Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVI (1931)
- Issue
- Heft 61 (7.8.1931)
- Date
- 1931-08-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 61, 7. VIII. 1931 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 377 Aufgehobene Polizei- und Stralgesetze Von R.-A. Dr. Max Koltenscher. Durch Preußisches Gesetz vom 23. März 1031 (Pr. Gesetz- Sammlung S. 33) sind eine Reihe von veralteten Polizei- und Strafgesetzen aufgehoben. Der § 2 des erwähnten Gesetzes ermächtigt den Minister des Innern und den Justizminister zur Aufhebung weiterer ״Polizei- oder Strafgesetze“. Nach Erlaß des neuen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 (Pr. Oesetzsammlmig Seite 77) ist von dieser Befugnis reichlich Gebrauch gemacht worden. Unter dem 9. Juli 1QGI veröffentlicht der Preußische Justizminister in der Pr. Gesetzsammlung Seite 127 einen Beschluß über die Aufhebung veralteter Polizei- und Strafgesetze. Durch diesen Beschluß werden unter anderem aufgehoben: a) unter Nummer 50 für das ehemalige Königreich Hannover: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden vom 30. $eptember 1842; b) unter Nummer 51 der Titel I des Gesetzes über die Rechts- Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847. Die Aufhebung dieser beiden Gesetze liegt nicht im Rahmen der an den Preußischen Justizminister ergangenen Ermächtigung und ist deshalb wirkungslos. Die Ermächtigung berechtigt den Justfzminister lediglich zur Aufhebung von ״Polizei- oder Strafgesetzen". Der Begriff der Strafgesetze ist ohne weiteres klar. Für den Begriff der Polizeigesetze hat das Polizeiverwaltungsgesetz vom 1. Juni 1931 die Definition gegeben. Dort sind in § 14 (Pr. Gesetzsammlung Seite 79) die Aufgaben der Polizeibehörden dahin geregelt, daß ihnen obliegt, ״im Rahmen der geltenden Gesetze die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliehe Sicherheit oder Ordnung bedroht sind". Gesetze, die diese Materie betreffen, sind Polizeigesetze. Die beiden angeführten Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Juden sind hiernach weder Strafnoch Polizeigesetze. Das Gesetz für Hannover vom 30. September 1842 statuiert die Freiheit in der Ausübung des Gottesdienstes, ordnet Landrabbinatsbezirke, schafft Regierungsaufsicht, regelt die Kosten des Synagogen-, Schul- und Armenwesens und diese Materien selbst. Abgesehen von einer Bestimmung im § 23, die eine Befugnis der Landrabbiner zur Verhängung von Verweisen und Geldbußen bis zu 10 Talern ausspricht, trägt das Gesetz nicht den Charakter eines Strafgesetzes. Es ist aber auch kein Polizeigesetz in dem angegebenen Sinne, denn es enthält nicht Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für die Allgemeinheit oder für den einzelnen. Das Preußische Judengesetz vom 23. Juli 1847 ist in vielen Teilen durch neuere Gesetze, insbesondere durch neuere Reichsgesetze obsolet geworden. Der Einfluß, den Artikel 137 der geltenden Reichsverfassung auf dieses Gesetz ausgeübt hat, ist in Praxis und Wissenschaft noch nicht endgültig festgestellt. Fest steht aber in jedem Falle, daß die durch den Beschluß des Justizministers betroffenen Teile des Gesetzes weder Strafnoch Polizeigesetze sind. Ist somit ihre Aufhebung duph den Justizminister nicht zulässig, so war sie auch nicht notwendig, weil — von einer einzigen Ausnahme abgesehen — diese Be- Stimmungen ohnehin längst aufgehört haben, geltendes Recht zu sein. Der Titel f des Gesetzes von 1847 zerfällt in zwei Abschnitte. Von diesen enthält Abschnitt 2 ״Bestimmungen über das Großherzogtum Posen“ und ist bereits durch das Gesetz vom 6. April 1848 aufgehoben. (Vgl. Köllen scher, Rechtsverhältnisse der