Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVI (1931)
- Issue
- Heft 13 (17.2.1931)
- Date
- 1931-02-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2651273-2653252-2653265--22163-2680346- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 84 *Ige von allen Regierungen, die seit der Uebemaime des Mandats für dessen Verwaltung verantwortlich waren, Ihre definitive Absicht, eine aktive Entwicklungspolitik einzuleiten, bekundet hat, von der sie glaubt, daß damit sowohl Juden wie Arabern greifbarer und dauernder Nutzen erwachsen wird. (14) Hiermit steht die Frage der Kontrolle der Ein- Wanderung im Zusammenhang. Es muß zunächst darauf hingewiesen werden, daß eine solche Kontrolle in keiner Weise eine Abkehr von der früheren Politik darstellt Von 1920 an, als die ursprünglichen Einwanderungsbestünmungen (Itnmlgratioti Ordinance) in Kraft traten, wurden von Zeit zu Zeit Be- Stimmungen über die Kontrolle der Einwanderung erlassen, um unrechtmäßige Einwanderung zu verhindern und die legale Einwanderung zu definieren und zu erleichtern. Dieses Recht der Regulierung ist zu keiner Zeit in Frage gestellt worden. (15) Aber die Absicht der Regierung scheint so dargestellt worden zu sein, als besage sie, daß ״keine fernere Einwanderung von Juden zugelassen werden darf, solange als sie irgendeinen Araber daran verhindert, Beschäftigung zu finden“. Die Regierung hat niemals beabsichtigt, eine solche Politik zu verfolgen. Es lag der Regierung daran, zu erklären, daß bei der Regulierung der jüdischen Ein- Wanderung die folgenden Grundsätze ,Anwendung finden müssen, nämlich; ״es ist wesentlich, Sicherheiten zu schaffen, daß die Einwanderer der palästinensischen Bevölkerung als einer Gesamtheit nicht zur Last fallen und daß sie nicht irgendeinen Teil der gegenwärtigen Bevölkerung seiner Beschäftigung berauben“. (Weißbuch 1922.) Auf der einen Seite muß die Regierung ihrer Verpflichtung eingedenk sein, die jüdische Ein- Wanderung unter angemessenen Bedingungen zu fördern und eine geschlossene Ansiedfung von Juden auf dem Lande zu erleichtem, auf der anderen Seite hat sie gleichfalls ihrer Pflicht eingedenk zu sein, Sicherheiten zu schaffen, daß den Rechten und der SteUung der nichtjüdischen Gemeinschaften kein!Schaden zugefügt wird. Wegen dieses anscheinenden )Konfliktes der Pflichten hat die Regierung sich gezwungen gesehen, die Notwendigkeit der sorgsamen Anwen• düng des Prinzips der Aufnahmefähigkeit zu betonen. Dieses Prinzip , ist von vitaler Bedeutung für jeden Plan der Landentwicklung, dessen hauptsächlicher Zweck die Ansiedlung von Juden und dislozierten Arabern auf dem Lande sein muß. Aus diesem Grunde hat die Regierung darauf bestanden und ist verpflichtet, darauf zu bestehen, daß die Einwanderung«- Bestimmungen der Regierung ordnungsmäßig angewendet werden müssen. Die Erwägungen in bezug auf die Grenzen der Aufnahmefähigkeit des Landes dürfen nur von rein ökonomischen Gesichtspunkten aus aufgestellt werden. (16) Die Regierung hat irgendwelche Unterbrechung oder Verhinderung jüdischer Einwanderung in irgendeiner der Kategorien weder vorgeschrieben noch beabsichtigt Die Praxis der Bestätigung einer Arbeiter-Einwanderungsliste (Labour Schedule) für eiawandernde Lohnempfänger wird fortgesetzt werden. In jedem einzelnen Fall werden Arbeiter *Anforderungen berücksichtigt werden für solche Arbeiten, die von jüdischem öder hauptsächlich jüdischem Kapital abhängig sind und «fit nicht vorhanden wären oder