Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 11 (6.2.1934)
- Date
- 1934-02-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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jüdische Rundschau Seite 3 Hr. 11, 6. IL1934 ״ und % 1 einen) * von ״ und 10—50 1 f ' 1 ittffltn, 1; : wer• i chalt) ,1 וי¬ «״gen ון Clärff fl etwa F Vf r. Haifa Nähe jf Inustr t. n uscr ׳rund. nilicti Pacht, •nilien 5 drei lf- 11 lür ii u und ,Unarn f dem H re iwirt. halten *Hebe cn f, Linie •naten sehen h auf d. Ir. 11 der ו Ret sich nach t Kin• If ge• 1g >1 nenen;ionen öße- ־ Vor• Laufe lerbei ngen• n seit u Pa• le die Aber• l den den): 4 600, echo- und Ihrer . Die?Innt, ו ein .0 000 .111 ff C• illeßl. iktive r die fand- Anwird Hilfe Md* .wan• . Iffl :rung Auch tänd* aus־ iblem;reise Rolle buml res cu •יזו d er n *ci ufzu־ , das ung iktio• leien derer und •j es mein erika Re• «hin, Iden• nter• Kon־ , die t Ist- Ire 3 « ^׳3 7 fr y 0JP, י** . vä Pariser Brief 8. n. 31. Januar. Die große Welt hat zuviel eigene Sorgen. Das muß man ,Ich vor Augen halten, wenn man an eine Untersuchung der Frage hernngeht, inwieweit außerjüdische Faktoren sich am Rillswerk beteiligen, das nun einmal für die aus Deutschland' siisgtxvamlcrtcn Juden notwendig ist. Eine Illustration für die wahre Sachlage ist, daß die Finanzierung des vom Völkerbund geschaffenen FI ü c h 111 n g sk o m Itees zur Online durch die jüdischen Organi- ,itioncn, die i 111 V c r w a 11 u n g s r a t des Komi- ,ees sitzen, erfolgen soll, ungeachtet der Tatsache, daß in diesem Komitee sechzehn Staaten und neun der groß• fett nichtjiidischrn Wohlfalirtsorgaiiisationcn vertreten sind. Es ist an der Mühe des Etats des Fliichtlingskomniissariats Kritik grüßt worden. Eine Genfer Zeitung hat die einzelnen Ausgabeposten genannt und sieh über die Höhe der Bezüge des im übrigen nur wenige Personen zählenden Beamten- Stabes entrüstet. Man kann natürlich nicht a priori sagen, ob diese Gehälter Vergeudung oder eine produktive Anlage dar- ,teilen. Das hangt von den Leistungen des Komitees ab und von den Erfolgen, die cs im Interesse der Emigranten erzielen wird. Bemerkenswert ist, daß der Etat des Flüchtlingskommissariats von einer Finanzkoinmission, bestehend aus Vertretern dreier Staaten, geprüft und genehmigt wurde. Von einigen Seiten sind die Mitglieder der Finanzkoinmission gefragt worden, warum ,je so weitherzig gegenüber dem F.tatvorsehlng gewesen waren, Da meinte ein Diplomat, Vertreter eines großen Staates, ganz treuherzig: ״Ja, wenn mein Land auch nur 1000 Dollar beisteuern müßte, dann würde ich ganz, anders Posten um Posten unter die Lupe genommen haben.“ Und das eben ist das Unverständliche. Der Oe- »amtefat des Kommissariats beläuft sich auf 10000» Dollar jährlich. Wenn man die Finanzierung so geregelt hätte, daß die Staaten 50 ״> des Betrages und die jüdischen und nichtjüdischen Organisationen je 25«'״ zahlen sollen, dann hätte jeder Staat jährlich etwas über 3000 Dollar entrichten müssen. Es ist kein Zweifel, daß kein Staat sich geweigert hätte, diese Lappalie zu zahlen. Man hat es aber nicht einmal versucht, in die Staaten heranzutreten und bat damit einen psychologischen Fehler begangen. Denn, wie es heute um das Kommissariat bestellt ist, müssen sich die nichtjüdisehcn Ver• treten als ״Ratgeber“ auf jüdische Kosten Vorkommen. Dieses Gefühl hätte man ihnen ersparen sollen; um so mehr, als die Staaten wirklich guten Willens sind und durch