Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 12 (9.2.1934)
- Date
- 1934-02-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JODISCHE RUNDSCHAU 'Slllii! Von Dr. Otto 11 i r sch Der Vorsitzende des Ausschusses der ״Rektm'crtretung der (lettischen Juden", Dr. Ol Io Hirsch, veröffentlicht im Vehruarhvfl der Zeitschrift ,,Der Morgen" einen Aufsatz, den man wald insofern als programmatische Kundgebung auf• fassen kann, als darin die llehietc Umrissen ivenlen, denen die licirhsi'crl 1 elung ihre Tätigkeit in erster Reiht• ivhhnel. Wir geben (indem wir uns eine Besprechung des übrigen Inhalls des ״Morgen"-llefles Vorbehalten) den llauptUnl diescr Ausführungen nachstehend wieder. (Red.) Die Aufgabe, der sich die Regierung mit tiefem Frust und siclitbai'nu Erfolg vs'irlmet, den denisdicn Individualisten nun Dienst an der Oemeinscliaft 7.u führen, gilt erst recht für die deutschen Juden, die sich in der Emanzipation nicht nur drückender Fesseln, sondern auch wertvoller llimlimgcti entledigt hatten. Der eigeitflichc Ort praktischer tiemeiuschnftsarbeit aber ist für den Juden tlic Oemcindc. Ihre Fr״ haltung, ja ihr Ausbau ist deshalb nicht nur vorn reli* giöscit, sondern mich vom staatlichen Standpunkt aus von der grüßten Bedeutung. Dazu ist aber Vorbedingung, dal! nicht über die Gosct/gchiing des letzten Jahres hinaus und entgegen vielfachen Willensäußerungen maßgebender Stellen den Juden immer wieder die wirtschaftliche Betätigung als Arbeitnehmer und Arbeitgeber erscliwcrt, in manchen Reichsteilen und Wirtschaftszweigen geradezu unmöglich gemacht wirrt. Die bisherige, durch die geschichtliche Entwicklung mitbedingte Heriifsscliiclitung der deutschen Juden, ihr lieber• wiegen in den geistigen Berufen und in den Großstädten war ungesund. Die deutsche Judenheit ist mit allem Nachdruck bemüht und ihre Jugend ist bereit zur Armierung dieses Zustands, zum Ucbcrgnng auf körperliche Arbeit. Soll sie Frfolg haben, soll ihrer Jugend überhaupt noch eine Zukuiiftsboffming, die Hoffnung auf Arbeit bleiben, so muß ihr in angemessener Weise Ausbildung und Fingliederung In Arbeiterschaft, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft erniögliclit werden, Gleichwohl wird eine Anzahl deutscher Juden keinen Lcbcnsrawn mehr in Deutschland finden und auswaudern müssen. Daß diese Auswanderung planmäßig vorbereitet und geregelt werde, ist ein Erfordernis ebenso des deutschen wie des jüdischen Ansehens, und die Unterstützung der Arbeit der hierzu berufenen Organisationen für die Auswanderung nach Palästina und anderen Ländern durch die Reichsrcgicrung ist in höchstem Malle erwünscht. Stärker als wirtschaftliche Not bedrücktt die deutschen Juden eine andere Fast: der leider so oft wiederholte Vorwurf der Minderwertigkeit ihrer Gemeinschaft, ihrer Herkunft, ihres Glaubens. Der Aufbau des neuen deutschen Staates auf rassiseh-völkisclier Grundlage mag die Betonung der A n d e r s a r t i g k e i t der Juden gegenüber ihrer Umweit zur notwendigen Folge haben, ihre M i n d e r b c - Wertung, ja ihre Fntwcrtung kann keine Gemeinschaft von Fhre und Selbstachtung ohne Widerspruch hinnchmcn. Die deutschen Juden vertrauen darauf, dal) der neue deutsche Staat, der selbst so viel Sinn für Ehre mul Würde hat, auch ihrer kleinen Oemeinscliaft dieses elementare Gefühl zuerkennt und ihre Diffamierung nicht länger duldet. Wir selbst aber werden