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Jüdische Rundschau · 1930-11-14 · Heft 90 (14.11.1930) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 90 (14.11.1930)
Date
1930-11-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 586 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 90, 14. XL 1930 landlos ist und ein Araber. Solche Grundlinien sind niemals und nirgends durch irgendeine Regierung weder Großbritanniens noch anderer Länder des Empire festgelegt worden und ihre Anwendung auf Palästina widerspricht vollkommen dem Mandat. Die Regierungserklärung schätzt, daß es etwa 26000 landlose arabische ländliche Familien gibt. Die Regierung erklärt zwar ihre Prioritätsrechte, enthält sich aber vorsichtigerweise in ihrer Erklärung jeden Versuches, sie mit Boden auszustatten. Obwohl Sir John Hope Simpson den Landkauf durch die Regierung — nötigenfalls im Wege der Expropriation ־— zur Ansiedlung landloser Juden und Araber empfiehlt, so findet sein Vorschlag keinen Platz in der Politik des Weißbuches. Die Regierung hat daher den zwiefach gefährlichen Weg gewählt, einerseits jedem landlosen Araber ein Recht auf Boden zuzusprechen, während sie andererseits nichts tut, um ihn mit Boden zu versorgen. Keine staatsmännische Auffassung der Pflicht der Mandatarmacht gegenüber den Arabern könnte die Tatsache außer acht lassen, daß Trans Jordanien staatsrechtlich zu Palästina gehört, daß es eine Anbaufläche hat, die so groß ist, wie die Palästinas; daß sie eine Bevölkerung von nur 300000 Menschen zählt; daß die Bevölkerung der Rasse und Kultur nach sich in nichts von den Arabern Westpalästinas unterscheidet; daß es von Westpalästina nur durch einen schmalen Strom getrennt ist; daß es zu einem arabischen Reservat gemacht worden ist und daß es für landlose Araber oder Bauern aus eng bevölkerten Gegenden ebenso leicht ist, nach Transjordanien zu wandern, als von einem Teil Westpalästinas in einen anderen. In der Regierungserklärung wird diese grundlegende Tatsache nicht erwähnt. Das von der Koalitions-Regierung im Jahre 1922 aufgestellte Prinzip war, daß die Immigration keine Last für die palästinensische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit sein dürfe, daß sie keinen Teil der jetzigen Bevölkerung seiner Beschäftigung berauben dürfe, mit anderen Worten, daß sie keine Arbeitslosigkeit herbeiführen dürfe. In der neuen Regierungserklärung hingegen wird das Prinzip aufgestellt, daß jüdische Immigration nicht gestattet werden soll, wenn und solange es in Palästina arabische Arbeitslose gibt Der Unterschied ist von grundlegender Bedeutung. Nach der Politik des Jahres 1922, wie sie bis 1930 in Kraft war, konnten jüdische Einwanderer nach Palästina gehen, solange jüdisches Kapital und jüdische Energie für sie Beschäftigung finden konnten. . Nun aber müssen jüdisches Kapital und jüdische Energie offenbar In' ־erster: Linie aile a i abische n, Ar-' beitslosen mit Arbeit versorgen, bevor es ihnen freisteht, jüdischen Immigranten Beschäftigung zu verschaffen. Die Einstellung der Regierung gegenüber der jüdischen Einwanderung ist aus folgendem Zitat ersichtlich: ״Solange innerhalb der arabischen Bevölkerung der weitverbreitete Verdacht besteht — und er ist tatsächlich vorhanden —, daß die wirtschaftliche Depression, unter der sie zweifellos augenblicklich leidet, in hohem Maße auf eine übermäßige jüdische Einwanderung zurückzuführen sei, und solange es Gründe gibt, die diesen Verdacht in plausibler Weise als wohlbegrundet erscheinen lassen, kann nur wenig Hoffnung auf eine Besserung der gegenseitigen Beziehungen der beiden Nationen bestehen.