die Teilnähme am Kommissariat beweisen, daß ihre Sympathien auf leiten der hilfsbedürftigen Emigranten sind. In der Pariser Presse nimmt man an den Arbeiten des Flüchtlingskommissarints Interesse, soweit die eigenen sch wieriffen Probleme Raum und Zeit übrig lassen. Wenn man alle Arußerungcn zur Emigrantcnfrage aufmerksam verfolgt, so pinnt man den Eindruck, daß die Angelegenheit von der richtjiidischen ()Öffentlichkeit auf die leichte Schulter genömmen wird. Die Erwägungen sind ungefähr: die Zahl der Emlgrauten beträgt etwa 80000 (davon 60 000 Juden); der Auswandererstrom aus Deutschland ist versiegt; ein großer Teil der Emigranten wandert nach Palästina oder hat Aussicht, auf Grund der Erleichterung bei der Visnmbcschaffung, nach den Vereinigten Staaten zu gelangen. Eine akute Gefahr, von neuen Fmigraiitcnsdiwlirmen überflutet zu werden, besteht nicht, abgesehen davon, daß die Einreiseerlaubnis nur noch in den seltensten Füllen erteilt wird. Man wird, rncnscH* lieber Voraussicht nach» nicht einmal in die peinliche Lage gelangen, hart sein und die Grenzen des Landes schließen zu iiuHscn. Also: wozu die große Aufregung? Eine Zeitlang schien es, daß die jüdische Auswandererwelle, die aus Deutschland nach dem Ausland schlug, der gesamten Welt die Bedeutung und die Dringlichkeit der J uden frage begreiflich machen wird. Damals hatten sich allenthalben Ansätze gezeigt, das Judcnproblem als das zu erkennen, was cs ist: ein politisches und ökonomlschcs Weltprobfcm. Diese keimende Erkenntnis war fruchtbar und hätte, gereift, vielleicht dazu geführt, die Juden.- frage als eine äußerst dringliche auf die Tagesordnung der Weltpolitik zu setzen. Dieser Prozeß Ist aber mittwegs abgebrochen worden. Was übrig blieb, ist ״Wohlfahrt“, wenn auch in einem modernen Sinne. Das heißt nicht nur als Forderung, Almosen zu geben, sondern die Hilfe produktiv zu gestalten. Das ist gewiß sehr viel, aber für die Lösung des jüdischen Problems unzureichend. Denn so beklagenswert die Lage der jüdischen Emigranten aus Deutschfand auch sein mag, sie ist nur der akute Ausdruck eines potentiellen Status von Judenheitcn In vielen Ländern, mögen die Juden dieser Länder auch nicht durch eine Ausnahmsgesetzgebung bedroht sein. So ist cs denn, trotz aller guten Worte und ungeachtet des schon für die deutsch-jüdischen Emigranten Geleisteten und noch zu Leistenden doch nur bei Ansätzen, bei Worten geblichen. Die Taten, die große Tat, sind noch nicht vollbracht. Wenigstens soweit die Kulturwelt in Frage kommt. Im Monat Mai 1633 schien man zu begreifen, daß es um mehr als die Zchntauscnde von jüdischen Emigranten aus Deutschland geht und daß die Welt vor der Aufgabe steht, dem jüdisehen Volk in seiner Gesamtheit auf seine außergewöhnliche, anormale Lage eine Antwort zu geben. Heute besteht nur noch die Frage von 60000 Emigranten oder genaucr gesagt, da Tausende in Palästina eine dauernde und weitere Tausende sonstwo eine provisorische Heimat gefunden haben, von ungefähr 30 000. Das ist in den Augen der Welt keine überwältigende Angelegenheit. Man zerbricht sich in den Staatskanzleien nicht weiter den Kopf darüber. Das sollen, sagt man sich, die Juden unter sich abmachen. Darum hat die große Welt fiir diese Frage nur Worte und moralische Unter- Stützung übrig. Das ist keineswegs zu unterschätzen — aber man darf nicht übersehen, daß wir Juden, was Hie Taten anbelangt, jetzt, wie eh und je, zunächst und fast vollständig nur auf