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Jüdische Rundschau · 1934-05-10 · Heft 38 (10.5.1934) · page 10

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 38 (10.5.1934)
Date
1934-05-10
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 38, 10. V. 1934 0 י•*״"* 11 I 0! •1 mÄtdik Miik ,0» ו® לו —׳> ji '’“"W © Zur Erlangung der Lizenz als Apotheker ist der Nachweis eines scchssemcstrigen Studiums vor dem Diplom erforderlich, ln Deutschland ist dagegen zur Erlangung der Approbation als Apotheker nur ein viersemestriges Hach• sclmlsludiiim erforderlich, obwohl auch hier schon seit langem eine Erweiterung auf sechs Semester geplant wird. Die englische Regierung verlangt den genauen Na eh weis des sechssemcstrigen Studiums. Auch jahrzehntelange praktische Apothekertätigkeit oder Leitung einer Apotheke außerhalb Palästinas werden keinesfalls anerkannt. Es ergibt sich da* durch der Zustand, daß der Apotheker, der infolge nicht• bestandenen Examens oder aus anderen Gründen sein Studiutn auf sechs Semester ausdehnen mußte, ohne weiteres in den Besitz der Lizenz gelangen kann. Denn der Nachweis irgendwelcher bestimmter Vorlesungen wird nicht verlangt. Dem palästinensischen Apothekenwesen hat als Vorbild das englische gedient. Jeder im Besitz der Lizenz hefimlliciic Apotheker — aber nicht nur dieser allein, w׳ie noch dargclcgt werden wird — hat das Recht, an irgendeinem Platze Palästinas eine Apotheke zu errichten. Irgendwelche Konzessionsbesch rank u ngen gibt es nicht. Amt• lichcrscits wird zurzeit verlangt, daß die Räumlichkeiten der Apotheke ein Ausmaß von mindestens sechzig Quadratmetern umfassen. Von diesen sechzig Quadratmetern müssen mindestens dreißig für den Verkaufsraum, die Offizin, verwandt werden. Die restlichen müssen in zwei weitere Raume geteilt werden, von denen der eine als Laboratorium, der andere als Lager für Drogen und Chemikalien dient. Ueber Installa• tion dieser Räume und Aufbewahrung der Arzneimittel bestehen spezielle Vorschriften. Außer der behördlichen Zustimmung, auf die aber bei Nachweis der Lizenz, und erforderlichen Größe und Einfeiiung der Räumlichkeiten ein Anspruch besteht, ist vor- 11er eine Geschäftskonzession — wie sic für jeden geschäftlichen Betrieb erforderlich ist — seitens der Stadt- Verwaltung oder des Gcmcindeausschusses einznholcn. Diese wird im allgemeinen bei Apotheken ohne weiteres erteilt — nur wird neuerdings von der Stadtverwaltung in Tel-Awiw׳ darauf geachtet, daß Apotheken nicht mehr in allzu nahem Abstande voneinander errichtet werden. Auch wird hier darauf geachtet, daß in Straßenzügen mit ausgesprochenem Wolincharakter, in denen sonst andere Geschäfte nicht bestellen dürfen, dieser durch Apotheken gewahrt bleibt, indem keine Schaufenster ausgebaut werden dürfen. Alle diese Maßnahmen sind aber erst neueren Datums. Es bestehen von früher her zahlreiche Apotheken, die bei weitem keine sechzig Quadratmeter Räumlichkeiten haben. Diese können in ihrer alten Form weitergcfiihrt werden, mir dürfen sie nicht ihren Besitzer wechseln oder verlegt werden. Dann treten auch für sic die neuen Bestimmungen in Kraft. Inhaber einer Apotheke kann jeder Bürger sein, der die palästinensische Staatsangehörigkeit oder die Erlaubnis für Da u c r a u f c n 111 a 11 besitzt. Er muß nur — falls er nicht selber