“ Dieser Satz bedeutet nichts anderes, als daß jiidische Einwanderung nach Palästina beschränkt werden soll, wenn seitens der Araber ein, wenn auch u n b e - gründeter und falscher Verdacht besteht, daß sie ihren Interessen schädlich sei. Ein solches Verhalten stellt eine einfache Einladung an die arabischen Agitatoren dar, solche unbegründeten Verdächtigungen auszustreuen und kann leicht ebenso schädlich für die Zukunft der guten Beziehungen zwischen den zwei Völkern sein, wie für die Aussichten der jüdischen Immigration. Die Regierungserklärung behauptet, daß ein Gegensatz besteht zwischen Artikel 6 des Mandates und zwischen gewissen Bestimmungen der Verfassung der erweiterten Jewish Agency, in denen niedergelegt ist, daß Ländereien, die von der Jewish Agency erworben werden, das unveräußerliche Eigentum des jüdischen Volkes bilden sollen und daß in allen Unternehmungen, die von der Jewish Agency geführt oder gefördert werden, jüdische Arbeiter beschäftigt werden sollen. Die Verfassung, die diese Bestimmung enthält, wurde im August 1930 nach eingehender Prüfung von der Regierung bestätigt. Was die Regierung im August bestätigte, wurde im Oktober zu einer Verletzung des Mandates. Niemand kann die Regierungserklärung lesen, ohne von ihrer Tonart der Feindseligkeit gegenüber dem Jüdischen Nationalheim stark berührt zu werden, Wer die Vorgeschichte nicht kennt, wird kaum darauf kommen, daß diese Erklärung die Folge eines gewalttätigen Ausbruches der Araber sei, der den Tod und die Verwundung von Hunderten von Juden herbeiführte. An keiner Stelle des Weißbuches sieht man Verständnis für den Zweck und den Sinn des Jüdischen Nationalheims, sei es im eben des jüdischen Volkes, oder in seinen Beziehungen zur gesamten Zivilisation. Das Mandat ist begründet auf der Anerkennung ״der historischen Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina und der Gründe für eine Wiederaufrichtung des Nationalheims, sei es im Leben des jüdischen Volkes, in bezug auf Palästina sind Rechte, die dem gesamten jüdischen Volk, das in der ganzen Welt lebt, zustehen. Palästina soll das Nationalheim dieses Volkes sein. Sogar nicht später als am 3. April 1930 sagte der Ministerpräsident vom Mandat: ״Es handelt sich um eine zweifache Verpflichtung: gegenüber dem jüdischen Volke einerseits und gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung Palästinas andererseits." Dies wird im Weißbuch reduziert zu ״einer Politik, welche die Förderung der Interessen der Einwohner Palästinas, sowohl der Araber als Juden bezweckt“. Es verschwinden die aus dem Mandat fließenden Rechte des jüdischen Volkes als Ganzem und die Politik der Regierung wird zu einer Kirchturm-Angelegenheit der Einwohner Palästinas reduziert. Die Beschlüsse des A.-C. Um das ״Politische Komitee“ Unmittelbar vor Redaktionsschluß erhalten wir aus London das offizielle Bulletin über den Schluß der A.־C.־Sitzung und die gefaßten politischen Resolutionen. Die Resoltitionen zerfallen in vier Teile. Der erste Abschnitt spricht die Entrüstung über das englische Weißbuch aus und solidarisiert sich mit den von Dr. Weizmann, Felix Warburg und Lord Melchett in ihren Demissionsbriefen erhobenen Protesten. Der zweite Abschnitt enthält eine Kritik der im Weißbuch angekündigten englischen Politik in acht wesentlichen Punkten und schließt mit der Erklärung, daß die Jewish Agency das Weißbuch als Basis der künftigen Regierungspolitik in Palästina nicht akzeptieren kann. Der dritte Absatz erklärt die Solidarität des A.