uns allein angewiesen sind. Die Entlassung eines niclitarischen Vormundes Das Landgericht Berlin hat die Beschwerde eines jüdiichen Vormundes gegen die Verfügung des Amtsgcrichts Berlin, wonach der Vormund aus seinem Amte zu entlassen sei, zurückgewiesen. Aus der Begründung zu diesem Entscheid interessiert insbesondere folgendes: ״. . . Mit Schreiben vom 30. Mai 1933 hatte das Vormund• «chaftsgerirht den Beschwerdeführer ersucht, seine Abstammung dem («,rieht miliuteilcn, und diese Anfrage in der Verfügung vom 7. Juni 1933 dahin erläutert, daß nach einer Allgemeinen Verfügung des Htrrn Ju-tizministcrs Anwälte jüdischer Abstammung n׳eht Vormund deutscher Mündel sein sollen. Gegen fese Verfügung, die er als Ankündigung seiner Entlassung als Vor• ״und angesehen hat, hatte l)r. S. am 12. Juni 1933 sowohl als pMrlirhcr Vertreter des Mündels als auch im eigenen Kamen Be- •thvetdc eingelegt. Das Vormundschnltsgcricht hat diese ״it dem Vermerk, daß der Vormund Pr. S. entlassen wer• dm soll, weil er Jude sei. an das Landgericht weitergegeben. Be• זיזי über diese Beschwerde entschieden war, hatte das Jugend• •mt unter dem 31. August 1933 heim Vormumlsehaltsgerieht die Entlassung des Beschwerdeführers bus seinem Amt als Vormund bc• *ntragt, weil Pr a;s Nichtarier nicht Vormund eines arischen Kindes *w könne. Durch Verfügung vom 2. Oktober 1933 hat darauf- »in das Vormundschaftsgericht den Beschwerdeührer aus seinem Amt als Vormund aus religiösen ״zünden entlassen ... Gegen die Entlassttngsverfügung vom * Oktober 1033, die dem Beschwerdeführer am 18. November 1933 zu gestellt ist, richtet sich dessen sofortige Beschwerde. Diese sofor• tige Beschwerde ist gemäß § 00 Ziffer 3 FGG. zulässig, auch rerhtzeitig erhoben, sie konnte jedoch keinen Erfolg haben. . . . Pie Entlassung dos Beschwerdeführer» aus dem Amt als Vormund ist auch sachlich gerechtfertigt. — Pr. S. hat auf die Anfrage des Gerichts mitgeteilt, daß er der jüd. Religionsgemeinschaft angehöre. Das Kind ist dagegen, wie sich aus der Auskunft des Jugendamts vom 14. November 1933 ergibt, evangelisch. Nach § 1779 Abs. II Satz 2 BGB. ist hei der Auswahl des Vormunds auf das religiöse Bekenntnis des Mündels Rücksicht zu nehmen. Diese Bestimmung ist hei der Auswahl des Beschwerdeführers als Vormund unbeachtet geblieben. Der Beschwerdeführer war von der Miindclmuttcr als Vormund in Vorschlag gebracht worden. Das Vormundsohnftsgericht hatte es unterlassen, vor der Bestellung des Beschwerdeführers 1um Vormund Ermittelungen iitx-r sein Religionsbekenntnis «nziistclicn. Besondere Gründe, welche die Bestellung des Beschwerdeführers zum Vormund trotz der Konfessionsnngleiehheit hätten rechtfertigen können, lagen nicht vor. Das Vormundsehnftsgerieht hätte vielmehr in Erwägungen darüber eintreten müssen, oh nicht an Stelle des Beschwerdeführers eine andere konfessionsglelrhe Person zur Vcr• fnguitj* stand, die als Vormund geeignet gewesen wäre. Daß sich die Miindelmultcr gegen die Entlassung des Beschwerdeführer» aus dem Grunde der Konfcssionsungleichheit ausgesprochen hatte, ist unerheblich. Das Vormundschaftsgcrieht hat bei der Auswahl des Vormunds die Interessen des Mündels selbst zu verfolgen. Mit der heutigen Staatsauffassung und dem Rechtsempfinden de» Volkes ist es aber unvereinbar, daß ein deutsches christliches Kind einen jüdisehen Vormund hat. Die Entlassung des Beschwerdeführers ist also mit Recht erfolgt.