Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVI (1931)
- Issue
- Heft 57 (24.7.1931)
- Date
- 1931-07-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 350 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. ST, 24. Vit 1031 er verstand es, die jüdischen Interessen sachkundig■ zu vertreten und auch an die kleinen Imponderabilien nicht zu vergessen. Wenn wir hier Kischs Leistungen für den Zionismus hervorheben, wollen wir keineswegs darüber hinweggehen, daß wir auch manches gegen ihn einzuwenden hatten. Er hat, um nur ein Beispiel der letzten Zeit zu erwähnen, ein gerüttelt Maß von Mitschuld an der Aufbauschung der Klagetnauer-Affäre zu einer politisehen Angelegenheit; er tat dies gewiß oft gegen sein besseres Wissen, aus Schwäche gegenüber dem Druck gewisser jüdischer Kreise, wie er eben leider auch oft die für einen Außenpolitiker unangebrachte Rücksicht auf die Innenpolitik walten ließ. Aber bei allen Bedenken — welcher Funktionär machte keine Fehler! — sollte nicht vergessen werden, welche Fülle von Arbeit dieser Mann geleistet hat, welche Beziehungen er rein persönlich bei seinem Abgang wieder mit sich nimmt, und wie er in diesen neun Jahren mit der zionistischen Position in Palästina verwachsen ist. Wenn nicht alles trügt, hat Kisch gerade in der letzten Zeit auch die Tragweite des arabischen Problems begriffen, verschiedene Illusionen und Fiktionen, die man in dieser Sache anwenden wollte, durchschaut, und vielleicht hätte er mithelfen können, die Palästina-Politik aus ihrer jetzigen Sackgasse zu befreien. Er hinterläßt eine fühlbare Lücke, und man wünscht, daß seine Arbeit für den Zionismus noch nicht endgültig abgeschlossen sei (obwohl der Kongreß ihn nicht einmal ins A.-C. wählte). Der weite Mann, der jetzt die Exekutive verläßt, ist Ru pp in. Was Ruppin bedeutet, braucht an dieser Stelle nicht gesagt zu werden. Fünfundzwanzig Jahre Palästina- Arbeit sind mit seinem Namen verknüpft. Sind wir so ausgestattet mit Menschen, daß es fiir ihn keine Arbeit mehr gibt? Ruppin hat soeben sein großes Werk ״Soziologie der Juden“ beendet, er ist der Theoretiker des Zionismus, er bleibt in Palästina, gehört zum Lande. Man wird sein Werk und seine Person nicht vergessen, und man wird ihn Wiedersehen. Und schließlich sei uns gestattet, trotz der engen Be- Ziehungen, die uns mit ihm verbinden, ein Wort über Felix Rosenblüthzu sagen. Als Rosenblüth vor acht Jahren nach London kam, war die Zionistische Organisation und ihr Betrieb am Rande des Chaos. Was Rosenblüth in zäher, unermüdlicher, aufreibender und stiller Arbeit hier geleistet hat, um wieder eine gewisse Ordnung hereinzubringen, den Apparat in Gang zu setzen und — was das wichtigste ist — die divergierenden Elemente der Bewegung wieder auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, wird man vielleicht erst würdigen, wenn er nicht mehr da ist. Rosenbliith hat im zionistischen Betrieb Charakter und Pflichttreue verkörpert, und ein solches moralisches Gewicht ist nicht leichter Hand abzutun. Wer gesehen hat, wie Rosenblüth noch auf diesem Kongreß gearbeitet hat, wie er rastlos in den Kommissionen für alle technischen Details sich einsetzte, ungeachtet seines bevorstehenden Rücktrittes, def konnte ermessen, was diese moralischen Kategorien für ein Aktivum bedeuten. Rosen• blüth hat acht seiner besten Jahre dieser dienenden, unprätentiösen Arbeit gewidmet, und wenn er jetzt wieder ins ״private“ Leben zurückkehrt, dann soll er wissen, daß sein Wirken von denen, die es kennen, nach Gebühr ge• schätzt wird. Möge die neue Leitung imstande sein, diese Lücken auszufüllen! Es wird an gutem Willen, ihr dabei zu helfen, gewiß nicht fehlen. Zur Frage eines indischen Wellkongresses Base!, 17. Juli. (J. T. A.) Der J.T.A. wird das toi• gende Communique zur Verbreitung übergeben: Die aut Initiative des Amerikanisch-Jüdischen Kongresses in Sachen der Einberufung eines jüdischen Weltkongresses tagende Beratung hat bei Fortsetzung ihrer Beratung in Basel nach Reden von R.