Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 44 (1.6.1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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44, 1. VI. 1934 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 9 o• יו ® % *!ן fcj ן ö־''taii Ü* S3 tlf i 28.2!! B H »1 ־k . H m M?! «Ilill!;::, ' ו der ' lm:f ׳ :tVliitjl 111111!1111!11B] ViWM®. ■ K *,rltn 46*^3 .!י *ti V>nnj* t Hnsr- ׳lloslr, 19 prtirsiiifrt fax Geschichte der Wormser Juden Von Professor Dr. Guido Kisch, Halle a. S. I. Für die deutschen Juden ist die Gegenwart mit ihren «roden und kleinen täglichen Sorgen, mit ihren noch un- ״lösten Oesamt• und Einzclproblcmcn nicht dazu angetan, feste m feiern. Trotzdem wird es zweifellos in allen jüdi• «hen Kreisen Verständnis und außerhalb dieser nicht unriäi-!,.סי Deutung finden, wenn einem Ereignis wie der Errichtung (k; Synagoge zu Worms vor 900 Jahren ein festliches Cie- ׳ denken geweiht wird, das allenthalben zu historischer Bcsiiiiiuiiß ״nregen muß. Ist die alte Wormser Synagoge auch nicht die erste ge- ÄCscn, die auf deutschem Boden erstand, so stellt sie doch feilte tias älteste jüdische Gotteshaus Deutschland aus dem Mittelalter dar. Mit jeden Zweifel ausschlicßetuler Klarheit berichtet die Inschrift auf steinerner Gedenktafel, die wohl jtn Ende des 12. Jahrhunderts aus dem ursprünglichen Ge• 1,11״tlc dem damaligen Umbau cingefiigt wurde, in hebräjsclicn Zahlzeichen das Gründungsjahr 701, das ist 1034 der ־a CH n"« ח 111 itr!(iS י100 . 44% 1ךו11 •Str.6ö 54*4551 »h*P, rieb mg r״% •Imüßifr ו Vrrl'r isir. iS Die Wormser Synagoge (von Norden) gewöhnlichen Zeitrechnung, und den Namen des Stifters, Bis auf den heutigen Tag grüßen vom nördlichen Portal die lolgeiulrn Worte stumm und doch beredt die Generationen der Beier: M'jinV'cn in Ewigkeit, «ler «1,1 s Kleben ciliört: 1וי r ei liilll hat mit (.1,111111'״ «las Herr seines Dieners ' ‘"1י1י Ilotrn Jakob, des Solmts Davids, Aut «tali «liewr, einsichtig, seinem erhabenen Namen Fm Dans errichte Fml mit ihm seine Gattin Rahel Hochgeachtet unter den (lliieklielicn. Ihr Vermögen diente Mir Ehre, zur Freude Gottes. Att.'ielimü« kend verschönten sie das 1 Iriligltam, )he, im Kltil 704 seine Vollendung erreichte. I.iehlieher denn Opfer geliel es dem Schöpfer, 1 ie■hliehor als Sohne und Tiieltter Kl dies; ewigen Ruf empfangen sic, Denkmal und freudigen Glückwunsch. Ge-tgnel ihr Anrlenken! l’ml wer dies liest, spreche Amen“1). II. Die Baudenkmäler der Juden am Rhein bilden ein Gegenstück und Spiegelbild zu ihren grüßen Leistungen auf dem Gebiete der jüdischen Wissenschaft und der praktischen Au• passuttg an die geänderten politischen und sozialen Verhält- ״issc, unter denen sich das jüdische Leben im mittelalterlichen Deutschland vollziehen mußte. In der jüdischen Baukunst jener ’ ') Richard Krauthcimcr, Mittelalterliche Synagogen, Berlin 1927, S. 269, 151 ff. ä , llntr«1; •851 ן 1!1 y Eingang sur Synagoge Glückwunsch der licichsvcfirciung Die R e i c 11 s v e r t r c t u n g der deutschen Juden hat ans Anlaß des 900jährigen Synagogen-Jubiliiums an den Vorstand der Israelitischen Rcligionsgcmcinde Worms folgendes Schreiben gerichtet: An der seltenen