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Jüdische Rundschau · 1934-01-09 · Heft 3 (9.1.1934) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 3 (9.1.1934)
Date
1934-01-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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< Seite 4 'JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 3, 9.1. 1934 ^■w - <--"< .*■- C* %^ V. f~- > \__ «---♦ U*si r° > o r~ w s > «•"1 f"^ <-"""**) j ' > C.„ _j«. .» 1 c*» * \ r s „Der Türmer" vom Dezember 1033 bringt einen Aufsat/ „1600 Jahre .deutschen' Judentums", der sich mit der Geschichte der deutschen Juden beschäftigt. In diesem Artikel wird kurz vor Schluß folgendes gesagt: ,,Daß diese wohlgemeinte Aufforderung an die Juden, sich durch Arbeit iu c r i\ » Ii r e n, wenig Erfolg halte, war nicht die Schuld der Behörden, Daß dem Juden, der »eit nahezu iwei Jahrtausenden heimatlos ist, das Gefühl für da. Glück der eigenen Sehollc abhanden gekommen Ist, daß er infolgedessen da oK Fremdkörper lebt, wo er gut verdienen kann, ist nicht -<";iif Schuld. Im Interesse (h r sachlichen Gerechtigkeit sei auch anerkannt, daß es Ausnahmen tinler den Juden gibt, die ihr Adoptivbind liehen und ehren gelernt hal* n, sieh bewahrten im Knni|i( für dieses band. Da« »her kann nicht* daran andern, dail der Jude tn lieh ein gefährlicher Fremdkörper, ein wuchernder Patasit am deutschen Mumm ist, dem da» Weilerwuchern ein rechticltigcr Axthieb, von starker dcut«iher Laust geführt, verwehrte!" Der Verfasser des Artikels irrt. Gewiß sind die Juden — nicht durch eigene Schuld — vom Boden und von der Landarbeit entfernt worden. Aber Millionen unter ihnen, besonders in der jüdischen lugend, streben danach, zur produktiven Arbeit zurückzufinden. Auf dem Hoden Palästinas ist es bereits gelungen, ein starkes mit der Erde des Landes durch Arbeit verbundenes Geschlecht heranzuziehen. Daß das Fernbleiben der Juden vom Bauerntum nicht ausschließlich in jüdischer Faulheit begründet tein kinn, ergibt sich auch im litufirjcn Deutschland aus den in manchen Kreisen des deutschen Volke« herrschenden Anschauungen in dieser Frage. So z. B. schreibt das „NS Lausitzer Kampfblatt", Pcitz (Niedcrlattsitz), in einem Artikel „Neubildung jüdischen .Bauerntums'?" unter Bezugnahme auf eine jüdische Hildvcröffcntlichung, die jüdische Landwirte in Deutschland zeigte: „Wir sehen da .jüdische nituern' auf dem Felde arbeiten und beim Hergrn der Finte. Allein die Tatsache, daä Juden deutsehen roden besitzen und »ich alt Hauern maskieren, iit eine Provokation. Der dcutic hc Boden gehört nur in die Hand von 1) c u 11 c h « n. Abgesehen davon ist «i nanitlieh ruvifl verlangt, wenn diese Juden uns glauben machen wollen, daß sie überhaupt für die Dauer Bauernarbeit verrichten wollen. Der deutsche Michel iu tot und man überschätzt unsere Ilarmloiigkeit, wenn nun uns Märchen von jüdischem Bauerntum ertählen will. E» iit besser für das Judentum, wenn et seine Siedlertsiligkeit in Pruhi bland sofort abbaut und den Plate hier lätirnt." Wer die Versuche von Juden, siel» der Scholle zuzuwenden, mit solchen Worten beantwortet, darf natürlich nicht die Frage aufwerfen, wicio Juden nur in leltenen Pillen wirklich Bauern werden konnten. Die fristlose Entlassung jüdischer Angestellter lieber die Frage, ob Angestellte, insbesondere leitende Angestellte, wegen ihrer H a s s e n /. u g c h ü r i g k e i t fristlos entlassen werden können, hat das Rcichsarbcitsgcricht in einer Entscheidung vom 25. 