Juden, Berlin, Guttenberg 1910, Seite 47 ff.) Dieser Abschnitt ist auch deshalb ohne praktische Bedeutung, weil das ״GroBherzogtüm Posen" aüfgehörf hat, ein Bestandteil des Laudes Preußen zu sein. Auch der erste Abschnitt, der die ״bürgerlichen Verhältnisse der Juden" regelt, ist in allen seinen Teilen (vgl. Kollenscher a. a. O., Seite 32 ff.) durch spätere Landes- oder Reichsgesetze aufgehoben. Bedeutung hat lediglich noch — dies ist die einzige oben erwähnte Ausnahme — § 3, der vom Patronat handelt. Diese Bestimmung aber, die weder ein Strafgesetz noch ein Polizeigesetz ist, konnte auch durch den Justizminister auf Grund der ihm durch das Gesetz vom 23. März 1931 erteilten Befugnis nicht aufgehoben werden. Sie gilt also trotz des Dekrets des Justizministers auch Jetzt noch. Im tibrigen hat der Minister durch einen unzulässigen und unwirksamen Beschluß gesetzliche Bestimmungen getroffen, die längst zu gelten aufgehört hatten. Interessant ist, daß der Beschluß des Ministers das altpreußische Judengesetz von 1847 in seinem Titel II unberührt läßt. Dies obwohl gerade Titel II die gleichen Materien betrifft, von denen das hannoversche Gesetz von 1842 handelt — Religionsausübung, Synagogen - Verfassung, Staatsaufsicht, Schule, Kultus —, das der gleiche Beschluß glaubt aufheben zu müssen. Auf der anderen Seite aber geht der Minister an einem Teile des Gesetzes von 1847 vorüber, den er nach der ihm gewordenen Ermächtigung bestimmt hätte aufheben können und dessen Aufhebung längst fällig ist. Es handelt sich um § 71, der nicht nur ein polizeiliches Verbot gegen ausländische Juden enthält, sondern auch eine Strafandrohung gegen Inländer und Ausländer für den Fall des Zuwiderhandelns. Das Ergebnis der Betrachtung ist, daß die Aufhebung beider gesetzlichen Bestimmungen, die hinsichtlich des altpreußisehen Gesetzes von 1847 in der Hauptsache ins Leere trifft, unzulässig ist. Sie kann deshalb in der Praxis der Verwaltung und Rechtsprechung keine Beachtung beanspruchen. Der Beachtung der preußischen Justizverwaltung sei jedoch § 71 des Gesetzes von is-rr empfohlen, eine offenbare Polizei- und Straf- Vorschrift, die bestimmt veraltet ist. Ueber diese beiden konkreten Fälle hinaus, die immerhin beweisen, daß die Redaktion des Beschlusses des Justizministers nicht mit der letzten Sorgfalt erfolgt ist, werden die beteiligten Stellen auch bei den übrigen aufgehobenen Gesetzen — es ha״- delt sich um insgesamt 57 — eine gründliche Nachprüfung vornehmen müssen. Tel Mond als Gesehältsonternelimen Die Tochter des verstorbenen Lord Melchett, Lady Erle igh , gab der JTA. folgende Mitteilungen über die in bezug auf die palästinensischen Besitzungen Lord Melehetts bestehenden Pläne: ״Ich möchte klarmachen, daß wir nicht eine Kolonisationsbehörde, sondern ein Pf Janzungsunternehmen sind. Unser Ziel ist es, ein größeres Gebiet in Palästina in Kultur zu nehmen und so dieses Gebiet und damit Palästina selbst zu bereichern. Gelegentlich errichten wohl Leute, die Pflanzungen in Tel Mond erwerben, dort auch Häuser, und einige werden sich dort niederlassen oder Angehörige ansiedeln, so daß auch eine gewisse Kolonisationstätigkeit erfolgt. Gegenüber dem Hauptzweck aber ist dies eine sekundäre Erscheinung. Es ist mir bekannt, erklärt Lady Erleigh, daß man sich in gewissen Kreisen Polens und anderer osteuropäischer Länder darüber beklagt, daß die Palestine Plantations Ltd. und ihr Geschäftsführer, Herr Moses, bei der Auswahl der Käufer von Grundstücken in Tel Mond einen außerordentlieh strengen Maßstab anlegen. Dies ist unvermeidlich, denn Tel Mond ist als Geschäftsunternehmen aufgebaut. Es muß Sorge dafür getragen werden, daß solche Käufer ausgewählt werden, die in der Lage sind, die notwendigen Investierungen vorzunehmen und ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen einzuhalten.