Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 22 (16.3.1934)
- Date
- 1934-03-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2651273-2653452-2653473--24953-2682063- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Haifa 1× ep/1047930
- Hebron 1× ep/1047559
OCR text
Seite 2 JÜDISCHE RUN DSCH AU Nd 32, U.!11,193| des Arierprin/ips auf die Wirtschaft aus dem sachlichen Orundc uiitcrhlichcii, weil eine Aussonderung der Juden bei der Intimen Verflechtung aller wirtschaftlichen Bezieh!»״- gen gar nicht möglich wäre und nicht nur Juden gelbst, sondern weite Kreise von Nichtjuden treffen würde. liier ist Jeder einzelne Betrieb, wenn er lebensfähig ist und sieh in den Dienst der Volkswirtschaft und ihrer üeset/c stellt, ein wichtiger Faktor. Wir stehen vor dem Beginn der neuen großen Offensive gegen die Arbeitslosigkeit mul vor dem neuen Angriff, der im Zuge des Umbaus der deutschen Volkswirtschaft gegen alle sie belastenden Fakturen untemoniineii wird. Soeben sind durch das (leset/ zur Vorbereitung des organischen Aufhaus der deutschen Wirtschaft und die sonstigen Maßnahmen der Reichsregienuig auf diesem Gebiete wichtige gesetzgeberische Schritte erfolgt. In wenigen Tagen, am 21. Mär/, beginnt die neue große A r b c i t s s c 111 a c 111, in der sowohl durch den Einsatz der Mittel der Oeffentlichkcit wie auch durch die Aktivität der Privatwirtschaft ein großes Programm wärtschriftlicher Entfaltung durchgeführt werden soll. Wir glauben, daß alle in der Wirtschaft tätigen Teile des deutschen Judentums in diesem Prozeß niitzmvirkcn haben. Das gilt sowohl für die jüdischen Untern c h 111 c r wie überhaupt für alle deutschen Juden, die mit eigener, produktiver Arbeit ihre Existenz suchen. Ganz besonders bedeutsam ist die Erweiterung des Arbeitsquantums, die in den kommenden Monaten in Deutschland erfolgen wird, naturgemäß auch für die jüdische Jugend. Alle oder fast alle unsere jungen Menschen besitzen heute die Erkenntnis, daß ihre Zukunft — mag sie nun in Deutschland liegen oder mögen sie den Weg der Auswanderung, insbesondere nach Palästina wühlen — auf ganz anderen wirtschaftlichen Grundlagen beruhen muß als das Lehen ihrer Väter. So geht ein Großteil der ji'disehcn Jugend den Weg der beruflichen Umschichtung, der sie in die manuellen Berufe ])ineinfühi't, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk. Dabei hat sich in unserer jungen Generation eine Erscheinung entwickelt, die als besonders erfreulich registriert werden muß: der Uebcrgang zu neuen Berufen wird nicht als ein Zwang, der einem auferlcgt ist, empfunden, sondern ist weitgehend von einem neuen Arbcitsethos getragen. Die zionistische Jugend, die in ihren aktivsten Teilen von jeher die Forderung der manuellen Arbeit als Vor- Bereitung auf ein Leben der Cliahi/iutli in Palästina aut ihre Fahnen geschrieben hatte, ist dadurch heute zu dem eigentlichen Repräsentanten der jüdischen Jugend Deutschlands geworden und hat den von ihr vertreteneu Geist weit über ihren eigenen Kreis hinaus verbreitet. Für diese Jugend ist der Weg der schaffenden Arbeit das entscheidende Kriterium ihrer Bewährung geworden, und er