11. 33 grundsätzlich entschieden. In der Begründung stellt dieses Gericht laut „Voss. Ztg." vom 6. Januar ausdrücklich fest, daß der Satz, jeder Angestellte nichtarischer Abstammung: könne tristlos entlassen werden, nicht anzuerkennen ist, such nicht unter der veränderten Einstellung gegenüber dem Judentum im nationalsozialistischen Staat. Immerhin könne die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse einen Grund zur fristlosen Entlassung abgeben. Doch seien dabei stets die Verhältnisse des Einzelfalls zu prüfen, und zwar „aus den geklärten A n s c h a u tt n g e n d e r G e g e n w a r t heraus". Keinesfalls könne der Boykott vom 1. April 1933 für sich als Grund angeschen werden, da es sich hierbei um eine vorübergehende Maßnahme gegen die jüdischen Geschäfte gehandelt habe. Auch die bloß subjektive Befürchtung des Arbeitgebers, die Weiterbcschäftigung des jüdischen Arbeitnehmers werde sich schädlich für das Unternehmen auswirken, genügt nach dem Reichsarbeitsgericht keineswegs. Es bedarf vielmehr stets eher genauen* Prüfung, ob in Wirklichkeit Umstände vorhanden sind, die objektiv eine Weiterbeschäftigung als für den Dienstberechtigten schädlich oder seine Interessen gefährdend erscheinen lassen können. Nichtarische Vcrlandssyndizl als Prozeßvertreter Das Laudesarbeitsgericht Berlin hat eine wichtige Entscheidung über die Pro/, cß Vertretung vor dem Arbeitsgericht durch einen n ich tarischen Syndikus gefallt. Dieser Syndikus war zunächst als Prozeß- Vertreter zurückgewiesen" worden, und zwar mit der Begründung, auf ihn müßten die Bestimmungen über Vertretung durch ' nichtarische Rechtsanwälte eine entsprechende Anwendung finden, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Gesetz stehe. Das l.nndesarhcitsgericlit hat jetzt dagegen erklärt, diese Entscheidung könne nicht aufrechterhalten werden, der P r o 7 v Ii v c r t r e t e r sei zuzulassen, solange er Syndikus des Verbandes sei. Es entspreche zwar den Grundsätzen des nationalsozialistischen Staates, nichtarische Persönlichkeiten grundsätzlich von der Mitwirkung bei der Rechtsprechung aus/uschließen. In welcher Weise dies geschehe, werde aber gesetzlich genau geregelt. Es hätte daher nahegelegen, eine entsprechende Bestimmung zu schaffen, wenn das Arierprinzip auch ausnahmslos auf Verbandsvertreter hätte augewandt werden sollen. Dies sei jedoch nicht geschehen und der Entscheidung des Gesetzgebers dürfe nicht vorgegriffen werden. — Der Kommentator dieser Entscheidung in der „Deutschen Justiz", Ministerialdirektor Dr. Volkmar vom Keichsjustizministcrium, hebt hervor: „Würde hier der Richter nach seinem eigenen Empfinden bestimmen, wie weit die Grundgedanken der rassegesetzlichen Vorschriften über deren positiven Inhalt hinaus anzuwenden sind, so bestünde stets die Gefahr, daß er nicht wissen kann, warum der Führer diese oder jene Frage bisher noch nicht der Lösung entgegengeführt hat, die sie betreffenden Normen also so belassen hat, wie er sie vorfand. Mit anderen Worten: eine solche „freie" Rechtsfindung könnte das Gegenteil von dem erreichen, was sie bezweckt. Statt den wahren Willen des Führers restlos durchzuführen, könnte sie ihn durchkreuzen und den vom Führer vorgesehenen Entwicklungsgang unheilvoll beeinflussen." Die entlassenen Hochschullehrer Die ^Frankfurter Zeitung" vom 3. Januar beschäftigt sich