unsere Ehre tmd Würde dann am besten wahren, wenn wir nach dem geschichtlichen Sinn .dieser Zeit fragen und wenn wir ihn darin finden, daß sic uns nötigt, uns auf uns selbst, auf die Werte unseres .Judentums zu besinnen, und wenn wir in uns die Kraft entwickeln, von innen heraus unserer Not Herr zu werden. In diesen Wünschen und ihrer Begründung weiß sich die Reichsvcrtrdung eins mit allen deutschen Juden, welcher Richtung oder Gruppe sie im einzelnen angeboren mögen, wie ja auch ihre Verlautbarung nach ihrer Gründung, ihr Aufruf zur Unterstützung der Außenpolitik der Rcich.sregicrung bei der Abstimmung vom 12. November und die von ihr hcratisgegebencn Richtlinien für jüdische Schulen allgemeine Zustimmung gefunden haben. Alle diese Akte zeigen besser als theoretische Darlegungen wie die Rcichsvertretung ihre Aufgabe auffaßt. Indem sie dem Augenblick dient, sorgt sie für die Zukunft, vor allem der Jugend, deren Erziehung ihr besonders am Herzen liegt und für die sie mit dem Reichs,ausschuß der jüdischen Jugendverbände eng zusammenarbeitet. Die Auswanderung betrachtet sie als einen in gewissem Umfang notwendigen und wichtigen Ausweg, aber nicht als den Weg. Ihr Ziel ist kräftiges und würdiges jüdisches Leben auf 'deutschem Boden innerhalb des deutschen Staates. Sie will >— und sie kann nur — Gesamt Vertretung der deutschen Juden sein. Ideologische Auseinandersetzungen sind nicht ihre Sache. Nicht die Unterschiede innerhalb der deutschen Judenheit gilt es für sie zu betonen, sondern ihre Einheit. Die verdienstvollcn jüdischen Organisationen mit ihren Verschiedenheiten nach Gesinnung und Zweckbestimmung sollen bestehen bleiben, aber sie sollen sich einordnen in die Rcichsvertretung zur gemeinschaftlichen Arbeit, in der jede ihren Platz findet. Die Führung hat die Rcichsvertretung. Sie fordert Vertrauen, sie verlangt Solidarität. Die iüdisclieit Auswanderer in Holland Amsterdam, 6. Februar. (J. T. A.) Prof. Dr. J. Co h e n, Sekretär des holländischen Komitees für jüdische Interessen und Mitglied des Beirates im Internationalen Emigrantcnhilfswerk, machte in einem Gespräch mit dem JTA.-Vertreter folgende Mitteilungen: Von April bis Dezember 1033 trafen in Holland über 5000 Juden aus Deutschland ein, 1025׳ von ihnen wurden vom Hilfskomitee registriert. Am 1. Januar d. J. betrug die Zahl der eingewanderten deutschen Juden 1370. Die meisten erhalten sich aus eigenen Mitteln. Bis jetzt wurden in Holland 400000 Gulden für Notstandshllte ausgegeben: noch heute erfordert das Hilfsbudget in Amsterdam wöchentlich 7000 Gulden. Das Hochkommissariat für die Auswanderer aus Deutschland wird sich wohl auch mit den Plänen der Einordnung deutscher Juden in verschiedenen Territorien If 01 (a ndisch In <1 f en 8 befassen. Von den bis Ende Dezember 1033 in Holland registrierten 4025 jüdischen Einwanderern gingen 453 nach Belgien, 293 nach Frankreich, 85 nach Luxemburg, 01 nach Palästina, 76 nach Polen. Nach Deutschland kehrten 688 Personen zurück. In der Zeitschrift ״Bodenreform“, die von Adolf Damaschke herausgegeben wird, beschäftigt sich in Nr. 5/6 vom 8. 