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Jüdische Rundschau · 1934-03-28 · Heft 25-26 (28.3.1934) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 25-26 (28.3.1934)
Date
1934-03-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 jüdische Rundschau Können Mischehen geschieden ■werden? Dit' IT.1׳|:e, uh Mist׳hrl 1 <n /wisrlicii Allein und Niehlfirlcia auf Gimid einer Anfechtungsklage tür 11! c 111 i ן; erklart worden können, ist meinfach erörtert worden. Neuer* diiigs ist nun die Frage aufg (׳taucht, ob Mischehen, die nicht im'lir angcfochten werden können, iltirdi Sclu'idii 11(׳1;1 ׳■ trennt werden können, Es kamen liier die Vorschriften über die «schuldhafte Zerrüttung einer Ehe in Betracht (§ 15(>S des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Kernfrage eines solchen Scheidungsprozesses wurde hinten: I Int die Kenntnis von der r.'issi'iimaßigcn Verschieden!! eit der beiden Ehepartner in «chuklhaflcr Weise eine objehlive Zerrüttung der I; 11c herbeigeführt? Bejaht mau in hcstiiniuU'11 l'.iu/ciLdlou diese finge, so wiire eine Schcidimgsinögliehkeit tatsächlich vorhanden. In der ״Deutschen Justiz." vom 21. Mär/. 1934 hält Ober- Staatsanwalt l)r. Krug vom Preußischen Justizministerium die Möglichkeit einer Scheidung von Mischehen grunds ä t 11 i c h f ü r g e g e b c!1. Er erklärt; ,,Wahl ״tlH-inlii h Mild in de!1 (tu׳( .( eil!,';dien, in drneu durch die l'i l.riinlni•, der K.ism-hIcIiie 1 im! nliji'ksivc ZrmiUimg der 1• hc ei!rf;H1T((׳n bl, durrh SctK'iitiing weidi'H kunmur. kt Hin 11 die olijcklive /1T111M»ng der Klu' noch k. in Scheidung - giumt, m) wmi drall last 10:;1än1ai‘üg liir diese '/enufiiing rane Mibjrkiive Sr'lmtd Inidcr )׳;hogiillon darrt! die Auswirkung ihrer' Kikriinlnis der Kas-nilrage fe.l •Uelllmr sein und deshalb, dur;U1l hrgtiimhu, eine Scheidung •HMiglirltkril vorlicgeu. Mit rlifsem Wege Munle zugleich die Finge ucr Ailßibung von Mischehen auf das lal sai'lilu Ire C.eöicl vci’.igi'il wilden, wotiiu «ii! gohdrl. Hem Sl.ia'siiilcn , a■ alter |;cni1׳.:l es, wenn, nligcsidii-ii vnu der Vertan-!lang in 1111־ M! ihcluav tu den teilleu eine Auflösung der Mt ili« fhen ei lulgl, in tleiu'i» (las!.״״•hehr ßcwulj I sein der l'.heiiailner ui lebendig gi windcii ist, (lab sie den Weg in ihr Volkslum mit l'irlolg zur inkzuf inden hüllen können,‘‘ Die rragi•, ob in einem solche« Falle beiderseit i;; e s Verschulden atmmchmen ist, ist deshalb von ganz, besonderer Bedeutung;, weil für diesen Fall der geschiedene I liein,11111׳ der Frau!seinen Unterhalt zahlen muß. Besonders schwielig werden diese Frageii, falls Kinder vorhanden sind, weil die Verteilung der Kinder fiir die Zeit nach der Flic- Scheidung ja auch von der!־'rage des Verschuldens der liiicgatten abhängig ist. «I In der ״Deutschen Justiz." vom 23, März ist ferner eine Entscheidung des K a m 111 c r g c r i c 11 t s vom 8. Februar veröffentlich), die sich mit der Frage der Anfechtung einer M i s c 11 e 11 e beschäftigt, und zwar unter der Voraussctzimg, daß die Bedeutung der kassenfrage bereits im Jahre 192(1 erkannt worden ist. Die Klage des arischen Fheniaimes auf Anfechtung der Flu׳, der die Flic im Jahre 1018 geschlossen halte, wurde »!»gewiesen. Ucr Kläger gab au, daß ihm .schon seit!021 oder 1025 die Wesensvcrschirdenheit