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Jüdische Rundschau · 1934-01-05 · Heft 1-2 (5.1.1934) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 1-2 (5.1.1934)
Date
1934-01-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seht 4 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 1/2, 5. I. 1934 t! fööCLcresjßteg fftsis&er Äruciissliiaer Ein Erlaß des Rcichwirbdtstiiliilsteri Der Relchsarbeitsminlste f hat an die Treuhänder der Arbeit am 21. 11. 1933 nachfolgenden Lrlaß genclitet, der siel; mit dem Vorgehen gegen nichtarische Arbeitnehmer beschäftigt: „Au« verschiedenen Teilen des Reichs und auch von Treuhandcrscite sind mir zahlreiche Talle bekannt geworden, in denen Hetricbsvcrtretungen die Entfernung von jüdischen Arbeitnehmern gefordert b/w. die liiiislclhing solcher Arbeitnehmer unterbunden haben. In anderen Fällen ist die Lntlasstmg sämtlicher jüdischen Angestellten vor der Entlassung irgendeines arischen Angestellten verlangt worden. Meirichsvertrrtungen haben autSeidcm versucht, ihren Eordcrungcu durch Androhung körperlicher Anjrriffc Nachdruck zu verleihen. In allen diesen l allen haben die Hclriclisvcitidüngen freien die wiederholten Verlautbarungen der Regierung verstoilen. Der Herr Rcidiswirtsehnftsminister hat sich mit seinem Schreiben vom 8. Sepieniber an den Deutschen Industrie- und llandelstag gegen die Hovkottieruug nichtarischer Firmen gewendet,'Hieraus kann ohne weiteres abgeleitet werden, dall auch den nirhtarischen Ani'cstelltcn und Arbeitern der Schutz der Rcgieriint' nistelit. Der Herr Noiehsminister für Volks- Aufklärung und l'iopar.mda hat sich in ähnlichem Sinne geäußert "und ausdrücklich festgestellt, daß ja bekanntlich auch für die luden keinerlei Ausnahmegesetze auf wirtschaftlichem Gebiete bestehen. Endlich verweise ich auf die Mitteilung vom 21. Oktober lü'V], die von dem Herrn Rcichswiitschnftsmiiii'-tcr und mir im Einvernehmen mit dem Herrn Preußischen Minister des Innern erlassen worden ist, in der nochmals ausdrücklich gegen Eingriffe von unberufener Seite in die Verhältnisse der eiu/eluen Heiriebe Front gemacht wird. Hie ohenbe/eiclincten Fälle werden hiervon betroffen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister ersuche ich die Herren Treuhänder der Arbeit, Reuen Fingriffe der geschilderten Art seitens der ISctriebsvertretungen und anderer Stellen vorzugehen und fiir unbedingte Aufrechterhaltung der Ruhe in den Hetriebcn auch weiterhin zu sorgen." Die Entlassung eines jüdischen Filmregisseurs Ein Urteil de» Knnuncrgcrlchts Das K a m m e r g e r i c h t hat in dem Rechtsstreit um die VX'eiierbcseluiftigung eines jüdischen Filmregisseurs und Mitarbeiter«; am Drehbuch hei der Herstellung eines Films ein interessantes Urteil gefallt: es hat die fristlose Kündigung des im Jahre lüi2 abgeschlossenen Beschiiftigiingsvcrtrnges /um 5. April 1033 für berechtigt erklärt. In I'ebereinstintmung mit dem Landgericht hat es die Klage auf Zahlung eines weiteren Honorarbetrages abgelehnt, nachdem für geleistete Teilarbeit vor Vertragslösung bereits -11)00 M. von vereinbarten 15 000 M. gezahlt waren. Der jüdische Regisseur hatte zunächst auch als Mitarbeiter an ilcm