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Jüdische Rundschau · 1930-11-04 · Heft 87 (4.11.1930) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 87 (4.11.1930)
Date
1930-11-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 572 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 87/4. XI. 1930 uoiherbund und neues וסוונוסשש Soll der Völkerbund das letzte Wort über Palästina sprechen? Von Winston Churchill, früherem Minister für die Kolonien und Verfasser des Palästina• Weißbuches von 1022. Die britische Politik in den Fragen Zionismus und Palästina ist durch vier Meilensteine — oder Wegweiser — gekennzeichnet. Weisen sie alle in die gleiche Richtung? Der erste dieser Wegweiser wurde aufgerichtet, als am 2. November 1917 der damalige Außenminister Baliour an Lord Rothschild jenen Brief gerichtet hat, der als ״Baifour-Deklaration“ bekannt ist. In diesem Briefe schrieb das englische Außenministerium: ״Die Regierung Sr. Majestät betrachtet die Errichtung eines Nationalen Heims für das jüdische Volk in Palästina mit Wohlwollen und wird die größten Anstrengungen machen, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern.“ Den zweiten Meilenstein bildet die im Jahre 1919 erfolgte Uebernahme des Palästinamandats durch England. Im Artikel 2, dem wuchtigsten und grundlegendsten Artikel des Mandates, heißt es: ״Die Mandatsmacht ist verantwortlich für die Schaffung jener politischen administrativen und ökonomischen Bedingungen im Lande, durch die die Errichtung des Jüdischen Nationalheims, wie in der Präambel dargelegt, und die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen, sowie der Schutz der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Bewohner Palästinas ohne Rücksicht auf Volkszugehörigkeit und Bekenntnis gewährleistet werden.“ Diese zweifache Verpflichtung, die zweifellos Schwierigkeiten enthält, wurde von England mit voller Ueberlegung akzeptiert. Als die Permanente Mandatskommission des Völkertmndes zehn Jahre später, im Jahre 1929, sich abermals mit dem Problem befaßte, gab sie bezüglich dieser Verpflichtung nachstehende Erklärung ab: 1. Die im Mandat hinsichtlich der beiden Teile der Bevölkerung festgelegten Verpflichtungen sind von gleichem Gewicht. 2. Die beiden der Mandatarmacht auferlegten Verpflichtungen widersprechen einander in keiner Weise. 4 Nun sind diese beiden Verpflichtungen tatsächlich zwar j vom gleichen Gewicht, aber in ihrem Wesen verschieden. Die } erste Verpflichtung ist positiv und schöpferisch; die j! zweite Verpflichtung ist schützend und vermittelnd. Unsere | Verpflichtungen auf Grund des Mandates beziehen sich einerseiis auf die Juden in allen Ländern, die uns geholfen haben und auf die Araber Palästinas, die in den Reihen der uns feindlichen Türkei kämpften. Beide Verpflichtungen sind bindend. Wir haben sowohl auf die Errichtung eines Jüdischen Nationalheims und auf die Wafcgjmg der bürgerlichen und religiösen Rechte der Araber bedacht zu sein. Bloß passives Verhalten jedoch, Vermeidung von Reibungen mit den Arabern, sowie Schutz ihrer bürgerlichen und religiösen Rechte unter gleichzeitiger Aufgabe unserer aktiven Unterstützung bei der Errichtung eines Jüdischen Nationalheims würde keine aufrichtige Interpretation des Mandates bedeuten. Lord Passfield stellt die Situation nicht richtig dar, wenn er in dem neuen Weißbuch schreibt: ״Aus dem Wortlaut dieses Artikels geht klar hervor, daß die Gesamtbevölkerung Palästinas, nicht aber irgendein Teilinteresse, Gegenstand der Fürsorge der Regierung zu sein hat. Es war der Wesenskern der Balfour-Dektaration vom Jahre 1917 und die Absicht des Mandate vom Jahre 1919, daß eben das ״Teilinteresse“ der Juden an der Errichtung ihres Nationalen Heims Gegenstand der Fürsorge von der Seite der Regierung zu sein