Feier, welche die Israelitische ndigiitnsgeincindc Worms begeht, als einem Tag der (JewitMieit in ernster Zeit, nehmen wir mit unseren aufrichtigen herzlichen Wünschen teil. A on einem geschichtlichen Platz und einer geseliielitliehen Aufgabe spricht diese Feier, von einem Platze, den die Verbundenheit mit einem Boden und die Verbundenheit mit einem Geist zu einem Eigentum haben werden lassen, von einer Aufgabe, die, durch eine bedeutungsvolle Vergangenheit zur Gegenwart und zur Zukunft hingerührt, ihr verpflichtendes, bleibendes Hecht erwiesen hat. .Möge es unserer Gemeinde in Worms noch langehin — so Gott es w ill, in guten aufbauenden Tagen — hcschicdcn!)leiben, auf ihrem Platze und in ihrer Aufgabe zu sielten! In ircucr Verbundenheit Die Reichsvertretung der deutschen Juden Zeit zeigt sich am deutlichsten der Einfluß der nichtjüdiselten Umwelt. Man hat nach verschiedenen Deutungen der Stilbeeinflnssung der Wormser Synagoge durch die Bauten der Umwelt gesucht: ihre Erbauung falle ungefähr in dieselbe Zeit; vielleicht seien beim Bau der Synagoge Meister zu Rate gezogen worden, die an den Kirchen gearbeitet haben; die Juden seien von den edlen Formen des romanischen Stils so begeistert worden, daß sic ihn auch hei ihrem Gotteshaus anwenden ließen. Wie immer dem sei, «las eine steht fest: Hoher Jahrluimlcrtc hinweg, bis in unsere Tage, künden die steinernen Zeugen der Vergangenheit die unleugbare Vcrbuudenheit des jüdischen Lebens und geistigen Schattens mit ihrer Umwelt in Deutschland, (lieber die Baugoschichte der Wormser Synagoge berichten wir gesondert. Retl.) 111. Das Erstehen eines Gotteshauses im Jahre 1034 legt den Schluß nahe, daß in Worms bereits damals eine betrachtliehe Anzahl jüdischer Familien angcsicdelt war, wodurch sich das Bedürfnis nach einer würdigen Versammhmgsstätte für die gemeinsamen Gottesdienste geltend machte. Selbst wenn aber der Zusammenschluß zu einer Gemeinschaft in jener ersten Zeit etwa noch nicht vollzogen war, mußte die Erbauung des Gotteshauses, in dem das religiöse Leben seither einen Mittelpunkt fand, «lie Entwicklung in diese Richtung len* ken. Trotz des Mangels urkundlicher Beweise wird man daher den Beginn einer selbständigen jüdischen Gemeinde mit großer Wahrscheinlichkeit in das 11. Jahrhundert verlegen dürfen. Für einen so frühen Termin spricht besonders die Vermutung, daß die l’rivilegierimg der Wormser Juden offenbar schon in der Zeit Kaiser Heinrichs IV. wahrscheinlich 1090 erfolgte. Dieses Privileg gewährte ihnen nicht bloß Schutz für Leben und Eigentum, Sicherheit gegen Beunruhigungen jeder Art, Freiheit von Lasten, unbeschränkten Verkehr und Warenliandel im ganzen Reich, sondern auch andere bedeutsame Vorrechte: freie Wahl eines eigenen Gerichts, selbständige Gerichtsbarkeit und eigene öcmciiKlcverfasstmg, Damit war das vom mittelalterlichen deutschen Stadtrecht verschiedene jüdische Recht in seiner Eigenart anerkannt mul der Auerkenmmg durch Zulassung jüdischer Sondcrgeriehtsbarkcit Nach- «Iruck verliehen. Derartige wirkungsvolle ״Minderheiten* rechte“ genossen sonst im Mittelalter allein noch die dcutselten Kaufleute auf fremdnationalem Boden, im Kolonisations* gebiete