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Jüdische Rundschau · 1931-09-25 · Heft 74 (25.9.1931) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVI (1931)
Issue
Heft 74 (25.9.1931)
Date
1931-09-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Nr. 74, 25. DC 1951 Seite 452 JÜDISCHE RUNDSCHAU Die Laien-Rlchter, deren Namen und Beruf ms nicht bekannt sind» folgten den Verhandlungen mit unbewegter Miene. Offenbar hatten sie sieh aber bald ein Urteil über den Charakter der Angeklagten und über den Wert ihrer Aussagen zurechtgelegt. Denn mehrmals hatte das Gericht über Anträge der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung zu beschließen, und diese Beschlüsse fielen in der Zeit von wenigen Sekunden. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft traten in den drei Verhandlungstagen nur sehr selten in Erscheinung. Erst in ihren Schlußreden konnte man erkennen» wie sie den Prozeß auffassen. Sowohl Staatsanwalt Stenig, wie auch sein Gehilfe Schade sprachen in ihren Vorträgen mit aller Deutlichkeit aus, am was es sich handelt. Während des Prozesses trat es nicht deutlich in Erscheinung, daß die ganze Verhandlung ein typischer Juden-Prozeß war, d. h. ein Prozeß, dessen bewcgendes Moment die Judenfrage ist. Erst die Staatsanwälte nannten das Kind ungeschminkt beim rechten Namen. Ausdrücklieh hob dies der zweite sta atsanwaltlicbe Vertreter Schade hervor. Sein Vortrag war besonders in den Schlußabsätzen vielleicht das beste, was in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit über die Vorgänge, sowohl von jüdischer wie nichtjüdischer Seite gesagt wurde. Besonders der Hinweis, daß sich die Exzedenten der herrschenden Arbeits- und Erwerbslosigkeit sozusagen als Wandschirm bedient hatten, um dahinter ihre antisemitisehen Instinkte austoben zu lassen, wirkte nach der klassischen Darlegung aller Einzelheiten der Vorgänge am 12. September restlos überzeugend. Man erlebte während der Verhandlung die Genugtuung, daß sowohl der Gerichtsvorsitzende wie auch die Staatsanwälte, abgesehen von ihrer amtliehen Eigenschaft, rein menschlich sich als Wahrer der Ehre und des Ansehens des deutschen Volkes und der deutschen Republik präsentierten. Man stand unter dem Eindruck, daß hinter Talar und Paragraphen Männer, gentlemen, als Repräsentanten des anderen Deutschlands, nämlich des Deutschlands jenseits von Hitler und Günther, bestrebt waren, die Würde der beleidigten Menschlichkeit zu retten. Die Verteidigung Die Verteidiger der Angeklagten — zwei von der nationalsozialistischen Partei für 33 Angeklagte bestellte Rechtsanwälte und ein Rechtsanwalt für den Angeklagten Brandt — hatten einen schweren Stand. Angesichts der klaren Sachlage und der Schwere der begangenen Verbrechen, der Aussagen der betroffenen Opfer und der Zeugen, darunter in der Hauptsache unter ihrem Diensteid aussagende Polizeibeamten, konnten die Rechtsanwälte, auch wenn sie Genies ihres Berufes gewesen wären, wenig ausrichten. Man hatte aber nicht den Eindruck, daß sie juristische Begabungen allerersten Ranges gewesen wären. Immerhin scheint es auf ihren Ratschlag zurückzuführen zu sein, daß die Angeklagten sich allesamt davor hüteten, zuzugeben, sie hätten antisemitische Rufe ausgestoßen, oder es hauptsächlich auf Juden abgesehen. Manche Zuhörer des Prozesses wollten in dieser Haltung der Angcklagten einen ״letzten Rest von Scham“ erblicken, andere be trachteten diese Haltung als ״ausgesprochene Feigheit“, weil die Angeklagten nicht zu Ihren antisemitischen Ueberzeugungen und antijüdischen