in einem Leitartikel mit der Frage der Gestaltung der deutschen Universitäten. In diesem Zusammenhang kommt sie auf die entlassenen Hochschullehrer zu sprechen und sagt hierüber folgendes: „Die Zahlen der entlassenen Hochschullehrer sind in einer Reihe ausländischer Statistiken _ übertrieben worden. Das Bild wurde vicliähig verwischt: In manchen Zusammenstellungen erschienen viele Namen zwei- oder gar mehrmals, da die Statistiken iu die einreinen Fakultäten eingeteilt waren und ein Rechtsphilosoph beispielsweise unter den Juristen und unter Philosophie i'ufgcführt wurde; zum anderen halt es für einen Ausländer schwer, die schwierigen Unterschiede zwischen ordentlichen, außerordentlichen, Honorar-, beamteten und nichtbcamtctcn Professoren usw. iu kennen. Amtliche deutsche Bekanntmachungen der Zahlen liegen noch nicht vor. Jedoch läßt sich beispielsweise für Preußen, also für das grüßte deutsche Land, in dem der Ausscheidungsprozeß nahem beendigt ist, die Zahl der entlassenen hauptamtlichen ordentlichen Professoren an sämtlichen preußischen Hochschulen — einschließlich technischen und Handelshochschulen — errechnen: Ea handelt aich um etwa 75 Entlassungen. Die Zahl der niehtbcanitctcn und Honorarprofessoren ist einstweilen nicht iu übersehen, und es empfiehlt sich, die amtlichen Ziffern abzuwarten. Schließlich kommt eine hohe Zahl von Privatdoxenten hinzu, denen die Uhrbefugnis entzogen wurde, wozu allerdings su bemerken ist, daß die Zahl der Privatdozenten in den Ictitcn Jahren allzu sehr angeschwollen ist. Die Mehrzahl der entlassenen Professoren sind Nicht aricr. Die Zahl der auf Grund des § 4 (politische Gründe) Entlassenen ist verhältnismäßig gering. Bei weitem die meisten der Entlassenen sind ins Ausland gegangen: teilweise sind »ic ausländischen Berufungen gefolgt, teilweise leben sie privat, vielfach auch m anderen Berufen, vor allem alt Sachverständige usw. In Industrie und Handel, Die grüßten Kontingente sind na'ch 'den Vereinigten Staaten und nach der Türkei gegangen. In den Vereinigten Staaten haben viele kleinere Universitäten namhafte Wissenschaftler eingeladen, Gastvorlesungen iu halten oder vorübergehend Dowuturen zu übernehmen. Diese Vertrage laufen mrJit nicht auf lange Frist, so daß von tiner gesicherten Lebensstellung in den seltensten Fallen die Rede sein kann. In New York ist unabhängig von der Columbia-l'nivcrsity an der New School for Social Kcsrarrh eine nur mit ehemaligen deutschen Professoren besetzte Postgraduale Faculty als Privatstiitung gegründet worden — kider mit dem nicht «ehr geschmackvollen Namen „Univcnity in Exile" —, an der vierzehn dnirsrhe Nii htarier sozial, und stsatswisse nschaftliche Vorlesungen halten. Die Türkei hat für ihre neugegriindete Universität Istanbul im ganzen 33 deutsche Professoren engagiert, von denen einige allerdings aus dem deutschen Staatsdienst nur beurlaubt lind. Eine Reihe weiterer Dozenten i«t nach Manchester und nach London — an die School of Economic! — berufen worden. Es würde tu weit führen, in diesem Zusammenhang die cinwlncn Namen aufzuzählen. F.s sei nur hinzugefügt, daß iwei der bedeutendsten Physiker DcuKi-bland?, Schroilinjjcr (Merlin) und Weil (Goitingen) —• beide Nii htarier --— nicht entlassen worden sind, vielmehr aus freien Stücken Berufungen nach England und Amerika angenommen haben. Schrödinger übrigem nur iu Gastvorlesungen, nicht in fester Anstellung." Die Anfechtung von Mischehen Wir veröffentlichten in Nr. 102 der „Jüdischen Rundschau" vom 22. 