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Jüdische Rundschau · 1930-12-02 · Heft 95 (2.12.1930) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 95 (2.12.1930)
Date
1930-12-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Nr. 95, 2.XÜ.103O JUED1SCHE RUNDSCHAU Seite 541 Die Antwort auf das Wcl$bud1 Das Londoner Büro der Jewish Agency verdHentlicht soeben das Memorandum, das die Jewish Agency vor einiger Zeit der Regierung als Antwort auf das Weiß* buch überreicht hat. Das Memorandum ist verfaßt von Leonard Stein, früherem politischem Sekretär der Zlonistischen Organisation und jetzigem Ehrenanwalt der Jewish Agency. Es ist eine Broschüre von 89 Seiten: The Paiestine White Paper of October 1939, Memorandum by Leonard Stein, November!930, London W. C. 1, Great Russell Street 77. (Preis 1,6 sh =1,50 -־ M.) Eine deutsche Uebersetzung erscheint in wenigen Tagen. Das Memorandum ist eine über* aus eindrucksvolle, mit großem Scharfsinn und gründlicher Kenntnis des gesamten Materials abgefaßte Widerlegung des englischen Weißbuches. Die Erwiderung Ist in ruhigem und maßvollem Ton gehalten, um so schneidender wirkt ihre Argumentation. Es ist ein Meisterstück einer juristisch-politischen Streitschrift und muß jeden unvoreingenommenen Leser von der Abwegigkeit des englischen Weißbuches überzeugen. Wir geben nachfolgend einen Ueberblick über den Gedankengang der Broschüre, die, wie bereits erwähnt, in kurzer Zeit auch dem nur deutschlesenden Publikum im vollen Wortlaut zugänglich sein wird. In der Einleitung wird auf die Widersprüche zwischen dem Weißbuch von 1930 und allen früheren Deklarationen, betreffend die Errichtung einer Jüdischen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina hingewiesen und die gegen das Weißbuch bestehenden Eindrücke wie folgt kurz zusammengefaßt: 1. Das Weißbuch gibt eine unrichtige Darstellung und Interpretation des Mandates. 2. Es stellt Grundsätze auf, die die im Weißbuch von 1922 niedergelegte Politik zum Nachteil der Juden abändern und die mit der normalen Entwicklung der Jüdischen Nationalen Heimstätte, wie sie im Mandat vorgesehen ist, unvereinbar sind. 3. Obgleich das Weißbuch vorgibt, auf der Grundlage des Berichtes von Sir John Hope Simpson zu stehen, vermittelt es in mehreren wichtigen Fragen einen falschen Eindruck von seinen Ergebnissen; während es ferner einerseits diejenigen charakteristischen Momente des Berichtes hervorhebt, die zuungunsten der Juden ausgelegt werden können, unterläßt es auf der anderen Seite die Darstellung des wirklichen Gehalts der konstruktiven Vorschläge, die ein wesentliches Merkmal der abschließenden Empfehlungen Sir John Hope Simpsons sind. 4. Angeblich dazu bestimmt, die ״Freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Juden, Arabern und der Regierung'* zu fördern, versäumt das Weißbuch keine Gelegenheit, beleidigende, in manchen Fällen völlig belanglose Behauptungen vorzubringen, die, wenn das auch nicht ihr Zweck sein sollte, jedenfalls nur die W i r k u n g haben können, die Jewish Agency zu verdächtigen, die jüdischen Leistungen in Palästina herabzusetzen und die böswilligen Elemente innerhalb der arabischen Bevölkerung zu ermutigen. 