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Jüdische Rundschau · 1930-10-24 · Heft 84 (24.10.1930) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 84 (24.10.1930)
Date
1930-10-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 544 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 84, 24. X.!930 wohnt, auch wenn er mit Landwirtschaft gar nichts zu tun hat? Wie soll verhindert werden, daß alle möglichen Elemente, die gar keine landlosen Bauern oder Landarbeiter sind, Ansprüche auf Land erheben? Was wird geschehen, um einen künstlichen Zufluß von solchen Elementen, die gar nicht ansiedlungsberechtigt sind, zu vereiteln? Die Regierung selbst fühlt den Mangel an Klarheit und bemerkt, daß die Frage, wieviel von diesen Familien vorher den Boden bearbeitet haben und ihn später verloren haben, durch die irn nächsten Jahre vorzunehmende Zählung festgestellt werden soll. Der Hinweis auf die Zählung ist aber gar keine Garantie gegen Mißbräuche aller Art bei der Be- Stimmung der Zahl der landlosen Bodenarbeiter. 6. Die wichtigste angekündigte Maßnahme ist die Ein- Setzung einer Art Ansiedlungsbehörde (Development authorhv) 7ur planmäßigen Entwicklung der Landwirtschaft, a!1 deren Vorteilen Araber und Juden beteiligt sein können. Lieber diese allgemeine Umschreibung geht die Erklärung nicht hinaus. Keinerlei Angaben über Zusammensetzung und Arbeitsmethoden der Behörde. Nur ein grundlegender Punkt geht klar hervor: Die Ansiedlungsbehörde wird während einer gewissen Zeit völlige Kontrolle über Bodenkauf und Verkauf ausüben. Landtransaktionen werden nur insofern zugelassen werden sein, als sie mit den Plänen der Behörde nicht kollidieren. Es ist nicht gut möglich, eindeutig festzustellen, was die Kompetenzen dieser Behörde in der Praxis bedeuten werden. Es kann sich bloß um ein Vorkaufsrecht der Regierung handeln, es kann aber auch gemeint sein, daß der freie Grundsttickverkauf gegebenenfalls eingestellt werden kann. Jedenfalls ist der Palästina-Verwaltung eine Waffe in die Hand gegeben, die unter Umständen sehr leicht gegen den Bodenerwerb durch jüdische Gesellschaften gebraucht werden kann. Daß die Eventualität einer zeitweisen Ein- Stellung des Bodenerwerbs in Betracht gezogen wird, ergibt sich aus der beiläufigen Bemerkung der Erklärung, daß die Tätigkeit der jüdischen Organisationen keine Unterbrechung zu erfahren braucht, weil sie im Besitz einer genügenden Bodenreserve für landwirtschaftliche Ansiedlung sind. Es wird ferner eine Reihe von Maßnahmen zum Schutze der Pächter angekündigt, die aber das jüdische Siedlungswerk nur indirekt berühren, darunter der Schutz der Pächter gegen Evakuierung und übermäßige Pa׳chtrente, Anerkennung ihres Okkupationsrechtes, Abschaffung des Dorfeigentums an Boden (Muscha) u. a. m. 7. Es ist bekannt, daß die Mandatarregierung die geplante Aktion zur Hebung der Landwirtschaft und der Ansiedlung der landlosen Fellachen finanziell zu unterstützen gedenkt. Die Erklärung enthält darüber indes nur eine sehr vage Andeutung. Es wird bemerkt, daß die Finanzen der Palästina-Regierung die mit dem Plane verbundenen bedeutenden lnvestifionen nicht tragen können und daß daher die Möglichkeit einer gemeinsamen Aktion beider Regierungen erwogen wird. 8. Der Punkt über Staatsländereien klingt wie eine Erwiderung auf den betreffenden Abschnitt im Memorandum der Exekutive. Die Regierungserklärung geht allerdings mit keinem Wort auf unsere Vorstellungen in bezug auf die Bodenverteilung im Beisan oder die Hule-Konzessionen usw. ein, stellt jedoch im allgemeinen fest, daß die Staatsländereien zum größten Teil von Fellachen okkupiert sind und bearbeitet werden. Noch bedenklicher ist jedoch der zweite angegebene Grund, daß die Staatsländereien erforderlich sind, um für die jetzt arbeitslosen arabischen Bauern zusätzliches Land zu bekommen. Dieses ist eine äußerst gefährliche Bemerkung, denn danach sieht es so aus, als ob die Regierung bei den noch verfügbaren Staatsländereien ein Prioritätsrecht für landlose Araber anerkennt. 