wird von ihr —■ so hoffen wir — in steigendem Maße mit Erfolg beschriften werden. Fs ist nicht zu leugnen, daß nicht alle Teile des deutschen Judentums auf die Erlebnisse der jüngsten Vergangenheit so reagiert haben, wie man cs sich hätte wünschen können. Dem steht als größtes Akt i v u!11 die Haltung der jüdischen J 11 g e 11 d g c g e 11 ii h c r. Niemand kann sagen, wie ihr Schicksal sieh in den nächsten Jahrzehnten gestalten wird, wie groß ihr Anteil an der Auswanderung und wie stark der Teil, der in Deutschland seine Existenz findet, sein wird. Aber die geistige Haltung der überwältigenden Mehrheit der jüdischen Jugend berechtigt zu der Hoffnung, daß sie in j e d c m Falle das Bewußtsein von der Notwendigkeit einer Stärkung der jüdischen Gemeinschaft und einer Kräftigung der jüdischen Lcbciiscleiiiente in jedem einzclncn haben wird. Wenn heute im deutschen Judentum innere Spannungen bestellen und zum Teil heftige Diskussionen geführt werden, so sehen wir immer wieder, wie die Scheidung nicht nach Par tei s c 11 abi0- ע c n vor sich geht, sondern wie die Jugend aller Lager geistig und organisato- * risch den Weg zueinander findet lind sich den Kräften niischlicßt, die von jeher im deutsehen Judentum eine Verlebendigung des jüdischen Bcwußtscins lind die Durchführung aufbauender Zukunftsarbeit gefordert haben. So sind die Auseinnndersotzungeil imierjüdiscliei• Art, die wir heute erleben, in gewisset Hinsicht eine Diskussion zwischen den Generationen, und wir haben die Gewißheit, daß ihr Ergebnis für die Zukunft der deutschen Juden nützlieh sein wird. Diese Jugend gilt cs, mit allen Kräften der schaffenden Arbeit zuzuführen. Wenn zu Beginn des Erühlings die Kräfte des deutschen Volkes mit verstärkter Energie eingesetzt werden, um den vorhandenen Arbcilsraum auszuweiten, so empfinden wir zutiefst, welche Bedeutung dieses große Werk besitzt. Wir Juden blicken auf eine lange Tradition schaffender Arbeit zurück, und wir knüpfen heute, nachdem wir durch die Ungunst der geschichtlichen Verhältnisse durch Jahrhunderte von diesem wichtigsten Zweige am Baum des Lebens abgcsclmittcn waren, wieder an unsere alte historische Tradition an. In einer Zeit, in der zahlreiche Völker sich von Sklavenarbeit ernährten, lebte das jüdische Volk von seiner eigenen Hände Arbeit auf dem ihm verliehenen Boden. Die Haftara zum morgigen Schabbath, eine Stelle aas dem Propheten lecheskel, מין ץ׳ , ) וי") , l. ) ן n m k*•‘ . 4 r V« aß El 1 ' I K. ״.ן י I/..4 .«4 * •"*Ä W״ Das (׳״־setz vom 12, Januar 1931 gibt /um 1׳rsk11׳mal eine klare mit) ziisaimiienfnssemle l!eber>Td1t über das die städtisein׳ Vei Mallung befrdfcmle Rocht und macht, indem es '.!I teils iioeli aus der Türkeii/cil tibciiioiniiieiie, teils tu jun;;ster ■/eil von der AhtildulsiTgleriing tlelmlU'lle I ill/elvei onlmui gen aulheiil, der kVelilsvei wÜTtlng ein Ende, die bisher auf diesem (ieliiet geherrscht hat. Das (leset/, gilt ailertlines nur für die '21 größten Städte des Laudes ei 11 sc 111 i e li lieh Tel-Awiw, das nunmehr auch als besondere linier ihrem eigenen Regime stellende Stadt ofli/iell anerkannt wird. Bei den übrigen Gemeinden