12. 1913 zwei in der „Deutschen Justiz" abgedruckte Urteile, die sich mit der Frage der Anfechtbarkeit von Mischehen beschäftigten. Es handelte sich einmal um einen Beschluß des K a m m c r g e r i c h t s, der die gestellte Frage verneinte, und ferner um ein bejahende» Urteil des Landgerichts Köln. Nunmehr ist ein nettes Urteil tles Kölner Landgerichts ergangen, das sich auf den Standpunkt stellt, der vom Kanimergcricht in seiner Entscheidung; vom 2. 11. vertreten worden ist. Wir entnehmen den Entscheidungsgründcn de» am 21. 12. PÖ3 ergangenen Urteils folgende Ausführungen: .....Gcmiifi § 1333 BGH. kann eine Ehe von dem Ehegatten angefochten w-erden, der »ich liri der Eheschließung über persönliche Eigenschaften des anderen Ehrgalten geirrt hat, die ihn bei Kennt, nis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würden. Daß Klüger bei der Eheschließung gewußt hat, daß Beklagte Jüdin war, gibt er selbst, zu. Wenn auch heute die Frage, ob zu den persönlichen Eigenschaften eines Mensehen seine Rassezugehörigkeit gehört, in bejahendem Sinne zu beantworten ist, so ist aber entscheidend dnfnr, ob die jüdische Rasse des anderen Ehegatten den irrenden Teil von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würde, nicht die Berücksichtigung der h«uti.gen, sondern der aur Zeit der Eheschließung obwaltenden Verhältnisse, sowie der persönlichen Denk- und Empfindungsweisc des irrenden Gatten su jener Zeit. Es geht daher, nachdem Kläger vor drei Jahren geheiratet hat, nicht an, die Betrachtungsweise unserer Tage auf die Zeit vor drei Jahren anzuwenden. Iit aber died am 1 i g e Auffassung zugrunde zu leger., so erledigt aich damit die Anfechtungsklage von selbst. Denn in iv-nnlms der Tatsache, daß die Beklagte Jüdin i«t und trotz dieser Kenntnis ist Klüger ja' die Ehe mit ihr eingegangen; ihn hat die Z igehörigkeit der Beklagten zum Judentum weiter nicht berührt. ... Hiernach war dem Kläger gemäß §§ 114 ff, ZPO. das Armcnreclit zu versagen." Die Rolle der emanzipierten Juden In der Monatsschrift „Eckart", Berlin, vom Januar 1934 Ist ein Aufsatz: „Deutsche Wandlung1 und geistige Entscheidung" von Rudolf Cracmer enthalten, in dem zur Frage der Stellung der Juden in Deutschland u. a. folgende« genagt wird: „Die staatliche Wendung wider das Judentum Ist grundsätzlich unanfechtbar. Sie entspringt ja nicht einer Doktrin, sondern einer elementaren Volksbewegung. Sic wäre nicht möglich, wenn nicht seit der Emanzipation die Judenschaft ein Fremdkörper im deutschen I.cbcn geblieben wäre, wenn nicht geistige und wirtschaftliche Repräsentanten des Judentunis sich zu Trägern der .liberalen Auflösung gemacht, den timrxistisch-revolutionarcn Kampf gegen die Lebensgrundlagen des Volkes geführt und sich als freie Gaste ohne Schicksalsbinduiig an das Deutschtum dargestellt hiiiten." * Wir glauben, daß der Verfasser dieses Aufsatzes insofern irrt, als gerade die Juden, die den stärksten Anteil an den innerdeutschen Entwicklungen genommen haben, sich voll und ganz als Deutsche fühlten und nicht an ihrer inneren Berechtigung zur aktiven Anteilnahme zweifelten, Daß sie bei aller subjektiven Ehrlichkeit von weiten Kreisen des deutschen Volkes doch als objektiv außenstehend empfunden wurden, enthüllt am besten den wahren Charakter der Judenfrage. Briefe an die Redaktion Die Jehud« Halevl-Uebcrsekung Leipzig. 