9. Besonders unfreundlich ist die Regierungserklärung in dem Teile, der den Wirkungen der jüdischen Kolonisation auf die arabische Bevölkerung gewidmet ist. Dabei zieht die Regierung eine deutliche Grenzlinie zwischen den Kolonien, die sie unter dem Sammelnamen von P. 1. C. A.-Kolonien zusammenfaßt und Siedlungen der Zionistischen Organisation. Es wird zugegeben, daß die P.I. C. A.Kolonien in hohem Maße der arabischen Bevölkerung zum Vorteil gereichen, und es wird behauptet, daß sie mit ihren arabischen Nachbarn stets in ausgezeichneten Beziehungen waren. (Nebenbei bemerkt eine historisch unrichtige Bemerkung, wie sich aus den Ueberfällen auf Petach-Tikwah, Chedera im Jahre 1921 und den Attacken auf Beer Tuvia, Gedera usw. im Jahre 1929 ergibt.)) Hingegen wird das in bezug auf die Siedlungen des Keren Hajessod in Abrede gestellt und das von der Exekutive vorgelegte Material zur Abwehr der Beschuldigung, daß Fellachen durch die zionistische Kolonisation landlos gemacht wurden, als nicht überzeugend, ja als falsch bezeichnet. Es werden die Verfassung der Jewish Agency, die Pachtverträge des Jüdischen Nationalfonds und die Verträge des Keren Hajessod mit den Siedlern zitiert und die zwei Grundprinzipien der zionistischen Kolonisation ״Unveräußerliches Bodeneigentum des Nationalfonds“ und ״Jüdische Arbeit“ als unvereinbar mit der bekannten Resolution des Karlsbader Kongresses 1921 über unser Verhältnis zu den Arabern hingestellt. Die Regierungserklärung gellt noch weiter; nachdem sie die von der Histadruth zur Rechtfertigung dieser zionistischen Politik angeführten Gründe zitiert hat, bezeichnet sie diese als logisch vom rein nationalen Standpunkt, erklärt aber, daß diese Argumente den Bestimmungen des Art. 6 des Mandates keine Rechnung tragen. Es werden in der Regierungserklärung keine praktischen Konsequenzen aus diesen Feststellungen gezogen, und ihr Zweck bleibt schleierhaft. Aber es ist an sich erstaunlich, daß die Regierung es überhaupt für nötig und möglich findet, einen kritischen Vergleich zwischen P. I. C. A.-Kolonien und zionistischen Siedlungen zu ziehen und über die Methoden der zionistischen Kolonisation ein derart abfälliges Urteil auszusprechen. Noch erstaunlicher ist die Tatsadie, daß in einer Erklärung, für die die Regierung einer Arbeiterpartei verantwörtlich ist, einer Siedlungsmethode der Vorzug gegeben wird, die auf privatem Bodenbesitz und auf der Besdiältigung arabischer Lohnarbeiter durch jüdische Bodenbesitzer beruht, während die wichtigsten Grundsätze, für die gerade die jüdische Arbeiterschaft und die sozialistischen Richtungen im Zionismus eintreten, von der Regierung als eine Schädigung der Interessen der arabischen Bevölkerung bezeichnet werden. Wie gesagt, ist nicht ersichtlich, wohin dieser Angriff zielt, ob damit ״Erschwerungen des Bodenkaufes durch den J. N.-F. angedeutet, oder ob eine Aenderung gewisser Vertrags- Bestimmungen des K. H. und des J.N.-F. verlangt werden sollen. Charakteristisch immerhin ist die allgemeine dabei zum Vorschein kommende Tendenz, in der jüdischen Wirtschaft mehr Raum für die arabische Arbeit zu schaffen, sowie die wenn auch nicht ausgesprochene Auffassung, daß jüdische Kolonisationsmethoden danach zu beurteilen sind, inwiefern sie der arabischen Bevölkerung direkt zugute kommen. 