-A. Sliosberg-Paris, Abgeordneten Rabbiner Nurok-Riga, Oberrabbiner Rubinstein-Wilna, Staatsrat Teitel-Berlin «, a. m. grundsätzlich die Notwendigkeit der Einberufung eines jüdischen Weitko n gresses anerkannt und folgendes beschlossen: 1. Die Wahl einer Kommission für den alljüdischen Weltkongreß vorzunehmen und diese Idee unter den Juden der ganzen Welt zu propagieren. 2. Fühlungnahme mit den Vertretern der wichtigsten jüdischen Organisationen der Welt, um dieselben über die programmatischen Punkte der eplanten Konferenz aufzuklären. 3. Vorbereitung einer Voronferenz für den Sommer 1932, an der offiziell Vertreter der jüdischen Institutionen und Körperschaften aus Palästina, Europa, Amerika, Afrika usw. sich beteiligen sollen, deren Aufgabe es sein soll, die Postulate für die Zusammensetzung des alljüdischen Weltkongresses vorzubereiten und zu beschließen. 4. Ein provisorisches Komitee von Vertretern verschiedener Länder zu wählen, das sich mit der Organisation des Kongresses sowie mit der Propaganda zu befassen hat. Es ist ein Komitee von mehreren Personen gewählt worden, aus deren Mitte ein Rat van 17 Herren zur Führung der laufenden Arbeiten bestimmt wurd-e. Diese wählten wiederum ein provisorisches Präsidium, bestehend aus den Herren Dr. Stephen Wise und Bernard Deutsch-New York, Dr. Leo Motzkin-Paris, Abg. Jizchak Oriinbaum-Warschau, Dr. Oskar Cohn-Berlin und Abg. Mordechai Nurok-Riga. In Europa wird unter Leitung des provisorischen Präsidiums und eines technischen Sekretärs ein Büro eröffnet. Herr Z. Tigel- New York ist provisorisch zum Generalsekretär gewählt worden. Zur Führung des technischen Apparats sind bestimmt worden: Zwi Abersohn-Genf, Dr. S. Spiegel-Berlin, sowie der Generalsekretär Herr Tigel. Von Basel begaben sich am 20. und 21. Juli Vertreter der palästinensischen Arbeiterschaft nach Wien, um dort an den Beratungen des Kongresses der zweiten Arbeiterinternationale tcilzunehmen. U. a. sind auch die neugewählten Mitglieder der zionistischen Exekutive Dr. Arlosoroff und Berl Locker zur Teilnahme am Arbeiterkongreß nach Wien abgereist. Der Landentwidclungsplaik für Palästina Erklärung Dr. Shieb im Unterhaus London, 20. Juli. (J. T. A.) In der am Montag, dem 20. Juli, nachmittags abgehaltenen Sitzung des Unterhauses wurde der Beginn der Durchführung des Landentwicklungsplans für Palästina in einer vom Unter- Staatssekretär für die Kolonien, Dr. Drummond S h i e I s , in Beantworten g einer Anfrage des Abgeordneten Michael Marcus abgegebenen Erklärung formell angekündigt. Zunächst sollen bloß vorbereitende Arbeiten in Angriff genommen werden. Das Gesetz über die Garantie für die Landentwicklungsanleihe wird im Unterhaus erst nach Erstattung eines Berichtes über den Ab- Schluß dieser Vorbereitungsarbeiten und Unterbreitung der auf Grund dieser Arbeiten gemachten Vorschläge zur eigentlichen Durchführung des Planes eingebracht werden. Bei dieser Gelegenheit wird das Unterhaus die Möglichkeit haben, zu dem Plan in einer Debatte Stellung zu nehmen. In seiner Anfrage wies Abg. Marcus darauf hin, daß der in Palästina am 10. Juli veröffentlichte Landentwicklungsplan vorübergehend suspendiert wurde, und ersuchte den Unterstaats- Sekretär für die Kolonien, dem Hause mitzuteilen, ob die Regierung noch die Absicht habe, den Plan vor seiner Durchführung dem Parlamente vorzulegen. In Beantwortung dieser Anfrage führte Dr. Shiels aus, es seien Schritte zur Ernennung eines Landentwicklungsdirektors (die inzwischen erfolgte), sowie eines ihm beizugebenden Stabes eingeleitet worden. Der Landentwicklungsdirektor werde dem High Commissioner untergeordnet, jedoch von den bestehenden Regierungsdepartements unabhängig sein, wenn er auch bei der Durchführung der Entwicklungsarbeiten, mit diesen in Verbindüng stehen wird. Die Jewish Agency und die Arabische Exekutive werden aufgefordert werden, je einen ständigen Berater des Landentwicklungsdirektors zu nominieren. Der Landentwicklungsdirektor werde zunächst an die Durchführung folgender Vorbereitungsarbeiten schreiten: Anlage eines Verzeichnisses der ״dislozierten Araber“. 