die Lizenz hat — einen Lizenz-Apotheker nnstellen. Als Hilfskraft kann außerdem jeder engagiert werden, der das 10. Lebensjahr überschritten hat, und nach Anmeldung beim ״Department of Health“ von diesem genehmigt wurde. Diese Hilfskräfte dürfen dann bestimmte Arbeiten in der Apotheke und Rezeptur unter Aufsicht des verantwortliehen Apothekers ausführen, aber beispielsweise nicht mit Giften umgehen. Außerdem gibt es neuerdings noch sogenannte diplomiertc Gehilfen, die nach dreijähriger praktischer Tätigkeit in einer Apotheke ein Examen vor einer Regierungskonimissiou ablcgen. Dieses bestellt aus einer schriftlichen, praktischen und 'theoretischen Prüfung und kann ungefähr mit dem Vorexamen des Apothekerpraktikanten in Deutschland verglichen werden, zu dem auch kein Hochschulstudium erforderlich ist. Allerdings wird in Palästina keine besondere Schulvorbildiing von diesem künftigen Gehilfen verlangt. Der Kandidat kann in den vier Sprachen: Englisch, Hebräisch, Arabisch und Französisch — nach eigener Wahl — geprüft werden. Diese Examina, die erst vor zirka vier Jahren cingcführt wurden, haben bisher erst zweimal statt* gefunden. Sic werden bei genügender Teilnelimcrzalil einmal un Jahre im Monat März in Jerusalem abgehaltcn. Dann ist der diplomierte Gehilfe berechtigt, den Lizenz-Apotheker zu bestimmten Stunden während der Mittags- und Abendzeit zu vertreten. Insgesamt vier Tage im Jahre darf er ihn auch ganz vertreten. Ein Teil der Apotheker aus Deutschland, der keine Lizenz erhalten kann, hat sich als Inhaber mit einem Lizenz- Apotheker assoziiert, bzw. einen solchen ungcstcllt. Eine andere Möglichkeit besteht für lim ״lebt. Auch ein Nach* Studium von zwei Semestern an einer Universität kommt ־— abgesehen von den damit verknüpften Schwierigkeiten und Kosten — nicht in Frage, da die sechs Semester vor dem Apothekerdiplom absolviert *ein müssen. Ein besonderes und schwieriges Kapitel nimmt die Preisgestaltung in den Apotheken in Palästina ein. Vqrgcscliricbone Preise oder eine Arzneitaxe existieren nicht. Es herrscht freier Wettbewerb wie in jeder kaufmännischen Braue! 1c. Und dieses System hat durch starke Preisunterhietungen — besonders in den Städten oder Orten, wo mehrere Apotheken bestellen — wenig erfreuliche Resultate gezeitigt. Es ist üblich, auf Spezialitäten (d. h. fertige Präparate) 10 bis 20 auf den Selbstkostenpreis aufzuscblagcn. Bei Rezepten werden erst die Selbstkosten der einzelnen Bestand teile berechnet und daun als Verdienst nur einige Piaster (1 Piaster zurzeit ca. 14 Pfennig) abgeschlagen. 1 );1 durch kommt cs leider nicht selten vor, daß der Patient .erst sein Rezept in mehreren Apotheken ״taxieren“ läßt, um evtl, noch einige Pfennige, denn größer kann ja bei diesen geringen Aufschlägen die Differenz nie sein, zu ersparen. Von einer großen wirtschaftlichen Rentabilität der Apotheken kann also nicht die Rede sein. Es gibt Apotheken* besit/cr, die sich mit einem monatlichen Verdienst von £ 15 umü sogar weniger begnügen müssen. — Dabei fallen als Unkosten Steuern jeglicher Art, Heizung und andere Faktoreu weg. Die Personalunkosten bewegen sich zurzeit für ungelernte Hilfskräfte zwischen £ 2 und 5 und für Ge- Hilfen und diplomierte Apotheker zwischen £ 2 und 15, je nachdem, ob die Apotheke auf dem Lande oder in einer größeren Stadt