Ausschreitungen gestanden haben. Beide Auffassungen scheinen uns unzutreffend zu sein. Die Angeklagten empfanden und empfinden nicht die geringste Scham darüber, daß sie Judenfeinde sind und haben in keiner Weise die Ueberzeugung, daß Judenhaß und Judenhetze etwas Verächtliches und Kulturwidriges sind. Im Gegenteil, präzis gefragt, bekannten sie sich zu ihrem antisemitischen Programm. Graf Helldorf, der oberste Sturm-Abteilungsführer, erklärte mit selbstverständlieber Miene und dem natürlichsten Tone der Welt: ״Jedermann weiß, daß wir Antisemiten sind“. Es war also keine Scham, wenn sich die Angeklagten darüber ausschwiegen, daß sie im Chore ״Juda verTecke“ gebrüllt und Juden oder Personen, die sie für Juden hielten, überfallen hatten. Es war auch keine Feigheit im gewöhnlichen Sinne, denn viele Angeklagte gaben zu, gegen den ״Kapitalismus“, gegen die ״satten Leute auf dem Kurfürstendamm“, gegen den Luxus demonstriert zu haben. Wenn sie es geflissentlich vermieden, einzugestehen, daß ihre Demonstration eine ausschließlich gegen die Juden gerichtete gewesen war, so geschah dieses zweifellos auf Grund einer vor der Demonstration ergangenen juristischen Be- 1 e h r u n g und der nach der Verhaftung von den Rechtsanwüten erteilten Ratschläge. Denn strafrechtlich ist ein Angriff gegen einen politischen Gegner, von dem man sich provoziert glaubt, gegenüber welchem man sich in einem dauernden Kriegszustand befindet, anders zu bewerten als ein Ueberfall auf friedfertige Menschen, die in ihrer Gesamtheit nicht als Angehörige einer bestimmten politischen Richtung zu betrachten sind. Aus dieser Erwägung erklärt sich das Verhalten der Angeklagten und auch die Methode der Verteidigung. Diese war dauernd aber vergeblich bestrebt, durch Zwischenfragen den Eindruck zu verwischen, daß es sich erstens um eine vorbereitete und zweitens um eine nur gegen die Juden gerichtete Aktion gehandelt hat Auch die langen Reden der Verteidiger am Schlüsse der Verhandlungen konnten niemanden überzeugen. Um so mehr als man an Tonfall und Gebärde der Redner erkannte, daß sie selbst die Ueberzeugung hatten, auf einem verlorenen Posten zu stehen. Die Angeklagten Insgesamt zierten 34 Angeklagte die vier Bankreihen zu beiden Seiten des Saales, die sonst für die Geschworenen reserviert sind. Die meisten der Angeklagten — die ganz jugendliehen sollen vor einem Jugendgericht abgeurteilt werden — standen im Alter von 20 Jahren und darüber. Nur wenige sind über 30 Jahre alt. Unter den Angeklagten befinden sich hauptsächlich Handarbeiter, kaum ein einziger ist erwerbs- und derart mittellos in dem Sinne, daß er zur Verzweiflung getrieben sein könnte. In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende mit Recht auf diese Tatsache hin und betonte, daß es sich um eine ״Demonstration des Mutwillens'4 gehandelt habe und daß die Angeklagten den Winter sozusagen als ״Saison für Unruhen“ eröffnen wollten. Darum sei der Staat gezwungen, seinerseits dieser Eröffnung mit einer ״Saison der Strafen“ zu begegnen. Die meisten der Angeklagten wohnen bei ihren Eltern und werden, aller Wahrscheinlichkeit nach, ira wesentlichen von diesen unterhalten. Einige Gesichter sind wenig sympathisch, andere hingegen tragen die Züge netter Jungen, denen man derartige Ausschreitungen gar nicht Zutrauen würde. Auffallend sind die vielen slavisch und französisch klingenden Namen der Angeklagten. Unbedingte germanische Rassenreinheit scheint also nicht eine Voraussetzung für die Aufnahme in eine Sturmabteilung der Nazis zu sein. Einige Angeklagte sprechen Berlinäsch. Der Gerichtsvorsitzetide .läßt das mit der Bemerkung gelten: ״Nun schön, wir wollen uns also in der Landessprache unterhalten.