gegenüber der Beklagten immer mehr zum Bewußtsein gekommen sei. Das Kammer״ ericht sagt dazu, daß der Kläger spätestens. im Jahre 1020, .als er sieh von der Beklagten trennte, sich über das Wesen der Kassenfrage klar war. Aus diesem Grumte ist die Anfeehtungsfrist im Jahre 1033 längst ahgelaufen gewesen. Hierzu sagt die ״I Knitsche Justiz" u. •־»., daß diese Fnt- Scheidung das Keehtsgefiihl nicht befriedigen könne, Fs könne kein Zweifel darüber bestehen, daß eine vor dem Jahre 1033 erhobene Anfechtungsklage ohne Ei folg geblieben wäre, so drll alle diejenigen, die bereits vor 1013 durch ihre Beschiifligung mit kasscnfnigeu zur Aufgabe einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Angehörigen einer fremden Rasse sieh gezwungen gefühlt bähen, nach dieser Hiitschcitluiig^ zur׳ Fortsetzung der f'lie verpflichtet sr׳cn, während all die, die erst im Jahre 10)3 diesen Standpunkt gewonnen hatten, ihre früheren Felder korrigieren konnten. Auch sei rein rechtlich davon nus/iigchcn, daß der Beginn der Anfcelifimgsfi ist auf den Zeitpunkt verlegt werden müsse, zu dem der Irrtum von der Rechtssprechung anerkannt werde; das aber sei das Frühjahr 1933. Rcligions - Gespräche Diu Aiiseiiiiimlersetzmigeii Uber diu Kruge einer Neu• g e 811 n 1111 n g d e r g t ״ u h e 11 » m ti ß i g c n Grundlage ist in der k'l/len Zeit in verschiedenen Tilgungen fortgesetzt worden. So fand vor kurzem in Berlin ein Vortrag von > D'iitcr, dem durch seine Romane ״Die Sünde wider das Blut" und ״Die Sünde wider den Geist“ bekannt gewordenen Schriftsteller statt, dor eine Gruppe unter dein ]Samen ״J) c u t ,1 c 11 o Volk 6 k i r c 11 c“ gegründet hut. Dr. Dmtcr wiederholt hei dieser Gelegenheit nach dem Bericht 1 1'1 Zeitung“ vom 2;!, Mürz seine alte These, daß, Christus 111« Galilüur Arier gewesei־» sei und die kehre C hrlsli für die arischen Völker nicht etwas obsohit Neues, Bondern eine neue OlTcnhiirung der alten arischen Liehtbringcrlchrc!)eileute. ]׳,in Volk höheror Rasse werde die 1 leilslehre tiefer erlassen als die anderen, denn da» Seelisch- Geistige, die Religion, korrespondiere mit «lern Körperlich- Stattlichen^ eines Volkes: seiner Russe, Man könne den arischen Kern der Lehre Christi besonders unter Berufung auT dns Johanues-Kvnngelium aus dem neuen 'Fest»mente hc1׳a11Bnel1lilen. Christus ersclieine dann nicht nls der Krfüllet*, sondern als der Zerstörer der jüdischen Religion. Auch . diu A 1T1 e i t 6 g « nt 0 1 n « c 1111 1 t der <1 e u t - acheit C. Iju 111» e 11 « I! c w 0 g u n g trat in Berlin mit einer Reihe von Vortriigen in der Lossiug-I loch schule hervor, diu r a!־ II c v e 1111 o w gehalten wurden. Im Gegensatz zu Dinier, der auf dem 'Boden des Christentums steht, vortritt Graf Reventlow cino nchristliehe Haltung in Form eines deutschen 'Glaubens. Auch. er Betont, daß die Rnssceigenschuften eines Volkes dia können seien, in denen und gentüß denen sich seine Religiimsiiuflnssuiig und dns Wesen seiner Religiosität üußern und bettit igen könne. Die Rnsseeigen- »clmften «eien goltgegehen; das bedeute nicht, daß man Rassenvci'gottiuig und damit ■Seihstvergotlang treiben dürfe, denn das «ei letztlich materialistisch; dns lebhafte Gefühl der eigenen Rasse dürfe überhaupt nicht eine Geringschätzung anderer ]lassen