bleibt es bei dem bishergien Zustand, jcilorh bestellt die Möglichkeil, das Gesetz auch auf ,־imlere Gemeinden niis/udehnen, wenn iiaeli Befragung der Einwohner einer solchen Gemeinde es wünschenswert erscheint, ihr Stadtrcelite zu verleiben. Aufbau und Organe der Stadtverwaltung Alk׳ im Gebiet einer Stadt ansässigen Bewohner bilden die St a d t g c m c i 11 de , die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bat. Sie wird vertreten durch den Stad trat, der sechs bis zwölf Ratsmänner umfaßt. Ihre genaue Zahl ist für jede Stadl unter Berücksichtigung ihrer GrölU■ im Gesetz, festgelegt. (Von den Städten mit jüdischer Bevölkerung hat die Stadt Akko 7, Haifa 10, Hebron ft, Jaffa II, Jerusalem 12, Safecl 7, Tel-Awiw 13 und Tiberins 7 R.üsmäiiiier.) Als nusfüliremles Organ des Stadlrntes fungiert 11er Bürgermeister oder der Vize-Bürgermeister, die aus der Zahl der Ralsmaimer durch den High Commissioiier ernanut werden. Das Amt der Uatsnümner dauert fünf Jahre, es ist ein Ehrenamt, jedoch können der Bürgermeister uml der Vi/.e-Biifgcrmcister ein vom High Cominissionrr fcstzusetzendes Gehalt aus den Mitteln der Stadt Erziehen, Die Ratsmätuu'f werden von den stimmfähigen Bürgern der Stadt gewählt, tu Jerusalem und Haifa können zusätzlich zu den lb hzw. 12 zu wählenden Ratsmännern noch je ־zwei weitere Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Qu all- ׳ fikation der Ratsmänner nicht besitzen miissen, zu Ratsmännern vom High CoinniLssioner ernannt werden. Zur Wahl der Ratsmänner sind nur Stadtbürger berechtigt. Stadlbürger ist, wer in das Verzeichnis der Stadtbürger eilig׳» tragen ist. Mit Ausnahme von Tel-Awiw, für das besondere Vorschriften gelten, kann Staiitbürgcr^ nur ein über 23 Jahre alter, unbescholtener, männlicher Einwohner sein, der die palästinensische Staatsbürgerschaft besitzt und ein Minimum städtischer Steuern entrichtet. In Tel-Awiw ist jede über 21 Jahre alte, unbescholtene, sowohl männliche als weibliche Person, Stadlbürger, wenn sie entweder im Stadtbezirk Grundbesitz, bat oder ein Minimum städtischer Steuern bezahlt. Der Besitz der palästinensischen Staatsbürgerselinft ist in Tel-Awiw keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Bürgerliste. Zu Rats männern sind wählbar alle diejenigen Stadlbürger, die nach dem Recht ihres Stadtgehiets Wahlrecht haben und (in Tel-Awiw) über 25 Jahre h/w. (in »Ich anderen Städten) über 30 Jahre alt sind. Beim Voiliegcn der Voraussetzungen für «leu Besitz des passiven Wahlrechts sind jedoch nicht wählbar Kridnrc, Angestellte und Beamte der Regierung oder einer Gemeindebehörde oder Personen, die direkt oder indirekt mit der Stadtgemciude in geschäftlichen Beziehungen sichen. Tel-Awiw hat geheimes Proportionalwnhlrecht, die ü 1! r i g e« Städte Pluralwalilrccht. 