“ Andere drücken sich gewählt am. Alle sind sie, darüber kann kein Zweifel bestehen, ihren Führern blindlings ergeben und fanatische Judenhass«־. Im übrigen — man entschuldige diese Feststellung — unterschieden sich die 34 Angeklagten in Benehmen und Habitus durch nichts von der großen Masse der Bevölkerung in Deutschland in dem ungefahr gleichen Alter. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß man in die Reihen der Nationalsozialisten greifen muß, um Judenhasser zu finden, so ist das eine irrige Annahme, ln vielen Fällen wird man nicht fehlgehen, auch wenn man daneben greift. Die Angeklagten benahmen sieh flegelhaft, wie eine Schulklasse von schlechten Jungen, die etwas ausgefressen hat und nun bestrebt ist, dem Lehrer eine Nase zu drehen und ihn zu beschwindeln. Man fragt sich, wie es möglich ist, daß immerhin erwachsene Menschen sich so kindisch und auch so unintelligent benehmen. Vielleicht hätte jeder einzelne Angeklagte, allein vor dem Richter stehend, ohne die Anwesenheit seiner Kämeraden auf der Anklagebank und im Zuschauemume, ohne das Bewußtsein, im Mittelpunkte des Interesses zu stehen, sich vernünftiger benommen, ln diesem Falle aber machte sich das Le Bon׳sehe Gesetz von der Psychologie der Masse geltend, daß die Intelligenz einer Masse nicht etwa der Summe der einzelnen Intelligenten entspricht, sondern der Intelligenz der dümmsten in der Masse gleichkommt und von Instinkten bestimmt wird, die unter dein Durchschnitt der einzelnen Charaktere liegt. Die Angeklagten spielten Theater, obendrein schlechtes. Sie benahmen sich schuljungenhaft, trugen äußerlich eine heitere Miene zur Schau, lachten die Bekannten im Zuschauerraume an und taten harmlos wie Unschuldsengel. Keinem dieser Jungen kam es zum Bewußtsein, daß er etwas Unrechtes getan hätte und dies nicht etwa darum, weil Erkenntnis eigener Schuld ein bei den meisten Menschen seltenes Phänomen ist, sondern weil diese Jungen in ihrer Partei, in ihrer Umgebung dazu erzogen wurden, im Juden Freiwild, die Verkörperung des bösen Prinzips zu erblicken, und darum absolut nicht begreifen können, daß ein Angriff auf Juden etwas Strafwürdiges oder gar Verächflich-Unsittliches wäre. Diese Haltung der Angeklagten war namentlieh für den jüdischen Prozeßteilnehmer bedrückend. Es ist kein Zweifel, daß kein einziger Angeklagter auch in der mildesten Bestrafung eine gerechte Vergeltung für sein Tun erblickt haben würde. Man stelle sich nur vor, wie die nun Verurteilten die immerhin harten Strafen, welche das Gericht ausgesprochen hat, innerlich beurteilen. Opfer and Zeugen Unter den Opfern der Ausschreitungen befanden sich sehr viele Nichtjuden. So wäre es falsch anzunehmen, daß mehr Nichtjuden als Juden durch die Antisemiten am 12. September zu Schaden gekommen sind. Sehr viele Juden, welche mißhandelt wurden, haben sich überhaupt nicht gemeldet. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft, offenbar um die Sinnlosigkeit und Schwere der verübten Exzesse besonders sinnfällig zu demonstrieren, mit Bedacht nicht jüdische Opfer als Zeugen geladen. Da sah man einen Rumänen, einen Armenier, einen Aegypter, einen schwarzhaarigen nichtjüdischen Handefsatigestellten, — lauter Nichtjuden, die aber, weil sie dunkelhaarig sind, von den Hakenkreuzlem als Juden angesehen wurden- Die Nazis haben offenbar ein ganz primitives Rassenrezept: Schwarz ist jüdisch, blond ist arisch. Wie