einsohließen . . . Der christliche Gott sei nur eine Verlängerung des alliestnmcnt arischen. Lino andere Gruppe, die ״Christliche Kampfschar“, war in einem Vorträge von v. d. Ropp vortreten. Auch er sieht nach dem Bericht der ״Frankfurtei• Zeitung" vom 25. März, die ganze Tragweite des Rassen- Problems für das Christentum, bleibt aber Christ, Man müsse durch den wahren Christus wieder zu einem neuen GoUvweintsein gelangen, das nicht im Blute stecken bleibe, sondern zur Erziehung eines neuen deutschen Menschen führe, die ihn wieder hernunbringe uns Materialismus und Eigensucht, dem philosophischen Grübeln, der Engigkeit der Klnsscnbogriffe und der Bildungsstilncle. ן; ן Dr. Sfßfilter Z(d}cutnxdj, 1; {!{ llurfürfieiibomitilÖG / :3 1 170$ v | j| Sjzcjialifiif: ttLUrien• tu SDuiRutttf|§t>erfUiß. l ן , stulnaicfic tt'cbtnnunsf 1t V Nr, 25/26, 28. III.!934 Nr ף"« n r^i .Jk V . "י ויי ך # ». jJ tu V״,®/ fc 4 Bei der Durebführtiii(» des Oesct/es über den Widerftd von Fiiilnirgerungeii vom II. Juli lü'i'i sind eine Reihe von Reehlsfia״cu «ufgetnueht, die fiir die Beurteilung zahlreicher Fälle von griiiidsät/liehcr Bedeutung *lud. Ziiiuichst entsteht jinmef wieder die Frage, oh eine U ii e k 11:111 in e d e r A u s h ü r g e r u n \\ s v c r f ü g u n g iiiöglieh ist, tvnni der nach erfolgter Ausbürgerung Staatenlos Gewordene noch nachträglich in die I ngc kommt, solche Gründe .׳inzuführen, hei deren rechtzeitig er Geltendmachntijj der Widerruf der Finhürgeiiing vielleicht nicht ertolgt wäre. Hierzu gehört vor allem der Nachweis der Teilnähme an F 1׳ o 111 k ä m p f e 11 auf deutscher Seite im Weltkrieg. Kann tatsächlich hier ein strikter Nachweis, der im Laufe des Verfahrens ohne Verschulden nicht geführt werden konnte, noch nachträglich erbracht werden, so stehen nach (")HnitFich-reclitlichcn Grundsätzen einer Rücknahme <!fr Verfügung Bedenken nicht entgegen, Fs gilt der Grundsatz, daß ein Verw.altungs.akt wie dieser mich dann nachträglich geändert werden kann, wenn kein formelles Kechtsinittcl vorhanden ist. Dabei wird gleichzeitig die Frage akut, oh der Re-!!׳offene in der Zwischenzeit, zwischen Widerruf der Einbiirgerung und dem Widerruf des Widerrufs, als staatenlos anziischi'n ist und oh eine spätere Rlicknahmcvcrfügung <־\ nunc oder cv timc-Wirkmu! hat, Man w ird wohl in der Ännnlinte nicht Ichl'H'licii, daß eine ex tiiiic-Wirknng bestellt, von praklisehcr Bedeiiliing deshalb, weil dann also die alte F. 111 b ü r g e r u n g wieder mtflcht und nicht eine Neu- Fiiibtirgcruiifi er forderlich wäre, Besondere Scl1wicrl״l<eitcn entstehen oft dadurch, daß der Nachweis der F r o n 11 ä t i g k c i t auf deutsche Seite im Weltkrieg dann scliwcr zu führen ist, wenn es stell um ehemalige Angehörige üslmcichUdi-üngnrischcr Truppen handelt, die auf deutscher Seite im Weltkrieg mitgel<K־htcn haben. Sind doch Archiviimterialien nur selten vorliandcn, Nach dem Woitlaut der D111׳cl1fi1h11׳mgsverord11üttg muß man annchmen, daß die Führung dieses Beweises dem angeblichen Frontkämpfer selbst obliegt, dieser kann es also seinerseits nicht der Behörde überlassen, erst Nachforschungen an/ttsfellen. Daß die Behörde das Ergebnis dieser ErmiBhingen ihrerseits nachprüfen wird, liegt in ihrem Aufgabenkreis. Aut peinlichst genaue Angabe der einzelnen Kämpf«, an denen der Eingebürgerte teilgcnornmcn hat, muß in diesem Zusammenhang als selbstverständliche Pflicht hingewiesen werden. Im Rahmen der Durchführung des Gesetzes sim| •׳ auch noch andere Fra.rcu anfgetaueht, die Anlaß ’ z״ tT' kurzen öffentlich-rechtlichen Erörterung geben; <:it, tv״i-äfr Ein seit langem in Berlin ansässiger Kaufmann , reiehischcr Staa!