licht unternommen worden wären, wenn nicht jüdische Arbeiter zur Verfügung stehen würden. Mit Bezug auf die öffentlichen und stldtisehen Arbeiten, die aus öffentlichen Fonds finanziert werden, ist der Anspruch jüdischer Arbeiter auf einen gehörigen Anteil an der vorhandenen Arbeitsgelegenheit in Betracht zu ziehen, wobei man die jüdischen Beiträge zu den öffentliehen Einnahmen in Rechnung zu setzen hat. Was andere Arten der Beschäftigung betrifft, wird es notwendig sein, in jedem Fall die Faktoren zu berücksichtigen, die der Nachfrage nach Arbeitskräften zugrunde liegen, einschließlich des Faktors der Arbeitslosigkeit unter Juden und Arabern. Ein- Wanderer mit Aussicht auf Beschäftigung (außer Beschäftigungen von nur ganz vorübergehendem Charakter) dürfen nicht ausgeschlossen werden, nur aus dem Grunde, weil ihre Beschäftigung auf unbeschränkte Zeit nicht garantiert werden kann. (17) Bei der Bestimmung des Ausmaßes, zu dem die Ein- Wanderung zu irgendwelcher Zeit erlaubt wird, ist es notwendig, die Politik der Jewish Agency in Betracht zu nehmen, nach der ״in allen Arbeiten oder Unternehmungen, die durch die Agency ausgeführt oder gefördert werden, der Grundsatz gelten soll, daß die Arbeit durch Juden ausgeführt wird.“ Die Regierung greift inkeinerWeise das Recht der Agency an, eine solche Politik zu formeiieren, oder zu billigen und zu bestätigen. Das Prinzip vorzugsweiser oder sogar ausschließlicher Beschäftigung jüdischer Arbeiter durch jüdische Organisationen ist ein solches, das die Jewish Agency berechtigt ist, aufrechtzuerhalten. Aber es muß betont werden, daß, wenn als Folge dieser Politik arabische Arbeiter verdrängt oder bestehende Arbeitslosigkeit verschärft wird, dies ein Faktor in der Situation ist, auf den die Mandatarmacht ihr Augenmerk richten muß. (18) EHe Regierung wünscht endlich noch auszusprechen, wie sie mehrmals und in unzweideutiger Weise versichert hat, daß die Verpflichtungen, die die Mandatarmacht durch die Annähme des Mandates auf sich genommen hat, feierliche internationale Verpflichtungen sind, denen sie sich weder jetzt entziehen will, noch zu Irgendeiner früheren Zelt hat entziehen wollen. Der Durchführung der Aufgaben, die ihr durch das Mandat auf erlegt worden sind, hat die Regierung Ihre Hand geliehen und wird sie nicht zurückziehen. Aber wenn ihre Bemühungen erfolgreich sein sollen, ist Zusammenarbeit, Vertrau eh, Bereitwilligkeit von allen Seiten notwendig, um die Schwierigkeiten und die Kompliziertheit des Problems einzusehen, und vor allem muß und soll unbedingt anerkannt werden, daß keine Lösung zufriedenstellend oder von Dauer sein kann, die nicht auf Gerechtigkeit gegenüber dem jüdischen Volke und den nichtjüdischen Gemeinschäften in Palästina beruht. Hochachtungsvoll J. Ramsa,v MacDonald. JUED1SCHE RUNDSCHAÜ . Nt. 13, t% TL 193t Dr.Weizmanns Erklärung Es war für mich eine Freude, den Brief des Premiermlnlsters zu erhalten, der, wie Ich höre, morgen veröffentlicht werden soll. Wenn Ich mich zu diesem Briefe äußere, so kann ich lediglich für meine eigene Person sprechen. Obwohl ich diesen Vorbehalt machen muß, glaube ich dennoch sicher zu sein, daß ich den Meinungen und Empllndungen eines wesentliehen Teiles der öffentlichen jüdischen Meinung Ausdruck gebe. Wir haben die uns von dem Premierminister und dem Kabinett gebotene Gelegenheit, unsere Sache mit dem Kablnettskomitce zu diskutieren, begrüßt. Wir erhielten die Mög- Uchkeit zu einer vollen Aussprache