ist diese Auffassung heute überholt, nachdem die beiden zu 4 genannten Gesetze sich weitgehend rückwirkende Kraft bcigelcgt haben•" Nr. 45, 5. VI. 1934 ITA א u tj'!! fc*ik! ך־־״ץ f* *"ץ ri r״^ f*3' i Iw t,:1A W »Jl V ״i •1«־•■^ ןן---־ץ ןייי«ךץן ן»**•׳ s ia. JA L* .. •211״ k. ׳.i S■_A . ti C! j o kf kill# I ■ 1 -ץ p-, 1 1 Ü-S ־־, ף- ך— 3 f דין י 3־-י1 ii D.is (leset/, zur ArmlertmK der Vorschriften über die Relclisfluclitstcucr vom 18. 5. 1«)il (RUBI. I, S, 332) liegt nun• mehr in seinem Wortlaut vor und ist am 20. Mal UJ34 in Kraft getreten. Die wichtigste Aeiulernng bestellt darin, «lall die Frei• grenze in vermögeiisrcchtlichcr Hinsicht von 211)000 Mark auf 50000 Mark Iternligeset/.t wurde. Dadurch ist «kr Kreis der Reidisfltielitstcuer-i'flichliRen wesentlich erweitert. Durch eine weitere Aemlermif׳ ist dafür Sorgr getragen, daß möglichst «las wirkliche Vermögen des Abwandernden für die Berechnung «1er Reiehslluchtstcuer erlaßt wird. Bisher waren zur Bemessung der Steuer dem öesamtvermögen nur die Anteile des Pflichtigen an einer inländischen I landi’lsgesellsehaft sowie der Erwerb von Todes wegen oder dtirclt Sehenkling im Werte von mehr als 10000 RM. hinzu- /.ureclincii. Nach der neuen Regelung sind darüber hinaus auch a) der Wert 11 es Vermögens aus der Aufhebung oder aus der Abfindung für «len Verzicht auf den Anteil an einer fortgesetzten (liitergcnicinschaft, b) der Besitz an Rciclisaiileihe 1929 oder Rcichsbahnanleihe 1931, sowie c) der bei der Vermögenssteuer unberücksichtigte halbe Wert von Aktien, Kuxen usw. hinzuztirechncn. Durch die Herabsetzung der Freigrenze von 200 000 Mark auf 50 000 Mark sowie durch die wesentlich andere Bewertung von Aktien und Kuxen nach ihrem vollen Wert ist der Kreis der Reiclisstcuerpfiiclitigen wesentlich erweitert. Günstig kann unter Umständen für «len Airwandernden sein, daß nach der neuen Fassung der Vorschriften jetzt das Vermögen vom 1. Januar 1028 ohne Bedeutung für die Steuerpfliclit ist; es kommt hinsichtlich des Vermögens allein auf den Stand vom 1. Januar 1931 oder eine danach liegende Vctanlagtmg zur Vermögenssteuer an. Es kann aber auch wie bisher die Reichsfluchtstcuer mit Rücksicht auf die E i n k o m nt c n s v c r h ä 11 n i s s e in Frage kommen. Denn von der Reichsfluchtstcuer werden auch unvermögende Personen nur dann befreit, wenn sie weder in dem Steucrabsclinitt des Kalenderjahres 1931 noch in eitlem der folgenden Steuerahschuitte ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 20000 Mark gehabt haben. Beim Einkommen ist die Höhe der Freigrenze sowie die Art 11er Berechnung des Einkommens die gleiche geblieben, jedoch sind die Stichjahrc geändert worden. Die Einkommen von 1920 und 1930 sind in Zukunft ohne Bedeutung für die Steuerpfliciit, nur «las Einkommen In einem der Stichjahre 1931—1931 ist von jetzt ab maßgebend. Ferner ist von Bedeutung, «laß bisher die Verpflichtung zur Entrichtung der Reichsfluchtstcuer wcgficl, wenn der Steuerpflichtige binnen zwei Monaten dem Finanzamt nachwies, daß er wieder einen Wohnsitz im Inlandc begründet hatte. Diese Vorschrift ist nun aufgehoben. Wer auf Grund der bisherigen Vorschriften durch Vorlage einer polizeilichen Anmeldung «len Nachweis über erneute Begrtimlung des inländischen Wohnsitzes geführt hat, hat nunmehr bis zum 30. Juni 1934 den Nachweis zu führen, «laß «lie polizeiliche Anmeldung 1111t «lat