-C. mit dem Beschluß des Waad Leumi betreffend Nichtteilnahme der Juden an den Wahlen zum Legislative Council. Die vierte Resolution ist ein Protest gegen die Verweigerung des Einreisevisums nach Palästina für Jabottnsky. Sämtliche Resolutionen sind sowohl vom Actions-Comite als auch voll der Politischen Kommlssion der Jewish Agency beschlossen worden. Da uns bisher nur der englische Wortlaut vorliegt und wir der authentisehen Uebersetzung nicht vorgreifen wollen, müssen wir die Wiedergabe des vollen Textes bis zum Erhalt der offiziellen deutschen Fassung aufschieben. Aus dem Bulletin über die letzten Sitzungen des A.-C. ist noch naehzutragen: In der Nacht vom Sonnabend, dem 8. zum Sonntag, dem 9. November, fand eine Nachtsitzung statt, in welcher über die politischen Resolutionen diskutiert und abgestimmt wurde, ferner erstattete Dr. Arnold Barth , der Vorsitzende der Organisationskommission, einen Bericht über die geplanten Beschlüsse, die sich vor allem mit der Frage einer eventuellen Umgestaltung bzw. Ergänzung der Exekutive, sowie mit den Fragen des einzuberufenden Kongresses befaßten. Im Verlauf dieser Diskussion, so berichtet das Bulletin, ergriff Dr. Weizmann das Wort und gab folgende Erklärung ab: Die Exekutive ist damit einverstanden, mit einem vom A.-C. ernannten politischen Komitee von fünf Personen zusammenzuarbeiten, die die Verantwortung der Exekutive in politischen Fragen teilen sollen• Er teilte ferner mit, daß er an seinem Beschluß, von seiner Stellung als Präsident der Zionistischen Organisation zurilcRVutf e¥«n, festhälti; doch* werde er die Fühlung der politischen Geschäfte In Verbindung mir der Exekutive und dem erwähnten speziellen politischen Komitee bis zum Kongreß fortsetzen. In der Schlußsitzung, die Sonntag, den 9. November, nachmittags, stattfand, wurde dann eine Resolution angenommen, in der es — gemäß dem offiziellen Bulletin — heißt: ״Das A.-C. billigt die von Dr. Weizmann in seinem Protest gegen die Aktion der Mandatarmacht unternommenen Schritte und seinen folgerichtigen Rücktritt von der Präsidentenschaft der Zionistischen Organisation und Jewish Agency. Es ersucht Dr. Weizmann, die Geschäfte in Zusammenarbeit mit der Exekutive bis zum nächsten Kongreß fortzuführen. Es ernennt ein spezielles politisches Komitee von fünf Mitgliedern, um in bestimmten politischen Angelegenheiten mit der Exekutive zusaminenzuarbeiten. Die Mitglieder sind: Dr. Eder, Leo Motzkin, Dr. Nahum Ooldmann, ein Vertreter des Waad Leumi und ein Vertreter der amerikanischen Zionisten. Als Stellvertreter von Motzkin fungiert Naiditsch, als Goldmanns Stellvertreter Dr. Soloweitschik.“ Zum Schluß der Sitzung gaben die Herren Berl Kaznelson (Arbeiterpartei), Großmann (Revisionist), Dr. So low eitschik (Radikale) und Dr. Hindes (Eth Liwnoth) Deklarationen ab, in denen sie die Haltung ihrer Gruppen zu der gegenwärtigen Situation und zur Führerschaft präzisieren. Der Inhalt dieser Deklarationen wird im Bulletin nicht mitgeteilt. Die erste von der J. T. A. verbreitete (und auch von uns in der vorigen Nummer wiedergegebene) Meldung umschreibt die Funktionen der Politischen Kommission ungenau, indem sie mitteilt, die Kommission habe die Exekutive ,,zu beraten und zuunterstütze n“. Dazu erhielt die J. T. A. aus den Kreisen der Radikalen Zionisten, die sich im Gegensatz zu den Revisionisten an dem Politischen Komitee beteiligen, eine Dar- Stellung, in der es heißt: ״... Es entstand eine Situation, die dem A.-C. klarmachte, daß unverzüglich Vorkehrungen getroffen werden müssen, um JÜDISCHE VOLK SPORTE! Wählerversammlung Montag, den 17. November 1930, abends 8 Uhr Lehrervereinshaus, Berlin C, Alexander-Straße 41 Referenten: Dr. Alfred Klee, Direktor Georg Kareski, Professor Dr. Hermann Pick, Redakteur Moses Waldmann, Ministerialrat Hans Goslar. Dienstag, den 18. November, abends 8 Uhr, Türkisches Zelt, Charlottenburg, Berliner Str. 53 Redner: Rabb. Dr. Emil Levy, R.