Drehbuch für einen Film gegen ein Entgelt von 120(10 M. mitgewirkt. Fr war durch den Vertrau extra aber auch zur Rei-ielcistiinfj für einen anderen Film verpflichtet worden, dessen 1 Umstellung im Jahre 1Q')3 erfolgen sollte. Ende l'i'j'J und am II. Februar 1033 wurde die zur „Vcrfuguiigstclhing" des Regisseurs für den 15. März 1933 gefordert und insgesamt ein Betrag von 'ItHii) M, gezahlt. Durch Schreiben vom 5. April 10'J'j erklärte dann jedoch die Herstellerfirma, mit Rücksicht auf die obwaltenden politischen Verhältnisse sei eine Beschäftigung des Regisseurs im Hin- Ml~k auf seine jüdische Abstammung nicht nur als Regisseur, dem auch als verantwortlicher Verfasser des Filmniskriptrs der Oeffciillii hkei! gegenüber untragbar und ite schwere Schädigungen der Gesellschaft zur Folge ■ rn. Diesen Standpunkt hat das Kamnu'rgcricht durch Ur- . ji. vom 17. November l')33 (21. U. 45')8/33) im wesentlichen ., "iit, und zwar mit folgender Begründung: Das Gericht geht von dem Bestreben der Rcichsr?giei.i x aus, den judischen Einfluß besonders auf allen ue- '". en des kulturellen Lebens einzudämmen und auch ausi :hiiellcn. Dieses Bestreben ginge aus wiederholten Kund- < linken des Führers im März. 1033 und aus einer Rede Propagandaininisters Dr. Goebbels vom 13. 3, 33 hervor; ''. er habe sich dahin ausgesprochen, „daß der deutsche i i 'itspielthcaterbesuehcr einen unbedingten Anspruch darauf e, ihn berührende Fragen von Künstlern dargestellt zu senen, die seinem eigenen Kulturkreis angehören, und sein Bedürfnis nach Bildung und Unterhaltung durch ihm geistig und kulturell nahestehende Menschen befriedigt zu wissen'. Als dann noch der ludcnboykott am 1. April 1933 eintrat, mußte man sich auch bei ruhiger und besonnener Beurteilung, bei der auch die Tatsache einer damals besonder« starken Erhitzung der Gemüter in Anschlag gebracht wurde, sagen, daß es der Herstellerfirma nicht anzusinnen wäre, noch einen Film von K. drehen zu lassen, weil sie damit ein unmittelbares geschäftliches Risiko von erheblichen Ausmaßen und von einer, bei Vertragsschluß und auch noch beim Abruf am 14. Februar 1033 gar nicht vorzustellenden Art auf sich nehme. Das Kammergericht weist schließlich darauf hin, wie groß tatsächlich das Risiko gewesen wäre, denn dieser Film mit einem jüdischen Regisseur wäre unter die sogenannte Kontingent crordnung vom 28. Juni 1033 gefallen, und nach einer Auskunft des Reichsverbandes Deutscher Lichtspieltheater hätte das Publikum die von diesem Regisseur verfaßten und regiemäßig bearbeiteten Filme sicherlich als jüdisch abgelehnt. ■> ri i J f^""\' 113 i kJ ki %,A %J 4m v . "* Wjt y fcj \n'"7 F""Tp|* f*"*^|T>/^Ti. ' vfS M: k Y'v •. lilu y üvj ..■ v y L», *• '•■ ■ i k. i i r*f - — f*— t ii; . ' ,• i -' •' s»J In der „Deutschen J u r I s t e n - Z e I t u n g" (C. I L fieck'srhr Vcrlarsbitchhnmllting, München) Heft I vom 1. Januar t<)i1 veröffentlicht der Rcielismitiistcr des Innern, Dr. Frick, einen Anf-niz „Die kassc-nfrnge in der deutschen Gesetzgebung", der für die durch die Nichtarier-Gesct/.e betroffene'jüdische Öffentlichkeit von höchstem Interesse ist, Minister Frick gibt hier eine U ehe nicht der bisher erfolgten