5. Ganz abgesehen von seinen besonderen Empfehlungen — die übrigens wirklich so unbestimmt, wirr und vieldeutig sind, daß es schwer ist, ihren genauen Sinn mit Sicherheit festzustellen — läßt der Geist, in dem das Weißbuch als Ganzes abgefaßt ist, nicht auf eine Regierung schlleßen, die aufrichtig an der Errichtung einer Jüdischen Nationalen Heimstätte interessiert und sich dessen bewußt ist, daß die von ihr in ,dieser Hinsicht übernommenen Verpflichtungen nicht lediglich auf widerstrebende und widerwillige Duldung hinauslaufen, sondern positive, tätige Mitarbeit erfordern. Es werden dann diese Punkte der Reihe nach eingehend behandelt. Das Mandat In dem Memorandum werden alle auf das englische Mandat für Palästina Bezug habenden Dokumente sowie Aussprüche und Interpretationen der verantwortlichen britischen Staatsmänner angeführt, in denen unzweideutig zum Ausdruck kommt, daß es die Pflicht Englands sei, die Entwicklung des Jüdischen Nationalheims in Palästina zu fördern. Es wird dann diejenige Stelle im Weißbuch behandelt, in der die britische Regierung ihren Kurs unter Berufung auf einen Auszug aus dem letzten Bericht der Mandatskommission des Völkerbundes zu rechtfertigen sucht, — zu Unrecht, wie Stein nachweist. Es wird dann eingehend Absatz 7 des Weißbuches widerlegt, der diejenigen Teile des Mandates zu zitieren vorgibt, die sich auf die jüdischen bzw. nichtjüdischen Interessen beziehen. Der Einwand, daß die Einleitung (PräambefJ zum Mandat keinen Teil des Mandates selbst bilde und füglich außer Betracht gelassen werden könne, kann nicht erhoben werden, denn Artikel 2 spricht ausdrücklich von der ״Errichtung der Jüdischen Nationalen Heimstätte, wie in der Einleitung niedergelegt“. Während Artikel 2 von der Jüdischen Nationalen Heimstätte spricht, setzt die Einleitung auseinander, daß damit ״eine Nationale Heimstätte für das jüdische Volk“ gemeint ist. Die von der Mandatarmacht im Hinblick aut die Nationale Heimstätte übernommenen Verpflichtungen sind solche gegenüber dem jüdischen Volke, nicht aber, wie aus verschiedenen Stellen des Weißbuchs entnommen werden könnte, lediglich Verpflichtungen gegenüber den jüdischen Bewohnern des Landes als einer der beiden Teile der Bevölkerung Palästinas, ln Artikel 4 des Mandates werden die Angelegenheiten, in denen die Agency mit der Verwaltung Palästinas Zusammenwirken soll, als solche definiert, ״die die Errichtung der Jüdischen Nationalen Heimstätte“ und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Palästina betreffen; im zweiten Absatz des Artikels wird die Agency deutlich als eine Körper- Schaft aufgefaßt, die berufen ist, im Namen der Gesamtheit des jüdischen Volkes auf zutreten. Nunmehr werden die verschiedenen Artikel des Mandates, von denen das Weißbuch Auslegungen gibt, der Reihe nach behandelt, es wird nachgewiesen, daß das Weißbuch viele Mühe darauf verwendet, die Bedeutung der Verpflichtungen der Mandatarmacht in bezug auf die nichtjüdische Bevölkerung Palästinas zu analysieren, während es eine entsprechende Analyse ihrer Verpflichtungen bezüglich der Jüdischen Nationalen Heimstätte gar nicht versucht. Es wird nachgewiesen, daß die Hauptabsicht des A r t i k e 1 s 6 des Mandates darin bestand, der Mandatarmacht die positive Verpflichtung aufzuerlegen, die Einwanderung von Juden und die dichte Ansiedlung von J uden auf dem Lande zu erlci chter n. Hohe juristische Autoritäten haben die Ansicht vertreten, daß die durch das Weißbuch vorgenommene Deutung der Klausel, die sich auf die Einwanderung bezieht, dem Mandat widerspricht, insofern sie eine Sperrung oder, wie das Weißbuch es bezeichnet, eine Suspendierung der jüdischen Einwanderung und Ansiedlung involviert, die zu erleichtern und zu begünstigen Artikel 0 des Mandats die Mandatarmacht