-augehörigkeit heiratete eine preuß*. V’ ' Staatsangehörige, die durch die Fhesclilieltiim״;!,. ן!) ׳ ‘ reicherin wurde; aus der Fhe sind mehrere Kinder hc״'".' : gegangen. Der Kaufmann starb vor DIS. Die 1’'ן.,,ןץW und die Kinder wurden nach dem 1). November 1018 biirgrrt. Wie steht es mit׳ der Anwendung des At1shtiu,,.״)״‘:<' gesetzes? Eine Ausbürgerung der Ehefrau durfte nicht''י : l־Ta״c kommen. Zwar macht § l des A1mhüruerun)׳s״csc,ls nur einen Unterschied zwischen crwimsclitcir’und ’,nklit ״׳ wünschten F.iiilmrgerm.gcn“, macht jedoch keine "rc 11׳ciuuiiig lüiisiehtlicli der Gründe, die seinerzeit zu der'| i bürgerung führten. I)al>ei ist hier zu beachten: ,r:' Die Mutter, die Luher Preußin war, uml später du-■ ’ Einbürgerung wieder Preußin wurde, hatte nach §!0 Staats,׳mgcliörigkeitsgesetzcs aber in dem Augenblick G״ i Anspruch auf Finbürgerung gemäß § Kl (|rS Staat' hörigkeitsgesetzes, ״aclidcin sic Witwe geworden war V״ sic doch zur Zeit ihrer EhesehlieBtmg eine Dctitwlic ,, 1 wesen und die sonstigen Voraussetzungen der Utibegh' heit lagen vor. Man wird aber eine solche Finhiu,,Cp.n,‘ nicht nls ״tinmvi'msclit*‘ nuselien können, die auf Ufunde״,‘ Anspruchs geschah, '* ״' Wie stellt es aber mit den Kindern der Witwe, einen richtigen Einbürgcriiiigsniispnich hatte? — Die |<ir.C> seihst waren durch Gehurt österreicliiselic Staatsangchö,^' . Sic erlangten nach dem Tode ihres Vaters nicht, wie )> Mutter, die früher Preußin gewesen war, einen Einhi’irgem׳•’s' anspruch. Anders als /, B. im fr,״/111־■äisclicii Recht fy״״, minderjährig־)׳ Kinder in einem solchen Falle nicht % Staatsangehörigkeit der Mutter. Sie bähen keinen D. iHirgmiiigsnnspruch auf Grund des tj!0 des stjatsanu' hörigkeitsgesetzes. Wurden sic trotzdem' eingebürgert,!0 «V das eine reine Erincssenseiitscheidung der inaßgehciulcn Echörden. Dennoch wird in an in der Praxis den Standpunkt vertreten können, daß Kinder, deren Mutter als ך4י><( einen Einbiirgcrungs,anspruch hatte, eine besonders wohlwollende Behandlung bei der Prüfung ihrer Akten verdienen Gerade solche ״gemischt" liegenden Fälle — mit kleinen Varianten — sind in der Praxis recht häufig vorgekommtn. kp. '1 D riifs' . י: ־ «ehe r n t . ' / 11 i U ' , g.hcn Beruf' ’!,;!dun . •1 1l,1n;g uhr ir: <- ri a׳In l perso י׳ '1 mit hau v gebr.a• h , 1 יווג ״)•me i, iiimlh ■c der i; Berlin! de Sa 1 Ihrem Kau fl •’׳ Stiuli׳ יו׳!i״ti. teile ,. uberr: Die Aktion der NS.-׳ Ha1}o Die!.iigenabwehr-ZentrnlstclIc der NSDAP, gibt lt, ״Völk. Beobachter“ vom 24, 3. bekannt: ״Ausländischen Pressemeldungen zufolge sollte ln der Zeit vom 23. März bis 7. April in Deutschland ein Boykott gegen die jüdischen O e a c h ä f t c proklamiert und durdigdührt werden. Hierzu wird fcstgestellt, daß diese Meldung von dem jüdischen Aktions-Komitee, dessen Zentrale in der Hand iles Juden Untcrmcyer in New York liegt, verbreitet wird. Sie entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Wahr ist, daß von der NS.