und haben bezüglich einer Anzahl fundamentaler, ln dem Weißbuch vom Oktober 1930 aufgeworfener Fragen Klarheit erlangt. Wir kämpften nicht für die Erlangung von Vorteilen, sondern für Rechte — die Rechte, die uns nach dem Mandat zustehen, und die durch das Weißbuch vom Oktober 1939 nach unserer Ansicht ernstlieh verletzt worden waren. Der Premierminister hat am Donnerstag im Unterhaus ausgeführt, daß der Brief, den er freundlicherweise an mich gerichtet hat, zu lesen Ist als die autoritative Interpretation des Weißbuches bezüglich der Angeiegenheiten, mit denen sich der Brief beschäftigt, daß er dem Völkerbunde als ein offizielles Dokument übermittelt werden wird, und daß er als eine Instruktion an den High Commlssioner für Palästina ln eine an diesen gerichtete Mitteilung autgenommen werden würde. Nachdem die jetzt erfolgte Darlegung der Regierungspolitik ln dieser Welse zur offizielten Regierungsdirektive geworden ist, hat sie nach meiner Ansicht die Basis für jene Kooperation mit der Mandatarmacht wiederhergestellt, auf der unsere Politik aufgebaut ist. Die Verluste, die das vergangene Jahr einer schweren politischen Krisis unserem Werk zugefügt hat, sind ernst. Palästina litt unter einer wirtschaftlichen Depression, die zwar zu einem gewissen Grade mit der wirtschaftlichen Weltkrise zusammenhing, die aber doch durch die politische Lage noch sehr erheblich verschlechtert worden Ist Das Vertrauen, das die Voraussetzung wirtschaftlicher Initiative und Entfaltung bildet, war nicht vorhanden. Nachdem eine Basis für Kooperation wieder hergestellt ist, sollte das Vertrauen ln die wirtschaftliche Zukunft Palästinas wieder aufleben und müssen die Juden der ganzen Welt ihr Wirtschafts׳- werk in Palästina mit verdoppelter Energie fortfiihren. Unsere Arbeit am Aufbau des Jüdischen Nationalhelms nutzt notwendigerweise Palästina in seiner Gesamtheit. Sie wird den Arabern zum Segen gereichen, die ebenfalls unter der Wirtschaftskrise und der Unterbrechung unserer Wirtschaftliehen Arbeiten ernstlich gelitten haben, und deren Gedeihen naturgemäß mit dem Gedeihen des ganzen Landes verknüpft ist. Unsere Arbeit wird auch die Lage der Palästinareglerung erleichtern, die zum erstenmal seit vielen Jahren unter einem ernsten Defizit in ihrem Budget zu leiden hat. Ich bin voller Hoffnung, daß die drei Partelen, die Mandatsregierung, die Araber und wir selbst jetzt Zusammenkommen werden und einen konstruktiven Plan für das künftige Wohl und die Entwicklung von Palästina äusarbeiten werden. Ch. Wetzmann. London, 13. Februar 1931. t11tmt1i11u111111111n11nn1111»1111111118tu111»t1111111111»HM111n11t11i1N11i1n1111111111n111111i1M111111>1111111>111M11111H1w11H1m111)111111111u1111111H111111111111u[1111111t11111i1|1)1111fln1Hn1111111111u11)1tt1111r1n1M1n11ru1nn111t111111111n11t1u111H>111>11m1m11[11n111[u1111un1u1 Ein neuer Start Berlin, 13. Februar. Will man die Bedeutung des soeben veröffentlichten Briefes des englischen Primeministers an Dr. Weizmann auf eine kurze Formel bringen, so kann man es wohl nicht besser tun als mit den Worten, die Dr. Weizmann selbst in seiner nach Empfang des Briefes erlassenen Kundgebung gebraucht hat: Dieser Brief hat die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Koöperation der Jewish Agency mit der Mandatarmacht beim Aufbau des jüdisehen Nationalheims in Palästina wieder hergestellt. Das letzte Jahr bedeutete eine starke Erschütterung für die jüdische Arbeit in Palästina. Wenn man