ausdrücklich beauftragt. Schließlich wird nachgewiesen, daß die Behauptung des Regierungs-Weißbuches, daß die Bestimmung in der Verfassung der Jewish Agency, wonach der durch Mittel der Jewish Agency erworbene Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes in Besitz gehalten werden und daß ״bei allen durch die Agency ausgeführten oder geförderten Arbeiten oder Unternehmungen der Grundsatz der BcscMftigung׳ jüdischer Ar« beiter gelten soll“, vollkommen haltlos ist Der vollständige Wortlaut der Verfassung der Jewish Agency, einschließlich derjenigen Artikel, die den jetzigen Widerspruch erregt haben, wurde der britischen Regierung im September 1929 vorgelegt und am 6. August 1930 — nach einer Prüfung, die fast zwölf Monate dauerte — durch Schreiben des Staatssckretärs für die Kolonien bestätigt, wobei erklärt wurde, die britische Regierung sei ״bereit, die erweiterte Jewish Agency, so wie sie gemäß dieser Vereinbarung zusammengesetzt ist, als die im Artikel 4 des Palästina-Mandates erwähnte Agency anzuerkennen“. Was nun den Jüdischen Nationalfonds betrifft, so wird dieser in dem Handbuch über den Zionismus, das vom Auswärtigen Amt im Zusammenhang mit der Friedenskcmferenz verfaßt und im Jahre 1920 veröffentlicht wurde, wie folgt charakterisiert: ״Eine weitere wichtige, unter zionistischen Auspizien gegründete Institution ist der Jüdische Nationaifonds. . . . Sein Zweck ist die Erwerbung von Boden in Palästina und den angrenzenden Ländern für das jüdische Volk.“ Auch iimiHmiiiiimiiHiitiiiiiiiiiHiiiiiiHiiiiiiHiiHiHiiiiHiHiiuiiiiiiimmiiiiiuiBiiiiMiiiiiimniiMiiiiumnimiHiiiiMiiiiimuiiiiiiiii Diesen Sonntag! PER ©ROSSt GESELLSCHAFTSBAU« vera?rtaltetvon KEREN KAJEtlETH IEJ1SMEL. ’üJR.KROLüSÄhHl iiitHiiiiiiniiHiHiiiiiiiiiiiiiniiuiiiiinmHniuiiiminiiiiiiiniiniimniiiiiiiinuiiiiHHiitiiiniiiiiuiiiiiiHiiiKiiiniHiiniiinmmiii aus anderen offiziellen Verlautbarungen geht hervor, daß zur Zeit, als das Mandat entworfen wurde, der Status, die Politik und die Arbeitsweise des Jüdischen Nationalfonds der britisehen Regierung woh!bekannt waren, im Dezember 19% hat der Oberkommissar Lord Plumer im Namen der britisehen Regierung Herrn Ussischkin zum 25jährigen Jubiläum des Jüdischen Nationaifonds beglückwünscht. In der Botschaft wird der Nationalfonds als ״ein praktischer Ausdruck des Wunsches des jüdischen Volkes, aas Land seiner Väter zu neuem Leben zu erwecken“, bezeichnet. Sowohl hinsichtlich der Verwendung von Boden als jüdisches öffentliches Eigentum, als auch hinsichtlich der Beschäftigung jüdischer Arbeiter ist es wichtig, darauf hinzuweisen, daß die ״geschlossene Ansiedlung von ludern auf dein Lande“ ausdrücklich unter denjenigen Angelegenheiten erwähnt wird, bezüglich deren die Jewish Agency berechtigt ist, von der Mandatarmacht eine a ktive Begünstigun g zu erwarten. Es erhebt sich die Frage: Wünscht die britische Regierung tatsächlich, daß aus öffentlichen jüdischen Mitteln erworbener Boden verkäuflich sein soll, unter Bedingungen, die keinerlei Sicherheit dagegen bieten, daß dieser Boden zum Spekulationsobjekt und für gänzlich andere Zwecke verwendet wird, als für die Förderung geschlossener Ansiedlung von Juden auf dem Lande? Ferner wäre zu fragen, ob die britische Regierung wünscht, daß jüdischen Ansiedlern auf jüdischem öffentlichen Boden die moralische Verpflichtung auferlegt werden soll, wenigstens zu einem gewissen Teile arabische Arbeiter zu beschäftigen, wobei noch beachtet werden muß, daß die zionistische