gelegen ist. In den öffentlichen und Regicrungsanstalten (z. B. Krankenhäusern) stellen sich diese Salze allerdings wesentlich höher. Man kann sagen, daß die drei Faktoren Ladeiimictc, Pcrsonalimkostcn, Wasser- und Stromverbrauch ungefähr 30—50 des Bruttoverdienstes ausmachen. Die Apotheken sind von 7 Uhr früh bis 9 Uhr abends geöffnet — in den Städten teilweise sogar noch länger. Atn Sclmbbnth und nachts sind sic geschlossen. Die Privatwohnung des Lizenzinhabers muß außen am Eingang der Apotheke angegeben sein, so daß er dann im Bedarfsfälle geholt werden kann. In *Orten mit mehreren Apotheken, vornehmlich in den Städten, sind nach Vereinbarung der Apotheker untereinander ein bis zwei Apotheken am Schabbatli geöffnet. Das Aufstcllen einer Schlafgelegenheit für Nacbidienstzvveckc — geschweige denn die Einrichtung eines besonderen Nachtdienstraumcs — sind amtlicbcrscits verboten. Die Kosten für die Errichtung einer Apot h e k c sind relativ niedrig. Sie setzen sich eigentlich nur aus der Apothckencinrichtting zusammen, die schon von ungefähr £ 100 aufwärts zu haben ist. Das Warenlager kann man von den Großhandlungen meist, auf Kredit erhalten. Seine Zusammensetzung ist natürlich sehr vielseitig, da einerscits zwei Arzneibücher vorgcsclirieben und andererseits Amte aus fast der ganzen Welt vertreten sind. Zusammenfassend kann daher gesagt werden, daß für den Apotheker aus Deutschland, der auf Grund seiner s e c 11 s s e m e s t r 1 g e 11 Vorbildung Anspruch auf die Lizenz hat, zurzeit noch einige Möglichkeiten bestehen, bei beschcidcncn Ansprüchen in seinem Berufe tätig zu sein. Besonders jetzt, wo zahlreiche neue Siedlungen entstehen, kann er vielleicht bei kombinierter Tätigkeit als Apotheker und als Siedler noch sein Auskommen finden. Viel schwieriger liegt das Problem für den, der nicht in den Besitz der Liz'enz gelangen kann — er hat höchstens Aussichten, in Form der Assoziation in seinem Berufe tätig zu sein, waa infolge des an sich schon nicht so großen Verdienstes nur wenig rentabel sein dürfte, . Von Apotheker Arno Jacobowitz, Tel-Awiw. Eine historische Reminiszenz Als König Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1813 das Volk zu den Waffen rief, hatte er gewissen Lohn denjenigen verheißen, die sich ans/eichnen. Den Freiwilligen war die Anstellung im Staatsdienst versprochen worden. Die Juden waren davon nicht ausgenommen worden. Dem Vater eines Freiwilligen, der 15jährig in das Leibhusaren-Regiment ein- , getreten war, und den Krieg gegen Frankreich' mitgemacht hatte, dem Bankier Jacob l.evy in Berlin, hatte noch von Wien aus der Staatskanzlcr in einem Schreiben vom 24.5,1815 ausdrücklich bestätigt, daß die königliche Zusicherung keinen Unterschied des Glaubensbekenntnisses kenne und auch jeder jüdische Freiwillige, insofern er sonst dazu qualifiziert sei, Anspruch auf Anstellung im Staatsdienst habe. Der Krieg war zu Ende. Sehr viele von denen, die hinausgezogen waren, deckte der kühle Rasen. Die lieberlebenden waren heimgekefirt. Unter ihnen auch die jüdischen Freiwilligen. Mancher von ihnen mit dem Eisernen Kreuz aut der Brust, als Anerkennung besonderer Tapferkeit. Wie sie draußen alle gemeinsam gekämpft hatten, so erwarteten sic auch jetzt, gleich ihren Waffengefährten, die Einlösung des königlichen Wortes. Auch sie bewarben