“ »Die Realitäten des Zionismus“ (Um Artikel von Herbert Solow Im ״Menorah-Joarii*!‘') Vor einiger Zeit, in der ״Jüdischen Rundschau“ vom 19, Februar 1931, haben wir über einen Aufsatz berichtet, den der amerikanisch-jüdische Journalist Herbert So low unter der Ueberschrrft ״Die Realitäten des Zionismus“ im Dezemberheft 1930 der Monatsschrift ״The Menorah Journ a I“ veröffentlicht hat, und der mit einer Aufforderung zur Beteiligung an der Diskussion an eine große Zahl von Zionisten Europas, Amerikas und Palästinas versandt wurde. Wir haben darauf hingewiesen, daß bei aller Abweichung von den Resultaten, zu denen Solow gelangt, auch von zionistischer Seite sein Aufsatz ernster Beachtung wert ist. Man muß nicht zu einer radikalen Ablehnung des Zionismus gelangen, wie Solow und kann doch eine Reihe von Realitäten, die er klarer charakterlsiert als es gewöhnlich in der zionistischen Publizistik der Fall ist, als bestehend anerkennen. Und gerade vom zionistisehen Standpunkt, gerade für diejenigen, die an einen schließlichen Erfofg der zionistischen Sache glauben, ist es un c r - läßlich, sich mit diesen Realitäten auseinanderzusetzen und nicht dem ־ Diskussionsgegner »eine Aufgabe zu erleichtern, indem man ihm die Möglichkeit gibt, den Zionismus als realitätsblinden Utopismus abzutun. Der Artikel von Solow hat, soweit wir übersehen, außerhalb Amerikas eindn relativ geringen Widerhall gefunden. In Arnerika findet die Diskussion ihre Fortsetzung erst im Juni-Heft der ״Menorah“, nachdem vorher im März-Heft Solow selbst noch einen Nachtrag zu seinem Artikel in der Form einer ausführlichen Kritik des MacDonald-Briefes gegeben hat, eine Arbeit, die freilich in keiner Weise an die prinzipielle Bedeudüng des ersten Aufsatzes heranreicht. Bevor wir uns jedoch den nun vorliegenden weiteren Aeußerungen zuw'enden, haben wir noch auf eine Zuschrift zurückzukommen, die Herbert Solow selbst im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Artikel in der ״Jüdischen Rundschau“ an unsere Redaktion gerichtet hat. Solow wendet sich gegen zwei Stellen des Artikels in der ״Jüdischen Rundschau“. Bei Wiedergabe seines Gedankengangs war in der ״Jüdischen Rundschau“ gesagt worden, diejenige zionistische Gruppe, die Solow den ״Linken Flügel“ nennt (charakterisiert etwa durch den Brith Schalom), ״wolle sich mit der arabischen Arbeiterklasse vereinigen, aber ein solcher Versuch müsse aus dem Grunde mißlingen, weil der arabische Nationalismus sich in kurzer Zeit ganz nach dem Vorbild der europäisch-kapitalistischen Welt entwickeln und sich dieser Welt eingliedern werde . . Es liegt hier ein offenkundiger Flüchtigkeitsfehler vor, da es an Stelle von ״arabischer Arbeiterklasse richtig heißen soll: ״arabischer Nationalbeweg 11 n g“, wie auch aus dem zweiten Teil des Satzes hervorgeht. Herr Solow wünscht, diesen Fehler in der Wiedergabe seiner Gedanken richtigzustellen. Er habe ln seinem ersten Artikel sogar ausdrücklich gesagt, daß dieser ״linke Flügel“, der eine Verständigung mit der arabischen Nationalbewegung suche, ״in keiner Weise die arabischen Massen gegen die arabische Mittelklasse, die die Nationalbewegung führt, unterstützt.