Gesetzgebung, deutet aber zugleich an, daß die Rcirbsrcgierung sie Ii auch der Grenzen dieser Gesetzgebung bewußt ist. Der Minister wiederholt den von ihm schon bei früheren Gelegenheiten ausgesprochenen Onimlsatz, daß die Rassenthrone, deren sieh'der neue deutsche Staat bedient, frei sein müsse von Werturteilen über andere Rassen und deren kulturelle Leistungen. Anknüpfend au Aussprüche Adolf Hitlers, betont Minister Frick?ii!iäc!ist die Bedeutung der Rassenfrage für jede» Volk. Er fährt dann fort: ,,.\ ii-jm■lirrnl von der IVtx'umguitK, «ln& die Zukunft de» dniiMln Vnlkcs nur ihm Ii die Keinbcil der Ra-.w ^eMrhert werdrn kann. Im' die [iiiin)ti,d-.iiirdiitiirhc Regicrunu in I>rutv hl.ind ihre R.1--.I ei?;;.!uin^ Cr!M-hafJm. Diese Orn-l jgcbunß iit im In- und Ali.lind" vir|U>-hm Angriffen und M1f.Hlri1f1111u.11 nm- Kemt\ K«-«T,eii, l.h lnlie frit unhing-f die naiiiciitlirli im Fernen O'.trn .>nfk> Ii' l,'1>' " HiM'ir. liUni^rn. d.tß IViilMdd.md d.uhiirh die AitcrlB*-ri(jen fremder K.iwn deklniäere, im Namen der Krirhsr<";:i'-iinij,; .iK völlig iiiilie-Miindet Ix-iciihnrn und dnrinif hinweisen kiHinm. Hi i'. enltpr.clif ndr Crdtinkcn wie in Deut« bland muh M-hmi in den Ite,1 n himjjcii linderer Völker mm Atisdrurk gekommen «iml. fu hr einlerr leihe it Ii;nn.drm kli< h eikl irl, (Uft die Reieh«reji«'iii'i(» mit ihren Brmithum'en, Ha» Ra«<engnt dr<t Heilt- •teilen Volkes?n pdrefn lind seine Rfinhiillung »irherwi .trllpn, in keiner \Vri«f ein W f t t u r t e i 1 iltier andere Hasten fallen will, und HiP» r* der Reiefnref;ieriing und dem deiit«rhen Volk fernliegt, dif alrr und hnhr Kultur vieler vom deiihehen Volk raw'sch ver'i hiedrnpr \hUker heralif.utrtirn," Nach einem Hinweis auf die ras-isrhe Zusammensetzung des deutschen Volkes, bei der der Einsehlag der nordischen und fälischen Rasse überwiege, kommt Minister Frick auf die Judenfrage zu sprechen: „Kinc Orhihr fiir rhis denHilie Volk bedeuten a!x-r die von allen die«n Runen «ieh nebnrf »hhehfnden Juden. Ohwohl sie nur t,5 Prnzent der denturhen Hevi"rlkeri|ii(f »U'.m«''licn, liiillen sie in den leinen Tühttehntcn, lv\<iin|rr» «her «eil 101B. ilureh den Zn-tmin von Juden nus dem Mähen (Kirn in DenK hlanrl finen iinverhiiliniMiüßig Kr°f"*n Iinf 1'tß auf wirtsi haftliehcm, finanrirllem und pnlilivhrm Ciebiet erlangt. Die dadurch ff*(jeben» (> f f« h r hat der Nutlon i 1 im! i I i < m ui von Anfinf n erkannt. Bereit« das (im 25. Februar 1020 der Öffentlichkeit ütierpehene Prngrninrn der NSDAP, trügt dem Rechnung und zieht Haruns riir nol«-pndiijrn Fnlj»enmgen. Auf dem völkischen fiedanken beruht drr Xniionnbeirialismnst mit ihn» utrht und füllt Hie Partei, die Ttetveninif» und der Sm»', die mit ihm eins (jrwnrden sind. Niehl um Kla ^n. Stünde oder Konfessionen geht es Hern Nationalsozinlismus, «ordern um das deutsche Volk. Ks war dnh.ilh nir Ii selhMverslfindlieh, daß cli« Verwirklichung dieser rnscisch'n nrun'l'Hljf eine der HrinrjenHstrn Aufrjahen der natiinnfrn Rffdenmr» sein mußte. Den ersten (jesetrgeherisehrn NieHer«eblng fanden sie in Hern Cesef» jnr Wiederhersfellurig de» IViufsbenmtmtiims vom 7. April (PHO.). Sein § S. der <og. „Arfrrpfirn^rmili", weinaeh Tlrnrntr