sich um An- Stellung im Staatsdienst. Was geschah? Das Staatsministerium nahm zu der Frage Stellung und die verschiedenen Ressorts legten schriftlich ihren Standpunkt fest. Der Finanzminister von Bi'ilow votierte zuerst (16.Dezember 1815). Er meinte: Nach dein Edikt vom 11. März 1812 sei die Zulassung der Juden zu den Staatsämtern noch der Zukunft Vorbehalten. Demzufolge hätten sie darauf keinen Anspruch. Auch die Frontkämpfer im allgemeinen nicht, denn die Bestimmung des Edikts von 1812 sei durch die König!, Verheißungen nicht aufgehoben. Nur für diejenigen, welche sich besonders ausgezeichnet, die ״zum Anerkenntnis besonderer Verdienste das Eiserne Kreuz erhalten haben, wollte er eine Ausnahme machen und dem König ihre Beförderung in ein ihren Kenntnissen angemessenes öffentliebes Amt“ in Vorschlag bringen. ״Denn von den, mit diesem Ehrenzeichen belohnten Freiwilligen jüdischer Religion“ — so meinte er — ״läßt sich annehmen, daß sie in Absicht ihrer Sittlichkeit höher stehen als gewöhnlich und darum weniger Nachtheil von einer Anstellung derselben befürchten. 2 üqt £fcs3£itQifis!a£G Auch scheint die Konsequenz zu erheischen, daß der, welcher einer so bedeutungsvollen Auszeichnung, wie die Verleihung des Eisernen Kreuzes ist, würdig erachtet wurde, vom Staatsdienst nicht ausgeschlossen bleibe, wenn er die darin er* forderlichen Kenntnisse und Fälligkeiten besitzt." Der Justizmiiiister von Kirchciscn sprach sich mit aller Entschiedenheit auch nur gegen ein solches Entgegenkommen aus. ״Ich bin“ so erklärte er nachdrücklich, ״beim Vortrage des Naturalisations-Edikts gegenwärtig gewesen und habe die bestimmte Abneigung Seiner Majestät des Königs, die Juden in den Staatsdienst aufziinehmcn, waiirgcnomnien. Die sehr triftigen Ursachen dazu werden durch die Erhaltung des Eisernen Kreuzes im Mindesten nicht überwogen. Anderer Gründe gar nicht zu erwähnen, ist die Vermutung weniger Moralität durch temporcllc Tapferkeit nicht entkräftet." Für den Fall, daß der Vorschlag Biilows dennoch angenommen werden sollte, erhob der Justizminister iür sein Departement ausdrücklichen Widerspruch. Der Minister des Innern von Schuckmann schloß sich dem ablehnenden Standpunkt des Justizministers an. ״Nur dem qualifizierten Freiwilligen ist vorzügliche Berück* sichtigung der Beförderung in den Staatsdienst zugcsichert. die Juden sind aber nach dem Gesetze zum Staatsdienst nicht qualifiziert.“ Auch für eine Ausnahme der mit dem Eisernen Kreuze Dekorierten erklärte er nicht stimmen zu können, ״Denn der Mut, den dieser Orden bezeichnet“, meinte er, ״ist nicht die einzige Tugend, die zum Staatsdienst nötig ist mul haben wir nur erst Ausnahmen, 80 ist es dem savoir faire des Volkes zuzutrauen, daß sie in weniger Zeit zur Regel werden.“ Der Polizciministcr Fürst von Wittgenstein endlieh sprach sich gegen die Anstellung von Juden in seinem Ressort kurz, und bündig mit der Begründung aus, daß die Annahme von Juden zum Polizeidienst, ״besonders die Mcimmg der niedrigen Volksklasse ganz gegen sich haben würde.