2. der Herausgeber u. a. mit dem Vortrag, den Adolf Böhm auf dem letzten Zionistenkongreß gehalten hat. Es heißt in der Besprechung u. a.: ״Unsere Freunde wissen, daß wir den Aufbau des Jüdischen Nationaiheims aufmerksam verfolgen als ein überaus lehrreiches soziales Experiment, in dem wirtschaftlich geschulte Menschen auf Grund der. Erfahrungen in allen alten Ländern nun ein eigenes Heim aufbaucn wollen, und wir haben manchmal darauf hingewiesen, wie der uralte Kampf zwischen dem Sinai und dem goldenen Kalb auf diesem heiligen Boden hier wieder einmal besonders sinnfällig ausgefoenten wird.“ 1י־־"'/ ו V״'־' ר־״> ג, #ך״׳ r ,—.,—ך f י,! י ,< ,י I I , ■׳ . » I!! .! :;; . V• .״ > V.. •-._ן «״ , V. j י*׳ •די ~) ך-.."-,, , ך"♦ ץ*־" Zur Diskussion über die Richtlinien der Rcichsvcrtrctung Die Richtlinie!1 für die jüdischen Schule n, die vor einigen Wochen von der Rcichsvertretung hernusgegchcii worden sind, nachdem im Fmehtmgsaiissehuß auf Grund umfangreicher Beratungen eine1 Einigung über ihren lnhalt erzielt worden war, haben in der letzten Zeit zu mancherlei Erörterungen in der jüdischen Oeffciitlichkcit Anlaß gegeben. In einigen GcmeiiulcbÜittern sind Erläuterungen zu den Richtlinien erschienen, die von einem der Mitarbeitcr au diesem Werl« stammen und daher wohl als nuthentisch angesprochen werden dürfen. Uns interessiert aus diesen Erläuterungen insbesondere folgende Stelle: ״Zur Vermeidung von Mißverständnissen muß in freier Linie eine Stelle kommentiert werden, deren Bedeutung wohl »lern Lehrer klar ist, jedoch nicht dem Lnicn, der den!,'ragen der modernen Pädagogik fernstcht, ln den ״Allgemeinen Zielen“ Ab• satz 2, Salz 3 heißt cs: ״Zur Krrrieluing diese* Zieles (gemeint ist: der jüdischen 1 tun hdriugmig) ist du» Jüdische in den Mittel• punkt, «Iler dafür in Betracht kommenden Unterrichtsfächer 111 stellen.“ Zu den ״in Bel nicht kommenden Fächern“ gehören neben Religion (Hebräisch und jüdische Geschichte) «lieh Fächer, wie Deutsch und Geschichte, tim die Bedeutung des Wortes ״Mittelpunkt" in ditoein Zusammenhang zu verstehen, ist es nliiig, den von der t'nleni( htsmethodik des letzten Jahrzehnts Wrnmgcarbei. leien Gedanken der Konzentration zu berücksichtigen. Füllronde Pädagogen und Methodiker waren sich dnriiber einig, daß cs nicht angängig sei, die Fächer so »tnrk ihrer Eigengcsctzliehkeit zu iil»erlassen, d:1ß für den Schüler die zwischen den einzelueu Fachern bestehenden Beziehungen verdunkelt würden und demgemäß das überwuchernde Spezinlwisson den Aufhau einer über den Einzell'ürhcm sieh erhebenden Bildung st orte. Man hielt es de-halb vor ullcm an den höheren Schulen lilr notwendig, Knnzenlralionailicmen zu stellen, deren Erarbeitung dann von »Hon Seilen her, von einem Fach mehr, vom anderen weniger geleistet werden mußte, ohne daß die Kigengesetzliclikcit des Luches dar• unter litt. Der Ausdruck ״dns Jüdische“ bedeutet für 'die Unterrichtsarhrit kein einzelnes Konzcntrationsthenm, sondern die Gesamtheil aller irgend möglichen jüdischen Themen. Vom Jüdischen aus — das eben deshalb ״in den Mittelpunkt zu stellen" ist — soll I.iolit fallen auf den Untr.־ iehtsstoff der Einzolfnrhor; d. h. der Bntenicht stoff soll unter Anderem mich immer und immer wieder diejenige Beleuchtung erfahren, die dem Denken und Fiihlen des jüdischen Kindes gemäß ist und Hie nicht vermirhlässigt werden <11 rf, wenn die jungen Menschen wirklich zu geschlossenen Charakteren von gesunder, innerer Sicherheit erzogen werden sollen." Es schont uns, daß diese Ausführungen an Klarheit nicht zu wünschen übrig lassen, und daß sic eine Basis darsteilcn, auf der es für alle jüdischen Gruppen möglich sein sollte