111 den Städten mit gemischter Bevölkerung wäre es daher möglich, daß die Minilerlieit imvcitreten!)liehe. Der High Gom111issio1u׳r hat aber die Befugnis, »len Stadtbezirk in Wahlbezirke aiiF/uU'ileu, die dann ihre Vertreter in *Ii»' Sladtverwalhiug zu wählen haben. So bestände z. B. die Möglichkeit, «len jüdischen Stadtsiedhingen ihre Vertreter zu sichern. Verschiedene Vorschriften sind getroffen, um einer Zersplitterung 111 unbedeutende Interesseutengmppen bei der Wahl vorzubeugen. In dieser Hinsicht ist besonders bemerkenswert, daß jeder Kandidat bei seiner Noiiiiuierimg 25 ,CP zu!unterlegen hat, die zugunsten «ler Stadt verhallen, wenn er nicht bei «ler Wald mindestens 15 1,;״ der abgegebenen Stimmen erhält. Durch Slrafvorscbriften soll die Wahlagitation in mäßigen Grenzen gelullten wer- «len. Die Kosten der W a 111 p r o pa g ,ר n d a für einen Kandidaten di'irien 15 .CP nicht überschreiten, Agitatoren dürfen gegen Zahlung überhaupt nicht angenommen werden, das ,Mieten von mehr als «len vom Distiiktscommissioner erlaubten Räumen zu Walil/wecken ist verboten und ebenso die entgellliclic Anwerbung von Wahlsehleppern oder das Mieten von Fahrzeugen aller Art zu einem solchen Zwecke, Schließlieh dürfen keine Gelder ausgegeben werden für Musikkapellen, Fackeln, Fahnen, Banner, Kokarden, Bänder oder andere Ab- Zeichen. Die Wahl kann sogar nngefoeliten werden, wenn solche Mittel bei der Wnlilwerbung angewandt wurden. die wir an anderer Stelle unserer heutigen Ausgabe abdrucke״, zeigt mit aller Deutlichkeit, wie genau die gesetzlichen Vorschriften waren, die die Verbindung des einzelnen arbeitenden Juden mit seinem Boden sichern sollten. Darum vermögen wir, wenn wir in die echten Kräfte unseres Selbst liincinblicken, wohl zu empfinden, wie tief die Wandlung der jungen jüdischen Generation ist, die den Weg der schaffenden Arbeit betritt. Wir sind gewiß Gegner der Verwischung von Differenzicrtingen zwischen verschiedenen Menschcngruppen; gerade deshalb aber glauben wir, daß ein wahres Interesse an Kooperation zwischen Menschen, die ihre Eigenart kennen und schützen, auf dem Felde der produktiven Arbeit besteht. Wenn die junge Generation des deutschen Judentums in dieser Hinsicht ihrer Umgebung sich eingliedert, mit allen Kräften an der Belebung der Wirtschaft mit• hilft mul bemüht ist, hierin zu werden ,;wie alle Völker“, dann vertrauen wir darauf, daß sie sich zugleich als ein Baustein in das zukünftige, erneuerte jüdische Leben einfügt. K. L. Wieder Zusammenstöße in Rechowoth Jerusalem, 13. März (J.T. A,). Trotz den fortgesetzten Bemühungen des Waad Lcunil, den Arbeiterkonflikt in Rccliowotli beizulegcn, ist cs dort zum zweiten Male zu einem Zusammenstoß zwischen Mitgliedern der Histadruth und revisionistischen Arbeitern gekommen. Auf beiden Seiten gab es einige Verletzte. Mehrere Personen wurden verhaftet. 1 1.V'1״"r,!(‘11, virl,f־ll!T? Aufgaben einer SUI|Vmv,•,! lieht das Gesetz ui'dicsoiKlvic hervor: die Schafhiii״ ״m1 j*.'"'; JinKunu StnißpH inul VV;iss i'j werk י,,! ul;! jr<׳u , Marhtpoli/d, die Aufsicht über tim Str.illcnh.iiidcl ,,Y* l:: '• (l.'istliiiiiscr Tierhalter, Bader, üffciilliche Anlag, ,1 ״T " : rhontcr, du׳ (u'Mimlhnh«־ mul 1׳ cm'rpoii/ci und da1 1/ ■ ‘ | rung der Feh» ״sniiUelpm'se. Zur I >11r» hfulirimg »1,־ ״ t phen kann der Stadtrat mit Zustimmung des HDh p־;i Jiussioner* Verordnungen erlasse״, Gebühren 71 * Erteilung von I'.rlinibuissen lestsetzr,! mul Strafen w■<n’ der Uebrrlri'tiiiig solcher Verordnungen amlmheu |> 1'.