des Ostens, Was ihnen dort au Rechten und Frei* heilen von den slawischen Landesfürsten cingeräumt wurde, war in gleicher Weise den Juden im Wormser Privilegium gewährt. Indem seine Rcchtssatzungeii Im Jahre 1236 durch Friedrieh II. zu Augsburg auf die Gesamtjudensehaft Deutschlands Ausdehnung fanden, gewann jene Privilegierung über Worms hinaus für alle Juden des Reiches die größte Bedeutung. Diesem ersten allgemeinen Juden gesetzt für Deutschland fügte der Kaiser gleichzeitig noch im Hinblick auf einen Vorfall in Ftthla die sog. ״Absolucio1‘ bei, das ist ein Urteil des Reichsfiirstcuratcs, «las auf dem fachmännischen Gutachten einer aus dem ganzen Abcndlaudc zttsaiinncubcrufcncn wissenschaftlichen Kommission beruhte und die Juden von der Anklage des Ritiialmordcs vollkommen frcispricht־’). Denn «׳oder im Alten noch im Neuen Testament, so lautete die Erklärung, finde sicli etwas davon, daß die Juden Menschenbild brauchten. Im Gegenteil sei ihnen im Buche Genesis und im Talmud befohlen, sieh vor jedem Blutgcuuß zu hüten. Daher verbietet der Kaiser jedermann, die Juden mit dieser Beschuldigung anzugreifeu, ein Verbot, dem sich später eine Bulle Papst Imioeenz IV. anschloß. IV. Das Kaiserprivileg bestimmte jedoch die Rechtsverhältnissc der Wormser Juden nur von der Seite ihres obersten Schutzhelm aus. Für die Gestaltung ihres sozialen und wirf* schaftlichen Lebens war die rechtliche Stellung grundlegend, die ihnen das Wormser Stadt recht verlieh. Zur Zeit der Errichtung ihres Gotteshauses und noch Jahrhunderte später genossen sie danach Bürgerrecht c:!). Urkunden des 13. und 11. Jahrhunderts bezeichnen die Juden ausdrücklich als ״Bürger“. Als die Stadt im Jahre 1283 dem Bischof Simon huldigte, ließ sic sich wörtlich versprechen, daß er ״alle Privilegien, Freiheiten und gute Gewohnheiten, die seine lieben Bürger von Worms, beide, Christen und Juden, haben, beob* achten, vermehren und nicht vermindern“ werde. Gleichsam, '■■’) Vgl. Johannes E. Scherer, Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-östcrr. Ländern, Leipzig 1901, S. 75. 3) Vgl. Guido Kisch, Die Rechtsstellung der Wormser Juden im Mittelalter, in der Wormser Festschrift 1934 und Zeitschrift für Geschichte der Juden in Deutschland, 5. Jahrg.. .1931, Heft 3/4. um auch den geringsten Zweifel an der Deutlichkeit und dem Sinn dieser urkundlichen Ausdrucksweise unmöglich zu machen, überliefert der Heidelberger Rechtskodex Pal. Germ. 163 in der mittelalterlichen Sammlung von Wormser Ratsverorduungen einen Artikel 154, «ler die Voraussetzungen und Rechts* formen für die Erteilung des Bürgerrechtes an Juden genau regelt. Es sind im Wesen «lie gleichen, die für christliche Neubürger zur Anwendung kamen. Nur mußte der Einbür* gerung eines Juden seine Eingliederung in «lie jüdische Gemcindc vorausgeben, durch «lie für die Bürgergctneinschaft über die moralische und rechtliche Befähigung und über die finanzielle Leistmigskr.ift des jüdischen Aufuahincwerbers Gewißheit geschaffen werden sollte. Seinem Inhalt nach weist das Bürgerrecht der Juden in Worms mit dem der Christen für Berechtigungen wie Vcrpflichtuiigeu weitgehende Uebcrcinstiiniming auf. Die jüdisehen