-A. Dr. Alfred Klee, Dir. Georg Kareski, Ministerialrat Dr. H. Badt. eventuellen Meinungsäußerungen der Mandatarmacht solche der Jewish Agency entgegenzustellen, die die Ansichten nicht nur der durch die bisherige Exekutive repräsentierten Parteien, sondem nach Möglichkeit die der gesamten Bewegung berücksichtigen. Unter dem Drucke dieser Notwendigkeit wurde eine politische Kommission gewühlt, deren Aufgabe sich nur auf die Entscheidungen bezieht, die sich aus dieser Situation ergeben könnten. Daraus erklärt sich auch die Zusammensetzung dieser Kommission, die nur von denjenigen Fraktionen oder Gruppierungen beschickt wurde, die bis jetzt in der Exekutive nicht vertreten waren. Die Revisionisten lehnten eine Beteiligung an dieser politischen Kommission ab, ebenso der Vertreter des Eth Liwnoth. Im Bereiche ihrer Kompetenz muß die Aufgabe dieser Kommission nicht so definiert werden, daß sie die Exekutive ״zu beraten und zu unterstützen“ hat, sondern daß sie gemeinsam mit der Exekutive alle Beschlüsse zu fassen und vor allem solche Schritte oder Festlegungen zu verhindern hat, die geeignet wären, den Kongreß vor geschehene Tatsachen zu stellen, die dem Umschwung der Stimmung in weiten Kreisen der Bewegung nicht genügend Rechnung tragen würden. Die Einsetzung dieser Kommission ist somit keine Antwort auf die gesamte innerzionistische Frage, vor der die Bewegung seit Monaten steht, und deswegen hat die überwiegende Majorität des A.-C. der Verschiebung des Kongresses widersprochen und ihn für Februar 1931 einberufen. Dem Kongreß allein liegt die Aufgabe ob, die komplizierte innerzionistische Situation endgültig zu klären.“ Zu dieser Information von radikal-zionistischer Seite wird der J. T. A. von einem Teilnehmer der Sitzung, der offenbar den AllgemeinenZionisten angehört, u. a. geschrieben: ״... Wenn es in der Mitteilung heißt, ״die politische Kommission habe vor allem solche Schritte oder Festlegungen zu verhindern, die geeignet wären, den Kongreß vor geschehene Tatsachen zu stellen usvv.“, so ist zu sagen, daß weder die Exckutive noch Exekutive plus Kommission das Recht haben, den Kongreß in den entscheidenden Fragen der aktuellen Politik vor ״geschehene Tatsachen“ zu stellen, da das Aktions-Comite im Einvernehmen mit der Exekutive ausdrücklich beschlossen hat, daß alle wichtigen Entscheidungen, die aus der aktuellen politischen Arbeit resultieren, der Ratifikation durch das Aktions-Comite bedürfen. Niemand hat im Aktions-Comite verlangt, daß für die loyale Beobachtung dieses Beschlusses von seiten der Exekutive Garantien durch die Wahl der politischen Kommission geschaffen werden. Vor allem aber kann keine Rede davon sein, daß sich dieser Beschluß des A.-C. in erster Linie auf Festlegungen beziehe, ״die dem Umschwung der Stimmung in weiten Kreisen der Bewegung nicht genügend Rechnung tragen würden.“ Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Umschwung der Stimmung in weiten Kreisen der Bewegung tatsächlich eingetreten ist, stand im A.-C. nicht zur Debatte; das A.-C. war weder imstande noch gewillt, eine etwaige Umgruppierung in der Organisation zu präjudizieren, sondern beschloß mit Recht, daß diese Frage durch die Wahlen zum Kongreß und durch den Kongreß selbst entschieden werden müsse. ... Man sollte sich davor hüten, den Versuch zu machen, in der Interpretation der Motive, die zur Einsetzung der Kommission geführt haben, Kongreßentscheidungen vorwegzunehmen.