“ Zu der Veröffentlichung fit Nr. 10 der ״Jüdischen Rund- Ht‘« nt ״!_fl.. _ 1. z. ~ 1 ~ « U es .* A sie ur n *t rl AMI TI (T -.vuv׳.1״Viva ,gw .«י,! Utl » vlWIlLllll lv 11II11 lll Rcichsfluclitstcuer bei Auswanderung״ “,chau Nichtariern“ erhalten wir eine Zuschrift aus Rechts- י1סי ״י1׳ י׳ *•'. ..׳— ־- ' ' ' ־ .*?waltskrciscn ’ -״ die El,. ,;"•».״MLisin, worin 1״e Bemerkung in U fldltVIt Wia viiiv ... ־ *- darauf aufmerksam gemacht wird, daß .״ ... der Entscheidung des Rcichsfmanrliofcs in deutsches Interesse an der Au sw an 11 c•;.U"R wird 1 n1 allgemeinen zu verneinen sein“ äelfach offensichtlich mißverstanden wurde. In ver- ״™«lenen von Juden gelesenen deutschen Zeitungen wurde durch die Aufmachung und die Uebcrsc!triften die '>cne so dargcstcllt, als ob hier eine grundsätzliche?tcUunrrn.1i1m* zugunsien des Verbleibens von Juden in Diese Schlußfolgerung scheint jt-'llungnahme ....״_ __.. u'ütschland Vorlage. Diese Schlußfolgerung scheint uns c- 5°?״ unzutreffend. Die Frage der Befreiung von der “'ichsllnchfs ' u l J L I I t II U. *71u I I «V uvl uviiviuii(, t ..v.ifstcuer Ist eine ganz spezielle, unter dem Gesichtsfunkt der Finanz Verwaltung zu beurteilende Frage. ij ״er Finanz Verwaltung zu beurteilende r rage. nk ״er Entscheidung des Reichsfinanzhofes wird die Frage, ־ .e1n ״deutsches Interesse" vorliegt, unter dein Gesichts- Punkt emrs!ן ־ ״ י t :־ ' ־ ־ «״cs positiven wirtschaftlichen Betätigung ,“Künsten der deutschen” Interesses, d. h. einer des Auswaadercrs int Ausland ,.־Künsten der deutschen Wirtschaft beurteilt. fin,/1 יe * e m Gesichtspunkt, der nach Ansicht des Reichs- ״״liofes allein eine Befreiung von der Relchsfluchtsteuer!11.״««rtigen würde, wird dann erklärt, daß in dieser Hinsicht Unterschied zwischen Ariern und Nichtariem gemacht Wen könne; das heißt also offenbar, daß auch bei Nichtnur dann die Befreiung von der Steuer gewährt wird, 1.1" י** eine derartige positive, die deutsch eWirtcJaft fördernde Betätigung im Ausland nachwetsen, פ",)• dem zitierten Falle der um die Befreiung .ansuchende ««Mnwalt auc־h nachzuweisen suchte. Die Entscheidung des Rcichsfinanzhofes nimmt in bezug aut die Milderung von Härten der Reichsfluchtstcucr Bezug auf den Runderlaß des Reich sfin an zmlnisters vom 26. Juli 1933, S. 1915 A — 215 III. Es ist daher notwendig, diesen Erlaß heranzuzichcn, um nicht zu falscheu Interpretationen zu gelangen. In diesem Erlaß heißt es ausdrücklich unter ״I. Allgemein“: ״Die Auswanderung von Personen jüdischer Abstanimung Ist erwünscht und darf Infolgedessen nicht unterblinden werden. Andererseits Ist cs erforderlich, von lclstungsfähigen Personen, durch deren Auswanderung die deutsche Steuerbasis geschmälert wird, eine letzte große Abgabe — die Reichsfluchtstcucr — zu erheben.'• Iin Anschluß daran werden dann die Fälle angegeben, in welchen eine Freistellung von der Reichsfluchtstcucr zulässig ist, nämlich wenn cs sich um kleine Vermögen handelt, aus Billigkeitsgründen usw. Der zitierte Absatz des Runderlasses zeigt deutlich, daß die Verpflichtung zur Zahlung der Reichsfluchtstcucr auch dann aufrecht erhalten wird, wenn die Auswanderung als ״erwünscht" betrachtet wird. Die Entscheidung des Reichsfinanzhofes, der die Behauptung des Beschwerdeführers und ihre Berufung auf das deutsche Interesse mit dem Hinweis aut das Nichtbcstehcn eines solchen deutschen Interesses abweist, steht mit der in dem Runderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 26, Juli zum Ausdruck gebrachten