weit*sie mit diesem Rezepte kamen, bewiesen die vor den Genchtsschranken als Zeugen aufgeriiTenetrOpfer. Die Oestbläigfen ■wärätib'•׳ älle’iihter''Qd' v|f-: nommen und waren schon darum gezwungen, in ihren Aussagen äußerst vorsichtig zu sein. Trotzdem hätte man, wenn diese Opfer rachsüchtig und unversöhnlich gewesen wären, selbst in ihren vorsichtigen Aussagen diese innere Einstellung erkannt. Man konnte aber feststellen, daß, abgesehen von einem vernommenen 63jährigen Zahnarzt, bei den Opfern gegenüber den Angeklagten eher ein Gefühl der Verachtung als das der Rachsucht und der Empörung geherrscht hat. Von allen Aussagen waren die des Journalisten Dr. Kraft wohl am klarsten und überzeugendsten. Der Kuriosität halber sei erwähnt, daß ein Zeuge, der nicht geschädigt war und sich freiwillig zur Aus-, sage gemeldet hatte, deponierte, er sei organisiertes Mitglied der Sozialdemokratie und habe den Eindruck gehabt, daß ״d i e Juden provoziert“ hätten. Von dieser Aussage bis zur Annahme, daß die ״Weisen von Zion“ in einer geheimen Ver- Sammlung beschlossen hätten, gegen sich selbst einen Pogrom zu veranstalten, ist wohl nur ein Schritt. Die Mehrzahl der Zeugen waren Polizeibeamte. Der Polizei- Präsident von Berlin hat in einem Leitaufsatz des ״V o r w ä r t s“ am 17. September unter der Ueberschrift ״Gerechtigkeit für Polizeibeamte“ Stellung zu den Vorgängen am Kurfürsten dämm genommen. Nach den Aussagen der meisten Polizeibeamten kann man nicht umhin, Grzesinskis Ausführungen zuzustimmen. Die Aussagen der Polizisten waren so klar, so eindeutig, so abgewogen, daß man von den menschlichen und dienstlichen Qualitäten dieser Zeugen den besten Eindruck gewann. Allerdings ging aus der Verhandlung klar hervor, daß beim Beginn der Ausschreitungen zu wenige Polizeileute an Ort und Stelle gewesen waren. Die meisten erschienen erst in der Zeit zwischen 0 und 10 Uhr und konnten nur ״Aufräumearbeit“ leisten. Einmütig sagten alle Polizeibeamten aus, daß die Demonstration einen ausgesprochen antisemitisehen Charakter trug und daß sie den Eindruck einer planmäßig organisierten Aktion gewannen. . Als Zeugen wurden auch die obersten Führer der Berliner Sturmabteilungen. Graf Helldorf und Kurt Ernst, vernommen. Bei beiden setzte das Gericht, da diese Zeugen s®1 in Haft befinden und demnächst gegen sie verhandelt werden wird, die Vereidigung aus. Helldorf ist 35 Jahre, Ernst 26 Jahre alt. Beide machen den Eindruck von Offizieren des ancien regime. Ernst wurde zuerst verhört. Er spricht mit schnarrender Stimme, hochnäsig und von einem Selbstbewußtsein geschwellt, das für normale Menschen unverständlich ist. Graf Helldorf, wie wir erfahren, ein reicher pommerscher Großgrundbesitzer, wirkt vierschrötig, bauernschwer. Diese beiden Zeugen tragen lackierte Stulpenstiefel, und inan wundert sich, daß derartige Figuren in־ den Kreisen ihrer Anhänger immerhin als ״Arbeiterführer“ ernst genommen werden. Helldorf und Ernst waren, wie sie ähgaben, am 14. von Berlin nach München zu einer Führertagung der Nationalsozialisten gereist. Die öffentliche Meinung meint, sie seien geflohen. Nun sind sie doch erschienen und map geht nicht in der Annahme fehl, daß man ihnen in München den dringenden Rat erteilt hat, den Pflichten ihrer Führerschaft in Berlin iiachzukommen und durch Uebernahme der Verantwortung die Empörung in den eigenen Reihen zu dämmen. Vor Gericht machen beide Zeugen, man erkennt das auf den ersten Blick, trotz der Forschheit ihres Auftretens und des Brusttons, in dem sie sprechen, keine richtigen