“ Die negativen Voten setzten sich durch. Das Staatsministerium kam zu dem Ergebnis: Die jüdischen Frontkämnfer, auch diejenigen, die das Eiserne Kreuz erhalten haben, bleiben vom Staatsdienst ausgeschlossen, und 80 wurden sämtliche Anstcllungsgcsuche äbgelchnt. ( Dr. I8m«r Freund. Freiheit und *,Freiheit״ ' Eriebnlfie mit neuen Einwanderern 1. Ein Mann kommt zu uns mit dem Ersuchen lilm t, . der Beschattung gewisser Dokumente, die ’ für , Leben im Lande imerläßlicli sind, zu helfen. Die mchlr1"־ liehe Beschaffung dieser Papiere, die er sich in Europa half besorgen müssen, macht uns große Schwierigkeiten, mn| fragen ihn: ״Wie konnten Sie nur ohne diese unentbehrlich«! Papiere hierbei kommen?" ״Ach, ich dachte, Frei Nr«! 2 ein freies Land, in (lern man nicht viel nach solchen formell, Dingen fragt." ״Und wie stellen Sie sieb die AufrcclitcrhalmJ, der Ordnung in einem Lande vor, in dem der einzelne Ordnung in seinen Angelegenheiten zu halten braucht? Eine Frau erkundigt sich wegen der Aussichten auf i!!״,. Arbeitsgebiet. Sie spricht von Steilungen, die sie im Ausland, bekleidet bat. ״Zeigen Sie doch einmal Ihre Z c u g im s,, •; Ehrliches. Erstaunen geht über das Gesicht der Frau: nisse? Die habe ich irgendwo in meinem Lift verstaut d’ ,< bin gar nicht auf den Gedanken gekommen, daß nun » '1 Erez Israel so etwas braucht.“ ״Warum glauben Sic denn, 4,5 '» man gerade liier nicht nötig hat, sich über die Kenntnisse < eines ■Menschen zu inlormiercn?“ ״Ach, hier kommt es dxh ׳! weniger auf Faclikcimtnissc als auf den menschlichen Wirt •! an, und der geht ohnehin nicht aus Zeugnissen hervor« 1 ״Es fragt sich, was man unter menschlichem Wert versteht 1 Gehört hierzu nicht auch der Wille, das Arbeitsgebiet, d# ' I man sieb erwählt lut, ganz zu durchdringen lind so aus«. > füllen, daß man 'vollkommene Leistungen hinstellt? Es «. | niigt nicht, daß man sieb nach dem Aufbau des Land« iS sclmt — man muß auch durch gute Arbeit als Köchin, j'# tf Tischler, als Gelehrter, in welchem Beruf immer es sei, « ‘ diesem Aufbau mifarbeiten.“ * Beim Besuch einer Familie, die in Europa ein hübsch« Heim hatte und deren Kinder immer besonders gut gepflegt waren, finden wir eine wenig aufgeräumte Stu be einen Eßtisch, auf den man die Lebensmittel lässig im Ein' tviekclpapicr liingcworfcn hat, und Kinder, die über den Unterkleidern nur ihre ältesten Schürzen tragen. ״Warum machen Sie cs sieh und den Kindern nicht ein bißchen ec• mütlichcr?“ ״Man möchte doch hier nicht den ganzen Tag in der gewöhnlichen Arbeit stecken, sondern etwas freier sem, als man früher war,“ ״IJml wofür wollen Sie die Freiheit, die Sic durch den Verzicht auf ein gepflegtes Heim gewinnen, verwenden?“ Hierauf erfolgt eine sehr vage und ungenügende Antwort, die uns durchaus nicht davon überzeugt, daß diese Frau höhere Pflichten zu erfüllen hat als die, dem Lande zuliebe Haus und Kinder äußerlich und innerlich so rein wie möglich zu halten. * Die Reihe der Erfahrungen mit Menschen, die sich bei ihrem Eintritt in das Land falsche Vorstellungen über das Freisein von Verpflichtungen machen, an die sie sich sonst immer und überall auf der Welt ge• bunden fühlten, ließe sich beliebig verlängern. Statt aber bei ihnen zu verweilen, sei hier eine zweite Gruppe von Erfahrungeu erzählt. Diese beziehen sich auf Menschen, die für den Aufbau der neuen jüdischen Volksgemeinschaft ln Erez Israel frei wurden, die aber nun einen durchaus falschen Gebrauch von dieser Freiheit machen. 