׳׳•' { aus seinen Mitgliedern fünf A 11 » s c 11 1. s s e diellf :'l /«•!"«;וו Projekte zur Beschlußfassung f״r das Plem, ■Y" I bereiten, tinni Ausschuß f״r Straßenbau, für W 1!:.mg, Gr Kanalisation und Drainage, eine Pl.uik״״״״YY tur Städtebau und cuien Ausschuß, der über die ei״״, h,-.'!' 1 Anträge hei Submissionen berat. ־ י'■' I Bei besonderen Bedürfnissen der Bewohner eines 11;״,,. I kann für einen solchen Distrikt ein besonderes slYi."! sches ( 01״ i.nttcc•‘ von. High Ommiissioncr auf wY «ler Mehrheit der Bewohner eingerichtet werden, des»™ 1 ־־'״ glicder nach einer noch zu erlassende״ Wahlordnung »■7,.״" > Einwohnern dieses Bezirks gewählt werden. Ein .sokiic» cf I mittce hat das Recht, selbständig öffentliche ArbcilciY ' ' tmleinehmen uml Anstalle״ zu tinierh.illcii. Es bedarf I» 7 j lediglich der Genehmigung des I amles1fist1iktslH.11״U7 1׳' I die Stadtverwaltung hierbei gutachtlich hört. Die Kosten t i solche Unternehmungen werden in der Weise aufgebracht ,¥ ' den Einwohnern eines solchen Distrikts die Zahlun״Y7! prozentualen Zuschlägen zu den Gemeindesteuern aubiY wird. w Diese Bestimmung ist für die jüdischen Vorstadt, n den gemischt e n Stadt g e in c i 1> ״ c 11 von besonderer Bedeutung, da sie dadurch die Möglichkeit!>77 linabh.ingig von der Stadtverwaltung, für die besondere! " Bedürfnisse ihrer Bewohner Sorge zu trage״. Df« Beamten der Stadtverwaltung Das Hilfspersonal der Stadlgemciiule gliedert sich |j Beamte, Angestellte und Arbeiter. Die letzten beiden (iruwr, werden durch den Bürgermeister auf Privatdieiistvorlrsz »7 pflichtet. Die Beamten werden durch den Stadtrat vor• geschlagen lind vom l.andcsdistriktshcamtcn bestätigt. Jede Stadtverwaltung soll mindestens einen Stadls, kretär, «mcr. Schatzmeister, einen Stadtiiigeuieur, einen AufsichtslKamtcn für das Gesundheitswesen, einen Stadtar/t und einen Stad:- veterinär anstelle״. Ihr Gehalt wird durch den Stadttat imt Genehmigung des Eandesdistriktskonuniscars festge«el/t. Sie können mir im Fall der gerichtlichen Bestrafung oder mit Ziistimnnmg des Laiideskomitiissars oder durch Zwei-Drittel- Mehrheitsbeschluß des Stadlrats abgeset/t werden. Der Stadtrat kann ihnen das Recht auf Ruhegehalt gewähren. Die Finanzen der Stadtverwaltung Der Stadtrat hat das Recht, «len Einwohnern Steuern aufztierlcgcn. Jeder Beschluß in dieser Richtung bedarf jedoch der Zustimmung «ies Lanilcskonimiss.'irs. Die Steuern werden erhoben vom Grundeigentümer und vom Mieter oder Fidilct eines Grundstücks, sie sind also bei bebauten städtischen Grundstücken Haus- und Zimmersteticrn. Sie werden in Pro• zcnten »Ies Schätzungswertes erhoben, wobei als Scli.itzun;.״«• wert bei nicht bearbeitetem oder nicht bebautem Land «1 Betrag von (11.! des Kapilalwerles, bei bearbeitetem Land der jährliche Pachtzins, bei Gebäuden der jährliche Mietertrag unter Abzug von ein Viertel bis ein Fünftel dieses Betrages gilt. Auf Grund des durch eine Kommission ermittelten Schät/un?«• wertes ist vom Eigentümer als sogenannte ״städtische Eigentumssteticr“ nicht mehr als 10 "׳«' des Schätzungswertes des Grund und Brxlens und «1er Gebäude zu entrichten. Die lnliabcr eines Brxlens oder Gebäudes (also auch .Mieter und Pächter) zahlen zusammen als ״allgemeine Steuer“ höchstens 75 ferner als ״Scliulsteuer“ höchstens 7t'.