Angaben. Ob man ihnen jedoch so ohne weiteres den Vorwurf machen darf, daß sie ״lügen“, ist eine schwer zu beantwortende Frage. Sie negieren den Staat, in dem sie leben. Sie betrachten die Funktionäre dieses Staates als* moralisch minderwertige Usurpatoren und ״Judenknechte“. Vor ihrem Standpunkte aus sind sie gegenüber diesem Staate, der sie zur Verantwortung zieht» nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Daß ihr Standpunkt, objektiv betrachtet, hirnverbräunt ist, gehört in ein anderes Kapitel. Aufreizend in höchstem Maße ist die ewige Wiederkehr der bei den Nationalsozialisten üblichen Begriffe: ״Sturmabteilung“, ״Befehl“, ״Kontrollfahrt“ usw. usw. Man greift sich an den Kopf. Wie ist es möglich, daß in einem geordneten Staatswesen sozusagen ein Nebenstaat existiert mit eigenen Gesetzen und Vorstellungen, die für die Bürger des Nebenstaates, die Parteigenosten der Nazis, einzig und allein verbindlich sind. Betrachtungen hierüber wir«! aber» wie Fontane tagt, ein weites Feld. Sie gehören nicht hierher. Der Eindruck des Urteils Es ist auffallend, daß die große Presse, mit Ausnahme des Abendblattes vom ״Vorwärts“, keine Stellung zum Urteil nimmt. Es sei ohne weiteres zagestanden, daß, rein juristisch betrachtet, die verhängten Strafen ziemlich hart sind- Der Gerichtsvorsitzende hatte aber während der Verhandlung mehrfach darauf hingewiesen, daß es sich In diesem Falle um einen poiitischen Prozeß handelt und daß demzufolge eine gewisse Staats-Notwehr vorliegt. Diese aber operiert stärker mit der Abschreckung — als mit der Vergeltungs- oder Bessenmgstheorie. Daß das Urteil in rechtsgerichteten Blättern verdammt wird, ist selbstverständlich. Entgegen vielfach verbreiteten Auffassungen ist jedoch gegen das erflossene Urteil eine Beruf u n g möglich. Allerdings bleiben die Verurteilten zunächst in Haft und bis die dritte Instanz, das Reichsgericht, ihr Urteil gesprochen haben wird, können unter Umständen Monate verstreichen. Wie wird das Urteil von der Bevölkerung auf genommen? Auf jüdischer Seite hat man die begründe e Empfindung, daß das Gericht die Vorfälle zutreffend gewürdigt und richtig beurteilt hat. Auf nichtjüdischer Seite aber . . . Man soll sich nicht täuschen; leider empfindet «in großer Teil der Masse dieses Urteil nicht als gerechte Vergeltung. Vielleicht darum, weil cs sich tun Juden gehandelt hat. m. w. Der Protest der Berliner Gemeinde Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Berlin hielt am Sonnabend, dem 19. September, abends, eine Sondersitzung ab, um zu den Ereignissen auf dem Kurfürsten dämm am ersten Rosch Haschanah-T age Stellung zu nehmen. Der öffentlichen Sitzung ging eine interfraktionelle Besprechung voraus, in der sich alle Fraktionen über den Wertlaut einer zu fassenden Resolution einigten. Der stellvertretende Vorsitzende der Repräsentantenversammlung. Dr. Alfred Klee, eröffnetc die öffentliche Sitzung und verlas dann die ״Anfrage“ der Fraktion der Jüdischen Volkspartei und Dr.' Oskar Cohns, die wir bereits in der vorigen Nummer veröffentlicht haben. Nachdem er den Vorsitz an Dr. S. London abgegeben hatte, ergriff Dr, Klee das Wort zur Begründung der Anfrage ׳ und,ffihTte-wgefähr ••au»*•’.