nielitnrlsrher Ab«tnmmnng in den Riihf,tand tu versetzen sind, d»rf «1s dns Kernstdek des Ortet7rs her.ri hnet wfrdrn. Fhireh ihn ist ihr Frage, wtr Hentsehfr Bi-amtfr sein kann, nicht noch Her St.iiilsnngehKrtgkeit, sondern nnrh drr Risse entschieden. Als niehlarischer Abstammung (jilf inslvsondere, wer Her jllHisehen Religion tngrhHrt oder «ngehHrt hnt, Pin» Prinzip Her «risrhfn Ahstnmmung wird aber nicht restlos rlnrrliRfführt; denn In Her Regel erstreckt sieh Hie Prüfung nur bis tu den Großeltern und wird iiif tTrgroßeltern nur Hann «usgedehnt, wenn dies ftlr die Beurteilung der Großeltern neilig Ist, vor sllem, wenn ein N«me iildiseh klingt. Doch ist ein Großelterntef! nur dann »Is nlehtarlseh «nzusehen, wenn leine beiden Urgroßeltern, «Isn Urrnoßvnter 8nd Urgroßmutter, nlehturiseh sind, Gerade diese Umgranmng dei Arierbegriffi hat zur Kritik Anlaß gegeivn. Dem «inen geht Her Begriff nicht weit genug, item »nderen geht «r tu vreit. Inibesondere wird oft Hsrauf hlngewifsen, daß Hoch nach Hern Geietx gegen Hie Ueberfilllung Mißbrauch von Symbolen. F.in Leser unseres Blattes übersendet uns mehrere Exemplare Seidenpapiers, das zum tinwickeln von Orangen dient. Der Aufdruck besteht aus einem Kreis, in dessen Mitte eine rot bemalte Gestalt mit einem Schwert abgebildet ist, darunter steht der Name der Orange „St. Elijah Brand (Jaffas)". Daraus ist also 7u entnehmen, daß diese Palästiua-Oranee den Namen des Propheten Elijah für ihre Reklaine/.wcckc verwendet und daß die abgebildete Gestalt offenbar auch diesen Propheten darstellen soll. Seitlich sind zwei Hakenkreuze angebracht. Die amtlichen deutschen Stellen haben wiederholt gegen den Mißbrauch des Symbols des neuen Deutschland zu Geschaffszwecken protestiert und diesen Mißbrauch untersagt. Wir wissen nicht, ob diese Papierhüllcn der „St. Elijah Brand" Jaffa-Orangen in Deutschland oder in Palästina hergeslellt werden, jedenfalls sollten alle maßgebenden Stcl en darauf einwirken, daß dem Unfugeincrsolchen Reklame ein Ende gemacht wird. Die Pack-, bzw. Versandiirma ist leider auf dem Papier nicht genannt. Vielleicht aber können branchekundige Kreise dabei mitwirken, festzustellen, von wem diese» seltsame Markenprodukt in den Handel gebracht wird. Beamte, Angestellte und Arbeiter Im Staatsdienst sowie m Dienst von Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen KechU haben nach einem Ausschreiben des hessischen StaaUmintatera vor der Eheschließung die arische Abstammung de» zukünftigen Ehegatten der vorgesetzten Dienststelle nachzuweisen. HfUtseher fs luden und I fn* Im hulrn vom 28. April 1033, wnin fit,,. Khe vor dem Inkrsfitrrten ile-«-« (irsetzes geschlossen iit, im Flterntril odfr zwei GtnlVIti-ri teile tu litarisrh sein diirlten. IVm» weitere Fassung des Arierbegiilfs erklärt sieh hier Hanns, ei sii Ii um eine l'etierg.tti;.; nußmilfine handelt, wahrend eine 5\u|. Iierueg ch-s Herufd«mit, j.'m111von afllremden I'.lementen nur. möflii ii w,ir, wenn Her S'-hnitf tiefer ee-nihrt wurde. Immerhin beriihrt das BUG. die »tiv heu Iii leiten ni iit. die nur mit nichtansehen Fiaiifn vtrheimt't sind. KUerno veritämilieh iiUt m f. wenn der «;f<*lfg<-l>er in § la RlKi. in dir V» ..iing den i",e*tt,t% veun 30. Jue.i 10.» ihn v.lki >!i->i Onin-FiU >t.irker h-tont, |Mr die Zukunft seinen flejmt.