-Hugo!Nationalsozialistische Hnndcls- und Gcwerbeorgaiiisntion) I11 der Zeit vom 23. März. Ins 7. April eine Schulung?,iktion durchgeführt werden?011, um auch den Mittelstand 111 der vom Führer angekimdigten 11־ iihlingssclilacht gegen die Arbeitslosigkeit erfolgreich einsetzen zu können. Jede antijtidiRche Boykottprop a g a n d a ist von den v e r a 111 \v o r 11 i c 11 c n E f i h ־ rern dieser Aktion In Wort lind Schrift au*• d r ü c k 1 i c h untersagt worden. Welche Absicht das jüdische Aktions-Komitee verfolgt, geht daraus hervor, daß jetzt von diesem Komitee anläßlich des Zusniniuentrefens der Zionistischen Wcltorgaitisatlon in Jerusalem ungeheure Anstrengungen £c" macht werden, um die bisher aus diesen Kreisen gegen einen Boykott deutscher Ware g e I Und gemachten Bedenken zu zerstreuen. 1יי!ל internationale Boykott-Komitee glaubt nämlich bei einem zentralen Boykottangriff des Wcitjudcivturns die deutsche Wirt- *eliaft empfindlich schädigen zu können und hofft, auf diese Weise einen politischen Druck auf Deutschland auszuüben. Dieselben Zwecke, die der Jude Untcrincycr durch die Hovkoftpnipagaitcfa zu erreichen versucht, erstrebt der Rußland geborene und sich jetzt in Amerika betätigende jüdisolie Politiker Dickstein mit der lügenhaften Behauptung! dali von deutscher Seite eine ungeheure nationalsozialistische Propaganda mit staatsfeindlichen Zielen in den Vereinigten Staaten betrieben würde. Die Hctzjuden Untcrincycr und Dickstein sollten sieb bei ihrer Tätigkeit, überlegen, ob nicht gerade sic am Ende die Ursache dafür liefern, daß in der Welt die Erkenntnis über das völkervcrlietzcnde Treiben des Judentums allenthalben wächst. Sie werden unisoust versuchen, die fretmdschaflliehen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika «dt Lügen zu vergiften. Ebenso wie alle objektiven nuslHmdischen Besucher ln Deutschland die ehrliche Ucberzeugung gewonnen hab?n, wird auch die amerikanische Octfcutllchkcit erkennen, d«ß dns junge Deutschland nichts anderes als Frieden uhd Arbeit will, daß die Juden ln Deutschland ihrer privaten und wirtschaftlichen Betätigung i m R a 11 men der Gesetze frei u n d ungehindert nach ge hes\ und daß die Nutznießer einer neuen Greuelbeize einzig und allein die Exponenten des internationalen Judentums sein würden," Ctegcn Sondcrbehandlung der Juden in der Wirtschaft Bei der Ciriiiidung eines Gauwirtscliaflsrats für den ייייס Köln• Aachen hielt Gauvirtschaftsheratcr Df. Schmidt K■ ״Erankf. Zeitung“ vom 24. 3. eine Rede, in der er u. a. ■sagte, es könne auch nicht genug darauf hingewiesen werden, daß die grundsätzliche Einstellung des Nationalsozialismus eine Son d c r be 11 n n d I u n g der Juden in der Wirtscliaft unter Abweichung von der eigene!’ richtigen Grundtendenz nicht kenne. Man stehe fiicr kompromißlos zu den 11 ationalsoziall ־tischen Grundsätzen■ Eine Judenfrage werde es fiir das deutsche Volk erst dann nicht mehr geben, wenn auch die letzten anständigen Volksgenossen für die nationalsozialistische Idee gewonnen seien. Fehlentscheidungen beim Bcrutsbcamtcngesctz korrigierbar Das vor kurzem vom Kabinett an׳!cuommcne Ge• setz zur Acndcmng des Gesetzes zur wiedcrherdcl'm״ den Bcrufsbeanitentuins enthält die Bestimmung, daß die Frist, bis zu der Verfügungen auf Grund der §§ 5 und 6 des fit• setzes zur Wiederherstellung des Bcrufsbcninti'iitimis erlassen werden können, vom 3t. März 19'lt bis zum 30. September d. J. verlängert wird. Dadurch ist u. a. die Möglichkeit gegeben worden, daß Fehlentscheidungen bei Verfügung«: auf Grund der 2 bis 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsheamtcntmns, also der [,aragr.iplien, über Parte• buchheamte, über politische Uit/uverliU׳■igkeit und des Aria- Paragraphen korrigiert werden können. Nach dem *tlgo mein gültigen Beamtenrecht war es zweifelhaft, ob c«c Verfügung nachträglich einfach zurückgenonimen werden könne. Dns erlassene Gesetz bestimmt deshalb, daß mit Rechts• Wirksamkeit Verfügungen auf Grund der 2 bis 4 zurück• genommen werden können, wenn die zuständige Stelle ife Verfügung für unrichtig erklärt. Diese Anordnung ist mit rückwirkender Kraft vom Tage des Inkrafttretens des Ge• setzes zur Wiederherstellung des Berufsheaintcntuins ans• gestattet worden, und zwar deshalb, weil in zahlreichen Fällen eine Zurücknahme von Verfügungen auf Grund der SS 1 bis 4 bereits erfolgt war. kg'• | die Oberkommissar HacDonald besucht Polen und die Tschechoslowakei! Ci c n f, 26. März. (J. T. A.) Vor den für die zweite Hälfte |; des Monats April angesetzten Sitzungen des Vcrwalturip׳ rate» des Limigrantenhijfswcrks und des Beirates der privaten ־״ Organisationen wird Obcrkoinmissar Mac Don«1d Reise durch einige Länder machen, um dort die Lage ״■ Ausgewanderten und den Stand der Hills- und Un.'5cl1ll™'; tungsarheit zu prüfen. Oberkommissar MacDoimld wird «׳ , fang April 'die Tschechoslowakei und I’01*"’ ׳ suchen und einige Tage in Prag und Warschau zubriT ן י Anliscinitfschc Kundgeliunflcn in Sarajevo Belgrad, 23. März. (J.T.A.) Itt^ zahlreiche״ St^״ Jugoslawiens hat der uns 26 jüdischen bängern 5.'יי־,uT, fand bestehende Chor ״II a 11 i g u 11" mit großem Erfolg ׳ zertc gegeben. Publikum und Kritik sind von den ",T des Chors begeistert. Nur in Sarajewo, wo efl "G einige Konzerte des Chors stattfanden, kam « einer im vollkommen ausverkauften Nationaithcatcr •״ toten Auffülirting zu heftigen nntisemitiselien Nundgep״»^ einer Gruppe junger Nationalisten. Unter den Zimmern eine Panlfc aus. Die Polizei schritt ein und verhaftete Demonstranten, größtenteils Studenten. Forderungen der Juden Rumänien! Bukarest, 25. März. (J.T.A.) Auf Grnml derjg spräche. Dr. Theodor Fischers mit dem Mmistcmrasia' .. Tatarcseu hat die Jüdische R c i c h s p a ז t et a" rung ein ausführliches Memorandum über die »un Forderungen der jüdischen Bevölkerung ^״'."a!l,cnS1,1״en def lassen. Ferner hat namens der Union rumänischer 1 Vorsitzende dieser Organisation, Dr. ^Wilhelm Fi ^£ין״. dem Ministcrpräsiilenten und dem Minister Xcן)ז,1ן) ‘ ,> |״• randum überreicht, das sich im besonderen mit . das neue Entschukliingsgesctz veränderten Lage 0! in der Wirtschaft befaßt. ln einem Erlaß des bayerischen Justizministcrs wird It. ״Frankf. Zeitung“ vom 25. 3. angeordnet, daß sogenannte ״R a s s e a k t e n“, also Aktenstücke der Justizverwaltung, die für die Familien- und Rassenforschung von Interesse sind, dauernd aufzubewahren seien. samI IH UaU<*%: 15. Us ZI. Rei

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