habe; die Mandatarmacht hat ja auch auf Grund dieses Artikels die Verantwortung für die ״Schaffung solcher politischer, administrativer und ökonomischer Bedingungen übernommen, durch die die Errichtung des Jüdischen Nationalheims gesichert“ wird. Der dritte Meilenstein sind die im Juni 1922 in einem ״Weißbuch“ veröffentlichten Depeschen und Briefe des Kolonialamts. Hier verlassen wir die Sphäre der Mandate und Deklarationen und sehen die britische Regierung vor die dem Problem selbst innewohnenden, wenn auch nicht unüberwindlichen Schwierigkeiten gestellt. Die Regierung bemüht sich, das Tempo und die Methoden des von Jahr zu Jahr fortschreitenden zionistischen Aufbaus zu begrenzen. Sie bemühte sich, der arabischen Bevölkerung fest umschriebene und konkrete Zusicherungen bezüglich der Sphäre zu machen, innerhalb welcher ihre bürgerlichen und religiösen Rechte geschützt werden sollen. Die am 29. Juni der Palästina- Verwaltung vom Kolonialamt telegraphisch erteilten Weisungen fassen die Absichten der Regierung folgendermaßen zusammen: 1״. Die Regierung Seiner Majestät bekräftigt ihre Deklaration vom November 1917, die keiner Abänderung unterworfen werden kann. 2. In Palästina wird ein Jüdisches Nationalheim errichtet werden. Das jüdische Volk wird in Palästina kraftdesRechtesundnichtderDuIdungleben. Aber es liegt nicht in den Intentionen der Regierung Seiner Majestät, daß Palästina so jüdisch werde, wie England englisch ist. 3. Die Regierung Seiner Majestät zieht auch nicht das Verschwinden oder die Unterordnung der arabischen Bevölkerung, ihrer Sprache und Kultur, unter eine andere Bevölkerung in Erwägung. 4. Der Status aller Bürger Palästinas wird der der palästinensischen Landeszugehörigkeit sein. Kein Teil der Bevölkerung wird vor dem Gesetze einen anderen Status haben. Dieses Statement über eine zur Erfüllung der Verpflichtungen des Mandate und der Balfour-Deklaration erforderliche praktische Politik wurde von den Arabern sofort abgelehnt und von den Zionisten nur mit größter Enttäuschung akzeptiert. Dessen ungeachtet übermittelte die Exekutive der Zionistischen Organisation der Regierung eine Resolution, in der die Versicherung ausgesprochen wurde, daß die Tätigkeit der Organisation sich der im Weißbuch festgelegten Politik anpassen würde. In einem Begleitschreiben dies« Resolution führte Dr. Weizmann aus: ״Die Zionistische Organisation war stete aufrichtig be- I strebt, in harmonischer Kooperation mit allen Teilen der Bevölkerung Palästinas ans Werk zu gehen. Sie hat wiederholt in Wort und Tat klar zu erkennen gegeben, daß ihr nichts I ferner liegt, als die bürgerlichen und religiösen Rechte oder die materiellen Interessen der nichtjüdischen Bevölkerung auch nur im geringsten zu beeinträchtigen.“ Auf der Basis dieser Grundsätze wurde in den nächsten acht Jahren die Verwaltung Palästinas geführt. Wir kommen nun zum vierten Meilenstein — nämlich zu dem vom Kolonialamt unter der Verantwortung von Lord Passfield in diesem Monat veröffentlichten Weißbuch. Es muß die Frage beantwortet werden, ob die neue Deklaration der Arbeiterregierang von der Stellungnähme der Regierung im Jahre 1922 abweicht, einer Stellungnähme, die von den Zionisten, wenn auch widerstrebend, als eine Interpretation des Balfour-Briefes und des Mandates akzeptiert worden war. Es muß hier festgestellt werden, daß der Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten weitaus nur ein Unterschied des Tones ist. Lord Passfie 1 d ist eip Mann in vorgerücktem Alter, verbraucht durch ein Leben der Arbeit, literarischer und sozialistischer Arbeit, ein Mann, der sich — wie allgemein bekannt ist — schon vor längerer Zeit zur Ruhe setzen wollte. Es mag wohl sein, daß er diesem Weißbuch nicht jene intensive persönliche Aufmerksamkeit und eigene Bemühung