-n hei Me|duri[' der Jtien-tenttanung Hie Eingehung der Khe mit einer Niehiartenii unterlagt Und niemand mein »Is Henmten beruli, der mit einer Nii Iitarienn verlielmtet itt. Alier ml'h in den lalh-u, in d-ii'H an utnl für «ieh du K«s..eii|irinzi|) durt digreih u wurde, hnt der GeMi/yebcr mi h Aus. nahmen (jemrnht. So », hont er ni-ht nur die „Alt" Tieam'en das sind solche, die vor ih m 1. Ait;'in( 1014 bereits plinnui ßiye Beamte waren, sondern nii'h die Froiit'Karnnler und die V.tte, Sohne uiirl, seit der Novelle vom 22. Sejiil.r. 1313, nuh die Witwen von getallenen Frontkämpfern, Shlirl<)i> Ii sin«l «dt fhc«er Kovetlt AU'ieihni'Ml 7i!"rl i .en, rveen ff i i! e;*" ml'' l^i k i'h'en der Verwal'uvr (allerdings nieht d is fntere»»e des eiiirehien Beamten 1) das Vrr. bleiben eines niehtari .• lien llemnten im Ite ti t erlordern. Wenn du (icett vom 30. Juni 1M3 in di""r li''iiel 111113 writ'rgetit und keine Aufnahmen mehr keimt fnr Fm'itl,ainpfer, so wird man dem viilkisehrn Staat dar.in. keim n Vi.rwnrf tn.n hen dürfen, da6 er erhöhte Anfnrderinifjen an dien-niger» steht, die erst HeMnte werden »ollen, Au>-n;thmen aus drinj; Tid -n Kuek .i< hten der Verwaltung sind jedoch aiieh na* Ii die»nn i Jcseli m-rgliih." Der Minisler betont, daß nianchrr Kritiker der Arier-Ge- <<et/gebung, namentlich im Ausland, anscheinend nicht richtig Bescheid über den vorn Gesetz erfaßten Personenkreis und die zugelassenen Ausnahmen weiß. I;r weist dann darauf hin, daß das völkische Prinzip auch bei Angestellten und Arbeitern der öffentlichen Hand durchgeführt werden mußte. Aehnliehe Notwendigkeiten wie beim Beamten- und Behörden-Apparat lagen auch bei den Rechtsanwälten und Aer/ten vor, die einen noch viel starkereu Einschlag an Nichtaricrn aufwiesen. Der Minister kommt dann auf die Schwierigkeiten zu sprechen, die sich bei der Durchführung des Arierprinrips in der KI rchengesetzgebung und sonst ergaben. ,,ltas vnrl.iiifivje Kin henef-.et» d'-r denl-,rhen evatiirelin lien Kir lie hetr. die kfiditsvrh.dtiiisse der fieistlii hen und Hcamten der Landeskirchen vom 8. De». 1933. da* dir die <|eut -,'her» «vanpe]i,ehen Kirchen des ganzen Reihbietgilt, enlh.ilt denn auch einen Aricrp.ir.igrnplten nicht. In der k,itli"!i«'hen Kinhe «urden dernrlifje Wrmehe überhaupt nie unternommen. Au h internatie;ru!e Abtnaehunjjen können tl-r 1 >ur. ht'Hirung der Ariergewtir-ebung entgegenstehen, wie t. lt. das deutv li-jinfniM lie Abkommen über (thersi hieben vom 11. Juni 1122. Ander'ein wird es eine besonders wichtige Au'gabe des kiinMieen Stau tihilrgcrtechta »ein, sieh mit der Rastenfraf-r «ii»ein,inderru=eli;rn." Schlicfilich wendet sich der Minister gegen eine allnt weitgehende Nacliahntung der Nicht.irier-Ocscügcbung im Bereich der freien Wirtschaft. Er schreibt hierüber: „Der (5 3 Huf}, ist nicht nur d.is Vorbild geworden fiir di erwähnten Oeiette und \>rnrdnune;en, '.rindern die darin enthaltene Gedanken wurden auch übertragen auf kulturelle Gebiet und vor allem »u< h auf die freie Wirtschaft. Spielte bf den (Jeselien und Vcrmdrnmeen ein »t.irkes h f l e n t I! e h e s Sn tereiae an der Au < halumfr nicfuarisehrr!