״ ׳/o des Sdiiil/titip׳• wertes und ferner noch Abgaben für die Müllabfuhr und Kanalrcinigung, die ebenfalls in Prozenten des Schätzung*• wertes des Grundeigentums festgesetzt werden. Außer diesen Steuern fließen der Stadt noch Einnahmen aus Gebühren und Abgaben für Lizenzen zu. Der Haushaltsplan wird alljährlich vom Büre«■ niclstcr aulgestclll, vom Stadtrat beschlossen uml vom High Cominissioncr bestätigt. Der High Commissioncr kann bc• stimmte Posten des Etats streichen ode* zur Erfüllung ihm notwendig erscheinender Aufgaben der Stadtverwaltung zwangsweise Posten in den Etat einsetzen. Dr. Karl Hiib, Advokat in Flaif». 2900 Palästina-Einwanderer im Februar Jerusalem, 74. März. (J.T.A.) Im Monat Februar 1W sind laut den provisorischen Ziffern der Jcwisli Agency 2900 Juden zu ständigem Aufenthalt nach Palästina gt־ kommen. Im Januar 1934 kamen 2063 Juden nach Palästina, uni er Ihnen 232 aus der Kapitalistenklasse, die z.usammcn mit jhrc(1 Angehörigen 486 Seelen ausmachten. Außerdem erhielten 242 Touristen die Erlaubnis zu dauerndem Aufenthalt, so da» die Gesamteinwanderung im Januar mit 2205 Personen *ü beziffern ist. In einer von der Einwanderungs- und Arbeitsabteihing Palästina-Exekutive herausgegebenen Veröffentlichung die Zaht der 1933 nach Palästina cingcwandcrtcn Juden in 30 327 angegeben. Von diesen sind 27 289 auf Grund von Zt."Y iikaten Ins Land gekommen. 2165 Touristen wurde nach A ־ lauf ihres dreimonatigen Visums die Erlaubnis zu dauernde Aufenthalt gegeben. Nach einer amtlichen Statistik haben i. J. 1933 261*7.,1Y ilische Touristen Palästina besucht. 15 626 von diesen 1 zu Ende «Ies Jahres wieder ausgereist, so daß 10 3/6 s״ Laude verblichen angeführt werden. Zur Beurteilung ‘1“־V Ziffer muß jedoch in Betracht gezogen werden, dalD״- der Regel Touristen gewährte Aufenthaltsfrist _ d r e 1 ׳ nate beträgt, somit die meisten dieser Touristen n> ersten Monaten des Jahres 1934 wieder ausgereist smu. Zahl der Einwanderer aus Deutschland w!r das Jahr 1933 mit 6803 angegeben, die überwiegende j zahl dieser Einwanderer besaß die deutsche Staatsang keit. Nur 1053 von ihnen waren Angehörige anderer כ ■ Zwischen der Exekutive der Jcwish Agency Y'froflcn Führung der Agudas Jisroel ist eine Verständigung k er. worden, dergemäft Vertreter der Agudah das KY״rs;c|nc* halten, den Sitzungen der Palästina-Acmtcr in den - ן(״ denen Ländern mit beratender Stimme bcizuwonncn “ die Auswahl der Palästina-Wanderer aus den Ku Agudah Einfluß auszuüben. friere •1 gcrcc fI I reu» 1 Straß ׳ durch I, ver sc Kopf! 1 stab «ler; r. Das , thron j v;1 hoch klein. vviltei ן bei 11 , öffne .» dies»' üoldl ״ 1 ' Höfe. Wo!־* ״ heute ,1 gens. s t a «! Plum stund zum klägl ״ weite Diese 1 geliei F honig zur I finste י liaupi r; Bell e! . I von Gesic '■> tollt gcler ktige ׳ lange!י gluck ־.! sitzt 1 Esth» (׳ di neu ’! gerul Schöi : auf i , Auge JeruH , inaue wilclv . bensl j dr.1,1, , nahm hier ן ak , . steti könn , Paliei 1 Fest! Rand unzw weck