zusammenzuarheiten, falls wirklich bet allen Teilen des deutsche« Judentums die Grundvoraussetzung besteht, die junge Generation mit einem möglichst umfangreichen jüd i s c 1! c n Wissen und einem starken Willen zum Judescin nus/ustatten. Leider besteht die begründete Vermutung, daß diese Voraussetzung nicht allgemein zutrifft. Sonst wäre es doch nicht mö|:lid1, daß ein bekannter Vertreter des lihcr ן Judentums, der als Rabbiner über die seelische S1i״ r der deutschen Juden und insbesondere der jüdischen ן!, i!t doch sehr gut informiert sein dürfte, sich dagegen vtt^ daß die Richtlinien von dem ״doppelten Drerlebtiis" aus;׳!*/!' das jedes in Deutschland lebende jüdische Kind durcii <; ' Ce/ichuug zu Deutschtum und Judentum besitzt. Dazu <5c!eine sagt: Ls handelt sich hierbei nicht um eine ״Zwei!,fc|f' thcoiie", sondern durchaus tun etwas im Kinde als t'inhf'i Echcntlcs, das aber ntts tnclirrrcn Quellen gespeist wird, Wr» die Richllinieti diese Tatsache an den Anfang gestellt 11}^ so ha Den sie eine psychologische Erkenntnis als Basis £' Pädagogischen Arbeit akzeptiert, über die es eigentlich kth Diskussionen geben sollte. Auch die Forderung dieser Seit.* daß ״das Jüdische auf die Welt der Religion beschrankt blej! heu solle“, scheint in einer Zeit einigermaßen antiquiert, in!jt es wohl jedem deutschen Juden aus persönlicher E r Hb', rung heraus spürbar geworden ist, daß Jtnlcscin eine Tat* Sache ist, die für die alle Bereiche des Lebens wescntliA. Bedeutung hat. י' Aus ganz entgegengesetzter Richtung kommt eine KriD an den Richtlinien, die vor kurzem im ״Israelit1‘ erschie. neu ist und einen bekannten orthodoxen Schulmann zum V»rl fasset־ hat. Wir wollen nicht darüber diskutieren, ob jetzt dt׳ rechte Augenblick gekommen war, um die Richtlinien heran!, zubriugen; immerhin glauben wir, daß man cs dem Et• ziehtiiigsaiisschtiß der Rcichsvertretung gewiß verdacht hallt würde er geschwiegen und in einer Zeit, in der die (iriindttr׳׳ zahlreicher neuer jüdischen Schulen dringend erforderlich iu keine Richtlinien für diese bereitgestellt haben. Wie man ab» von dieser Seite die Behauptung aufstellen kann, daß d!! R e 1 i g i ö s e a u s d e r׳ Z i e 1 b e s t i m m 11 n g des j f! d j. sehen S c 11 ti 11 d ea 1 s a u s g e m c r z t sei, ist nicht recht verständlich. Eine Schule, die unter dem pädagogischen 0» sichtspunkt der Konzentration den Versuch unternimmt, von allen Seiten her den jüdischen Blickpunkt dem Kinde naht• zuhringen, wird niemals das religiöse Element negieren ko»■ nen — wenn man nicht etwa annimmt, daß jüdische Reilgion losgelöst von allen übrigen jüdischen Inhalten gleichsam in der 1411t schwebt und daher ahgctrcmit von ihnen lehrbar wäre. Eine solche Annahme durfte aber innerhalb des jüdisch״ traditionellen Lagers nicht gut gemacht werden. Wir glauben daher, daß diese Diskussion über die Rieht■ linieu der Rcichsvertretung nicht gerade fruchtbar ist. GcwiS soll eine a u f b a u e n d e Kritik nicht unterdrückt werde». Auch wir glauben, daß vom zionistischen Standpunkte aus vieles an diesem Scltulprograinin unbefriedigend bleibt, aber es gilt im gegenwärtigen Augenblick, Somlcrwiinsche zurückzusteilen und die Basis für ein einheitliches{ iidlschesSchul• werk in Deutschland 711 schaffen. Wenn auch auf diesem Gt• biete wiederum parteipolitische Aspirationen auftreten, so würde eine schwere Gefährdung für diese zentrale