Kolonisation allgemein auf dem Grundsatz der Selbstarbeit aufgebaut ist. Das Weißbuch scheint sich auf den Standpunkt zu stellen, daß es besser wäre, wenn die jüdischen Kolonisten die Rolle von ״Junkern“ spielen würden, die die billigen arabischen Arbeiter ausbeuten. Die im Absatz S des Weißbuches aufgestellte Behauptung, daß die im zweiten Teil des Artikels 11 des Mandates erwähnte Jewish Agency nur fakultativ sei, wird in dem Memorandum als völlig irreführend bezeichnet. Wenn Artikel 11 die Verwaltung ermächtigt, mit der Jewish Agency Vereinbarungen betreffend die Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen und die Ausführung öffentlicher Arbeiten zu treffen, so deshalb, weil es für zweckmäßig erachtet wurde, die besondere Stcl- Iung der Agency als einer öffentlichen Körperschaft, die stark an der Entwicklung Palästinas interessiert ist und die nicht mit gewöhnlichen, nur auf persönlichen Vorteil bedachten Konzessionären auf eine Stufe gestellt werden kann, anzuerkennen. ln dem Kapitel des Memorandums über das Mandat wird abschließend bemerkt, daß der Einwand, die aus dem Mandat hervorgehenden Verpflichtungen der britischen Regierung gegen üb er den Arabern seien in dem Weißbuch in bedenklichem Maße überbetont worden, nicht notwendigerweise besagt, daß die Regierung nach jüdischer Ansicht nicht mehr für die Araber tun solle, als das Mandat im Minimum von ihr erfordert. Da das Weißbuch jedoch Fragen von weittragender rechtlicher Bedeutung aufwirft, kann die Jewish Agency nicht zülassen, daß eine Interpretation erfolgt, die ihrer Ansicht nach in vielen Punkten völlig unhaltbar ist. Das Memorandum zieht eine Parallele zwischen dem vom damaligen Kolonienminister Churchill im Jahre 1922 und dem von Lora Passfieid im Oktober 1930 erlassenen Weißbuch und stellt fest, daß das Weißbuch von 1930 in wesentlichen Punkten eine Verschlechterung des Weißbuches von 1922 sei. Englands zukünftige Politik Das Weißbuch skizziert auch die Absichten der Regierung in bezug auf konstitutionelle Entwicklung, Bodenfrage und Einwanderung. Die Jewish Agency kann nur mit sch werer Besorgnis die Tatsache betrachten׳, daß als Folgeerscheinung der letzten Unruhen ein Gesetzgebender Rat errichtet werden soll, in dem sich die Juden in hoffnungsloser Minderheit befinden würden, um so mehr als damit seitens der Regierung die Ankündigung einer Politik verbunden ist, die das Mandat in einer Weise neu interpretiert, die den jüdischen Interessen in den lebenswichtigen Fragen der Landbesiedlung und Einwanderung in hohem Maße abträglich ist. Die Bodenfrage. Das Memorandum der jewish Agency stellt zur Widerlegung gewisser Feststellungen und Behauptungen des Weißbuches eine Reihe Tatsachen fest, die sich auf a) Staatsländereien, b) die für die Landbevölkerung verfügbare Bodenfläche, c) die Landbevölkerung, d) die für den Lebensunterhalt notwendige Boden fläche u,lot viable“), e) die ״landlose“ Klasse besehen. Lord Passfieid führt in seinem Briefe in den ״Times“ aus, daß das Weißbuch keineswegs die unbesiedclten Staatsländereien der jüdischen Kolonisation entziehen oder sie den Arabern vorbehalten wolle. Ke einzige Schwierigkeit sei nur, daß nach dem Weißbuch ״unbesetzter Boden nur in unbedeutendem Ausmaße im Besitz der Regierung ist.