־.... Wir hatten im Laufe der Jahre leider niclrt selten Gelegenheit, unseren leidenden Brüdern in anderen Ländern das Mitgefühl mit ihrer Not auszudrücken. Doch hatten wir selbst die Empfindung, daß bei uns im Lande, dem Lande Kants und Goethes, Judenverfolgungen unmöglich seien. Wir empfinden darum die jetzigen Ereignisse doppelt schwer. Wir erleben eine Situation, deren Schrecklichkeit nicht überboten werden kann. Es ist nur einem glücklichen Schicksal zu danken — glücklich für die Angreifer wie für die Angegriffenen — daß es n i c h t auch Tote gegeben hat. Bei der Vehemenz des Angriffs hätte es leicht Tote geben können. Es ist Aufgabe der verantwortlichen Faktoren unserer Gemeinde, mit allen jüdisehen und nichtjüdischen Stellen in Verbindung zu treten und Vorkehrungen zu treffen, daß sich das Geschehene nicht wiederholt. Eine weitere Aufgabe ist es, für die körperliche Ertücbtigung unserer Jugend zu sorgen, damit die Jugend zur Abwehr bereit sei. Wir werden nie provozieren, aber den Gegnern wollen wir sagen: Ihr findet uns gerüstet. Die Zeiten sind vorbei, wo Juden sich abschlachten lassen, Ein Anderes ist es noch, was uns betrübt: daß nicht alle verantwortlichen Stellen i^Deutschland in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu den Ereignissen Stellung nehmen. Wir erkennen an, daß die preußische Staatsregierung und die Polizei den ehrlichen Willen haben, Leib und Leben zu sichern. Nicht ganz so klar aber ist die Haltung der Reichsregierung. Die Reichsregierung muß wissen, daß solche Ereignisse nicht geeignet sind, den Ruf Deutschlands, des Kulturdeutschlands —• und wir sind ein Teil Deutschlands — zu erhöhen. Um der Ehre Deutschlands und des deutschen Judentums willen wollen wir nicht, daß Deutschland in eine Reihe mit Pogromländem gestellt wird. Wir erhoffen von der Reichs regierung auch Schutz Uhserer Ehre, wozu sie gemäß der Verfassung verpflichtet ist. Dr, Klee schilderte die Eindrücke, die er während der Verhandlungen vor dem Schnellschöffengericht empfangen hat, und sagte, er war erschreckt über die Feigheit, mit der die An* geklagten nicht nur die Taten, sondern auch ihre Ueberzeugung verleugnen. Dr. Klee schloß: Der Gemeindevorstand muß alles tun, damit jüdische Ehre, jüdische Würde und jüdisches Leben in Zukunft nicht angetastet werden. Der Vorsitzende des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde Dr. h. c- Wilhelm Kleemann gab im Namen des Vorstandes die folgende Erklärung ab: Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Berlin gibt seinem aufrichtigen Mitgefühl Ausdruck für die, die durch die skandalösen Exzesse betroffen worden sind. Er beklagt aufs tiefste die Vorgänge und teilt voll und ganz die Entrüstung, die in den Worten des Vorredners zum Ausdruck gekommen ist. Zur Sache selbst hat der Vorstand zu erklären, daß er, unmittelbar nachdem ihm die Vorgänge zur Kenntnis gebracht worden sind, sich mit allen Stellen iti Verbindung gesetzt hat, die dafür in Frage kommen. Die ernte Unterhaltung, die mit dem Vertreter des Ministers des Innern stattgefunden hat, ließ eine Kenntnis der Verhältnisse und eine Einstellung erkennen, die vöit unserem Standpunkt aus nur zu begrüßen ist und die erwarten ließ, daß. wir auf die tatkräftige Hilfe und Unterstützung der dafür maßgebenden Kreise rechnen können. Wir haben zunächst einmal mit allem Nachdruck die Forderung erhoben, daß derartige skandalöse Vorgänge sich unter keinen Umständen wiederholen dürfen. Wir naben weiter verlangt, daß Maßnahmen getroffen und Erklärungen gegeben werden, die geeignet sind, in der Öffentlichkeit der Berliner luden beruhtgend zu wirken. Wir haben weiter gemeinschaftlich mit den Vertretern des Central-Vereins beim Ministerium des Innern langstündige Konferenzen gehabt, und wir haben auch hier immer wieder betont, daß wir den größten Wert darauf legen

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