tatsächlichen Verhältnissai iihercinstirnmt. Wird dieser‘ Nachweis nidht rechtzeitig geführt, so. entsteht die Rcichsfluchtstcucrschuld mit Ablauf der Frist von neuem. Für die Höhe dieser neuen Re(chsflucht- *teuer ist ebenfalls der letzte* Vern1ögc״s׳deucrbt־׳chd(l Berücksichtigung der I linzurcclmtmgai maßgebend. " Dagegen sind nun neue Vorschriften über die Sicß», h e i 18 I c i s t u ti g für die Rclchsfiucliisteuerschulil erfolgt f), nach kann das Finanzamt für gegenwärtige oder zukim'fti״ Ansprüche auf Steuern Sicherheitsleistung verlangen, Es ״,Je in diesem Falle ein Sichcrheitsbeschcld, der vcTlUtreckbar;'•! und gegen den die Beschwerde an das Landesfinanzj« zulässig ist.! Nach einem Rtmderiaß der R.d. F. vom 19. Mal 1<B4 RStBI. S, 603 — wird insbesondere in folgenden fällen tijl Prüfung der Umstände im einzelnen Sicherheit verlangt; 8 a) Das I.andodinanzamt setzt die Ent Scheidung über cne5 Aul rag aut Krlcihiii(; der Frdsldlufig'-bescheinigimf (| g RllStVO.) an«, um dem Sieiietpllieliligeii Gelegenheit ri g,^s den Nachweis zu (!ihren, d,1 IS die Voraussetzungen bir 4;e jö teilung der FrcivtcIlunRsbcsi hoinigung «riüllt sind; b) Fosrn,' haben ah leitende Angcdcllte oder als Mitglieder des AuiC״■(.,[, oder Vcrwalh1ngsr.iteines inländischen Unternelitnens ihren W0ilr1 sitz oder gewulmlirhr״ Aufenthalt in! Auslande. Sic sinf| j״ diesem ׳Grunde nach § 81 Ziff. 2 der Reiebsabgalienorrlmiiig besr liriinkt steucrpllichtig und unterliegen zurzeit nicht der thichtsteucr. Es bestellt jedm h die Wahrscheinlidikcil, daS 11( ihre Stellung im Inland atifgeltcn werdenj c) l'ersmien reisen /״! Ausland unter U1r1>la1)den, die darau( sehlicßen lassen, da5 s niilit zurückkrhren werden; d) Personen beginnen ihre in|Jnj *rhen Vernnigrnswertc (z. B. Grundbesitz, 1 Iy|x1thckcn, Wo papierc) unter Umständen zu veräußern, die auf die Absicht ein späteren Abwanderung schließen lassen. Ferner ־treten die in der Rcichsfluchtsteuervcrordnun* bestimmten Folgen der Nichtzahlung — Steuersteckbrief, Ven mögensbeschlagnahmc usw. — nach der neuen Fassung schon einen Monat nach Entstehung der Steuerschuld ein, statt wi! bisher erst nach zwei Monaten, Als Uehcrganpsrc gelang ist bestimmt, daß « bei der Frist von zwei Monaten bleibt, sofern bereits ejj Bescheid mit dieser Frist zugcstcllt worden ist, Der R e i c 11 s f i n a n z h o f hat in einer neuen Ent Scheidung (III A 61/34 S. vom 15. März 1931 - D, St. L S. 316) darauf hingewiesen, daß die Entstehung der Reichs• fluchtsteucrpflicht sowohl Aufgabe des Wohnsitzes wie des ge wohnlichen Aufenthalts im Inland voraussetzt. Der Vorlage einer Bescheinigung über die polizeiliche Wicdcranmcldun; stellt die Erklärung des Steuerpflichtigen vor dem Finanzamt daß er nach Deutschland zurückgckclirt sei, jedenfalls dann gleich, wenn er sich bei der Auswanderung nicht polizeilich ab■ gemeldet hat. Der Sachverhalt war im einzelnen folgender: Ein nichtarisch er Geschäftsmann hat im Mi! 1933 seine Wohnung mit seinen Angehörigen und einem Teil seiner Möbel ohne unmittelbaren Zwang nach Holland vetlassen. Entweder er hat seine Wohnung und damit seinen Wohnsitz im Inland bcibchaltcn. Dann ist Reichsfluchtstcuerpflicht nicht entstanden. Andernfalls ist diese durch die von ihm Ende Juni 1933 vor dem FA. persönlich abgegebene Er• kliirung der Rückkehr, durch die das steuerliche Band mit Deutschland wiederhcrgestcllt wurde, wieder aufgehoben, da er sich vorher polizeilich nicht abgcmeldct hatte und daher eine Wicdcratunckhmg nicht in Betracht kam. Hat der Beschwerde• fülircr später seine Wohnung aut anderer Grundlage und Ent• Schließung (Verkauf des Hauses) tatsächlich autgegeben, s» handelt cs sich um einen anderen Stcuerfall. Der gegenwärtig!! Reichsfluchtsteucrbescheid war aufzuheben. י Kp. vo! bei M »ch O S(l pn war Pf! ein« gar auf dcu י!