1. Anlage eines Verzeichnisses jener Araber, die nach weislieh von dem von ihnen früher besetzten Boden infolge Uebergangs dieses Bodens in jüdischen Besitz entfernt worden sind und keine neuen Pachtungen, auf denen sie sich einrichten konnten, oder eine andere in gleicher Weise befriedigende Beschäftigung erhalten haben. Bei der Anlage des Verzeichnisses wird dem Direktor ein gerichtlicher Beisitzer zur Seite stehen, dessen Aufgabe es sein wird, die Ansprüche zu überprüfen und dem Direktor in jedem einzelnen Fall vor der Zulassung des An- Spruchs über die vorgebrachten Beweise für seine Rechtsgültigkeit Bericht zu erstatten. 2. Nach Abschluß der provisorischen Registrierung wird der Direktor einen Plan zur Wiederansiedlung der eingetragenen dislozierten arabischen Familien unter gleichzeitiger möglichst zuverlässiger Berechnung der hierfür erforderlichen Kosten aufstellen. Die Wiederansiedlung wird, sobald der Plan vom High Commissioner gebilligt sein wird, so rasch als möglich durchgeführt werden. Durchführung der Bodenpolitik im Sinne des Mac Donald-Briefes. 3. Der Landentwicklungsdirektor wird Untersuchungen über die Methoden anstellen, die anzuwenden sein werden, um innerhalb der durch die zur VerJstawg stehenden Mittel gezogenen Grenzen die Absichten der Regierung hinsichtlich der in den §§10 und 11 des Briefes des Ministerpräsidenten an Dr. Weizmann vorgezeichneten Siedlungspolitik zu verwirklichen. Die in Betracht kommenden Paragraphen des von Ministerpräsident MacDonald am 13. Februar 1931 an Dr. Weizmann gerichteten Briefes lauten: (10) Bei der Formulierung einer Politik für ländliche Ansiedlung ist es wichtig, daß die Regierung alle Umstände in Betracht zieht, die zu den Hauptzwecken des Mandates in Beziehung stehen. Die Fläche des kultivierbaren Landes, die Möglichkeit der Bewässerung, die Aufnahmefähigkeit des Landes in bezug auf Einwanderung, all dies sind Eiemente der aufzuklärenden Probleme, und die Außerachtlassung eines dieser Punkte wäre schädlich für die Auf- Stellung von Richtlinien einer gerechten und stabilen Politik. Di« Regierung beabsichtigt, so schnell wie möglich eine Untersuchung anzustellen, um unter anderem festzustellen, welche Staats- und anderen Ländereien für geschlossene An- Siedlung von Juden unter Berücksichtigung der Verpfiichtung, die gemäß Artikel 6 des Mandates dem Mandatar obliegtt, verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können. Diese Untersuchung wird umfassend sein und sich über alle Landesreserven Palästinas erstrecken. Bei der Durchführung der Untersuchung wird vorgesehen werden, daß all« Interessenten, ob Juden oder Araber, die Möglichkeit haben, die von ihnen gewünschten Vorstellungen zu machen. (11) Die Regierung beschäftigt sich sorgfältig mit der Frage der räumlichen Zusammendrängung unter den Fellachen in den Hügelgebieten von Palästina. Es sollen Maßregeln für die Verbesserung und Intensivierung des Landes getroffen werden, sowie dafür, daß Landstrecken, die bisher unbearbeitet blieben, unter Kultur gebracht werden, um so den Fellachen einen besseren Lebensstandard zu sichern, ohne daß, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, zu dem Mittel der Umsiedlung gegriffen wird. 4. Die Untersuchungen des Landentwicklungsdirektors werden sich auch auf die den arabischen Bauern und den jüdisehen Siedlern später zu erteilenden Kredite, auf Vorschläge für Drainage, Bewässerung und andere Arbeiten zur Ameliorierung gegenwärtig unkultivierten oder nur teilweise kultivierten Bodens erstrecken. Di« Finanzierung der Vorbereltungsarbeifen. 5. Die britische Regierung beabsichtigt, den High Commissioner zu ermächtigen, aus Mitteln der Palästinaregierung Auslagen bis zur Höchstgrenze von .