jedoch von den wechselnden Phasen der turbulenten Ereignisse und den Einzelheiten des Kampfes absieht, so bleibt als folgenschwerstes Faktum, das auch für die Zukunft sdwvtre Besorgnisse erwecken mußte, die Vertrauenskrise im Verhältnis des jüdischen Volkes zu England. Man braucht nicht alles, was in der Aufregung des Augenblicks gesagt wurde, allzu wörtlich zu nehmen, aber man wird wohl der tatsächlichen Lage gerecht werden, wenn man feststellt, daß die allgemeine Stimmung in jüdischen Führerkreisen ebenso wie in den jüdischen Massen der ganzen Welt die einer tiefen Enttäuschung über das Verhalten Englands gewesen ist, an dessen gutem Willen, die Balfour-Deklaration und das Mandat auszuführen, man zweifeln mußte. Ihren Gipfelpunkt fand diese Stimmung nach der Veröffentlichung des Weißbuches im Oktober 1930. Dieses Weißbuch, dessen Veröffentlichung — insbesondere im Lichte des neuen Briefes MacDonalds — ein Rätsel bleiben wird, bedeutete! einen schweren Angriff auf die Grundlagen des jüdischen Nationalheims. Unvoreingenommene Leser haben es dahin verstanden, daß der jüdischen Einwanderung, dem jüdischen Bodenerwerb und der Expansion der jüdischen Siedlung ein Riegel vorgeschoben werden soll; diese Absicht erschien um so plausibler, als das Weißbuck sich in ausgesprochen unfreundlichem Tone über das jüdische Aufbauwerk ausließ, ja sogar stellenweise in einen Stil verfiel, der, wie zahlreiche englische Parlamentarier aller Parteien erstaunt feststellten, einem diplomatischen Aktenstück gar nicht gemäß war. Nichts natürlicher, als daß daraufhin ein spontaner Sturm der Entrüstung in der jüdisehen Welt losbracb. Um den Wert des neuen Dokumentes zu ermessen, lohnt es sich, einen Vergleich mit den Darlegungen des Weißbuches anzustellen. Dies ist um so wichtiger, als nach den Erklärungen des Primeministers der Brief den Charakter einer authentischen Interpretation des Weißbuches in allen jenen Punkten, mit denen der Brief sich beschäftigt, besitzt, mit anderen Worten: Daß die betreffenden Abschnitte des Weißbuches durch die in dem Brief gegebenen neuen Formulierungen ersetzt werden. Eine authentische Interpretation ist eine schonungsvolle Form der Abänderung einer gesetzlichen Be- Stimmung. Sie ist für alle Zukunft die maßgebende Deutung des ursprünglichen Dokuments, auch wenn der durchschnittliche Laienverstand zwischen den beiden Fassungen Widersprüche entdeckt, die mehr nach einer Kursänderung als nach einer bloßen Auslegung ausseben. Die Annahme ist, daß die ursprünglichen Absichten des Gesetzgebers in der ersten Formulierung nicht genügend klar zum Ausdruck gekommen sind, sondern zu Mißverstandnissen Anlaß gaben, so daß eine neue Formulierung gegeben wird, die derartige Mißverständnisse ausschließen soll. Damit ist jedoch für alle praktischen Zwecke, ohne daß ein formeller Widerruf nötig wäre, die ursprüngliche Fassung aus der Welt geschafft. Zur Illustrierung der Wandlung, die in der britischen Politik vor sich gegangen ist, seien zunächst nur einige besonders charakteristische Punkte angeführt Das Weißbuch geht ausgesprochen oder unausgesprochen von der Voraussetzung aus, daß die jüdische Arbeit in Palästina den Arabern schädlich ist. In diesem Zusammenhang sagt § 18 des Weißbuches: ״Es wäre ungerecht, sich die.... Behauptung zu eigen 711 machen, daß die Wirkung der jüdischen Siedlungsarbeit auf die arabische Bevölkerung in allen Fällen den Interessen der Araber Abbruch getan hätte. Dies ist keineswegs vollkommen zutreffend. Bei der Betrachtung des Problems ist es jedoch notwendig, zwischen der Siedhmgsarbeit von Körperschaften wie der Pica und derjenigen, die unter zionistischen Auspizien durchgeführt worden ist, zu unterscheiden. Einige Versuche zu beweisen, daß die zionistische Kolonisation nicht die Wirkung gehabt habe, aus früheren Bodenpächtern Angehörige der!andlosen Klasse zu machen, haben sich bei Nachprüfung als nicht überzeugend, wenn nicht sogar als irreführend herausgestellt.