10. Diese Tendenz wird noch deutlicher bei der Behändlung der Immigrationsfrage. Der Einfluß der Histadruth auf die Regelung jüdischer Einwanderung und auf den jüdischen Arbeitsmarkt im allgemeinen wird besonders hervorgehoben. Es bleibt auch hier unausgesprochen, ob die Tenclenz eine freundliche oder eine unfreundliche ist, und wir wollen uns subjektiver Deutungen und Vermutungen enthalten. Der bestehende Apparat zur Regelung und Kontrolle der Einwanderung wird kritisiert, aber die Kritik gipfelt immerhin in der Schlußfolgerung, daß keine hinreichende Verbessetung der bestehenden Maßnahmen möglich is* ohne Herstellung eines modus vivendi zwischen Regierung und Jewish Agency, wobei dem Einflüsse der Histadruth auf die Politik der Agency Rechnung getragen werden müsse. Auch hier fehlt eine klare Antwort auf die Forderungen der Jewish Agency in bezug auf ihre Funktionen bei der Regelung der Immigration. Es wird indes festgestellt, daß die Palästina- Regierung das Organ der Mandatarmacht in allen die Immigration betreffenden Angelegenheiten ist. Es ist also anzunehmen, daß die Regierung nicht geneigt ist, irgendwelche Rechte auf diesem Gebiet der Jewish Agency zu übertragen. 11. Von viel größerer Tragweite jedoch ist die neue Formulierung der Prinzipien, die bei der Berechnung der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes beobachtet werden müssen. Es wira zunächst ausdrücklich festgestellt, daß bei der Vorbereitung der Labour Schedule die Lage sowohl auf dem jüdischen, als auch auf dem arabischen Arbeitsmarkt in Rechnung gezogen werden muß. Die Regierungserklärung verlangt ausdrücklich das Recht, jüdische Einwanderung zu reduzieren und sogar zu suspendieren, solange es Arbeitslosigkeit unter den Arabern gibt. Diese Doktrin ist eine einschneidende Abweichung von dem im Weißbuch 1922 aufgestellten Grundsätze. Dort heißt es, daß die Einwanderung die ökonomische Kapazität des Landes nicht überschreiten darf, daß die Immigranten der Bevölkerung Palästinas nicht zur Last fallen dürfen und ״daß sie keinen Teil der bestehenden Bevölkerung um seine Arbeitsmöglichkeit bringen sollen“. Nun wird die jüdische Immigration nicht,bloß an die Bedingung geknüpft, daß sie keinen Araber von seinem Arbeitsplatz verdrängt, sondern jede arabische Arbeitslosigkeit, für die die Juden keine Verantwortung tragen, kann zum Vorwand benutzt werden, um den Umfang der jüdischen Immigration zu vermindern oder um sie ganz einzustellen. Daß die neue Fotmel solche Gefahren in sich birgt, ergibt sich aus der Tatsache, daß Hope Simpson, der sie in seinem Bericht aufgestellt hat, zugleich die ausdrückliche Einschränkung macht, daß jüdische Einwanderung auch zurZeit arabischer Arbeitslosigkeit zulässig ist, wenn jüdisches Kapital zum Zweck der dauernden Beschäftigung dieser jüdischen Einwanderer importiert wird. Diese Einschränkung fehlt jedoch in der Regierungserklärung. 12. Neben diesem neuen wirtschaftlichen Faktor bei der Berechnung der Arbeitsmöglichkeiten wird ziemlich unverhüllt auch ein politischer Faktor eingeführt. Es wird mit Nachdruck hervorgehoben, daß uneingeschränkte Einwanderung auch nicht im Interesse der jüdischen ״Gemeinschaft selbst liegt, denn solange eine arabische Bevölkerung aus irgendwelchen plausibel erscheinenden Gründen den Verdacht hege, daß die Wirtschaftliehe Depression, von der sie gegenwärtig betroffen ist, aut übermäßige jüdische Einwanderung zurückzuführen sei, könne keine Besserung der Beziehungen zwischen den beiden Völkern möglich sein. Der gewundenen Rede kurzer Sinn ist, daß unter Umständen auch politische Erwägungen bei der Bestimmung des Umfanges der jüdischen Einwanderung in Betracht gezogcn_ werden dürfen. Es ist wahr, daß im Anschluß an diesen politische Restriktionen entschuldigenden Passus ein Satz folgt, in welchem der Wunsch ausgesprochen wird, Methoden engerer Kooperation und Beratung zwischen dem Immigrations-Departement der Regierung und den jüdischen Behörden herzustellen, um die Einvvanderungs-Schedule einvernehmlich auszuarbeiten. Es bleibt nur sehr fraglich, ob ein solches Einverständnis auf Grund der oben aufgestellten leitenden Prinzipien erreichbar sein wird. Zur Vorgeschichte des Legislative Council (Auszug *aus dem Berichte der Exekutive an den 13. Zionistenkongreß [1923J.) Am 3. Juni 