all* gemeinen Anschauung nicht in Widerspruch. Der Tod von Fritz Halter reißt eine große Lücke In die Geleitrtenwclt und bedeutet den Verlust eines Mannes, der nicht mir für die Wissenschaft, sondern auch fiir Deutsch-!and sich große Verdienste errungen hat. Fritz Haber war i üdis ch er Abstammung, aber er war getauft; er hat das Judentum verlassen und sieh ihm nicht zugehörig gefühlt. Es wäre daher an dieser Stelle nicht am Platze, ja vielleicht auch nicht taktvoll, von ihm ni sprechen, da wir nicht Persönlichkeitcn, und seien ihre Leistungen noch so groß, für das Judentum reklamieren wollen, wenn sie selbst die Rande zur jüdischen Gemeinschaft diirtlisclineiden. Aber in diesem Lalle und 111 dieser Zeit liegen die Dinge doch noch etwas anders. Denn beute ist jeder Jude wieder in höherem Maße als sonst s c 11 i c k 8 a 1 8 m ä ß i g dem Judentum /ti/arcchnen. Die Behauptung von der kulturellen Minderwertigkeit, von der zersetzenden Tätigkeit der Juden wird aus ihrer R a 8 s e 11 Zugehörigkeit abgeleitet, die nach der Taufe noch ins zweite und dritte Geschlecht fortwirkt. Ob er will oder nicht, ein Mensch jüdischer Abstammung wird heute dem lud c n t u m zu ge rech net. Und so findet sich auch Fritz Haber am Ende seines Lebens wrieder in der jüdischen Gemeinschaft. Haber hat übrigens, wie uns bekannt wurde, diese eigentümliche Entwicklung nicht ohne tiefe innere Erschütterung miterlebt. In den letzten Jahren begann er sich für jüdische Angelegenheiten zu interessieren, er begann vielleicht, das Judenproblem zu begreifen. Durch seinen wissenschaftlichen Beruf kam er in Verbindung mit einem anderen großen jüdischen Chemiker unserer Tage, Chaim Weizmann, und es ist anzunehmen, daß ihre Unterhaitungen nicht nur ausschließlich der Chemie gewidmet waren; wer Weizmann kennenlernt, kann nicht das jüdische Problem Ignorieren. Wie weit Haber beim Durchdenken jüdischer Problcrne, die ihm ja seinem ganzen Leben und Forschen nach fernlagen, gekommen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein seltsames Schicksal scheint im letzten Jahre eine Reihe von großen Juden, die ganz, mit Deutschland und deutscher Arbeit verknüpft waren, an der Schwelle einer neuen, andersgearteten Zeit wcgzuholcn. Was Haber auf dem Gebiet der Physik und Chemie geleistet hat, wurde in einem Teil der Tageszeitungen dar* gestellt. Haber war 1868 in Breslau geboren, wurde 1898 außerordentlicher und 1906 ordentlicher Professor und 1911 Leiter des Kaiser Wilhelm-Instituts für physikalische Chemie in Dahlem. Im Herbst 1933 ist er aus dem Staatsdienst ausgeschieden. Die Fülle seiner Arbeiten ist fast unübersehbar. Er beherrschte das Gebiet der Physik ebenso wie das der Chemie und seine Arbeiten bezogen sich auf elektrochemische Reduktion organischer Verbindungen, Thermodynamik technischer Gasreaktionen, Schädlingsbekämpfung. Für den Bergbau ist seine Sehlagwettcrpfeife von Bedeutung. Seine wichtigste Arbeit, für die er 1919 den Nobelpreis erhielt, war die Gewinnung von Ammoniak aus Stickstoff und Wasser* Stoff mit Hilfe von Katalysatoren bei hohem Druck und hoher Temperatur. Während des Weltkrieges war Haber Organisator der chemischen Kriegsindustrie. Nach dem Kriege war er einer der Initiatoren und Organisatoren der Notgemein- Schaft der deutschen Wissenschaft. Er war Mitglied der Akademien von Göttingen, Washington, Stockholm, Berlin und Leningrad. _________ Die Bedeutung der Rasse bei landwirtschaftlichen Schuldnern Das Landgericht in Marburg hat in einem grundsätzlich bedeutsamen Beschluß festgcstcllt, daß arische Abstammung nicht Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldvcrhältnisse vom 1. Juli 1933 ist. In der Entscheidung kommt erneut der Grundsatz zum Ausdruck, daß die Anerbestimmungen nur für Rechtsgebiete Anwendung zu finden haben, für die sie ausdrücklich erlassen sind. Es heißt in dem Urteil lt. ״Dtsch. Just." 2. 