“ In einer anderen von der J.T.A. verbreiteten Darstellung heißt es: ״Die vom A.-C. ernannte fünfgliedrige politische Kommission entspricht weder ihrer Zusammensetzung, noch dem ihr zugewiesenen Äufgabenkreis, noch den weitgehenden Fordemngeit der rpdjkalen.'W'eimftnii^egn«!, da. diese eine solche Kdifinü^töH Ä: KöntTOffofgan ־ füt die Exekutive getviMsdrt haben, während die tatsächlich gewählte Kommission 1m Grunde bloß dazu bestimmt ist, die gegenwärtige Exe - kutivezuerweitern. Daher haben auch die Revisionisten und die polnische Gruppe Eth Liwnoth gegen diese Kom - mission gestimmt. Der Führer der Eth Liwnoth, Dr. H i n d e s, erklärte, eine solche Kommission könne die bisherigen Methoden nicht ändern, da sie die Verantwortung mit der bisherigen Exekutive teile; ihre Ernennung könne keine Beruhigung der Oeffentlichkeit zur Folge haben. Die politische Kommission wurde mit Hilfe der Gemäßigten ernannt, welche dadurch eine Einigung mit der zionistischen Opposition herbeiführen wollten, um so eine tunlichst reibungslose Durchführung der Winterkampagne für de n Keren Hajessod zu ermöglichen.“ Schließlich erhalten wir aus dem Kreise der Mehrheit des Aktions-Comitds noch folgende Zuschrift: ״Es ist klar, daß die mit Zustimmung der Exekutive erfolgte Einsetzung der politischen Kommission insofern ein Kompromiß darstellt, als auf der einen Seite Bestrebungen im Gange waren, die Exekutive zum Rücktritt zu veranlassen und an ihre Stelle eine provisorische Leitung zu setzen, während von anderer Seite erklärt wurde, daß überhaupt kein Grund vorliege, irgendwelche Aenderungen oder Ergänzungen zu beschließen. Aber wie die Opposition der im Einvernehmen mit der Exekutive gefundenen Lösung nur zustimmte, weil gleichzeitig beschlossen wurde, den Kongreß zu einem möglichst frühen Termin einzuberufen, so gab die Majorität ihre Zustimmung nur im Hinblick darauf, daß der von den englischen Zionisten vorgeschlagenen Resolution, in der das A.-C. die Maßnahmen Dr. Weilman ns nach der Veröffentlichung des Weißbuches guthieß und ihn zugleich aufforderte, im Verein mit der Exekutive die Geschäfte vveiterzuführen, nur von den revisionistischen A.-C.-Mitgliedern (drei Stimmen) widersprochen wurde.“ American Jewish Committee gegen Weißbuch New York, 11. November. (J.T.A.) In New York fand unter dem Vorsitz von C y r u s A d I e r die 24. Jahresversammiung des Amerikanisch-Jüdischen Komitees statt. Es wurden Referate über das Ansteigen der antisemitischen Hochflut in verschiedenen Ländern erstattet. In einer Resolution brachte das Komitee seine Enttäuschung über das Pa- Iästina-Weißbuch der englischen Regierung Und seine Entschlossenheit zum Ausdruck, die Bemühungen der Jewish Agency um eine Aenderung derbritisehen Politik mit allen Kräften zu unterstützen. Das Komitee beschloß, die in jüngster Zeit akut gewordene Frage der Benachteiligung jüdischer Stellungsuchender in den Vereinigten Staaten einer speziellen Untersuchung zu unterziehen. Cyrus Adler wurde zum Präsidenten, Julius Rosenwald und Irvving Lehman zu Vizepräsidenten des Komitees wiedergewählt. Amerika-Reise Dr. Bernhard Kahns Dr. Bernhard Kahn, Mitglied der Exeku.ive der Jewish Agency und Leiter des Europa-Hilfs- und Aufbauwerks des American Joint Distribution Committee, begibt sich in diesen Tagen an Bord der ״Mauretania“ von Cherbourg auf die Reise nach den Vereinigten Staaten, wo er bis Ende Dezember bleiben und mit den Führern der Jewish Agency und des Joint Distribution Committee über Maßnahmen zur Stärkung des jüdischen Palästinawerkes und des jüdischen Aufbauwerkes in Osteuropa Beratungen ab’.m. cn wird.

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