Frage der jü• disclicn Arbeit nicht zu vermeiden sein. Das aber sollten alle, tlic für die Zukunft der jüdischen Jugend und des deutsch« Judentums verantwortlich denken, zu vermeiden suchen, oe, r?»r* » וי׳ ח ר־־זן ך־י/« i KeigCtß Der Vorstand der Berliner Anwaltskammer gibt ln seinem Bericht über das Jahr 1933 zwei Entschei״ düngen bekannt, die auch für Nichtarier fn ande״ ren Berufen von grundsätzlicher Bedeutung sind. In dem einen Fall geht es um das Recht des Vorstandes eines öffentlich-rechtlichen Organa wie der Anwaltskammer zur Nachfrage nach der Rassenzugehörigkeit eines Mitgliedes, In dem anderen Fall handelt es sich um die ehrengerichtliche Beurteilung eines Anwalts, der grohfahrlässig eine objektiv unrichtige An״ gäbe über seine Abstammung gemacht hatte. Der Ocsanitvorstand der Anwnltskninmer in Berlin hatte ‘ auf 13. Juni 1933 beschlossen, den Nachweis der arischen Abstammung von allen Kanuncrmltgliedern zu fordern, von denen nicht bereits feststand, daß sie nichtarfscb sind. Auf Grund dieses Beschlusses ersuchte der Vorstand der An״ waltskammer den Rechtsanwalt X, zur Prüfung der arischen Abstammung und politischen Betätigung eine Versicherung abzugeben, einen Fragebogen auszufüllen und Personenstandsurkunden beizufügen. Der Rechtsanwalt X wies in zwei Antwortschreiben darauf hin, daß er Arier sei und an den Lamlgerichtsnräsidenten in Berlin ein ausgcftilltcs Formular elngesamlt habe, daß er seit 1891 Rechtsanwalt, seit 1910 Notar sei, und bat um Belehrung und Auskunft, auf Orund welcher gesetzlichen Bestimmungen die nochmalige Ausfüllung des Formulars und die Beschaffung aller Urkunden von ihm als Rechtsanwalt verlangt werde. Der Vorstand der Anwaltskammer erwiderte ihm, daß dem Vorstände die Aufsicht über die Erfüllung der den Mitgliedern der Kammer obliegenden Pflichten zustehe, und zu den Pflichten des Rechtsanwalts gehöre der Nachweis seiner rassenmäßigen Her״ kunft und die Anpassung an den neuen nach Rassengesichtspunkten sich ordnenden Auf״ bau des deutschen Volkes. Zugleich wies der Vor״ stand darauf hin, daß er kraft seines Aufsichtsrechtes eine der Disziplinarbehörde iihnliche Stellung und das Recht und die Piliclit zur Aufklärung von Sachverhalten habe. In einer Eingabe vom 16. August 1933 an den Kammer״ gerielilspräsidenten beantragte Rechtsanwalt X, den Beschluß vom 13. Juni 1933 und die an ihn gerichteten drei Ver״ fiigttngcn des Vorstandes der Anwaltskainmcr attfzuhehen. Der erste Eerieirzivilseuat des Knmmergerichts billigte den Beschluß des Kammervorstandes mit folgender Begründung: Der Beschluß bewege sieh im Rahmen der Zuständigkeit de! Änwullsknnmiorvorstnndes, Dieser halte nach § 3 Abs. 3 RAO., AV. d. JustMin. v. 25. April 1033 (JMIJ1, S. 127) bei der Zulas.mng biw. Nachprüfung auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1933 mitziiwirkcn und nach §§ 49, 68, 28 RAO. ein einer Diszipliiurbchürdc ähnliches Aufsicht srcrlsf, wie ein Recht auf Auf- Schluß, soweit cs sich tim die Erfüllung der den Mitgliedern obliegenden!,(lichten handele. Erblicke der Vorstand der Anwnltsknmliier eine Standespl'licht des Rechtsanwalts darin, daß er Uber Tat ■»neben, welche für seine Eingliederung Im Berufsstande oder Staat erheblieh seien oder erheblich werden könnten, Auskunft zu geben und Nachweise zu erbringen habe, so überschreite er damit nicht seine Zuständigkeit und handele nicht