“ Die Unterstützung der arabischen Arbeitermassen sei wesentlich die Politik der kommunistischen Partei, über die Herr Solow bei nächster Gelegenheit sich zu äußern verspricht. Der zweite Punkt, zu dem Herr Solow eine Bemerkung zu machen wünscht, ist folgender: In der ״Jüdischen Rundschau“ war gesagt worden, gewisse Erscheinungen des amerikanischen Lebens machen die Charakterisierung des bürerlichen Zionismus als einey reaktionären Bevyeguog vielleicht esser verständlich. ״Wenn z. B. der jüdische Kongreßtnann Fish oder der aus dem Sacco- und Vanzetti-Prozeß bekannte Gouverneur Füller als Verteidiger des Zionismus hervortreten, so wirkt dies begreiflicherweise auf einen großen Teil der jüdischen Jugend Amerikas abstoßend . ..“ Hierzu stellt Solow zunächst fest, daß Kofigreßmann Fish kein Jude, sondern von aristokratischer amerikanischer Abstammung ist, fügt aber dann hinzu, daß unsere Darstellung insofern ungerecht sei, als auch in Amerika eine ganze Reihe liberaler und sogar sozialistischer Elemente den Zionismus Unterstützen, während auf der anderen Seite in Europa eine Menge konservativer und reaktionärer Persönlichkeiten sich für den Zionismus eingesetzt haben. Es handle sich nicht darum, daß der Verfasser sich davon ״abgestoßen“ fühle, daß Reaktionäre den Zionismus, unterstützen, vielmehr wollte er in seiner Abhandlung dartun, daß die reaktionären oder auch liberalen Elemente und Kräfte, auf die sich der Zionismus nach der ganzen Sachlage stützen muß, ihm nicht ermöglichen werden, sein Ziel, sei es nun der Judenstaat oder ein kulturelles Zentrum, zu erreichen. Diese Kräfte nützen nur dem Zionismus, wenn sie ihn brauchen, und belohnen ihn dann mit Versprechungen, die sie nie erfüllen werden. Wie wenig der Zionismus von der gegenwärtigen sozialen Weltordnung zu erhoffen habe, beweise zuletzt noch der MacDonakl- Brief. Eine Lösung der Judenfrage, so führt Solow zum Schluß seines langen Schreibens aus, werde erst möglich sein, wenn die jüdische Jugend verstehen wird, daß ״die Judenfrage eine Funktion der gegenwärtigen kapitalistisch-imperialistischen sozialen Weltordnung“ ist. Mit diesem Schluß befindet sich Solow wieder vollständig auf der Linie der bekannten kominunistischen Phraseologie, ohne jedoch auszusprechen, welche positiven Ansichten er vertritt. Offiziell'zionisiiidie Antworten Das Juni-Heft der ״Menorah“ bringt vier Artikel zu dieser Diskussion. Dar erste, auf den wir noch zurückkommen werden, stammt von einem anonym bleibenden eng- I i s c h e n Juden. Der zweite Aufsatz hat den bekannten amerikanischen Zionisten, Rechtsanwalt Rosensohn, ein Mitglied der Brandeis-Gruppe und der gegenwärtigen amerikanisch-zionistischen Leitung, zum Verfasser. Rosensohn wendet sich gegen die Art von Solows Realismus, der nur materielle Kräfte anerkennt, aber die großen ideellen Kräfte, die in Wahrheit die Geschichte bewegen, ignoriert. Solows Darstellung der ztonlstischen Bewegung müsse scharf zurückgewiesen werden, auch wenn man zugibt, daß für grundlegende Kritik der zionistischen Politik und sogar Ueberprüfung einiger ihrer Methoden Raum genug vorhanden ist. Insbesondere habe man zu sehr dazu geneigt, politische Formeln bereits als eine Erfüllung anzusehen, statt zu verstehen, daß das Ziel des Zionismus nur durch ökonomische, nicht-philanthropische Entwicklung Palästinas erreicht werden kann, nämlich durch Bildung einer sich selbst erhaltenden jüdischen Bevölkerung ini Lande, gemäß den verschiedenen Programmschriften der Brandeis-Gruppe. Rosensohn kommt zu dem Ergebnis, daß eine Reihe von Kräften für den Zionismus arbeiten, eine andere Reihe von Kräften gegen ihn. Die positiven Faktoren sind: 1. Der Wille der Weltjudenheit, ihr Nationalheim in Palästina wieder aufzurichten. 2. Das Palästinamandat, welches die jüdischen Bestrebungen in das Völkerrecht einführte, und der Völkerbund, der für seine Durchführung verantwortlich ist. 3. Die 160 000 jetzt in Palästina lebenden Juden und ihr unbezähmbarer Wille, das Nationalheim dort zu errichten. 