“ Es sei ferner notwendig, zur An- Siedlung jetzt landloser arabischer Bauern weitere Bodenflächen verfügbar zu machen. Aus dieser Theorie, die im Hinblick auf die klaren Ziele des Artikels 6 des Mandates außerordentlich erstaunlich ist, ergeben sich Folgerungen, die dem Simpson-Bericht völlig fern liegen. Entgegen seinen Ausführungen macht sich das Weißbuch die mit dem Mandat unvereinbare Ansicht zu eigen, daß sogar in dem Falk, daß Staatsländereien für die Ansiedlung weiterer Bauern über die bereits ansässigen hinaus verfügbar gemacht werden können, der überschüssige Boden ausschließlich für geschlossene Ansiedlung von Arab e r n verwandt werden soll. Das Memorandum weist darauf hin, daß Simpson es bedauert, daß die Regierung den H u 1 c h ־ Distrikt, eine der fruchtbarsten Gegenden Palästinas, in die Hände von syrischen Konzessionen übergehen ließ, und daß die Beisan -Ländereien von der Regierung in einer Weise an Araber verschenkt worden ist, die zu einer Bodenspekulation in großem Maßstabe geführt hat. Simpson erwähnt weiter die Enttäuschung, die die Nichterfüllung des Artikels 6 des Mandates bei den Juden hervorgerufen hat, und bemerkt, daß ״wenn im Falle der Huleh-Senke und der Beisan-Ländereicn anders gehandelt worden wäre, dicForderungderJudenzweif e 11 o s in gewissem Ausmaße hätte erfüllt werden können.“ Die Regierung, die die Kontrolle über die einzigen wirklich hoffnungsreichen Staatsländereien westlich des Jordan aus den Händen gegeben hat und ferner die in Tran sjordanien für jüdische und arabische Ansiedlung vorhandenen Möglichkeiten verbaut hat, weist nun die jüdischen Beschwerder! als grundlos ab und erklärt, daß sie keine Staatsländereien zur Verfügung habe. Die Jewish Agency ist berechtigt, zu fragen, ob dies wirklich das letzte Wort der britischen Regierung ist. Im Memorandum wird nadigewiesen, daß sowohl im Hulehwie im Beisand-Distrikt die Kn ge noch geändert werden können, wenn die Regierung nur ernstlich wollte. Bezüglich der verfügbaren Bodenflächen bemerkt das Memorandum, es sei unmöglich, sich dem starken Eindruck zu entziehen, den die erstaunliche Diskrepanz zwischen den 000 544 א Dunam, auf die sich die Berechnungen Simpsons stützen, und den etwa 10 bis 11 Millionen Dunam, die bisher offiziell angenommen wurden, hervorruft. Es wird nachgewjesen, daß die ersten offiziellen Schätzungen auf gründlicher Untersuchung beruhten, während die späteren Schätzungen des Vermessungskommissars unzuverlässig seien, da die Hügelländereien überhaupt nicht vermessen wurden. Simpson selbst kann nicht genug die erstaunliche Entwicklung der Kolonien Moza und Dilb (Kirjath-Anawim) rühmen, die auf vernachlässigtem Hügelland angelegt wurden. Es hat sich die Möglichkeit herausgestellt, Boden erfolgreich zu kultivieren, den ein oberflächlicher Beobachter als unkultivierbar aufgegeben hätte. Ferner wird an die Regierung die Frage gerichtet, weshalb der Verwaltung Transjordaniens nicht nahegelegt werden sollte, die Ein- Wanderung und Ansiedlung von landlosen Arabern Palästinas auf Grund einer Vereinbarung zwischen beiden Rederangen zu ermutigen. Praktisch ist Transjordanien jüdischen Siedlern verschlossen. Es ist nicht zu verstehen, warum es als feststehend gelten soll, daß seine Tore auch für die Einwanderang von Arabern von jenseits des Jordans verschlössen sein müssen. Das Weißbuch stellt fest, daß ״eine Fläche von mindestens 130 Dunam erforderlich ist, um auf un bewässertem Boden einer Fellachenfamilie einen angemessenen Lebensstandard zu ermög-!liehen*‘. Abgesehen davon, daß die Festsetzung von 130 JDtiqpipi an sich recht großzügig ist, ist zu beachten, daß ein sehr großer Teil der von Arabern bebauten Böden bewässert