gewidmet hat, die der heikle Charakter und zugleich die Bedeutung der Sache erfordern. Wie der Ministerpräsident geäußert hat, war über die Interpretation, die dieses Dokument gefunden hat, niemand mehr erstaunt, als das Kolonialamt selbst. Die A e n - derung des Tones־einiger Absätze hätte diese Erklärung leicht in Harmonie mit dem 1922 erreichten Gleichgewicht bringen können. Wir wollen hoffen, daß dies noch geschehen wird. Immerhin müssen mindestens zwei prinzipielle Abweichungen festgestellt werden. Die erste wurde bereits erwähnt. Indem sich Lord Passfield auf den Bericht der Permanenten Mandatskommission stützte, der erklärte, die im Mandat festgelegten Verpflichtungen gegenüber den zwei Teilen der Bevölkerung sfien von gleichem Gewicht, hat er übersehen —־ oder nicht gewußt — daß die Verpflichtungen ihrem Wesen nach völlig verschieden sind, zweit e n s weicht die in Lord Passfields Erklärung wiederholt zutage tretende Auffassung von Mandatsverpflichtungen gegenüber ״den Einwohnern Palästinas, sowohl Arabern als auch Juden“ grundsätzlich von dem Weißbuch des Jahres 1 92 2 ab, welches in Anlehnung an die Balfour-Deklaration und das Mandat, nicht bloß eine Verpflichtung gegenüberden EinwohncrnPalästinas — Arabern oder Juden—, sondern gegenüber der zionistischen Weltbewegung, der das ursprüngliehe Versprechen gegeben worden Ist, anerkennt. ״Wenn gefragt wird,“ erklärt das Weißbuch von 1922, ״was unter Errichtung des Jüdischen Nationalheims in Palästina verstanden werden soll, so ist darauf zu antworten, daß dies nicht die Auferlegung einer jüdischen Nationalität auf die Einwohner Palästinas als Gesamtheit bedeute, sondern die weitere Entwicklung der bestehenden jüdischen Gemeinschaft unter Mithilfe der Juden m den anderen Teilen der Welt zu einem Zentrum, an dem das jüdische Volk als Ganzes aus Gründen der Religion und der Stammeszugehörigkeit Interesse nehmen und auf das es stolz sein könne. Um diesem Gemeinwesen die besten Aussichten auf freie Entwicklung zu eröffnen und dem jüdischen Volke Gelegenheit zu geben, seine Fähigkeiten zu entfalten, ist es wesentlich, daß es wisse, es sei in Palästina kraft des Rechts und nicht nur geduldet. Der Grund, warum der Bestand eines Jüdischen Nationalheims in Palästina international garantiert und formell anerkannt werden müsse, ist der, daß dieser Bestand auf alter historischer Verbundenheit beruht.“ Der tatsächliche und ideelle Unterschied zwischen dem Weißbuch von 1922 und dem jetzigen ist offensichtlich. Die VerpflichtungEnglandsbeschränktsichnicht auf die Einwohner Palästinas. Sie schließt eine Verpflichtung mit ein, die über die Grenzen Palästinas hinausgreift. Somit kann die englische Regierung ihrer Verpflichtung nicht bloß durch eine angemessene administrative Behandlung der lokalen Situation gerecht werden. Es erscheint bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge überflüssig, eine Untersuchung darüber anzustellen, ob England durch den Balfour-Brief und die Uebernahme des Palästinamandats klug oder unklug gehandelt hat. Uns interessiert einzig und allein die Frage, ob die Versprechungen erfüllt worden sind. Wenn die unparteiische Meinung dahin gehen sollte, daß sie nicht erfüllt wurden, oder daß sie nicht erfüllbar sind, oder daß unsere gegenwärtige Regierung weder den Willen noch die Möglichkeit hat, an ihre Erfüllung hcranzugehen, dann ist nur ein einziger Ausweg denkbar. Niemand kann verlangen, daß die britische Regierung für ewige Zeiten, ohne Berücksichtigung verschiedener Ereignisse und ihrer eigenen physischen und moralischen Kraft, an eine Politik zur Errichtung eines Jüdischen Nationaiheims gebunden sein solle. Aber in dem Augenblick, da wir erkennen und erklären, daß wir uns dieser Versprechungen zu entledigen wünschen und die zionistische