2. 34: ״Die Annahme de» Amtsgerichts, das Entsrhuklungsgesctz er- «trecke *ich nur auf Angehörige der germanisch-deutschen Rasse, auf die Antragstellerin als Jüdin aber nicht, findet in dem Gesetz keine Stütze. Dafür, daß auch nicht im Wege der Auslegung jener Ablehnungsgtund aus dem Gesetz entnommen werden kann, spricht gerade der Umstand, daß im Reichscrbhofsgcsctz arische Abstammung als wesentliche Eigenschaft des deutschen Säuern ausdrück lieh bestimmt worden ist, eine solche Eigenschaft für den die Entschuldung beantragenden Inhalier eines landwirt»chaftliehen Betriebes aber im Ent« huldungsgesrt* nicht gefordert wird. Dies Ist auch nicht ohne Grund geschehen. Denn die landwirtschaftliehe Sehuldenregclung dient nicht nur den Interessen des Betrieb«• Inhabers, sondern auch der Rücksichtnahme auf dessen Gläubiger, insbesondere diejenigen von ihnen, die bei einer sofortigen Zwang»• Versteigerung ganz oder teilweise Ausfallen würden." Der Verkehr zwischen arischen und niciilarischen Rechtsanwälten Das Präsidium der Reichsrechtsanwaltskammer stellt gegenüber der vor einiger Zeit in der Presse veröffentlichten Meldung, das Präsidium habe standcsrcchtliche Riehtjinien über den beruflichen Verkehr mit früheren Rechtsanwälten, deren Zulassung zurückgenommen ist, und zwischen arischen und nichtarischen Anwälten neu aufgestellt und veröffentlicht, fest, daß von ihm zurzeit keine derartigen Richtlinien aufgestellt seien und daß es sich bei den in der Presse inhaltlich wiedergegebenen Bestimmungen um vor längerer Zeit aufgestellte, zum Teil durch die seitherige Entwicklung überholte Richtlinien handle, ,Dem Judentum bieibl nichts anderes übrig.. .** In der Deutschen Schule für Volksbildung in Mann• heim sprach dieser Tage Alhrecht Erich Günther (Ham* bttrg), der Herausgeber der Zeitschrift ״Deutsches Volkstum“, über die ״Judenfrage als politisches Problem“ und führte dabei aus: ״Wären die Juden nicht schon immer geschichtlich blind gewesen, so hatten sic erkennen müssen, daß ihr Eindringen in da« Verfassungslehen eines Volkes, eines anderen Blutes und Bodens nicht von langer Dauer sein konnte. Diese große Stnatsliigc hat der nationalsozialistische’ Staat aufgeiclgt. Dem Judentum bleibt nichts andere« übrig, als zu «ich ae t b s t zu finden, befreit von der Vorstellung, die ihm diese Lüge auferlegte. So wenig wie Sowjetrußland, zu dem wir ln freundschädlichen Beziehungen «toben, als kommunistischer Staat eine Gefahr für uns bedeutet, weil wir den Marxismus überwunden hallen, *o wenig wird e» für unser erstarktes, auf sich selbst besonnenes Volk eine bedrohliche Judenfrage mehr geben.“ Günther hat sich schon früher zur Judenfrage geäußert; bekannt Ist seine Stellungnahme im Judenheft der ״Euro• päischen Revue“ (August 1932), worin er erklärte, der Staat müsse die Verantwortung für die Lösung der Judenfrage auf sich nehmen. Interessant ist für uns, daß auch Günther sich eine befriedigende Entwirrung nur dadurch vorstellen kann, daß die Juden zu sich selbst finden.