ist, daß die Araber z. B. 48 750 Dunam Orangenbodens besitzen und auch sehr viel Gemüse bauen. Das Weißbuch stellt fest, daß in den Dörfern 29,4 »b der arabischen Familien landlos sind. Es wird in dem Memorandum genau nadigewiesen, auf welcher schwachen Grundlage diese Schätzung beruht. Es ist übrigens ein normaler Zustand, daß in einem Dorfe eine Anzahl Familien landlos ist. Ke ganze Kskussion über die Unterbringung der landlosen Dorfbewohner ist so verwirrt, daß es unmöglich ist, sich eine Vorstellung über das zu bilden, was die britische Regierung tatsächlich im Auge hat. Ueber den Gesamteindrack kann jedoch kein Zweifel herrschen: Jeder zweifelhafte Punkt wird gewaltsam zum Nachteile der Juden ausgenutzt. Jeder Araber in den ländlichen Bezirken hat nach Ansicht der Regierung einen grundsätzlichen Anspruch darauf, Boden zu erhalten, ebenso wie jeder Araber in den städtischen Bezirken Anspruch auf Beschäftigunghat, und bis alle diese Ansprüche Berücksichtigung gefunden haben, haben die Juden zu warten. Mitanderen W-orten: Wenn Artikel 6 von ״geschlossener Ansiedlung von Juden auf dem Lande“ spricht, so ist damit in Wirklichkeit — geschlossene Ansiedlung von Arabern gemeint. Aber damit ist das Paradoxon noch nicht erschöpft. Wie das Weißbuch ausführt, wird die Beschaffung von Boden für die Landlosen mit großen Kosten verbunden sein. Wer wird diese Kosten decken? Ke Mandatskommission wurde darüber belehrt, daß die Palästina-Regierung auf eigenen Füßen stehen muß und Zuschüsse von englischer Seite nicht erhalten kann. Ke Versorgung der landlosen Araber müßte dann folgerichtig aus Einkünften des palästinensischen Schatzamtes bestehen, d. h. also, daß sich unter den Rechten der Araber, die durch die jüdische Einwanderung nicht beeinträchtigt werden würden, ein Recht auf etwas befindet, was den Arabern zu geben gänzlich unmöglich wäre, wenn die jüdische Einwanderung und der Zufluß j üdischen Kapitals nicht stattgefunden hätten. Das Memorandum weist eine Reihe innerer Wider - spräche im Weißbuch nach, die sich nur daraus erklären lassen, daß die Autoren des Weißbuchs die jüdischen Bemühungen in Palästina in einem möglichst ungünstigen Licht erscheinen lassen wollen, um ihre eigene Bodenbesiedlungs- und Einwanderungspolitik in den Rahmen des Mandates zu zwängen. Ohne wirkliche Beweisführung wird unterstellt, daß sieb die Lage der Fellachen verschlimmert und daß die jüdische Siedlungsarbeit zumindest eine der Hauptursachen hierfür ist. Die augenblickliche Depression in der Landwirtschaff ist gewiß nicht die Folge der jüdischen Bodenkaufs״ tätigkeit, sondern besteht in der ganzen Welt. Das Memorandum untersucht alle mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Fragen und geht zur Analyse des Land - ent wicklungsplanes der Regierung über, über den keinerlei Einzelheiten mitgeteilt wurden. Abgesehen von den der jüdischen Siedlungsarbeit aufzuerlegenden Beschränkungen ist das einzige Charakteristikum des Plans, über das kein Zweifel zu bestehen scheint, die Bereitstellung von Land für die Ara - b e r. Ke Juden sollen überhaupt kein Land von Privateigentiimern kaufen dürfen, aber, was die Staatsländereien angeht, ist deren unbesetzter Teil als unbeträchtlich hingestellt, während der besetzte Teil ausschließlich für Araber reserviert sein soll. Es ist richtig, daß der Landentwiddungsplan auch die Ansprüche der Juden berücksichtigen will, aber die Jewish Agency kann

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