11. Eine neu ciitgcw,änderte Mutter und Tochter haben sich wiederholt wegen ihres Berufes mit uns beraten. Statt aber einen unserer Vorschläge an zun eh men, teilen sie uns nach einiger Zeit mit, daß sie eine Wohnung in Tel-Awiw gemietet haben und die einzelnen Zimmer an Untermieter ab/ugeben gedenken: ״Eine uns bekannte Familie bestreitet auf diese Weise ihren gesamten Lebensunterhalt.“ Es wundert um, diesen Plan von Frauen zu hören, die stets in sehr ktilti• vierten, überzeugt •zionistischen Kreisen gelebt haben. ״Finden Sie nicht, daß diese Praxis, von den Bewohnern des Landes und besonders von den neuen, wirtschaftlich nach ganz wngc• sicherten Einwanderern gewaltsam in die Höhe geschraubte Mieten zu nehmen, etwas bedenklich ist?“ ״Wir tun es wirklich mit einigen Bedenken, aber wir scheu, dal) viele Hiesige das gleiche tun — weshalb sollen dann gerade wir Neuen größere Skrupel haben? Ueberall auf der Welt richtet sieb der Preis nach Angebot und Nachfrage, also muß man wohl auch hier die Konjunktur ausnutzen." Das van uns geäußerte Bedenken, daß der Sinn des Lebens in Erez Israel doch wohl auf anderen als auf den Gesetzen der Konjunktur beruhe, wird von den Besucherinnen theoretisch anerkannt, praktisch aber bleibt cs wirkungslos. * Ein junger Mann — Sohn einer orthodoxen Familie — beginnt schon auf dem Schiff, ostentativ unrituell zu leben, Ueber den Grund seines Bruches mit der Tradition befragt, sagt er: ״leb habe schon viel zu lange den Zwang ertragen, in den ich durch die Orthodoxie meiner Familie hineingeboren bin.!11 Palästina will ich ganz, frei sein, und dazu gehört, daß ich auch mit dieser Bindung so schnell wie möglich aufräume,“ * Ein junges Ehepaar, das im Auslande durch schwere Erfahrungen hindurchgcgangcn ist, hier aber das Glück hatte, gleich nach der Ankunft eine auskömmliche Existenz n1 finden, geht jeden Abend nach der Arbeit zum Jazz in ein Caf^. Eine schon jahrelang im Lande befindliche Frau unter• nimmt cs einmal, mit ihnen darüber zu sprechen. ״Sie sind beide neu hier, Sie kennen noch nicht das Land und seine Einrichtungen, Sie haben noch sehr viel zu tun, bis Sie u!e Sprache des Landes erlernt haben werden. Gibt cs den״ keine andere Abcndbcschäftigting fiir Sic als Jazz?“ •1e machen Gesiebter wie gescholtene Kinder: ״Aber wir Haben es doch lange Zeit so schwer gehabt, und wir wollen nun unsere Freiheit genießen. Ueberall auf der Welt tanzt man Jazz — warum nicht hier?“• * Nein, so geht es nicht. Bei der unaufgeräumten Stube, der Mictcnkonjimktur, dem abendlichen Jazz fangt es an •־־ und wo hört es auf? Es ist richtig, daß wir auf Erez Isra« als auf das Land unserer Freiheit schaue», a״cr nicht einer Freiheit, die uns mühelos in den Schoß 'יז״ג sondern die wir uns In harter Arbeit langsam erringe״ müssen. Der Sinn unseres Freilicitszicles kann nicht •«!"• Befreiung von bisher stets respektierten Bindungen an v°r־ Schriften, von getreuer Erfüllung der kleinen Pflichten 0« Alltags, von Rücksicht auf den Nebenmenschen, unser' Freiheit kann auch nicht darin bestehen, daß wir fr« werden, una In wirtschaftlichen Dingen, In Religionsfrag« und ln der Gestaltung unserer Erlioiungszcit auf der un des geringsten Widerstandes zu bewegen. Freiheit *״ den Einzelnen ist auf die Dauer iinmögi•'1; *olange nicht die Freiheit der Volksgemt•״ schalt, der er angehört, erkämpft ist. Helene Hanna Thon, Jerusalem. V * ׳

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