1921 erklärte Sir Herbert Samuel in seiner Rede zu Königs Geburtstag, daß ״gegenwärtig Sr. Majestät Regierung sich aufmerksam mit der Frage beschäftigt, wie der Volksmeinung freier und autoritativer Ausdruck gegeben werden könne“. Im Februar 1922 wurde eine offizielle Dar- Stellung der vorgeschlagenen Konstitution veröffentlicht, und am 10. August 1922 — unmittelbar nach der Bestätigung des Mandats — wurde die Verfassung in Form von zwei Kabinetts- Orders veröffentlicht. Von diesen behandelt die wichtigere — die Palästina-Kabinettsorder — ausführlich die richterliche, die gesetzgebende und die Exekutivgewalt, während die Verordnung über die Wahl des gesetzgebenden Rats das Stimmrecht und das Wahlsystem behandelt. Zu Beginn des Jahres 1923 wurden Wahlen veranstaltet, und eine Anzahl von Wahlmännern wurde gewählt. Die mohammedanisch-christliche Gesellschaft organisierte jedoch einen Boykott, und es gelang ihr, die Wahlen in vielen, wenn auch nicht in allen Wahlbezirken ergebnislos zu machen. Nach offiziellen Zahlen, die am 27. März 1923 im Oberhaus mitgeteilt wurden, ergab die Wahl in 128 von den vorhandenen 436 Bezirken, daß 213 Wahlmänner gewählt wurden gegenüber der vorgesehenen Höchstzahl von 823. Am 1. März bewilligte der Staatssekretär eine Verlängerung der Periode, in welcher die endgültigen Wahlen vorgenommen werden sollten. Am 29. Mai wurde in Jerusalem eine amtliche Erklärung veröffentlicht, wonach der arabische Boykott die Errichtung des Gesetzgebenden Rats unmöglich gemacht habe, weshalb die frühere beratende Körperschaft wieder berufen werden solle. Die Regierung ersuchte den Waad Leumi,. zwei Kandidaten als Mitglieder der neuen beratenden Körperschaft vorzuschlagen. Die Kabinettsorder, welche die in Palästina abgehaltenen Wahlen als nichtig erklärt und die neue beratende Körperschaft einsetzt, wurde am 4. Mai 1923 im Buckingham Palace erlassen und Ende Mai veröffentlicht. Stimmen der Presse Unter dem Titel ״Britische Politik in Palästina“ schreiben die ״Time s“ vom 21. Oktober im Leitartikel: Die Regierung hat jetzt schließlich die Erklärung über ihre Politik in Palästina veröffentlicht, die von der Shaw-Kommission so dringend empfohlen worden war; gleichzeitig hat sie Sir John Hope Simpsons umfassenden Bericht über Einwanderang, Bodenbesiedlung und Landentwicklung veröffentlicht, auf dem zugegebenermaßen nicht alle, aber die meisten Fest- Stellungen des offiziellen politischen Statements basiert sind. Vier Feststellungen des Statements heben sich durch ihre außerordentliche Bedeutsamkeit heraus. Die Erklärung enthält in gewissem Sinne eine offizielle Interpretation des Mandats in seiner Durchführung — eine Deutung, die in weitem Maße den offensichtlichen Widerspruch innerhalb der formulierten Verpflichtungen der Mandatarmacht, ״die Errichtung des Jüdischen Nationalheims zu fördern“, ohne ״die Rechte und die Lage der anderen Bevölkerungsteile״ zu beeinträchtigen, aufhebt. Mit diesem Ziel legt die Erklärung die großen Linien eines Planes landwirtschaftlicher Entwicklung dar, bestimmt, die legitimen Aspirationen des Zionismus und gleicherweise die legitimen und natürlichen Forderungen der arabischen Majorität zu befriedigen. Sie bietet ferner der palästinensischen Bevölkerung ein gewisses Maß von Selbstverwaltung an, wobei auf den im Jahre 1922 durch die arabischen Führer törichterweise abgelehnten Vorschlag zurückgegriften wird — natürlich unter der Voraussetzung, daß die Mandatarmacht die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Völkerbund notwendigen Machtvollkommenheiten behält. Schließlich wird als erste Pflicht der Administration ״die Sicherung des Friedens, der Ordnung und einer guten Regierung in Palästina“ festgestcllt; Anstiftung zu Unruhen wird auf das schwerste bestraft werden und die Machtmittel sollen so erweitert werden, daß sie zur Bekämpfung jedes Versuches, den öffentlichen Frieden zu brechen־ ausreichen; die britische Regierung wird ״sich durch keinerlei Druck oder Drohungen von ihrer Pflicht abbringen lassen“. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß das politische Statement und der Simpson-Bericht die extremeren Elemente sowohl unter den Juden wie unter den Arabern enttäuschen werden. In diesen Dokumenten finden jene kompromißfeindliehen Zionisten keine Stütze, die auf die einander folgenden britischen Regierungen einen Druck ausgeübt haben, die u;1beschränkte jüdische Einwanderung zu gestatten und alle Staatsländereien den jüdischen Kolonisten auszuliefern, in der Hoffnun?, daß Palästina so nicht nur ein Jüdisches Nationalheim, sondern geradezu ein Judenstaat werden könnte. Die Befolgung einer solchen Politik würde einen klaren Bruch der Verpflichtungen bedeuten, von denen abzugehen, England keine Neigung hat. Doch gibt es bereits zahlreiche Anzeichen dafür, daß nicht nur die jüdischen Revisionisten und die Jüdische Arbeiterpartei in Palästina, sondern andere wichtige und gemäßigtere jüdische Elemente geneigt sind, das politische Statement als Angriff auf den Zionismus überhaupt aufzufassen. Der sofortige und bedauerliche Rücktritt Dr. Weizmanns vom Präsidium der Zionistischen Weltorganisation und der Jewish Agency — mit der Begründung, die Regierungserklärung beschränke den Rahmen des Jüdischen Nationalheims und enttäusche die Hoffnungen der Zionisten so sehr, daß sie ihm die weitere Zusammenarbeit mit der Mandatarmacht _ unmöglich mache — zeigt, wie stark dieser Eindruck ist, obgleich das bedeutet, daß die Interpretation des Mandates durch die zionistisehen Führer von der Interpretation der britischen Regierung vollständig abweicht und stets abgewichen ist. Denn wenn man die Regierungserklärung unvoreingenom• men liest, bangt sie nicht mehr zum Ausdruck, als die Notwendigkeit, me jüdische Einwanderung in Anpassung an die Absorptionsfähigkeit eines armen Landes zu bringen, in dem die Arbeitslosigkeit anwächst und das — abzüglich der bereits in jüdischen Händen befindlichen Bodenkomplexe — nicht genug Böden für seine Bevölkerung hat. Eine großzügige Entwicklung der Böden und die Verbesserung der landwirtschaftliehen Methoden sind einfach notwendig, bevor die weitere Ein- Wanderung jüdischer Siedler gestattet werden kann, sollen die Interessen der arabischen Majorität nicht gefährdet werden. Aehnlich muß mit dem Zustrom jüdischer Arbeiter die weitere Entwicklung der für Palästina passenden Industrien — die Ausbeutung der im Toten Meer enthaltenen Chemikalien ist!vielleicht eine davon — abgewartet werden, sollen arbeitslose (Araber nicht eine beständige Quelle der Gefährdung bleiben. {Andererseits werden die extremen arabischen Elemente bestimmt gegen die Absicht der Regierung protestieren, die Machtvollkommenheiten des vorgeschlagenen Legislative Council (Gesetzgebenden Rates) zu begrenzen. Sie haben den Glauben genährt, daß sie die Mandatarmacht, wenn sie nur lange genug in dieser Richtung tätig sein werden, dazu zwingen können, der arabischen Majorität solche politischen Machtvollkommenheiten zu geben, die es ihr ermöglichen würden, das Mandat zu einem toten Buchstaben zu machen. Ihre Hoffnungen mögen ihre verdiente Enttäuschung überleben; doch ist es zweifelhaft, ob sie noch lange die Majorität mit sich in die Wüste der Nicht- Zusammenarbeit werden führen können. Auch die arabischen Großgrundbesitzer werden die Absicht der Mandatsregierung nicht freundlich aufnehmen, ihre Pächterschaft gegen Verdrängung■ oder Auferlegung übertriebener Abgaben zu beschützen, die Verfügung über die Böden zu kontrollieren und nur solche Transaktionen zu gestatten, die mit dem Entwicklungsprogramm der Regierung für die Landwirtschaft nicht in Widerspruch steht. { Die legitimen arabischen Interessen sind nicht stärker bedroht als die legitimen Interessen