€ 50 000 zur Deckung der Erfordernisse für die anzustellenden Untersuchungen einschüeßlieh aller notwendigen Vermessungen und Versuche zu bewilligen. Mitwirkung der Jewish Agency und der arabischen Exekutive bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur definitiven Durchs führung des Landentwicklungsplans. 6. Der Landentwicklungsdirektor wird Kostenvoranschläge sowie Vorschläge über durchzuführende Arbeiten nach ihrer BerücksichtigungsWürdigkeit geordnet ausarbeiten und spätestens bis Dezember 1931 dem High Commissioner einen Bericht hierüber vorlegen. Der High Commissioner wird diesen Bericht überprüfen und _ vor Erstattung von Vorschlägen an die Regierung die Jewish Agency und die Arabische Exekutive einladen, Bemerkungen zu den praktischen Vorschlägen des Planes zu machen. Er wird ihnen ferner Gelegenheit geben, Vorstcllungen bezüglich solcher Vorschläge zu erheben, über die zwischen dem jüdischen und dem arabischen Ratgeber des Landentwicklangsdirektors noch keine Uebereinstimmung erzielt wurde. 7, Der Bericht des Landentwicklungsdirektors wird vom High Commissioner gleichzeitig mit den etwaigen Vorstellungeii der Jewish Agency oder der Arabischen Exekutive der britischen Regierung übermittelt werden, die entscheiden wird, ob die Vorschläge des Berichtes, resp. welche von ihnen, berücksichtigt werden sollen und in welcher Weise dies zu geschehen hat. Das Gesetz über die Garantie der Landentwickiungsanleihe wird erst, nachdem der Bericht des Landentwicklungsdirektors bei der Regierung ei 11 getroffen und gemeinsam mit den von jüdischer oder arabischer Seite erhobenen Vorstellungen überprüft sein wird, erledigt werden. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Ormsby-Gore, ob der Landentwicklungsplan irgendwelche Aenderungen der in dem Briefe des Ministerpräsidenten an Dr. Weizmann vorgezeichrieten Politik vorsehe, versicherte Unterstaatssekretär Dr. Shiels, daß die Erklärung über den Landentwicklungsplan den Bestimmutigen der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Dokumente durchaus entspreche. # * Zum Landentwicklungsdirektor für Palästina, dem die Durchführung des neuen Development Scheine obliegen wird, ist Louis French ernannt worden. French war bisher in Indian Civil Service tätig. * Die Verkündung des Plans in Palästina Jerusalem, 20. Juli. (J. T. A.) Die Palästina regtentng veröffentlicht in einem Communique ein Schreiben, das von! Kolonienminister Lord Passfield an den High Commissioner Sir John Chancellor gerichtet worden ist. In diesem Briefe wird dargelegt, wie der Landentwicklungsplan in seiner gegenwärtigen Form zustande gekommen ist. Daran schließt sich eine offizielle Kundmachung über die durch zuführenden Vorberatungsarbeiten für den Landentwicklungsplan. Der Inhalt dieses Teiles des Briefes Lord Passfields deckt sich ungefähr mit der von UItterstaatssekretär Dr. Shiels im Unterhaus« abgegebenen Erklärung. Lord Passfield stellt in seinem Brief eingangs fest, daß durch den Bericht Sir John Hope Simpsons die Notwendigkeit einer systematischeren landwirtschaftlichen Entwicklung in Palästina nachgewiesen worden sei. Die diesbezügliche Politik der Regierung sei Im Weißbuch vom Oktober 1930 kurz dargelegt und ui den §§ 9 bis 13 des vom Minister- Präsidenten MacDonaW an Dr. Weizmann gerichteten Briefes weiter erläutert worden. Die für die Zwecke der Landentwickhing notwendigen Mittel würden im Wege einer Anleihe, zu deren Aufnahme unter Garantie der Regierung das Parlament die Ermächtigung erteilen werde, aufgebracht werden. Ich habe, schreibt Lord Passfield, eine Korrespondenz mit der jewish Agency über die ersten Schritte geführt, die zur״ Realisierung der Politik der Regierung bezüglich der landwirtschaftlichen Entwicklung und der Landsiedlung in Palästina ergriffen werden sollen. Als Ergebnis dieser Korrespondenz wurden nach