Sache bloß als lästiges Hindernis in der Verwaltung Palästinas durch das Kolonialamt betrachten, sind wir verpflichtet, das Mandat in die Hände des Völkerbundes zurückzulegen und auf die strategischen, moralischen und materiellen Vorteile zu verzichten, die England aus seiner Kontrolle über das Heilige Land und seiner Verbindung mit dem Heiligen Land erwachsen. Im ersten Halbjahr 1930 betrug der Wert des Imports nach Palästina 3 388 634 Pfund gegenüber 3 550 692 Pfund im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Wert des Exportes im ersten I Halbjahr 1930 betrug 1071 549 Pfund gegenüber 669 873 Pfund : im ersten Halbjahr 1929. Die Zunahme ist auf die erhöhte Aus- . fuhr landwirtschaftlicher Produkte (in erster Linie Orangen) i zurükzulührea. Weißbuch und Mandatskommission Von unserem Korrespondenten. K-y, Genf, 1. November 1930. Die Palästinafrage figuriert nicht aut der provisorischen Tagesordnung der am 4. November beginnenden Tagung der Ständigen Mandatskommission, was leicht begreiflich ist, wenn man im Auge behält, daß die Debatte über das Palästinamandat, gemäß der normalen Arbeitseinteilung der Kommission, den Frühjahrstagungen Vorbehalten bleibt. Wie bekannt, prüft die Kommission bei dieser Gelegenheit die Jahresberichte der Mandatarmacht und verhört die zu diesem Zwecke besonders nach Genf kommenden beglaubigten Regierungsvertreter. Ansonsten kann die Kommission in jeder Tagung ihr vom Völkerbundrat zugewiesene Mandatsfragen prüfen. Schließlieh beschäftigt sie sich — unabhängig von den Jahresberichten der Mandatarmacht — mit der Prüfung der ihr durch die Vermittlung der Mandatarmacht eingesandten Petitionen, denen die Mandatarmacht ihre schriftlichen Kommentare beifügt. In Ausnalimefällen — wie dies anläßlich der Einberufung der Klagemauerkommission der Fall war — kann die Kommission, auf Einladung der Mandatarmacht, zu einer frage Stellung nehmen, bevor diese dem Völkerbundrat vorgelegt wird. Am 21. Oktober d. J. hat die britische Regierung das von ihr veröffentlichte ״W e i ß b u c h“ und den Bericht Sir John Hope Simpsons dem Generalsekretär des Völker* bundes übermittelt, mit der Bitte, diese zwei Dokumente ״zur Kenntnis“ der Mitglieder des Rates und der Mandatskommission zu bringen. In ihrem Briefe hat die britische Regierung — wie verlautet — in keiner Weise zum Ausdruck gebracht, ob sie es wünscht, daß die Mandatskommission diese zwei Dokumente einer Prüfung unterzieht und ob die Frage des Palästinamandates auf die Tagesordnung der nächsten Tagung des Völkerbundrates —die am 19. Januar 1931 zusammentritt — gesetzt werden soll. Es wird deshalb in Völkerbundkreisen darüber diskutiert, ob die Mandatskommission aus eigener Initiative die Prüfung dieser ihr auf ״nonchalante“ Art durch die britische Regierung eingesandten Dokumente während dieser Tagung in Behandlung ziehen wird. Erst im Laufe der nächsten Woche, nachdem die Mitglieder der Mandatskommission in Genf eintreffen werden, wird man über ihre Stellungnahme zu dieser Frage etwas erfahren können. Es soll aber schon im vorhinein darauf hingewiesen werden, daß der Mandatskommission absolut das Recht zusteht, die Prüfung der ihr zugesandten Dokumente aus eigener lnitiative auf die Tagesordnung der jetzigen Session zu setzen. Man kann noch weiter gehen und sagen, daß sie diesmal die Pflicht hat, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und zwar aus folgenden Gründen: Sollte die Kommission warten wollen, bis ihr der Rat des Völkerbundes die fraglichen Dokumente zur Prüfung übergibt, so würde das praktisch eine Vertagung der Stellungnahme des Völkerbundes zum ״Weißbuch“ für ein ganzes Jahr bedeuten. Die nächste Ratstagung ist im Januar, die nachfolgende im Mai. Angenommen, daß der Rat im Januar der Mandatskommission, nach Anhörung