“ Man vergleiche mit diesem Text den § 3 des Briefen MacDonalds, und man wird zugeben müssen, daß hier ein Umschwung in der Bewertung der jüdischen Arbeit vorliegt In demselben Absatz wird auch der jüdischen Arbeiterorganisation, die im Weißbuch ziemlich schlecht wegkommt, Genugtuung gegeben. Im Weißbuch wird bei der Behandlung des Art. 6 des Mandates aller Nachdruck auf den Schutz der nichtjüdischen Bevölkerung gelegt und der Art 6 so interpretiert, als ob die Regierung vor allem die Aufgabe hätte, die nichtjüdische Bevölkerung vor der ihr von den Juden drohenden Gefahr zu bewahren. Demgegenüber stell § 7 des MacDonald-Briefes unzweideutig fest daß die in Art. ft des Mandates enthaltene Verpflichtung der ׳Mandatarmacht, die jüdische Einwanderung zu erleichtern und geschlossene Ansiedlung der Juden auf dem Lande zu fördern, eine positive, d. h. also: von der Mandatarmacht durch aktive Maßnahmen zu erfüllende Verpflichtung des Mandates darstellt In diesem Zusammenhang wird eine neue Untersuchung über die verfügbaren Staatsböden in Aussicht gestellt Bekanntlich wurden in dem von Leonard Stein verfaßten Memorandum der Jewish Agency hauptsächlich zwei große Komplexe von Staatsböden erwähnt, auf denen ohne jede Beeinträchtigung der etwa dort ansässigen arabischen Pächter durch entsprechende Amelioration jüdische Ansiedlung möglich wäre, nämlich Beisan und Hule. Man wird annehmen müssen, daß die Regierung auch diese beiden Komplexe in die vorgesehene Prüfung einzuschließen gedenkt. Von besonderem Interesse ist ferner die Definition des Begriffes des ״landlosen Arabers“. Auf Grand der im MacDoriald-Brief § 8 zitierten Ursprungliehen Fassung des Weißbuches mußte man den Eindruck gewinnen, als ob die Regierung sämtlichen landlosen Arabern Boden in Palästina geben wolle, der somit von dem Erwerb durch Juden gesetzlich ausgeschlossen würde. Dies wäre, wie auch seitens nichtjüdischer Kritiker hervorgehoben wurde, eine Politik, wie sie in keinem anderen Lande vorgekommen ist Sie mußte den Anschein wecken, als ob man künstlich Vorwände schaffen wollte, um jüdischen Bodenerwerb unter dem Hinweis, es gäbe noch landlose Araber im Land, zu verhindern. Nun wird im MacDonald-Brief dieser Punkt aufgeklärt Die ״!andlosen Araber“, für die die Regierung zu sorgen sich verpflichtet fühlt, sind nur diejenigen ehemaligen Pächter, die infolge jüdischer Bodentransaktionen von ihrem Boden verdrängt wurden und keine andere Existenz gefunden haben. Es ist von allen Seiten, sogar im Shaw-Bericht, anerkannt worden, daß die jüdischen Bodengesellschaften über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus bestrebt waren, die durch jüdische Bodenkäufe depossedierten Fellachen zu entschädigen; dennoch ist es vorgekommen, daß manqhe von ihnen keine geeignete neue Siedlerstelle gefanden haben. Solche Konsequenzen,, wie sie sich leider in letzter Zeit wieder auf dem Boden von Wadi Chawarith ereignet haben, wo trotz einwandfreier Rechtslage die