-'.in!lii«e mit, 1 schießt es doch über das Ziel hinaus, wenn, wie es manchm« (jesehehen ist, die Grund atze des § 3 wahl- und ktitikh.s au Gebiete fitirrtrar-en werden, fiir rlie sie nieht he.litnnit sind, unu wenn dabei womeijjiieh noch nicht einmal Hie Ausnahmen intjelassen werden, die § 3 und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen vorsehen. Mnjj insbesondere noch ein öffentliches Interesse fiir die deutsche Aerjteschaft bestehen, die auch nach Her Durchführung Her Säuberung aktinn bei den Krankenkassen noch sehr stark von jüdischen Elementen elur. hselzt ist (in Berlin f. H. heute noch 60 ",'0), so laßt es «i>h doch kaum rechtfertigen, wenn jüdische Angestellte: eines Warenhauses in nicht leitender Stellung entlasten werden, selbst wenn sie Frontkämpfer .sind. Derartige Bestrebungen verkennen. Haft es auch in der Ariergrsetigehung Grenien gibi, die beachtet werden mus.en, und sind deshalb »uch von Her Regierung schon wiederholt mit Nachdruck abgelehnt worden." Arierprinzip und Theologie In Heft ft der Zeitschrift „Zwischen den Zelten", München, Jahrgang 1031, finden wir einen Aufsatz von Georg Merz: „Zur theologischen Frörtenmg des Ariergesetzes". Der Verfasser führt die Frage nach dem Recht des Arierparagraphen auf das Verhältnis der „Kirche" nir „Synagoge" zurück. Er vertritt die These, daß das Volk Gottes in der Kirche vereinigt sei. Die Juden, die die Taufe genommen haben, hatten die Synagoge verurteilt und seien in das Kirehenvolk voll aufgenommen worden. Dieser im Mittelalter gültige Satz, sei auch von Luther akzeptiert worden, der von den Juden nur diejenigen bekämpft habe, die beim Judentum verharrten. Erst seit Menilelsohn sei ein Judentum entstanden, das die Emanzipation nicht auf Grund der Taufe, sondern auf Grund der „Humanität" erhalten habe. Die Juden* mission wich den in vielen Fallen zufälligen Uchertrilten vom Judenzum Christentum. Als Gcgcnbewegung entstand ein völkischer Antisemitismus, der in den Juden eine Rasse sah und daher auch die getauften Juden bekämpfte, lieber die Reaktion der Juden hierauf sagt der Verfasser folgendes: „Die Juden antworteten, scheinbar folgerichtig, tatsächlich nur nach der Logik der Welt, nicht nach der hl, Schrift, mit dem .Zionismus'. Dieser erlaubte den Juden, ein ,Volk' tu »ein. ohne Ehmbig z.u sein, Man braucht nun weder auf den Messias «ii waricn, mx U das Grseii tu halten. Mnn kann sogar Atheist sein. Will der Kefomijtide die Synagoge als .Konfession' (um daneben Glied jedes beliebigen Volkes in sein), «o will der Zinnist die Svnngng'.' als .Volk', d, h. er will sie überhaupt nicht. Kr gebietet strenge Anerkennung Hos villkisehen Ztiinmmenhanpr« und erlaubt daneben, jede Krlhrinn Hl haben, sogar keine zu haben, nur__ Christ darf man nicht sein! In Her Auflichtung riieor Schranke blicht selb 1 hier die Cnruhe auf. Auch Her Zionismus, wenn auch nur in Abwehr, muH für Chmtus icugen." Es ist ein Irrtum, wenn hier angenommen wird, daß der Zionismus eine Reaktion der Juden auf den Rassen antisemitismus gewesen Ist. Die Anfänge der modernen zionistischen Bewegung sind älter