4. Das Aufleben der hebräischen Sprache. 5. Die Errichtung grundlegender jüdischer Uaternehmungen in Palästina wie das Rutnenberg-System und die Novo* me jskf־(Totes Meer)-Konzession. 6. Die Erwerbung großer Bodenstrecken durch den Jüdisehen Nationalfonds. 7. Die Berichte der Mandatskommission und die Beschlüsse des Völkerbundsrates. 8. Die Schaffung der erweiterten Jewish Agency tfnd die Mitwirkung mchtzionistischer Kräfte. Die gegen den Zionismus wirkenden Faktoren sind: 1. Die tatsächliche, wenn auch nicht offen ringestandene Gegnerschaft d r Palästinaverwaltung und des Kofonialamtes egen Balfour-Deklaration und Mandat, erwiesen durch den haw-Bericht, Simpson-Bericht und das Passfield-Weißbuch. 2. Die Gegnerschaft der Araber. 3. Die schwache und schwankende Führerschaft der Zionistischen Organisation, die bisher wenig Verständnis der mit der Errichtung des Nationalheims verbundenen praktischen Probleme gezeigt hat. 4. Die ökonomische Depression in der Diaspora und die dadurch bewirkte Beeinträchtigung der jüdischen Mithilfe am Aufbauwerk. Die dem Zionismus entgegenstehenden Sch wierigkeiten, so fährt Rosensohn fort, sind von Solow besonders betont »׳orden, dagegen sind die für den Zionismus wirkenden Kräfte von ihm ganz unbeachtet geblieben. Gerade die Schwierigkeiten sind aber nicht unabänderlich. Die britische Regierung könne ihre Politik ändern, die Araber, denen der Zionismus bisher zu wenig Aufmerksamkeit zugewendet hat, müssen zu der Ueberzeugung gebracht werden, daß ״ein zionistischer Erfolg die materielle Entwicklung des arabischen Syrien und Irak stärken werde“, die Mängel der Führerschaft schließlich müsse durch einen Führer Wechsel bes e i 11 g t werden und werde hoffentlich bald beseitigt sein. (Dieser Wunsch Rosensohns ist ja inzwischen auf dem Basler Kongreß erfüllt worden. In dieser Hinsicht stellt also der Besserung der Lage kein Hindernis mehr im Wege. — A. d. Red. ,J. R.“.) Israel Cohen Generalsekretär der Zionistischen Exekutive in London, polemisiert ausführlich gegen Solows Ana- 1 y s e des Mac Donald-Briefes und weist nach, daß Solows Behauptung, dieser Brief habe dem Zionismus Schaden gebracht, mit den Tatsachen in Widerspruch stellt. Schließlieh antwortet Solow in dem vierten Artikel auf die Ein- Wendungen seiner Gegner. Er betrachtet die Aufsätze von Rosensohn und Cohen als charakteristische Beispiele der offiziellen zionistischen Haltung, die sich nicht auf tatsächliche Argumente stützen kann, aber ihren öffentlichen Einfluß unbedingt verteidiget! muß. Sie bezeichnen jede Kritik als Ent- Stellung, ohne dafür Beweise anzuführen. Solow wiederholt auf Grund dieser typisch jüdischen Beispiele zionistischer Argumentation sein ablehnendes Urteil über den Zionismus. Die Warnungen eines ״englischen Juden" Bei weitem der interessanteste und nach unserer Meinung wichtigste Beitrag zu dieser Diskussion ist jedoch der Artikeides anonymen ״englischen Juden“. Dieser Artikel steht in gar keiner direkten Beziehung zu dem Aufsatz von Solow und polemisiert nicht im einzelnen gegen dessen Ansichten, sondern benutzt die Gelegenheit, die Eritische Palästina-Politik und ihr Verhältnis zum Zionismus so darzustellen wie er sie sieht. Sein Artikel, der mit apodiktischer Sicherheit, nicht ohne harte IJrteiie, geschrieben ist, aber jedenfalls eine sehr genaue Kenntnis des Materials und auch innere Anteilnahme verrät, wird in zionistischen Kreisen sicherlich Widerspruch hervorrufen. Da uns aber überaus wichtig erscheint, die zionistische Welt über diese Meinungen zu informieren, geben wir nachstehend seinen Gedankenr gang mit größerer Ausführlichkeit