der Zionisten. Doch muß der Glaube beseitigt werden, daß diesen Interessen gedient wird durch beständige Aufstachelung der nationalen Gegensätzlichkeiten und durch die Weigerung, das Mandat als Basis des politischen Lebens von Palästina anzuerkennen, wenn das Mandatsland zu Prosperität und Stetigkeit gelangen soll. Die seit der Eroberung des Landes durch die britische Armee befolgte Politik, die Einwohner des Heiligen Landes ohne Rücksicht auf Volkszugehörigkeit und Glauben als Palästinenser zu behandeln, ist der einzig nfögliche Weg zu diesem Ziel, Sie erfordert die willige Mitarbeit beider Völker und die moralische Unterstützung aller Menschen guten Willens im Lande und außerhalb. Während die allgemeine Politik der von der Mandatarmacht eingesetzten Administration stets mit den im Mandat niedergelegten Prinzipien und mit den Traditionen der britischen Kolonialpolitik im Einklang war, macht der Bericht Sir John Hope Simpsons klar, daß Fehler und Unterlassungen vorgekommen sind, die in Zukunft vermieden werden müssen. Die in dem Mandatsland befolgte Agrarpolitik wird zu einem guten Teil scharfer Kritik unterworfen. Es bringt, um den schwächsten Ausdruck zu gebrauchen, außer Fassung, wenn man feststellt, daß nach dem Urteil des Berichtes die arabische Bauernschaft ״wenig, wenn überhaupt, weiter ist als sie es unter türkischem Regime“ war; daß, abgesehen von der jüdischen Siedlungstätigkeit, keine bestimmte Politik zur landwirtschaftlichen Entwich* lung des Landes zur Anwendung gekommen ist und daß keinerlei Anstrengungen gemacht wurden, das Ausmaß der arabischen Arbeitslosigkeit festzustellen. Die Einwanderungsbestimmungen konnten nicht verhindern, daß eine große Zahl nichtbereclitigter Einwanderer in das Land kam, von denen einige unerwünscht waren; obwohl nun die Schuld für diesen Stand der Dinge zum Teil die Jewish Agency trägt, ist doch festzustellen und zu bedauern, daß es an einer wirksamen Regierungskontrolle der Grenzen bzw. der zahlreichen Reisenden mangelte, die für eine bestimmte Zeit nach Palästina kommen und ohne weitere Bewilligung im Lande bleiben. Diese Mißstände werden beseitigt werden müssen, und es ist klar, daß ihre Beseitigung sowie die intensive Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Palästinas — der einzige Weg, auf dem das Mandat ohne Ungerechtigkeiten ausgeiührt werden kann — beträchtliche Ausgaben ver- Ursachen werden. Viele von diesen Ausgaben werden, wie Sir John Hope Simpson darlegt, wieder zurückfließen. Doch ist cs fraglich, ob seine Vorschläge, wenn sie in ihrer Gesamtheit ausgeführt werden sollten, die palästinensische Regierung nicht in übermäßige Ausgaben für Gehälter an die neuen Beamten, deren Bestellung er empfiehlt, stürzen würden. Die Notwendigkeit der Erhaltung einer britischen Garnison für unabsehbare Zeit erhöht die finanzielle Last. Die Tätigkeit für die wirtschaftliche Entwicklung wird eine weitere Last bedeuten, wenn auch nur eine zeitweilige. Die Vervielfachung der Departements und Beamtenschaft könnte den Treasurer der Palästina-Regierung in die unglückliche Lage jenes türkischen Ministers bringen, der von einem ausländischen Berater zur Errichtung von Agrarbanken in allen Teilen des türkischen Reiches und von einem anderen zum Bau von Straßen- und Eisenbahnen in großem Maßstab gedrängt, schließlich beide zu sich lud und sagte: ״Sie wünschen Banken, und Sie Verkehrswege (Route), das macht zusammen ,Bankrott‘.“ Wirtschaftliche Erwägungen werden zweifellos von der Regierung in gebührender Weise in Betracht gezogen werden. Die Grundzüge der Erklärung sina theoretisch unanfechtbar, und die Symptome, die darauf hinweisen, daß sie sowohl unter den Juden wie unter den Arabern Erregung hervorrufen werden, deuten darauf hin, daß sie nicht als unfair Völkern gegenüber bezeichnet werden können.

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