31. Dezember 1933, Sehr geehrte Redaktion! Zu dem Artikel des Herrn Dr. Wileiuky in Nr. 101 /J02 S. 1002 mochte ich mir mir die kurze Bemerkung erlauben,diä schon S, Bacr in seinen Kinoth zu Tischah beab (Rödelheim 1875, S. 242) nV^K ri| ans übersetzt; „wie heitere Sommerwärme nach dem Regen". Dr. Oabrlel Nobel, Leipzig, * Das Jüdische Lichtbild Berlin N I, den 29. Dezember 1933, Redaktion der „Jüdischen Rundschan" Herr Dr. P. S. Meyer (Mannheim) hat in Nr. og ,Jüd. Rundschau" die jüdischen Amatcurnhotogranh.cn zum Zusammenschluß aufgerufen. Fs ist dabei nicht an eine nhotr> graphische Vereinsmeierei gedarbt, sondern an die Bildung einer Oruppe, die sich in erster Linie zur Förderung jüdischer Interessen zusammenschließt. Es wäre eine Hauptaufgabe einer jüdischen Photographt'itgnippc, für zionistische Propaganda Anregung und Unterstützung zu geben. Die weite Hauptauf. gäbe wäre, alles, was an jüdischen Dingen und Werten im Lichtbild festzuhalten ist, zu sammeln und der jüdischen Allgemeinheit zugänglich zu machen. Damit können wir dazu beitragen, die Kenntnisse judischer Vergangenheit und Oegrn. wart zu verbreiten. Photofreunde in Berlin, die für diese Ziele Interesse haben, bitte ich, sich mit mir in Verbindung; ai setzen. Dr. WalterOroßmann, Berlin N 4, Gartenstr. 1, Der preußische Innenminister hat Ausführungsanweisungen für das neue Reichsgesetz gegen MiBbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kind es statt erlassen. Das Gesetz bestimmt, daß vor jeder gerichtlichen Bestätigung ernes Kindesannahmevertrages die höhere Verwaltungsbehörde zu hören ist. Im öffentlichen Interesse sprechen wichtige Gründe grundsätzlich dann gegen die Annahme, wenn der Vertrag zwischen einem arischen und einem nichtarischen Vertragateil geschlossen werden soll, desgleichen dann, wenn der Anzunehmende einer körperlich, geistig oder moralisch minderwertigen Sippe entstammt. Alijah-Broschüre neu! Soeben Ist die 5. Auflage der Informations-Broschüre des Palastina-Amtes Berlin „A I i j? h" erschienen. Im Laufe des letzten Halbjahres hat sich die „Alijah" aus einem kurzen Merkblatt des Palästina-Amtes zu einer umfangreichen Informations-Schrift über alle mit der Einwanderung nach Palastina im Zusammenhang stehenden Fragen entwickelt. Die „Alijah" wird übereinstimmend als die beste Informationsquelle für Palästina-Wanderer bezeichnet, weil sie in kurzer und prägnanter Form auf 48 Seiten alle notwendigen Angaben enthalt. Gegenüber der letzten Auflage enthalt die „Alijah" viele neue Beiträge, die früher f enthaltenen Angaben sind umgearbeitet und auf den letzten Stand gebracht. Der Preis der Broschüre (mit einer Pi- « lästina-Kartc auf dem Titelblatt) beträgt trotz des erweiterten Inhalts nach wie vor 0,75 RM. Die „Alijah" ist gegen Voreinsendung dieses Betrages zuzüglich (1,15 RM. Porto ru beziehen beim Palästina-Amt, Berlin W15, Mcinekestr. 10. Bei Bestellungen bediene man sich des im Inseratenteil dieses Blattes befindlichen Bestellscheins. Die Reichsvertretung der deutschen Juden teilt mit: Am 2. Januar trat der Ausschuß der Reichsvertretung zu einer seiner regelmäßigen Tagungen zusammen. Neben organisatorischen Fragen wurden eine Reihe von Problemen des \Xirtschafbilebeiis behandelt. Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand die Durcbbcratung und endgültige Genehmigung der vom Erzichungsau sschuß der Reichsvertretung aufgestellten Richtlinien, die zur Ergänzung der staatlichen Richtlinien für die Aufstellung von Lehrplänen für jüdische Volksschulen dienen sollen. Diese Richtlinien sollen in Kürze | der Öffentlichkeit übergeben werden. Da in der nächsten I Zeit eine größere Anzahl von jiidi.sclteti Volksschulen neu , errichtet werden soll und die Arbeit der bereits bestehenden; nach einheitlichen Grundsätzen zusammengefaßt werden soll, kommt diesen Richtlinien eine außerordentliche Bedeutung zu. f1 Gruppcnslcdlung In Palästina. Die Vorbereitungen für eine landwirtschaftliche Ansiedlung von Juden aus Stettin und Pommern in Palästina sind so weit gediehen, daß an die Ausfuhrung des Unternehmens geschritten werden kann. Es steht den Siedlern ein Kapital von etwa 11 Million Reichsmark zur Verfügung. Die Verhandlungen mit palästinensischen Pflanzungsgesellschafteu sind aufgenommen worden. Es werden zwei Pläne verfolgt, der erste für solche, die im Jahre 1034 auswandern wollen, und der zweite für solche, die vorläufig noch in Deutschland bleiben, sich aber eine Existenz in Palästina vorbereiten wollen. Für die Beteiligung an einem der beiden Pläne ist ein A\indestkapital von 15 000 R.W. erforderlich. Es wird angestrebt, daß die Möglichkeit besteht, vom zweiten zum ersten Plan überzuwechseln. Die Bemühungen der Gruppe schließen ab mit einem Individualvcrtrag zwischen dem Siedler und einer Pflanzungsgcsellschaft. Interessenten aus Pommern (aber auch aus dem Reich) wollen sich unter genauer Darlegung ihrer Pläne und Mittel und Beifügung von 0,25 RM. Rückporto an Dr. Brock, Stettin, Bismarckstr. 7, oder an Dr. Peritz, Stettin, Moltkestr. 21, wenden. Mitteilung des K.J.V. Wir haben evtl. die Möglichkeit, einem Bundesbruder eine kaufmännische Stellung bei einem deutsch-industriellen Unternehmen zu verschaffen, Verlangt wird Abiturium und mindestens zwei Jahre kaufmännische Tätigkeit. Der Betreffende muß unverheiratet sein. Sprachkenntnissc sind nicht unbedingt erforderlich. Geboten wird: freie Ueberfahrt, 800-1000 Milrcis (ca. 250 M.) monatlich und ein fester Vertrag für vier Jahre. Bewerbungen von Bundesbrüdern erbitten wir an das Präsidium des Kartells Jüdischer Verbindungen, Bcrlin-Charlottenb. 2, Bleibtreustraße 50. Ein Zahnarzt für Indien wird gemäß einem Inserat in der „Zahnärztlichen Rundschau" Nr. 1 d. J. gesucht. In dem Inserat heißt es: „Juden können sich bewerben". Interessenten empfehlen wir, in dem angegebenen Blatt einzusehen. Der Spottscho Chor, der demnächst in Berlin im Rahmen des Kulturbunds Deutscher Juden auftreten wird, hat, wie uns mitgeteilt wird, in letzter Zeit in Frankreich, Belgien und Holland eine Konzerttournee mit großem Erfolg absolviert. Es kamen Kompositionen von Gladstcin, Oerowitsch, Kopf, Lewandowskv und Rosowsky, Almann und Nadel zum Vortrag. GeschSUliche Mitteilungen (Ohns Verantwortung der Redaktion.) Die altbekannte Möbcltransporüirma A, Schäfer, Berlin-Wilmersdorf, Wilhelmsaue 38, macht das in» Ausland übersiedelnde Publikum dsraui aufmerksam.^ daß sie in der angenehmen Lage ist, ihren Kunden besondere Erleichterung iu bieten, indem sie durch einen bewahrten Steuerfaehmann samtli hc für die Auswanderung notwendigen Papiere bei den Finant-, Zollämtern und sonstigen Behörden rasch und erfolgreich besorgt, wodurch ihnen viele Wege, Arbeit, Zeitverlust usw. eripirt bleiben. (Siehe nächstes Inserat.)

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