Burger und ihre Nachkommen besaßen in der Stadt dauerndes Aufenthaltsrecht, sie durften Grundbesitz in allen Stadtteilen erwerben und unter den übrigen Bürgern wohnen. Sogar Nutzungsrechte am Stadtgut scheinen sie ausgeübt zu haben; denn noch am Link■ des 1h. Jahrhunderts durften sic ihr Vieh auf die Bürgerweide treiben. Ihre Handels- und Gcwerbctäfigkeit war Kcchtsbeschräiikuiigcn kaum unter- Worten. Ihre Befugnis, Handel mit jedweder Sache, Geld und Waren, zu treiben, schloß die Befähigung zur Ausübung von I lamlwerkm ein. Wie die christlichen Bürger traf sie auch Steuer• und Wehrpflicht. Bei der Belagerung von Worms im Februar 1201 nahmen sie ״ihre“ Waffen und beteiligten sich trotz des Sabbats an der Verteidigung der Stadt gegen König Otto. Aus all dein ist zu ersehen, daß die Juden in Worms -* und zwar ungefähr bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts — Bürgerrechte genossen und Bürgerpflichten getragen haben, die durch zurücksetzende Einschränkungen noch in keiner Weise beeinträchtigt waren. Das war der Boden, auf dem frühzeitig wirtschaftlicher Wohlstand entstehen, religiöses, geistiges und kulturelles Leben erblühen konnte, wenngleich die Juden in Worms nicht immer von Verfolgung und Unglück verschont blieben. Hier bildete sich ein jüdischer Mittelpunkt in Deutschland, ja für Europa, der geistigen Reichtum in seltener Fülle beherbergt und verbreitet hat. Hier lebte Ra sch I, von hier stammte der Hobe Rabbi Löw, hier haben R. Mei'r von Rothenburg und R. Jair Chajjitn Bacharach die letzte Ruhestätte gefunden, um nur «lie größten Namen zu nennen. Auch in späteren Zeiten ist der Ruhm der alten Gemeinde am Rhein niemals verblichen. Die Geschichte ihres Geisteslebens, das im 17. Jahrhundert noch einmal erblühte, ist in tief erfaßten und farbenprächtigen historischen Oemiiklcn von «lem Klassiker jüdischer Geschichtsforschung David Kaufmann festgehalten worden, dessen Namen bei einer Wormser Gedenkfeier nicht vergessen werden darf, ' 1 * Eino Erlnncrungsschrlft. Zum 900jährigen Bestehen der Synagoge zu Worms ist als Erinnerungsgabe des Vorstandes der Israelitischen Religiousgeincinde Worms ein Sonderheft der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland erschienen. Im Geleitwort weist der Vorstand der Wormser Rcligionsgcmcinde darauf hin. daß die Wormser Synagoge die einzige in Deutschland und wohl auch in Europa ist, die vom haben Mittelalter bis zur Gegenwart ihrer Bestimmung dient. Das Heft, das durch einen Vorspruch von Rabbiner Dr. Leo Bacck über die Bedeutung des Gotteshauses eingelcitct wird, enthält eine von zahlreichen Illustrationen begleitete Beschreibung der Synagoge aus dem Werk von Richard Krauthcimcr über ״Mittelalterliche Synagogen“, einen Aufsatz des Nürnberger Rabbiners Dr. Max Frcudcnthal über die Eigen* art der Wormser Gemeinde, die frühzeitig einen eigenen deutschen Ritus ausbildete; ferner Beiträge von Rabbiner Dr. Dienemann, Dr. Guido Kisch, Rabbiner Dr. Adolf Kober, Prof. Ismar Ellbogen, Obcrbibihthckar Dr. Moritz Stern, Rabbiner Dr. Isaak Holzer, I. Kiefer, Rabbiner Dr. S. Levi, B. Rosenthal und Rabbiner Dr. Paul Lazarus. (Philo-Vcrlag. Berlin.) inneres der Afikw« \ i