gegen das Gesetz, Eine Aufhebung des Beschlusses des Vorstandes der Anwaltskammer sei deshalb abiulchnen,.. Es besteht für den Rechtsanwalt also durchaus die Pflicht zur Antwort auf eine Anfrage »einer An״ waltskammer über die rassenmäßige Abstammung: darüber itLtaus ist es selbstverständlich, daß diese Angaben aer Wahr« ךי״י׳יין ןיי", heb entsprechen. In einem Ehrengcrichtsverfaivren waren tu■ wanre Angaben eines Anwalts über seine Abstammung Gegen• stand der Verhandlung. Der Rechtsanwalt hatte eine utt• richtige Versicherung aus Anlaß der Ausstellung der Ausweise zum Betreten der Gerichte für arische Rechts• anwälte abgegeben, Das Ehrengericht hat in diesem Falle auf Warnung erkannt und in den Gründen u. a. folgendes ausgeführt: ״Bei dieser Sachlage war dem Angeklagten nicht nach«• weisen, daß er die Erklärung über seine arische Abstammung 1# 1• April 1933 falsch al'gegeben hat. Das Ehrengericht l<t ata andererseits zu der Ueherieugung gelangt, daß der Angeklagte י•1'״■ desten* grob fahrlässig diese Erklärung abgegeben hat. Wenn dir Angeklagte hervnrhebt, daß er damals gerade Im Umtuge ef.J deswegen in besonderer Eile gewesen sei, 10 mag die» sowie d;e Tatsache ihm zugute gehalten werden, daß eine gewisse Eile 1«d» sonst geboten war, so daß ihm deswegen vielleicht die Tragweite der Angelegenheit nicht ganz zum Bewußtsein gekommen ist. An•; derervitj ist zu berücksichtigen, daß Umstände vorhanden waren, die ihn zu besonderer Sorgfalt hatten veranlassen müssen... D*• durch, daß er die Erklärung ohne die durch die Sachlage gehet® ausreichende Prüfung aller Umstände objektiv unrichtig abgab, M er sich zum mindesten dem Anscheine ausgesetzt, daß « drt vorläufigen Ausweis zum Betreten der Berliner Geri»׳l1t<geb«K( bewußt erschlichen habe. Er hat demgemäß gegen eine ihn *״ Rechtsanwalt obliegende Verpflichtung verstoßen." Die Bezahlung ausgefallener Felertagsarbeil Die ״Deutsche Handelswach t“, Hamburg, volt 26. 1. berichtet über ein Urteil des Berliner Arbeitsgericht’■ dns sich mit der Frage der Bezahlung der an den vergangen1״ hohen jüdischen Feiertagen ausgefallenen Arbeit* zeit beschäftigt. Das Gericht hat folgendermaßen entschieden. ״Im Gesetz findet sich keine Bestimmung, wonach die einem jiiflisrlicn Arbeitgeber tätigen Arbeitnehmer verpflichtet ״«י an jüdischen Koiorlagrn die Arlx׳it ohne Bezahlung ruhen rt * sen. Die beklagte Firma übersieht auch, daß sich die p׳'h*1ך!' Verhältnisse gcgcniilrcr dem Vorjahr grundlegend geändert haben• D Rechtsempfinden de» Volkes würde verletzt, werden, wenn ' rieht dem Ansinnen, an jüdischen Feiertagen die Arbeit ohne Zahlung auszusetzen, deshalb entsprechen würde, weil dies i״ ‘,'ff ren Jahren unter anderen Verhältnissen zwischen der Bei*1!' und ihrer Belegschaft vereinbart worden ist. Die Beklagte war pflichtet, entweder an den jüdischen Feiertagen arbeiten zu ״ oder, wenn sie das nicht wollte, ihren Betrieb ruhen zu »8'‘'י aber Ihre Arlreitnehmcr voll zu entlohnen. Da sie die ihr ,n^(, tenen Dienste nicht angenommen hat, ist sie gemäß § Bürgerlichen Gesetzbuches in Arinahmeverzug gekommen, un Kläger war berechtigt, den Iaohn iür die hier in Bedacht kowffl ‘ den drei Tuge zu verlangen." Sämtliche für die Redaktion b ee ti m Sendungen und Beiträge sind nicht einzelne Personen, sondern an die Redah 0 der ״Jüdischen Rundschau“ zu adres»icf«*j* da sonst Verzögerungen unvermeidlich•;