als die Form des Artis-mitlsmus die heuti. besonders aktuell Ist. Die Wurzeln der zionistischen Bewegung liegen tief in der jüdischen Geschieht' verankert und sie ist der moderne" Ausdruck eines uralten Streben», des jüdischen Volkes, das unabhängig von den Äußeren Lebensumstanden war. Auch die Beurteifunc der Stellung des Zionismus zum religiösen Judentum scheint uns zumindest an der Oberfläche haften zu bleiben. In der Zeitschrift „Deutsches Volkstum", erstes Januar-Heft 1<M, finden wir einen Aufsatz, von Wilhelm Stapel mit dem Titel: „Kampf um die evangelische Kirche." In diesem sagt der Verfasser zur Frage des Arier- Prinzips fiir Pfarrer und Kirchenhcamte u. a. folgendes: „Wir lesen im Neuen Testament, dr»6 nicht nur Juden, sondern^auch Heiden durch die Gnade Gottes das erlangen können, was in menschlicher Sprache Vergebung der Sünden, ewiges Lehen. Himmelreich, Eine heilige Kirche gen.mnt wird. Ich finde aber nicht geschrieben, daß einer armetuschen Gemeinde verboten sei, tu bestimmen, aus gegebenen geschichtlichen Gründen wolle sie nur armenische Rpiskopoi und Diakonoi haben, nicht »her germanische. Oder daß eine mniedomsche Gemeinde es nicht ablehnen dürfe, einen oberacyptischeit christlichen Kubier «um Episkopni oder Diakonoi tu machen, sintemalen Her schwane Kubier doch ebenso wie der weiße Mazedonier ein Bruder in Christo und aho Glied der Einen heiligen Kirche sei. Sowenig man aus der Kundschaft Gottes und Bruderschaft in Christo irgendeine biologisehe oder politische Gleichheit der Menschen auf Erden ableifn kann, »owenig kann man daraus Hie Aufhebung dieser Unterschiede in Her irdischen Gemeinde, die das irdene Gefaö der heiligen Taufe ist, Ableiten. Sowenig man in Her irdischen Gemeinde den Unterschied der Geschlechter aufheben kann, obwohl man in der .Auferstehung der Tuten weder freit noch sich freien läßt' (Matth. 22, 30), sowenig kann man in der irdischen Gemeinde den körperlichen, seelischen und pei-tigen Unterschied der Volker nur deshalb dir ungültig erklären, well .wir durch Linen Geist «He tu Lim-m Leibe getauft sind, wir seien luden oder Griechen'. (1. Kor. 12, 13.) Die rine l eib« haft hebt die mannigfaltige Glird*chalt nicht auf, sie hebt auch die irdischen DnsnnsioriiKi» nicht nuf. Wenn Paulus den Frauen aus sehr irdischen Gründen gmit allgemein ,]„, Wort in drr Gemeinde verbietet (1. Kor, 14, 34), warum sollen wir nieht »us irdisclwr» Gründen auch den Juden in unseren deutschen Gemeinden dai Wort verbieten? Das Recht tu diesem Analogieschluß vom Geschlecht iuf dai Volk stiittt «ich «uf Cid. 3, 28: .Hier (in Christo) ist kein Jude noch Grieche, hier ist keir. Mann noch Weib.' Ks geht den Juden nichts von ihrer ewigen Seligkeit verloren, und wir Deutschen tun nichts pegen Gottes Gebot, wenn wir in einem b-silmmtcn Entwicklungsstand der Nationwerdung den jüdischen Christen nicht auf Altar und Km.r.el vor deutsche Chmten Hellen wollen. Zumal die Gefahr bestünde, wenn man da« Kirehenimt den Juden" freigäbe, dal die aus dem S tat Harnt Ferngehaltenen ihr irdliehea Geltungsbedürfnis durch Hen Zuitrom tum Kirchen, amt befriedigen würden." - 1

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