einer Erklärung des Vertreters Großbritanniens, die ganze Frage zur Prüfung überweist, kann die Kommission — wenn sie hierzu, was wenig wahrscheinlich erscheint, nicht wieder eine außerordentlicheT agung einberuft — diese Prüfung erst im Juni nächsten Jahres vornehmen. Ihr Bericht an den Rat könnte dann erst imSeptemberzur Sprache kommen. Wenn die Kommission hingegen jetzt die Prüfung vornimmt, so kann der Rat die ganze Frage schon im Januar behandeln. Andererseits muß daran erinnert werden, daß während der letzten außerordentlichen Palästinatagung Dr. Shiels ausdrücklich erklärt hat, daß die Boden- und Immigrationsfrage angesichts der noch dauernden Untersuchungen Sir John Hope Simpsons s u b j u d i c e ist und daß er deshalb nicht in der Lage wäre, der Kommission irgendwelche bindenden Erklärungen über die künftige Politik der Mandatarmacht abzugeben. Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Herr van Rees, zog daraus den Schluß, daß die Kommission demgemäß verpflichtet ist, sich in einem gewissen Maße der Prüfung und Besprechung dieser beiden Probleme zu enthalten, bis ihr der Bericht Sir John Hope Simpsons und die endgültigen Erklärungen der Mandatarniacht über ihre künftige Politik zugeschickt werden. Dr. Shiels versicherte Herrn van Rees in seiner Antwort, daß die britische Regierung Simpsons und ihre eigene Stellungnahme hierzu der Mandatskommission sofort nach ihrer Veröffentlichung zukommen lassen wird. Die Mandatskommission kann sich also jetzt einfach auf diese Erklärung des Vertreters der Mandatarmacht berufen und — ohne auf irgendwelche Aufforderung zu warten — zur Prüfung der ihr versprochenen und nun eingeschickten Dokumente schreiten. Schließlich wäre noch zu bemerken, daß Herr van Rees, in seiner Ansprache vor dem Rat, für die Kommission das Recht Vorbehalten hat, noch näher auf die als Antwort auf ihren Berieht dem Rate zugesandten schriftlichen Kommentare der britisehen Regierung zurückzukommen. Es liegt also auch hierin ein Anhaltspunkt für die Einleitung einer Palästinadebatte während der Novembertagung. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die offiziellen Organe der Zionistischen Organisation und der J ewish Agency von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen werden, um gegen das letzte ״Weißbuch“ der britischen Regierung zu protestieren. Eine solche Petition muß sehr sorasam ausgearbeitet werden — was natürlich einer gewissen Zeit bedarf — und muß, gemäß der vorgeschriebenen Prozedur, der Mandatskommission durch dieVermitllung der Mandatarmacht überreicht werden. Die gleichen Vorschriften geben der Mandatarmacht das Recht, die Petition mit ihren schriftlichen Kommentaren zu versehen und ״spätestens binnen sechs Monaten“ der Mandat&kommission zukoramen zu lassen. Die Uebermittiung einer Petition — wenn das am 4. d. M. in London zusaramentretende Aktions־ Comitö ihre rechtzeitige Absendung beschließt — noch während der Novembertagung der Mandat skommission hängt also, wie wir sehen, von dem Willen der Mandatarmacht ab. Angesichts dieser Sachlage ist es anzunehmen, daß die Mandatskommission beschließen wird, zur Prüfung des ״Weißbuches“ aus eigener Initiative zu schreiten, daß sie jedoch ihre Debatte auf ein späteres, in die zweite Hälfte des November fallendes Datum verschieben wird. Sie wird wahrscheinlich zunächst zur Prüfung der auf ihrer Tagesordnung stehenden Jahresberichte der Mandatarmächte (Irak, französisches und britisches Kamerun, belgisches Ruanda-Urundi, neuseeländische Inseln Samoa und japanische Inseln im Stillen Ozean) schreiten. Diese Arbeiten, sowie andere noch auf der Tagesordnung stehenden Fragen werden die Kommission wahrscheinlich mindestens bis zum 23. d. M. beschäftigen.

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