wieder. Dabei ist daran zu erinnern, daß dieser Aufsatz so wie die anderen hier erwähnten vor dem Baseler Zionistenkongreß erschienen ist, aber gerade im Lichte der Diskussion des Kongresses erhalten die Ausführungen des ״englischen Juden“, der selbst kein Zionist ist, erhöhtes Interesse. Der Verfasser betont, daß er durch langjährige Bekannt- Schaft mit den meisten gegenwärtigen Führern der Zionistisehen Organisation und auch mit mehreren wichtigen Mitgliedem der gegenwärtigen britischen Regierung, mit Politikern und englischen Beamten, die mit Palästina zu tun haben, Gelegenheit hatte, die Meinungen der verschiedenen Faktoren in den einzelnen Stadien der Palästina-Politik kennenzulernen. Er wirft zunächst einen Rückblick auf die zionistische Situation zur Zeit des Krieges. In den Vorkriegs-Debatten haben sich die Gruppen der ״politischen“ und ״praktischen“ Zionisten scharf voneinander abgehoben; Weizmann ebenso wie Soko- I o w gehörten stets zu den ״praktischen“ Zionisten und waren Gegner der ״politischen“. Diese Führer des ״praktischen“ Zionismus wußten ganz genau, daß das Ziel des ״politischen“ Zionismus jedenfalls nicht in dieser Generation erreichbar ist; bei Legung des Grundsteins aber können ״politische“ und ״praktische“ Zionisten zusammenarbeiten, denn nichts, was die ״praktischen“ tun, kann die schlie Bliche Erreichung des politischen Ziels, wenn es erreichbar wäre, verhindern. Wcizmann, so führt der Verfasser aus, begreift wahrscheinlich, daß eine jüdische Majorität in Palästina unerreichbar ist; leider aber hat er zugelassen, daß seine Anhängerschaft eine schrankenlose Propaganda für ein unerreichbares und vielleicht sogar unerwünschtes Ziel entfaltet hat. Er ist noch immer der Achad-Haamistische Zionist, für den die Rettung der Seele des Judentums wichtiger ist als die Schaffung eines kleinen Balkanstaates in Palästina, der vielleicht — falls die eingeborene Bevölkerung aus dem Lande vertrieben wird -- ein Zehntel der Judenheit umfassen könnte, auf einem Niveau, das politisch, materiell und moralisch etwa auf der Höhe von Albanien oder Asserbeiclschan läge. Die große Mehrheit der Zionisten aber, sogar solche in hohen Stellungen, legen an alles den Maßstab des Kriegs-Nationalismus oder gar des ״Friedensvertrags-Nationalismus“ an. Geistige Dinge gelten ihnen wenig. Ware D r Weizmann ein s t ä r - kerer Mann gewesen, dann hätte er vielleicht seine Bewegung im Zaum halten können, obwohl zugegeben werden muß, daß Juden, besonders Zionisten, sehr schwer zu leiten sind, da jeder sich selbst für einen mindestens so befähigten Beurteiler der Lage hält wie seinen Nachbarn. Die schwerste Kritik, die an Weizmann, der der Bewegung alles geopfert und dafür nur Verunglimpfungen geerntet hat, geübt werden muß, ist die, daß c r eine Beweeung geschaffen hat, die er aber nicht geleitet und gezügelt hat. Oft mangelte ihm sogar der Mut, eine unangenehme Wahrheit zu sagen, so z. B. in der Berliner Sitzung des Aktions-Cooiites 1930, wo er zuerst feststeilte, daß ein ״Judenstaat“ unerreichbar ist, da es in Palästina stets arabische Bürger auf gleicher Rechtsbasis wie jüdische geben muß, dann aber am nächsten Tag seine Erklärungen zurückzog. Dr. Weizmann weiß, daß eine zahlenmäßig beträchtliche, ein freies, ehrenhaftes und erfolgreiches Leben in Palästina führende, mit der übrigen Bevölkerung in allen das ganze Land betreffenden Fragen volle Gleichberechtigung genießende und in allen jüdischen Angelegenheiten die weitehendste Selbstverwaltung besitzende jüische Bevölkerung das einzige erreichbare Ziel ist, für das er oder irgendein anderer heute lebender Mensch arbeiten kann. Et weiß auch, daß dies