Beratung mit dem High Commissioner die Grundzüge des Planes entworfen und den Vertretern der Jewish Agency und der arabischen Exekutive zum Zweck einer etwa gewünschten Kommentierung übermittelt. Seither hatte ich Gelegenheit, die Frage mündlich mit den Vertretern der Jewish Agency sowie mit dem High Commissioner Sir John Chancellor während seines letzten Aufenthalts in Engfand zu erörtern. Nach voller Berücksichtigung des Standpunkts des High Commissianers und der von den obenerwähnten Stellen erhaltenen Kommentierungen habe ich den revidierten Vorschlag gebilligt. (Folgt die Erklärung über die. Durchführung der, Vqrbereitungsatbeiteti. für den. J#ndentwicldungspkm) , Die erste Sitzung des Abtfons -Comics Basel, 17. Juli. (J.T.A.) Am Donnerstag, den lö,Juli, trat das neue Aktions-Comite der Zionistischen Organisation zu seiner ersten Sitzung zusammen. Zum Präsidenten wurde Leo Motzkin gewählt, zu Vizepräsidenten die Herren Kurt Klumenfeld, Meir Berlin, lzchak Grünbaum, Benzion Mossinsohn, Salnian Rubaschow, Josef Sprinzak. Ein Platz wurde für einen Vertreter der Revisionisten reserviert. Es wurde beschlossen, das Präsidium des Aktions-Comitfe mindestens vier mal jährlich zu einer Sitzung einzuberufen, um die Tätigkeit der Zionistischen Exekutive zu kontrollieren. Die Revisionisten galten folgende Erklärung ab: ,.Durch die Beschlüsse des Kongresses in Fragen des Endziels, der Jewish Agency, der Haltung zur Politik der Mandatarmacht und durch die Art der Leitungsbildung ist der Zustand in der Organisation unleidlich geworden. Die Union der Zionisten- Revisionisten hat daher beschlossen, die Frage ihres Verhältnisses zur Zionistischen Organ i s a - tion auf einer Speziellen Konferenz zu prüfen. Mit diesem Vorbehalt beteiligen sich die. Vertreter an den Arbeiten des A.-C. ohne hierdurch ein Präjudiz zu schaffen.“ Das Aktions-Comite befaßte sich ferner mit den innerhalb des Council der Jewish Agency aufgetauchten politischen Schwierigkeiten, die darauf zurückzuführen sind, daß die Nichtzionisteti eine Abänderung mehrerer wichtiger Resolutionen, die der Zionistenkongreß zu politischen und organisatorischen Fragen gefaßt hat, beantragt haben. Insbesondere haben die Nichtzionisten Einwände gegen die Formulierung der Resolutioti über den MacDonala-Srief erhoben und gewünscht, daß der Brief nicht bloß als ״Basis für weitere Verhandlungen“, sondern als ״Basis für weitere Verhandlungen und eine Kooperation im Geiste des Mandats“ bezeichnet werde. Es wurde beschlossen, der Forderung der Nichtzionisten, eine Abänderung der Resolution über den MacDonald-Brief vorzunehmen, nicht zu entsprechen. Die zionistischen Mitglieder des Agency-Councils wurden verpflichtet, sowohl in der Politischen Kommission des Councils der Jewish Agency als auch im Plenum einheitlich ohne Rücksicht darauf) wie die einzelnen Mitglieder auf dem Kongreß gestimmt haben, für die vom Kongreß beschlossene Fassung der Resolution zu stimmen. Beratungen der Exekutive der Jewish Agency Basel, 21. Jufi. (J.T.A.) Am 19. und 20. Juli fanden in Basel Beratungen der neugewählten Exekutive der Jewish Agency unter dem Vorsitz des Präsidenten Nahum Soko- 1 ow statt. Mit Ausnahme von H. Farbstein, der schon am 16. Juli nach Warschau abgereist war, und Herrn Viteles, der in seiner Abwesenheit vom Council der Jewish Agency in die Exekutive gewählt wurde, nahmen alle Mitglieder der neuen Exekutive an den Beratungen teil. Zur Behandlung gelangten die laufenden Angelegenheiten, Insbesondere die Verteilutig der Dezernate. Es verlautet, daß Dr. Arlosoroff neben Farbstein, Senator, Berkson und Viteles Mitglied der Palästina- Exekutive wird, während in London außer dem Präsidenten Sokolow die Herren Brodetski, Locker und zunächst auch Herr Etnanuel Newman ihren Amtssitz haben wenden. Aber auch Herr Newman gedenkt im Frühjahr 1932 nach Palästina zu übersiedeln, um dort in die Palästina-Exekutive einzutreten.