* d!e r״ l/le יוein׳ ,ad d!־׳ .Mil mit im lief lan• reu F,!r Pc Th 01• im ist. An Kn da« ko- »e auf sch prä »in dn un Ju Lit ful 7 c Dr r e ■ VCI •De hm itii fre er* dei ץ feg Ein Filmverboi Der ״Angriff“, Berlin, vom 2. Juni meldet: ״Die Uriiuffülirung des Films ״Frtihlingsstimm«n", die gcsii-rn im Alrhim erfolgen sollte, wurde im lebten Augenblick wegen der niitwirkender« Juden verboten." Zu diesem Filmverbot äußert sich ״Der Deutsche“ von 3. Juni in einem längeren Aufsatz u. a. folgendermaßen: ״In dem Film mit «lern unschuldigen Titel ״Frlihlingx• sl!m men“, der nun nicht das Licht Deutschlands erblickt, wirkl gleich eine ganze Kollektion Juden mit, und was für eine! Das Programm verzeichnet Sittke Szakall und Oskar Karlwo! ß, die im ״dnitschen" Kunstlebcn des vorrevolutionären Jahrzclmis geschickt in die Brcilc huiziert wurden, und die beide uiic 11 1׳ c 11t 30. Januar 1033 sofort aus ihrem getiebten G a s 11 u 11 d c auskniffen, 11 m in de ni Juden- Zentrum Wien als Emigranten t u ״arbeite 11". Adele Kern, der 1״ lauplslar“, hat inzwischen, wie uns die Direktion des ״Atrium" soeben mittrilt, eine eidesstattliche Versicherung 1,!'gegeben, daß sie entgegen anderen Gerüchten arischer Abkunlt sei — wir warten auf den Nachweis! Wie es um den Regisseur Paul F c j o 9 steht, ist uns nicht bekannt, aber der Mudkmacher des Tonfilms ist Oskar Straui —׳ fülle, er schreibt sich, im Gegensatz zu der (wissentlich?) falschen Angabe der Einladung, nur mit einem 1 und hat mit der Familie des arischen Walzcrkünig« absolut nicht» zu tun. Das hielt den Juden — denn das ist Oskar Straus — jedoch nicht davon all, in die Schatzkammer de« Waherkönigs cinzubrechen und ״nach Motiven von Johann Strauß" zu dem F'ilm eine Muük zu ״machen,“ In der gleichen Nummer des ״Deutschen“ wird mitgetcilt, daß die Erstaufführung des Stückes ״Der Prozeß Mary D u g a n“ in der Berliner Volksbühne gleichfalls verboten worden ist, weil die Ucbcrsctzung des Stückes von dem Juden Rudolt Lothar stammt. Gegen Kauf bei Juden Die Westfälische Lan d cs 1. c i t u n g ״Rote Erde" vom 31. Mai berichtet über eine Kundgebung der Deutschen Arbeitsfront, Ortsgruppe Hörde, bet der Ortsgruppenleitcr der NSDAP. Buhr u. a. folgendes ausführte: ״Unsere völkische Einstellung liegt aber nicht allein im Antisomilismus, sondern bedeutet, daß wir un» unserer Art und Rasse bewußl werden, und daß uns da« I.ebcnsrecht unserer Rasse am höchsten sieht. Wir dürfen nie beim Juden kaufen. Unser Verhallen zum Juden diene zur Selbstkontrolle, ob wir Nationalsozialisten sind,“ Diese Aufforderung, bei Juden nicht zu kaufen, deckt sich nicht mit dem Willen der Rcgicrungsinstnnzcn, die auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung, in die alle Kreise der Wirtschaft ohne Rücksicht auf aas Rassenprinzip einbezogen sind, sich wiederholt gegen die Uebernahnte de« Ariergrundsatzes in die Wirtschaft ausgesprochen haben. Ein uneheliches Kind, das einen Nachweis über seine Abstammung väterlicherseits nicht führen kann, wird nach einem Bescheid des Reichsministers des Innern bei arischer Herkunft mütterlicherseits bis zum Beweise des Gegenteils, oder wenn nicht die besonderen Umstände des Falles dagegen sprechen, als arisch an Zusehen sein. ״Die Notwendigkeit der Ärlergesetzgebang" _ Zu der gemeldeten Ausschließung der Corps Vandilii• Heidelberg, Sucvia-München und Suevia-Tübingen aus dt! ״Deutschen Studentenschaft“ schreibt die Berliner ״Deutsche Zeitung“: ״Wenn es noch einiger Beweise für die Notwendig!(»1' der Ariergesetzgeb ung liffhirlt hätte, dann wäre die י׳א'■ wcmhgkeit, diese drei studentischen Corps zu maßregeln, ein -old!״ Beweis. Da gibt »« also wirklich noch einige, und zw»r be.-nrnk'■ ״feudale" studentische Verbindungen, die sich weigern, den An״■ Paragraphen durchzutührcn, als ob heute noch jeder jüdisch* D e b a l t i e r k I u h seine Vereinsmeierei ruhig weitedvrtroiben konnte. Es ist selbstverständlich, daß diese ,,Corps" schleunigst, vollem reff, verschwinden müssen, damit endlich der jüdischen 1 זי• nung hinter Couleurbändcrn und ähnlichem jede EsüstcmmogM׳ keit. entzogen wird.“ Ein Synagogcn-Verkauf in Hamburg Die Pressestelle der Reichsvertretung deutschen Juden teilt mit: In verschiedenen ausländischen Blättern wird die rieht verbreitet, daß die Hamburger Jüdische Gemeinde “l־ Synagoge Kolilhöfcn unter Druck behördlicher Stellen vtr• kauft hätte, so daß dieser Verkauf als eine Enteignun? angesehen werden müsse. Zur Richtigstellung dieser unwahr« Behauptungen teilt uns die Deutsch-Israelitische Gemein“ Hamburg folgendes mit: ״Die im Jahre 1859 erbaute Synagoge liegt In dem s®־ genannten Sanicrungsgcbiet der Stadt Hamburg. Weder «״ seiten der Behörden noch von irgendeiner anderen Stellt'י aut uns irgendwelcher Druck zum Verkauf des OottesnaW ausgeübt worden. Im Gegenteil haben wir uns schon holt bemüht, die Synagoge zu verkaufen, weil der gf°״, Teil der Hamburger Juden heute andere Wohngegenden >»־ gesucht hat und die Synagoge aus diesem Grunde und wegen ihres baulichen Zustandes alljährlich große Zus«11erforderte. Die Gemeindebehörden haben völlig aus c®־ . Entschließung «lern Staate das Grundstück verkauft. D» ist vereinbart worden, daß der Grundstein, das Gestühl “ alles auf den Gottesdienst bezügliche bewegliche und t gebaute Inventar Eigentum der Gemeinde bleibt und von vor Abbruch des Gebäudes entfernt werde." Keine Chlorodontfabrik In Tcl-Awiw. Der ..Stürm« >«...« «..1«z.uuvl111uu1m ll! S.1'(tn1n« Jil 1r ‘ ■1,״ bringt nachstehende Notiz: ״Die Leo-Werke in Dresden t« dem ״Stürmer“ auf den in Nr. 18 erschienenen Artikel ״ Leo-Werke, Chlorodont-Fabrik in Tel-Awiw" hin mit: Leo-Werke haben in Tel-Awiw (Palästina) keine ZW eis fabrik und beabsichtigen auch nicht, eine solche « öffnen. Die Leo-Werke sind kein jüdisches Un<er|1eh f. Sie sind seit ihrer Gründung in den Händen arischer 1 , sonen. Die Geschäftsführer und sämtliche zeichnungsoer ׳ tlgte Herren der Leo-Werke G. m. b.H. sind deutscliomD Männer. Die Leo-Werke haben auf Grund dieser Sacw*s .es nie nötig gehabt, sich zu tarnen.“ Wie der Londoner Berichterstatter der ״D. A. 1■ *JJJ 2. Juni mittcilt, werden im englischen Ru «tdf u ״ ״ der Kinderstunde Informationsvorträge über politische 1 ,״ gehalten, u. zw. wurde vor kurzem die Judenfrage benw OJ tlT un eit dt kn ve Pe Ai Ba Li tVi. O, tc